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    ### Verbio AG ### (Seite 280)

    eröffnet am 02.10.06 13:51:24 von
    neuester Beitrag 19.05.24 09:44:52 von
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      Avatar
      schrieb am 06.11.15 15:06:25
      Beitrag Nr. 8.034 ()
      in manchen Fällen würde ein redlicher P. Anwalt von einem Patentantrag abraten, da nur Zeit- und Geldverschwendung. Ein gewiefter maximiert evtl. seine Honorare und erzählt Märchen...

      Ich kenne einige Patentinhaber und gebe nur ein Vorurteil weiter - ich selbst habe mich in einem bestimmten Fall gegen einen P.- Antrag entschieden ...
      Avatar
      schrieb am 06.11.15 14:46:01
      Beitrag Nr. 8.033 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.023.655 von SmartCap am 06.11.15 14:31:43Es ist kein Hexenwerk, sich diese Informationen zu beschaffen. Bis auf meine Schlussfolgerungen steht alles öffentlich zugänglich im Register des Europäischen Patentamtes! Voraussetzung ist allerdings, dass man sich die Mühe macht, die entsprechenden Infos auszugraben. Dazu gehört, den Patentantrag wenigstens einmal überflogen und einen Status-Check mit den von Verbio angegebenen und mit den vom Patentamt entgegengehaltenen Vorveröffentlichungen vorgenommen zu haben. Das ist natürlich mühsam und damit unpopulär ...

      Was meinst Du mit den Patentanwälten?
      Avatar
      schrieb am 06.11.15 14:31:43
      Beitrag Nr. 8.032 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.023.427 von BioVenture am 06.11.15 14:18:15du scheinst gut infomiert ! Deckt sich mit meiner ursprüngl.
      Ahnung, dass die Patenterteilung kein Selbstläufer ist.

      Hoffe die haben keine externen weltfremden, auschließlich ihren eigenen Nutzen maximierenden Patentanwälte. ;)
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      Avatar
      schrieb am 06.11.15 14:18:15
      Beitrag Nr. 8.031 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.022.542 von SmartCap am 06.11.15 12:56:46Die Verbio hat ihre Art der Strohvergärung zwar sowohl in Deutschland als auch international angemeldet, eine Patenterteilung liegt aber längst noch nicht vor. Das kann noch Jahre dauern. Ob es überhaupt zu einer Patenterteilung kommt, muss sich auch noch zeigen. Hinter den Kulissen scheint mir nämlich ein Patentkrieg zu toben. Zwei der von Verbio in ihrem Patentantrag aufgeführten Vor-Veröffentlichungen, die die sogenannte "Erfinderische Aufgabe" lt. Verbio-Patentantrag angeblich gar nicht lösen, haben eine Patenterteilung erhalten und Verbio sah sich genötigt, gegen diese zwei Patenterteilungen Einspruch zu erheben. D.h., diese Patenterteilungen scheinen die Kreise der Verbio empfindlich zu stören, sonst wären die Einsprüche ja nicht erforderlich gewesen. Es könnte also sein, dass Verbio ihren Patentantrag gar nicht durchbekommt.

      Noch schlimmer könnte es für Verbio kommen, wenn es eine hohe Überlappung zwischen den erteilten Patenten und dem Verfahren gibt, das Verbio realisiert hat bzw. noch realisieren will. Im Worst Case könnten die beiden Patentinhaber die 25 Mio. Euro teure Strohvergärungsanlage in Schwedt nämlich zumachen lassen (und damit die langfristige Zukunft der Verbio), im Best Case kommt Verbio mit (recht hohen) Schadensersatz- und Lizenz-Zahlungen davon. Und was dann mit dem noch nicht ausgezahlten Teil der 22,3 Mio. Euro von der EU-Kommission passiert, kann man sich auch denken ...
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      Avatar
      schrieb am 06.11.15 12:56:46
      Beitrag Nr. 8.030 ()
      ich habe die Patentschrift nicht gelesen - ist es auch in den USA erteilt ?
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      schrieb am 06.11.15 12:54:03
      Beitrag Nr. 8.029 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.022.302 von SmartCap am 06.11.15 12:34:12
      Schutz von Verfahrens-Knowhow
      Warum nicht? Patentschutz ist Patentschutz!
      Avatar
      schrieb am 06.11.15 12:34:12
      Beitrag Nr. 8.028 ()
      ich meine mit Blick auf die Wirtschftlichkeits-Perspektiven m.E. innovativer.

      Dass Unternehmen soviel wie möglich schützen lassen, ist eine IMHO eine Standard-Prozedur. Ich vermute dass das eigentliche Verfahrens-Know How kaum zu schützen ist.
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      Avatar
      schrieb am 05.11.15 19:33:14
      Beitrag Nr. 8.027 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.017.091 von SmartCap am 05.11.15 19:16:11
      @ Smartcap: Strohvergärung innovativer als Algenvergärung?
      Wie Verbio das mit der Strohvergärung machen will und welche Anlagen in Schwedt errichtet wurden bzw. noch werden kann der fundamental Interessierte im Patentantrag Nr. 10 2012 112 898.7 "Verfahren und Anlage zur Herstellung von Biogas aus lignocellulosehaltiger Biomasse" nachlesen, den Verbio am 21.12.2012 beim DPMA eingereicht hat und der am 26.06.2014 veröffentlicht wurde. Komisch, dass Verbio hierüber bislang kein Wort verloren hat :confused::confused::confused:
      Avatar
      schrieb am 05.11.15 19:16:11
      Beitrag Nr. 8.026 ()
      @bioventure: danke

      der Strohansatz klingt für mich deutlich innovativer als der Algenansatz der Konkurrenz. Das Algenthema ist mW. auch international schon n mal erfolglos durchgekaut worden.
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      schrieb am 05.11.15 19:02:05
      Beitrag Nr. 8.025 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.906.925 von SmartCap am 22.10.15 13:56:39
      An Smartcap & Junolyst: Die verlangte Erläuterung
      Sorry, dass ich mich erst jetzt melde, aber ich wollte meine Argumente mit den neuesten Zahlen untermauern.

      Im abgelaufenen Quartal 03/2015 (bei Verbio 01/2015-16) hat Verbio 132.761 MWh (Brennwert Hs) an Biomethan erzeugt, das entspricht einem Heizwert von 119.638 MWh-Hi. Davon entstammen ca. 14% Stroh (also rd. 17.345 MWh-Hi) und rd. 86% (102.293 MWh-Hi) Dünnschlempe. Im Folgenden wird angenommen, dass die gesamte Biogasmenge als Kraftstoff verkauft wurde.

      Die Kosten der Herstellung des Methans aus Stroh dürften bei 10,8 Cent/kWh-Hi gelegen haben (davon 3,15 Cent für den Einsatzstoff Stroh, rd. 3,00 Cent für Abschreibungen, rd. 0,60 Cent für Personal und rd. 4,00 Cent für sonstige Kosten) und die Einnahmen bei 15,6 Cent/kWh-Hi (davon 2,7 Cent Erdgas-GÜP, 6,00 Cent THG-Minderungszertifikat, 0,78 Cent eingespartes Netznutzungsentgelt, 0,50 Cent Erlöse aus Nährstoffverkauf und 5,60 Cent von der EU-Kommission. Gewinn: ca. 4,8 Cent/kWh-Hi.

      Die Kosten der Herstellung des Methans aus Dünnschlempe dürften bei 3,2 Cent/kWh-Hi gelegen haben (davon 0,00 Cent für den Einsatzstoff Dünnschlempe, rd. 1,40 Cent für Abschreibungen, rd. 0,10 Cent für Personal und rd. 1,70 Cent für sonstige Kosten) und die Einnahmen bei 10,6 Cent/kWh-Hi (davon 2,7 Cent Erdgas-GÜP, 6,00 Cent THG-Minderungszertifikat, 0,78 Cent eingespartes Netznutzungsentgelt, 1,16 Cent Erlöse aus Nährstoffverkauf und 0,00 Cent von der EU-Kommission. Gewinn: ca. 7,4 Cent/kWh-Hi.

      Wenn man den Gewinn pro kWh-Hi aus Stroh-Methan mit der erzeugten Strohmethan-Menge multipliziert, kommt man auf einen Quartals-Betrag von rd. 0,8 Mio. Euro (im neuesten GB spricht Verbio zwar von 0,5 Mio. Euro, aber ich bezweifle, dass Verbio die Kosten alle verursachungsgerecht zugeordnet hat). Dementsprechend machte Verbio mit Dünnschlempe-Methan einen Quartals-Gewinn von rd. 7,6 Mio. Euro.

      Der Biogas-Bereich hat damit einen Quartals-EBIT von 8,4 Mio. Euro erzeugt. Bei einem Gesamt-EBIT von 3,2 Mio. Euro ergibt sich für den Ethanol-Bereich ohne Biogas einen EBIT-Verlust von -5,2 Mio. Euro. D.h., die reine Ethanol-Erzeugung hat fast das gesamten vom GB Diesel erwirtschaftete Segmentergebnis wieder "vertilgt". Anscheinend will das Management dies nicht länger mitmachen, warum fallen wohl gerade jetzt "geplante Wartungsarbeiten" bei den Ethanol-Anlagen an? Im Endeffekt hat der Biogas/Biomethan-Bereich fast ganz allein das Quartals-Ergebnis erwirtschaftet.

      Hab´ ich ja schon immer gesagt, dass die Stroh-Vergärung der Knaller wird (bitte zurückblättern). Kein Wunder, dass Claus Sauter das Geld bzw. das EK für die nächsten Stroh-Vergärungsanlagen hortet. Dies Ergebnis ist im Übrigen auch nicht verwunderlich, war der reine Ethanol-Bereich doch schon seit gefühlten "Ewigkeiten" nicht mehr in schwarzen Zahlen. Ethanol mit Erdgas aus Weizen herzustellen ist halt kostenintensiver als die Herstellung von Ethanol mit Braunkohle aus Zuckerrüben ... (auch dies Thema habe ich hier bereits mehrfach angesprochen, bitte nochmal zurückblättern).

      Das Quartals-Ergebnis des Biogas-Bereiches wird sich zukünftig noch weiter verbessern, wenn der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben der RED-Novelle (darunter für Methan aus Stroh eine doppelte Anrechnung der THG-Minderungsleistung) in nationales Recht umgesetzt hat, was bei den gegenwärtigen Spreads zwischen dem fossilen Diesel und BioDiesel einerseits und zwischen dem fossilen Benzin und BioEthanol andererseits weitere 6 Cent/kWh-Hi bedeutet). Das Ganze wird sich nochmals verbessern, wenn die aus Stroh erzeugten Quartalsmengen nicht mehr bei 19,2 GWh herumdümpeln, sondern sich dem Ziel von 34,0 GWh/Quartal nähern. Sieht so aus, als wenn die Zukunft der Verbio tatsächlich am Stroh hängt ...
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