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    MLP Massenflucht der \"Wiesloecher\"? (Seite 135)

    eröffnet am 03.07.07 10:43:18 von
    neuester Beitrag 06.06.24 13:29:27 von
    Beiträge: 4.589
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    MLP
    ISIN: DE0006569908 · WKN: 656990 · Symbol: MLP
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      Avatar
      schrieb am 02.03.10 15:24:26
      Beitrag Nr. 3.249 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.032.455 von Sorrytodisturb am 01.03.10 13:30:09Hallo Sorrytodisturb,

      wenn die Rate von 8% jährlich um 10% wächst, dann liegst Du jetzt bei ca. 16%. Evtl. hat man statt Umsatz die "Beraterrauswurfgeschwindigkeit" verdoppelt.

      Im Ernst: 16% pro Jahr ist schon heftig. Die Kunden werden älter und hätten gerne auch Berater die mit älter werden (um dann auch bedarfsgerecht beraten zu können). Bei 16% Austausch pro Jahr müssen die meisten Kunden sich alle paar Jahre an einen neuen Berater gewöhnen.

      Schön, daß es Alternativen gibt!
      Avatar
      schrieb am 01.03.10 13:30:09
      Beitrag Nr. 3.248 ()
      Die Frage nach der Fluktuationsrate der MLP-Berater wurde von Vertriebsvorstand Suleiman mit 16% p.a. angegeben.
      Und diese Fluktuationsrate ist nicht signifikant zu den Vorjahren angestiegen.


      Zum Thema Massenflucht:

      Die Fluktuationsrate war in der Vergangenheit geringer, wie eine Pressemeldung aus dem Jahr 2002 zeigt, als MLP massiv angeschuldigt wurde, die Bilanzen durch Rückversicherungsgeschäfte zu schönen:


      Fluktuationsrate bei MLP unverändert stabil

      Heidelberg, 9. Oktober 2002 -

      Mit Nachdruck weist MLP immer wieder gestreute Gerüchte zurück, nach denen eine große Anzahl von Beratern das Unternehmen verlasse. Die Fluktuationsrate unter MLP Beratern liegt seit Jahren zwischen acht und zwölf Prozent und damit am unteren Rand der in der Branche üblichen Rate. Nach den bislang vorliegenden Zahlen wird sich diese Quote für das Jahr 2002 nicht nennenswert ändern. Ende 2001 waren für MLP 2.550 Berater tätig, am 30. Juni 2002 lag die Zahl bei 2.842, Ende des Jahres wird das Unternehmen mehr als 3000 Berater beschäftigen.

      Ansprechpartner:
      Christian Maertin
      Leiter Presseabteilung MLP AG


      Wenn die Fluktuationsrate weiterhin bei 8% liegen würde, dann würde die Berateranzahl bei MLP jedes Jahr um 8% = 200+216+233+250+270+300+320 Berater wachsen. Seit 2002 also um ca. 2.000 Berater.

      Bei 16% Fluktuationsrate gibt es anscheinend kein Beraterwachstum mehr!
      Avatar
      schrieb am 25.02.10 09:54:31
      Beitrag Nr. 3.247 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.007.692 von Sorrytodisturb am 25.02.10 08:30:32Hallo Sorrytodisturb,

      das ist mir alles zwar bekannt und noch viel mehr, doch da muß eine andere Quelle "geleckt" haben. Ich habe noch enige größere Themen im Köcher, um den Massenflüchtlingen auch einen guten Start zu ermöglichen.

      Die Gespräche mit Aussteigewilligen sind gut, sehr angenehm und hilfreich.
      Avatar
      schrieb am 25.02.10 08:30:32
      Beitrag Nr. 3.246 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.007.542 von interna am 25.02.10 08:06:21interna

      Der Artikel in der FTD 25.02. S.19, liest sich, als hätte ein interna die Stichworte dafür geliefert; insbesondere die letzten beiden Absätze zum Thema Heidelberger Leben.

      :cool:
      Avatar
      schrieb am 25.02.10 08:06:21
      Beitrag Nr. 3.245 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.983.691 von De_profundis am 22.02.10 10:17:35Nur noch 2383 trotz Zukäufen in Höhe von 13.000.000 €! Das wären dann jetzt 330 Kunden pro Berater. Wie will MLP denn noch wachsen bei immer weiter schrumpfenden Beraterzahlen?

      Die Kosten wurden massiv gesenkt?

      :D

      Nun, es wurde gespart wo es nur geht. Damit wurden meiner Meinung nach die Zahlen noch mal kräftig geschönt.

      In der Financial Times Deutschland kann man auf 19 lesen (auszugsweise: Herr Fromme, ein sehr guter Artikel, bleiben Sie so!):

      "Zu den schwachen Zahlenkommt für MLP Ärger mit einem seiner wichtigsten Produktgeber hinzu: Die heutige Heidelberger Leben, die bis 2005 MLP Leben hieß, ist nach FTD-Informationen von allen Empfehlungslisten geflogen, die der Finanzvertrieb an seine Vertreter ausreicht. Zuletzt war die Heidelberger Leben bereits nur noch in drei der zwölf Angebotskategorien unter den drei Topanbietern, die MLP ausdrücklich empfiehlt. In Firmenkreisen hieß es, die Servicequalität der Heidelberger Leben habe sich verschlechtert. Die Heidelberger Leben gehört heute zu Clerical Medical und damit zur britischen Lloyds Bank. Das Unternehmen bietet vor allem fondsgebundene Verträge an. Offensichtlich hatte die Heidelberger Zentrale 2008 und 2009 große Probleme, mit den zahlreichen Anfragen und Änderungswünschenbesorgter Kunden fertig zu werden. Eine neue IT sorgte für zusätzliche Probleme. Für MLP könnte das langfristig negative Folgen haben. So soll die Heidelberger Lebenprüfen, die für bestehende Verträge jährlich gewährte Bestandsprovision nicht mehr nach dem bisherigen System zu zahlen. Wenn Vertreter MLP verlassen, sollen sie künftig Ansprüche auf die Bestandsprovision anmelden können. Das könnte MLP Millionen kosten."

      (Die grünen und roten Stellen wurden von mir hervorgehoben!)

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      schrieb am 22.02.10 10:17:35
      Beitrag Nr. 3.244 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.983.086 von interna am 22.02.10 08:53:09Hallo

      Es könnte auch sein, dass die MLP AG einem Berater fristlos gekündigt hatte. Auch dieses findet sich dann in der AVAD Auskunft.

      Meiner Kenntnis nach, kann unabhängig von einer einvernehmlichen Beendigung durch Aufhebungsvereinbarung der Handelsvertretervertrag auch durch einseitige Erklärung vorzeitig beendet werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

      Zu beachten ist, dass eine fristlose Kündigung regelmäßig voraussetzt, dass der Kündigende (MLP) den Vertragspartner (Berater) vorher auf den Vertragsverstoß hinweist und ihm Gelegenheit zu vertragstreuem Verhalten gibt (Abmahnung).

      Anders als im Arbeitsrecht (Frist 2 Wochen) sieht das Handelsvertreterrecht keine Frist für die außerordentliche Kündigung gemäß § 89 a HGB vor. Hier kommt es auf die Umstände des Einzelfalles an. Nach der Rechtsprechung beträgt die Frist zur Aufklärung und Überlegung zum Kündigungsgrund aber keinesfalls mehr als 6 bis 8 Wochen.

      Wer seit Kenntniserlangung vom Kündigungsgrund mit der fristlosen Kündigung länger wartet, bringt damit zum Ausdruck, dass es ihm durchaus zumutbar ist, das Vertragsverhältnis zumindest noch bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin fortzusetzen.

      Meiner Meinung nach muss beim Handelsvertreter im Falle einer außerordentlichen Kündigung der wichtige Grund bei der AVAD angegeben sein. Ansonsten dürfte m.A.n. die AVAD den Eintrag "fristlose Kündigung des Arbeitgebers" nicht durchführen.

      De profundis
      Avatar
      schrieb am 22.02.10 08:53:09
      Beitrag Nr. 3.243 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.982.662 von SoonEx am 21.02.10 23:41:30Für alle "Flüchtlinge" ganz wichtig:

      -------------------------------------------------------------------

      „ Liebe EX-MLP-ler kennt ihr eigentlich die Einträge, die euer EX-Arbeitgeber in die AVAD über Euch einsetzt?“

      Siehe :
      http://www.avad.de/

      Die AVAD ist eine Institution, die der Schufa vergleichbar ist. Versicherer können hier Informationen über Vermittler austauschen. Bei einer Meldung, die für die Versicherungsvertriebler von Nachteil ist, haben diese die Möglichkeit, dem Eintrag zu widersprechen und ihn sperren zu lassen. Diese Sperrung ist aber für alle beteiligten Unternehmen erkennbar. Also auch bei Bewerbungen bei anderen Unternehmen der Branche.

      Fällt ein Vermittler einer Versicherungsgesellschaft negativ (Probleme bei Provisionen, Storno oder Straftaten) auf, können sie das der "Auskunftsstelle über Versicherungs-/Bausparkassenaußendienst und Versicherungsmakler in Deutschland" (AVAD) melden. Bisher reichte dazu der bloße Verdacht eines falschen Handelns. Damit ist nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamburg jetzt Schluss.

      Das OLG Hamburg hat durch Urteil vom 06.05.2009 (5 U 155/08) über die Voraussetzungen
      einer Mitteilung an die „Auskunftsstelle über Versicherungs- Bausparkassenaußendienste
      und Versicherungsmakler Deutschland e. V. (AVAD)“ entschieden. Nach dieser
      Entscheidung treffen dem Prinzipal bei einem Versicherungs- oder
      Bausparkassenmaklervertrag umfangreiche Prüfungspflichten, bevor er einen negativen Eintrag bei der AVAD veranlasst.
      Gemäß AVAD erhält der Betroffene bei Beendigung der Zusammenarbeit oder bei Beendigung der Courtagezusage mit einem Unternehmen – hier MLP - von dieser eine Kopie der an die AVAD gegebenen Auskunft, damit er die Angaben prüfen kann. Wer hat diese erhalten?
      Tja und wer sagt, dass die dort von MLP gelieferten und gespeicherten Informationen richtig sind?
      Avatar
      schrieb am 21.02.10 23:41:30
      Beitrag Nr. 3.242 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.981.833 von weisserkoenig am 21.02.10 18:30:19Hi,

      da muss ich weisserkönig grundsätzlich zustimmen!
      Was ich immer wieder (leider auch eine zeitlang bei mir selbst) in meinem Umfeld erlebt habe und erlebe ist, dass die Grauzellenwäsche bei den Beratern und GLs hervorragend funktioniert!:keks:
      Daher kann ich es mir (wenn auch schwerlich) vorstellen, daß ein Berater tatsächlich 100% Vorschuss auf diese Art und Weise zurückgezahlt hat.:mad:
      Die Aussage von ruerup_rentner zum Thema "Abgänge in meinem Umfeld" sind das beste Beispiel dafür.:confused:
      Es ist verdammt schwer die Scheuklappen abzulegen.:(

      Grüße
      Avatar
      schrieb am 21.02.10 23:35:59
      Beitrag Nr. 3.241 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.979.066 von De_profundis am 20.02.10 13:44:54Hallon De_profundis,

      das kenne ich auch als gängige Praxis.:(
      Der Negativeintrag ist relativ schnell da.
      Häufig unterschreiben dann Ex-Berater die Rückzahlungsvereinbarungen mit quasi Schuldanerkenntnis, um einen Erledigungsvermerk in der AVAD zu erhalten. :(Dann können sie bei eine Unternehmen in der Branche in der Regel wieder einen neuen Vertrag bekommen.
      Dann steht da mit Vorschusssaldo und Bankdarlehen gleich ein ganz schönes Sümmchen zum Abarbeiten.
      Vorteil ist natürlich, daß sich dieser Saldo außerhalb des "best in class"-Unternehmens leichter reduzieren lässt, da die Provisionssätze höher sind - auch bei kundenorientierter Beratung!:cool: Achja,...und die Kosten sind natürlich niedriger!;)

      Grüße und bis bald in der Freiheit :yawn:
      Avatar
      schrieb am 21.02.10 18:30:19
      Beitrag Nr. 3.240 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.981.385 von ruerup_rentner am 21.02.10 15:07:05Die Konstruktion mit dem Darlehen ist natürlich ein Weg, um die übliche 50%-Haftung zu umgehen. Die wiederum mit den Prozesserfahrungen der MXP-AGzu tun haben könnte. Denn z.B. die Haftung der GLs für ihre GS-Salden ist bekanntlich unwirksam, sonst würde MYP nicht 100% der entsprechenden Forderungen sofort abschreiben.

      Was selbstverständlich nicht vorher so kommuniziert wird.

      Und mal ganz und gar ehrlich: wenn bei Euch alle Abgänge der letzten Jahre friedlich verlaufen sind, hast entweder Du eine leichte titanblaue Wahrnehmungsstörung in Sachen Mobbing oder es grüsst mal wieder das titanblaue Murmeltier.:laugh::laugh: Oder irgendwas sonst, aber das fällt mir gerade nicht ein.
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