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    Union will Rente von jungen Witwen kürzen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.08.06 20:22:01 von
    neuester Beitrag 12.08.06 15:51:58 von
    Beiträge: 33
    ID: 1.075.755
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      Avatar
      schrieb am 08.08.06 20:22:01
      Beitrag Nr. 1 ()
      Die schrecken vor nichts mehr zurück! Mensch ist unser Land
      kaputt gemacht worden!

      Kastor

      http://www.wiwo.de/pswiwo/fn/ww2/sfn/buildww/id/125/id/20336…
      Avatar
      schrieb am 08.08.06 20:58:32
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.359.361 von Kastor am 08.08.06 20:22:01und während der WM haben sich die Politfuzzys die Diäten erhöht.....
      Ja,mit der Merkel gehts vollends den Bach runter...
      Cl.
      Avatar
      schrieb am 08.08.06 21:17:36
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.359.815 von Claptoni am 08.08.06 20:58:32lass bloss die Angie in Ruhe.
      Die ist von Mecklenburg-Vorpommern.
      Da geht nichts den Bach runter, weil
      wir schon auf NN sind. :kiss:
      Avatar
      schrieb am 08.08.06 21:25:08
      Beitrag Nr. 4 ()
      Wo ist da das Problem?
      Zumindest nach einer gewissen Übergangsfrist wäre das doch akzeptabel. Oder sind die verschärften Pflichten zur Annahme aller Arbeiten nur für eine bestimmte Bevölkerungsschicht gedacht, während anderen nicht zugemutet werden kann, sich mit Arbeit vielleicht noch die zarten Finger schmutzig zu machen?
      Avatar
      schrieb am 08.08.06 21:28:00
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ungeheuerlich ich frag mich blos noch wie lange es noch dauert
      bis diese Polit Millionäre vom Volk aus dem Amt geprügelt werden!
      blos heist es ja das man das Geld für andere "Renter" benutzen könnte!
      Und diese andere Rentner jeder weis was damit gemeint ist!
      Mit der Kohle ruhig stellen.............

      Auszug!!

      Weiß zeigte sich überzeugt, dass die von einer Änderung betroffenen jüngeren Frauen eine Heraufsetzung des Mindestalters „akzeptieren“ würden.

      Die ""Arbeitgeberverbände"" begrüßten den Vorstoß des CDU-Politikers.

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      Avatar
      schrieb am 08.08.06 21:45:25
      Beitrag Nr. 6 ()
      Borealis

      Das Problem! weil es dich nicht betrifft!
      und wenn würdest du aufjaulen!

      der Mann hat wenn er mit 15 angefangen hat zu Arbeiten 30Jahre
      einbezahlt und vieleicht 1000euro Rente erarbeitet sie bekommt
      die hälfte und wird dann zudem noch gekürzt!
      billiger kann man diesen Mann/Frau in Punkto Rentenzahlung nicht abstöpseln!
      Zudem wird die Frau nicht mehr Vollzeit Arbeiten können ohne
      die Rente nochmal zu schröpfen!
      Und such dier als Frau ne Arbeit mit 45-50 "zu alt"!
      außer ne Putzstelle für 5,5euro die Std in Teilzeit!

      und und.........



      Kastor
      Avatar
      schrieb am 08.08.06 21:58:50
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.360.534 von Kastor am 08.08.06 21:45:25Was denkst Du, wieviel Hartz-IV-ler vor dem selben Problem stehen, allerdings ohne irgendwelche Rentenzahlungen.
      Avatar
      schrieb am 08.08.06 22:04:36
      Beitrag Nr. 8 ()
      Kürzt der Weiß denn auch bei Beamtenpensionen und den Traumrenten der Rußlanddeutschen?

      Vielleicht akzeptieren die das nicht.

      Herr Weiß, hauen sie einfach ab. Sie haben sich auf ewig disqualifiziert.
      Avatar
      schrieb am 08.08.06 22:17:55
      Beitrag Nr. 9 ()
      eigentlich zeigt auch dies,
      dass keiner der Parteien ein klares Konzept mehr hat,
      um da noch was zu bewegen.
      Die schielen doch nur noch auf die Wählerstimmen.

      Jetzt sind sie in der Zwickmühle und fangen zum
      Rumdoktern an.
      Da wird geschnippelt, dort wird gesägt.
      Aber die Ursachen gehen die nicht (mehr) an.
      Avatar
      schrieb am 09.08.06 06:43:19
      Beitrag Nr. 10 ()
      @Waldsperling

      Genau das ist es ja!

      Kürzt der Weiß denn auch bei Beamtenpensionen und den Traumrenten der Rußlanddeutschen
      und viele andere die nie was einbezahlt haben!

      aber Nein lieber kürzen die erarbeitete Leistungen !
      zu Gunsten von Schmarotzern den diese Richtung muß Ruhig
      gestellt werden!
      Die haben Angst das dieser "Mop" in Bewegung gerät!

      Kastor
      Avatar
      schrieb am 09.08.06 09:03:04
      Beitrag Nr. 11 ()
      Ich für meinerseits habe mich nun endgültig von den demokratischen Volksparteien in Deutschland mit Graus verabschiedet. Zu mir.
      Alter:38
      Beruf: Feuerwehrmann(öff. Dienst)
      Ledig,1 Kind
      Verdienst : ca. 2000._ (stetig abnehmend).

      Wünsche mir und warte nur sehnliichst darauf, das jemand kommt, der das ganze verlogene,hinterhältige und verheuchelte Politikerpack samt Managern und Unternehmensberatern, sowie den staatlichen Handlangern (Vassalen) im Hintergrund das Handwerk legt und dermaßen vermöbelt, das sie nicht mehr aufstehen.

      So, jetzt viele Grüße und ich erwarte schon den BND (Stasi) vor meiner Haustür. Bye Bye Demokratie

      wieder ein bürgerlicher weniger
      Avatar
      schrieb am 09.08.06 10:48:10
      Beitrag Nr. 12 ()
      Nein natürlich nicht! Die Gattinnen von Beamten bekommen weiterhin 13 Pensionen im Jahr egal wie alt sie sind. Der Steuerzahler zahlts ja.
      Avatar
      schrieb am 09.08.06 11:02:43
      Beitrag Nr. 13 ()
      Die Aufregung hier kann ich ausnahmsweise nicht nachvollziehen.

      Die Kürzung der Witwenrenten - aber natürlich auch der Witwenpensionen - ist richtig und fair.

      Die Lebensleistung, einen Mann geheiratet und zwei Kinder groß gezogen zu haben ist bei der Witwe eines Lagerarbeiters die selbe, wie bei der Witwe eines Direktors. Dass dessen Olle sich an einen anderen Lebensstandard gewähnt haben durfte, ist kein Argument. Der Mann hat das Geld verdient und in die Kasse einbezahlt und es ist erst mal seine Rente, die er nach der Höhe seiner Beiträge erhält. Wenn er als Single abnippelt gibts auch nix für niemanden mehr.

      Und wenn der Direktor nun auch noch eine 30 Jahre jüngere Frau geheiratet hat, und die vielleicht 40jährige arbeitstüchtige Frau als Witwe zurücklässt, dann ist es wohl fair, dass die nicht Rest ihres gelangweilten Lebens auf Kosten der Allgemeinheit Vernissagen besucht.

      Bei jeder privaten Absicherung der Ehefrauen spielt natürlich das Alter der Frau eine wesentliche Rolle bei der Errechnung der Hinterbliebenenrente.
      Avatar
      schrieb am 09.08.06 11:27:25
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.365.467 von Wesdaq am 09.08.06 11:02:43Da hast du vollkommen recht.

      Leider ist es inzwischen hier üblich sich über absolut alles aufzuregen, was aus Berlin kommt.
      Über die Sinnhaftigkeit wird leider nicht mehr nachgedacht.
      Ein Rentenanspruch mit 45 passt einfach nicht in die Zeit und ist abzuschaffen.
      Avatar
      schrieb am 09.08.06 11:31:08
      Beitrag Nr. 15 ()
      Wieso werden die Witwenrenten nicht komplett abgeschafft bzw privatisiert ?

      :confused:
      Avatar
      schrieb am 09.08.06 11:56:18
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.363.773 von bakerfriend am 09.08.06 09:03:04Deine Meinung spiegelt die herrschende Meinung der Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes in Deutschland wieder. Der Staat soll für alles zahlen aber bitte keine Steuern oder Abgaben bei mir erheben. Wenn das Attribut Parasit ange-wendet werden kann, dann bei der Mehrheit der Beamten und Angestellten des öf-fentlichen Dienstes.

      Der Artikel ist absoluter Quatsch.

      Denn heute wird die Hinterbliebenrente schon davon abhängig gemacht, wann die Personen geheiratet haben.

      Wie immer schreibt die deutsche Presse einen Mist.

      Außerdem erwähnt der Artikel nicht, dass dies nur dann der Fall ist, wenn der Partner im privaten Bereich tödlich verunglückt.

      Im beruflichen Bereich zählt diese Regelung überhaupt nicht,.

      Und welche Auswirkungen die alte Regelung hatte, hat der Fall Herbert Wehner doch gezeigt. Dieser Mann hat kurz vor seinem letzten Atemzug noch seine Schwieger-tochter geheiratet, damit diese gut versorgt ist. Verheirate waren sie 3 Tage.

      So wie früher ist es auch heute. Wer seine Familie finanziell absichern möchte, schließt am besten ein Risikolebensversicherung ab.

      Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes schreien dafür lieber nach dem Staat. Ekelig wie diese Leute sich benehmen..

      coke
      Avatar
      schrieb am 09.08.06 12:48:04
      Beitrag Nr. 17 ()
      @Wesdaq

      Und was ist dann besser der Frau die Witwenrente zu lassen
      oder die z.b 47Jährige Frau zum Sozialamt schicken!
      Da kann sie ja noch mehr rausholen!

      Außerdem finde ich das nicht fair!
      Die Frau hat sich um Haushalt-Kinder und alles drumherum gekümmert konnte nicht arbeiten und dann meinst du der Mann hat es verdient
      wenn der Hops geht haut sich die Frau auf die Schnautze!
      auch was ihre verloren gegangene Rentenanwaltschaft betrifft
      genau so!

      Ich bin mir 1000%ig sicher wenn einem von euch das
      passieren würde rotz und Wassser würdet ihr heulen!

      Ich bin eher dafür ALi.M nach Hause-Mohamed.M nach Hause!
      Nikolay Sewitzka nach Hause!
      wie auf Island 9Monate kein Job gefunden Ausweisung!
      und diese 9Monate lebt er von seinem Ersparten!
      Bei uns wird jeder der Leistung erbracht hat betrogen
      um solche Fälle zu füttern!
      Aber ner Witwe die Rente klauen Bravo ihr WO-ler

      Kastor
      Avatar
      schrieb am 10.08.06 19:07:54
      Beitrag Nr. 18 ()
      Offenbar hat man in der Union jetzt jeglichen Anstand verloren.

      Als nächstes kommt wahrscheinlich die Abschaffung der Waisen-Renten.:cry::mad:
      Avatar
      schrieb am 11.08.06 10:24:07
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.389.570 von ConnorMcLoud am 10.08.06 19:07:54So unvernünftig finde ich den Vorschlag "Kürzung der Witwenrente" für unter 55jährige nicht.

      Gekürzt bzw. abgeschafft werden sollten alle Leistungen, die unter "Fremdleistungen" fallen, und dazu gehören auch die Witwenrenten.

      Die Beitragszahler können die Geschenke unserer Regierungen auf Dauer nicht mehr finanzieren. Der Staat zieht sich mehr und mehr aus seiner sozialen Verantwortung zurück, d. h. er kürzt seine Bundeszuschüsse und überlässt die Verantwortung und Finanzierung einer immer kleiner werdenden Gruppe von Beitragszahlern.

      Der Ansatz der Kürzung ist ein erster Schritt in die richtige Richtung.

      Statt Witwenrente sollten die Betroffenen bis zum Eintritt ins Rentenalter HartzIV erhalten, finanziert von allen Steuerzahlern.
      Avatar
      schrieb am 11.08.06 10:25:56
      Beitrag Nr. 20 ()
      #19

      Wie wärs statt Hartz IV mit arbeiten, so wie jeder andere auch ?!

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 11.08.06 10:32:09
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.389.570 von ConnorMcLoud am 10.08.06 19:07:54Die Waisenrente sollte nicht angetastet werden, sie ist zeitlich befristet, d. h. sie wird nur während der Ausbildungszeit gezahlt. Ist die Ausbildung beendet, entfällt sie.

      Was die Witwenrente anbelangt, so könnte man sie auch als massiven Eingriff ins Privatleben bezeichnen, denn sie verhindert Wiederverheiratung, da sie mit dem Verlust der Rente verbunden ist.
      Avatar
      schrieb am 11.08.06 10:36:00
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.396.122 von Blue Max am 11.08.06 10:25:56... ob das Witwen und Witwern zumutbar ist, kann ich nicht beurteilen :D
      Avatar
      schrieb am 11.08.06 10:41:40
      Beitrag Nr. 23 ()
      321

      Ich möchte mal gerne wissen, wieviele "Witwen" nur deshalb nicht wieder heiraten aber trotzdem mit jemand zusammen leben, nur um auch weiterhin diese von uns Steuerzahlern bezahlte Witwenrente abzocken zu können.

      :confused:
      Avatar
      schrieb am 11.08.06 10:53:32
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.396.340 von Blue Max am 11.08.06 10:41:40die Witwenrenten müssen von den Beitragszahlern erwirtschaftet werden!

      Tabelle 7.11: Geschätzte durchschnittliche Rentenzahlbeträge1 der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und wegen Alters sowie der Witwen- und Witwerrenten der gesetzlichen Rentenversicherung2 nach Geschlecht in West- und Ostdeutschland 2007


      http://www.bmfsfj.de/Publikationen/genderreport/7-Soziale-si…
      Avatar
      schrieb am 11.08.06 10:55:43
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.396.340 von Blue Max am 11.08.06 10:41:40Ich möchte mal gerne wissen, wieviele "Witwen" nur deshalb nicht wieder heiraten - dazu wird es keine offiziellen Zahlen geben, wer aber Witwen im Bekanntenkreis hat, wird mit dieser Problematik oft unfreiwillig konfrontiert.
      Avatar
      schrieb am 11.08.06 11:00:50
      Beitrag Nr. 26 ()
      Paradebeispiele von Missbrauch lieferten auch hier die Politiker.
      Alte Knacker, wie Wehner hüpfen dann mit der jungen Sekr. ins Bett und vor den Traualtar.
      Die sind dann bestens (über-)versorgt wenn der Alte sich
      von den Lebenden verabschiedet.
      Avatar
      schrieb am 11.08.06 11:09:28
      Beitrag Nr. 27 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.396.614 von Heinz01 am 11.08.06 11:00:50für Witwenpensionen gelten andere Regelungen:

      Dauer und Bezugsberechtigung
      Die Witwenpension gebührt ab dem ersten Tag nach dem Todestag des Ehepartners. Unbefristet wird diese unter einer der folgenden Voraussetzungen zuerkannt:

      aus der Ehe stammt ein Kind oder
      die Witwe ist zum Zeitpunkt des Todes des Ehepartners über 35 Jahre oder
      die Ehe dauerte mindestens zehn Jahre oder
      die Witwe ist zum Zeitpunkt des Todes des Ehepartners invalid

      In allen anderen Fällen wird eine befristete Witwenpension für die Dauer von 30 Monaten ausbezahlt. War der Verstorbene bei der Eheschließung bereits Pensionist, gebührt grundsätzlich ebenfalls nur eine befristete Witwenpension von 30 Monaten, außer wenn die Ehe – in Abhängigkeit vom Altersunterschied der Ehepartner/innen –eine bestimmte Zeit gedauert hat oder aus der Ehe ein Kind stammt.

      Erforderliche Ehedauer für Witwen, deren verstorbener Gatte bei der Eheschließung Pensionist war:

      Altersunterschied
      erforderliche Ehedauer für den Anspruch auf unbefristete Witwenpension

      1)

      bis 20 Jahre 3 Jahre
      20 bis 25 Jahre 5 Jahre
      über 25 Jahre 10 Jahre

      mehr Infos siehe http://www.frauenratgeberin.at/cms/frauenratgeberin/stichwor…
      Avatar
      schrieb am 11.08.06 11:14:37
      Beitrag Nr. 28 ()
      #27

      "..die Witwe ist zum Zeitpunkt des Todes des Ehepartners über 35 Jahre..."

      Man bräuchte doch nur das Alter von 35 auf 65 erhöhen, und schon liesen sich da Milliarden einsparen.

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 11.08.06 11:19:40
      Beitrag Nr. 29 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.396.743 von StellaLuna am 11.08.06 11:09:28du zitierst da eine österr. site.
      Gilt das für D auch?
      Avatar
      schrieb am 11.08.06 11:21:49
      Beitrag Nr. 30 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.396.825 von Blue Max am 11.08.06 11:14:37stimmt, auch bei den Pensionen ließe sich viel (Steuer)Geld einsparen!

      Ich vermute, dass die Witwenrenten-Zahlungen nicht angetastet werden, denn man müßte auch die Versorgung der Beamtenwitwen/-witwern auf den Prüfstand kommen. Da aber unsere Gesetze von Beamten entworfen/ausgearbeitet werden, wird es beim bla bla und Profilierungsversuchen einzelner Politiker bleiben :laugh:
      Avatar
      schrieb am 11.08.06 11:42:54
      Beitrag Nr. 31 ()
      Das eigentliche Problm ist, daß der unfinanzierbare Sozialstaat zu langsam zurückgefahren wird. Qualvoll langsam, weil man die großen, aber nötigen Einschnitte vermeiden will . Statt das verwöhnte deutsche Volk unter kalten Entzug zu setzen , wird es ganz langsam von der staatlichen Rundumversorgung entwöhnt.

      Das hat allerdings den negativen Effeklt, daß man zwar niemandem richtig weh tut, aber permanent leichte Schmerzen verursacht, die scheinbar nie enden.
      Avatar
      schrieb am 11.08.06 11:46:47
      Beitrag Nr. 32 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.396.888 von Heinz01 am 11.08.06 11:19:40Danke für den Hinweis :D

      und nun zu deutschen Bestimmungen:

      § 20 Höhe des Witwengeldes

      (1) Das Witwengeld beträgt 55 vom Hundert des Ruhegehalts, das der Verstorbene er-halten hat oder hätte erhalten können, wenn er am Todestage in den Ruhestand getreten wäre. Das Witwengeld beträgt nach Anwendung des § 50c mindestens 60 vom Hundert des Ruhegehaltes nach § 14 Abs. 4 Satz 2; § 14 Abs. 4 Satz 3 ist anzuwenden. § 14 Abs. 6 und § 14a finden keine Anwendung. Änderungen des Mindestruhegehalts (§ 14 Abs. 4) sind zu berücksichtigen.
      (2) War die Witwe mehr als zwanzig Jahre jünger als der Verstorbene und ist aus der Ehe ein Kind nicht hervorgegangen, so wird das Witwengeld (Absatz 1) für jedes angefangene Jahr des Altersunterschiedes über zwanzig Jahre um fünf vom Hundert gekürzt, jedoch höchstens um fünfzig vom Hundert. Nach fünfjähriger Dauer der Ehe werden für jedes angefangene Jahr ihrer weiteren Dauer dem gekürzten Betrag fünf vom Hundert des Witwengeldes hinzugesetzt, bis der volle Betrag wieder erreicht ist. Das nach Satz 1 errechnete Witwengeld darf nicht hinter dem Mindestwitwengeld (Absatz 1 in Verbindung mit § 14 Abs. 4) zurückbleiben.
      (3) Von dem nach Absatz 2 gekürzten Witwengeld ist auch bei der Anwendung des § 25 auszugehen.

      http://www.die-beamtenversorgung.de/versorgung/beamtvg.php?l…
      Wartezeit

      Ein Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung besteht nur noch, wenn der verstorbene Ehegatte die versorgungsrechtliche Wartezeit von 5 Jahren am Todestag erfüllt hat. Außerdem besteht ein Anspruch grundsätzlich nur, wenn die Ehe mindestens ein Jahr (bisher drei Monate) bestanden hat. Diese neue Regelung gilt für alle Ehen, die nach dem 31. Dezember 2001 geschlossen wurden.
      http://www2.hu-berlin.de/personalrat/info0402.htm


      Änderungen bei der Beamtenversorgung
      können manche Beamtenwitwen schwer treffen, besonders, wenn sie aufgrund früherer Angestelltentätigkeit
      GKV-versichert sind und alle (negativen) Versorgungsänderungen zusammentreffen.

      Zwei Modellrechnungen mögen das belegen:
      Versorgungsbezüge von Beamtenwitwen ab 01.01.2004 / 01.04.2004
      • nach allg. Kürzung der Pensionen/Versorgungsbezüge um 3,25% auf 71,75%
      • nach Kürzung der Witwenbezüge von 60% au 55%
      • nach Kürzung des „Weihnachtsgeldes“ von 65% jährlich auf 4,17% monatlich (= 50%)
      • nach Wegfall des Arbeitgeberanteils bei der Kranken- und Pflegeversicherung
      (Anmerkung: Die Beträge sind jeweils auf volle Euro gerundet)
      Modellrechnung A/Witwenbezüge nach Gesetzesänderungen (ab 01.01.2004)

      monatlich jährlich
      ruhegehaltfähige Dienstbezüge 3.655 € 43.860 €
      Pension (75%) 2.741 € 32.895 €
      Pension (71,75%) 2.622 € 31.464 €
      Differenz: – 119 € – 1.428 €

      Witwenpension (alt: 60% von 75 %) 1.645 € 19.740 €
      Witwenpension (neu: 55% von 75%) 1.508 € 18.096 €
      Differenz: – 137 € – 1.644 €
      Witwenpension (neu: 55% von 71,75%) 1.442 € 17.304 €
      zusätzliche Differenz: – 66 € – 792 €

      Weihnachtsgeld / bisher: 65% von 1.645 € 89 € 1.068 €
      Sonderzahlung neu: 4,17% von 1.645 € 69 € 828 €
      Differenz: – 20 € – 240 €

      Sonderzahlung neu: 4,17% von 1.442 € 60 € 720 €
      zusätzliche Differenz: – 9 € – 108 €
      GKV-plus Pflegevers.-Anteil / alt 132 € 1.584 €
      GKV-plus Pflegevers.-Anteil / neu 268 € 3.216 €
      Differenz: – 136 € – 1.632 €
      Gesamtdifferenz: – 368 € – 4.416 €
      = ~ 22,4% = ~ 22,4%

      Modellrechnung B/Witwenbezüge nach Gesetzesänderungen (ab 01.01.2004)
      monatlich jährlich
      ruhegehaltfähige Dienstbezüge 4.571 € 54.852 €
      Pension (75%) 3.428 € 41.136 €
      Pension (71,75%) 3.280 € 39.360 €
      Differenz: – 148 € – 1.776 €
      Witwenpension (alt: 60% von 75 %) 2.057 € 24.684 €
      Witwenpension (neu: 55% von 75%) 1.885 € 22.620 €
      Differenz: – 172 € – 2.064 €
      Witwenpension (neu: 55% von 71,75%) 1.804 € 21.648 €
      zusätzliche Differenz: – 81 € – 972 €
      Weihnachtsgeld / bisher: 65% von 2.057 € 111 € 1.332 €
      Sonderzahlung neu: 4,17% von 2.057 € 86 € 1.032 €
      Differenz: – 25 € – 300 €
      Sonderzahlung neu: 4,17% von 1.804 € 75 € 900 €
      zusätzliche Differenz: – 18 € – 216 €
      GKV-plus Pflegevers.-Anteil / alt 166 € 1.992 €
      GKV-plus Pflegevers.-Anteil / neu 336 € 4.032 €
      Differenz: – 170 € – 2.040 €
      Gesamtdifferenz: – 466 € – 5.592 €
      = ~ 22,7% = ~ 22,7%
      http://www.gew-nds.de/E_W/august_2004/16-17.pdf
      Avatar
      schrieb am 12.08.06 15:51:58
      Beitrag Nr. 33 ()
      Kommentar: Rente

      Schwarze Witwen
      Von Karl Doemens

      Der politische Reflex funktioniert präzise wie ein Uhrwerk. Kaum nimmt ein Politiker das Wort „Witwenrente“ in den Mund, läuft die öffentliche Empörungsmaschinerie an.
      ...

      Tatsächlich ist die Konzeption der Hinterbliebenenrente ziemlich genau ein halbes Jahrhundert alt. Sie stammt aus einer Zeit, als die Männer die Ernährer der Familie waren und Frauen sich allein um die Erziehung der Kinder kümmerten. Seither hat sich das Rollenbild radikal verändert, am Gesetz gab es aber nur Veränderungen im Detail. Selbst eine 45-jährige Frau, die nie Kinder erzog, hat Anspruch auf eine lebenslange Unterstützung in Höhe von 55 Prozent der Rente ihres verstorbenen Mannes. Eigene Einkünfte werden nur angerechnet, wenn sie einen Freibetrag von knapp 700 Euro im Monat übersteigen und auch dann nur zu einem geringen Teil.

      Solch großzügige Leistungen, für die keine eigenen Beiträge gezahlt wurden, mögen in den Jahren des Wirtschaftswunders angemessen gewesen sein. In einer Zeit drastisch sinkender Zahlungen für künftige Generationen „echter“ Rentner kann die Hinterbliebenenrente, die 35 Mrd. Euro kostet und damit jeden fünften Renten-Euro verbraucht, aber nicht aus sozialer Gefühlsduselei von jeglichen Reformüberlegungen ausgenommen werden.
      ...
      http://www.handelsblatt.com/news/Default.aspx?_p=200050&_t=f…


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