Autania AG für Industriebeteiligungen - Was gibt der Kurs her? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 28.05.07 11:48:36 von
neuester Beitrag 13.10.08 15:17:21 von
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Eine Firma bzw. Aktie die hier bei w:o in Vergessenheit geraten ist:
AUTANIA AG für Industirebeteiligungen.
Seit Monaten keine News- oder Pressemeldung seitens der AG. Bald müssten aber Zahlen für 2006 veröffentlicht werden. Die Wahrscheinlichkeit des es bei den Geschäften der meisten Beteiligungsfirmen \"nur so brummt\" ist gegeben. Es stellt sich allerdings einige Fragen: Ist Kurspotential vorhanden? Was geschieht mit dem Steubesitz? usw....
Auch hier sind wieder mal alle bestehenden Threads historisch, daher mal ein Neuer. Anbei das Kurzprotrait von comdirect:
Die AUTANIA AG für Industriebeteiligungen fungiert als Managementholding für einen Verbund von mittelständischen Unternehmen, die in den Branchen Technologie, Maschinenproduktion, Werkzeuge und Services tätig sind. Als ihre wesentliche Aufgabe versteht die AUTANIA AG, den Beteiligungsgesellschaften einen Zugang zum Kapitalmarkt zu bieten. Diese könnten sich dann von der Sorge um die Finanzierung befreit, um die Marktbearbeitung und die Betreuung der Kunden kümmern, wie es heißt. Außerdem ermöglicht diese Struktur die Gewinne der operativen Gesellschaften mit dem steuerlichen Verlustvortrag der AUTANIA zu verrechnen.
Größte Gesellschaft im Portfolio der AUTANIA ist die WFL MILLTURN TECHNOLOGIES GmbH & Co. KG (Anteil 100%), die mit der Komplettbearbeitung zum Drehen, Bohren und Fräsen befasst ist. WFL erwirtschaftete den Angaben zufolge im Geschäftsjahr 2005 einen Umsatz von 52, 1(i.V. 48,2) Mill. Euro. Der Tätigkeitsschwerpunkt der ELB-SCHLIFF Werkzeugmaschinen GmbH (Anteil 100%) ist die Herstellung von Schleifmaschinen für Hersteller von Turbinen für Kraftwerke und Flugzeuge. Nach einem kräftigen Umsatzanstieg im Vorjahr um 28,8% sanken die Erlöse 2005 um 14,8% 20,2 (23,7) Mill. Euro. Allerdings verbesserte sich das Ergebnis trotz Umsatzrückgang auf 0,7 (0,4) Mill. Euro.
Die PROFIROLL Technologies GmbH (vormals Bad Düben Profiwalzmaschinen GmbH) ist auf Ringwalz- und Profilwalzmaschinen sowie die dazugehörige Werkzeugtechnologie spezialisiert. Der Umsatz kletterte im Geschäftsjahr 2005 auf 23,3 (22,7) Mill. Euro. Das Ergebnis legte auf 3,7 (3,2) Mill. Euro zu. Die französische WIRTH ET GRUFFAT S.A. ist auf Rundtakt- und Nachbearbeitungsmaschinen für die Bearbeitung von Drehteilen konzentriert. Der Umsatz für 2005 einschließlich der Tochter UNICUM Transmission de Puissance S.A. wurde mit 10,6 (10,3) Mill. Euro angegeben. Nach dem Verlust des Vorjahres ist 2005 nach Unternehmensangaben ein Gewinn erwirtschaftet worden.
Zweitjüngste Tochtergesellschaft ist die Neugründung AUTANIA Services GmbH, die für den Sekundärmarkt für Werkzeugmaschinen und für die Überholung von Bestandsmaschinen (auch fremder Hersteller) verantwortlich zeichnet. Das Unternehmen setzte 3,4 (3,1) Mill. Euro um. Das Ergebnis erreichte 0,20 (0,14) Mill. Euro. Die jüngste Akquisition der AUTANIA AG, SIEBER Forming Solutions GmbH, erzielte im Gesamtjahr 2005 einen Umsatz von 11,0 (10,0) Mill. Euro. Für das Geschäftsjahr 2006 erwartet der Vorstand erstmals einen Gewinn. Durch den Neuzugang ergab sich eine weitere Stärkung der Aktivitäten der AUTANIA in den Bereichen \"Service\" und \"Tool\", wird berichtet. Dies geht einher mit der Strategie des Unternehmens, die Felder Technologie, Maschine, Tool (Werkzeug) und Service aus einer Hand anzubieten.
Im Zuge der Neuausrichtung unter dem Leitmotiv ADVANCED TECHNOLOGIES Mitte 2000 hatte sich der AUTANIA-Konzern von den im Immobilienbereich tätigen Unternehmen ELTEK Verwaltungsgesellschaft mbH und Konrad-Adenauer-Ufer B.V. getrennt. Diese wurden von der börsennotierten REAL AG übernommen.
Insgesamt legte der Umsatz des AUTANIA Konzerns im Geschäftsjahr 2005 um 10,6% auf 127,14 (i.V. 114,93) Mill. Euro zu. 46,8% oder 59,56 Mill. Euro des Konzernumsatzes wurden in Deutschland erzielt und 53,2% oder 67,58 Mill. Euro außerhalb des Heimatmarktes. Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) stieg auf 12,77 (11,5) Mill. Euro. Das Finanzergebnis verbesserte sich auf minus 1,59 (minus 1,87) Mill. Euro. Unter dem Strich legte der Jahresüberschuss 12,1% auf 8,16 (7,28) Mill. Euro zu. Das Ergebnis je Aktie verbesserte sich nach Unternehmensangaben auf 2,02 (1,80) Euro. An die Aktionäre wurde eine Dividende in Höhe von 0,25 (1,25) Euro je Aktie ausgeschüttet.
Mit dem Mehrheitseinstieg der ISOSOLAR Nordic Holding AG hat sich für AUTANIA zum Ende des Geschäftsjahres 2003 eine neue Sachlage ergeben. Trotz der erheblichen finanziellen Mittel des neuen Hauptaktionärs wolle aber die Gesellschaft mit den \"Bordmitteln der AUTANIA AG, also aus eigener Kraft, und damit in weiterhin guter Kooperation mit ihren Geschäftspartnern und Banken\" die Wettbewerbsposition festigen, erklärte der Vorstand. Die Stellung zum Kapitalmarkt habe sich gleichwohl insofern verändert, als dass eine Notiz im Prime Standard nicht mehr erforderlich sei. Mitte 2004 erfolgte der Wechsel in den General Standard. Im Mai 2006 teilte die AUTANIA Holding (zuvor Fässler & Partner Treuhand AG), Schweiz, mit, dass sie 93,45% des AUTANIA Grundkapitals besitzt. Die HR Vermögensverwaltungs GmbH hält 4,87% der Aktien. Die AUTANIA Holding ist eine Tochter der Dr. Helmut Rothenberger Holding Ges.m.b.H., Salzburg.
Hervorgegangen ist die Gesellschaft aus der ehemaligen Auto-Union AG. Mit dem Einstieg der Gebrüder Rothenberger im Jahre 1990 hat sich das Erscheinungsbild der Gesellschaft erheblich gewandelt. Eine Holding für Minderheitsbeteiligungen zu bilden, so lautete das erste Ziel. Die Grundlage wurde mit einer Kapitalerhöhung von 4 Mill. auf 64 Mill. DM gelegt. Diese erfolgte gegen Sacheinlage der WMB Beteiligungsgesellschaft für Werkzeugmaschinenbau mbH, in der die Gebrüder Rothenberger einschlägige Aktivitäten zusammengefasst hatten. Dazu gehörten die Hermann Kolb GmbH, die Fritz Werner GmbH, die Buderus Schleiftechnik GmbH, die Colmant-Wemex, Paris, die Wemex Italia, Mailand, sowie Aktien der Pittler Maschinenfabrik AG und der Mauser Waldeck AG.
Daneben erwarb die AUTANIA selbst im Geschäftsjahr 1991 eine Reihe von Beteiligungen, vorwiegend in Ostdeutschland. Von den anfänglichen Plänen konnte aber nahezu nichts realisiert werden. Zahlreiche Firmen des Beteiligungsportefeuilles mussten im Verlauf der Jahre Konkurs anmelden. In der Folge häuften sich hohe Verluste an, die das Unternehmen für lange Zeit an den Rand des Abgrunds drängten.
Im Februar 2003 wurde ein mögliches Hemmnis für die jährliche Dividendenausschüttung durch eine Vereinbarung mit der WestLB aus dem Weg geräumt. Die Bank hatte 1999 auf Forderungen in Höhe von 2,2 Mill. Euro verzichtet und dafür einen an die Dividende geknüpften Besserungsschein mit zehnjähriger Laufzeit erhalten. Danach lebte die Forderung im Falle von Dividendenzahlung an die Aktionäre auf, und zwar jährlich in der Höhe von 30% der Ausschüttungssumme. Im Februar wurde gegen Zahlung eines Pauschalbetrages von 1,5 Mill. Euro an die WestLB der Besserungsschein abgegolten.
AUTANIA AG für Industirebeteiligungen.
Seit Monaten keine News- oder Pressemeldung seitens der AG. Bald müssten aber Zahlen für 2006 veröffentlicht werden. Die Wahrscheinlichkeit des es bei den Geschäften der meisten Beteiligungsfirmen \"nur so brummt\" ist gegeben. Es stellt sich allerdings einige Fragen: Ist Kurspotential vorhanden? Was geschieht mit dem Steubesitz? usw....
Auch hier sind wieder mal alle bestehenden Threads historisch, daher mal ein Neuer. Anbei das Kurzprotrait von comdirect:
Die AUTANIA AG für Industriebeteiligungen fungiert als Managementholding für einen Verbund von mittelständischen Unternehmen, die in den Branchen Technologie, Maschinenproduktion, Werkzeuge und Services tätig sind. Als ihre wesentliche Aufgabe versteht die AUTANIA AG, den Beteiligungsgesellschaften einen Zugang zum Kapitalmarkt zu bieten. Diese könnten sich dann von der Sorge um die Finanzierung befreit, um die Marktbearbeitung und die Betreuung der Kunden kümmern, wie es heißt. Außerdem ermöglicht diese Struktur die Gewinne der operativen Gesellschaften mit dem steuerlichen Verlustvortrag der AUTANIA zu verrechnen.
Größte Gesellschaft im Portfolio der AUTANIA ist die WFL MILLTURN TECHNOLOGIES GmbH & Co. KG (Anteil 100%), die mit der Komplettbearbeitung zum Drehen, Bohren und Fräsen befasst ist. WFL erwirtschaftete den Angaben zufolge im Geschäftsjahr 2005 einen Umsatz von 52, 1(i.V. 48,2) Mill. Euro. Der Tätigkeitsschwerpunkt der ELB-SCHLIFF Werkzeugmaschinen GmbH (Anteil 100%) ist die Herstellung von Schleifmaschinen für Hersteller von Turbinen für Kraftwerke und Flugzeuge. Nach einem kräftigen Umsatzanstieg im Vorjahr um 28,8% sanken die Erlöse 2005 um 14,8% 20,2 (23,7) Mill. Euro. Allerdings verbesserte sich das Ergebnis trotz Umsatzrückgang auf 0,7 (0,4) Mill. Euro.
Die PROFIROLL Technologies GmbH (vormals Bad Düben Profiwalzmaschinen GmbH) ist auf Ringwalz- und Profilwalzmaschinen sowie die dazugehörige Werkzeugtechnologie spezialisiert. Der Umsatz kletterte im Geschäftsjahr 2005 auf 23,3 (22,7) Mill. Euro. Das Ergebnis legte auf 3,7 (3,2) Mill. Euro zu. Die französische WIRTH ET GRUFFAT S.A. ist auf Rundtakt- und Nachbearbeitungsmaschinen für die Bearbeitung von Drehteilen konzentriert. Der Umsatz für 2005 einschließlich der Tochter UNICUM Transmission de Puissance S.A. wurde mit 10,6 (10,3) Mill. Euro angegeben. Nach dem Verlust des Vorjahres ist 2005 nach Unternehmensangaben ein Gewinn erwirtschaftet worden.
Zweitjüngste Tochtergesellschaft ist die Neugründung AUTANIA Services GmbH, die für den Sekundärmarkt für Werkzeugmaschinen und für die Überholung von Bestandsmaschinen (auch fremder Hersteller) verantwortlich zeichnet. Das Unternehmen setzte 3,4 (3,1) Mill. Euro um. Das Ergebnis erreichte 0,20 (0,14) Mill. Euro. Die jüngste Akquisition der AUTANIA AG, SIEBER Forming Solutions GmbH, erzielte im Gesamtjahr 2005 einen Umsatz von 11,0 (10,0) Mill. Euro. Für das Geschäftsjahr 2006 erwartet der Vorstand erstmals einen Gewinn. Durch den Neuzugang ergab sich eine weitere Stärkung der Aktivitäten der AUTANIA in den Bereichen \"Service\" und \"Tool\", wird berichtet. Dies geht einher mit der Strategie des Unternehmens, die Felder Technologie, Maschine, Tool (Werkzeug) und Service aus einer Hand anzubieten.
Im Zuge der Neuausrichtung unter dem Leitmotiv ADVANCED TECHNOLOGIES Mitte 2000 hatte sich der AUTANIA-Konzern von den im Immobilienbereich tätigen Unternehmen ELTEK Verwaltungsgesellschaft mbH und Konrad-Adenauer-Ufer B.V. getrennt. Diese wurden von der börsennotierten REAL AG übernommen.
Insgesamt legte der Umsatz des AUTANIA Konzerns im Geschäftsjahr 2005 um 10,6% auf 127,14 (i.V. 114,93) Mill. Euro zu. 46,8% oder 59,56 Mill. Euro des Konzernumsatzes wurden in Deutschland erzielt und 53,2% oder 67,58 Mill. Euro außerhalb des Heimatmarktes. Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) stieg auf 12,77 (11,5) Mill. Euro. Das Finanzergebnis verbesserte sich auf minus 1,59 (minus 1,87) Mill. Euro. Unter dem Strich legte der Jahresüberschuss 12,1% auf 8,16 (7,28) Mill. Euro zu. Das Ergebnis je Aktie verbesserte sich nach Unternehmensangaben auf 2,02 (1,80) Euro. An die Aktionäre wurde eine Dividende in Höhe von 0,25 (1,25) Euro je Aktie ausgeschüttet.
Mit dem Mehrheitseinstieg der ISOSOLAR Nordic Holding AG hat sich für AUTANIA zum Ende des Geschäftsjahres 2003 eine neue Sachlage ergeben. Trotz der erheblichen finanziellen Mittel des neuen Hauptaktionärs wolle aber die Gesellschaft mit den \"Bordmitteln der AUTANIA AG, also aus eigener Kraft, und damit in weiterhin guter Kooperation mit ihren Geschäftspartnern und Banken\" die Wettbewerbsposition festigen, erklärte der Vorstand. Die Stellung zum Kapitalmarkt habe sich gleichwohl insofern verändert, als dass eine Notiz im Prime Standard nicht mehr erforderlich sei. Mitte 2004 erfolgte der Wechsel in den General Standard. Im Mai 2006 teilte die AUTANIA Holding (zuvor Fässler & Partner Treuhand AG), Schweiz, mit, dass sie 93,45% des AUTANIA Grundkapitals besitzt. Die HR Vermögensverwaltungs GmbH hält 4,87% der Aktien. Die AUTANIA Holding ist eine Tochter der Dr. Helmut Rothenberger Holding Ges.m.b.H., Salzburg.
Hervorgegangen ist die Gesellschaft aus der ehemaligen Auto-Union AG. Mit dem Einstieg der Gebrüder Rothenberger im Jahre 1990 hat sich das Erscheinungsbild der Gesellschaft erheblich gewandelt. Eine Holding für Minderheitsbeteiligungen zu bilden, so lautete das erste Ziel. Die Grundlage wurde mit einer Kapitalerhöhung von 4 Mill. auf 64 Mill. DM gelegt. Diese erfolgte gegen Sacheinlage der WMB Beteiligungsgesellschaft für Werkzeugmaschinenbau mbH, in der die Gebrüder Rothenberger einschlägige Aktivitäten zusammengefasst hatten. Dazu gehörten die Hermann Kolb GmbH, die Fritz Werner GmbH, die Buderus Schleiftechnik GmbH, die Colmant-Wemex, Paris, die Wemex Italia, Mailand, sowie Aktien der Pittler Maschinenfabrik AG und der Mauser Waldeck AG.
Daneben erwarb die AUTANIA selbst im Geschäftsjahr 1991 eine Reihe von Beteiligungen, vorwiegend in Ostdeutschland. Von den anfänglichen Plänen konnte aber nahezu nichts realisiert werden. Zahlreiche Firmen des Beteiligungsportefeuilles mussten im Verlauf der Jahre Konkurs anmelden. In der Folge häuften sich hohe Verluste an, die das Unternehmen für lange Zeit an den Rand des Abgrunds drängten.
Im Februar 2003 wurde ein mögliches Hemmnis für die jährliche Dividendenausschüttung durch eine Vereinbarung mit der WestLB aus dem Weg geräumt. Die Bank hatte 1999 auf Forderungen in Höhe von 2,2 Mill. Euro verzichtet und dafür einen an die Dividende geknüpften Besserungsschein mit zehnjähriger Laufzeit erhalten. Danach lebte die Forderung im Falle von Dividendenzahlung an die Aktionäre auf, und zwar jährlich in der Höhe von 30% der Ausschüttungssumme. Im Februar wurde gegen Zahlung eines Pauschalbetrages von 1,5 Mill. Euro an die WestLB der Besserungsschein abgegolten.
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.497.017 von Muckelius am 28.05.07 11:48:36Hier mal als Beispiel der in letzter Zeit zahlreichen positiven News aus Branche:
Deutsche Werkzeugmaschinenindustrie auf Höhenflug - VDW erhöht Prognose für 2007
14.05.2007 - Derzeit stimmt einfach alles, gibt Helmut v. Monschaw, Geschäftsführer des VDW, zu Protokoll. Die internationale Werkzeugmaschinennachfrage ist auf Rekordniveau und die deutschen Kunden investieren ebenfalls auf breiter Front in neue Fertigungstechnologie.
Nach-oben
Die deutsche Werkzeugmaschinenindustrie ist sehr dynamisch in das Jahr 2007 gestartet. Der VDW (Verein Deutscher Werkzeugmaschinenfabriken) hat deshalb seine Prognose für die Produktion auf einen Zuwachs von 10 Prozent erhöht. Zu Beginn des Jahres ging die Branche von einem Wachstum um 7 Prozent aus. „Derzeit stimmt einfach alles\", gibt Helmut v. Monschaw, Geschäftsführer des VDW, zu Protokoll. „Die internationale Werkzeugmaschinennachfrage ist auf Rekordniveau. Und die deutschen Kunden investieren ebenfalls auf breiter Front in neue Fertigungstechnologie. Ein zweistelliges Produktionswachstum hat unsere Industrie zuletzt 2001 verzeichnet.\"
Im ersten Quartal 2007 stieg der Auftragseingang im deutschen Werkzeugmaschinenbau insgesamt um 40 Prozent. Die Bestellungen aus dem Inland wuchsen um 32 Prozent; die Auslandsnachfrage legte um 45 Prozent zu. Trotz des bereits sehr hohen Niveaus trieb das Projektgeschäft in einigen außereuropäischen Märkten die Orders weiter nach oben. Historisch betrachtet ist dies das höchste Bestellvolumen, das die Branche jemals in den Büchern hatte.
Das wirkt sich zum einen auf die Kapazitätsauslastung aus. Sie stieg von 90,9 Prozent im Schnitt des vergangenen Jahres auf 92,6 Prozent im ersten Quartal 2007. Zum anderen legte der Auftragsbestand im gleichen Zeitraum von 6,4 auf 7,3 Monate zu. „Größere Engpässe treten mittlerweile bei den Zulieferungen von Lagern und Maschinenbetten auf\", erläutert v. Monschaw. Die Kunden müssten deshalb ebenfalls längere Lieferzeiten akzeptieren.
Die deutsche Werkzeugmaschinenindustrie gehört zu den fünf größten Fachzweigen im Maschinenbau. Sie liefert ihre Produkte in alle Industriezweige und trägt maßgeblich zum Produktivitätsfortschritt in der Industrie bei. Durch ihre Schlüsselstellung in der industriellen Produktion ist ihre Entwicklung ein wichtiger Indikator für die wirtschaftliche Dynamik der gesamten Industrie. Im vergangenen Jahr produzierte die deutsche Werkzeugmaschinenindustrie Maschinen und Dienstleistungen im Wert von 10,8 Mrd. Euro.
Deutsche Werkzeugmaschinenindustrie auf Höhenflug - VDW erhöht Prognose für 2007
14.05.2007 - Derzeit stimmt einfach alles, gibt Helmut v. Monschaw, Geschäftsführer des VDW, zu Protokoll. Die internationale Werkzeugmaschinennachfrage ist auf Rekordniveau und die deutschen Kunden investieren ebenfalls auf breiter Front in neue Fertigungstechnologie.
Nach-oben
Die deutsche Werkzeugmaschinenindustrie ist sehr dynamisch in das Jahr 2007 gestartet. Der VDW (Verein Deutscher Werkzeugmaschinenfabriken) hat deshalb seine Prognose für die Produktion auf einen Zuwachs von 10 Prozent erhöht. Zu Beginn des Jahres ging die Branche von einem Wachstum um 7 Prozent aus. „Derzeit stimmt einfach alles\", gibt Helmut v. Monschaw, Geschäftsführer des VDW, zu Protokoll. „Die internationale Werkzeugmaschinennachfrage ist auf Rekordniveau. Und die deutschen Kunden investieren ebenfalls auf breiter Front in neue Fertigungstechnologie. Ein zweistelliges Produktionswachstum hat unsere Industrie zuletzt 2001 verzeichnet.\"
Im ersten Quartal 2007 stieg der Auftragseingang im deutschen Werkzeugmaschinenbau insgesamt um 40 Prozent. Die Bestellungen aus dem Inland wuchsen um 32 Prozent; die Auslandsnachfrage legte um 45 Prozent zu. Trotz des bereits sehr hohen Niveaus trieb das Projektgeschäft in einigen außereuropäischen Märkten die Orders weiter nach oben. Historisch betrachtet ist dies das höchste Bestellvolumen, das die Branche jemals in den Büchern hatte.
Das wirkt sich zum einen auf die Kapazitätsauslastung aus. Sie stieg von 90,9 Prozent im Schnitt des vergangenen Jahres auf 92,6 Prozent im ersten Quartal 2007. Zum anderen legte der Auftragsbestand im gleichen Zeitraum von 6,4 auf 7,3 Monate zu. „Größere Engpässe treten mittlerweile bei den Zulieferungen von Lagern und Maschinenbetten auf\", erläutert v. Monschaw. Die Kunden müssten deshalb ebenfalls längere Lieferzeiten akzeptieren.
Die deutsche Werkzeugmaschinenindustrie gehört zu den fünf größten Fachzweigen im Maschinenbau. Sie liefert ihre Produkte in alle Industriezweige und trägt maßgeblich zum Produktivitätsfortschritt in der Industrie bei. Durch ihre Schlüsselstellung in der industriellen Produktion ist ihre Entwicklung ein wichtiger Indikator für die wirtschaftliche Dynamik der gesamten Industrie. Im vergangenen Jahr produzierte die deutsche Werkzeugmaschinenindustrie Maschinen und Dienstleistungen im Wert von 10,8 Mrd. Euro.
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.497.046 von Muckelius am 28.05.07 11:51:49Die zuletzt veröffentlichten Zahlen waren die aus dem Halbjahresbericht 2006:
http://www.autania.de/download/Presse_Halbjahresergebnis2006…
http://www.autania.de/download/Presse_Halbjahresergebnis2006…
EIn interesanter aber vergessener Wert wann ist die HV ?
Was wollt ihr hier eigentlich mit der ständigen Eröffnung von Parallel-Threads bezwecken? Wir haben hier doch einen gut eingeführen Autania-Zweig in dem man ohne weiteres weiter diskutieren kann!! Wer zu blöd ist die Suchfunktion zu bedienen, ist in diesem Forum sowieso falsch aufgehoben.
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.501.937 von Syrtakihans am 28.05.07 14:20:44@Syrtakihans: Sicher - Es existiert ein Thread: Dieser ist aber mittlerweile historisch, weil in letzter Zeit dort keiner mehr gepostet hat. Mache dann dir doch dann bitte bei Gelegenheit die Mühe einen Mod. zu bekneten wieder da schreiben zu können. Und für das und die beigefügten Bemerkungen habe ich in diesem Zusammenhang wenig Verständnis...
Zahlen werden wohl wieder erst im Juli/ August kommen müssten ziemlich gut ausfallen . Ein oder zwei Betriebe werden wohl ein Minus haben das wird durch die anderen aber kompensiert . Dieses Jahr wird aber noch besser laufen also dürfte ein gewisses Potenzial vorhanden sein.
Soweit meine Einschätzung zur Lage wie ich sie mitbekomme.
Soweit meine Einschätzung zur Lage wie ich sie mitbekomme.
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.584.533 von siegmare am 02.06.07 10:31:32Kurs über 7% im Plus. Gab es News?
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.940.565 von Muckelius am 15.06.07 14:51:20Anbei mal News zu einer der Beteiligungen:
Komplettbearbeitung
WFL Millturn Technologies will führende Marktposition stärken
22.06.2007 | Autor: Jürgen Schreier
Linz (bk) – Was CNC-Dreh-Bohr-Fräszentren zu leisten vermögen, zeigte der österreichische Spezialist für Komplettbearbeitung WFL auf seinem „Technologiemeeting 2007“ unter dem Motto „The World of Millturn“. Live und unter Span konnten die zahlreich gekommenen Besucher die vielfältigen Möglichkeiten der Komplettbebarbeitung komplexer Werkstücke erleben.
WFL-Geschäftsführer Norbert Jungreitmayr: „Auch für das laufende Geschäftsjahr erwarten wir ein zweistelliges Umsatzplus.“
Zwei Highlights prägten die Technologietage: zum einen die Einweihung einer neuen, 1460 m² großen Montagehalle, zum anderen die Weltpremiere des neuen Dreh-Bohr-Fräszentrums M 50 Millturn. Damit erweitert WFL sein Produktportfolio um eine Komplettbearbeitungsmaschine mit einer Futtergröße bis 500 mm Durchmesser, einem Drehdurchmesser bis 670 mm und einer Spitzenweite von 2000 oder 3000 mm.
Die Dreh-Bohr-Frässpindel arbeitet mit einer Leistung von 20 kW und einem Drehmoment von 250 Nm. „Mit der neuen M 50 Millturn wollen wir unsere führende Marktposition weiter ausbauen“, sagt WFL-Geschäftsführer Norbert Jungreitmayr.
Die Produktpalette reicht mittlerweile von der kleinen M 35 Millturn für Werkstücke mit einem Durchmesser bis 420 mm und einer maximalen Länge von 2000 mm bis hin zur größten M 150 Millturn für Teile mit 1500 mm Durchmesser und Längen bis 8000 mm. Die Geschäfte des Linzer Spezialisten für Komplettbearbeitung laufen gut, sowohl in Europa als auch in den USA – dort ist WFL seit über zwei Jahren mit einer Niederlassung präsent, und in Asien, seit gut einem Jahr ebenfalls mit einer eigenen Niederlassung nahe am Kunden. Das Unternehmen konnte im Geschäftsjahr 2006 einen zweistelligen Umsatzzuwachs bilanzieren.
(Quelle: http://www.maschinenmarkt.vogel.de)
Komplettbearbeitung
WFL Millturn Technologies will führende Marktposition stärken
22.06.2007 | Autor: Jürgen Schreier
Linz (bk) – Was CNC-Dreh-Bohr-Fräszentren zu leisten vermögen, zeigte der österreichische Spezialist für Komplettbearbeitung WFL auf seinem „Technologiemeeting 2007“ unter dem Motto „The World of Millturn“. Live und unter Span konnten die zahlreich gekommenen Besucher die vielfältigen Möglichkeiten der Komplettbebarbeitung komplexer Werkstücke erleben.
WFL-Geschäftsführer Norbert Jungreitmayr: „Auch für das laufende Geschäftsjahr erwarten wir ein zweistelliges Umsatzplus.“
Zwei Highlights prägten die Technologietage: zum einen die Einweihung einer neuen, 1460 m² großen Montagehalle, zum anderen die Weltpremiere des neuen Dreh-Bohr-Fräszentrums M 50 Millturn. Damit erweitert WFL sein Produktportfolio um eine Komplettbearbeitungsmaschine mit einer Futtergröße bis 500 mm Durchmesser, einem Drehdurchmesser bis 670 mm und einer Spitzenweite von 2000 oder 3000 mm.
Die Dreh-Bohr-Frässpindel arbeitet mit einer Leistung von 20 kW und einem Drehmoment von 250 Nm. „Mit der neuen M 50 Millturn wollen wir unsere führende Marktposition weiter ausbauen“, sagt WFL-Geschäftsführer Norbert Jungreitmayr.
Die Produktpalette reicht mittlerweile von der kleinen M 35 Millturn für Werkstücke mit einem Durchmesser bis 420 mm und einer maximalen Länge von 2000 mm bis hin zur größten M 150 Millturn für Teile mit 1500 mm Durchmesser und Längen bis 8000 mm. Die Geschäfte des Linzer Spezialisten für Komplettbearbeitung laufen gut, sowohl in Europa als auch in den USA – dort ist WFL seit über zwei Jahren mit einer Niederlassung präsent, und in Asien, seit gut einem Jahr ebenfalls mit einer eigenen Niederlassung nahe am Kunden. Das Unternehmen konnte im Geschäftsjahr 2006 einen zweistelligen Umsatzzuwachs bilanzieren.
(Quelle: http://www.maschinenmarkt.vogel.de)
Antwort auf Beitrag Nr.: 30.147.391 von Muckelius am 22.06.07 13:43:29News - 27.06.07 09:23
DGAP-Adhoc: AUTANIA AG für Industriebeteiligungen (deutsch)
Autania AG: AUTANIA-Konzern mit verbesserten Umsatz- und Ergebniszahlen für 2006
AUTANIA AG für Industriebeteiligungen / Jahresergebnis
27.06.2007
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Ad hoc-Mitteilung / WKN 507 800
AUTANIA-Konzern mit verbesserten Umsatz- und Ergebniszahlen für 2006
Kelkheim, 27. Juni 2007 - Die im Geregelten Markt / General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse gelistete AUTANIA AG steigerte nach vorläufigem IFRS Abschluss für das Geschäftsjahr 2006 den Konzernumsatz um 17,7 % auf 149,6 Mio. EUR (i.Vj.: 127,1 Mio. EUR) und erreichte damit einen neuen Höchstwert.
Der Auftragseingang erhöhte sich im abgelaufenen Geschäftsjahr konzernweit um 28,8 % auf 181 Mio. Euro (i.Vj.: 140,4 Mio. EUR). Sowohl im In- als auch im Ausland wurden Zuwächse verbucht, so dass sich der Auftragsbestand zum Stichtag 31.12.2006 auf 103,5 Mio. EUR erhöhte (i.Vj.: 74,8 Mio. EUR).
Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) zum 31. Dezember 2006 ist um 1,1 Mio. EUR auf 18,2 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahr (17,1 Mio. EUR) gestiegen.
Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) erreichte - bei unterschiedlichen Leistungsdaten der Einzelgesellschaften und nach Sonderaufwand aus Restrukturierung - eine Rendite von 8,4 % vom Umsatz und einen Wert von 12,6 Mio. EUR (i.Vj.: 12,8 Mio. EUR).
Der Jahresüberschuss wird im Konzern mit 8,8 Mio. EUR (+ 8,3 % gegenüber i.Vj.: 8,1 Mio. EUR) ausgewiesen. Die Netto-Umsatzrendite lag bei 5,9 % (i.Vj.: 6,4 %). Das Ergebnis je Aktie errechnete sich per 31. Dezember 2006 mit 2,18 EUR (i.Vj.: 2,02 EUR).
Das Konzerneigenkapital ermittelte sich zum Stichtag mit 67,8 Mio. EUR bzw. einer Quote von 43,6 % zur Bilanzsumme von 155,6 Mio. EUR (i.Vj.: 41,1 % / Bilanzsumme 145,7 Mio. EUR).
Den liquiden Mittel von über 25 Mio. EUR (i.Vj.: 17,8 Mio. EUR) stehen Bankdarlehen und Kundenanzahlungen mit 38,4 Mio. EUR (i.Vj.: 43,5 Mio. EUR) gegenüber.
Für das Geschäftsjahr 2007 rechnet der Vorstand mit einem EBIT-Ergebnis von über 15 Mio. EUR bei einem Umsatz von mehr als 155 Mio. EUR. Für 2008 werden 5 % Umsatzwachstum bei einer weiteren EBIT-Verbesserung angestrebt.
Die Zahlen für das 1. Halbjahr 2007 werden spätestens auf der für den 31. August 2007 in Frankfurt am Main geplanten Hauptversammlung der AUTANIA AG bekannt gegeben. Der Konzern lag in den ersten fünf Monaten im Plan.
Die AUTANIA AG ist ein führender europäischer Werkzeugmaschinenbaukonzern für technologieorientierte Systemlösungen in den Spezialsegmenten Komplettbearbeitung, Präzisionsschleifen und Umformtechnologie.
Weitere Informationen:
AUTANIA AG
Ralf Weber
Mitglied des Vorstandes
Industriestr. 7
D-65779 Kelkheim
Tel. +49-6195-976612 ; info@autania.de
Sie finden alle Pressemitteilungen der Autania AG auch unter www.autania.de zum Download. DGAP 27.06.2007
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Sprache: Deutsch Emittent: AUTANIA AG für Industriebeteiligungen Industriestraße 7 65779 Kelkheim Deutschland Telefon: +49 (0)6195 97 66 11 Fax: +49 (0)6195 97 66 15 E-mail: info@autania.de www: www.autania.de ISIN: DE0005078000, DE0005078000 WKN: 507800 Indizes: Börsen: Geregelter Markt in Berlin-Bremen, Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Quelle: dpa-AFX
DGAP-Adhoc: AUTANIA AG für Industriebeteiligungen (deutsch)
Autania AG: AUTANIA-Konzern mit verbesserten Umsatz- und Ergebniszahlen für 2006
AUTANIA AG für Industriebeteiligungen / Jahresergebnis
27.06.2007
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Ad hoc-Mitteilung / WKN 507 800
AUTANIA-Konzern mit verbesserten Umsatz- und Ergebniszahlen für 2006
Kelkheim, 27. Juni 2007 - Die im Geregelten Markt / General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse gelistete AUTANIA AG steigerte nach vorläufigem IFRS Abschluss für das Geschäftsjahr 2006 den Konzernumsatz um 17,7 % auf 149,6 Mio. EUR (i.Vj.: 127,1 Mio. EUR) und erreichte damit einen neuen Höchstwert.
Der Auftragseingang erhöhte sich im abgelaufenen Geschäftsjahr konzernweit um 28,8 % auf 181 Mio. Euro (i.Vj.: 140,4 Mio. EUR). Sowohl im In- als auch im Ausland wurden Zuwächse verbucht, so dass sich der Auftragsbestand zum Stichtag 31.12.2006 auf 103,5 Mio. EUR erhöhte (i.Vj.: 74,8 Mio. EUR).
Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) zum 31. Dezember 2006 ist um 1,1 Mio. EUR auf 18,2 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahr (17,1 Mio. EUR) gestiegen.
Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) erreichte - bei unterschiedlichen Leistungsdaten der Einzelgesellschaften und nach Sonderaufwand aus Restrukturierung - eine Rendite von 8,4 % vom Umsatz und einen Wert von 12,6 Mio. EUR (i.Vj.: 12,8 Mio. EUR).
Der Jahresüberschuss wird im Konzern mit 8,8 Mio. EUR (+ 8,3 % gegenüber i.Vj.: 8,1 Mio. EUR) ausgewiesen. Die Netto-Umsatzrendite lag bei 5,9 % (i.Vj.: 6,4 %). Das Ergebnis je Aktie errechnete sich per 31. Dezember 2006 mit 2,18 EUR (i.Vj.: 2,02 EUR).
Das Konzerneigenkapital ermittelte sich zum Stichtag mit 67,8 Mio. EUR bzw. einer Quote von 43,6 % zur Bilanzsumme von 155,6 Mio. EUR (i.Vj.: 41,1 % / Bilanzsumme 145,7 Mio. EUR).
Den liquiden Mittel von über 25 Mio. EUR (i.Vj.: 17,8 Mio. EUR) stehen Bankdarlehen und Kundenanzahlungen mit 38,4 Mio. EUR (i.Vj.: 43,5 Mio. EUR) gegenüber.
Für das Geschäftsjahr 2007 rechnet der Vorstand mit einem EBIT-Ergebnis von über 15 Mio. EUR bei einem Umsatz von mehr als 155 Mio. EUR. Für 2008 werden 5 % Umsatzwachstum bei einer weiteren EBIT-Verbesserung angestrebt.
Die Zahlen für das 1. Halbjahr 2007 werden spätestens auf der für den 31. August 2007 in Frankfurt am Main geplanten Hauptversammlung der AUTANIA AG bekannt gegeben. Der Konzern lag in den ersten fünf Monaten im Plan.
Die AUTANIA AG ist ein führender europäischer Werkzeugmaschinenbaukonzern für technologieorientierte Systemlösungen in den Spezialsegmenten Komplettbearbeitung, Präzisionsschleifen und Umformtechnologie.
Weitere Informationen:
AUTANIA AG
Ralf Weber
Mitglied des Vorstandes
Industriestr. 7
D-65779 Kelkheim
Tel. +49-6195-976612 ; info@autania.de
Sie finden alle Pressemitteilungen der Autania AG auch unter www.autania.de zum Download. DGAP 27.06.2007
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Sprache: Deutsch Emittent: AUTANIA AG für Industriebeteiligungen Industriestraße 7 65779 Kelkheim Deutschland Telefon: +49 (0)6195 97 66 11 Fax: +49 (0)6195 97 66 15 E-mail: info@autania.de www: www.autania.de ISIN: DE0005078000, DE0005078000 WKN: 507800 Indizes: Börsen: Geregelter Markt in Berlin-Bremen, Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Quelle: dpa-AFX
Die Zahlen sind recht enttäuschend. Man wird den GB auf Kosmetik durchsuchen müssen.
2007 sollte dann mal ein Jahr ohne Restrukturierungen sein und richtig verdient werden.
2007 sollte dann mal ein Jahr ohne Restrukturierungen sein und richtig verdient werden.
Schlechte Zahlen sehen irgendwie anders aus?
Umsatz +17,2 %
Gewinn +8,3 %
Eigenkapital 43,6 %
Liquide Mittel 25 Millionen
Umsatz +17,2 %
Gewinn +8,3 %
Eigenkapital 43,6 %
Liquide Mittel 25 Millionen
Ich habe nicht gesagt schlecht sondern enttäuschend. Ich hatte mir mehr erwartet. z.B. Einen Gewinnanstieg in Höhe des Umsatzwachstums.
Der Kurs freudig-erregt. Vorschusslorbeeren auf die Halbjahreszahlen?
Die Landesbank Berlin Investment hält in ihrem Sondervermögen LBB-Spezialsituationen-Fonds übrigens fast 7.000 Autania Papiere.
Die Landesbank Berlin Investment hält in ihrem Sondervermögen LBB-Spezialsituationen-Fonds übrigens fast 7.000 Autania Papiere.
Antwort auf Beitrag Nr.: 31.047.096 von valueinvestor am 06.08.07 09:56:14Der Geschäftsbericht für 2006 ist online verfügbar.
News - 23.08.07 20:03
DGAP-Stimmrechte: AUTANIA AG für Industriebeteiligungen (deutsch)
AUTANIA AG für Industriebeteiligungen: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
AUTANIA AG für Industriebeteiligungen / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie)
23.08.2007
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen Kelkheim ISIN DE 0005078000 WKN 507800
Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Die AUTANIA Investment GmbH, Kelkheim, Deutschland, hat uns am 23. August 2007 gemäß § 21 Absatz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen mit Sitz in Kelkheim, Industriestraße 7, 65779 Kelkheim, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Königstein im Taunus unter der Registernummer HRB 5362, am 23. August 2007 die Schwellen von 3 % und 5 % überschritten hat und nun 5,10 % (206.224 Stimmrechte) beträgt.
Die AUTANIA Holding AG, Arbon, Schweiz, hat uns am 23. August 2007 freiwillig gemäß § 21 Absatz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen mit Sitz in Kelkheim, Industriestraße 7, 65779 Kelkheim, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Königstein im Taunus unter der Registernummer HRB 5362, am 23. August 2007 98,59 % (3.986.486 Stimmrechte) und damit weiterhin mehr als 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % beträgt. Davon sind ihr 5,10 % (206.224 Stimmrechte) nach § 22 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG von der AUTANIA Investment GmbH, Kelkheim, zuzurechnen.
Die Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH, Anif, Österreich, hat uns am 23. August 2007 freiwillig gemäß § 21 Absatz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen mit Sitz in Kelkheim, Industriestraße 7, 65779 Kelkheim, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Königstein im Taunus unter der Registernummer HRB 5362, am 23. August 2007 98,59 % (3.986.486 Stimmrechte) und damit weiterhin mehr als 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % beträgt. Davon sind ihr 98,59 % (3.986.486 Stimmrechte) nach § 22 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG von der AUTANIA Holding AG, Arbon/Schweiz, und der AUTANIA Investment GmbH, Kelkheim, zuzurechnen.
Die Dr. Helmut Rothenberger Privatstiftung, Anif, Österreich, hat uns am 23. August 2007 freiwillig gemäß § 21 Absatz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen mit Sitz in Kelkheim, Industriestraße 7, 65779 Kelkheim, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Königstein im Taunus unter der Registernummer HRB 5362, am 23. August 2007 98,59 % (3.986.486 Stimmrechte) und damit weiterhin mehr als 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % beträgt. Davon sind ihr 98,59 % (3.986.486 Stimmrechte) nach § 22 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG von der Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH, Anif/Österreich, der AUTANIA Holding AG, Arbon/Schweiz, und der AUTANIA Investment GmbH, Kelkheim, zuzurechnen.
Herr Dr. Helmut Rothenberger, Frankfurt am Main, Deutschland, hat uns am 23. August 2007 gemäß § 21 Absatz 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen mit Sitz in Kelkheim, Industriestraße 7, 65779 Kelkheim, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Königstein im Taunus unter der Registernummer HRB 5362, am 23. August 2007 die Schwellen von 75 %, 50 %, 30 %, 25 %, 20 %, 15 %, 10 %, 5 % und 3 % unterschritten hat und nun 0,00 % (0 Stimmrechte) beträgt.
Die H.R. Vermögensverwaltungs GmbH, Kelkheim, Deutschland, hat uns am 23. August 2007 gemäß § 21 Absatz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen mit Sitz in Kelkheim, Industriestraße 7, 65779 Kelkheim, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Königstein im Taunus unter der Registernummer HRB 5362, am 23. August 2007 die Schwellen von 75 %, 50 %, 30 %, 25 %, 20 %, 15 %, 10 %, 5 % und 3 % unterschritten hat und nun 0,00 % (0 Stimmrechte) beträgt.
Kelkheim, im August 2007 AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen Der Vorstand
23.08.2007 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
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Sprache: Deutsch Emittent: AUTANIA AG für Industriebeteiligungen Industriestraße 7 65779 Kelkheim Deutschland Internet: www.autania.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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News - 23.08.07 20:03
DGAP-Stimmrechte: AUTANIA AG für Industriebeteiligungen (deutsch)
AUTANIA AG für Industriebeteiligungen: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
AUTANIA AG für Industriebeteiligungen / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie)
23.08.2007
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen Kelkheim ISIN DE 0005078000 WKN 507800
Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Die AUTANIA Investment GmbH, Kelkheim, Deutschland, hat uns am 23. August 2007 gemäß § 21 Absatz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen mit Sitz in Kelkheim, Industriestraße 7, 65779 Kelkheim, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Königstein im Taunus unter der Registernummer HRB 5362, am 23. August 2007 die Schwellen von 3 % und 5 % überschritten hat und nun 5,10 % (206.224 Stimmrechte) beträgt.
Die AUTANIA Holding AG, Arbon, Schweiz, hat uns am 23. August 2007 freiwillig gemäß § 21 Absatz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen mit Sitz in Kelkheim, Industriestraße 7, 65779 Kelkheim, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Königstein im Taunus unter der Registernummer HRB 5362, am 23. August 2007 98,59 % (3.986.486 Stimmrechte) und damit weiterhin mehr als 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % beträgt. Davon sind ihr 5,10 % (206.224 Stimmrechte) nach § 22 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG von der AUTANIA Investment GmbH, Kelkheim, zuzurechnen.
Die Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH, Anif, Österreich, hat uns am 23. August 2007 freiwillig gemäß § 21 Absatz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen mit Sitz in Kelkheim, Industriestraße 7, 65779 Kelkheim, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Königstein im Taunus unter der Registernummer HRB 5362, am 23. August 2007 98,59 % (3.986.486 Stimmrechte) und damit weiterhin mehr als 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % beträgt. Davon sind ihr 98,59 % (3.986.486 Stimmrechte) nach § 22 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG von der AUTANIA Holding AG, Arbon/Schweiz, und der AUTANIA Investment GmbH, Kelkheim, zuzurechnen.
Die Dr. Helmut Rothenberger Privatstiftung, Anif, Österreich, hat uns am 23. August 2007 freiwillig gemäß § 21 Absatz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen mit Sitz in Kelkheim, Industriestraße 7, 65779 Kelkheim, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Königstein im Taunus unter der Registernummer HRB 5362, am 23. August 2007 98,59 % (3.986.486 Stimmrechte) und damit weiterhin mehr als 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % beträgt. Davon sind ihr 98,59 % (3.986.486 Stimmrechte) nach § 22 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG von der Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH, Anif/Österreich, der AUTANIA Holding AG, Arbon/Schweiz, und der AUTANIA Investment GmbH, Kelkheim, zuzurechnen.
Herr Dr. Helmut Rothenberger, Frankfurt am Main, Deutschland, hat uns am 23. August 2007 gemäß § 21 Absatz 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen mit Sitz in Kelkheim, Industriestraße 7, 65779 Kelkheim, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Königstein im Taunus unter der Registernummer HRB 5362, am 23. August 2007 die Schwellen von 75 %, 50 %, 30 %, 25 %, 20 %, 15 %, 10 %, 5 % und 3 % unterschritten hat und nun 0,00 % (0 Stimmrechte) beträgt.
Die H.R. Vermögensverwaltungs GmbH, Kelkheim, Deutschland, hat uns am 23. August 2007 gemäß § 21 Absatz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen mit Sitz in Kelkheim, Industriestraße 7, 65779 Kelkheim, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Königstein im Taunus unter der Registernummer HRB 5362, am 23. August 2007 die Schwellen von 75 %, 50 %, 30 %, 25 %, 20 %, 15 %, 10 %, 5 % und 3 % unterschritten hat und nun 0,00 % (0 Stimmrechte) beträgt.
Kelkheim, im August 2007 AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen Der Vorstand
23.08.2007 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
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Sprache: Deutsch Emittent: AUTANIA AG für Industriebeteiligungen Industriestraße 7 65779 Kelkheim Deutschland Internet: www.autania.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Antwort auf Beitrag Nr.: 31.273.931 von Muckelius am 23.08.07 20:54:49Es ist soweit: Squezze out!
News - 23.08.07 21:01
DGAP-Adhoc: AUTANIA AG für Industriebeteiligungen (deutsch)
Autania AG: Squeeze-out-Verlangen der AUTANIA Holding AG, Arbon/Schweiz
AUTANIA AG für Industriebeteiligungen / Squeeze-Out
23.08.2007
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Die AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen, Kelkheim, hat heute das schriftliche Verlangen der AUTANIA Holding AG, Arbon/Schweiz, vom 23. August 2007 erhalten, die nächste Hauptversammlung der AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen einen Beschluss nach § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG zur Übertragung der Aktien ihrer Minderheitsaktionäre gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung auf die AUTANIA Holding AG als Hauptaktionärin fassen zu lassen (sog. Squeeze-out).
Die AUTANIA Holding AG hat in diesem Schreiben mitgeteilt, dass ihr unmittelbar und mittelbar rund 98,59 % des Grundkapitals der AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen gehören. Sie ist damit Hauptaktionärin der AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen im Sinne des § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG. Die AUTANIA Holding AG hat ferner mitgeteilt, eine Barabfindung je Aktie zu mindestens dem Betrag anzubieten, der gemäß § 5 Abs. 1 WpÜG-Angebotsverordnung dem gewichteten durchschnittlichen Börsenkurs innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten vor Bekanntgabe ihrer Absicht der Durchführung eines Squeeze-out entspricht. Nach den zuletzt verfügbaren Informationen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Stand vom 23. August 2007) beträgt dieser durchschnittliche Börsenkurs zum Stichtag 15. August 2007 EUR 32,87 je Aktie.
Nach Durchführung einer Unternehmensbewertung wird die AUTANIA Holding AG die Höhe der Barabfindung abschließend festlegen und der AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen mitteilen. Die Angemessenheit der Barabfindung wird die AUTANIA Holding AG durch einen gerichtlich zu bestellenden, unabhängigen sachverständigen Prüfer überprüfen lassen.
AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen
Der Vorstand 23.08.2007 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
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Sprache: Deutsch Emittent: AUTANIA AG für Industriebeteiligungen Industriestraße 7 65779 Kelkheim Deutschland Telefon: +49 (0)6195 97 66 11 Fax: +49 (0)6195 97 66 15 E-mail: info@autania.de Internet: www.autania.de ISIN: DE0005078000, DE0005078000 WKN: 507800 Indizes: Börsen: Geregelter Markt in Berlin, Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Quelle: dpa-AFX
News - 23.08.07 21:01
DGAP-Adhoc: AUTANIA AG für Industriebeteiligungen (deutsch)
Autania AG: Squeeze-out-Verlangen der AUTANIA Holding AG, Arbon/Schweiz
AUTANIA AG für Industriebeteiligungen / Squeeze-Out
23.08.2007
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Die AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen, Kelkheim, hat heute das schriftliche Verlangen der AUTANIA Holding AG, Arbon/Schweiz, vom 23. August 2007 erhalten, die nächste Hauptversammlung der AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen einen Beschluss nach § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG zur Übertragung der Aktien ihrer Minderheitsaktionäre gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung auf die AUTANIA Holding AG als Hauptaktionärin fassen zu lassen (sog. Squeeze-out).
Die AUTANIA Holding AG hat in diesem Schreiben mitgeteilt, dass ihr unmittelbar und mittelbar rund 98,59 % des Grundkapitals der AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen gehören. Sie ist damit Hauptaktionärin der AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen im Sinne des § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG. Die AUTANIA Holding AG hat ferner mitgeteilt, eine Barabfindung je Aktie zu mindestens dem Betrag anzubieten, der gemäß § 5 Abs. 1 WpÜG-Angebotsverordnung dem gewichteten durchschnittlichen Börsenkurs innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten vor Bekanntgabe ihrer Absicht der Durchführung eines Squeeze-out entspricht. Nach den zuletzt verfügbaren Informationen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Stand vom 23. August 2007) beträgt dieser durchschnittliche Börsenkurs zum Stichtag 15. August 2007 EUR 32,87 je Aktie.
Nach Durchführung einer Unternehmensbewertung wird die AUTANIA Holding AG die Höhe der Barabfindung abschließend festlegen und der AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen mitteilen. Die Angemessenheit der Barabfindung wird die AUTANIA Holding AG durch einen gerichtlich zu bestellenden, unabhängigen sachverständigen Prüfer überprüfen lassen.
AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen
Der Vorstand 23.08.2007 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
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Sprache: Deutsch Emittent: AUTANIA AG für Industriebeteiligungen Industriestraße 7 65779 Kelkheim Deutschland Telefon: +49 (0)6195 97 66 11 Fax: +49 (0)6195 97 66 15 E-mail: info@autania.de Internet: www.autania.de ISIN: DE0005078000, DE0005078000 WKN: 507800 Indizes: Börsen: Geregelter Markt in Berlin, Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Quelle: dpa-AFX
Antwort auf Beitrag Nr.: 31.274.084 von Muckelius am 23.08.07 21:06:11heute erster Umsatz zu 36 Euro
Antwort auf Beitrag Nr.: 31.277.356 von Muckelius am 24.08.07 09:31:13 28.08.2007 00:33
Autania AG: AUTANIA-Konzern mit Wachstum im 1. Halbjahr 2007
AUTANIA AG für Industriebeteiligungen / Halbjahresergebnis/Hauptversammlung
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Die AUTANIA AG hat mit ihren Tochterunternehmen in den ersten sechs Monaten
des Geschäftsjahres 2007 den Umsatz gegenüber dem Vergleichszeitraum des
Vorjahres um 11,6 % auf 76,3 Mio. EUR gesteigert (i.Vj.: 68,4 Mio. EUR) Die
Betriebsleistung stieg aufgrund bereits angearbeiteter Auftragsmaschinen um
immerhin 15,4 % auf 83,9 Mio. EUR (i.Vj.: 72,7 Mio. EUR).
Das operative Ergebnis (EBIT) lag im 1. Halbjahr 2007 mit 8,1 Mio. EUR (=
10,7 % vom Umsatz) um 23,3 % höher als der vergleichbare Vorjahreswert mit
6,6 Mio. EUR. Der Jahresüberschuss per 30. Juni 2007 erreichte 5,4 Mio. EUR
und damit 0,7 Mio. EUR mehr als im Vorjahreszeitraum (= +13,9 %). Der
anteilige Gewinn je Aktie errechnet sich mit 1,34 EUR (i.Vj.: 1,17 EUR).
Der Auftragseingang stieg in den ersten sechs Monaten 2007 um über 60 %
gegenüber dem Vorjahreszeitraum auf 135,2 Mio. EUR (i.Vj.: 84,2 Mio. EUR).
Der Auftragsbestand per 30. Juni 2007 in Höhe von 161,8 Mio. EUR (i.Vj.:
88,9 Mio. EUR) lässt eine Anhebung der Zielvorgaben zu. Es wird ein neuer
Planumsatz von über 160 Mio. EUR bis 170 Mio. EUR (2006: 149,6 Mio. EUR
Umsatz) und eine EBIT-Rendite von rund 9 bis 11 % (2006: 8,4 % Rendite)
angestrebt.
Der hohe Auftragsbestand erforderte im ersten Halbjahr 2007 Investitionen
von 18,5 Mio. EUR (i.Vj.: 1,7 Mio. EUR) in Sachanlagen, hierdurch stieg die
Bilanzsumme auf 164,2 Mio. EUR (31. Dezember 2006: 155,6 Mio. EUR). Die
Eigenkapitalquote liegt unverändert bei über 40 % (73 Mio. EUR = 44,5 % /
i.Vj.: 64,6 Mio. EUR = 43,9 %). Zum 30. Juni 2007 verzeichnete der
AUTANIA-Konzern rund 12 Mio. EUR (31. Dezember 2006: 25,5 Mio. EUR) liquide
Mittel, denen Bankdarlehen von 17,5 Mio. EUR (i.Vj.: 21,6 Mio. EUR) und
erhaltene Anzahlungen in Höhe von 23,8 Mio. EUR (i.Vj.: 16,7 Mio. EUR)
gegenüberstanden.
Die voraussichtlich am 28. November 2007 in Frankfurt stattfindende
Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2006 wird auch über das von der
AUTANIA Holding AG beantragte Squeeze-Out-Verfahren (Ad hoc-Meldung vom 23.
August 2007) Beschluss fassen. Wie im Vorjahr soll der HV eine Dividende
von 0,25 EUR je Aktie (bzw. insgesamt 1,0 Mio. EUR Ausschüttung)
vorgeschlagen werden.
Die AUTANIA AG ist ein führender europäischer Werkzeugmaschinenbau-Konzern
für technologieorientierte Systemlösungen in den Spezialsegmenten
Komplettbearbeitung, Präzisionsschleifen und Umformtechnologie.
Kelkheim - 28. August 2007
28.08.2007 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
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Sprache: Deutsch
Emittent: AUTANIA AG für Industriebeteiligungen
Industriestraße 7
65779 Kelkheim
Deutschland
Telefon: +49 (0)6195 97 66 11
Fax: +49 (0)6195 97 66 15
E-mail: info@autania.de
Internet: www.autania.de
ISIN: DE0005078000, DE0005078000
WKN: 507800
Indizes:
Börsen: Geregelter Markt in Berlin, Frankfurt (General Standard);
Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Autania AG: AUTANIA-Konzern mit Wachstum im 1. Halbjahr 2007
AUTANIA AG für Industriebeteiligungen / Halbjahresergebnis/Hauptversammlung
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Die AUTANIA AG hat mit ihren Tochterunternehmen in den ersten sechs Monaten
des Geschäftsjahres 2007 den Umsatz gegenüber dem Vergleichszeitraum des
Vorjahres um 11,6 % auf 76,3 Mio. EUR gesteigert (i.Vj.: 68,4 Mio. EUR) Die
Betriebsleistung stieg aufgrund bereits angearbeiteter Auftragsmaschinen um
immerhin 15,4 % auf 83,9 Mio. EUR (i.Vj.: 72,7 Mio. EUR).
Das operative Ergebnis (EBIT) lag im 1. Halbjahr 2007 mit 8,1 Mio. EUR (=
10,7 % vom Umsatz) um 23,3 % höher als der vergleichbare Vorjahreswert mit
6,6 Mio. EUR. Der Jahresüberschuss per 30. Juni 2007 erreichte 5,4 Mio. EUR
und damit 0,7 Mio. EUR mehr als im Vorjahreszeitraum (= +13,9 %). Der
anteilige Gewinn je Aktie errechnet sich mit 1,34 EUR (i.Vj.: 1,17 EUR).
Der Auftragseingang stieg in den ersten sechs Monaten 2007 um über 60 %
gegenüber dem Vorjahreszeitraum auf 135,2 Mio. EUR (i.Vj.: 84,2 Mio. EUR).
Der Auftragsbestand per 30. Juni 2007 in Höhe von 161,8 Mio. EUR (i.Vj.:
88,9 Mio. EUR) lässt eine Anhebung der Zielvorgaben zu. Es wird ein neuer
Planumsatz von über 160 Mio. EUR bis 170 Mio. EUR (2006: 149,6 Mio. EUR
Umsatz) und eine EBIT-Rendite von rund 9 bis 11 % (2006: 8,4 % Rendite)
angestrebt.
Der hohe Auftragsbestand erforderte im ersten Halbjahr 2007 Investitionen
von 18,5 Mio. EUR (i.Vj.: 1,7 Mio. EUR) in Sachanlagen, hierdurch stieg die
Bilanzsumme auf 164,2 Mio. EUR (31. Dezember 2006: 155,6 Mio. EUR). Die
Eigenkapitalquote liegt unverändert bei über 40 % (73 Mio. EUR = 44,5 % /
i.Vj.: 64,6 Mio. EUR = 43,9 %). Zum 30. Juni 2007 verzeichnete der
AUTANIA-Konzern rund 12 Mio. EUR (31. Dezember 2006: 25,5 Mio. EUR) liquide
Mittel, denen Bankdarlehen von 17,5 Mio. EUR (i.Vj.: 21,6 Mio. EUR) und
erhaltene Anzahlungen in Höhe von 23,8 Mio. EUR (i.Vj.: 16,7 Mio. EUR)
gegenüberstanden.
Die voraussichtlich am 28. November 2007 in Frankfurt stattfindende
Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2006 wird auch über das von der
AUTANIA Holding AG beantragte Squeeze-Out-Verfahren (Ad hoc-Meldung vom 23.
August 2007) Beschluss fassen. Wie im Vorjahr soll der HV eine Dividende
von 0,25 EUR je Aktie (bzw. insgesamt 1,0 Mio. EUR Ausschüttung)
vorgeschlagen werden.
Die AUTANIA AG ist ein führender europäischer Werkzeugmaschinenbau-Konzern
für technologieorientierte Systemlösungen in den Spezialsegmenten
Komplettbearbeitung, Präzisionsschleifen und Umformtechnologie.
Kelkheim - 28. August 2007
28.08.2007 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
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Sprache: Deutsch
Emittent: AUTANIA AG für Industriebeteiligungen
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65779 Kelkheim
Deutschland
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Der um 61% gestiegene Auftragseingang scheint die Börse nicht sonderlich zu interessieren. Eingepreist war das auf jeden Fall mit Sicherheit bisher noch nicht.
Antwort auf Beitrag Nr.: 31.321.291 von Syrtakihans am 28.08.07 20:16:11...auf jeden Fall ist nun unmissverständlich klar, dass man die noch einigermaßen günstige Gelegenheit nutzt um den Squeeze-Out zu realisieren.
Antwort auf Beitrag Nr.: 31.321.529 von Muckelius am 28.08.07 20:34:06Lediglich 57.000 Aktien befinden sich nicht in Händen des Hauptaktionärs. Rational wäre ein faires Angebot und ein schnelles Verfahren, das alle Beteiligten zufrieden stellt. 10 Euro mehr an Abfindung kosten gerade mal einen Griff in die Portokasse, nämlich 570 TEUR. Insoweit sollte dem Hauptaktionär nicht an Klagen, teuren Gutachten usw. gelegen sein.
Antwort auf Beitrag Nr.: 31.331.528 von cyberpiper nachkaufen am 29.08.07 17:25:5420 Euro mehr können es schon sein . Wenn Herr Rothenberger seine Firma vergrössern will kann er auch was dafür bezahlen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 31.346.984 von siegmare am 30.08.07 19:28:45Na es wird doch langsam .
Obwohl die 100 Euro Marke zum Abschluss der Autania Aktie wäre noch ein Projekt.
Obwohl die 100 Euro Marke zum Abschluss der Autania Aktie wäre noch ein Projekt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 31.331.528 von cyberpiper nachkaufen am 29.08.07 17:25:54>> 10 Euro mehr an Abfindung kosten gerade mal einen Griff in die Portokasse,
>> nämlich 570 TEUR.
Interessantes Spekulationsargument, hier auf die Bequemlichkeit des Hauptaktionärs zu setzen, der sich mit wenigen 100 T. EUR ein SO-Verfahren vom Halse halten könnte.
Der Kurs scheint auf jeden Fall zunehmed Dynamik zu entwickleln.
>> nämlich 570 TEUR.
Interessantes Spekulationsargument, hier auf die Bequemlichkeit des Hauptaktionärs zu setzen, der sich mit wenigen 100 T. EUR ein SO-Verfahren vom Halse halten könnte.
Der Kurs scheint auf jeden Fall zunehmed Dynamik zu entwickleln.
Antwort auf Beitrag Nr.: 31.358.894 von Syrtakihans am 31.08.07 17:28:35http://www.autania.de/download/HJ_GB_AUTANIA2007.pdf
Halbjahresbericht, Seite 5:
"Im Hinblick darauf haben Aufsichtsrat und Vorstand entschieden, die Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2006 kostenschonend zugleich für die Durchführung und Beschlussfassungen im Zusammenhang mit dem "Squeeze-out" zu nutzen."
Halbjahresbericht, Seite 5:
"Im Hinblick darauf haben Aufsichtsrat und Vorstand entschieden, die Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2006 kostenschonend zugleich für die Durchführung und Beschlussfassungen im Zusammenhang mit dem "Squeeze-out" zu nutzen."
Da haben sie ja genug Geld in der Kasse um ein Ordentliches Angebot zu machen oder bis November alle Aufzukaufen.
Ich warte auf die 100
Ich warte auf die 100
Antwort auf Beitrag Nr.: 31.359.475 von siegmare am 31.08.07 18:11:20mit geringen Umsätzen geht es weiter nach oben. Umsatz zu 40,20 Euro!
Gering ist gut mehr Aktien werden nicht angeboten zu dem Preis. Es ist halt nur eine Handvoll im Umlauf und die werden immer teurer.
Antwort auf Beitrag Nr.: 31.360.032 von siegmare am 31.08.07 18:50:38
Bis zu den historischen 100 EUR ist ja noch viel Luft. Allerdings standen damals 2.266.416 und heute 4.043.603 Aktien aus. Man bräuchte einen Geschäftsbericht von Anfang der 90er, um zu sehen, wie Autania damals aufgestellt war und verdient hatte.
80% mehr Auftragsbestand zum 30.06.07 im Vergleich zum Vorjahr ist jedenfalls unabhängig von der Kapazitätsausweitung ganz enorm. Die neuen Planzahlen des Vorstands sehe ich eher als konservative Schätzung.
Bis zu den historischen 100 EUR ist ja noch viel Luft. Allerdings standen damals 2.266.416 und heute 4.043.603 Aktien aus. Man bräuchte einen Geschäftsbericht von Anfang der 90er, um zu sehen, wie Autania damals aufgestellt war und verdient hatte.
80% mehr Auftragsbestand zum 30.06.07 im Vergleich zum Vorjahr ist jedenfalls unabhängig von der Kapazitätsausweitung ganz enorm. Die neuen Planzahlen des Vorstands sehe ich eher als konservative Schätzung.
#24 war von mir etwas ungenau formuliert, gemeint war das Spruchverfahren zum SO, nicht der SO selber.
Antwort auf Beitrag Nr.: 31.361.474 von cyberpiper nachkaufen am 31.08.07 20:52:44Die Zahlen von damals was den gewinn angeht dürften schlechter gewesen sein der Umsatz wohl höher . Durch die übermässigen Zukäufe von damals was Autania zum grössten Werkzeugmaschienenhersteller Europas machte war viel Fantasie im Spiel und die haben wir heute doch auch also alles ist hier möglich.
Antwort auf Beitrag Nr.: 31.364.101 von siegmare am 01.09.07 13:33:0344,80
Und wieder ein Stück dem Ziel näher immer mit Geduld.
100
100
Antwort auf Beitrag Nr.: 31.376.274 von siegmare am 03.09.07 18:14:55www.autania.de
Voraussichtlich 28.11.2007
Hauptversammlung der AUTANIA AG für das Geschäftsjahr 2006, zugleich Beschlussfassung über den beantragten Squeeze-Out in Frankfurt am Main
Voraussichtlich 28.11.2007
Hauptversammlung der AUTANIA AG für das Geschäftsjahr 2006, zugleich Beschlussfassung über den beantragten Squeeze-Out in Frankfurt am Main
Antwort auf Beitrag Nr.: 31.643.066 von cyberpiper nachkaufen am 18.09.07 13:23:13DGAP-Adhoc: Autania AG:Festlegung der Barabfindung für Squeeze-out
AUTANIA AG für Industriebeteiligungen / Squeeze-Out
09.10.2007
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Ad hoc-Mitteilung / WKN: 507 800 / ISIN: DE0005078000
Ad hoc Mitteilung nach § 15 WpHG:
Festlegung der Barabfindung für Squeeze-out
Die Hauptvaktionärin der AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen, die Autania Holding AG mit Sitz in Arbon/Schweiz, hat dem Vorstand der AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen mit Schreiben vom 9. Oktober 2007 mitgeteilt, dass sie die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen auf die Autania Holding AG als Hauptaktionärin gemäß den §§ 327 a ff. AktG (sog. Squeeze-out) auf EUR 42,32 je Stückaktie an der AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen festgelegt hat.
Über den Squeeze-out soll in der nächsten Hauptversammlung der AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen Beschluss gefasst werden, welche voraussichtlich am 28. November 2007 stattfinden wird.
Kelkheim, 9. Oktober 2007
AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen
Der Vorstand 09.10.2007 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
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Sprache: Deutsch Emittent: AUTANIA AG für Industriebeteiligungen
Industriestraße 7
65779 Kelkheim
Deutschland Telefon: +49 (0)6195 97 66 11 Fax: +49 (0)6195 97 66 15 E-mail: info@autania.de Internet: www.autania.de ISIN: DE0005078000, DE0005078000 WKN: 507800 Börsen: Geregelter Markt in Berlin, Frankfurt (General Standard);
Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
AUTANIA AG für Industriebeteiligungen / Squeeze-Out
09.10.2007
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Ad hoc-Mitteilung / WKN: 507 800 / ISIN: DE0005078000
Ad hoc Mitteilung nach § 15 WpHG:
Festlegung der Barabfindung für Squeeze-out
Die Hauptvaktionärin der AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen, die Autania Holding AG mit Sitz in Arbon/Schweiz, hat dem Vorstand der AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen mit Schreiben vom 9. Oktober 2007 mitgeteilt, dass sie die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen auf die Autania Holding AG als Hauptaktionärin gemäß den §§ 327 a ff. AktG (sog. Squeeze-out) auf EUR 42,32 je Stückaktie an der AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen festgelegt hat.
Über den Squeeze-out soll in der nächsten Hauptversammlung der AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen Beschluss gefasst werden, welche voraussichtlich am 28. November 2007 stattfinden wird.
Kelkheim, 9. Oktober 2007
AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen
Der Vorstand 09.10.2007 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
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Sprache: Deutsch Emittent: AUTANIA AG für Industriebeteiligungen
Industriestraße 7
65779 Kelkheim
Deutschland Telefon: +49 (0)6195 97 66 11 Fax: +49 (0)6195 97 66 15 E-mail: info@autania.de Internet: www.autania.de ISIN: DE0005078000, DE0005078000 WKN: 507800 Börsen: Geregelter Markt in Berlin, Frankfurt (General Standard);
Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart
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Antwort auf Beitrag Nr.: 31.923.149 von cyberpiper nachkaufen am 10.10.07 12:15:2042,32 Euro schöner Preis, macht aber irgendwie Lust auf mehr!
Antwort auf Beitrag Nr.: 31.927.628 von Muckelius am 10.10.07 17:03:03aus den elektr. Bundesanzeiger:
UTANIA
AKTIENGESELLSCHAFT FÜR INDUSTRIEBETEILIGUNGEN
KELKHEIM IM TAUNUS
ISIN: DE0005078000
Wertpapier-Kenn-Nr.: 507800
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft
zu der am
Mittwoch, 28. November 2007
um 10:00 Uhr
in der
Stadthalle Kelkheim, Gagernring 1, 65779 Kelkheim
(Eingang über Ecke Gagernring/Hornauer Straße, 65779 Kelkheim)
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
TAGESORDNUNG
1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2006, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2006, des zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts und des Berichts des Aufsichtsrates sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB
Diese Unterlagen sowie der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns können von der Einberufung an in den Geschäftsräumen der AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen, Industriestraße 7, 65779 Kelkheim, während der üblichen Geschäftszeiten (Mo. bis Fr. von 9.00 bis 17.00 Uhr) sowie im Internet unter www.autania.de eingesehen werden. Sie liegen auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen erteilt.
2.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen des abgelaufenen Geschäftsjahres 2006 in Höhe von EUR 13.482.848,06 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,25 je
dividendenberechtigter Stückaktie
dies ergibt rechnerisch
EUR 1.010.900,75
Vortrag des verbleibenden Gewinns auf neue
Rechnung
EUR 12.471.947,31
3.
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2006
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2006 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
4.
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2006
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2006 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
5.
Wahl zum Aufsichtsrat
Die Amtszeit des durch die Hauptversammlung gewählten Mitglieds des Aufsichtsrats Herrn Ralf E. Hess endete infolge Amtsniederlegung zum 25. Juli 2007. Mit Beschluss vom 1. August 2007 hat das Amtsgericht Königstein Frau Dr. Sabine Rothenberger zum Mitglied des Aufsichtsrates bestellt. Frau Dr. Sabine Rothenberger soll nunmehr der Hauptversammlung zur Wahl vorgeschlagen werden.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 des Aktiengesetzes und § 9 Abs. 1 der Satzung aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
Frau Dr. Sabine Rothenberger, Salzburg / Österreich, Geschäftsführerin der Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH (Anif / Österreich),
für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2011 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen.
Frau Dr. Sabine Rothenberger ist nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
6.
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2007
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO Deutsche Warentreuhand Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2007 zu wählen.
7.
Bestätigung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 4. September 2006 über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2005
Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 4. September 2006 hat zu ihrem Tagesordnungspunkt 3 (Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2005)gemäß dem Beschlussvorschlag
„Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2005 für diesen Zeitraum zu entlasten.“
beschlossen und damit die Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2005 für diesen Zeitraum entlastet.
Gegen diesen Beschluss hat ein Aktionär Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage erhoben. Nachdem das Landgericht Frankfurt am Main in erster Instanz diese Klage abgewiesen hat, ist das Verfahren nunmehr in der Berufungsinstanz vor dem OLG Frankfurt am Main anhängig.
Um bereits vor Abschluss eines möglicherweise länger andauernden gerichtlichen Verfahrens Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, folgenden Beschluss gemäß § 244 Satz 1 AktG zu fassen, durch den der Entlastungsbeschluss bestätigt wird:
„Der zu Punkt 3 der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung vom 4. September 2006 gefasste Beschluss, die Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2005 für diesen Zeitraum zu entlasten, wird gemäß § 244 Satz 1 AktG bestätigt. Für den Fall der Nichtigkeit des zu Punkt 3 der Tagesordnung vom
4. September 2006 gefassten Beschlusses gilt diese Bestätigung als Neuvornahme.“
8.
Bestätigung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 4. September 2006 über die Anpassung der Satzung an das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts
Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 4. September 2006 hat zu ihrem Tagesordnungspunkt 6 (Beschlussfassung über die Anpassung der Satzung an das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts) folgenden Beschluss gefasst:
“6.1.1 § 15 Abs. 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
2.
Die Einladung muss mindestens 30 Tage vor dem Tag, bis zu dessen Ablauf sich die Aktionäre zur Hauptversammlung gemäß § 16 anzumelden haben, den Tag der Veröffentlichung und den letzten Tag der Anmeldung nicht mitgerechnet, bekannt gemacht werden.
6.1.2 § 16 Abs. 1 bis einschließlich Abs. 4 der Satzung werden wie folgt neu gefasst:
1.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft schriftlich oder per Telefax anmelden und ihren Anteilsbesitz durch eine in Textform erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts nachweisen. Die Bescheinigung hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Versammlung zu beziehen. Anmeldung und Bescheinigung müssen der Gesellschaft bis spätestens am siebten Tag vor der Versammlung zugehen.
6.1.3 § 16 Abs. 4 der Satzung wird zu § 16 Abs. 2. Der Wortlaut bleibt unverändert. § 16 Abs. 2 und 3 der bisherigen Satzung werden ersatzlos gestrichen.
6.2 In § 17 der Satzung wird ein neuer Abs. 3 angefügt:
Der Versammlungsleiter ist ermächtigt, in der Hauptversammlung das Frage- und Rederecht für den gesamten Hauptversammlungsverlauf, für einzelne Tagesordnungspunkte oder für einzelne Redner zeitlich angemessen zu beschränken.“
Gegen diesen Beschluss hat ein Aktionär Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage erhoben. Nachdem das Landgericht Frankfurt am Main in erster Instanz diese Klage abgewiesen hat, ist das Verfahren nunmehr in der Berufungsinstanz vor dem OLG Frankfurt am Main anhängig. Die Satzungsänderungen wurden am 1. November 2006 in das Handelsregister eingetragen.
Um bereits vor Abschluss eines möglicherweise länger andauernden gerichtlichen Verfahrens Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, folgenden Beschluss gemäß § 244 Satz 1 AktG zu fassen, durch den dieser Satzungsänderungsbeschluss bestätigt wird:
„Der zu Punkt 6 Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung vom 4. September 2006 gefasste Beschluss:
6.1.1 § 15 Abs. 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
2.
Die Einladung muss mindestens 30 Tage vor dem Tag, bis zu dessen Ablauf sich die Aktionäre zur Hauptversammlung gemäß § 16 anzumelden haben, den Tag der Veröffentlichung und den letzten Tag der Anmeldung nicht mitgerechnet, bekannt gemacht werden.
6.1.2 § 16 Abs. 1 bis einschließlich Abs. 4 der Satzung werden wie folgt neu gefasst:
1.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft schriftlich oder per Telefax anmelden und ihren Anteilsbesitz durch eine in Textform erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts nachweisen. Die Bescheinigung hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Versammlung zu beziehen. Anmeldung und Bescheinigung müssen der Gesellschaft bis spätestens am siebten Tag vor der Versammlung zugehen.
6.1.3 § 16 Abs. 4 der Satzung wird zu § 16 Abs. 2. Der Wortlaut bleibt unverändert. § 16 Abs. 2 und 3 der bisherigen Satzung werden ersatzlos gestrichen.
6.2 In § 17 der Satzung wird ein neuer Abs. 3 angefügt:
Der Versammlungsleiter ist ermächtigt, in der Hauptversammlung das Frage- und Rederecht für den gesamten Hauptversammlungsverlauf, für einzelne Tagesordnungspunkte oder für einzelne Redner zeitlich angemessen zu beschränken.
wird gemäß § 244 Satz 1 AktG bestätigt. Für den Fall der Nichtigkeit des zu Punkt 6 der Tagesordnung vom 4. September 2006 gefassten Beschlusses gilt diese Bestätigung als Neuvornahme.“
9.
Beschlussfassung über eine Satzungsänderung im Hinblick auf die Übermittlung von Informationen
Das am 20. Januar 2007 in Kraft getretene Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG) bestimmt, das die Übermittlung von Informationen an die Aktionäre im Wege der Datenfernübertragung u.a. der Zustimmung der Hauptversammlung bedarf.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 4 der Satzung zu ergänzen und wie folgt neu zu fassen:
„§ 4
1.
Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im elektronischen Bundesanzeiger.
2.
Informationen an die Inhaber zugelassener Wertpapiere der Gesellschaft können unter den gesetzlich vorgesehenen Bedingungen auch im Wege der Datenfernübertragung übermittelt werden.“
10.
Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen auf die Autania Holding AG mit Sitz in Arbon/Schweiz gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß den §§ 327 a ff. Aktiengesetz
Nach § 327 a Abs. 1 Satz 1 AktG kann die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft auf Verlangen eines Aktionärs, dem Aktien der Gesellschaft in Höhe von 95 % des Grundkapitals gehören (Hauptaktionär), die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen.
Die Autania Holding AG mit Sitz in Arbon/Schweiz, Stacherholzstrasse 59, 9320 Arbon, Schweiz (nachfolgend auch „Hauptaktionärin“ genannt), eingetragen im Handelsregister des Kantons Thurgau unter der Firmennummer CH-440.3.009.073-9, hat dem Vorstand der AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen (nachfolgend auch „Gesellschaft“ oder „AUTANIA AG“ genannt) mit Schreiben vom 23. August 2007 mitgeteilt, dass ihr von dem in 4.043.603 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilten Grundkapital der AUTANIA AG unmittelbar und mittelbar gemäß Zurechnung nach §§ 327 a Abs. 2, 16 Abs. 4 Alt. 1 AktG insgesamt 3.986.486 Stückaktien an der AUTANIA AG gehören, was einem Anteil von rund 98,59 % des Grundkapitals der AUTANIA AG entspricht. Die Autania Holding AG ist damit Hauptaktionärin der AUTANIA AG im Sinne des § 327 a Abs. 1 Satz 1 AktG. Den angegebenen Bestand der von ihr gehaltenen Aktien an der AUTANIA AG hat die Autania Holding AG durch Vorlage entsprechender Depotbestätigungen gegenüber dem Vorstand der AUTANIA AG nachgewiesen.
Die Autania Holding AG hat in dem Schreiben vom 23. August 2007 zudem an die AUTANIA AG gemäß § 327 a Abs. 1 Satz 1 AktG das Verlangen gerichtet, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit die nächste Hauptversammlung der AUTANIA AG einen Beschluss nach § 327 a Abs. 1 Satz 1 AktG über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der AUTANIA AG auf die Autania Holding AG fassen kann (Übertragungsbeschluss).
Die Autania Holding AG hat die an die Minderheitsaktionäre der AUTANIA AG zu zahlende Barabfindung auf Euro 42,32 je übergegangener Stückaktie an der AUTANIA AG festgelegt und dies dem Vorstand der AUTANIA AG in einem weiteren Schreiben vom 9. Oktober 2007, mit dem sie ihr Verlangen hinsichtlich der Höhe der Barabfindung konkretisiert hat, mitgeteilt.
Die Autania Holding AG hat dem Vorstand der AUTANIA AG gemäß § 327 b Abs. 3 AktG eine Erklärung der COMMERZBANK Aktiengesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 32000, übermittelt, in der die COMMERZBANK Aktiengesellschaft die Gewährleistung für die Erfüllung der Verpflichtung der Autania Holding AG als Hauptaktionärin übernimmt, den Minderheitsaktionären der AUTANIA AG nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister unverzüglich die festgelegte Barabfindung für die übergegangenen Aktien an der AUTANIA AG zu zahlen.
In einem schriftlichen Bericht an die Hauptversammlung der AUTANIA AG hat die Autania Holding AG gemäß § 327 c Abs. 2 Satz 1 AktG die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der AUTANIA AG auf die Hauptaktionärin dargelegt sowie die Angemessenheit der festgelegten Barabfindung erläutert und begründet.
Die Angemessenheit der von der Autania Holding AG festgelegten Barabfindung wurde durch die Creutzmann & Co. GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Landau geprüft und bestätigt, die das Landgericht Frankfurt am Main mit Beschluss vom 29. August 2007 als sachverständigen Prüfer ausgewählt und bestellt hat (§ 327 c Abs. 2 Satz 2 bis 4 AktG).
Die Barabfindung ist von der Bekanntgabe der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister des Sitzes der AUTANIA AG an mit jährlich 2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuches zu verzinsen.
Vorstand und Aufsichtsrat der AUTANIA AG schlagen vor, auf Verlangen der Autania Holding AG folgenden Beschluss zu fassen:
„Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen mit Sitz in Kelkheim (Minderheitsaktionäre) werden gemäß den §§ 327 a ff. AktG gegen Gewährung einer von der Autania Holding AG mit Sitz in Arbon/Schweiz (Hauptaktionärin) zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 42,32 je auf den Inhaber lautender Stückaktie an der AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals in Höhe von EUR 2,60 auf die Hauptaktionärin übertragen.“
Von der Einberufung der Hauptversammlung an liegen in den Geschäftsräumen der AUTANIA AG, Industriestraße 7, 65779 Kelkheim, während der üblichen Geschäftszeiten (Mo. bis Fr. von 9.00 bis 17.00 Uhr) folgende Unterlagen zur Einsicht der Aktionäre aus:
―
der Entwurf des Übertragungsbeschlusses,
―
die Jahresabschlüsse und die Konzernabschlüsse der AUTANIA AG sowie die zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichte für die Geschäftsjahre 2004, 2005 und 2006,
―
der von der Autania Holding AG in ihrer Eigenschaft als Hauptaktionärin der AUTANIA AG gemäß § 327 c Abs. 2 S. 1 AktG erstattete Bericht über die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der AUTANIA AG auf die Autania Holding AG sowie die Angemessenheit der festgelegten Barabfindung vom 9. Oktober 2007 (einschließlich der Gutachtlichen Stellungnahme der Ernst & Young AG zur Ermittlung des Unternehmenswerts der AUTANIA AG und der angemessenen Barabfindung zum 28. November 2007 vom 9. Oktober 2007),
―
die Gewährleistungserklärung der COMMERZBANK Aktiengesellschaft nach § 327 b Abs. 3 AktG vom
9. Oktober 2007,
―
der von der Creutzmann & Co. GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Landau, als gerichtlich bestellter sachverständiger Prüfer gemäß § 327 c Abs. 2 S. 2 - 4 AktG erstattete Bericht über die Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung vom 11. Oktober 2007.
Von den genannten Unterlagen, welche auch in der Hauptversammlung der AUTANIA AG ausliegen werden, wird jedem Aktionär der AUTANIA AG auf sein Verlangen hin unverzüglich und kostenlos eine Abschrift seitens der Gesellschaft erteilt. Die Unterlagen sind außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.autania.de abrufbar.
Teilnahmeberechtigung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 16 Absatz 1 der Satzung unserer Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft schriftlich oder per Telefax anmelden und ihren Anteilsbesitz durch eine in Textform erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts nachweisen (Nachweis des Anteilsbesitzes). Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des
7. November 2007 (00:00 Uhr)
zu beziehen.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des
21. November 2007 (24:00 Uhr)
unter der nachfolgenden Adresse zugehen:
AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen
c/o Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG
FMS5HV
80311 München
Fax: +49 (0)89 5400-2519
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen.
Die AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen bietet ihren Aktionären an, sich auch durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich gemäß den ihnen von den Aktionären erteilten Weisungen aus. Diejenigen Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen wollen, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung.
Für die Vollmacht an Bevollmächtigte ist, soweit sie nicht an ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in
§ 135 AktG gleichgestellten Personen erteilt wird, die Schriftform erforderlich und ausreichend. Die für die Vollmachtserteilung notwendigen Unterlagen und Informationen erhalten die Aktionäre mit der Eintrittskarte.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung hat die AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen insgesamt 4.043.603 Aktien ausgegeben, die 4.043.603 Stimmen gewähren.
Gegenanträge und Wahlvorschläge
Gegenanträge von Aktionären gegen einen oder mehrere Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem oder mehreren Tagesordnungspunkten gemäß § 126 AktG sowie Wahlvorschläge im Sinne von § 127 AktG sind ausschließlich an die nachstehende Adresse zu richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen
Industriestraße 7
65779 Kelkheim
Telefax: +49 (0)6195 976615
E-Mail: info@autania.de
Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die spätestens zwei Wochen vor dem Tag der Hauptversammlung unter vorstehender Adresse eingehen, werden einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung im Internet unter www.autania.de unverzüglich veröffentlicht.
Kelkheim, im Oktober 2007
AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen
Der Vorstand
UTANIA
AKTIENGESELLSCHAFT FÜR INDUSTRIEBETEILIGUNGEN
KELKHEIM IM TAUNUS
ISIN: DE0005078000
Wertpapier-Kenn-Nr.: 507800
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft
zu der am
Mittwoch, 28. November 2007
um 10:00 Uhr
in der
Stadthalle Kelkheim, Gagernring 1, 65779 Kelkheim
(Eingang über Ecke Gagernring/Hornauer Straße, 65779 Kelkheim)
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
TAGESORDNUNG
1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2006, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2006, des zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts und des Berichts des Aufsichtsrates sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB
Diese Unterlagen sowie der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns können von der Einberufung an in den Geschäftsräumen der AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen, Industriestraße 7, 65779 Kelkheim, während der üblichen Geschäftszeiten (Mo. bis Fr. von 9.00 bis 17.00 Uhr) sowie im Internet unter www.autania.de eingesehen werden. Sie liegen auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen erteilt.
2.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen des abgelaufenen Geschäftsjahres 2006 in Höhe von EUR 13.482.848,06 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,25 je
dividendenberechtigter Stückaktie
dies ergibt rechnerisch
EUR 1.010.900,75
Vortrag des verbleibenden Gewinns auf neue
Rechnung
EUR 12.471.947,31
3.
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2006
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2006 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
4.
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2006
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2006 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
5.
Wahl zum Aufsichtsrat
Die Amtszeit des durch die Hauptversammlung gewählten Mitglieds des Aufsichtsrats Herrn Ralf E. Hess endete infolge Amtsniederlegung zum 25. Juli 2007. Mit Beschluss vom 1. August 2007 hat das Amtsgericht Königstein Frau Dr. Sabine Rothenberger zum Mitglied des Aufsichtsrates bestellt. Frau Dr. Sabine Rothenberger soll nunmehr der Hauptversammlung zur Wahl vorgeschlagen werden.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 des Aktiengesetzes und § 9 Abs. 1 der Satzung aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
Frau Dr. Sabine Rothenberger, Salzburg / Österreich, Geschäftsführerin der Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH (Anif / Österreich),
für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2011 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen.
Frau Dr. Sabine Rothenberger ist nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
6.
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2007
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO Deutsche Warentreuhand Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2007 zu wählen.
7.
Bestätigung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 4. September 2006 über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2005
Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 4. September 2006 hat zu ihrem Tagesordnungspunkt 3 (Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2005)gemäß dem Beschlussvorschlag
„Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2005 für diesen Zeitraum zu entlasten.“
beschlossen und damit die Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2005 für diesen Zeitraum entlastet.
Gegen diesen Beschluss hat ein Aktionär Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage erhoben. Nachdem das Landgericht Frankfurt am Main in erster Instanz diese Klage abgewiesen hat, ist das Verfahren nunmehr in der Berufungsinstanz vor dem OLG Frankfurt am Main anhängig.
Um bereits vor Abschluss eines möglicherweise länger andauernden gerichtlichen Verfahrens Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, folgenden Beschluss gemäß § 244 Satz 1 AktG zu fassen, durch den der Entlastungsbeschluss bestätigt wird:
„Der zu Punkt 3 der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung vom 4. September 2006 gefasste Beschluss, die Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2005 für diesen Zeitraum zu entlasten, wird gemäß § 244 Satz 1 AktG bestätigt. Für den Fall der Nichtigkeit des zu Punkt 3 der Tagesordnung vom
4. September 2006 gefassten Beschlusses gilt diese Bestätigung als Neuvornahme.“
8.
Bestätigung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 4. September 2006 über die Anpassung der Satzung an das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts
Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 4. September 2006 hat zu ihrem Tagesordnungspunkt 6 (Beschlussfassung über die Anpassung der Satzung an das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts) folgenden Beschluss gefasst:
“6.1.1 § 15 Abs. 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
2.
Die Einladung muss mindestens 30 Tage vor dem Tag, bis zu dessen Ablauf sich die Aktionäre zur Hauptversammlung gemäß § 16 anzumelden haben, den Tag der Veröffentlichung und den letzten Tag der Anmeldung nicht mitgerechnet, bekannt gemacht werden.
6.1.2 § 16 Abs. 1 bis einschließlich Abs. 4 der Satzung werden wie folgt neu gefasst:
1.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft schriftlich oder per Telefax anmelden und ihren Anteilsbesitz durch eine in Textform erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts nachweisen. Die Bescheinigung hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Versammlung zu beziehen. Anmeldung und Bescheinigung müssen der Gesellschaft bis spätestens am siebten Tag vor der Versammlung zugehen.
6.1.3 § 16 Abs. 4 der Satzung wird zu § 16 Abs. 2. Der Wortlaut bleibt unverändert. § 16 Abs. 2 und 3 der bisherigen Satzung werden ersatzlos gestrichen.
6.2 In § 17 der Satzung wird ein neuer Abs. 3 angefügt:
Der Versammlungsleiter ist ermächtigt, in der Hauptversammlung das Frage- und Rederecht für den gesamten Hauptversammlungsverlauf, für einzelne Tagesordnungspunkte oder für einzelne Redner zeitlich angemessen zu beschränken.“
Gegen diesen Beschluss hat ein Aktionär Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage erhoben. Nachdem das Landgericht Frankfurt am Main in erster Instanz diese Klage abgewiesen hat, ist das Verfahren nunmehr in der Berufungsinstanz vor dem OLG Frankfurt am Main anhängig. Die Satzungsänderungen wurden am 1. November 2006 in das Handelsregister eingetragen.
Um bereits vor Abschluss eines möglicherweise länger andauernden gerichtlichen Verfahrens Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, folgenden Beschluss gemäß § 244 Satz 1 AktG zu fassen, durch den dieser Satzungsänderungsbeschluss bestätigt wird:
„Der zu Punkt 6 Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung vom 4. September 2006 gefasste Beschluss:
6.1.1 § 15 Abs. 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
2.
Die Einladung muss mindestens 30 Tage vor dem Tag, bis zu dessen Ablauf sich die Aktionäre zur Hauptversammlung gemäß § 16 anzumelden haben, den Tag der Veröffentlichung und den letzten Tag der Anmeldung nicht mitgerechnet, bekannt gemacht werden.
6.1.2 § 16 Abs. 1 bis einschließlich Abs. 4 der Satzung werden wie folgt neu gefasst:
1.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft schriftlich oder per Telefax anmelden und ihren Anteilsbesitz durch eine in Textform erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts nachweisen. Die Bescheinigung hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Versammlung zu beziehen. Anmeldung und Bescheinigung müssen der Gesellschaft bis spätestens am siebten Tag vor der Versammlung zugehen.
6.1.3 § 16 Abs. 4 der Satzung wird zu § 16 Abs. 2. Der Wortlaut bleibt unverändert. § 16 Abs. 2 und 3 der bisherigen Satzung werden ersatzlos gestrichen.
6.2 In § 17 der Satzung wird ein neuer Abs. 3 angefügt:
Der Versammlungsleiter ist ermächtigt, in der Hauptversammlung das Frage- und Rederecht für den gesamten Hauptversammlungsverlauf, für einzelne Tagesordnungspunkte oder für einzelne Redner zeitlich angemessen zu beschränken.
wird gemäß § 244 Satz 1 AktG bestätigt. Für den Fall der Nichtigkeit des zu Punkt 6 der Tagesordnung vom 4. September 2006 gefassten Beschlusses gilt diese Bestätigung als Neuvornahme.“
9.
Beschlussfassung über eine Satzungsänderung im Hinblick auf die Übermittlung von Informationen
Das am 20. Januar 2007 in Kraft getretene Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG) bestimmt, das die Übermittlung von Informationen an die Aktionäre im Wege der Datenfernübertragung u.a. der Zustimmung der Hauptversammlung bedarf.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 4 der Satzung zu ergänzen und wie folgt neu zu fassen:
„§ 4
1.
Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im elektronischen Bundesanzeiger.
2.
Informationen an die Inhaber zugelassener Wertpapiere der Gesellschaft können unter den gesetzlich vorgesehenen Bedingungen auch im Wege der Datenfernübertragung übermittelt werden.“
10.
Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen auf die Autania Holding AG mit Sitz in Arbon/Schweiz gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß den §§ 327 a ff. Aktiengesetz
Nach § 327 a Abs. 1 Satz 1 AktG kann die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft auf Verlangen eines Aktionärs, dem Aktien der Gesellschaft in Höhe von 95 % des Grundkapitals gehören (Hauptaktionär), die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen.
Die Autania Holding AG mit Sitz in Arbon/Schweiz, Stacherholzstrasse 59, 9320 Arbon, Schweiz (nachfolgend auch „Hauptaktionärin“ genannt), eingetragen im Handelsregister des Kantons Thurgau unter der Firmennummer CH-440.3.009.073-9, hat dem Vorstand der AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen (nachfolgend auch „Gesellschaft“ oder „AUTANIA AG“ genannt) mit Schreiben vom 23. August 2007 mitgeteilt, dass ihr von dem in 4.043.603 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilten Grundkapital der AUTANIA AG unmittelbar und mittelbar gemäß Zurechnung nach §§ 327 a Abs. 2, 16 Abs. 4 Alt. 1 AktG insgesamt 3.986.486 Stückaktien an der AUTANIA AG gehören, was einem Anteil von rund 98,59 % des Grundkapitals der AUTANIA AG entspricht. Die Autania Holding AG ist damit Hauptaktionärin der AUTANIA AG im Sinne des § 327 a Abs. 1 Satz 1 AktG. Den angegebenen Bestand der von ihr gehaltenen Aktien an der AUTANIA AG hat die Autania Holding AG durch Vorlage entsprechender Depotbestätigungen gegenüber dem Vorstand der AUTANIA AG nachgewiesen.
Die Autania Holding AG hat in dem Schreiben vom 23. August 2007 zudem an die AUTANIA AG gemäß § 327 a Abs. 1 Satz 1 AktG das Verlangen gerichtet, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit die nächste Hauptversammlung der AUTANIA AG einen Beschluss nach § 327 a Abs. 1 Satz 1 AktG über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der AUTANIA AG auf die Autania Holding AG fassen kann (Übertragungsbeschluss).
Die Autania Holding AG hat die an die Minderheitsaktionäre der AUTANIA AG zu zahlende Barabfindung auf Euro 42,32 je übergegangener Stückaktie an der AUTANIA AG festgelegt und dies dem Vorstand der AUTANIA AG in einem weiteren Schreiben vom 9. Oktober 2007, mit dem sie ihr Verlangen hinsichtlich der Höhe der Barabfindung konkretisiert hat, mitgeteilt.
Die Autania Holding AG hat dem Vorstand der AUTANIA AG gemäß § 327 b Abs. 3 AktG eine Erklärung der COMMERZBANK Aktiengesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 32000, übermittelt, in der die COMMERZBANK Aktiengesellschaft die Gewährleistung für die Erfüllung der Verpflichtung der Autania Holding AG als Hauptaktionärin übernimmt, den Minderheitsaktionären der AUTANIA AG nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister unverzüglich die festgelegte Barabfindung für die übergegangenen Aktien an der AUTANIA AG zu zahlen.
In einem schriftlichen Bericht an die Hauptversammlung der AUTANIA AG hat die Autania Holding AG gemäß § 327 c Abs. 2 Satz 1 AktG die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der AUTANIA AG auf die Hauptaktionärin dargelegt sowie die Angemessenheit der festgelegten Barabfindung erläutert und begründet.
Die Angemessenheit der von der Autania Holding AG festgelegten Barabfindung wurde durch die Creutzmann & Co. GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Landau geprüft und bestätigt, die das Landgericht Frankfurt am Main mit Beschluss vom 29. August 2007 als sachverständigen Prüfer ausgewählt und bestellt hat (§ 327 c Abs. 2 Satz 2 bis 4 AktG).
Die Barabfindung ist von der Bekanntgabe der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister des Sitzes der AUTANIA AG an mit jährlich 2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuches zu verzinsen.
Vorstand und Aufsichtsrat der AUTANIA AG schlagen vor, auf Verlangen der Autania Holding AG folgenden Beschluss zu fassen:
„Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen mit Sitz in Kelkheim (Minderheitsaktionäre) werden gemäß den §§ 327 a ff. AktG gegen Gewährung einer von der Autania Holding AG mit Sitz in Arbon/Schweiz (Hauptaktionärin) zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 42,32 je auf den Inhaber lautender Stückaktie an der AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals in Höhe von EUR 2,60 auf die Hauptaktionärin übertragen.“
Von der Einberufung der Hauptversammlung an liegen in den Geschäftsräumen der AUTANIA AG, Industriestraße 7, 65779 Kelkheim, während der üblichen Geschäftszeiten (Mo. bis Fr. von 9.00 bis 17.00 Uhr) folgende Unterlagen zur Einsicht der Aktionäre aus:
―
der Entwurf des Übertragungsbeschlusses,
―
die Jahresabschlüsse und die Konzernabschlüsse der AUTANIA AG sowie die zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichte für die Geschäftsjahre 2004, 2005 und 2006,
―
der von der Autania Holding AG in ihrer Eigenschaft als Hauptaktionärin der AUTANIA AG gemäß § 327 c Abs. 2 S. 1 AktG erstattete Bericht über die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der AUTANIA AG auf die Autania Holding AG sowie die Angemessenheit der festgelegten Barabfindung vom 9. Oktober 2007 (einschließlich der Gutachtlichen Stellungnahme der Ernst & Young AG zur Ermittlung des Unternehmenswerts der AUTANIA AG und der angemessenen Barabfindung zum 28. November 2007 vom 9. Oktober 2007),
―
die Gewährleistungserklärung der COMMERZBANK Aktiengesellschaft nach § 327 b Abs. 3 AktG vom
9. Oktober 2007,
―
der von der Creutzmann & Co. GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Landau, als gerichtlich bestellter sachverständiger Prüfer gemäß § 327 c Abs. 2 S. 2 - 4 AktG erstattete Bericht über die Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung vom 11. Oktober 2007.
Von den genannten Unterlagen, welche auch in der Hauptversammlung der AUTANIA AG ausliegen werden, wird jedem Aktionär der AUTANIA AG auf sein Verlangen hin unverzüglich und kostenlos eine Abschrift seitens der Gesellschaft erteilt. Die Unterlagen sind außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.autania.de abrufbar.
Teilnahmeberechtigung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 16 Absatz 1 der Satzung unserer Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft schriftlich oder per Telefax anmelden und ihren Anteilsbesitz durch eine in Textform erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts nachweisen (Nachweis des Anteilsbesitzes). Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des
7. November 2007 (00:00 Uhr)
zu beziehen.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des
21. November 2007 (24:00 Uhr)
unter der nachfolgenden Adresse zugehen:
AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen
c/o Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG
FMS5HV
80311 München
Fax: +49 (0)89 5400-2519
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen.
Die AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen bietet ihren Aktionären an, sich auch durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich gemäß den ihnen von den Aktionären erteilten Weisungen aus. Diejenigen Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen wollen, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung.
Für die Vollmacht an Bevollmächtigte ist, soweit sie nicht an ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in
§ 135 AktG gleichgestellten Personen erteilt wird, die Schriftform erforderlich und ausreichend. Die für die Vollmachtserteilung notwendigen Unterlagen und Informationen erhalten die Aktionäre mit der Eintrittskarte.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung hat die AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen insgesamt 4.043.603 Aktien ausgegeben, die 4.043.603 Stimmen gewähren.
Gegenanträge und Wahlvorschläge
Gegenanträge von Aktionären gegen einen oder mehrere Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem oder mehreren Tagesordnungspunkten gemäß § 126 AktG sowie Wahlvorschläge im Sinne von § 127 AktG sind ausschließlich an die nachstehende Adresse zu richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen
Industriestraße 7
65779 Kelkheim
Telefax: +49 (0)6195 976615
E-Mail: info@autania.de
Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die spätestens zwei Wochen vor dem Tag der Hauptversammlung unter vorstehender Adresse eingehen, werden einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung im Internet unter www.autania.de unverzüglich veröffentlicht.
Kelkheim, im Oktober 2007
AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen
Der Vorstand
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.025.368 von Muckelius am 16.10.07 16:03:28heute ist HV-Tag. Ich hoffe jemand kann in den nächsten Tagen berichten Was da auf der Versammlung so abgelaufen ist...
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.602.199 von Muckelius am 28.11.07 18:02:57 29.11.2007 16:08
Autania AG: Hauptversammlung beschließt Squeeze Out
AUTANIA AG für Industriebeteiligungen / Hauptversammlung/Squeeze-Out
News, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Herausgeber verantwortlich.
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Pressemitteilung / WKN 507 800
AUTANIA AG: Hauptversammlung beschließt den Squeeze Out
Die gestrige Hauptversammlung der AUTANIA Aktiengesellschaft für
Industriebeteiligungen (ISIN DE 0005078000/WKN 507800) hat am frühen Abend
über das Verlangen der Hauptaktionärin, der AUTANIA Holding AG, die Aktien
der Minderheitsaktionäre gegen eine Barabfindung von 42,32 EUR je
Stückaktie auf die Hauptaktionärin zu übertragen, mit 99,91 % der
abgegebenen Stimmen positiv Beschluss gefasst. Der Beschluss wird erst mit
Eintragung in das Handelsregister wirksam.
In einer fairen und intensiven Diskussion mit vielen Wortmeldungen der etwa
60 anwesenden Aktionäre haben Vorstand und Aufsichtsrat alle Fragen
beantwortet. Die Redner-Kommentare reichten dabei von einem 'großzügigen
und fairen' Angebot bis hin zum Wunsch nach einem Spruchstellenverfahren,
um hier einen höheren Abfindungswert durchzusetzen. Einige Aktionäre haben
Widerspruch zu einzelnen oder allen Tagesordnungspunkten zu Protokoll
erklärt.
Am 9. Oktober 2007 hat die AUTANIA AG mitgeteilt, dass die Hauptaktionärin
als Wert der Barabfindung 42,32 EUR je Stückaktie festgelegt hat. Die Höhe
dieses Betrages basiert auf einem Gutachten der ERNST & YOUNG AG, Zürich,
Schweiz. Die Angemessenheit der Barabfindung hat der gerichtlich bestellte
sachverständige Prüfer Creutzmann & Co. GmbH
Wirtschaftsprüfungsberatungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft,
Landau, in seinem Prüfungsgutachten bestätigt.
Alle anderen Tagesordnungspunkte, insbesondere die Beschlussfassung über
eine Dividende von 0,25 EUR je Aktie für das Geschäftsjahr 2006, wurden
ebenfalls mit wenigen Gegenstimmen gemäß dem Vorschlag der Verwaltung
entschieden.
Im Geschäftsjahr 2006 hatte der AUTANIA Konzern einen Umsatz von 149,6 Mio.
EUR und einen Jahresüberschuss von 8,8 Mio. EUR
(= 5,9 % Umsatzrendite) erreicht. Zum 30. Juni 2007 lag der Umsatz bei 76,3
Mio. EUR und einem Konzernjahresüberschuss von 5,4 Mio. EUR (= 7,1 %
Rendite).
Der AUTANIA Konzern hat per 31. Oktober 2007 – zeitanteilig gerechnet -
noch nicht die ambitionierten Planzahlen der Unternehmenswertgutachten
erreicht, die für das Jahr 2007 einen Umsatz von rund 165 Mio. EUR und
einen Konzernjahresüberschuss von 14,9 Mio. EUR vorsehen. Pro
forma-konsolidiert ergeben sich per Ende Oktober 2007 bei einem Umsatz von
rund 132 Mio. EUR ein Jahresüberschuss von 11,4 Mio. EUR (= 8,6 % vom
Umsatz ) und ein EBIT von 15,4 Mio. EUR (= 11,6 % vom Umsatz).
Der für das Geschäftsjahr 2007 angestrebte EBIT-Wert liegt bei 19,4 Mio.
EUR und damit bei einer Rendite von 11,8 % bezogen auf den Plan-Umsatz 2007
von 165 Mio. EUR. Gegenüber den Vorjahreszahlen 2006 würde dies eine
EBIT-Steigerung von 64,4 % bedeuten. Diese Verbesserungen wurden bereits in
den durch das Prüfungsgutachten bestätigten Abfindungsbetrag 'eingepreist'.
In den ersten 10 Monaten des Geschäftsjahres wurde ein bis weit in das Jahr
2009 reichender Auftragseingang in Höhe von 211 Mio. EUR (Wert 2006: 181
Mio. EUR) verzeichnet, so dass der Konzern in diesem Jahr bisher über 22
Mio. EUR investiert hat, um den Auftragsbestand von 181 Mio. EUR (Wert
2006: 103,5 Mio. EUR) bewältigen zu können. Insoweit hatte auch die
Mehrzahl der Aktionäre Verständnis für die bevorzugte Gewinnthesaurierung
im Geschäftsjahr 2006.
Vorstand und Aufsichtsrat gehen nach dem positiven Verlauf der
Hauptversammlung davon aus, dass die ausführlich erteilten Auskünfte
gegenüber den Aktionären und die professionelle und faire Wertermittlung
der Gutachter zu einem vereinfachten weiteren Verlauf des geplanten
Delisting führen werden.
Die AUTANIA AG ist ein führender europäischer Werkzeug¬maschinenbau-Konzern
für technologieorientierte Systemlösungen in den Spezialsegmenten
Komplettbearbeitung, Präzisionsschleifen und Umformtechnologie.
Kelkheim, den 29. November 2007
Weitere Informationen:
AUTANIA AG
Ralf Weber
Mitglied des Vorstandes
Industriestr. 7
D-65779 Kelkheim
Tel. +49-6195-976612 ; info@autania.de
Sie finden alle Pressemitteilungen der AUTANIA AG auch unter www.autania.de
zum Download.
Fotos werden über den mecom-Bildkanal 'ddp-direkt' verbreitet und sind
zusätzlich abrufbar unter
http://ers.equitystory.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=download_ddp…
21
29.11.2007 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
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Sprache: Deutsch
Emittent: AUTANIA AG für Industriebeteiligungen
Industriestraße 7
65779 Kelkheim
Deutschland
Telefon: +49 (0)6195 97 66 11
Fax: +49 (0)6195 97 66 15
E-mail: info@autania.de
Internet: www.autania.de
ISIN: DE0005078000, DE0005078000
WKN: 507800
Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Frankfurt (General Standard);
Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Autania AG: Hauptversammlung beschließt Squeeze Out
AUTANIA AG für Industriebeteiligungen / Hauptversammlung/Squeeze-Out
News, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Herausgeber verantwortlich.
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Pressemitteilung / WKN 507 800
AUTANIA AG: Hauptversammlung beschließt den Squeeze Out
Die gestrige Hauptversammlung der AUTANIA Aktiengesellschaft für
Industriebeteiligungen (ISIN DE 0005078000/WKN 507800) hat am frühen Abend
über das Verlangen der Hauptaktionärin, der AUTANIA Holding AG, die Aktien
der Minderheitsaktionäre gegen eine Barabfindung von 42,32 EUR je
Stückaktie auf die Hauptaktionärin zu übertragen, mit 99,91 % der
abgegebenen Stimmen positiv Beschluss gefasst. Der Beschluss wird erst mit
Eintragung in das Handelsregister wirksam.
In einer fairen und intensiven Diskussion mit vielen Wortmeldungen der etwa
60 anwesenden Aktionäre haben Vorstand und Aufsichtsrat alle Fragen
beantwortet. Die Redner-Kommentare reichten dabei von einem 'großzügigen
und fairen' Angebot bis hin zum Wunsch nach einem Spruchstellenverfahren,
um hier einen höheren Abfindungswert durchzusetzen. Einige Aktionäre haben
Widerspruch zu einzelnen oder allen Tagesordnungspunkten zu Protokoll
erklärt.
Am 9. Oktober 2007 hat die AUTANIA AG mitgeteilt, dass die Hauptaktionärin
als Wert der Barabfindung 42,32 EUR je Stückaktie festgelegt hat. Die Höhe
dieses Betrages basiert auf einem Gutachten der ERNST & YOUNG AG, Zürich,
Schweiz. Die Angemessenheit der Barabfindung hat der gerichtlich bestellte
sachverständige Prüfer Creutzmann & Co. GmbH
Wirtschaftsprüfungsberatungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft,
Landau, in seinem Prüfungsgutachten bestätigt.
Alle anderen Tagesordnungspunkte, insbesondere die Beschlussfassung über
eine Dividende von 0,25 EUR je Aktie für das Geschäftsjahr 2006, wurden
ebenfalls mit wenigen Gegenstimmen gemäß dem Vorschlag der Verwaltung
entschieden.
Im Geschäftsjahr 2006 hatte der AUTANIA Konzern einen Umsatz von 149,6 Mio.
EUR und einen Jahresüberschuss von 8,8 Mio. EUR
(= 5,9 % Umsatzrendite) erreicht. Zum 30. Juni 2007 lag der Umsatz bei 76,3
Mio. EUR und einem Konzernjahresüberschuss von 5,4 Mio. EUR (= 7,1 %
Rendite).
Der AUTANIA Konzern hat per 31. Oktober 2007 – zeitanteilig gerechnet -
noch nicht die ambitionierten Planzahlen der Unternehmenswertgutachten
erreicht, die für das Jahr 2007 einen Umsatz von rund 165 Mio. EUR und
einen Konzernjahresüberschuss von 14,9 Mio. EUR vorsehen. Pro
forma-konsolidiert ergeben sich per Ende Oktober 2007 bei einem Umsatz von
rund 132 Mio. EUR ein Jahresüberschuss von 11,4 Mio. EUR (= 8,6 % vom
Umsatz ) und ein EBIT von 15,4 Mio. EUR (= 11,6 % vom Umsatz).
Der für das Geschäftsjahr 2007 angestrebte EBIT-Wert liegt bei 19,4 Mio.
EUR und damit bei einer Rendite von 11,8 % bezogen auf den Plan-Umsatz 2007
von 165 Mio. EUR. Gegenüber den Vorjahreszahlen 2006 würde dies eine
EBIT-Steigerung von 64,4 % bedeuten. Diese Verbesserungen wurden bereits in
den durch das Prüfungsgutachten bestätigten Abfindungsbetrag 'eingepreist'.
In den ersten 10 Monaten des Geschäftsjahres wurde ein bis weit in das Jahr
2009 reichender Auftragseingang in Höhe von 211 Mio. EUR (Wert 2006: 181
Mio. EUR) verzeichnet, so dass der Konzern in diesem Jahr bisher über 22
Mio. EUR investiert hat, um den Auftragsbestand von 181 Mio. EUR (Wert
2006: 103,5 Mio. EUR) bewältigen zu können. Insoweit hatte auch die
Mehrzahl der Aktionäre Verständnis für die bevorzugte Gewinnthesaurierung
im Geschäftsjahr 2006.
Vorstand und Aufsichtsrat gehen nach dem positiven Verlauf der
Hauptversammlung davon aus, dass die ausführlich erteilten Auskünfte
gegenüber den Aktionären und die professionelle und faire Wertermittlung
der Gutachter zu einem vereinfachten weiteren Verlauf des geplanten
Delisting führen werden.
Die AUTANIA AG ist ein führender europäischer Werkzeug¬maschinenbau-Konzern
für technologieorientierte Systemlösungen in den Spezialsegmenten
Komplettbearbeitung, Präzisionsschleifen und Umformtechnologie.
Kelkheim, den 29. November 2007
Weitere Informationen:
AUTANIA AG
Ralf Weber
Mitglied des Vorstandes
Industriestr. 7
D-65779 Kelkheim
Tel. +49-6195-976612 ; info@autania.de
Sie finden alle Pressemitteilungen der AUTANIA AG auch unter www.autania.de
zum Download.
Fotos werden über den mecom-Bildkanal 'ddp-direkt' verbreitet und sind
zusätzlich abrufbar unter
http://ers.equitystory.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=download_ddp…
21
29.11.2007 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
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Sprache: Deutsch
Emittent: AUTANIA AG für Industriebeteiligungen
Industriestraße 7
65779 Kelkheim
Deutschland
Telefon: +49 (0)6195 97 66 11
Fax: +49 (0)6195 97 66 15
E-mail: info@autania.de
Internet: www.autania.de
ISIN: DE0005078000, DE0005078000
WKN: 507800
Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Frankfurt (General Standard);
Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Antwort auf Beitrag Nr.: 32.616.381 von Muckelius am 29.11.07 17:32:47Heute geringfügiger Handel zu 50 Euro!
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.628.935 von Muckelius am 30.11.07 16:04:44auf www.gsc-research.de wurde ein kostenpflichtiger HV-Bericht veröffentlicht.
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.661.524 von Muckelius am 04.12.07 17:01:53Heute enorme Umsätze. Alleine in Frankfurt über 8000 Stück!
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.010.929 von Muckelius am 10.01.08 19:04:41aus dem elektr. Bundesanzeiger:
AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen
Kelkheim im Taunus
- ISIN: DE0005078000 -
- Wertpapier-Kenn-Nr.: 507800 -
Bekanntmachung gemäß §§ 246 Abs. 4, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG
Gemäß §§ 246 Abs. 4, 249 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz geben wir bekannt, dass sechs Aktionäre gegen den in der ordentlichen Hauptversammlung der AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen vom 28. November 2007 zu Tagesordnungspunkt 10 (Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen auf die Autania Holding AG mit Sitz in Arbon/Schweiz gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß den §§ 327 a ff. Aktiengesetz) gefassten Beschluss und in zwei Fällen auch gegen weitere Beschlüsse der Hauptversammlung (TOP 2: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns, TOP 3: Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2006, TOP 4: Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2006, TOP 7: Bestätigung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 4. September 2006 über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2005, TOP 8: Bestätigung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 4. September 2006 über die Anpassung der Satzung an das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts) Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen erhoben haben. Die Klagen sind beim Landgericht Frankfurt am Main, 5. Kammer für Handelssachen, anhängig und wurden unter dem führenden Aktenzeichen 3-5 O 358/07 zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden.
Früher erster Termin zur mündlichen Verhandlung wurde bestimmt auf Dienstag, 11. März 2008, 09:15 Uhr, Raum 165, Gebäude C im Justizgebäude Hammelsgasse 1, Frankfurt am Main.
Kelkheim im Taunus, im Februar 2008
AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen
Der Vorstand
AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen
Kelkheim im Taunus
- ISIN: DE0005078000 -
- Wertpapier-Kenn-Nr.: 507800 -
Bekanntmachung gemäß §§ 246 Abs. 4, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG
Gemäß §§ 246 Abs. 4, 249 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz geben wir bekannt, dass sechs Aktionäre gegen den in der ordentlichen Hauptversammlung der AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen vom 28. November 2007 zu Tagesordnungspunkt 10 (Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen auf die Autania Holding AG mit Sitz in Arbon/Schweiz gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß den §§ 327 a ff. Aktiengesetz) gefassten Beschluss und in zwei Fällen auch gegen weitere Beschlüsse der Hauptversammlung (TOP 2: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns, TOP 3: Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2006, TOP 4: Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2006, TOP 7: Bestätigung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 4. September 2006 über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2005, TOP 8: Bestätigung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 4. September 2006 über die Anpassung der Satzung an das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts) Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen erhoben haben. Die Klagen sind beim Landgericht Frankfurt am Main, 5. Kammer für Handelssachen, anhängig und wurden unter dem führenden Aktenzeichen 3-5 O 358/07 zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden.
Früher erster Termin zur mündlichen Verhandlung wurde bestimmt auf Dienstag, 11. März 2008, 09:15 Uhr, Raum 165, Gebäude C im Justizgebäude Hammelsgasse 1, Frankfurt am Main.
Kelkheim im Taunus, im Februar 2008
AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen
Der Vorstand
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.356.892 von Muckelius am 13.02.08 17:09:18erste mündliche Verhandlung wurde bestimmt auf Dienstag, 11. März 2008, 09:15 Uhr, Raum 165, Gebäude C im Justizgebäude Hammelsgasse 1, Frankfurt am Main.
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.596.159 von cyberpiper nachkaufen am 10.03.08 12:20:06....hat jemand eine Ahnung wie die erste mündliche Verhandlung ausgegangen ist? In den letzten Tagen gab es "vermehrt" Umsatz in der Aktie.
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.634.524 von Muckelius am 13.03.08 19:17:44Forderung 100 EUR. Bei 57.000 freien Aktien entspräche das lediglich 3,2 Mio. EUR Aufschlag.
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.707.352 von cyberpiper nachkaufen am 22.03.08 11:46:47Wer hat Neuigkeiten zum Verfahren? Gibts welche?
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.802.945 von melanie.m am 03.04.08 19:40:39Wieder mal nenneswerte Umsätze: Über 1000 Stück sind heute schon umgegangen
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.847.718 von Muckelius am 09.04.08 17:04:56Sehe ich das richtig? 2000 Stück zu 45 Euro im Geld?
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.934.660 von Muckelius am 21.04.08 17:59:50Am Handelsplatz Frankfurt heute Umsatz von 1533 Aktien. Ob Rothenberger weiter dazukauft?
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.986.670 von Muckelius am 28.04.08 17:35:24Sieht fast so aus. Alles leergefegt.
Die 50+ können kommen!
Die 50+ können kommen!
So langsam sollte doch auch mal der Jahresabschluss 2007 vorliegen? Wäre da nicht mal eine AdHoc fällig?
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.608.855 von schaerholder am 29.07.08 19:31:40 14.08.2008 09:24
Autania AG: Umsatz und Ergebniszahlen für das Jahr 2007
AUTANIA AG für Industriebeteiligungen / Jahresergebnis/Squeeze-Out
News, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Herausgeber verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
AUTANIA-Konzern bestätigt bekannte Erwartungen
Umsatz- und Ergebniszahlen für 2007 verbessert
Kelkheim, 14. August 2008 – Die im Geregelten Markt / General Standard der
Frankfurter Wertpapierbörse gelistete AUTANIA AG steigerte im Geschäftsjahr
2007 den Konzernumsatz um 14,6% auf 171,4 Mio. EUR (i.Vj.: 149,6 Mio. EUR).
Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) zum
31. Dezember 2007 ist um 41,4% auf 25,8 Mio. EUR (i.Vj.: 18,3 Mio. EUR)
gestiegen.
Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) erreichte - bei
unterschiedlichen Leistungsdaten der Einzelgesellschaften und nach erneutem
Sonderaufwand aus Restrukturierung - eine Rendite von 12,1% vom Umsatz bzw.
einen Wert von 20,7 Mio. EUR (i.Vj.: 12,6 Mio. EUR).
Der Jahresüberschuss stieg im Konzern auf 12,0 Mio. EUR (i.Vj.: 8,8 Mio.
EUR). Die Netto-Umsatzrendite lag bei 6,7% (i.Vj.: 5,9%). Das Ergebnis je
Aktie errechnete sich per 31. Dezember 2007 mit 2,96 EUR (i.Vj.: 2,18 EUR).
Das Konzerneigenkapital ermittelte sich zum Stichtag mit 78,6 Mio. EUR bzw.
einer Quote von 42,1% im Verhältnis zu der auf 186,5 Mio. EUR gestiegenen
Bilanzsumme (i.Vj.: 43,6% / Bilanzsumme 155,6 Mio. EUR).
Den liquiden Mittel von 30 Mio. EUR (i.Vj.: 25 Mio. EUR) stehen
Bankdarlehen und Kundenanzahlungen mit 56,4 Mio. EUR (i.Vj.: 38,4 Mio.
EUR) gegenüber.
Der Auftragseingang erhöhte sich im abgelaufenen Geschäftsjahr konzernweit
um 37% auf 247,9 Mio. Euro (i.Vj.: 181 Mio. EUR). Sowohl im In- als auch im
Ausland wurden zweistellige Zuwächse verbucht, so dass sich der
Auftragsbestand zum Stichtag 31.12.2007 auf 176,3 Mio. EUR erhöhte (i.Vj.:
103,5 Mio. EUR) und somit weit in das Geschäftsjahr 2009 hineinreicht.
Für das Geschäftsjahr 2008 rechnet der Vorstand bei ausgelasteten
Kapazitäten mit einem vergleichbaren Umsatz- und Ergebnisniveau. Der
Konzern lag in den ersten sechs Monaten im Plan.
Zum so genannten Squeeze-Out –Verlangen, das heißt das Verlangen der
Mehrheitsaktionärin auf Ausschluss der Minderheitsaktionäre gegen
Barabfindung, sind bereits im Jahr 2007 Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen
eingelegt worden. Das von der AUTANIA AG beantragte Freigabeverfahren wurde
in erster Instanz durch das Landgericht Frankfurt zugunsten der
Gesellschaft entschieden. Rechtsmittel wurden gegen diese Entscheidung
eingelegt. Mit einer abschließenden Klärung ist zeitnah zu rechnen.
Die AUTANIA AG ist ein führender europäischer Werkzeugmaschinenbaukonzern
für technologieorientierte Systemlösungen in den Spezialsegmenten
Komplettbearbeitung, Präzisionsschleifen und Umformtechnologie.
Weitere Informationen:
AUTANIA AG
Ralf Weber
Mitglied des Vorstandes
Industriestr. 7
D-65779 Kelkheim
Tel. +49-6195-976612 ; info@autania.de
Sie finden alle Pressemitteilungen der Autania AG auch unter www.autania.de
zum Download.
14.08.2008 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
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Sprache: Deutsch
Emittent: AUTANIA AG für Industriebeteiligungen
Industriestraße 7
65779 Kelkheim
Deutschland
Telefon: +49 (0)6195 97 66 11
Fax: +49 (0)6195 97 66 15
E-Mail: info@autania.de
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WKN: 507800
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AUTANIA AG für Industriebeteiligungen / Jahresergebnis/Squeeze-Out
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Herausgeber verantwortlich.
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AUTANIA-Konzern bestätigt bekannte Erwartungen
Umsatz- und Ergebniszahlen für 2007 verbessert
Kelkheim, 14. August 2008 – Die im Geregelten Markt / General Standard der
Frankfurter Wertpapierbörse gelistete AUTANIA AG steigerte im Geschäftsjahr
2007 den Konzernumsatz um 14,6% auf 171,4 Mio. EUR (i.Vj.: 149,6 Mio. EUR).
Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) zum
31. Dezember 2007 ist um 41,4% auf 25,8 Mio. EUR (i.Vj.: 18,3 Mio. EUR)
gestiegen.
Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) erreichte - bei
unterschiedlichen Leistungsdaten der Einzelgesellschaften und nach erneutem
Sonderaufwand aus Restrukturierung - eine Rendite von 12,1% vom Umsatz bzw.
einen Wert von 20,7 Mio. EUR (i.Vj.: 12,6 Mio. EUR).
Der Jahresüberschuss stieg im Konzern auf 12,0 Mio. EUR (i.Vj.: 8,8 Mio.
EUR). Die Netto-Umsatzrendite lag bei 6,7% (i.Vj.: 5,9%). Das Ergebnis je
Aktie errechnete sich per 31. Dezember 2007 mit 2,96 EUR (i.Vj.: 2,18 EUR).
Das Konzerneigenkapital ermittelte sich zum Stichtag mit 78,6 Mio. EUR bzw.
einer Quote von 42,1% im Verhältnis zu der auf 186,5 Mio. EUR gestiegenen
Bilanzsumme (i.Vj.: 43,6% / Bilanzsumme 155,6 Mio. EUR).
Den liquiden Mittel von 30 Mio. EUR (i.Vj.: 25 Mio. EUR) stehen
Bankdarlehen und Kundenanzahlungen mit 56,4 Mio. EUR (i.Vj.: 38,4 Mio.
EUR) gegenüber.
Der Auftragseingang erhöhte sich im abgelaufenen Geschäftsjahr konzernweit
um 37% auf 247,9 Mio. Euro (i.Vj.: 181 Mio. EUR). Sowohl im In- als auch im
Ausland wurden zweistellige Zuwächse verbucht, so dass sich der
Auftragsbestand zum Stichtag 31.12.2007 auf 176,3 Mio. EUR erhöhte (i.Vj.:
103,5 Mio. EUR) und somit weit in das Geschäftsjahr 2009 hineinreicht.
Für das Geschäftsjahr 2008 rechnet der Vorstand bei ausgelasteten
Kapazitäten mit einem vergleichbaren Umsatz- und Ergebnisniveau. Der
Konzern lag in den ersten sechs Monaten im Plan.
Zum so genannten Squeeze-Out –Verlangen, das heißt das Verlangen der
Mehrheitsaktionärin auf Ausschluss der Minderheitsaktionäre gegen
Barabfindung, sind bereits im Jahr 2007 Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen
eingelegt worden. Das von der AUTANIA AG beantragte Freigabeverfahren wurde
in erster Instanz durch das Landgericht Frankfurt zugunsten der
Gesellschaft entschieden. Rechtsmittel wurden gegen diese Entscheidung
eingelegt. Mit einer abschließenden Klärung ist zeitnah zu rechnen.
Die AUTANIA AG ist ein führender europäischer Werkzeugmaschinenbaukonzern
für technologieorientierte Systemlösungen in den Spezialsegmenten
Komplettbearbeitung, Präzisionsschleifen und Umformtechnologie.
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AUTANIA AG
Ralf Weber
Mitglied des Vorstandes
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14.08.2008 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
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Sprache: Deutsch
Emittent: AUTANIA AG für Industriebeteiligungen
Industriestraße 7
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Deutschland
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Fax: +49 (0)6195 97 66 15
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Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Antwort auf Beitrag Nr.: 34.728.476 von Muckelius am 14.08.08 16:17:19 08.10.2008 14:35
Eintragung des Squeeze-out in das Handelsregister
AUTANIA AG für Industriebeteiligungen / Squeeze-Out
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Das Amtsgericht Königstein im Taunus hat der AUTANIA Aktiengesellschaft für
Industriebeteiligungen (AUTANIA AG) heute mitgeteilt, dass der Beschluss
der Hauptversammlung der AUTANIA AG vom 28. November 2007 über die
Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der AUTANIA AG auf die
Autania Holding AG mit Sitz in Arbon/Schweiz gegen Gewährung einer
angemessenen Barabfindung gemäß den §§ 327 a ff. Aktiengesetz am 6. Oktober
2008 in das Handelsregister der AUTANIA AG eingetragen wurde. Das
Oberlandesgericht Frankfurt a. M. hatte zuvor den Beschluss des Landgericht
Frankfurt a. M. im Freigabeverfahren bestätigt, wonach die von sechs
Minderheitsaktionären erhobenen Klagen gegen den Übertragungsbeschluss der
Eintragung des Beschlusses in das Handelsregister nicht entgegenstehen.
Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind
gemäß § 327 e Abs. 3 Satz 1 AktG alle Aktien der Minderheitsaktionäre kraft
Gesetzes auf die Autania Holding AG übergegangen. Die Notierung der
AUTANIA-Aktien wird in Kürze eingestellt.
Kelkheim, den 8. Oktober 2008
AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen
Der Vorstand
08.10.2008 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
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Sprache: Deutsch
Emittent: AUTANIA AG für Industriebeteiligungen
Industriestraße 7
65779 Kelkheim
Deutschland
Telefon: +49 (0)6195 97 66 11
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E-Mail: info@autania.de
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WKN: 507800
Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Frankfurt (General Standard);
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Eintragung des Squeeze-out in das Handelsregister
AUTANIA AG für Industriebeteiligungen / Squeeze-Out
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Das Amtsgericht Königstein im Taunus hat der AUTANIA Aktiengesellschaft für
Industriebeteiligungen (AUTANIA AG) heute mitgeteilt, dass der Beschluss
der Hauptversammlung der AUTANIA AG vom 28. November 2007 über die
Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der AUTANIA AG auf die
Autania Holding AG mit Sitz in Arbon/Schweiz gegen Gewährung einer
angemessenen Barabfindung gemäß den §§ 327 a ff. Aktiengesetz am 6. Oktober
2008 in das Handelsregister der AUTANIA AG eingetragen wurde. Das
Oberlandesgericht Frankfurt a. M. hatte zuvor den Beschluss des Landgericht
Frankfurt a. M. im Freigabeverfahren bestätigt, wonach die von sechs
Minderheitsaktionären erhobenen Klagen gegen den Übertragungsbeschluss der
Eintragung des Beschlusses in das Handelsregister nicht entgegenstehen.
Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind
gemäß § 327 e Abs. 3 Satz 1 AktG alle Aktien der Minderheitsaktionäre kraft
Gesetzes auf die Autania Holding AG übergegangen. Die Notierung der
AUTANIA-Aktien wird in Kürze eingestellt.
Kelkheim, den 8. Oktober 2008
AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen
Der Vorstand
08.10.2008 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
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Sprache: Deutsch
Emittent: AUTANIA AG für Industriebeteiligungen
Industriestraße 7
65779 Kelkheim
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Fax: +49 (0)6195 97 66 15
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Internet: www.autania.de
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ich überlege die 1000 auf der 48 zu schnappen was mich aber stört ist das der SO bereits am 6.10. eingetragen wurde also gestern und ich so gesehen defacto keine autania mehr kaufen kann
Antwort auf Beitrag Nr.: 35.481.064 von Maack1 am 08.10.08 17:47:00Sofern die Order noch ausgeführt wird, kann man bis zum Delisting kaufen. Dann steht Dir trotzdem eine evtl. Nachzahlung im Rahmen des Spruchverfahrens zu, unabhängig ob Du vor oder nach Eintragung gekauft hast.
bist du dir sicher ?
Antwort auf Beitrag Nr.: 35.484.415 von Maack1 am 08.10.08 20:52:20Ja.
Vermute aber, dass heute sowieso der letzte Tag des Börsenhandels der Autania AG war.
Vermute aber, dass heute sowieso der letzte Tag des Börsenhandels der Autania AG war.
Antwort auf Beitrag Nr.: 35.485.995 von sparfuchs123 am 08.10.08 22:49:39aus dem elektr. Bundesanzeiger:
Autania Holding AG
Arbon/Schweiz
Bekanntmachung über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der
AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen
Kelkheim
– ISIN: DE0005078000 –
Die ordentliche Hauptversammlung der AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen, Kelkheim („AUTANIA“), vom 28. November 2007, hat u.a. die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär, die Autania Holding AG, Arbon/Schweiz („Autania Holding“), gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 42,32 je AUTANIA-Stückaktie gemäß §§ 327 a ff. AktG beschlossen („Übertragungsbeschluss“).
Der Übertragungsbeschluss wurde am 6. Oktober 2008 in das Handelsregister der AUTANIA beim Amtsgericht Königstein im Taunus eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der AUTANIA in das Eigentum der Autania Holding übergegangen. Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der AUTANIA eine von der Autania Holding zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 42,32 je AUTANIA-Stückaktie. Die Creutzmann & Co. GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Landau, als durch Beschluss des Landgerichts Frankfurt a. M. vom 29. August 2007 gerichtlich bestellter sachverständiger Prüfer, hat die Angemessenheit der Barabfindung geprüft und bestätigt.
Die aufgrund des Übertragungsbeschlusses zu zahlende Barabfindung ist von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister in dem von der Landesjustizverwaltung bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem an mit jährlich 2 vom Hundert über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen.
Die Auszahlung der Barabfindung an die aufgrund der Eintragung des Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Aktionäre der AUTANIA erfolgt Zug um Zug gegen Ausbuchung der Aktien bzw. gegen Aushändigung der Aktienurkunden der AUTANIA nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses durch die
Commerzbank Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main,
über die jeweilige Depotbank. Sofern die Aktien von einer Depotbank verwahrt werden (Streifband- oder Girosammelverwahrung), wird die Auszahlung der Barabfindung ohne besonderen Auftrag des Depotkunden durchgeführt.
Ausgeschiedene Aktionäre der AUTANIA, die noch effektive Aktienurkunden der AUTANIA besitzen, bitten wir, diese zusammen mit den Gewinnanteilscheinen Nr. 12 bis 20 und Erneuerungsschein ab sofort bei einer inländischen Geschäftsstelle der Commerzbank Aktiengesellschaft oder einem anderen Kreditinstitut zur Weiterleitung an die Commerzbank Aktiengesellschaft während der üblichen Schalterstunden einzureichen und gleichzeitig ihre Bankverbindung für die Vergütung der Barabfindung anzugeben. Zug um Zug gegen Einreichung der Aktienurkunden erhalten diese ehemaligen Aktionäre die Barabfindung vergütet, sobald die üblichen Abwicklungsmaßnahmen, die mit der Einreichung von effektiven Aktienurkunden verbunden sind, durchgeführt worden sind.
Soweit die Barabfindung nicht binnen drei Monaten seit dem Tag, an dem die Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister als bekannt gemacht gilt, entgegengenommen worden ist, werden wir diese zugunsten der Berechtigten beim Amtsgericht Königstein im Taunus – Hinterlegungsstelle – unter Verzicht auf die Rücknahme hinterlegen.
Die Auszahlung der Barabfindung ist für die ausgeschiedenen Aktionäre der AUTANIA provisions- und spesenfrei.
Die Notierung der Aktien der AUTANIA im Regulierten Markt an den Wertpapierbörsen Berlin-Bremen und Frankfurt am Main wurde mit Ablauf des 8. Oktober 2008 eingestellt. Der Widerruf der Zulassung der Aktien der AUTANIA an den vorgenannten Börsen ist eingeleitet.
Arbon/Schweiz, im Oktober 2008
Autania Holding AG
Der Verwaltungsrat
Autania Holding AG
Arbon/Schweiz
Bekanntmachung über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der
AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen
Kelkheim
– ISIN: DE0005078000 –
Die ordentliche Hauptversammlung der AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen, Kelkheim („AUTANIA“), vom 28. November 2007, hat u.a. die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär, die Autania Holding AG, Arbon/Schweiz („Autania Holding“), gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 42,32 je AUTANIA-Stückaktie gemäß §§ 327 a ff. AktG beschlossen („Übertragungsbeschluss“).
Der Übertragungsbeschluss wurde am 6. Oktober 2008 in das Handelsregister der AUTANIA beim Amtsgericht Königstein im Taunus eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der AUTANIA in das Eigentum der Autania Holding übergegangen. Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der AUTANIA eine von der Autania Holding zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 42,32 je AUTANIA-Stückaktie. Die Creutzmann & Co. GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Landau, als durch Beschluss des Landgerichts Frankfurt a. M. vom 29. August 2007 gerichtlich bestellter sachverständiger Prüfer, hat die Angemessenheit der Barabfindung geprüft und bestätigt.
Die aufgrund des Übertragungsbeschlusses zu zahlende Barabfindung ist von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister in dem von der Landesjustizverwaltung bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem an mit jährlich 2 vom Hundert über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen.
Die Auszahlung der Barabfindung an die aufgrund der Eintragung des Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Aktionäre der AUTANIA erfolgt Zug um Zug gegen Ausbuchung der Aktien bzw. gegen Aushändigung der Aktienurkunden der AUTANIA nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses durch die
Commerzbank Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main,
über die jeweilige Depotbank. Sofern die Aktien von einer Depotbank verwahrt werden (Streifband- oder Girosammelverwahrung), wird die Auszahlung der Barabfindung ohne besonderen Auftrag des Depotkunden durchgeführt.
Ausgeschiedene Aktionäre der AUTANIA, die noch effektive Aktienurkunden der AUTANIA besitzen, bitten wir, diese zusammen mit den Gewinnanteilscheinen Nr. 12 bis 20 und Erneuerungsschein ab sofort bei einer inländischen Geschäftsstelle der Commerzbank Aktiengesellschaft oder einem anderen Kreditinstitut zur Weiterleitung an die Commerzbank Aktiengesellschaft während der üblichen Schalterstunden einzureichen und gleichzeitig ihre Bankverbindung für die Vergütung der Barabfindung anzugeben. Zug um Zug gegen Einreichung der Aktienurkunden erhalten diese ehemaligen Aktionäre die Barabfindung vergütet, sobald die üblichen Abwicklungsmaßnahmen, die mit der Einreichung von effektiven Aktienurkunden verbunden sind, durchgeführt worden sind.
Soweit die Barabfindung nicht binnen drei Monaten seit dem Tag, an dem die Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister als bekannt gemacht gilt, entgegengenommen worden ist, werden wir diese zugunsten der Berechtigten beim Amtsgericht Königstein im Taunus – Hinterlegungsstelle – unter Verzicht auf die Rücknahme hinterlegen.
Die Auszahlung der Barabfindung ist für die ausgeschiedenen Aktionäre der AUTANIA provisions- und spesenfrei.
Die Notierung der Aktien der AUTANIA im Regulierten Markt an den Wertpapierbörsen Berlin-Bremen und Frankfurt am Main wurde mit Ablauf des 8. Oktober 2008 eingestellt. Der Widerruf der Zulassung der Aktien der AUTANIA an den vorgenannten Börsen ist eingeleitet.
Arbon/Schweiz, im Oktober 2008
Autania Holding AG
Der Verwaltungsrat
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