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    Diskussionen zu iQPower durch Fusion die iQPower Licensing und nun die iQ International (Seite 3421)

    eröffnet am 14.05.07 12:29:33 von
    neuester Beitrag 07.02.24 11:59:06 von
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      schrieb am 25.11.14 18:26:38
      Beitrag Nr. 68.678 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.410.963 von mamueba am 25.11.14 17:58:09Ich zweifel an der Aussage, dass im Inso-Fall die Vorzüge besser gestellt sind. Die hier genannten Unterschiede der Stämme zu den Vorzügen betreffen fast nur deutsche Aktien. Der einzige Vorteil bei den Vorzügen ist die gleiche Dividendenhöhe gegenüber den Stämmen.
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      schrieb am 25.11.14 17:58:09
      Beitrag Nr. 68.677 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.409.706 von Forsyth am 25.11.14 16:19:42Eine der damaligen "Basher-Lügen" war die aus der Luft gegriffene mutmassliche Zahl an Reklamationen. Die in etwa tatsächliche Zahl der Reklamationen sowie Gründe und Zeitraum dafür wurden damals auch hinreichend und kompetent unterlegt diskutiert.

      Richtig ist, dass Akubat eine Zertifizierung von VW hatte. Von wann diese war und ob sie damals noch aktuell war wurde nie richtig deutlich.

      Meine Meinung zur und die Gründe für Fremdproduktion wurden damals ebenfalls bis zum Abkotzen durchgekaut und bleiben hier und heute zwar Teil der Geschichte aber eben auch Schnee von gestern.

      Und egal aus welchen Gründen sich heute die Batterie von Herrn Frick verabschiedet hat, es hat absolut keine Bedeutung für uns, für IQP und oder irgendeinen der heutigen oder zukünftigen Lizenznehmer.

      Abschließend empfehle ich jeden das gründliche Studium des heute eingestellten Textes zum Unterschied zwischen Vorzügen und Stämmen.

      Und noch einmal bezüglich der beiden Aktiengattungen zum Mitschreiben: Wer Herr im Hause bleiben will gibt Vorzugsaktien aus. Die Vorzüge sind i.d.R. mit keinen oder weniger Stimmrechten ausgestattet, dafür aber mit entsprechend höherer Dividendenberechtigung. Wesentlich ist auch noch, und das wird stets übergangen, dass die Vorzüge im Inso-Fall anders, nämlich bevorzugt, gegenüber den Stämmen behandelt werden. Wer also Inso-Sorgen hat, trotzdem aber investiert sein möchte, dem ist angeraten sich mit Vorzügen einzudecken.

      Die Ausgabe von Vorzügen bei IQP, ich wiederhole mich auch damit, war dem niedrigen Kurswert zum Zeitpunkt der KE geschuldet, da keine Aktien mit Nennwert unter dem Kurswert ausgegeben werden dürfen. Also überlegte man sich bei IQP Vorzüge mit 1/3 Nennwert, 3-fachem Stimmrecht und gleichgestellter Dividendenberechtigung zu den Stämmen auszugeben. Damit sind, bis auf ganz wenige und ganz bestimmte Stimmrechte die Vorzüge den Stämmen nahezu gleichgestellt. Den Nachteil dieser bestimmten Nichtstimmrechte machen imho die Sonderrechte im Inso-Fall irgendwie wieder wett.

      Meiner Auffassung nach dürfte eine Zusammenlegen der beiden Aktiengattungen nicht möglich sein. Was möglich wäre ist, dass man nach irgendeinem Schlüssel beide Aktiengattungen einzieht und neue einheitliche Aktien wieder ausgibt.

      Ich persönlich begrüße als Aktionär hier wie sonstwo die Möglichkeit beide Aktiengattungen zeichnen zu können.
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      Avatar
      schrieb am 25.11.14 16:19:42
      Beitrag Nr. 68.676 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.407.555 von TinoGG am 25.11.14 13:16:13
      Zitat von TinoGG: Ja, vielleicht wurde zuviel gemischt. :D

      Fakt ist schon lange, dass es damals große Qualitätsprobleme gab, die wohl wieder in der Insolvenz geendet hätten, wenn die eigene Produktion nicht aufgegeben worden wäre. Dies war sicherlich auch einer der Gründe, wieso man sich für einen reinen Lizenzgeber entschieden hat.

      Fakt ist sicherlich auch, dass ein erneutes Qualitätsproblem IQP einen enormen Schaden einbringen würde, wahrscheinlich gefolgt von Insolvenz und Aus für die Technologie.

      Ich denke jedoch, dass unsere Lizenznehmer und an der Technologie interessierte Hersteller die IQP2-Teile sehr genau testen werden. IQP wird durch die eigenen Qualitätsprobleme einiges gelernt haben. Ich bin deshalb davon überzeugt, dass derlei Quallitätsprobleme nicht mehr auftreten werden.

      Die Aktie ist sehr stabil, die Unternehmensentwicklung verspricht Wachstum und ich freue mich auf das Börsenjahr 2015!


      erstaunlich, erstaunlich. es gab mehrere ausführung bei diesen qualitätsproblemen.
      aber bis zu einem bestimmten zeitpunkt wurde das ja als basherlüge abgetan, bis dann auf einmaL die stimmen verstummten und diese aussagen so stehen ließen.
      nun erklären sie mir doch einmal...diese batterien wurden bei einem hersteller hergestellt, der bereits jahrzehnte erfahrungen hatte.
      m.e. versogrte dieser hersteller oem. das ist aus meiner erinnerung.
      sollte der einbau des mischers die qualität beeinträchtigt haben?!
      oder was lief da unrund, da bis auf das prinzip der durchmischung ja gleich bleibt bei einer starterbatterie.
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      Avatar
      schrieb am 25.11.14 16:16:32
      Beitrag Nr. 68.675 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.409.097 von Stilles_Wasser am 25.11.14 15:38:30Du solltest Politiker werden Wässerchen ...

      3RA haben im übrigen nicht "theoretisch" einen höheren Nennwert, der ist ganz einfach 3x so hoch wie der einer 1RA, die Konsequenzen für die Eigentumsverhältnisse an einer AG kannst oder willst Du anscheinend nicht verstehen :-(

      So und jetzt genug geplaudert, bringt ja nix ... was Du da unten fabulierst mit Deinem "wirtschaftlichen Wert" der AG (kannst Du da mal eine betriebswirtschaftliche Definition zu geben) ist auch an den Haaren herbei gezogen. Der Kurs der 1RA wird mMn immer unter dem der 3RA bleiben, eben weil sie in wichtigen Punkten der 3RA nicht gleichgestellt werden kann.

      Zitat von Stilles_Wasser: Schön, dass wir wieder sachbezogen argumentieren.

      Was nutz es, wenn 3-Rappen-Aktien theoretisch einen höheren Nennwert haben, aber die 1-Rappen-Aktien mit der 3-fachen Dividendenberechtigung ausgestattet wurden.

      Aktien werden auch als "Dividendenpapiere" bezeichnet. Man erwirbt Anteile an einem Unternehmen (AG) und will im Gegenzug am Gewinn teilhaben, den das Unternehmen erwirtschaftet. Dieser wird in Form von Dividende ausgeschüttet.

      Wenn also die Dividendenberechtigung bei beiden Aktiengattungen gleich ist, sind sie meiner Ansicht nach wertmässig gleich gestellt.
      Man besitzt also gleich viel Anteil am wirtschaftlichen "Wert" der AG.
      Nichts anderes sagt H. Sullivan, der die Aktien als "gleichwertig" bezeichnet.

      Im Rahmen der Besitzstandwahrung sollten die 3-Rappen-Aktionäre aber bei einem Zusammenwerfen der Aktiengattungen aber ihre 3-fachen Beschlussrechte
      für bestimmte Themen bewahren (oder für den Verlust entschädigt werden).
      Avatar
      schrieb am 25.11.14 15:38:30
      Beitrag Nr. 68.674 ()
      Schön, dass wir wieder sachbezogen argumentieren.

      Was nutz es, wenn 3-Rappen-Aktien theoretisch einen höheren Nennwert haben, aber die 1-Rappen-Aktien mit der 3-fachen Dividendenberechtigung ausgestattet wurden.

      Aktien werden auch als "Dividendenpapiere" bezeichnet. Man erwirbt Anteile an einem Unternehmen (AG) und will im Gegenzug am Gewinn teilhaben, den das Unternehmen erwirtschaftet. Dieser wird in Form von Dividende ausgeschüttet.

      Wenn also die Dividendenberechtigung bei beiden Aktiengattungen gleich ist, sind sie meiner Ansicht nach wertmässig gleich gestellt.
      Man besitzt also gleich viel Anteil am wirtschaftlichen "Wert" der AG.
      Nichts anderes sagt H. Sullivan, der die Aktien als "gleichwertig" bezeichnet.

      Im Rahmen der Besitzstandwahrung sollten die 3-Rappen-Aktionäre aber bei einem Zusammenwerfen der Aktiengattungen aber ihre 3-fachen Beschlussrechte
      für bestimmte Themen bewahren (oder für den Verlust entschädigt werden).
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      schrieb am 25.11.14 15:13:06
      Beitrag Nr. 68.673 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.408.188 von Stilles_Wasser am 25.11.14 14:29:51
      @ Wasser
      Ich habe mich tatsächlich aufgeregt über Deine hanebüchenen Auslassungen.

      In meiner bekannt vernunftbetonten Art habe ich anschliessend versucht Deine Behauptungen gerade zu rücken, nicht daß potentielle Aktionäre durch Dich verunsichert werden :-)

      Die besonderen Rechte der Vorzugsaktie hinsichtlich Dividende und Stimmrecht sind mir bekannt.

      Du hast aber fälschlicherweise behauptet mit einer 1RA besitzt man genau so viel von der AG wie mit einer 3RA.
      Heute gehören den Haltern der 3RA bei ungefähr gleicher Aktienanzahl (475 Mio. zu 448 Mio.) ca. 3/4 des Unternehmens, den Haltern der 1RA ca. 1/4.
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      Avatar
      schrieb am 25.11.14 14:29:51
      Beitrag Nr. 68.672 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.406.670 von winston-wolfe am 25.11.14 11:56:13@ Winston-wolfe:

      Anstatt die Contenance zu verlieren und ausfällig zu werden, solltest Du besser den "Prospekt zur Kapitalerhöhung 2012" studieren.
      Diesen kannst Du mühelos auf der IQP Homepage unter Investor Relations/ KE + Wandelanleihe aufrufen.

      Insbesondere Kapitel 10.2 sei Dir ans Herz gelegt:
      Besondere Eigenschaften der Neuen Stimmrechts- und Vorzugsnamensaktien

      Hier lernst Du, dass das Stimmrecht der 1-Rappen-Nennwert-Aktien für verschiedene Beschlüsse nur 1/3 der 3-Rappen-Aktien beträgt.
      Dass aber die 1-Rappen-Aktien mit dem 3-fachen Dividendenrecht ausgestattet wurden.


      Wenn Du Wert legst auf "Beschlüsse fassen" wie z.B. Wahl der Revisionsstelle
      oder Auflösung der Gesellschaft, solltest Du Dich auf die 3-Rappen-Aktien konzentrieren.

      :kiss:
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 25.11.14 14:22:36
      Beitrag Nr. 68.671 ()
      Möchte mich auch mal wieder melden !!

      Eine wichtige Phase beginnt . Ich hoffe das sich bald das Interesse der 6 Lizenznehmer bestätigen wird . Im Hintergrund wird ja weiter getestet und verifiziert. Wir wissen ja auf welche Meldungen wir warten .Nur 1 positive Meldung davon und dann dürfte der aktuelle Kurs Geschichte sein . Schaut Euch den Dax an und wie viel Kapital unterwegs ist. Wenn es abzusehen ist, daß diese Firma in absehbarer Zeit Dividende bezahlt , dann wird es auf beide Aktien Typen einen run geben. NA und VZ haben den gleichen Dividenden Anspruch . Und darum geht es in der aktuellen Finanzwelt. weg von Strafzinsen und hin zum Gewinn . Jede Chance ist da willkommen .
      Avatar
      schrieb am 25.11.14 13:16:13
      Beitrag Nr. 68.670 ()
      Ja, vielleicht wurde zuviel gemischt. :D

      Fakt ist schon lange, dass es damals große Qualitätsprobleme gab, die wohl wieder in der Insolvenz geendet hätten, wenn die eigene Produktion nicht aufgegeben worden wäre. Dies war sicherlich auch einer der Gründe, wieso man sich für einen reinen Lizenzgeber entschieden hat.

      Fakt ist sicherlich auch, dass ein erneutes Qualitätsproblem IQP einen enormen Schaden einbringen würde, wahrscheinlich gefolgt von Insolvenz und Aus für die Technologie.

      Ich denke jedoch, dass unsere Lizenznehmer und an der Technologie interessierte Hersteller die IQP2-Teile sehr genau testen werden. IQP wird durch die eigenen Qualitätsprobleme einiges gelernt haben. Ich bin deshalb davon überzeugt, dass derlei Quallitätsprobleme nicht mehr auftreten werden.

      Die Aktie ist sehr stabil, die Unternehmensentwicklung verspricht Wachstum und ich freue mich auf das Börsenjahr 2015!
      16 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 25.11.14 13:06:40
      Beitrag Nr. 68.669 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.406.457 von techniker2005 am 25.11.14 11:40:31vielleicht wirbelt ja die säuremischung zu dolle rum, so dass die elektrolyten beeinträchtigt werden.:D
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