DEUTSCHE WOHNEN Rebound? (Seite 22)
eröffnet am 23.02.07 11:04:45 von
neuester Beitrag 16.05.24 16:39:51 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 70.036.462 von Andrija am 26.11.21 09:54:09
Kann jemand bitte die Relevanz des neuen § 1 Absatz 2c GrEStG in Bezug auf Deutsche Wohnen ./. Vonovia erläutern?
Kann man daraus ablesen, dass auch der Erwerb der restlichen 10 % - soweit über die Börse geschieht und nicht über ein Delisting-Angebot, ein Übernahmeangebot, einen SO - frei von GrESt ist (auch wenn die 10 Jahre nicht eingehalten werden)? Leider verstehe ich den 2c nicht vollumfänglich. Kann jemand Licht ins Dunkel bringen?
Zitat von Andrija:Zitat von supialexi2: Wie wann kommt man dennAus der steuerproblematik raus?
Bisher galt der Share-Deal als eine hervorragende Möglichkeit, um Immobilien weitestgehend ohne Grunderwerbsteuer zu kaufen. Doch nun hat der Gesetzgeber zum 01.07.2021 das Grunderwerbsteuergesetz in dieser Hinsicht eingeschränkt. Zuvor konnte man bis zu 94,9 % einer Beteiligung an einer Personengesellschaft mit Immobilienbesitz steuerfrei erwerben und zahlte nach einer Frist von fünf Jahren für den Kauf der restlichen 5,1 % nur eine entsprechend geringe Steuer. Und bei einer Kapitalgesellschaft konnte man 94,9 % der Anteile steuerfrei kaufen, während gleichzeitig eine weitere Person die restlichen 5,1 % steuerfrei erwarb. Dies hat man nun geändert, indem man die maximale Höhe der steuerfrei erwerbbaren Anteile auf unter 90 % herabsenkte. Außerdem hat man bei Personengesellschaften die Behaltensfrist vor Aufkauf der verbleibenden 10,1 % Anteile von fünf auf zehn Jahre erhöht.
https://www.juhn.com/fachwissen/besteuerung-immobilien/share…
Kann jemand bitte die Relevanz des neuen § 1 Absatz 2c GrEStG in Bezug auf Deutsche Wohnen ./. Vonovia erläutern?
Kann man daraus ablesen, dass auch der Erwerb der restlichen 10 % - soweit über die Börse geschieht und nicht über ein Delisting-Angebot, ein Übernahmeangebot, einen SO - frei von GrESt ist (auch wenn die 10 Jahre nicht eingehalten werden)? Leider verstehe ich den 2c nicht vollumfänglich. Kann jemand Licht ins Dunkel bringen?
Was hat der Rauswurf aus dem DAX für Auswirkungen?
https://www.wallstreet-online.de/nachricht/14795178-aktionae…
https://www.wallstreet-online.de/nachricht/14795178-aktionae…
Dividende 2021 bis 2023
Wie seht Ihr die Ansage keine Dividende zahlen zu wollen. In den DW FAQ steht was von sofern rechtlich zulässig. Der Londoner Hedgefonds Davidson Kempner dürfte nicht begeistert sein da er im Juni zu 52 Euro gekauft hatte. Macht es Sinn jetzt zu kaufen und auf den Squeeze Out in 3 bis 5 Jahren zu hoffen?
Antwort auf Beitrag Nr.: 69.747.985 von Informierer am 29.10.21 18:44:10
Es gab früher andere Gesellschaften an denen der Käufer beteiligt war, oder ihm fast ganz gehörten, oder eine Firma eines Grossaktionärs, die eben gut fünf Prozent hielten.
Dann sprach man von Veränderungen, weil den Ländern die Steuern fehlten. Und seit min drei Jahren habe ich nie wieder gesehen, dass eine Gesellschaft an der man beteilgt war, Zusätzlich Anteile hält. Nehme an, dass es ab da juristisch bzw steuerlich nicht mehr möglich war. Aber Banken hielten oft die Anteile. Anzunehmen, dass die Banken die Stücke für den Grossaktionär, als Dienstleistung halten. Inzwischen, müssen es weniger als 90 % sein, und gibt evtl noch weitere neue Vorschriften!
Zitat von Informierer:
Wenn Vonovia wegen steuerlicher Überlegungen nicht alle Aktien kaufen kann, könnte sie doch eine Gesellschaft z.B. zusammen mit Adler oder LEG gründen, an denen sie <50% hält, jedoch Option auf Erwerb zum Datum X besitzt. Diese Gesellschaft könnte dann die verbliebenen Stücke einsammeln.
Ist sowas denkbar bzw. realistisch?
Es gab früher andere Gesellschaften an denen der Käufer beteiligt war, oder ihm fast ganz gehörten, oder eine Firma eines Grossaktionärs, die eben gut fünf Prozent hielten.
Dann sprach man von Veränderungen, weil den Ländern die Steuern fehlten. Und seit min drei Jahren habe ich nie wieder gesehen, dass eine Gesellschaft an der man beteilgt war, Zusätzlich Anteile hält. Nehme an, dass es ab da juristisch bzw steuerlich nicht mehr möglich war. Aber Banken hielten oft die Anteile. Anzunehmen, dass die Banken die Stücke für den Grossaktionär, als Dienstleistung halten. Inzwischen, müssen es weniger als 90 % sein, und gibt evtl noch weitere neue Vorschriften!
Antwort auf Beitrag Nr.: 70.037.926 von supialexi2 am 26.11.21 11:20:13Genau .
Ja, hätte man längst voo übernehmen können. Die GSW die ausdchliedlich Berliner hält wurde ja vor ettllichen Jahren, von der Deutschen Wohnen übernommen!?
Antwort auf Beitrag Nr.: 70.029.757 von supialexi2 am 25.11.21 15:36:06
Neue Regelung zum Share-Deal mit Immobilien im Grunderwerbsteuergesetz
15. September 2021 | Startseite » Fachwissen » Besteuerung von Immobilien » Neue Regelung zum Share-Deal mit Immobilien im Grunderwerbsteuergesetz
Bisher galt der Share-Deal als eine hervorragende Möglichkeit, um Immobilien weitestgehend ohne Grunderwerbsteuer zu kaufen. Doch nun hat der Gesetzgeber zum 01.07.2021 das Grunderwerbsteuergesetz in dieser Hinsicht eingeschränkt. Zuvor konnte man bis zu 94,9 % einer Beteiligung an einer Personengesellschaft mit Immobilienbesitz steuerfrei erwerben und zahlte nach einer Frist von fünf Jahren für den Kauf der restlichen 5,1 % nur eine entsprechend geringe Steuer. Und bei einer Kapitalgesellschaft konnte man 94,9 % der Anteile steuerfrei kaufen, während gleichzeitig eine weitere Person die restlichen 5,1 % steuerfrei erwarb. Dies hat man nun geändert, indem man die maximale Höhe der steuerfrei erwerbbaren Anteile auf unter 90 % herabsenkte. Außerdem hat man bei Personengesellschaften die Behaltensfrist vor Aufkauf der verbleibenden 10,1 % Anteile von fünf auf zehn Jahre erhöht.
https://www.juhn.com/fachwissen/besteuerung-immobilien/share…
Bei der GSW sind die fünf Jahre längst durch.
Zitat von supialexi2: Wie wann kommt man dennAus der steuerproblematik raus?
Neue Regelung zum Share-Deal mit Immobilien im Grunderwerbsteuergesetz
15. September 2021 | Startseite » Fachwissen » Besteuerung von Immobilien » Neue Regelung zum Share-Deal mit Immobilien im Grunderwerbsteuergesetz
Bisher galt der Share-Deal als eine hervorragende Möglichkeit, um Immobilien weitestgehend ohne Grunderwerbsteuer zu kaufen. Doch nun hat der Gesetzgeber zum 01.07.2021 das Grunderwerbsteuergesetz in dieser Hinsicht eingeschränkt. Zuvor konnte man bis zu 94,9 % einer Beteiligung an einer Personengesellschaft mit Immobilienbesitz steuerfrei erwerben und zahlte nach einer Frist von fünf Jahren für den Kauf der restlichen 5,1 % nur eine entsprechend geringe Steuer. Und bei einer Kapitalgesellschaft konnte man 94,9 % der Anteile steuerfrei kaufen, während gleichzeitig eine weitere Person die restlichen 5,1 % steuerfrei erwarb. Dies hat man nun geändert, indem man die maximale Höhe der steuerfrei erwerbbaren Anteile auf unter 90 % herabsenkte. Außerdem hat man bei Personengesellschaften die Behaltensfrist vor Aufkauf der verbleibenden 10,1 % Anteile von fünf auf zehn Jahre erhöht.
https://www.juhn.com/fachwissen/besteuerung-immobilien/share…
Bei der GSW sind die fünf Jahre längst durch.
Antwort auf Beitrag Nr.: 69.742.657 von Andrija am 29.10.21 11:55:34
Wie wann kommt man dennAus der steuerproblematik raus?
Zitat von Andrija: Direkt " was bringen" fällt mir konkret auch nichts ein. Buch wird aber die Deutsche Wohnen irgendwann ganz eingliedern wollen. Ich schätze ihn so ein, dass er nicht wie Zahn ewig die ganzen Untergesellschaften mitschleppen will. Er hat ja schon für die restlichen GSW-Aktien sein Interesse bekundet. Die ist aus der Steuerproblematik raus und kann abgewickelt werden.
Spannend finde ich auch Buchs damalige Aussage keine Dividende mehr zahlen zu wollen. Wüsste spontan nicht wie das gehen soll. Er wird ja einen Beherrschungsvertrag abschließen müssen. Insofern finde ich die 45 EUR inzwischen nicht unattraktiv. "Festgeld" hatte hier jemand geschrieben. Viel weniger werden die Aktien in 10 Jahren kaum wert sein.
Wie wann kommt man dennAus der steuerproblematik raus?
Antwort auf Beitrag Nr.: 69.748.822 von Informierer am 29.10.21 20:07:24
Die Berliner Politik ist wohl total unfähig. Alles was man bisher machte, und viel Theater rum macht, hat nicht eine einzige neue Wohnung geschaffen.
Man hätte alle seine Kraft und Anstrengungen in neue Wohnungen stecken, dann wäre vielen Menschen geholfen. Wohnunge von anderen kaufen, schafft nciht eine Wohnung........man wir brauchen viele neue Wohungen- sofort und endlich.
Zitat von Informierer: Vielleicht können die mit der Berliner Politik irgendwie Sonderregelungen maucheln. Ist ja alles von großer Bedeutung und geht um Grundbedürfnis Wohnen und Notlage Berlin usw. bla
Die Berliner Politik ist wohl total unfähig. Alles was man bisher machte, und viel Theater rum macht, hat nicht eine einzige neue Wohnung geschaffen.
Man hätte alle seine Kraft und Anstrengungen in neue Wohnungen stecken, dann wäre vielen Menschen geholfen. Wohnunge von anderen kaufen, schafft nciht eine Wohnung........man wir brauchen viele neue Wohungen- sofort und endlich.
Antwort auf Beitrag Nr.: 69.733.858 von baujahr69 am 28.10.21 17:43:30
na gut, das hätte man noch etwas billiger bekommen können aber hey die richtung stimmt jetzt wieder : aktuell 46,8
Zitat von baujahr69: Super , Schlusskurs 45,81 Xtera mit 14,4 Millionen Aktien in der Schlussauktion
Bin mit 10% Depot zu 45.81., schiebe das auf das "Festgeldkonto"
53€ oder mehr sehen wir zu 100% wieder , in einer erweiterten Übernahme oder bei einem Squeeze out . Sicherer als jede Anleihe
Manchmal gibst Sachen die gibts einfach nicht
na gut, das hätte man noch etwas billiger bekommen können aber hey die richtung stimmt jetzt wieder : aktuell 46,8
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