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    Steuererhöhung für Aktionäre und N-TV-Telebörse - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.06.06 14:26:59 von
    neuester Beitrag 03.08.06 08:11:56 von
    Beiträge: 25
    ID: 1.068.342
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      schrieb am 28.06.06 14:26:59
      Beitrag Nr. 1 ()
      Nach den Plänen der Großen Steuererhöhungskoalition sollen Aktionäre, die ja von anderen, allgemeinen Steuererhöhungen auch betroffen sind, weitergehend hart abgezockt werden.

      * Wegfall der 12-monatigen Spekulationsfrist ( ich erinnere mich einer Zeit, da sie 6 Monate betrug).

      * Einführung einer 25%-Abgeltungssteuer.

      Diese bedeutete für alle Aktionäre eine drastische Steuererhöhung.

      Beispiele:

      Persönlicher Steuersatz 30% - bisher 15% Effektivsteuer mit Halbeinkünfteverfahren

      Persönlicher Steuersatz 42% - bisher 21% Effektivsteuer mit HEV

      Ferner würden Abschreibungsmöglichkeiten für Computer, Bücher, Brokergebühren etc. wegfallen.


      Die N-TV-Telebörse, die sich so gern als Anwalt der Kleinaktionäre geriert, feierte vor zwei Tagen in Gestalt des Raimund Brichta - dieser Bonsai-Entertainer mit den peinlichen Überleitungsmoderationen - die geplanten Steuererhöhungen als Entlastung für Anleger, deren alleiniger Wermutstropfen die Abschaffung der 12-monatigen Spekulationsfrist sei.

      Wirklich überraschend ist's natürlich nicht, weiß man doch, daß das N-TV-Programm im allgemeinen und die Telebörse im besonderen von der Finanzwirtschaft als Verkündungsmedium gehalten und großteils finanziert wird. Und die Banken wünschen sich die Abgeltungssteuer mit 25%-Grenze für Zinsbesteuerung seit langem.

      Die Rechnung bezahlen sollen die (Klein)Aktionäre und N-TV bietet propagandistischen Support!!!


      P.S. Grüße an den "DWS-Börsenexperten" Markus Koch, der sich tatsächlich immer noch Jounalist nennt - peinlich ist denen bei N-TV augenscheinlich gar nichts mehr....
      Avatar
      schrieb am 28.06.06 14:37:04
      Beitrag Nr. 2 ()
      steht doch noch nix fest.. kann gut sein das Vater Staat mit hohen Forderungen rangeht und am Ende ein milderer Kompromiss bei rauskommt... wird sichj alles zeigen. Im grunde iszt die Abgeltungssteuer OK.. fragt sich nur mit welchem Steuersatz
      Avatar
      schrieb am 28.06.06 14:38:48
      Beitrag Nr. 3 ()
      Was bedeutet Abgeltungssteuer ?
      Wenn man bei Gewinnen sofort Steuer abzieht und somit das Eigenkapital reduziert wird ?
      Oder wird die Abgeltung der Steuer am Jahresende nach einrechnen
      aller Verluste und Verlustübertrag gemacht ?
      Brokergebühren,.... usw. sind Betriebsausgaben, diese muß ich
      doch dem Geschäft gegenrechnen !!
      Avatar
      schrieb am 28.06.06 14:41:31
      Beitrag Nr. 4 ()
      wird sofort abgezogen soweit ich weiss...
      Avatar
      schrieb am 28.06.06 14:43:34
      Beitrag Nr. 5 ()
      gut möglich das Verrechnung von Verlusten und Gebühren gleich von der Bank mit übernommen werden ... sollte doch im Computerzeitalter kein Problem sein

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      schrieb am 30.06.06 14:59:52
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.316.559 von procedo am 28.06.06 14:26:59diese 'nachrichtensender' haben bei mir schon lange sendeverbot.

      das geschwätz der selbsternannten experten muss man sich nicht antun.

      wären sie so gut, einige von denen verfassen bücher über schnellen reichtum oder traden, bräuchten sie diese sendungen nicht machen.

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 02.07.06 10:30:52
      Beitrag Nr. 7 ()
      Die machen immer fröhlich weiter:


      Sa Jul 1, 2006 2:49 MESZ

      Berlin (Reuters) - Die große Koalition erwägt einem Magazinbericht zufolge im Rahmen der Unternehmenssteuer-Reform die vollständige Abschaffung des Sparerfreibetrags.

      Das Magazin "Focus" berichtete am Samstag unter Berufung auf Koalitionskreise, der Freibetrag stehe der Vereinfachung der Besteuerung im Wege, wenn dazu eine Abgeltungssteuer auf Kapitaleinkünfte eingeführt werde. Außerdem erhoffe sich Finanzminister Peer Steinbrück von seiner Abschaffung rund eine Milliarde Euro Mehreinnahmen. Das Finanzministerium wollte sich zu dem Bericht nicht äußern. Die bislang heftig umstrittene Unternehmenssteuer-Reform ist Thema eines weiteren Treffens der Koalitionsspitzen am Sonntagabend. Die Eckpunkten sollen am 12. Juli im Kabinett beraten werden. Die Reform soll 2008 in Kraft treten.

      Da Kleinsparer bei einem Wegfall des Freibetrags höhere Steuern zahlen müssten, lasse Steinbrück auch ein Modell prüfen, bei dem er erhalten bliebe, heißt es in dem Magazinbericht weiter. Der Freibetrag war erst durch Beschluss des Bundestags am Donnerstag etwa halbiert worden. Mit der Abgeltungssteuer sollen die Besitzer großer Vermögen und Aktienbestände entlastet werden. (Das stimmt für Aktionäre so nicht - siehe Eingangsposting!!! procedo) Dieses Vorhaben ist aber nach Steinbrücks Eingeständnis politisch schwer durchsetzbar. Ziel der gesamten Reform sind international wettbewerbsfähige Steuersätze für die Unternehmen bei Sicherung der deutschen Steuerbasis. Zudem soll die Besteuerung von Kapital- und Personengesellschaften einheitlicher werden als bisher.

      NAHLES WARNT STEINBRÜCK VOR GROSSER ENTLASTUNG DER FIRMEN

      Im SPD-internen Streit um die Reform warnte die Parteilinke Andrea Nahles erneut vor einer deutlichen Entlastung der Unternehmen. "Für eine üppige Entlastung der Unternehmen gibt es in der SPD keine Akzeptanz", sagte sie der "Berliner Zeitung". "Die avisierten acht Milliarden Euro sind inakzeptabel: die Tendenz muss gegen Null gehen." Die SPD will offiziell eine weitgehende Aufkommensneutralität der Reform, was im ersten Jahr eine Anschubfinanzierung nicht ausschlösse. Nahles kritisierte zudem, Steinbrück setze die Abgeltungssteuer mit 25 Prozent zu niedrig an. "Die untere Grenze sind 30 Prozent."

      Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) drohte mit der Ablehnung der Reform im Bundesrat, wenn Kapitalgesellschaften auf Kosten von Familienbetrieben entlastet und das Steuersystem verkompliziert würden. "Dazu könnte Niedersachsen keine Hand reichen", sagte er der "Neuen Osnabrücker Zeitung".


      http://de.today.reuters.com/news/newsArticle.aspx?type=topNe…
      Avatar
      schrieb am 13.07.06 17:22:01
      Beitrag Nr. 8 ()
      Super, die Schnellmerker beginnen auch, es zu raffen!

      Jetzt fehlen noch N-TV, Raimund Brichta und die Telebörse....



      Drastische Steuerhöhung für viele Anleger


      Aktionärsschützer wettern gegen Abgeltungssteuer


      Die Pläne der Bundesregierung für eine Abgeltungssteuer könnten nach Darstellung der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) für viele Aktionäre Steuererhöhungen von bis zu 100 Prozent mit sich bringen.


      HB BERLIN. "Es steht eine der höchsten prozentualen Steigerungen (bei Steuern) an, die es je gegeben hat", sagte DSW-Hauptgeschäftsführer Ulrich Hocker am Donnerstag in Berlin. Eine Abgeltungssteuer von 30 Prozent auf Dividendenerträge würde für Aktionäre mit kleinen und mittleren Einkommen nach DSW-Berechnungen eine doppelt so hohe Steuerlast mit sich bringen wie bisher, sofern der Sparerfreibetrag ausgeschöpft wird.

      "Kurzfristanleger mit hohen Einkommen dagegen, die profitieren", sagte Hocker. Entscheidend hierfür sei, dass künftig Erlöse aus Aktienverkäufen generell besteuert werden sollen. Die Verlierer wären langfristig orientierten Anleger, die mit Aktien ihre Altersvorsorge aufgebaut hätten.

      Die DSW forderte die Regierung auf, für die geplante Abgeltungssteuer statt der geplanten 30 Prozent nur einen moderaten Steuersatz von 15 Prozent anzusetzen. Auch sollte das Halbeinkünfteverfahren erhalten werden. Nach diesem Verfahren, das seit dem Jahr 2002 gilt, muss der Anleger nur die Hälfte seiner Dividendeneinnahmen mit seinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuern. Einen Wegfall der geltenden Spekulationsfrist kann sich der Verband höchstens vorstellen, wenn Verluste aus Wertpapierverkäufen gegen sämtliche Einkunftsarten steuersparend verrechnet werden können und nicht nur Gewinne aus gleichartigen Geschäften. Derzeit sind Gewinne aus Wertpapiergeschäften steuerfrei, wenn die Papiere länger als ein Jahr im Depot liegen.

      Als Treppenwitz bezeichnete es Hocker, dass die Regierung sich seit geraumer Zeit darum bemühe, mehr für den Anlegerschutz zu tun, mit ihren Steuerplänen nun aber dem gleichen Klientel drastische Steuererhöhung beschere. "Die geplante Änderung bestraft in erster Linie langfristig orientierte Anleger, die ihr Geld in dividendenstarke Gesellschaften investieren und ihre Aktien länger als ein Jahr halten", sagte er. Hier gehe es um Anleger, die Aktien zur Altersversorgung einsetzen und auch die große Gruppe der Belegschaftsaktionäre. Vorteile hätten dagegen schnell umschichtende Anleger, die wenig auf Dividenden schauten und deren Einkommensteuersatz über 30 Prozent liege.

      Ein zentrales Problem dürfte dem DSW zufolge die Frage der Verlustverrechnung aus länger zurückliegenden Aktienkäufen sein. Wenn es etwa möglich wäre, Veräußerungsverluste mit Aktien zu verrechnen, die zu Boomzeiten des Neuen Marktes zu horrenden Preisen gekauft wurden, wäre das ein Steuersparmodell.


      --------------------------------------------------------------------------------
      Avatar
      schrieb am 13.07.06 17:35:53
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.570.074 von procedo am 13.07.06 17:22:01Es gibt zwei weitere Aspekte, die noch nicht breit diskutiert werden:

      Sehr viele endfaellige Kredite mit fondsbasierten Tilgungstraegern wuerden eine bis zu 30%ige Unterdeckung aufweisen.

      Nicht nur die "klassischen" Aktionaere, sondern auch Immobilienbesitzer (Eigennutzung und Fremdnutzung) waeren betroffen.


      Und der zweite Aspekt:

      Kann es Hintertueren / Hintergedanken geben, dass diese neuen Einkuenfte auch zur Abgabenpflicht fuer Sozialversicherungsbeitraege fuehren ?
      Alle Einkuenfte sozialversicherungspflichtig zu machen war doch schon immer ein Ziel. Und die (vorsorgliche ?) Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze war wohl reiner Zufall ?!


      exD
      Avatar
      schrieb am 13.07.06 17:43:58
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.570.402 von exD am 13.07.06 17:35:53"Kann es Hintertueren / Hintergedanken geben, dass diese neuen Einkuenfte auch zur Abgabenpflicht fuer Sozialversicherungsbeitraege fuehren ?
      "


      Gibt es schon in begrenzter Form.
      Wer sich freiwillig gesetzlich versichert ohne feste Anstellung, bei dem wird beim Beitrag auch Kapitaleinkünfte berücksichtigt.

      Dass dies flächendeckend kommen soll, ist ja schon lange im Gespräch.
      Avatar
      schrieb am 16.07.06 15:33:40
      Beitrag Nr. 11 ()
      Als ich diesen Thread vor 2 1/2 Wochen eröffnete, war sowohl in den Medien als auch hier im Board hinsichtlich der "Abgeltungssteuer-Problematik" fast völlige Ruhe, schlimmstenfalls wurden sogar deren "Vorteile" für Aktionäre bejubelt - siehe #1!

      Das hat sich glücklicherweise drastisch geändert, ein Blick in die 'WELT AM SONNTAG' von heute als jüngstes Beispiel:


      Gesetze vertreiben Investoren

      Die Abgeltungssteuer soll dem Staat mehr Einnahmen bringen, die Reform der Unternehmensteuer Firmen entlasten. Doch die bisherigen Pläne belasten den Standort und führen zu Kapitalflucht
      von Frank Stocker

      Zuerst waren viele nur sprachlos. Doch inzwischen greift in der Frankfurter Bankenwelt das blanke Entsetzen über die jüngsten Steuerbeschlüsse der großen Koalition um sich. "Wenn es so kommt, wie die Regierung plant, wäre das ein starkes Stück", sagt Ulrich Kater, Chefvolkswirt der Dekabank. "Es wird noch mehr ins Portemonnaie der Bürger und der Unternehmen gegriffen, mit schlimmen Folgen", sagt Börsenprofessor Wolfgang Gerke von der Universität Erlangen. Und auch die Anleger sind zutiefst verunsichert. Ulrich Hocker, Chef der Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), rechnet mit einer zunehmenden Kapitalflucht aus Deutschland.


      Die Bundesregierung plant, 2008 eine sogenannte Abgeltungssteuer einzuführen. Die Banken sollen dann von allen Zinserträgen, Dividenden und Kursgewinnen auf Aktien der Anleger eine Steuer von 30 Prozent direkt an das Finanzamt abführen. Der Freibetrag bei Zinseinkünften entfiele ebenso wie das Halbeinkünfteverfahren bei Dividenden. Ersatzlos gestirchen würde auch die Spekulationsfrist bei Aktien, die Kursgewinne bisher steuerfrei stellte, wenn die Papiere länger als ein Jahr gehalten wurden.


      "Ein echter Treppenwitz ist, daß die geplanten Änderungen in erster Linie langfristig orientierte Anleger bestrafen", sagt Ulrich Hocker. Wer nämlich bisher Aktien schnell kauft und verkauft, muß die Gewinne mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern. Bei dieser Klientel darf man davon ausgehen, daß dieser fast immer am oberen Ende, also bei 42 Prozent liegt. Künftig zahlen sie nur noch 30 Prozent, ebenso wie die Langfristanleger, die bisher steuerfrei waren.


      Doch damit nicht genug. Gleichzeitig will Finanzminister Steinbrück künftig Zinsen, Mieten oder Pachten besteuern, die Unternehmen bezahlen, also deren Kosten. "Das wäre eine Substanzbesteuerung, und das war bislang eigentlich immer tabu", sagt Ulrich Kater.

      Doch nicht einmal solche Tabus gelten offenbar noch etwas. Die Folge wäre auch hier klar: Die Gewinne deutscher Unternehmen würden deutlich zurückgehen. "Vor allem in schwierigeren Zeiten würden die Firmen unter dieser Substanzsteuer leiden", sagt Kater. Die Kurse der börsennotierten Gesellschaften würden entsprechend sinken und die vielen internationalen Investoren, die Deutschland gerade erst wieder entdeckt haben, würden sich abwenden.


      Und nicht nur sie. DSW-Chef Hocker bekommt seit Bekanntwerden der Eckpunkte zu den Reformen täglich Briefe, in denen Anleger ankündigen, ihr Geld ins Ausland zu verlagern, sollten die Regierungspläne umgesetzt werden. Auch die jüngsten Maßnahmen der EU, die Kapitalflucht in die Steueroasen zu begrenzen, können sie dabei nicht abschrecken.


      Seit dem 1. Juli 2005 müssen Banken Zinserträge von EU-Ausländern deren Heimatstaat melden. Ausgenommen sind davon nur Belgien, Luxemburg, Österreich, die Schweiz, San Marino und die britischen Kanalinseln. Diese Länder haben sich im Gegenzug verpflichtet, eine Quellensteuer von 15 Prozent zu erheben. Drei Viertel dieser Einnahmen werden an den Heimatstaat des Anlegers überwiesen.


      Doch eine Quellensteuer von 15 Prozent ist immer noch besser als ein Satz von 30 Prozent, wie er in Deutschland nun geplant ist. Zudem greift die Quellensteuer bislang kaum. Die Schweiz überwies dem deutschen Fiskus im ersten Jahr gerade mal 24 Millionen Franken (15,4 Millionen Euro) aus dieser Steuer. Dabei hatte Ex-Bundeskanzler Schröder einst von bis zu 100 Milliarden Euro gesprochen, die deutsche Anleger in der Schweiz versteckten.


      Doch die Quellensteuer in der Schweiz oder anderen Fluchtburgen des privaten Kapitals zu umgehen ist einfach. So sind Firmenkonten beispielsweise davon ebenso ausgenommen wie Dividenden oder Kursgewinne aus Aktien. Eine Variante ist auch, das Hauptkonto bei einer Bankniederlassung in Asien zu führen, beispielsweise in Singapur. Auch dann bleibt der deutsche Fiskus außen vor.


      Die österreichischen und Schweizer Banken werben daher vor allem in Süddeutschland weiter eifrig um Kunden. Rückenwind gibt ihren Marketing-Abteilungen dabei eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts GfK aus Nürnberg. Demnach würde jeder vierte Deutsche sein Geld im Ausland anlegen, wenn er mehr als eine Million Euro besäße. Auftraggeber der Umfrage war übrigens die Raiffeisenbank Kleinwalsertal.


      Ihr Geschäft dürfte erst richtig boomen, wenn die Regierungspläne Wirklichkeit werden. Zudem dürfte sich ihre Klientel verbreitern. Denn dann dürfte schon wesentlich weniger Geldvermögen ausreichen, damit Anleger sich nach Alternativen umsehen. "Die angekündigten Maßnahmen werden dazu führen, daß viel mehr Menschen darüber nachdenken, wie sie die Steuern vermeiden", sagt Dekabank-Volkswirt Kater.


      Die einzige Hoffnung liegt bei den Gerichten. Sie könnten beispielsweise die Abschaffung des Halbeinkünfteverfahrens stoppen. Denn würden Dividenden künftig voll besteuert, käme dies praktisch einer Doppelbesteuerung gleich. Zunächst werden die Gewinne auf Unternehmensebene besteuert und anschließend die ausgeschütteten Gewinne nochmals beim Anleger. Um dies zu vermeiden, war das Halbeinkünfteverfahren einst auch eingeführt worden. Doch inzwischen sind die Staatskassen eben leer, und die Hemmschwellen liegen gleichzeitig deutlich niedriger.


      Bis die Gerichte solche Entscheidungen jedoch rückgängig machen, könnten Jahre vergehen. In der Zwischenzeit dürften erneut Milliarden von Euro ins Ausland abwandern, die deutschen Banken und Finanzdienstleister dürften Kunden verlieren und der Finanzplatz Frankfurt austrocknen. Und Peer Steinbrück dürfte am Ende weniger Einnahmen haben als heute.


      Artikel erschienen am 16. Juli 2006
      Avatar
      schrieb am 16.07.06 19:39:39
      Beitrag Nr. 12 ()
      Hallo alle,


      wie sieht es mit der Quellsteuer aus.
      Soll künftig doppelt versteuert:
      QUellensteuer und die die geplante 30% ige Abgeltungssteuer, ohne HEV?
      Wahnsinn.


      Man hat noch Zeit zu handeln.
      Mein Depot ist noch im Durchschnittsminus.
      Keine Gewinne= keine Steueren.

      Norfalls später ins Ausland ziehen, wenn man nicht ortsgebunden ist.
      Anlagehorizont:10-15 Jahre.
      Langzeitanleger lohnt sich keine Vorsorge mehr in Aktien.
      Im günstigen AUsland versteuern.


      So nicht liebe REgierung.
      Hoffe, daß sich genügend Anleger wehren und die Gerichte diesen Steuerwahnsinn stoppen.


      BB
      auris;-);)
      Avatar
      schrieb am 01.08.06 14:27:23
      Beitrag Nr. 13 ()
      Hat es in der zwischenzeitlich schon mal einen Beitrag bei N-TV gegeben, der sich kritisch mit den intendierten Veränderungen bei der Aktionärsabzocke auseinandersetzt?

      Ich glaube nicht!

      Den Grund hierfür beschrieb ich im Eingangsposting und durch einen aktuellen Beitrag in der WELT von heute kam mir diese Ergebenheit der Telebörsen-"Journalisten" :look: gegenüber ihren "Sponsoren" der deutschen Banken wieder in den Sinn.


      Anlegerschützer organisieren Widerstand gegen Abgeltungsteuer
      Lobbyisten sehen Nachteile für Sparer und Kleinaktionäre
      Von Cornelia Wolber

      Berlin - Details zur geplanten Abgeltungsteuer stehen doch nicht fest, doch die Lobby läuft bereits dagegen Sturm. An diesem Dienstag wird die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) bei einer Pressekonferenz in Frankfurt noch einmal Öl ins Feuer gießen. Zuvor hatten bereits der deutsche Fondsverband BVI und die deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) gezündelt. Sie alle warnen, dass sich die Anleger mit den Plänen von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) unter Umständen schlechter stellen könnten.

      Im Zuge der für 2008 geplanten Unternehmensteuerreform hatte sich das Kabinett vor der Sommerpause auf die Einführung einer Abgeltungsteuer für Kapitalerträge verständigt. Im Gespräch ist ein Satz von zunächst 30 Prozent, der dann auf 25 Prozent sinken soll. Die Details sollen bis zum Herbst von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe erarbeitet werden.

      Bislang gilt für Zinsen der Quellenabzug in Höhe von 30 Prozent. Hat der Steuerzahler einen geringeren durchschnittlichen Satz, bekommt er über seine Steuererklärung Geld zurück; liegt er drüber, muss er nachzahlen. Erlöse aus Aktienverkäufen werden innerhalb der Spekulationsfrist mit dem individuellen Satz der Einkommensteuer belegt. Nach Ablauf von einem Jahr sind sie steuerfrei. Für Dividenden gilt das Halbeinkünfteverfahren. Das heißt, der ausgeschüttete Betrag wird nur zur Hälfte der Steuer unterworfen.

      Ziel der Abgeltungssteuer ist, dieses Chaos zu beseitigen und damit einen Beitrag zur Steuervereinfachung zu leisten. Zu dem soll durch den vergleichsweise niedrigen Satz die Akzeptanz erhöht und damit verhindert werden, dass Kapital am Fiskus vorbei ins Ausland geschafft wird oder ausländisches Kapital um Deutschland einen großen Bogen macht.

      Die Angst, dass Zinsempfänger, deren durchschnittlicher Steuersatz unter dem der Abgeltungsteuer liegt, dann draufzahlen, sei unbegründet. "Hier wird der Gesetzgeber schon aus verfassungsrechtlichen Gründen dafür sorgen müssen, dass diese weiterhin die Einbeziehung ihrer Kapitalerträge in der Einkommensteuerveranlagung verlangen können", erklärt Heinz-Udo Schaap, Steuerexperte vom Bundesverband deutscher Banken (BdB). Auch der Vorwurf, dass der Staat durch den Wegfall der Spekulationsfrist automatisch Kasse macht, sei falsch. Schaap: "Schließlich kann der Gewinn durch die Anrechung von Verlusten gedrückt werden."

      Ein Problem sieht Schaap allenfalls bei den Dividenden. "Hier könnte die geplante Streichung des Halbeinkünfteverfahrens zu einer Mehrbelastung des Anteilseigners führen." Um das zu vermeiden schlägt der BdB-Experte, ein Zwei-Drittel-Verfahren vor.

      Nachdrücklich warnt der Bankenverband davor, die Abgeltungsteuer kaputt zu reden, noch bevor der Gesetzentwurf auf dem Tisch liegt. "Das können wir uns schon wegen des internationalen Drucks nicht erlauben", sagt Schaap. Die Mehrzahl der 25 EU-Staaten verfügen über ein solches Instrument. Dabei sind die Sätze im Durchschnitt halb so hoch wie die jeweiligen Spitzensätze der Einkommensteuer. Mittelfristig befürwortet der BdB daher für Deutschland einen Satz von 20 Prozent. "Wenn das wegen zu hoher Steuerausfälle nicht zu machen ist, müssen wir höher ansetzen. Hauptsache wir machen den ersten Schritt", sagt Schaap.

      Das Bundesfinanzministerium rechnet bei einem Satz von zunächst 30 und dann 25 Prozent mit Steuerausfällen von rund zwei Mrd. Euro. Die Unternehmensteuerreform wird mit zunächst acht und dann fünf Mrd. Euro pro Jahr veranschlagt. Vor allem Vertretern der SPD-Linken ist das eindeutig zu viel.

      Artikel erschienen am Di, 1. August 2006


      Die Fronten sind also klar erkennbar, Regierung, Banken und N-TV-Telebörse auf der einen, Sparer, Kleinaktionäre resp. Aktionärsschützer sowie ausgeschlafene Ökonomen auf der anderen Seite.
      Avatar
      schrieb am 02.08.06 06:58:09
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.267.746 von procedo am 01.08.06 14:27:23die von Dir behauptete "Steuererhöhung für alle Aktionäre" und das Zetern darüber ist blanker Unsinn (zumindest wenn es um die Dividendenbesteuerung geht). Du unterschlägst nämlich, dass die Steuern auf der AG-Ebene erheblich sinken sollen (KST-Senkung von 25% auf 12,5%).
      Das bedeutet, dass in der AG bei einem gleichen Vorsteuergewinn ein höherer Nachsteuergewinn bleibt und somit an die Aktionäre mehr Dividende ausgeschüttet werden kann. Die Besteuerung dieser höheren Divedende ist dann zwar höher, aber insgesamt bleibt die Besteuerung von X Euro Vorsteuergewinn bis zur Ausschüttung ca. gleich (Bei Spitzensteuersatz ca. 50%).
      Der Grund der Steuersenkung auf AG-Ebene und Steuererhöhung bei Dividenden ist die Tatsache, dass deutsche Unternehmen (vor allem GmbHs) im internationalen Vergleich recht kleine EK-Quoten aufweisen und durch die Änderung die Eigenkapitalbildung innerhalb der Unternehmen unterstützt werden soll (auch im Hinblick auf Basel II).
      Avatar
      schrieb am 02.08.06 07:42:00
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.276.924 von DOBY am 02.08.06 06:58:09dafür unterschlägst Du, dass die Bemessungsgrundlage ausgeweitet werden soll. Die Banken wird es freuen, die sind davon weniger betroffen und ein paar vorlaute jubeln ja schon.

      ich höre schon wieder den Chor der Vorstände: "Dividenden, nein bei den Steuersätzen lohnt es sich für die Aktionäre doch nicht - wir lassen es lieber im Unternehmen. (wir haben zwar keine Ahnung von Immobilien aber,) wenn wir damit unsere gemieteten Gebäude kaufen, dann reduzieren wir sogar unsere Steuern (und haben was zum verfrühstücken, falls wir mal auf die Schnautze fallen)"
      Avatar
      schrieb am 02.08.06 09:50:46
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.276.924 von DOBY am 02.08.06 06:58:09Die Steuern auf Kursgewinne erhöhen sich für alle Aktionäre, wenn die Pläne so realisiert werden, wie derzeit berichtet! (Dividenden interessieren mich persönlich als Trader nur marginal)

      Der Grund, warum die Banken sich so vehement für die "Abgeltungssteuer" ins Zeug legen, ist m.E. der, daß im Eigenhandel der Banken die weitaus größte Rendite mit Bonds erwirtschaftet wird (gegenüber Aktien, Derivaten etc.), somit eine Höchstgrenze von 30% bei der Besteuerung - vs. 42% bisher - eine starke Steuersenkung darstellt.

      Einen Teil dieser Ausfälle will Steinbrück nun bei Aktionären und Sparern wieder reinholen - und so kommt es zu oben beschriebener Allianz (incl. N-TV-Telebörse)!!!

      Abschließend noch der neueste Artikel zum Thema aus der WELT von heute:

      Aktien
      Anlegerschützer sehen Gefahr für die Aktienkultur in Deutschland
      Geplante Abgeltungssteuer bringt dramatische Mehrbelastungen. Die Altersvorsorge mit Wertpapieren wird kostspieliger für die Bürger
      Von Patrizia Ribaudo

      Frankfurt/Main - Durch die geplante Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge werden nach Ansicht von Aktionärsschützern deutlich mehr Spitzenverdiener ihr Kapital ins Ausland verlagern. Damit verfehle die Bundesregierung ihr Ziel, mit dieser Reform höhere Einnahmen aus der Besteuerung von Kapitalerträgen in Deutschland zu erzielen. "Wenn die Planungen in dieser Form umgesetzt werden, werden Aktionäre ihr Geld nicht mehr in Deutschland investieren", kritisierte SdK-Vorstandsvorsitzender Klaus Schneider die Pläne in Frankfurt. Die Aktionärsschützer fürchten, dass Wertpapiere als Langfristanlage gegenüber anderen Sparformen an Attraktivität einbüßen. "Das Wertpapiersparen unter der Prämisse dieses Gesetzes lohnt nicht mehr", konstatiert Schneider. Dabei seien Wertpapiere gerade von der Regierung noch als geeignetes Mittel zur Altersvorsorge beworben worden, kritisiert der SdK-Chef weiter. "Die Aufforderung des Staates, mit Aktien für die Rente zu sorgen, klingt angesichts dieser Pläne wie der blanke Hohn."

      Nach Berechnungen der Schutzgemeinschaft kommt es durch die geplante Besteuerung der Dividenden in Höhe von 30 Prozent weder zu einer Vereinfachung des Verfahrens noch zu einer Entlastung der Bürger. Benachteiligt würden vor allem Anleger mit einem niedrigen oder mittleren Einkommen. Je niedriger der persönliche Steuersatz, desto höher falle die Belastung aus. So würden sich für Steuerzahler mit einem durchschnittlichen Einkommensteuersatz von 30 Prozent im kommenden Jahr die Steuern mehr als verdoppeln.

      Die Belastung bleibe nur gleich, wenn die Einkünfte aus Kapitalvermögen wie bisher veranlagt werden und die einbehaltene Abgeltungssteuer auf die Steuerschuld angerechnet würde, rechnen die Aktionärsschützer vor. Dies sei jedoch der Idealfall und entsprechend unrealistisch. Der Teufel steckt also im Detail.

      Ungeachtet der unterschiedlichen Szenarien müssen Anleger in Zukunft einen deutlich höheren Kapitalstock für ihre Rente aufbauen. Geschmälert wird die Rendite nicht nur durch die Inflation. Auch die geplante Abschaffung der Spekulationsfrist und die Kürzung des jährlichen Sparerfreibetrages nagen am Depot. Die Altersvorsorge wird damit erheblich teurer.

      Nach Hochrechnungen der SdK bleiben einem Anleger, der sein Aktiendepot jährlich umschichtet, nach Abzug von Inflation und geplanten Steuern nach 20 Jahren 78 Prozent weniger Gewinn übrig. Die Aktionärsschützer fordern deshalb einen moderateren Steuersatz. "Eine Vereinfachung ist angesichts des Steuerchaos zwar notwendig, allerdings zu deutlich niedrigeren Sätzen", sagt Schneider. So wäre eine Steuer von maximal 15 Prozent akzeptabel. Derzeit werden Dividenden nach dem Halbeinkünfteverfahren besteuert. Dabei können maximal 21 Prozent Einkommensteuer fällig werden. Kursgewinne innerhalb eines Jahres unterliegen dem persönlichen Einkommensteuersatz.

      Artikel erschienen am Mi, 2. August 2006
      Avatar
      schrieb am 02.08.06 10:52:01
      Beitrag Nr. 17 ()
      Viel gibt es hier zu lesen, alle möglichen Problematiken werden durchdiskutiert, das Entscheidende wird aber oft weggelassen:

      "Ein echter Treppenwitz ist, daß die geplanten Änderungen in erster Linie langfristig orientierte Anleger bestrafen"

      ist zu lesen. Das ist teils richtig, aber doch falsch. In erster Linie werden die aktiven Trader bestraft, also genau jene, die den Direktbanken in Deutschland ihren Ertrag erwirtschaften.

      Beispiel:

      Kontostand Januar 2008: 10.000 Euro

      1. Trade: 10.000 Euro Gewinn
      neuer Kontostand: 17.000 Euro (3.000 Euro war ja Abgeltungssteuer)

      2. Trade: 9.000 Euro Verlust
      neuer Kontostand: 8.000 Euro

      3. Trade: 10.000 Euro Gewinn
      Kontostand: 15.000 Euro

      4. Trade: 9.000 Euro Verlust
      Kontostand: 6.000 Euro

      D.h. man hat 40 % weniger Kapital für die Wiederanlage zur Verfügung obwohl man 20 % Gewinn erwirtschaftet hat.

      Eine sofortige Verlustverrechnung - und damit Rückerstattung PRO TRADE im Falle zuviel bezahlter Steuern - widerstrebt in allen Prinzipien der Abgeltungssteuer, die ja sofort an das Finanzamt abgeführt werden muss. Zu glauben, dass man am Dienstag 3.000 Euro Steuern zahlt, die sofort ans Finanzamt überwiesen werden müssen und am Mittwoch bsp. wieder 2.700 Euro im Verlustfall zurückbekommt, ist reichlich naiv und wäre für die Banken ein bürokratisches Monstrum, da sie ja die Rückerstattung beim Finanzamt beantragen müssten. Es ist ja geplant, dass man sich zu viel gezahlte Steuern zurückholen kann - aber erst mit der Steuererklärung NACH Ende des Kalenderjahres.

      Das ist nichts anderes als Tradern ihre Geschäftsgrundlage zu entziehen. Eine legale Verlegung des Kontos ins Ausland, wo die Abgeltungssteuer ja nicht abgeführt wird, um erst nach Ablauf des Jahres sich beim Finanzamt veranlagen zu lassen, ist die einzige Möglichkeit für Trader überhaupt noch ihrem Beruf/Hobby nachzugehen. Ein aktiver Trader wiegt ertragsmäßig 100 - 200 "normale" Kunden auf. Ertragseinbrüche bei deutschen Direktbanken sowie damit einhergehende Jobverluste werden die Folge sein. Dank unfähiger Politiker.
      Avatar
      schrieb am 02.08.06 11:09:31
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.279.428 von bonAPART am 02.08.06 10:52:01naja, für solche Trader ist die Verlagerung ins Ausland sicher eine Lösung. Allerdings dürften die meisten Anleger in Dtl. kaum solche hohen Gewinne bzw. Verluste aus Einzelgeschäften erzielen.
      Avatar
      schrieb am 02.08.06 11:26:10
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.278.489 von procedo am 02.08.06 09:50:46in meinem Statement habe ich mich bewusst auf die Abgeltungssteuer auf Dividenden bezogen. Natürlich ist die Abgeltungssteuer auf Kursgewinne eine klare Steuererhöhung.
      Allerdings muss man darauf hinweisen, dass es eigentlich nur konsequent ist, diese zu besteuern, denn ein Unternehmen, das alle Gewinne im Unternehmen belässt und womöglich noch pro Jahr 10% der Aktien zurückkauft, umgeht quasi die Dividendenbesteuerung durch Steigerung des inneren Wertes/Aktie. Konsequenterweise müssten bei Nichtbesteuerung der Kursgewinne die Aktionäre eine 0-Dividendenpraxis anstreben. Der einzige Grund, warum das derzeit nicht der Fall ist, ist das Misstrauen der Aktionäre gegenüber den Vorständen, dass diese die angesammelten Gewinnrücklagen durch überteuerte Zukäufe verschleudern. Also eigentlich ein Problem der effektiven Kontrolle der Verwaltungsorgane...
      Avatar
      schrieb am 02.08.06 13:42:25
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.279.665 von DOBY am 02.08.06 11:09:31Doby, ein Gesetz das den für die Direktbanken wichtigsten Kunden die Geschäftsgrundlage entzieht, verdient nicht den Namen Gesetz. Es ist eine von A-Z nicht durchdachte Schikane.

      Mir ist kein Land der Welt bekannt, welches eine ähnliche Idiotie versucht und damit Erfolg gehabt hätte.

      Wenn die Besteuerung wenigstens im Nachhinein erfolgen würde, also nur die tatsächlichen Gewinne, dann hätte man diese Steuererhöhung ja noch zähneknirschend hinnehmen und angesichts leerer Kassen damit leben können. So wirft die ganze Sache nur ein erbärmliches Bild auf den nicht vorhandenen Sachverstand des Gesetzgebers....
      Avatar
      schrieb am 02.08.06 15:28:02
      Beitrag Nr. 21 ()
      Avatar
      schrieb am 02.08.06 17:22:31
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.276.924 von DOBY am 02.08.06 06:58:09@DOBY

      Hältst Du grundsätzlich nur deutsche Aktien? Mir ist nicht bewustt, dass z.B. US-amerikanische Unternehmen ab 2008 auch weniger Körperschaftssteuer zahlen.

      @ALLE:

      Wir sollten alle die SdK bei ihren Bemühungen unterstützen. Was die Bundesregierung da plant, ist ein Schlag ins Gesicht für jeden mündigen Anleger/Investor/Trader. (siehe hierzu auch den letzten Absatz des heutigen Handelsblatt-Artikels)

      Gruß
      locust
      Avatar
      schrieb am 02.08.06 20:06:53
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.281.883 von bonAPART am 02.08.06 13:42:25abmildern könnte man dasGanze, wenn man wie bei den Stückzinsen verfährt (Stückzinstopf). D.h. bereits erlittene Verluste in einem Jahr werden mit Gewinnen verrechnet(solange bis kein Verlustvortrag mehr vorhanden ist). Wenn man allerdings zuerst Gewinne und dann Verluste einfährt, schaut man trotzdem in die Röhre.
      Avatar
      schrieb am 02.08.06 20:17:12
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.285.728 von locust am 02.08.06 17:22:31da hast Du recht. Für ausländische Papiere ergibt sich eine höhere Gesamtbelastung (sofern sie nicht schon die KST abgesenkt haben, was ja derzeit überall passiert-z.B. Österreich-Niederlande-Frankreich, u.s.w.). Da Dtl. allerdings nicht ausgeschüttete Gewinne derzeit so hoch (38%) wie fast kein anderes Land (im Durchschnitt 25%) besteuert, ist die Besteuerung ausl. Dividenden in der Regel auch nach der Änderung noch fair.
      Avatar
      schrieb am 03.08.06 08:11:56
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.288.087 von DOBY am 02.08.06 20:06:53Wenn man allerdings zuerst Gewinne und dann Verluste einfährt, schaut man trotzdem in die Röhre.

      Eben. Wie ich schon sagte, mir ist kein Land der Welt bekannt, das eine solche Idiotie jemals versucht hätte.......


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