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    Notarkosten & Grunderwerbssteuer - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.11.06 21:14:10 von
    neuester Beitrag 12.01.07 15:16:27 von
    Beiträge: 11
    ID: 1.091.830
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      Avatar
      schrieb am 02.11.06 21:14:10
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen...:

      kann mir jemand von Euch vielleicht die
      Bemessungsgrundlage für Notarkosten & Grunderwerbssteuer
      bei Kauf eines Hauses nennen..??

      sind die Kosten prozentual abhängig vom Kaufpreis und wenn ja,
      wieviel prozent fallen jeweils für Notarkosten & Grunderwerbssteuer
      vom Kaufpreis an..??

      danke im voraus..,

      grüße, az-maja
      Avatar
      schrieb am 02.11.06 21:20:05
      Beitrag Nr. 2 ()
      3,5% Grunderwerbssteuer. Bemessungsgrundlage ist der reine Kaufpreis.

      Notarkosten ca 1%, wobei ein Notarandenkonto zusätzliche Kosten verursacht.

      Dazu kommen noch Kosten für die Auflassungsvormerkung usw., ca 0,5%

      Zusammen also ca 5% Kaufnebenkosten, bei höheren Kaufpreisen (ab etwa 0,5 Mio) eher 4,5%.
      Avatar
      schrieb am 02.11.06 21:28:23
      Beitrag Nr. 3 ()
      hi casel..:)

      herzlichen Dank für deine Info..:):)!!!


      hast ne boardmail...
      Avatar
      schrieb am 02.11.06 22:24:09
      Beitrag Nr. 4 ()
      Es gibt keine klare Prozentzahl.
      Die Kosten werden nach KostO berechnet, wobei nach Schwierigkeitsgraden persönlich unterteilt wird. Ein guter fairer Notar setzt eher 2/10 an als 5/10. Ist ein System wie HOAI bei den Architekten oder RAGO bei den Anwälten.
      Rechne einfach mit ca 1-1,5% Kosten, mehr wirds nicht werden!
      Sparen kann man aber mit der Grunderwerbssteuer, einfach Einspruch einlegen und dann begründen, daß man dies und das mitgekauft hat (z.B. Einbauküche, welches nicht zu Grund und haus gehört). Darauf entfällt keine Gruunderwerbssteuer!
      Avatar
      schrieb am 02.11.06 22:46:03
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.091.859 von casel am 02.11.06 22:24:09warum einspruch einlegen...

      dann kann man doch gleich den einfacheren Weg gehen und so etwas wie die Einbauküche separat im Kaufvertrag vereinbaren....

      übrigens nicht der Kaufpreis ist die Bemessungsgrundlage, sondern die Gegenleistung.... (Im Regelfall ist das der Kaufpreis)

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      Avatar
      schrieb am 02.11.06 23:46:24
      Beitrag Nr. 6 ()
      Das stimmt, aber manchmal geht das nicht, z.B. Kauf aus Zwangsversteigerung, Ausschreibungsverfahren Bundesliegenschaften, Auktionserwerb, Kauf aus Insolvenzmasse...
      Da lohnt sich der Einspruch, hab das schon mehrmals gemacht, die Rechtslage ist eindeutig. Ist gespartes Geld mit verhältnismäßig geringem Aufwand!
      Avatar
      schrieb am 03.11.06 18:52:15
      Beitrag Nr. 7 ()
      hallo az -maja

      also grunderwerbssteuer ist klar - notarkosten mit 1,5 % rechnen vom kaufpreis - da gibt es klare gebührentabelle.

      allerdings kommen noch einige mehrkosten auf dich zu - auflassungsvormerkung - eintrag ins grundbuch, grundbuchauszug , katasterauszug die wollen für jedes blatt papier richtig geld sehen

      evtl mußt du noch vermessen lassen bei unklarer grundstückslinie usw. - bestellung einer grundschuld - bei kreditaufnahme - kosten der gemeinde sind auch noch ein paar hundert euro - das läppert sich alles

      die halten nähmlich alle schön die hand auf. bei notarkosten und grunderwerbssteuer bleibt es bei weiten nicht!

      vor allem hat der notar zwar eine gebührentabelle - haut dir aber auch noch jede menge ander weitiger kosten drauf - wie postpauschale von 20 € oder schreibpauschale von 35 € usw.

      ich habe letztlich mal ein grundstück gekauft für 587 € .

      dafür erhielt ich vom notar eine rechnung in höhe von 178 € nur für die noterielle beurkundung !!!auflassungsvormerkung nochmal 56 €
      von der gemeinde für einen bescheid 51 € .
      kosten für grundschuld von 2 x 15 000 € jeweils 180 € beim notar und 200 € beim grundbuchamt für das ausstellen der urkunden.

      du siehst - mit prozenten kann man nichts anfangen sonst hätte der notar im maximalall 7,50 € berechenn dürfen .
      in meinem fall waren die nebenkosten höher als der eigentliche
      kaufpreis !!!
      Avatar
      schrieb am 12.11.06 15:45:33
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.090.212 von az-maja am 02.11.06 21:14:10az
      du dussel

      wozu kennen wir uns eigentlich ???

      tz tz tz

      :confused:
      Avatar
      schrieb am 10.01.07 20:59:16
      Beitrag Nr. 9 ()
      Avatar
      schrieb am 10.01.07 20:59:38
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.818.900 von az-maja am 10.01.07 20:59:16
      Avatar
      schrieb am 12.01.07 15:16:27
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.091.859 von casel am 02.11.06 22:24:09BRAGO wurde 2004 durch das RVG abgelöst.


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