Ex-Kommissarin Cresson bekommt trotz Verfehlungen EU-Pension - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 11.07.06 13:22:50 von
neuester Beitrag 11.07.06 21:05:09 von
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Ex-Kommissarin Cresson bekommt trotz Verfehlungen EU-Pension
Di Jul 11, 2006 11:34 MESZ
Brüssel (Reuters) - Die frühere EU-Kommissarin Edith Cresson bekommt nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs trotz Vorwürfen der Günstlingswirtschaft ihre volle Pension.
Die obersten EU-Richter bestätigten am Dienstag in Luxemburg zwar, dass die Französin mit der von ihr durchgesetzten Einstellung eines befreundeten Zahnarztes bei der Kommission ihre Pflichten verletzt habe. Denn damit habe sie gegen EU-Personalvorschriften verstoßen. Diese Feststellung reiche als Sanktion aber aus. Es sei nicht angemessen, Cresson deshalb ihre Pensionsansprüche zu streichen. Der Fall Cresson hatte maßgeblich zum Sturz der EU-Kommission unter dem Luxemburger Jacques Santer im März 1999 beigetragen.
Cressons befreundeter Zahnarzt war beim Amtsantritt der früheren französischen Ministerpräsidentin bei der Kommission 1995 mit 66 Jahren bereits zu alt für eine Einstellung. Auch waren alle Stellen in dem persönlichen Beraterstab Cressons besetzt. Cresson sorgte nach Feststellung des Gerichts dafür, dass der Zahnarzt als wissenschaftlicher Experte eingestellt wurde. Er sei dann aber nie als solcher beschäftigt gewesen, sondern habe vielmehr nur Cresson als Berater zur Verfügung gestanden. Zudem war sein Vertrag entgegen der EU-Regeln über zwei Jahre hinaus verlängert worden.
In einem zweiten Fall wies der EuGH die Vorwürfe gegen Cresson zurück. Die Vertragsangebote an einen mit Cresson befreundeten Wirtschaftsanwalt stellten keine Pflichtverletzung dar.
http://de.today.reuters.com/news/newsArticle.aspx?type=world…
Unglaublich
Di Jul 11, 2006 11:34 MESZ
Brüssel (Reuters) - Die frühere EU-Kommissarin Edith Cresson bekommt nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs trotz Vorwürfen der Günstlingswirtschaft ihre volle Pension.
Die obersten EU-Richter bestätigten am Dienstag in Luxemburg zwar, dass die Französin mit der von ihr durchgesetzten Einstellung eines befreundeten Zahnarztes bei der Kommission ihre Pflichten verletzt habe. Denn damit habe sie gegen EU-Personalvorschriften verstoßen. Diese Feststellung reiche als Sanktion aber aus. Es sei nicht angemessen, Cresson deshalb ihre Pensionsansprüche zu streichen. Der Fall Cresson hatte maßgeblich zum Sturz der EU-Kommission unter dem Luxemburger Jacques Santer im März 1999 beigetragen.
Cressons befreundeter Zahnarzt war beim Amtsantritt der früheren französischen Ministerpräsidentin bei der Kommission 1995 mit 66 Jahren bereits zu alt für eine Einstellung. Auch waren alle Stellen in dem persönlichen Beraterstab Cressons besetzt. Cresson sorgte nach Feststellung des Gerichts dafür, dass der Zahnarzt als wissenschaftlicher Experte eingestellt wurde. Er sei dann aber nie als solcher beschäftigt gewesen, sondern habe vielmehr nur Cresson als Berater zur Verfügung gestanden. Zudem war sein Vertrag entgegen der EU-Regeln über zwei Jahre hinaus verlängert worden.
In einem zweiten Fall wies der EuGH die Vorwürfe gegen Cresson zurück. Die Vertragsangebote an einen mit Cresson befreundeten Wirtschaftsanwalt stellten keine Pflichtverletzung dar.
http://de.today.reuters.com/news/newsArticle.aspx?type=world…
Unglaublich
Antwort auf Beitrag Nr.: 22.518.291 von Graf_Voelsing am 11.07.06 13:22:50
was ist mit dem Grafen der FDP ??
Bekommt er auch nichts ??
Oder die Steuerhinterzieher der CDU ??
was ist mit dem Grafen der FDP ??
Bekommt er auch nichts ??
Oder die Steuerhinterzieher der CDU ??
Antwort auf Beitrag Nr.: 22.525.039 von Doc21 am 11.07.06 18:01:21Willst du des einen Verfehlung mit der eines anderen verrechnen?
Antwort auf Beitrag Nr.: 22.526.340 von Graf_Voelsing am 11.07.06 18:57:29"Willst du des einen Verfehlung mit der eines anderen verrechnen?"
Wer wird denn Betrügern im Amt ihre Bezüge neiden wollen.
Nein, es reicht doch, die Hartz-IV-Empfänger bei wesentlich geringeren Verfehlungen um ihre Ansprüche betrogen werden, von Leuten, die keine Skrupel haben, sich die Taschen vollzustopfen.
Wer wird denn Betrügern im Amt ihre Bezüge neiden wollen.
Nein, es reicht doch, die Hartz-IV-Empfänger bei wesentlich geringeren Verfehlungen um ihre Ansprüche betrogen werden, von Leuten, die keine Skrupel haben, sich die Taschen vollzustopfen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 22.526.340 von Graf_Voelsing am 11.07.06 18:57:29
aber ja doch.....das will ich !
Oder willst du Straftäter nach verschiedenen Gesichtspunkten bestrafen ??
Ich habe mein Ehrenword gegeben ?? ( Kohl )
Wie war das damal mit dem Kerl der CDU aus der DDR wegen der Autobahn
Raststätten ??
Wie war nochmal der Name der Dame aus der CDU " Treuhand " die die Leuna Wrke für eine 1,00 DM verscheuert hat ??
aber ja doch.....das will ich !
Oder willst du Straftäter nach verschiedenen Gesichtspunkten bestrafen ??
Ich habe mein Ehrenword gegeben ?? ( Kohl )
Wie war das damal mit dem Kerl der CDU aus der DDR wegen der Autobahn
Raststätten ??
Wie war nochmal der Name der Dame aus der CDU " Treuhand " die die Leuna Wrke für eine 1,00 DM verscheuert hat ??
Antwort auf Beitrag Nr.: 22.528.819 von Doc21 am 11.07.06 20:38:33Deinen Aufzählungen ist zu entnehmen, daß du nicht gerade ein Freund der CDU bist.
Ich wollte da garnicht polarisieren. Weiis gar nicht welcher Partei Frau Cresson angehört. Es geht mir eher um die, leider nicht selbstverständliche , Ethik von Berufspolitikern.
Ich wollte da garnicht polarisieren. Weiis gar nicht welcher Partei Frau Cresson angehört. Es geht mir eher um die, leider nicht selbstverständliche , Ethik von Berufspolitikern.
Antwort auf Beitrag Nr.: 22.529.033 von Graf_Voelsing am 11.07.06 20:48:58"Ethik von Berufspolitikern"
Was soll den das sein?
Was soll den das sein?
Antwort auf Beitrag Nr.: 22.529.450 von Borealis am 11.07.06 21:03:52
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