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    Hilfe ! Frage über Gewährleistung ! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.07.06 14:22:52 von
    neuester Beitrag 20.07.06 12:33:43 von
    Beiträge: 25
    ID: 1.070.690
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      Avatar
      schrieb am 12.07.06 14:22:52
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hat jemand von Euch Ahnung, ob die Garantieleistung bei einem Laptop greift, wenn auf der einen Seite des Bildschirms unten das "Scharnier" bricht? Ist Kunststoff! Die letzten Wochen hat es beim Öffnen und Schließen immer geknackt bzw. ging nur in ruckartigen Bewegungen aufzuklappen. Und jetzt ist es einfach abgebrochen. Hab den jetzt 13 Monate. Zeitlich ist auf jeden Fall Garantie drauf.
      Des Weiteren hat er eine enorme Hitzeentwicklung! Schon lange ein Problem.
      Und gestern musste ich zum 6. Mal seit Erwerb formatieren. Hab Windows XP ServicePack 2 drauf und plötzlich "fährt er fest" und ich muss neustarten. Beim Neustarten kam aber kein Windows-Screen und eine Systemwichtige Datei war weg. Quasi Windows Neuinstallation. Ich hab mir immer gesagt das passiert nicht wieder. Aber beim 6. Mal reicht es dann! :mad::mad:

      Was meint Ihr über die Garantieleistung? Wäre nett, wenn Ihr helfen könntet. :)

      Musste jetzt meinen 700Mhz Rechner aufbauen und konfigurieren :mad:

      Ist übrigens ein Fujitsu Siemens Amilo A7640W! Hab vor 3 Monaten von Freunden gehört, dass diese Firma mit die schlechtesten Notebooks herstellt. Wusste ich leider nicht vorher :rolleyes:

      Danke!
      Avatar
      schrieb am 12.07.06 14:31:51
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo,


      Zunächst musst du wissen, ob du auf das Notebook Garantie oder Gewährleistung hast.
      Hast du nur Gewährleistung, dann bist du komplett auf das Wohlwollen des Verkäufers/herstellers angewiesen.
      Wenn du Garantie hast, bleibt zu klären, was in dieser garantie beinhaltet ist. Das ist vom Hersteller in aller Regel peinlich genau aufgelistet.
      Die Hitzeentwicklung dürfte ein Garantiefall sein, wenn du beweisen kannst, dass sie unnormal ist, das Scharnier kann als Verschleiß oder unsachgemäßer Verbrauch deklariert werden. In diesem Fall musst du das Gegenteil beweisen, oder zumindest sehr überzeugend sein.
      Wie gesagt, in den Garantiebedingungen ist das alles peinlich genau niedergeschrieben.

      Gruß

      LEO
      Avatar
      schrieb am 12.07.06 14:33:20
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.542.671 von leothedragon am 12.07.06 14:31:51Hab nochwas vergessen. bei Gewährleistung musst du beweisen, dass der Mangel schon bei Gefahrübergang (Kaufdatum) vorlag.
      Avatar
      schrieb am 12.07.06 14:33:44
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.542.491 von GOLD_Baron am 12.07.06 14:22:52wenn du das gerät nicht privat unter ausschluss jeglicher gewährleistung gekauft hast, beträgt die gesetzliche gewährleistungszeit in deutschland 2 jahre...das hat aber mit einer garantieleistung, die oft vom hersteller noch zusätzlich gwährt wird nichts zu tun...ich würde an deiner stelle mit dem gerät zu dem händler gehen, wo du es gekauft hast und ihm das problem oder die probleme schildern..in den geschäftsbedingungen ist jedoch oft eine max 3 malige nachbesserung anstatt der gewährleistungsrechte vereinbart worden...bei dem bruch des gelenkes befürchte ich aber, dass man dies nichzt als gewährleistung anerkennen will...du hättest bereits bei ersten knacken des gelenkes dort hingehen sollen..aber versuch es einfach einmal..wenn das gerät nicht nachgebessert werden kann, dann entweder rückgabe gegen rückzahlung des kaufpreises oder neues gerät...

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 12.07.06 14:34:59
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.542.695 von leothedragon am 12.07.06 14:33:20Wie soll ich einen Softwarefehler beim Kauf nachweisen?

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      Avatar
      schrieb am 12.07.06 14:35:22
      Beitrag Nr. 6 ()
      Also theoretisch müsstest du beweisen, dass der Fehler schon vorher da war.

      Das ist jetzt eine Frage der Kulanz.

      Wenn du dir sicher bist, dass der Scharnier ohne Gewalteinwirkung gebrochen ist

      kann man davon ausgehen, dass du nicht der einzige mit dem Problem bist.

      Dann ist auch Siemens das bekannt und die reparieren das Teil.

      Aber eigentlich musst du das Gerät eh zum Händler bringen und der muss sich mit dem Hersteller rumschlagen.
      Avatar
      schrieb am 12.07.06 14:36:21
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.542.729 von GOLD_Baron am 12.07.06 14:34:59"Und gestern musste ich zum 6. Mal seit Erwerb formatieren. Hab Windows XP ServicePack 2 drauf und plötzlich "fährt er fest" und ich muss neustarten. Beim Neustarten kam aber kein Windows-Screen und eine Systemwichtige Datei war weg. Quasi Windows Neuinstallation."
      Avatar
      schrieb am 12.07.06 14:37:13
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.542.703 von invest2002 am 12.07.06 14:33:44Aber das Scharnier ist doch nicht wegen unsachgemäßen Gebreuch gebrochen, sondern weil die Verarbeitung des Gerätes zu schlecht ist!
      (Bin ich zumindest fest überzeugt!)
      Avatar
      schrieb am 12.07.06 14:42:13
      Beitrag Nr. 9 ()
      Leute, ich habe gerade bei ciao.com eine Meinung zum Notebook gefunden, die sich mit meinen Problemen deckt. Somit tritt das Problem doch öfters auf!
      Rechtlich ist es natürlich nichts wert, aber mir beweist es, dass es ein übliches Siemens Amilo Problem ist!

      Hier:

      Mal langsam mit den guten Kommentaren...
      Erfahrungsbericht von realjazz über Fujitsu Siemens Computers A7640
      8. Oktober 2005

      Klicken Sie hier!
      Als ich den Bericht von dem ersten Verfasser gelesen habe, bin ich aus allen Wolken gefallen.
      Nur zu sagen, dass der Lappi "gut" ist, ist ja wohl nicht genug (sorry).

      Ich hab folgende Konfig:
      ---------------------------------
      3000+ Sempron
      512 DDR-RAM
      60 GB Seagate
      bis 128 integrierte Graphik
      Sound AC '97
      TFT 15" XGA
      ---------------------------

      Als erste Beanstandung muss ich das TFT nennen. Von Siemens wird kein TFT-Schutz mit geliefert, welcher das TFT beim Transport schützt. Also sollte man davon ausgehen, dass man keinen benötigt.
      Sollte man.....
      Denn schon nach einigen Malen normalen Transports, hat das TFT Druckstellen von der Tastatur.

      Weitere Mängel:

      Das Back-Cab geht bei ganz normalem Gebrauch in den A**** (Scharniere an den seiten des TFT's brechen, und damit auch der Lack)
      Die Verarbeitung des Gehäuses ist echt schlecht.
      Das TFT schleift dabei nicht nur auf der Tastatur sondern auch auf dem Gehäuse rechts und links von der Tast.

      Die Graphik ist für Office, DVD und Internet ausreichend, für mehr aber auch nicht.
      Spiele mit der eingebauten Graphikkarte sind möglich, wenn sie so aufwendig wie z.B. Solitär aufgebaut sind. *ernstguck*

      Die Festplatte ist mit 5400rpm relativ schnell und arbeitet auch gut.

      Der Lüfter geht unter Volllast (sagen wir mal bei "Windows Pinball") extrem in die Höhe. (Geräuschpegel steigt um das doppelte)


      Positiv kann man hier nur sagen, dass das Notebook wohl für Home User (aber auch nicht mehr) ausreichend ist.
      Wenn man ein Gerät für den mobilen Gebrauch möchte, das graphisch und auch von der Verarbeitung einigermaßen gut ist, sollte man sich eher an z.B. "Acer Aspire 1694WLMi" halten.
      Accer baut generell bessere Gehäuse und haben mit einer dezidierten Graphik (z.B. ATI X700 mit 256MB) eine echt ausreichende Graphikleistung zum guten Preis (ca.1300€)

      Positiv ist noch der Service von Siemens zu bewerten.
      "Collect and return" klappt optimal. Nachdem mein Lappi schon 2mal in der Werkstatt wegen dem Back-Cab war, kann ich das echt sagen. Nach knapp einer Woche hat man sein Notebook wieder (repariert und TFT etc. ersetzt).

      --------------

      END
      Avatar
      schrieb am 12.07.06 14:42:25
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.542.491 von GOLD_Baron am 12.07.06 14:22:52Fujitsu Siemens ...? da hätte ich auch beser die Finger davon gelassen:

      wie schon erwähnt: Gewährleistung beträgt 24 Monate ab Kauf; innerhalb der ersten 6 Monate gilt zugunsten des Käufers, dass der Mangel von vornherein vorhanden war; in Deinem Fall müsstest Du nachweisen, dass tatsächlich ein Material- oder Konstruktionsfehler vorliegt; also zum Verkäufer und das Gerät einschicken lassen...wegen der AGB ist ein Rückgaberecht i.d.R. erst nach mehrfacher Nachbesserung gegeben....;)
      Avatar
      schrieb am 12.07.06 14:43:35
      Beitrag Nr. 11 ()
      Werde mich jetzt mal über das "collect and return" informieren!

      Sofern keine von Euch dazu was direktes spontan mir sagen kann! ;)
      Avatar
      schrieb am 12.07.06 14:45:30
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.542.879 von RealJoker am 12.07.06 14:42:25Meinetwegen können die den gerne nachbessern.

      Aber ich will den ganz haben!

      Und wenn das Scharnierproblem ein gängiges ist, dann sollten die Ratz/Fatz was machen.

      Das Gerät wurde übrigens bei CYPERPORT.de erworben! (Filiale Dresden)
      Avatar
      schrieb am 12.07.06 14:50:55
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.542.931 von GOLD_Baron am 12.07.06 14:45:30wenn das ein häufiges Problem ist, dann spricht der erste Anschein dafür, dass auch in Deinem Fall ein Mangel der Kaufsache vorliegt :cool:
      Avatar
      schrieb am 12.07.06 14:55:15
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.543.020 von RealJoker am 12.07.06 14:50:55Aber mit einer Ciao.de Bewertung kann ich denen doch nicht kommen, oder?
      Avatar
      schrieb am 12.07.06 15:00:00
      Beitrag Nr. 15 ()
      damit würde ich denen nicht kommen, statt dessen musst Du halt bluffen, dass Du aufgrund eigener Recherche in Erfahrung gebracht hast, dass es sich um einen häufigen und bekannten Fehler handelt
      Avatar
      schrieb am 12.07.06 15:06:10
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.543.177 von RealJoker am 12.07.06 15:00:00Leider hab ich bisher mit solchen "Verhandlungen" keine Erfahrungen gemacht! :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 12.07.06 16:35:37
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.543.296 von GOLD_Baron am 12.07.06 15:06:10na geh halt hin und verhandle hart nzw bleibe hart...wenns nicht geht, geh zum anwalt...

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 12.07.06 19:29:40
      Beitrag Nr. 18 ()
      Danke für Eure vielen Antworten!
      Ihr habt mir sehr geholfen! :kiss:

      Sollte noch jemand Anregungen haben, würde ich mich sehr freuen! :):)
      Avatar
      schrieb am 13.07.06 18:50:39
      Beitrag Nr. 19 ()
      Schnapp Dir mal ein BGB, da ist alles drin geregelt:

      Zunächst liegt ein Sachmangel gemäß §434 vor:

      § 434
      Sachmangel
      (1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,
      1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
      2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

      Dir stehen also Möglichkeiten des §437 zu:

      § 437
      Rechte des Käufers bei Mängeln
      Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,

      1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,

      2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
      3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

      Nacherfüllung bedeutet etweder Nachbesserung, also den Fehler beseitigen, wenn dies unverhältnismäßig teuer wäre, Nachlieferung. Also Verschaffung einer neuen Sache ohne Mangel.
      Die Nacherfüllung ist in diesem Fall bestimmt nicht nach §275 ausgeschlossen:

      § 275
      Ausschluss der Leistungspflicht
      (1) Der Anspruch auf Leistung ist ausgeschlossen, soweit diese für den Schuldner oder für jedermann unmöglich ist.
      (2) Der Schuldner kann die Leistung verweigern, soweit diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Gläubigers steht. Bei der Bestimmung der dem Schuldner zuzumutenden Anstrengungen ist auch zu berücksichtigen, ob der Schuldner das Leistungshindernis zu vertreten hat.

      (3) Der Schuldner kann die Leistung ferner verweigern, wenn er die Leistung persönlich zu erbringen hat und sie ihm unter Abwägung des seiner Leistung entgegenstehenden Hindernisses mit dem Leistungsinteresse des Gläubigers nicht zugemutet werden kann.
      (4) Die Rechte des Gläubigers bestimmen sich nach den §§ 280, 283 bis 285, 311a und 326.

      Ich würde einfach so argumentieren. Zumal die Verjährung nach §438 noch nicht eingetreten!
      Avatar
      schrieb am 17.07.06 03:24:39
      Beitrag Nr. 20 ()
      Die Beweisfrage, dass bei Gefahrübergang ein Sachmangel vorlag, ist eben nur in § 476 BGB geregelt. Aber das wurde ja bereits gesagt, sowie, dass das hier nicht weiterhilft.
      Avatar
      schrieb am 17.07.06 03:24:49
      Beitrag Nr. 21 ()
      Die Beweisfrage, dass bei Gefahrübergang ein Sachmangel vorlag, ist eben nur in § 476 BGB geregelt. Aber das wurde ja bereits gesagt, sowie, dass das hier nicht weiterhilft.
      Avatar
      schrieb am 17.07.06 03:25:51
      Beitrag Nr. 22 ()
      Die Beweisfrage, ob bei Gefahrübergang ein Sachmangel vorlag, ist eben nur in § 476 BGB geregelt. Aber das wurde ja bereits gesagt, sowie, dass das hier nicht weiterhilft.
      Avatar
      schrieb am 17.07.06 18:49:40
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.632.509 von DerStrohmann am 17.07.06 03:24:39Danke das du es 3mal gepostet hast und es keine Bedeutung für mich hat! :mad:
      Avatar
      schrieb am 19.07.06 00:27:42
      Beitrag Nr. 24 ()
      Meiner Meinung nach liegt der Sachmangel auch schon bei Gefahrübergang vor, in Form eines Produktionsfehlers! Und damit greift meine Argumentation!
      Avatar
      schrieb am 20.07.06 12:33:43
      Beitrag Nr. 25 ()
      E I L M E L D U N G :D:D:D

      War gestern bei cyberport und habe mein Notebook dort abgegeben.

      Hab dieses Siemens Cash und Return (2 Jahre) und lag ja noch in diesem Zeitraum.

      Siemens schaut sich jetzt das ganze Gerät an und repariert es hoffentlich.

      Der cyberport Angestellte meinte, dass dies bei Siemens und Acer Notebooks häufig der Fall sei, da sie beim material enorm sparen und ein IMB Notebook z.B. mit einem Metallrahmen eingefasst ist und so stabiler, aber auch teurer.

      Er meinte Siemens könnte sich auch quer stellen und sagen, das Notebook sei runtergefallen oder wurde bewusst demoliert - er glaubte aber eher, dass Siemens sich dem Problem voll und ganz annimmt.

      Hier mal die Defekte nach 14 Monaten Schreibtischnutzung (inkl. Rucksack - stabil - Transport!):

      -Touchpad funktionierte sporadisch nicht / Neustart notwendig
      -Kühler extrem laut und heiß (extrem heiß, Arbeite nicht möglich, Notebook arbeitete langsamer)
      -Software-Fehler (nach 2maligem Windows installieren innerhalb 2 Monate führt immer wieder der gleiche Fehler (System-Datei-Verlust) zu notwenidgem formatieren!)
      -Scharnier unten rechts am TFT_Display ausgebrochen
      -Oberfläche zerkrazt (schlechte Beschaffenheit des Obermaterials)
      -W-LAN Schalter locker

      Das waren die Hauptfehler, die ich und der cyberport-Angestellte aufgenommen haben und an Siemens mit dem Gerät gesendet haben!

      Danke für Eure Hilfe in dem Fall! Zum Glück war der Angestellte unkompliziert!

      Danke! :kiss::kiss::kiss:


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