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    Frage an Nataly wegen Gestaltungsmöglichkeiten der Haftung für den Partner in der Ehe - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.12.06 10:48:03 von
    neuester Beitrag 24.12.06 14:55:07 von
    Beiträge: 8
    ID: 1.102.212
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      schrieb am 24.12.06 10:48:03
      Beitrag Nr. 1 ()
      Liebe Nataly, ich hoffe Du hast einen Rat für mich bei folgender Problemstellung:
      Mein Mann und ich sind seit 35 Jahren verheiratet, leben in Zugewinngemeinschft.
      Wenn ich nun eine riskante Unternehmung wagen möchte, mein Partner aber das Risiko scheut, weil er zwar weiss, dass ich im Recht bin, aber aus Gründen nicht an den Erfolg glaubt,
      kann der Status der Zugewinngemeinschaft noch geändert werden, so dass mein Mann nicht in die Haftung genommen werden kann, wenn die Angelegenheit in die Binsen geht ?
      Wir besitzen zusammen ein Einfamilienhaus und einige vermietete Wohnungen.
      Könnte ich meinem Mann per Notarvertrag meine Anteile übertragen, um dann quasi ohne alles da zu stehen oder was künnte ich sonst tun ?
      Danke !
      Gruss D.
      Avatar
      schrieb am 24.12.06 11:29:40
      Beitrag Nr. 2 ()
      Liebes Dr. Sommer Team…
      Avatar
      schrieb am 24.12.06 11:39:15
      Beitrag Nr. 3 ()
      Wenn du in Zugewinngemeinschaft lebst, ist eine Änderung nicht notwendig, da dein Ehemann nicht für deine Schulden haftet.
      Er würde nur dann haften, wenn er die Kreditverträge mit unterschreibt oder eine Bürgschaft übernimmt.
      Avatar
      schrieb am 24.12.06 11:40:12
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.449.746 von Dummensteuer am 24.12.06 10:48:03Völlig falscher Denkansatz.
      Der Ehepartner haftet erstmal grundsätzlich nicht für Verpflichtungen des anderen Ehepartner; außer er ist Bürge.
      Hat der Ehemann zB 1.000.000 erworben, dann gehören die Million erst mal ihm. Die Frau hat keinen Anspruch darauf.
      Zahlt der Mann diese Million nun auf ein Gemeinschaftskonto ein ohne gesonderte Vereinbarungen, geht das Finanzamz von einer Schenkung aus. Da der Freibetrag überschritten, wäre erstmal Schenkungssteuer fällig.

      Auch ist zu beachtungen, dass Schenkungen als unwirksam erklärt werden können.
      Beispiel:
      Mutter wird zum Pflegefall.
      Zuvor verschenkt sie ihr Vermögen an die Kinder.
      Nun soll der Staat für die Pflegekosten aufkommen.
      Schenkung nicht gültig.

      Um das Privatvermögen vor Forderungen aus unternehmerischen Aktivitäten zu schützen gibt es die Möglichkeit so etwas über eine GmbH abzuwickeln.
      Günstiger wäre hier allerdings die englische Variante, die Limited (Ltd.). Eine Ltd. kann man mit ein paar 100 Euro gründen.
      Avatar
      schrieb am 24.12.06 11:42:04
      Beitrag Nr. 5 ()
      Wir besitzen zusammen ein Einfamilienhaus und einige vermietete Wohnungen.
      Könnte ich meinem Mann per Notarvertrag meine Anteile übertragen, um dann quasi ohne alles da zu stehen oder was künnte ich sonst tun ?

      Das ist möglich. Allerdings kannst du der Bank für einen Kredit dann keine Sicherheiten anbieten, weil du keine hast.

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      schrieb am 24.12.06 11:47:37
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.450.580 von NATALY am 24.12.06 11:42:04Hallo NATALY,
      was wäre dann eigentlcih im Falle des Zugewinnausgleichs.
      Faru schenkt Mann 1 Million.
      Erhöht diese Million nun wie eine Erbschaft das Anfangsvermögen (zum Beginn der Ehe) des Mannes? In diesem Fall hätte die Frau ja dann einen geringeren Zugewinnausgleich?
      Avatar
      schrieb am 24.12.06 12:01:52
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.450.642 von Durchschnitt am 24.12.06 11:47:37Zu #6:
      Die Schenkung erhöht das Endvermögen des Mannes. Im Fall der Ehescheidung würde die Frau die Hälfte der Schenkung zurückbekommen (falls das Geld noch da ist).
      Avatar
      schrieb am 24.12.06 14:55:07
      Beitrag Nr. 8 ()
      Bei mir geht es um das Risiko von Verfahrenskosten. Meine neue RSV steht für den Fall nicht ein.
      Wenn ich eine Klage wage, kann ich trotz der eindeutigen Gesetzes- und Beweislage an einen Richter geraten, den das nicht schert, sondern das tut, was die Lobby des Gegeners von ihm erwartet. Wenn ich die dann anfallenden Verfahrenskosten ( die werden dann sehr hoch sein, ich habe das schon einmal durch) nicht bezahle, kann dann in das gemeinsame Vermögen gepfändet werden ?
      D.


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