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eröffnet am 26.06.06 20:54:29 von
neuester Beitrag 26.06.06 21:02:52 von
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folgendes problem:
habe ein probeabo eines verlaghauses X vor etwa 10 wochen bestellt. leider die abbestellung verpasst. letze woche wurde mir dann ein richtig hoher betrag abgebucht, mit verweis auf eine rechnung, die ich nicht erhalten habe.
weiter habe ich während der probeabozeit keinerlei infomaterial erhalten, noch habe ich in den letzten wochen jemals eine ausgabe dieses börsendienstes erhalten.
zusammenfassung: geld wurde abgebucht, aber nie was erhalten.
ich habe mich beschwert, allerdings kommt das bei den damen und herren wohl nicht so richtig an.
kann mir jemand bei gelegenheit kurz einige info´s bzgl. der rechtslage geben?
würde das unter betrug verbuchen, allerdings ist die beweislage schwer: wie kann ich beweisen, dass ich nie was erhalten habe? vor allem, wer muß was beweisen?
vielen dank im voraus
blöki
habe ein probeabo eines verlaghauses X vor etwa 10 wochen bestellt. leider die abbestellung verpasst. letze woche wurde mir dann ein richtig hoher betrag abgebucht, mit verweis auf eine rechnung, die ich nicht erhalten habe.
weiter habe ich während der probeabozeit keinerlei infomaterial erhalten, noch habe ich in den letzten wochen jemals eine ausgabe dieses börsendienstes erhalten.
zusammenfassung: geld wurde abgebucht, aber nie was erhalten.
ich habe mich beschwert, allerdings kommt das bei den damen und herren wohl nicht so richtig an.
kann mir jemand bei gelegenheit kurz einige info´s bzgl. der rechtslage geben?
würde das unter betrug verbuchen, allerdings ist die beweislage schwer: wie kann ich beweisen, dass ich nie was erhalten habe? vor allem, wer muß was beweisen?
vielen dank im voraus
blöki
Antwort auf Beitrag Nr.: 22.286.601 von bloekendesschaf am 26.06.06 20:54:29lass den betrag zurückbuchen...und dann setzt du dich mit dem verlag weiter auseinander...
invest2002
invest2002
Antwort auf Beitrag Nr.: 22.286.672 von invest2002 am 26.06.06 20:59:13eine erteilte einzugsermächtigung solltest du auch mit sofortiger wirkung widerrufen....
invest2002
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