Welche Strafe gibt es für Fahrerflucht mit fahrlässiger Tötung, wenn man Ausländer ist? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 08.12.06 10:45:27 von
neuester Beitrag 11.12.06 12:34:21 von
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Kleines Brainstorming nach StGB:
§ 222
Fahrlässige Tötung
Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 142
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
(1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er
1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft
§ 222
Fahrlässige Tötung
Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 142
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
(1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er
1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft
Die gleiche, wie wenn man Inländer ist.
Antwort auf Beitrag Nr.: 26.017.977 von DerStrohmann am 08.12.06 11:02:04Ja schade, der Thread war eigentlich als Lockvogel für die üblichen Pöbler im WiPo Forum gedacht (mit einer kleinen vorbereiteten Pointe), wurde aber in dieses Forum verschoben. Man kann das Strafmaß ja schon mal verraten:
Es gab 179 Tage Haft und 37.000 Euro Geldstrafe.
Es gab 179 Tage Haft und 37.000 Euro Geldstrafe.
Antwort auf Beitrag Nr.: 26.017.977 von DerStrohmann am 08.12.06 11:02:04Strohmann, gute Antwort, aber im Brain des cajadeahorros scheint es bereits soviel gestormed zu haben, daß er nicht nur nicht merkt, daß die Frage In- oder Ausländer mit keinem der beiden Paragraphen in Zusammenhang gebracht werden kann, sondern erst recht nicht, daß "Fahrlässigkeit" und "unerlaubtes Entfernen" zwei Begriffe aus dem Rechtswesen sind, die dem, was er sich in seinem durchstormten Brain einbildet, nicht zwangsläufig entsprechen müssen. Durchstormen kann es halt nur dort, wo kein Brain im Wege steht
Antwort auf Beitrag Nr.: 26.018.483 von antonazubi am 08.12.06 11:22:49Na, wenigstens ein Pöbler ist gekommen.
ja, ja denn "antonazubi" kennt man. eine unperson !
Antwort auf Beitrag Nr.: 26.018.333 von cajadeahorros am 08.12.06 11:17:20...das Urteil wurde so von einem US-Militärgericht verkündet, der Mann unterstand der US-Militärgerichtsbarkeit.
mfg, Lemmus
mfg, Lemmus
Na gut, dieses Board-Experiment ist irgendwie gescheitert. Wieder ein Beispiel weniger für meine Habilitationsschrift
Antwort auf Beitrag Nr.: 26.021.015 von cajadeahorros am 08.12.06 13:13:28
Von solchen Profs möge man uns verschonen!
Geeignet für anspruchslose Tätigkeiten handgreiflicher
Art (i. S. des Wortes), wie greifen , bücken!
Von solchen Profs möge man uns verschonen!
Geeignet für anspruchslose Tätigkeiten handgreiflicher
Art (i. S. des Wortes), wie greifen , bücken!
bei einem, der sich schon vor langer zeit in dümmlichen klischees verstrickt hat, langts ja noch nicht mal für ne hausarbeit
9&10
Dann pass ich doch an die typische deutsche Uni.
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