checkAd

    § 23 EStG verfassungswidrig? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.10.06 17:23:27 von
    neuester Beitrag 14.10.06 10:59:18 von
    Beiträge: 4
    ID: 1.087.664
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 924
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 13.10.06 17:23:27
      Beitrag Nr. 1 ()
      In den Neuen Wirtschaftsbriefen ist ein Artikel über verfassungsrechtliche Probleme der Speku-Besteuerung erschienen:

      Verfassungswidrigkeit des § 23 EStG - Übersicht über die praxisrelevanten Fragestellungen

      Kaum eine Vorschrift hat in den vergangenen Jahren so viel Aufmerksamkeit des Gesetzgebers genossen wie § 23 EStG. In immer neuen Änderungsgesetzen wurde der Anwendungsbereich der Vorschrift kontinuierlich ausgeweitet. Erinnert sei nur an die Verlängerung der Spekulationsfristen, die Einführung eines Besteuerungstatbestands für Termingeschäfte, die Anschaffungsfiktion im Falle der Entnahme eines Wirtschaftsguts aus dem Betriebsvermögen sowie die Veräußerungsfiktion für (verdeckte) Einlagen in ein Betriebsvermögen. Neben den mit diesen Neuerungen verbundenen einfachgesetzlichen Fragestellungen hat sich darüber hinaus auch eine Vielzahl verfassungsrechtlicher Probleme ergeben, die noch einer abschließenden Klärung durch die Rechtsprechung harren. Etwas Ordnung in die kaum noch zu überblickende Zahl der anhängigen oder bereits abgeschlossenen Gerichtsverfahren zur Verfassungswidrigkeit des § 23 EStG bringt der Beitrag „Verfassungswidrigkeit des § 23 EstG“ von Dipl.-Finanzwirt (FH) J. Intemann in NWB Heft 41/2006 (F. 3 S. 14207 ff.).
      Avatar
      schrieb am 13.10.06 17:40:32
      Beitrag Nr. 2 ()
      ein Link dazu wär jetzt nicht nutzlos gewesen ;)
      Avatar
      schrieb am 13.10.06 19:14:47
      Beitrag Nr. 3 ()
      Wen es einen Link gäbe, hätte ich ihn gebracht. Die NWB sind kostenpflichtig und ermöglichen keinen freien Zugang zu den Artikeln.
      Avatar
      schrieb am 14.10.06 10:59:18
      Beitrag Nr. 4 ()
      hab mir die texte mal angeschaut - nix neues - alles bereits schon im board disktutiert ... war die 4 euro nicht wert ....


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      § 23 EStG verfassungswidrig?