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    ersteigerung einer immobilie - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.03.07 08:13:28 von
    neuester Beitrag 17.03.07 16:36:17 von
    Beiträge: 39
    ID: 1.118.731
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      schrieb am 15.03.07 08:13:28
      Beitrag Nr. 1 ()
      hallo kann mir mal jemand sagen wie das bei einer zwangsversteigerung läuft ?

      ich habe mir da ein wohnhaus ausgesucht in der 1. versteigerung preis 175,000 .- € , nun habe ich mitbekommen das wenn es da nicht verkauft wird eine 1/5 und eine 1/7 grenze gibt und wenn es da nicht raus geht alle grenzen aufgehoben werden , stimmt das ??

      wenn ich richtig gerechnet habe würden dann ja nur noch 35,000 € oder 25,000 € je nachdem welche grenze da ist im raus stehen als startgebot .
      Avatar
      schrieb am 15.03.07 08:20:23
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.302.652 von vivian19 am 15.03.07 08:13:28sorry habe die antwort doch noch im netz gefunden 5/10 oder 7 / 10 also ca. 122 000.- oder 85 000 .- :):rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 15.03.07 08:23:33
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.302.714 von vivian19 am 15.03.07 08:20:23hoffentlich ist die Bude vorher zu besichtigen
      Avatar
      schrieb am 15.03.07 08:23:58
      Beitrag Nr. 4 ()
      Im Netz wirst Du zu dem Thema viel finden. Erstmal lesen und dann gezielte Fragen stellen.
      http://www.zwangsversteigerung.de/
      Avatar
      schrieb am 15.03.07 08:37:18
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ich habe vor drei Jahren ein Haus ersteigert und kann dir gerne ein paar Ratschläge aus der Praxis geben. Schick mir mail mir Fragen

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      Avatar
      schrieb am 15.03.07 08:45:21
      Beitrag Nr. 6 ()
      Grundsätzlich gilt für den 1. Termin:

      Ein Zuschlag wird vom Rechtpfleger erteilt, wenn 5/10 des Schätzwertes geboten werden. Der Gläubiger kann aber beantragen, den Zuschlag zu versagen, wenn nicht mindestens 7/10 geboten werden.

      Im zweiten Termin entfällt die 7/10 Regel. Der Zuschlag kann dann zu jedem Gebot erfolgen, sofern es nicht dem Verschleuderungsverbot etgegensteht. bei einem Gebot uner 30% wird der Zuschlag versagt. Bis bis 50% kann, bei 50% muss ein Zuschlag erfolgen.

      Interessant ist, dass die Banken im 1. Termin immer auf die 7/10 bestehen, obwohl sie später weniger bekommen.

      siehe auch:

      http://www4.justiz.bayern.de/ag-ba/zvg/Biethinweise.htm
      Avatar
      schrieb am 15.03.07 08:48:56
      Beitrag Nr. 7 ()
      Am besten Du vergist die ominösen 3/10 5/10 7/10 Grenzen ganz schnell.
      Im richtigen Leben gibt es da ein Bank, die will/muß (bei Deinem Fall) z.B. 140.000 haben. Bei allen anderen Endgeboten sagt sie schlicht und einfach nein. Der mit Anbstand wichtigste Grundsatz lautet: Die Bank(Gläubiger) ist immer Herr des Verfahrens.

      Und bitte eine ZV nicht mit Epay verwechseln, auch wenn einige Bücher tolle Steigerungstips geben. Es ist schlicht sinnlos bis zur letzten Minute mit den Geboten zu warten, da die Bietstunde so lange verlängert wird bis wirklich niemand mehr bietet. Auch Deine beispielhaften 25.000 sind albern. Von Ausnahmen abgesehen (einziger Bieter im 5.Termin) sind Gebote unter 40-50% Zeitverschwendung.

      Der allerwichtigste Rat aber lautet: Besuche so viele ZV wie möglich bevor Du selber mitbietest.
      Avatar
      schrieb am 15.03.07 08:53:02
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.303.006 von Axelli am 15.03.07 08:45:21@Axelli
      bei 50% muss ein Zuschlag erfolgen.

      Das ist schlicht Unfug. Die Bank kann bei absolut jedes Gebot in jedem Termin den "Verkauf" verhindern.
      Avatar
      schrieb am 15.03.07 09:05:49
      Beitrag Nr. 9 ()
      Besser als in einer Zwangsversteigerung kannst Du Deine Immobilie auch in einer freiwilligen Immobilienauktion ersteigern. Dort sind die Preise in etwa auf Zwangsversteigerungsniveau, allerdings hast Du dort die Möglcihkeit die Objekte im Vorfeld der Auktion auch zu besichtigen. Dieses geht in der Regel bei einer Zwangsversteigerung nicht oder nur mit ein wenig Glück.

      Hier mal die Adresse des größten Onlineauktionshauses für Immobilien:
      www.immoauktionen.de
      Avatar
      schrieb am 15.03.07 09:21:19
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.302.751 von primaabzocker am 15.03.07 08:23:33das problem mit der bude ist , das ich in der bude eine wohnung habe , also besichtigen muss ich das haus nicht mehr , wollte nur wissen was ich als mindestgebot setzen müste um glich das ganze haus zukaufen :D , pech für meinen vermieter
      Avatar
      schrieb am 15.03.07 10:03:19
      Beitrag Nr. 11 ()
      Wenn Du da mit dem Mindestgebot (oft nur nur 3 bis 5 tausend, auch im 1.Termin) auftauchen willst, kann Du auch gleich in den Sandkasten spielen gehen.

      Nebenbei man braucht auch richtiges Geld zum Bezahlen, bieten allein reicht nicht - und hinterher innerhalb von 3 Wochen eine Finazierung zu basteln - viel Spaß.

      Und nicht vergessen wer ohne 17.500 als Sicherheit im Termin auftaucht darf sowieso nur zuschauen.
      Avatar
      schrieb am 15.03.07 10:13:38
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.304.703 von AlterMann am 15.03.07 10:03:19soweit ist mir das schon klar , bin ja nich ganz auf den kopf gefallen , denn seit neustem ist ja nicht mal bargeld als sicherheit zugelassen nur noch bankbürgschaften , und die sandkasten spielzeit ist bei mir auch schon ein paar jahre vorbei.

      nur steht für mich eins klar , im einkauf liegt der erste gewinn, denn für 122 T€ werde ich die "bude" nicht kaufen.
      Avatar
      schrieb am 15.03.07 10:16:01
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.303.138 von AlterMann am 15.03.07 08:53:02Auch falsch was Du schreibst.... Der Zuschlag kann erfolgen, Bank kann VK jedoch verhindern. Alles schon dagewesen ;)
      Avatar
      schrieb am 15.03.07 10:25:26
      Beitrag Nr. 14 ()
      dann haste ja schon mal gute Karten !

      wer steigert schon gerne eine Bude mit Mietern !

      Also 1. Maßnahme:

      ab sofort nicht mehr waschen
      zur Versteigerungstermin uralte zerrissene Pennerklamotten anziehen !
      1 paar Schnäpse vorher reinziehen !

      und dann bei den anderen Interessenten die Bude runterputzen !
      :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 15.03.07 10:31:49
      Beitrag Nr. 15 ()
      @Börsenkuh
      deshalb schrieb ich ja auch "Verkaufen" in Anführungszeichen. Mit den formellen Feinheiten braucht man Neulinge wohl nicht überlasten. Entscheidend ist das Ergebnis - egal welches Gebot - die Bank hat das letzte, entscheidende, Wort.

      Und sorry Vivian, Dein vorletzter Beitrag kam so flapsig daher, da hab ich dich wohl ein wenig unterschätzt. Also viel Glück, das es einen 2.Termin gibt.

      Und die Masche mit andere Interessente verschrecken ist schon gut und noch deutlich weiter ausbaubar. ;)
      Avatar
      schrieb am 15.03.07 10:32:32
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.303.734 von vivian19 am 15.03.07 09:21:19Wenn es dir wichtig ist, setz dich sofort mit der Bank in Verbindung und versuche, das Haus vor der Versteigerung zu kaufen.
      Wenn der erste Versteigerungstermin ansteht, mußt du wahrscheinlich die 7/10 zahlen.
      Ist es bereits der zweite Termin, kannst du einen Preis zwischen 5/10 und 7/10 des Verkehrswertes erzielen.
      Versuchen solltest du das auf jeden Fall.
      Avatar
      schrieb am 15.03.07 10:50:50
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.305.264 von PizPalue am 15.03.07 10:32:32also gebote an die bank hatte ich schon vor einem jahr gemacht , erst 60 dann 80 t€ bedes wurde abgelehnt . daher nun mein interesse auf den 2 termin . klar das sie ablehnen denn im ersten wollen sie ja die 122 bekommen . ich denke mal das es besser ist zwischen beiden terminen also 1. termin und 2 temin , ein weiteres angebot an die bank zu senden .
      Avatar
      schrieb am 15.03.07 11:09:16
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.305.639 von vivian19 am 15.03.07 10:50:50ich würde dir aber auch raten voher mal eine versteigerung zu besuchen bei der du sowieso nicht biten willst.

      es ist immer eine bieterstunde aber die gebote kommen dann doch immer in den letzten minuten.

      die informationen über das objekt kommen aber immer zu anfang der bieterstunde.

      auch wenn du meinst alles darüber schon zu wissen ist es besser rechtzeitig vor ort zu sein.

      gutachten vom objekt kannst du kostenlos beim amtsgericht einsehen ,solltest du unbedingt machen.
      Avatar
      schrieb am 15.03.07 11:22:36
      Beitrag Nr. 19 ()
      ...aber die gebote kommen dann doch immer in den letzten minuten.

      Wieder ein gutes Beispiel für die Verblödung breiter Bevölkerungsschichten. Einige Rechtspfleger weisen zu Beginn darauf hin, das dieses "Spätbieten" sinnlos ist und nur die Zeit aller Beteiligten verschwendet. Andere Rechtspfleger tun das nicht mehr, auf die Frage warum nicht - Antwort "es ist sinnlos die Leute begreifen das sowieso nicht :rolleyes: " eben Ebaysyndrom.
      Avatar
      schrieb am 15.03.07 11:32:53
      Beitrag Nr. 20 ()
      Hallo
      Ich habe auch schon einige Immobilien ersteigert meine Erfahrung ist es im ersten Termin die 7/10zu bieten den besten Erfolg mit sich bringt den im ersten sind nur wenige "Schnäppchenjäger" da die es sowieso nur selten gibt.Im 2. Termin sind sehr viele leute da und der Preis wird hochgeboten. Viele Profis kaufen daher im Ersten den 30% unter Wert ist doch eine feine Sache wo bekommt man die schon und du kennst ja die Immobilie kannst also nicht viel falsch machen.Die Immos die im 2.Termin oder später weggehen sind meist eh nur Müll . Hoffe ich konnte dir etwas helfen.

      Nugget
      Avatar
      schrieb am 15.03.07 11:34:26
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.303.138 von AlterMann am 15.03.07 08:53:02Wer hier Unsinn verbreitet bist Du. Ich habe einschlägige Erfahrungen mit der Materie und selbst ein Haus ersteigert. Im zweiten Termin wird ein Zuschlag ab 50% erteilt, ob das dem Gläubiger passt oder nicht.


      siehe:

      § 74a ZVG
      Versagung des Zuschlags
      ERSTER ABSCHNITT (Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Grundstücken im Wege der Zwangsvollstreckung)
      Zweiter Titel (Zwangsversteigerung)
      V. (Versteigerung)



      (1)

      (1) Bleibt das abgegebene Meistgebot einschließlich des Kapitalwertes der nach den Versteigerungsbedingungen bestehen bleibenden Rechte unter sieben Zehnteilen des Grundstückswertes, so kann ein Berechtigter, dessen Anspruch ganz oder teilweise durch das Meistgebot nicht gedeckt ist, aber bei einem Gebot in der genannten Höhe voraussichtlich gedeckt sein würde, die Versagung des Zuschlags beantragen. Der Antrag ist abzulehnen, wenn der betreibende Gläubiger widerspricht und glaubhaft macht, dass ihm durch die Versagung des Zuschlags ein unverhältnismäßiger Nachteil erwachsen würde.

      (2) Der Antrag auf Versagung des Zuschlags kann nur bis zum Schluss der Verhandlung über den Zuschlag gestellt werden; das gleiche gilt von der Erklärung des Widerspruchs.

      (3) Wird der Zuschlag gemäß Absatz 1 versagt, so ist von Amts wegen ein neuer Versteigerungstermin zu bestimmen. Der Zeitraum zwischen den beiden Terminen soll, sofern nicht nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles etwas anderes geboten ist, mindestens drei Monate betragen, darf aber sechs Monate nicht übersteigen.

      (4) In dem neuen Versteigerungstermin darf der Zuschlag weder aus den Gründen des Absatzes 1 noch aus denen des § 85a Abs. 1 versagt werden.
      Avatar
      schrieb am 15.03.07 11:43:31
      Beitrag Nr. 22 ()
      Also ich kann dir zum Prozedere der ZV nur einen Rat geben, schau vorher nicht nur ein paar Zwangsversteigerungen an, sondern unbedingt auch auch ins Grundbuch. Wenn du der Amtssprache nicht mächtig bist, lass dir den Inhalt übersetzen, es könnte sonst der teuerste Fehlkauf deines Lebens werden.
      Vergiss das mit den Schnäppchen. Gute Immobilien erzielen auch in der Zwangsversteigerung einen guten Preis Ich hab schon erlebt, dass im zweiten Termin dann plötzlich die Schnäppchenjäger das Höchstgebot deutlich über Verkehrswert getrieben haben, obwophl hier plötzlich ein Mietvertrag mit der GmbH des AE = Gewerbemietvertrag auftauchte. = Probleme vorprogramiert. (Zwangsräumung etc.)

      An vielen Immos in der ZV ist irgendein Haken.
      Zum einlesen mal ein Forum in dem Sowohl AE = Alteigentümer als auch NE = Ersteigerer schreiben. http://forum.jurathek.de/forumdisplay.php?s=e47ca18fdb540484…
      Der Tipp das Gespräch mit der Bank zu suchen ist richtig.

      Viel Glück du wirst es brauchen.
      Aber wenn du in dem Haus schon eine Wohjnung hast, kennst du zumindest das Haus schon.

      Invest only in the best
      DieGmbH
      Avatar
      schrieb am 15.03.07 11:47:40
      Beitrag Nr. 23 ()
      Wow, Du bist Profi ... und hast schon 1 ganzes Haus (in Worten eins) ersteigert - na dann :laugh:

      Ich würde trotzdem jedem Bietinteressenten dringend empfehlen nicht auf dieses Halbwissen hereinzufallen. Es reicht eben nicht sich einen § heraus zupicken und sich für einen Profi zu halten.

      Aber wenn es Dir etwas gibt, Du hast Recht, ich rede Unsinn und habe jetzt, hoffentlich, meine Ruhe. :)
      Avatar
      schrieb am 15.03.07 11:49:39
      Beitrag Nr. 24 ()
      ähm, das war jetzt an Axelli gerichtet und nicht an den, guten Beitrag von DieGmbH.
      Avatar
      schrieb am 15.03.07 12:00:13
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.306.640 von AlterMann am 15.03.07 11:49:39du hast eigentlich mit allem recht.

      fakt ist aber trotzdem das meistens nur die letzten 5 minuten von bedeutung sind.

      das das nicht viel bringt spät zu bieten ist klar aber die bieter machen es nuneinmal.

      das mit den 50% beim 2ten durchgang lohnt sich oft schon.

      leider sind es dann natürlich immer objekte die aus welchen grunde auch immer keiner haben will.
      Avatar
      schrieb am 15.03.07 12:01:41
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.306.387 von Axelli am 15.03.07 11:34:26also kann der alteigentümer auch noch was gegen die versteigerung haben . bzw. den zuschlag versagen ??
      Avatar
      schrieb am 15.03.07 13:54:42
      Beitrag Nr. 27 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.306.865 von vivian19 am 15.03.07 12:01:41Einen "Zuschlag" kann nur ein Gläubiger versagen. In der Regel der, der an erster Stelle im Grundbuch steht.
      Der Alteigentümer kann nur seiner Bank Geld bringen und eine Aussetzung des Termins bewirken (nach Absprache mit der Bank).;)
      Avatar
      schrieb am 15.03.07 15:52:25
      Beitrag Nr. 28 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.306.865 von vivian19 am 15.03.07 12:01:41Bevor ich mein Haus ersteigerte, war ich bei mehreren Versteigerungen dabei und habe mir die Sache angesehen. Bin derzeit wieder an was dran.

      Auf jeden Fall solltest du dir beim AG die Akte ansehen. (Kurzinfos auch über das Internet) Darin ist genau beschrieben, in welchen Zustand das Objekt ist etc. Dazu sind auch Fotos dabei. Wer der Gläubiger ist, steht nicht darin. In der Regel werden aber die Mitarbeiter der Geschäftsstelle dir eine Kontaktadresse und Rufnummer geben. Dann spricht du mit der Gläubigerbank und holst weitere Informationen ein.

      Der Schuldner kann auch beantragen, den Zuschlag zu verwehren. Dazu genügt es, wenn er noch kurz vor dem Termin einen Teil seiner Schulden begleicht oder aber, was üblich ist, einen besondere soziale Härte beansprucht.(Die Oma lebt im Haus und ist pflegebedürftig).

      Mit ist das so gegangen, dass der Zuschlag zunächst verwehrt wurde, obwohl mein Gebot bei 80% des Schätzwertes lag und die Bank auch mitgemacht hätte. Die Entscheidung wurde dann zu meinen Gunsten vom Landgericht getroffen, weil es keine hinreichenden Versagensgründe gab.

      Es gibt jede Menge Juristen, die darauf spezialisiert sind, Schuldner zu beraten, deren Haus vollstreckt werden soll.
      Avatar
      schrieb am 15.03.07 16:31:24
      Beitrag Nr. 29 ()
      Ich habe auch schon einiges über die Amtsgerichte gemacht. Allerdings gehe ich inzwischen dazu über günstige Objekte über den freien Markt zu kaufen. Dabei bekommt man die meistens genauso günstig wie bei einer ZV nur bei wesentlich geringerem Risiko.
      Ich habe jetzt aktuell ein Haus aus einer Bauträgerinsolvenz gekauft. Dieses jedoch über eine freiwillige Onlineauktion bei

      www.immoauktionen.de

      Online-Immobilien-Auktionsplattform für Kaufpreis- und Mietpreisauktionen. Hier haben Sie die Möglichkeit Ihre Immobilie innerhalb von 4-8 Wochen über eine Onlineauktion zu (ver)kaufen. Das Einstellen Ihrer Immobilien übernehmen Sie selbst und ist kostenfrei, wir erheben nur im Erfolgsfall eine Courtage vom Käufer in Höhe von 1,19% inkl. MwSt.. Nach ca. 4 Wochen Ankündigungsphase, bei der Objektbesichtigungen durchgeführt werden können, fällt das Objet in eine ca. 4 Wochen Bietphase. Am Ende der Online-Auktion stehen Käufer und Kaufpreis (bzw. Mieter und Mietzins) fest. Eine notarielle Beurkundung folgt umgehend. Auf diese Weise wird Ihr Objekt innerhalb weniger Wochen zum Höchstpreis veräußert bzw. der maximale Mietzins ermittelt.
      Avatar
      schrieb am 15.03.07 20:12:55
      Beitrag Nr. 30 ()
      Also meine Meinung über Zwangsversteigerungen im Allgemeinen wie im Besonderen habe ich mir schon längst gebildet. Und die fällt alles andere als gut aus. Und das nicht nur, aber auch aus eigener Erfahrung. Immobilien die zwangsversteigert werden habe alle, aber auch wirklich alle zu 100%!!! einen Haken!!!!!

      In irgendeiner Hinsicht sind alle diese Objekte Ladenhüter und Staubfänger im Regal, sonst wären sie nämlich schon lange vor einem ZVG-Termin über den freien Markt von den Gläubigerbanken an den Mann gebracht worden.

      Entweder ist das Haus/ETW stark renovierungsbedürftig, oder vermietet, oder im Erdgeschoß/Sutterain, oder im Dachgeschoß, oder eine Miniwohnung oder eine Riesenkiste von xxx qm2 oder in einfacher Lage bzw. in einer problematischen Ghettogegend, eine Gewerbeimmobilie, oder ein heruntergekommenes Mietshaus in einfacher Lage direkt neben einem Industriegebiet oder das "Verkehrsschlechtgutachten" des vom Gericht bestellten sogenannten "Gut"-achters gibt einen absoluten Mondpreis an. Meist kommen sogar mehrere Makel zusammen. Also zB. ein abgewohntes, vermietetes 23q m2 Appartment im Erdgeschoß im Hinterhof eines dringend sanierungsbedürftigen Altbaumietshauses in Neukölln/Berlin für einen qm-Preis von stattlichen 1500 Euro, oder ähnlichem. Wer es mir nicht nicht glaubt, kann sich mal all die Immo-Katastrophen live auf www.zvg.com anschauen.

      Im übrigen werden die Verkehrswerte der von den Gutachter idR. alle viel zu hoch angesetzt. Ist ja auch klar, um so höher der Verkehrswert, um so höher fällt nämlich auch das prozentuale Honorar des bestellten Gutachters aus. Und wer sollte schon gegen zu hohe Verkehrswerte protestieren? Die Gläubiger, die Schuldner, oder Gerichte? Wohl kaum, oder? Denn die profitieren alle von möglichst hohen Verkehrswerten. Auch die Amtsgerichte, denn je höherpreisig eine Immobilie versteigert wird, desto höher fallen auch die Gerichtsgebühren aus, die der Ersteigerer/Käufer an das Amtsgericht zahlen muss.

      Also, mein fester Eindruck ist: Wer eine Immobilie bei einem Zwangsversteigerungstermin zu 70% des angeblichen Verkehrswertes erwirbt, zahlt in der Regel 100% des realen Marktwertes den man für die Immobilie auf dem freien Immo-Markt bezahlen würde. Ist also nichts mit "Schnäppchen" und von wegen "man hat 30% des Wertes gespart" und ähnlichem. Alles nur Täuschung. Und wer einer dieser Objekte zu 100% des angeblichen Verkehrswertes kauft, hat in Wirklichkeit 130% des realen Marktwertes, den man für die Immobilie auf dem freien Immo-Markt bezahlen würde, gelöhnt. Dementsprechend ist jeder Euro über die 70% Grenze rausgeschmissenes Geld. Meist ist sogar diese 70% Grenze noch weit überteuert!!!! Warum werden wohl sonst Zwangsversteigerungsobjekte in einem 2ten oder 3ten Termin angeboten??? Vermutlich doch, weil zu sich zu den den angeboten bzw. von den Banken gefordeten Preisen kein Käufer finden ließen, oder?! Und warum ließ sich kein Käufer finden? Weil die Verkehrswerte von den Gerichten zu niedrig angesetzt worden waren? Wohl kaum, oder?



      -----
      Avatar
      schrieb am 15.03.07 20:49:13
      Beitrag Nr. 31 ()
      Im übrigen werden die Verkehrswerte der von den Gutachter idR. alle viel zu hoch angesetzt. Ist ja auch klar, um so höher der Verkehrswert, um so höher fällt nämlich auch das prozentuale Honorar des bestellten Gutachters aus. Und wer sollte schon gegen zu hohe Verkehrswerte protestieren? Die Gläubiger, die Schuldner, oder Gerichte? Wohl kaum, oder? Denn die profitieren alle von möglichst hohen Verkehrswerten. Auch die Amtsgerichte, denn je höherpreisig eine Immobilie versteigert wird, desto höher fallen auch die Gerichtsgebühren aus, die der Ersteigerer/Käufer an das Amtsgericht zahlen muss.



      wcm haben die Banken die IVG für schmalstes Taschengeld entrissen
      von wegen, die sind an hohen Verkaufspreisen interessiert!

      die wollen nur ihre Kredite reinholen und sonst nix
      Avatar
      schrieb am 15.03.07 21:51:50
      Beitrag Nr. 32 ()
      Tut mir ja leid, wenn ich Eure Entrüstung ein wenig bremsen muß, aber die Gutachter rechnen nicht prozentual sondern nach Aufwandt mit dem Gericht ab. Ansonsten habe ich, zumindest in meinem Einzugsgebiet, in den letzten Monaten einen deutlichen Rückgang der, früher auch sehr oft überhöhten, Verkehrswerte beobachtet. Bei Objekten im 4. oder 5.Termin sind die Gutachten allerdings oft noch so alt und überhöht, das ich mir Frage nach der Währung (Zloty? Kurs 1:4) selten verkneifen kann. ;)
      Avatar
      schrieb am 16.03.07 09:16:24
      Beitrag Nr. 33 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.316.868 von primaabzocker am 15.03.07 20:49:13Das kann ich nicht bestätigen. Die vom Gericht in Auftrag gegeben Gutachten bewerten den Verkehrswert nach Sachwert und Ertragswert. Die Berechnung des Bodenwdertes ist nach meinen Erfahrungen eher unter dem Durchscnitt eingesetzt. Sämtliche Mängel des Gebäudes führen zu Abschlägen. Besonders dumm ist es, wenn der Schuldner den Gutaqchter nicht genau aufklärt oder ihn gar nicht erst ins Haus lässt. In meinem Falle führte das zu einer pauschalen Abwertung von 50.000 Euro.

      Das Haus, das ich ersteigert habe war gerade mal 10 Jahre alt und in einer sehr guten Wohnlage. Der Schuldner hatte vorher vetrsucht das Objekt auf dem freien Markt zu verkaufen.( etwa 50k über dem Schätzwert) Aber mit einem "Versteigerungsvermerk" im Grundbuch hat mir mein Notar vom Kauf abgeraten. Praktisch sind Häuser mit einem entsprechenden Vermerk nicht mehr verkäuflich.

      Das alles Ghetto ist kann man wirklich nicht sagen. Bsp:

      http://www.hanmark.de/verfahren-2553.html
      Avatar
      schrieb am 16.03.07 17:48:22
      Beitrag Nr. 34 ()
      Bei Zwangsversteigerungen gibt es mit Sicherheit auch die ein oder andere Perle, die zu finden ist aber sehr zeitaufwendig. Und da man den Zeitaufwand der Suche mit den den Kaufpreis einrechnen muss, sollte man das nicht ganz aus dem Auge verlieren.
      Und nur wer sich wirklich mit dem Zwangsversteigerungsverfahren auskennt, kann damit auch gute Geschäfte tätigen. Der Unwissende verliert sein Geld an die Gläuber und Banken. Das ist der Börse schon sehr ähnlich.
      Hier mal ein paar Informationen zum Zwangsversteigerungsverfahren:
      http://de.wikipedia.org/wiki/Zwangsversteigerung
      Avatar
      schrieb am 16.03.07 19:10:38
      Beitrag Nr. 35 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.316.868 von primaabzocker am 15.03.07 20:49:13"die wollen nur ihre Kredite reinholen und sonst nix
      "


      Und am besten bekommt man seine Kredite "rein", wenn man die Imobilie teuer verkauft oder? Dann ist doch der Umkehrschluß: "Teuer verkaufen => möglichst hoher Verkehrswert" doch auch nicht falsch, oder?
      Avatar
      schrieb am 16.03.07 19:17:06
      Beitrag Nr. 36 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.321.811 von Axelli am 16.03.07 09:16:24"Das alles Ghetto ist kann man wirklich nicht sagen"

      Sag' ich auch nicht. Dann ist es halt eine 30qm2 Erdgeschoßwohnung in allerbester Luxuslage, die halt auch niemand will, weil A) zu klein für potentielle Selbstnutzer und B) im Erdgeschoß liegend, was ebenso ein Killerattribut ist. Schau' doch mal in den Immoportalen wieviel Erdgeschoßwohnungen zum Kauf oder zu Miete angeboten werden. Das sind überproportional viel im Verhältnis zu den Geschoßwohnungen, die man da (natürlich)auch finden kann.


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      schrieb am 16.03.07 20:43:34
      Beitrag Nr. 37 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.333.180 von Harry_Schotter am 16.03.07 19:17:06Oder im 1.OG an einer Hauptverkehrsstraße, 30 m² ... wollte auch keiner, obwohl in angesagtem Viertel...habe ich für einen 4-stelligen Betrag ersteigert.
      Statt über die Tageszeitung irgendwelche Sozialfälle/ Mietnomaden zu aquirieren, habe ich die Bude einfach möbliert + vermiete sie gezielt an temporäre Mieter (Austauschstudenten, Leute die mehrmonatige Lehrgänge absolvieren oder einfach flexibel bleiben wollen + sich keine Möbel anschaffen wollen). Macht mehr Arbeit, aber bringt mehr Geld...Mieter sagen sich: "Ich will ja hier nicht ewig bleiben + wozu gibts Oropax."

      Einfach mal n bißchen weiter denken ..
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      schrieb am 17.03.07 15:29:56
      Beitrag Nr. 38 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.335.292 von Gammelfleischer am 16.03.07 20:43:34@Gammelfleisch

      Gibst ja selber zu, deine Wohnung für den Vermietungsmarkt nicht attraktiv ist, sonnst würdest du sie ja nicht möbliert vermieten. Für langfristig, insofern irgendjemand eine 30 qm2 Wohnung "lagfristig" mieten will, will sie wohl keiner haben. Siehst du ja mit deinem Handeln auch selber ein. Warte aber mal ab, wenn du sie jemals in deinem Leben verkaufen willst. Was dann, wenn sie dann "auch keiner" will. Dann hängste da, mit deiner Investition.


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      Avatar
      schrieb am 17.03.07 16:36:17
      Beitrag Nr. 39 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.341.743 von Harry_Schotter am 17.03.07 15:29:56Ich will sie doch gar nicht langfristig vermieten.

      Im übrigen habe ich den Kaufpreis nach weniger als 5 Jahren wieder raus.

      Aber ist klar, ist ein Sonderfall.
      Ich wollte nur damit sagen, daß man auch bei der Vermietung über alternative Wege und Möglichkeiten nachdenken sollte...

      Aber ich glaube, jetzt sind wir hier vom eigentlichen Thema abgekommen. Der Threaderöffner will ja seine gemietete Wohnung/ Haus kaufen. Ganz andere Konstellation.


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