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    MLP Massenflucht der \"Wiesloecher\"? (Seite 209)

    eröffnet am 03.07.07 10:43:18 von
    neuester Beitrag 31.05.24 13:04:49 von
    Beiträge: 4.587
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      Avatar
      schrieb am 09.03.09 11:48:45
      Beitrag Nr. 2.507 ()
      @Naturo, da hast Du den Kern der Sache MLP kurz und prägnant wiedergegeben. Ergänzend sollte hier nicht unerwähnt bleiben, dass die GL`s sich nicht zu fein sind Ihren Berater Anweisungen zu geben, die eindeutig in den Privaten Bereich fallen. Ich hatte während meiner Zeit bei MLP zwei GL`s und die nahmen sich nicht viel in diesem Punkt. U.a. wurde mir von einem GL die Trennung von meiner Lebensgefährtin nahe gelegt, weil er meinte, Sie würde mich an meinem Erfolg bei MLP hindere. Selbiger GL versuchte sich mit einer Beraterin der GS in regelmäßigen Abständen fortzupflanzen.
      Die Soziale Kontrolle der Berater durch die GL`s ist nicht zu unterschätzen. Nach einigen Gesprächen mit EX-MLPlern aus verschiedenen Städten, bin ich mittlerweile davon überzeugt, dass die Soziale Kontrolle der Berater zu einem Fach der GL Ausbildung gehört.
      Die Ironie, die die am Meisten über Sozialismus und die Stasi schimpfen, wenden deren Methoden an.
      Avatar
      schrieb am 09.03.09 11:08:05
      Beitrag Nr. 2.506 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.726.843 von Sorrytodisturb am 09.03.09 09:31:09Hallo,
      verstehe die ganze Diskussion nicht, ob Makler, Handelsvertreter oder Pseudoselbständiger. Fakt ist: Man(n)hat die Berater so aufgestellt, dass sie wie Angestellte ihren Job machen aber auf eigene Kosten und Risiko. Es werden Kunden betreut, Akten ausgemistet, Schriftverkehr geführt, Akquise betrieben, Beschwerdemanagment betrieben, quasi Mädchen für alles. Dazu darf man mit dem GL das Budget, den eigenen Verdienst planen, damit noch einfacher am Jahresende der Rundumschlag erfolgen kann. Montagsrunden sind auch sehr erfrischend, weil nicht nur Zahlen besprochen werden. Nein man übt auch noch für verbal nicht so talentierte Gesprächleitfäden. Ist wie früher in der Grundschule, als man noch Gedichte aufsagen durfte, nur das die teilweise niveauvoller waren. Also der wahrgewordene Traum eines jeden Arbeitgebers die neuerfundene Leibeigenschaft unseres Jahrhunderts.
      Ich kann nur jedem Berater sagen: Der Kopf ist nicht nur dazu da um ihn durch die Gegend zu tragen. Macht Euch frei, Ihr habt noch ganz andere Perspektiven.

      Naruto
      Avatar
      schrieb am 09.03.09 09:31:09
      Beitrag Nr. 2.505 ()
      Nach intensiver Auseinandersetzung mit der Firma möchte ich festhalten:

      Interna schrieb:

      § 84
      (1) 1Handelsvertreter ist, wer als selbständiger Gewerbetreibender ständig damit betraut ist, für einen anderen Unternehmer (Unternehmer) Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen.

      Die MLPler sind also betraut, für MLP zu arbeiten. Das ist schon mal ein wichtiger Unterschied, die Unabhängigkeit ist "technisch" gesehen geringer als beim 93-er!

      Ergänzung:

      Der MLP-Vertreter ist lt. Vertrag ein Vermittlungsvertreter!
      Das bedeutet konkret, dass der MLP-Vertreter nur einen unterschriebenen Antrag des Kunden einreicht! (Willenserklärung des Kunden)
      Der Vertrag (Police) kommt aber immer erst durch die Annahmeerklärung MLPs zu Stande.
      Der Vermittlungsvertreter hat viel weniger zu sagen, als ein "Prokurist" oder ein "Handlungsbevollmächtigter".
      Der Vermittlungsvertreter kann und darf den Unternehmer (MLP) nicht rechtswirksam vertreten. Er kann z.B. auch keine Arbeitsverträge mit Rechtswirkung für den Unternehmer schließen.
      Avatar
      schrieb am 09.03.09 07:36:53
      Beitrag Nr. 2.504 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.725.854 von ruerup_rentner am 08.03.09 21:38:28Guten Morgen ruerup_rentner,

      wieso weichst Du meiner Frage weiterhin aus. Weißt Du nicht, welchen Status Du hast oder schämst Du Dich dafür? Warum, der 84er Status an sich kann doch erklärt werden.

      Es ist doch für jeden hier Mitlesenden bedenklich, wenn Du als Kritiker noch nicht mal bereit bist, Deinen Status hier mitzuteilen und zu erklären.

      Was hast Du zu verbergen? Deine Abhängigkeit?
      Avatar
      schrieb am 08.03.09 21:38:28
      Beitrag Nr. 2.503 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.725.522 von interna am 08.03.09 19:51:02Bisher "Anfragende". Na ja ist ja Sonntag ;)

      Ich schau im Laufe der Woche mal wieder rein. Ich - und sicher viele andere - sind gespannt.

      Eine schöne Woche

      rr

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      schrieb am 08.03.09 19:51:02
      Beitrag Nr. 2.502 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.725.499 von ruerup_rentner am 08.03.09 19:45:02ruerup_rentner,

      beantworte bitte meine Frage. Oder warum zierst Du Dich?

      Für Dich mal zwischendurch.

      § 84
      (1) 1Handelsvertreter ist, wer als selbständiger Gewerbetreibender ständig damit betraut ist, für einen anderen Unternehmer (Unternehmer) Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen.

      Die MLPler sind also betraut, für MLP zu arbeiten. Das ist schon mal ein wichtiger Unterschied, die Unabhängigkeit ist "technisch" gesehen geringer als beim 93-er!


      Fazit aus Frage 1: 93 ist mehr als 84 aber das ist natürlich noch nicht entscheidend!


      Deine Meinung?
      Avatar
      schrieb am 08.03.09 19:45:02
      Beitrag Nr. 2.501 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.725.440 von interna am 08.03.09 19:31:02Ach interna, wir wissen doch alle, dass Du der allerbeste Berater auf der Welt bist.

      Fühlst Du Dich ertappt? Na los, "Anfragende" meldet Euch hier oder traut Ihr Euch nicht?

      rr
      Avatar
      schrieb am 08.03.09 19:31:02
      Beitrag Nr. 2.500 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.724.658 von ruerup_rentner am 08.03.09 15:36:00Lieber ruerup_rentner,

      hast Du Angst vor den Fragen? Beantworte diese doch. Ich fange an mit Frage 1:

      Ich bin Makler nach HGB 93 und vom Kunden damit direkt betraut, für ihn tätig zu werden. Die persönliche Unabhängigkeit ist mein Grund für diesen Status. Ich kann auf Wunsch des Kunden für alle deutschen Versicherungen die Betreuung üernehmen - inkl. solcher illustren Läden wie AMV, Cosmos, Debeka, HUK.

      Was bist Du? Was darfst Du? Komm´, Frage 1 ist ja noch harmlos. Oder kneifst Du schon hier?


      :)
      Avatar
      schrieb am 08.03.09 15:36:00
      Beitrag Nr. 2.499 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.723.474 von interna am 08.03.09 08:43:40>Für alle auf vielfachen Wunsch (ist mir zu viel, es allen >Anfragenden zuzumailen)

      Liebe Anfragende, seid doch mal bitte so nett und schreibt hier kurz rein, dass Ihr bei interna angefragt habt, bevor hier wieder falsche Gerüchte über interna aufkommen!

      rr
      Avatar
      schrieb am 08.03.09 08:43:40
      Beitrag Nr. 2.498 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.723.432 von gras-plus-halm am 08.03.09 07:51:50Für alle auf vielfachen Wunsch (ist mir zu viel, es allen Anfragenden zuzumailen) die vier Fragen, welche man als Kunde seinem Berater und sich selber als Berater stellen sollte. Viele MLPler reagieren darauf wie Kardinal Meisner (aus Köln) auf den Karneval!

      Liebe Kollegen aus Maklerpools etc., auch Ihr seid betroffen. Transparenz und Fairneß sollten die Grundlage für die Zusammenarbeit mit Euren Kunden bilden.

      -------------------------------------------------------------------
      Fragen, die Sie jedem Finanzdienstleister stellen sollten!

      Mit den folgenden Fragen können Sie feststellen, welche Einstellung der Berater zu seiner Tätigkeit hat. Sie erfahren dabei, ob er seine eigene Position (Agent, Han-delsvertreter, Makler) kennt und welche Konsequenzen das für die Beratung und Betreuung seiner Kunden hat (Angebot von Gesellschaften, Unabhängigkeit der Beratung etc.).

      Sie bekommen durch die Antworten ein Gefühl, ob der Berater Sie auch wirklich langfristig betreuen will. Sie erhalten eine Antwort darauf (schriftlich bestätigen las-sen), was mit Ihren Verträgen bei einer Trennung von Ihrem Berater geschieht.

      1. Als was sind Sie tätig? Warum? Welche Versicherungssumme umfaßt Ihre Vermögensschadenshaftpflichtversicherung?
      a. Einfachagent
      b. Mehrfachagent
      c. Handelsvertreter (§ 84 HGB)
      d. Handelsmakler (§ 93 HGB)


      Wichtig ist, daß der Berate a) weiß, was er ist und b) auch warum sowie die Unterschiede kennt!



      2. Was passiert mit meinen über Sie abgeschlossenen Verträgen, wenn ich mir später einmal einen anderen Berater suche? Verzichten Sie auf zukünftige Dynamik- und Bestandsprovisionen, wenn wir nicht mehr zusammenarbeiten sollten? Sollten Sie als Berater ausfallen, z.B. durch eine Krankheit, ist dann für einen guten Ersatzberater gesorgt?


      Wer nicht auf alle Provisionen in der Zukunft verzichtet, sollte nicht ausgewählt werden. Ausgeschlossen war ja die Abschlußprovision, denn die Arbeit wurde ja gemacht! Hier wird der MLP-Berater grün im Gesicht - natürlich auch der DVAG-ler, der AWDler etc. aber auch manche HGB93er!


      3. Werde ich auch von Ihnen betreut, wenn ich nur Sachversicherungen bei Ihnen abschließen möchte? Wieviele Kunden betreuen Sie? Wie-viele Kunden dürfen/werden Sie maximal betreuen? Wie kommen Sie auf Ihre Maximalzahl?


      Der Berater soll mal zeigen, ob er weiß, was er wie tut.


      4. Wie verteilt sich Ihre Gesamtprovision (Abschluß-, Bestands- und Dy-namikprovision) auf die Laufzeit bei den Produkten und welchen An-teil haben Ihre Bestands- und Betreuungsprovisionen an Ihren Ge-samtprovisionen?:
      a. Lebens- und Rentenversicherungen aller Art
      b. Berufsunfähigkeitsabsicherungen
      c. Krankenversicherungen
      d. Geschlossene Fonds



      "AP"-Hengste sollen damit rausgefiltert werden. Wenn Du als Kunde langfristig von Deinem Berater betreut werden möchtest, dann sollte dieser seinen BP-Anteil auch später entsprechend hoch haben. Oder möchtest Du die 8. LV, den 3. Umdeckungsriester und die nochmal getoppte Rürup-BU haben?


      ------------------------------------------------------------------


      Die Fragen sind ausbaufähig und konstruktive Kritik ist ganz herzlich willkommen. Die bisherige Erfahrung zeigt, daß Handelsvertreter sich hier noch mehr winden als Lautenschläger beim direkten Beantworten auf Hauptversammlungen.

      Nun Mut haben: Legt diese vier Fragen Eurem Berater vor. Wer Frage 2 nicht mit

      Ja

      beantwortet (bei HGB84ern vom Chef unterschreiben lassen!), sollte evtl. ausgetauscht werden!


      Grüße als HGB93er
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