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    Stada: Ausbruch! (Seite 45)

    eröffnet am 15.12.06 08:53:47 von
    neuester Beitrag 07.05.24 17:28:52 von
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      schrieb am 13.07.17 14:45:46
      Beitrag Nr. 6.463 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.317.601 von Terker am 13.07.17 13:42:36
      Zitat von Terker: Kam es bei der Celesio-Übernahme nicht genau so, und wurde dann nicht auch wegen Ungleichbehandlung geklagt? :(

      Allerdings gibt es eine Vielzahl von möglichen Konzepten, um möglicherweise mehr abzukassieren als der Rest. ....

      Wie das bei der aktuell bekannten Stimmrechtsverteilung allerdings gelingen soll, ohne sich mit anderen signifikanten Eigentümern mit allfällig komplizierten Interessenslagen abzustimmen, kann ich mir nicht erklären.


      Ja genau, bei Celesio wurde letztlich für die Wandelanleihen (die Singer lieferte) ein höherer Preis bezahlt, als für die Aktien und da laufen noch Klagen.

      An Ideen, wie man mehr abkassieren kann als der Rest, mangelt es Singer bestimmt nicht, und seine präzedenzlose Finanzierungsidee ist sicher unter diesem Aspekt zu sehen.

      Die Bieter haben ja bereits eine Finanzierungszusage der Banken, wenn Singer so lieb sein will und sich als Financier anbietet und beim Zins 2% billiger ist, wäre das sicher willkommen. Aber ich glaube kaum, dass Singers Hedgefonds mit Renditeerwartungen von 2-3% kalkuliert. Und da rein zufällig gleichzeitig eine Stimmrechtsmitteilung für die fehlenden Stimmrechtsprozente hereinflattert, sieht das doch sehr danach aus, dass die Bieter dazu gedrängt werden sollen, sich mit einer anderen (mutmaßlich teureren) Finanzierungsvariante unter Beteiligung Singers anzufreunden.

      Wenn die Bieter vielleicht derzeit mit einer Fremdfinanzierung zu 4% rechnen können, keine Ahnung , ob das realistisch ist, die Barabfindung im Spruchverfahren wäre jedenfalls ungefähr so zu verzinsen, dann muss ja so eine Finanzierung auch mit einem gewissen Prozentsatz Eigenkapital unterlegt sein. Wenn dann jemand sagt, Freunde (des Wertpapierkredits), ich verkaufe euch 10% der Aktien, bezahlen müsst ihr erst in zwei Jahren, aber ich will dafür 8% Zins p.a., und als Sicherheit akzeptiere ich unterdessen sogar die Aktien, die ich euch verkaufe, da müsst ihr gar kein Eigenkapital mitbringen, wieso soll das nicht "innovativ" sein.

      So kompliziert ist die Interessenlage nun auch wieder nicht, ich geb Dir, was Du willst, aber es kostet etwas, wie jede Finanzierung. Aber B&C sind wohl besser beraten, wenn sie keinen Präzedenzfall dieser Art schaffen.
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      schrieb am 13.07.17 13:48:35
      Beitrag Nr. 6.462 ()
      B&C kann ja nicht hingehen und Stada vorschreiben, wann die Hauptversammlung und in welcher Höhe die Dividendenzahlung stattzufinden hat. Schließlich hat der Bieter bis zum Wirksamwerden des Angebots 0,00% der Stimmrechte. Den HV Termin konnte man problemlos auf August verschieben, aber die Gewinnverwendung liegt im Ermessen der stimmberechtigten Aktionäre anlässlich der Hauptversammlung.

      Die Auswirkung einer Dividendenzahlung hängt im übrigen für Inländer vom Erwerbszeitpunkt ab, bei Erwerb ab 2009 spielt es keine so große Rolle, ob man einen Dividendenzufluss oder einen entsprechend höheren Veräußerungsgewinn vereinnahmt. Die Besitzer von Altbeständen (vor 2009 erworben), die meisten ausländischen Investoren und auch Kapitalgesellschaften (je nach Beteiligungshöhe) haben einen minimalen steuerlichen Nachteil, wenn beispielsweise im Wohnsitzland Veräußerungsgewinne steuerfrei sind, die deutsche Kapitalertragsteuer gemäß DBA aber nicht vollständig auf die Steuerschuld im Wohnsitzland angerechnet werden kann.

      So gesehen, sind die ganzen Dividendenzahlungen "steuerschädlich" und die Firmen sollten lieber Aktienrückkäufe machen. Aber die Zahlung einer Dividende signalisiert nunmal auch Kontinuität und viele Anleger orientieren sich bei Anlageentscheidungen an der Dividendenrendite, obwohl die Dividende sowieso nur auf Kosten des Unternehmens (also der Aktionäre) an die Aktionäre gezahlt wird.

      Bei einer Übernahme ist das natürlich ein Unterschied, ob die millionenschwere Dividendenzahlung erfolgt und anteilig an die verbleibenden Aktionäre fließt, oder ob das Geld in der Firmenkasse unter künftiger Kontrolle der Bieter bleibt. Deshalb würde wohl jeder Bieter gerne als erstes die Dividende streichen, aus Sicht nicht verkaufswilliger Aktionäre, die gibt es schließlich auch noch, ist ja eine laufende Dividendenzahlung etwas Werterhöhendes. Viele Anleger kaufen nur "Dividendenpapiere" oder solche mit kontinuierlicher Dividendenhistorie. Der Effekt einer Dividendenzahlung auf den Kurswert der Aktie ist also viel größer, als die paar Cent, mit denen sich das steuerlich auswirkt.

      Nach der Übernahme kann der Bieter bezüglich der Dividende auf der Hauptversammlung verfahren, wie er will. Das müssen die verbleibenden Aktionäre sowieso einkalkulieren, dass ihnen dann möglicherweise die Dividende gestrichen wird. Deshalb gibt es ein Übernahmerecht, damit die verbleibenden Aktionäre bei einem Kontrollerwerb nicht ganz ohne Rechte dastehen und zumindest ein einmaliges Geldangebot erhalten.
      Avatar
      schrieb am 13.07.17 13:42:36
      Beitrag Nr. 6.461 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.311.967 von honigbaer am 12.07.17 18:19:58
      Zitat von honigbaer: Ich schätze Singer eher so ein, dass er sein eigenes Aktienpaket letztlich hoch bezahlt sehen will, eine bessere Offerte für alle ist da eher kontraproduktiv.


      Kam es bei der Celesio Übernahme nicht genau so, und wurde dann nicht auch wegen Ungleichbehandlung geklagt? :(

      Allerdings gibt es eine Vielzahl von möglichen Konzepten, um möglicherweise mehr abzukassieren als der Rest. Und genau dies hat ja auch bereits Bloomberg vor der offiziellen Bestätigung des Einstiegs mit einer möglichen Kombination mit einer Finanzierung beschrieben, insofern ist ein solches Szenario für mich nicht unplausibel. Das wäre aber quasi unabhängig von der Annahmequote, und damit nach deren Worten etwas neues für D.

      "E. is working on a structure that would see them tender their shares to a bidding consortium interested in acquiring St., the people said. E. would also offer to finance the takeover, allowing it to reap fees at the same time, they said. The structure, which is unprecedented in Germany, would allow a bidder to lower the acceptance threshold for the deal to as low as 50 percent, they said."

      https://www.bloomberg.com/news/articles/2017-07-06/activist-…" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">
      https://www.bloomberg.com/news/articles/2017-07-06/activist-…

      Wie das bei der aktuell bekannten Stimmrechtsverteilung allerdings gelingen soll, ohne sich mit anderen signifikanten Eigentümern mit allfällig komplizierten Interessenslagen abzustimmen, kann ich mir nicht erklären.
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      Avatar
      schrieb am 13.07.17 12:50:40
      Beitrag Nr. 6.460 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.312.750 von honigbaer am 12.07.17 19:53:27Das erste Angebot war ja 65,28 zuzüglich 0,72 Euro Dividende. Da zumindest ich bei der Dividende 26,3 % KEST plus Soli an die BRD abgeben muss, damit die ihre Funevents in Hamburg und sonstwo abhalten kann, bleiben von den 0,72 nur 0,53 Euro übrig. Somit betrug das Angebot in Wirklichkeit nicht 66,00, sondern 65,81. Und auch jetzt kommen wir erst einmal auf 66,06.

      Hätte mal B&C den Dividendenquatsch sein lassen und korrekt 66,25 geboten, dann wäre das sicherlich besser angekommen.
      Avatar
      schrieb am 12.07.17 19:53:27
      Beitrag Nr. 6.459 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.312.678 von honigbaer am 12.07.17 19:42:30Um Missverständnisse zu vermeiden:
      Die Barabfindung aus dem Beherrschungsvertrag (inklusive einer Möglichen Erhöhung nach langwieriger gerichtlicher Überprüfung) steht im Fall des Wirksamwerdens eines Beherrschungsvertrags natürlich jedem zu, der dann noch Aktionär ist. Aber für den Beherrschungsvertrag ist ein Hauptversammlungsbeschluss nötig. Also werden zwischen Ende der Nachfrist des freiwilligen Angebots und Wirksamwerden des Beherrschungsvertrags (falls dieser beschlossen wird) einige Wochen oder mehrere Monate vergehen, in denen kein Barabfindungsangebot angenommen werden kann.
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      schrieb am 12.07.17 19:42:30
      Beitrag Nr. 6.458 ()
      Die Möglichkeit, auf den Beherrschungsvertrag zu warten, steht auch jedem Kleinaktionär offen. Der Unterschied zum freiwilligen Angebot ist dabei, dass der Angebotspreis gutachterlich ermittelt und auf Antrag gerichtlich im Spruchverfahren überprüft wird. Die Gefahr, dass hierbei weniger als der freiwillige Preis angeboten wird, ist gering, obwohl länger zurückliegende Vorerwerbe nicht zwingend berücksichtigt werden müssen. Untergrenze ist der durchschnittliche Börsenkurs bei Ankündigung des Beherrschungsvertrags. Aber da die Abfindung verzinst wird und dann auch eine jährliche Ausgleichzahlung als Ersatz der Dividende festgelegt wird, riskiert man dabei wenig.

      Beim Versuch, dem Bieter 100 Aktien direkt zu einem guten Preis zu verkaufen, wird man aber dort nur auf das laufende Übernahmeangebot oder danach auf den Börsenhandel verwiesen werden.

      Wenn Singer den Bietern zwischen Angebotsende und Abschluss eines Beherrschungsvertrags sein Aktienpaket anbietet, bekommt er aber vielleicht eine andere Antwort. Theoretisch wäre dann vielleicht sogar eine Konstellation denkbar, in der Singer sein Paket noch vor Abschluss des Beherrschungsvertrags teuer an die Bieter verkauft und dann den Kleinanlegern, nachdem Gras über die Transaktion gewachsen ist, beim Beherrschungsvertrag weniger geboten wird. Aber wie gesagt, der durchschnittliche Börsenkurs ist die Untergrenze.
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      Avatar
      schrieb am 12.07.17 18:54:43
      Beitrag Nr. 6.457 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.311.967 von honigbaer am 12.07.17 18:19:58Hmmm kann man auf der Welle schwimmen und einen höheren Preis bekommen, wenn man in runde 1 nicht andient als Kleinaktionär?
      Avatar
      schrieb am 12.07.17 18:19:58
      Beitrag Nr. 6.456 ()
      Singer (ver)handelt aber gegen Buffett und nicht mit ihm.

      Ich schätze Singer eher so ein, dass er sein eigenes Aktienpaket letztlich hoch bezahlt sehen will, eine bessere Offerte für alle ist da eher kontraproduktiv. Vielmehr beschafft Singer die fehlenden 2% für den Bieter oder ist bereit, seine Aktien nach dem Angebot zur Ermöglichung von Strukturmaßnahmen teurer zu verkaufen oder er geht auch erstmal mit seinen Anteilen ins Spruchverfahren. Ist schon eher ein Prozesshansel, mit dem nicht gut Kirschen essen ist, als ein Dealmaker, der konstruktiv etwas neues einfädelt.

      "Rabaukenfonds" würde ich trotzdem relativieren. Die Bieter werden wohl genötigt, sich mit Singer zu arrangieren. Bei anderen Gelegenheiten kann es aber auch im Interesse der Kleinaktionäre sein, wenn Singer seine Geschütze auffährt (z.B. Sonderprüfung bei Kabel Deutschland) und dem Hauptaktionär nicht ohne Weiteres die letzten Aktien überlässt.

      Bei Stada gehe ich davon aus, dass Singer schon länger engagiert ist, vielleicht auch nur über Optionen, jedenfalls nicht seine %te teuer in den letzten Tagen erworben hat.
      (Fast 9% ist ja vielleicht als dreimal 2,9% zu lesen.)
      Und ein in Presseberichten angedeutet Kooperationsvorschlag mit dem ein oder anderen Bieter, kann meines Erachtens nur darin bestehen, dass man "notfalls", also wenn es mit annahmequoten und Beherrschungsvertrag doch wieder knapp wird, ein paar %te liefert, um im Gegenzug später bessere Konditionen (Beherrschungsvertrag) für einen möglicherweise verbleibenden Aktienbestand zu bekommen.

      Dient Singer nicht an, läuft es bei 63% Mindestannahmequote und 9% bei Singer ohnehin auf so eine Konstellation hinaus, wenn es mit den Aktien bei den ETFs noch nicht ganz für die 75% reicht, kann Singer sich teuer kaufen lassen. Und reicht es doch, geht er auch kein großes Risiko ein, denn der Beherrschungsvertrag ist dann auch ohne sein Mitwirken sicher.

      Die Transaktionssicherheit für das neue Angebot sehe ich durch den Einstieg Singers eher erhöht, allerdings müssen sich die Bieter mit dem Gedanken anfreunden, auch nach erfolgreicher Übernahme einen hartnäckigen Aktionär an Bord zu haben.
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      Avatar
      schrieb am 12.07.17 17:37:31
      Beitrag Nr. 6.455 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.310.542 von Terker am 12.07.17 15:58:36Also langsam habe ich da eine Vermutung, denn bei der Bank of America ist Buffett Hauptaktionär und mit Singer/Elliott steht Buffett in Verhandlungen im oben genannten Texas-Deal (Firma "Oncor").

      Außerdem hat Buffett mehrfach angekündigt in Deutschland weiter einkaufen zu wollen.

      Ob Buffett aber da im Hintergrund tatsächlich die Fäden zieht weiß man nicht. Wie gesagt, es ist nur eine ganz vage Vermutung.
      Avatar
      schrieb am 12.07.17 16:48:32
      Beitrag Nr. 6.454 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.310.542 von Terker am 12.07.17 15:58:36Date on which threshold was crossed or reached: 21 Jun 2017

      Und heute kundgetan...
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