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    Welche Strafe gibt es für Fahrerflucht mit fahrlässiger Tötung, wenn man Ausländer ist? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.12.06 10:45:27 von
    neuester Beitrag 11.12.06 12:34:21 von
    Beiträge: 11
    ID: 1.099.111
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      Avatar
      schrieb am 08.12.06 10:45:27
      Beitrag Nr. 1 ()
      Kleines Brainstorming nach StGB:

      § 222
      Fahrlässige Tötung
      Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

      § 142
      Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
      (1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er

      1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
      2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,

      wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft
      Avatar
      schrieb am 08.12.06 11:02:04
      Beitrag Nr. 2 ()
      Die gleiche, wie wenn man Inländer ist.
      Avatar
      schrieb am 08.12.06 11:17:20
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.017.977 von DerStrohmann am 08.12.06 11:02:04Ja schade, der Thread war eigentlich als Lockvogel für die üblichen Pöbler im WiPo Forum gedacht (mit einer kleinen vorbereiteten Pointe), wurde aber in dieses Forum verschoben. Man kann das Strafmaß ja schon mal verraten:

      Es gab 179 Tage Haft und 37.000 Euro Geldstrafe.
      Avatar
      schrieb am 08.12.06 11:22:49
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.017.977 von DerStrohmann am 08.12.06 11:02:04Strohmann, gute Antwort, aber im Brain des cajadeahorros scheint es bereits soviel gestormed zu haben, daß er nicht nur nicht merkt, daß die Frage In- oder Ausländer mit keinem der beiden Paragraphen in Zusammenhang gebracht werden kann, sondern erst recht nicht, daß "Fahrlässigkeit" und "unerlaubtes Entfernen" zwei Begriffe aus dem Rechtswesen sind, die dem, was er sich in seinem durchstormten Brain einbildet, nicht zwangsläufig entsprechen müssen. Durchstormen kann es halt nur dort, wo kein Brain im Wege steht :laugh:
      Avatar
      schrieb am 08.12.06 12:00:12
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.018.483 von antonazubi am 08.12.06 11:22:49Na, wenigstens ein Pöbler ist gekommen.

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      Avatar
      schrieb am 08.12.06 12:28:56
      Beitrag Nr. 6 ()
      ja, ja denn "antonazubi" kennt man. eine unperson !
      Avatar
      schrieb am 08.12.06 12:38:11
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.018.333 von cajadeahorros am 08.12.06 11:17:20...das Urteil wurde so von einem US-Militärgericht verkündet, der Mann unterstand der US-Militärgerichtsbarkeit.

      mfg, Lemmus
      Avatar
      schrieb am 08.12.06 13:13:28
      Beitrag Nr. 8 ()
      Na gut, dieses Board-Experiment ist irgendwie gescheitert. Wieder ein Beispiel weniger für meine Habilitationsschrift
      Avatar
      schrieb am 08.12.06 14:04:04
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.021.015 von cajadeahorros am 08.12.06 13:13:28
      Von solchen Profs möge man uns verschonen!

      Geeignet für anspruchslose Tätigkeiten handgreiflicher
      Art (i. S. des Wortes), wie greifen , bücken!
      :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 08.12.06 14:23:25
      Beitrag Nr. 10 ()
      bei einem, der sich schon vor langer zeit in dümmlichen klischees verstrickt hat, langts ja noch nicht mal für ne hausarbeit :laugh:
      Avatar
      schrieb am 11.12.06 12:34:21
      Beitrag Nr. 11 ()
      9&10

      :laugh:

      Dann pass ich doch an die typische deutsche Uni.


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