checkAd

    ansparrücklage für photovoltaik - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.12.06 23:33:19 von
    neuester Beitrag 29.12.06 13:21:16 von
    Beiträge: 3
    ID: 1.102.598
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 895
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 28.12.06 23:33:19
      Beitrag Nr. 1 ()
      soviel dazu gelesen - und es bleiben immer noch zwei fragen.

      -bin kein existenzgründer, habe als einzelunternehmer galabau betrieb (ein-mann-betrieb)
      -will 2007 ca 5kwp-anlage kaufen und dafür 2006 eine ansparrücklage bilden.

      1. muss ich nun 2006 schon verbindlich bestellt haben ? (gibt wohl bfh-urteil)
      wäre wenn ich auf fallende preise im frühjahr spekuliere blödsin

      2. habe den fragebogen vom fa zur steuerlichen erfassung ausgefüllt, will aber nicht gewerbe beim gewerbeamt anmelden, geht das so ?
      viele txte sagen ja, aber geht das auch in zusammenhang mit der beabsichtigten ansparrücklage ?

      3. noch eine dritte frage falls jemand mal in einer ähnlichen situation war: würde ich als einzelunternehmer des galabau-betriebes die solaranlage kaufen, also der betrieb kauft die anlage,(der sitz des betriebes ist allerdings in einer anderen stadt) wären rücklagenbildung, kauf einnahmen etc in der buchhaltung des schon bestehenden galabau-betriebes. wäre einfacher zu regeln - schwere nachteile ???

      dank für hilfe, so kurz vor tore schluss
      Avatar
      schrieb am 29.12.06 10:16:26
      Beitrag Nr. 2 ()
      eine ansparrücklage zu bilden ist generell immer dann sinnvoll, wenn du in einem geschäftsjahr "zuviel" gewinn erzielt hast da die höhe der rücklagenbildung vom gewinn abgezogen wird bei der steuerberechnung. bei bildung der rücklage für das geschäftsjahr 2006 musst du den kauf bis spätestens ende 2008 tätigen. in der zwischenzeit müssen 6% zinsen für die rücklage an das finanzamt gezahlt werden (ist aber immer noch günstiger, als gewinne voll zu versteuern - vorausgesetzt die rücklage wird tatsächlich zweckgemäß benötigt und du musst auch explizit erklären, wofür die rücklage gebildet wird).
      frage 2 & 3 verstehe ich nicht so recht, ein gewerbe musst du doch (auch als einzelunternehmer) eh angemeldet haben ?!?! ob deine privatanschrift und die anschrift der betriebsstätte abweichen ist irrelevant für solche sachen. oder soll die anlage für dein privathaus sein?
      Avatar
      schrieb am 29.12.06 13:21:16
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.540.554 von darmspiegelung am 29.12.06 10:16:26hi darmspiegelung
      das prinzip der ansparrücklage versteh ich wohl, hab ich auch schon mal gemacht fürn lkw. lass mich dich leicht korrigieren: die 6% pro jahr sind nur fällig wenn die Rücklage nicht wie angesagt verwendet wird, damit soll die pure gewinnverschiebung in weniger gute jahre verhindert, bzw bestraft werden.
      frage 1 bezog sich auf den feinen unterschied, ob ich explizit erkläre wofür die rücklage gebildet wurde oder ob ich meine kaufabsicht mit einer konkreten bestellung untermauern muss. (bfh urteil az.: III R40/05, hab ich aus der ftd). es liest sich so, als ob dies nur für existenzgründer gilt, aber wer weiss es genau.

      frage 2+3: so ist es, die solaranlage ist dann zb auf dem dach meines privathauses in brandenburg installiert. der schon vorhandene betrieb wäre in berlin. würde ich die solaranlage getrennt anmelden und verlangt das finanzamt brandenburg eine anmeldung als gewerbe beim gewerbeamt, hab ich auch noch die IHK-brandenburg am hals. manche finanzämter scheinen auf diese anmeldung beim gewerbeamt zu verzichten (das war frage 2).
      die naheliegende lösung, dass der berliner betrieb die brandenburger solaranlage betreibt könnte möglicherweise andere nachteile haben. (das war nummer 3).
      bisschen klarer ?


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      ansparrücklage für photovoltaik