Staatliche Rente von der Seekasse. Wer hat Ahnung von Rentenanwartschaft, Beitragsjahre usw. ? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 19.01.07 21:13:19 von
neuester Beitrag 20.01.07 19:20:25 von
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Brauche dringend Hilfe von den Rentenspezialisten hier im Forum.
Bin Österreicher und fuhr in den 1960-Jahren 7 Jahre auf einem bundesdeutschen Schiff zur See. In diesem Zeitraum (84 Monate) wurden von mir und meinem Arbeitgeber zwangsweise Rentenbeiträge in die Seekasse abgeführt. Später führte ich mein Berufsleben in Österreich fort.
Jetzt werde ich in diesem Jahr 65 Jahre und möchte mich zur Ruhe setzen.
Meine Frage: Habe ich nach dieser kurzen Beitragszeit (84 Monate) ein Anrecht auf eine Rentenauszahlung von der Deutschen Seekasse?
Hoffe auf einige Wortmeldungen, die mir weiterhelfen und bedanke mich jetzt schon für Ratschläge
Bin Österreicher und fuhr in den 1960-Jahren 7 Jahre auf einem bundesdeutschen Schiff zur See. In diesem Zeitraum (84 Monate) wurden von mir und meinem Arbeitgeber zwangsweise Rentenbeiträge in die Seekasse abgeführt. Später führte ich mein Berufsleben in Österreich fort.
Jetzt werde ich in diesem Jahr 65 Jahre und möchte mich zur Ruhe setzen.
Meine Frage: Habe ich nach dieser kurzen Beitragszeit (84 Monate) ein Anrecht auf eine Rentenauszahlung von der Deutschen Seekasse?
Hoffe auf einige Wortmeldungen, die mir weiterhelfen und bedanke mich jetzt schon für Ratschläge
Ich würde einfach hier mal anrufen - ist kein Problem
weiss jetzt aber nicht, ob 7 Jahre ausreichend sind die Wartezeit zu erfüllen.
http://www.deutsche-rentenversicherung-knappschaft-bahn-see.…
weiss jetzt aber nicht, ob 7 Jahre ausreichend sind die Wartezeit zu erfüllen.
http://www.deutsche-rentenversicherung-knappschaft-bahn-see.…
Diese Zeiten müßten als "Fehlzeiten" bei der österreichischen
Rentenversicherung abgefragt worden sein.
Man muß dann nachweisen, dass man in Deutschland eingezahlt hat.
Die Anrechnung der Beiträge/Zeiten erfolgt dann in Österreich.
- andersrum funktioniert es auch so.
- aber ruf da mal an
Rentenversicherung abgefragt worden sein.
Man muß dann nachweisen, dass man in Deutschland eingezahlt hat.
Die Anrechnung der Beiträge/Zeiten erfolgt dann in Österreich.
- andersrum funktioniert es auch so.
- aber ruf da mal an
Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI):
§ 35 Regelaltersrente
Versicherte haben Anspruch auf Altersrente, wenn sie
1.
das 65. Lebensjahr vollendet und
2.
die allgemeine Wartezeit erfüllt
haben.
§ 35 Regelaltersrente
Versicherte haben Anspruch auf Altersrente, wenn sie
1.
das 65. Lebensjahr vollendet und
2.
die allgemeine Wartezeit erfüllt
haben.
§ 50 Wartezeiten
(1) Die Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von fünf Jahren ist Voraussetzung für einen Anspruch auf
1.
Regelaltersrente,
2.
Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und
3.
Rente wegen Todes.
(1) Die Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von fünf Jahren ist Voraussetzung für einen Anspruch auf
1.
Regelaltersrente,
2.
Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und
3.
Rente wegen Todes.
§ 51 Anrechenbare Zeiten
(1) Auf die allgemeine Wartezeit und auf die Wartezeiten von 15 und 20 Jahren werden Kalendermonate mit Beitragszeiten angerechnet.
(1) Auf die allgemeine Wartezeit und auf die Wartezeiten von 15 und 20 Jahren werden Kalendermonate mit Beitragszeiten angerechnet.
@Solo:
Auf Grund der 84 Monate Beitragszeit hast du die allgemeine Wartezeit von 60 Monaten erfüllt und damit Anspruch auf die Regelaltersrente ab dem 65. Lebensjahr.
Auf Grund der 84 Monate Beitragszeit hast du die allgemeine Wartezeit von 60 Monaten erfüllt und damit Anspruch auf die Regelaltersrente ab dem 65. Lebensjahr.
Na dann kann er sich über eine zusätzliche Rentenzahlung freuen.
Möchte nicht wissen, wieviel Geld bei Rentenversicherern liegt,
welches niemals in Anspruch genommen wurde oder wird, obwohl da Leute
mit Anspruchsberechtigigung dawären.
Jeder Versicherer sollte deshalb gesetzlich verpflichtet sein alljährliche Meldung auch an Angehörige abzugeben.
Möchte nicht wissen, wieviel Geld bei Rentenversicherern liegt,
welches niemals in Anspruch genommen wurde oder wird, obwohl da Leute
mit Anspruchsberechtigigung dawären.
Jeder Versicherer sollte deshalb gesetzlich verpflichtet sein alljährliche Meldung auch an Angehörige abzugeben.
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