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    MLP Massenflucht der \"Wiesloecher\"? (Seite 50)

    eröffnet am 03.07.07 10:43:18 von
    neuester Beitrag 16.05.24 09:51:35 von
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      schrieb am 04.05.11 10:34:52
      Beitrag Nr. 4.095 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.449.288 von Subsidiaritaetsprinzip am 04.05.11 10:04:59... und Rückstellungen gibt es dafür auch bisher nicht. Zumindest was an Rückstellungen für Prozessrisiken gebildet wurde, reicht nicht annähernd.

      Wenn man jetzt berücksichtigt, dass seit Januar die genannten Weiterbelastungen nicht mehr erfolgen und Interna sogar etwas von einem Vergleichsangebot schreibt, hätte das Risiko aber m.E. sowohl gebucht als auch veröffentlicht werden müssen. Denn wer auf 300 Euro monatlich pro Person "verzichtet", hat sicherlich schon damals erkannt, dass da ein Prozessrisiko schlummert.

      Wenn das man alles so richtig gelaufen ist... Vielleicht prüft ja auch noch irgendwer die Bilanzierungspraktiken in Wiesloch, denn die 2010er Bilanz wurde bekanntlich erst kürzlich veröffentlicht :laugh:

      Eines steht fest, je nach Ergebnis des BGH dürften heute einige Vertriebe deutliche Kursbewegungen haben :)

      Und es müssen vielleicht noch ein paar Innendienstler mehr gehen, um die zusätzlichen Ausgaben für die Rechtsabteilung zu kompensieren :confused:

      Hier sind doch genug Juristen unterwegs, was ratet Ihr denn jetzt den
      1) Ehemaligen mit Saldo
      2) Ehemaligen ohne Saldo
      3) Aktiven MLPlern?
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      schrieb am 04.05.11 10:04:59
      Beitrag Nr. 4.094 ()
      :eek: Das wäre ein Hammerschlag gegen die MLP AG, gegen den AWD, gegen OVB,...

      Ich lese im GB 2010 Anhangangabe 9 sonstige Erlöse (Tabelle 54):

      Weiterbelastungen an Handelsvertreter: 7,424 Mio. Euro, also ein großer Teil des Ergebnisses!

      In 2009 waren es sogar 7,8 Mio. Euro!

      Eine Rückforderungsmöglichkeit der Berater über Jahre zurück erklärt die hektische Aktivität der letzten Wochen mit 30 Mio. Euro prospektierten Restrukturierungskosten!

      Meine Meinung:
      Ich glaube nicht, dass 30 Mio. Euro ausreichen, um dieses Urteil zu kompensieren.
      Der vorsichtige Kaufmann schätzt eher 60 Mio. Euro.

      Heute jubeln die 1.000 ausgeschiedenen Berater, bei denen MLP Forderungen eintreibt.
      Der Aktionär wundert sich, dass das Risiko dieses Urteils nicht im GB erwähnt ist.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 04.05.11 08:31:39
      Beitrag Nr. 4.093 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.437.744 von interna am 02.05.11 11:06:53URL: http://www.bundesgerichtshof.de/DE/Presse/Terminhinweise/ter…

      Verkündungstermin: 4. Mai 2011

      (Verhandlungstermin: 16. März 2011) :D:D:D

      VIII ZR 10/10

      LG Hannover - Urteil vom 10. Februar 2009- 26 O 51/08
      OLG Celle - Urteil vom 10. Dezember 2009 - 11 U 50/09

      und

      VIII ZR 11/10

      LG Hannover - Urteil vom 02. März 2009- 24 O 40/08
      OLG Celle - Urteil vom 10. Dezember 2009 - 11 U 51/09

      Die Kläger waren Handelsvertreter der Beklagten, die ihrerseits Finanzprodukte vertreibt. Sie bezogen zur Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit von der Beklagten verschiedene Gegenstände, unter anderem Werbemittel, Briefpapier und Visitenkarten, die mit dem Logo der Beklagten versehen waren. Zudem überließ die Beklagte den Klägern ein Softwarepaket, für das ein monatliches Entgelt zu entrichten war. Die jeweiligen Bestellungen der Kläger bei der Beklagten sowie das Nutzungsentgelt für das Softwarepaket wurden den Klägern in den jeweiligen Provisionsabrechnungen des Folgemonats berechnet. Dasselbe galt für Kosten von Fortbildungs- und Weiterbildungsveranstaltungen, an denen die Kläger teilnahmen. Zudem zog die Beklagte den Kläger die Kosten für eine von ihr herausgegebene und an die Kunden der Kläger versandte Zeitschrift von den Provisionszahlungen ab. Mit der Klage verlangen die Kläger die von der Beklagten einbehaltenen Beträge heraus.

      Das Landgericht hat die Klage im einen Fall (VIII ZR 10/10) vollständig, im anderen Fall mit Ausnahme der Kosten des Softwarepakets abgewiesen. Auf die Berufung der Kläger hat das Oberlandesgericht die Urteile abgeändert und die Beklagte zur Rückzahlung der einbehaltenen Beträge mit Ausnahme der Kosten für Schulungen und Fortbildungsmaßnahmen verurteilt und zur Begründung ausgeführt: Der Anspruch der Kläger sei berechtigt, denn die von der Beklagten vorgenommenen Abbuchungen vom Provisionskonto seien gemäß § 86a Abs. 3 HGB* unwirksam.

      Gemäß § 86a Abs. 1 HGB* schulde der Unternehmer die kostenlose Überlassung von Unterlagen an den Handelsvertreter, die dieser zur Ausübung seiner Tätigkeit benötige. Der Begriff der Unterlagen sei dabei weit zu fassen. Der Unternehmer müsse grundsätzlich alle produktspezifischen Hilfsmittel aus seiner Sphäre bereitstellen, auf die der Handelsvertreter zur Ausübung seiner Vermittlungs- und Abschlusstätigkeit und zur Anpreisung der Ware angewiesen sei. Dies sei bei den Gegenständen, welche die Kläger von der Beklagten erhalten hatten, der Fall. Allerdings bestehe kein Anspruch auf die Übernahme der Kosten, die den Klägern für ihre Teilnahme an Seminaren, Schulungen und Fortbildungskursen entstanden seien, denn eine Schulung sei keine "Unterlage" im Sinne des § 86a HGB. Hierbei müsse es sich um körperliche Gegenstände handeln.

      Mit den vom Berufungsgericht zugelassenen Revisionen verfolgt die Beklagte ihre Anträge auf Klageabweisung weiter. Die Kläger begehren mit der Anschlussrevision auch eine Erstattung der Fortbildungskosten.


      * § 86a HGB:

      (1) Der Unternehmer hat dem Handelsvertreter die zur Ausübung seiner Tätigkeit erforderlichen Unterlagen, wie Muster, Zeichnungen, Preislisten, Werbedrucksachen, Geschäftsbedingungen, zur Verfügung zu stellen.
      ....
      (3) Von den Absätzen 1 und 2 abweichende Vereinbarungen sind unwirksam.





      Ein Schelm, wer Böses dabei denkt ....:laugh:
      Avatar
      schrieb am 03.05.11 22:02:11
      Beitrag Nr. 4.092 ()
      Weil der Rest des Potentials schon verbrannt ist? :-)
      Avatar
      schrieb am 03.05.11 20:29:38
      Beitrag Nr. 4.091 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.446.632 von De_profundis am 03.05.11 19:06:18wie kann man eigentlich so dämlich sein und an der PH akquirieren?

      1. lehrer verdienen nix
      2. die rennen sowieso zur debeka
      3. die wissen eh alles besser

      äusserst unattraktive zielgruppe, eigentlich das absolut allerletzte. kann mir echt nicht vorstellen, dass ein halbwegs normaler mlp´ler in die PH reinstiefelt, wo doch ein riesen-klinikum und eine grosse uni mit "richtigen" absolventen vor ort sind.

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      Avatar
      schrieb am 03.05.11 19:06:18
      Beitrag Nr. 4.090 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.437.744 von interna am 02.05.11 11:06:53MLP – Uniaktivitäten hier: Universität Freiburg / Studentenaufruf

      Wie ich aus einer Internetseite gerade eben erfahren musste, wurde in der Nacht zum revolutionären 1. Mai die Fassade des MLP-Gebäudes in Freiburg (Ecke Rotteckring / Erbprinzenstraße) mit roter Farbe und den Worten "Raus aus unseren Unis!" „verschönert“.

      Nachzulesen war auf dieser Internetseite/Zitat „ Hintergrund der Aktion ist, dass MLP versucht, als privater Finanzdienstleister mit hinterlistigen Machenschaften in unseren Unis auf Kund*innenfang geht indem sie "interessante" Lehrveranstaltungen anbieten und Student*innen betrügerische Versicherungen aufzwängen.
      MLP versucht das mit allen ihnen zur Verfügung stehenden legalen und illegalen Mitteln durchzusetzen. Doch auch wir werden uns mit allen Mitteln dagegen zur Wehr setzen. Wenn es sein muss, war das erst der Anfang...

      An der PH Freiburg beispielsweise wurden durch MLP-Mitarbeiter*innen auf zwielichte Art und Weise über EDV-Systeme personenbezogene Daten hunderter Studierender ausspioniert und für Werbezwecke missbraucht. Dies geschah unter Mitwissen und Billigung von Rektor Ulrich Druwe.“

      Zitat Ende

      Zitate aus:

      http://linksunten.indymedia.org/de/node/38678

      Ich missbillige derartige Aktionen ausdrücklich.

      Bei all für mich verständlicher Wut mancher Studenten, kann keinesfalls mit illegalen und feigen anonymen Mitteln gegen MLP gehandelt werden. Hierzu können ausschließliche und nur rechtsstaatliche, legale Mittel eingesetzt werden! Für mich jedenfalls unfassbar, was hier geschehen ist.

      Das ist primitivstes Faustrecht, das unter keinen Umständen gut geheißen werden kann.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 02.05.11 11:06:53
      Beitrag Nr. 4.089 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.437.697 von interna am 02.05.11 11:00:13Hallo an:

      MLP-ler
      Ex-MLPer
      Kanzlei Gollhofer und Weidlich in Mannheim

      Kann es sein, daß MLP "Euch" angeboten hat, daß ca. 50% der möglicherweise unrechtmäßig einbehaltenen "Laptop-Kosten" zu zahlen und dafür auf alle weiteren Ansprüche verzichtet würde?

      Ich würde, falls das zuträfe, solch ein Angebot nicht annehmen, da es auch um das Thema Wahrheitsfindung geht und man solche Themen wirklich auch vor Gericht dann zu einer Entscheidung kommen sollte.

      Bei 100% und Verzicht könnte ich dann einige verstehen, wobei ich dann auch weiterhin moralische Bedenken hätte. Wer mich da angreifen will, kann gerne bei mir vorbeikommen und sich in Ruhe durchlesen, was ich in 2003-2005 bzgl. der Fondspolicen "einzustecken" hatte - es hätte vielen Kunden viel Geld gespart und hat mich ca. 6.000 € gekostet (ein Gruß an das OLG-Frankfurt - Sie haben vielen Kunden nichts Gutes getan).


      Viele Grüße - interna
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 02.05.11 11:00:13
      Beitrag Nr. 4.088 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.436.192 von zukunft_2011 am 01.05.11 21:46:47Ok, dazu mal meine evtl. ganz unerwartete Sichtweise:

      Kritik an MLP und die Vorgehensweise an FHs und Unis gibt es schon sehr lange. Jeder Studierende kann sich dazu mehr als ausreichend einlesen.

      Es sollte auch klar sein, daß die Seminare natürlich dazu dienen, Kunden zu gewinnen bzw. Abschlüsse zu machen. Das ist bei Kaffeefahrten (fast immer) auch so.

      Die FHs/Unis sollten klar formulieren, was erlaubt ist und bei Zuwiderhandlungen die jeweilige Firma einfach für 5 Jahre sperren (gilt nicht nur für MLP!).

      Weiterhin sollten die Studierenden sich mittels eigener Fragebögen vorbereiten auf die vielen "Berater", die sich dann anbieten. Wer sich als Stuierender gut vorbereitet, mit älteren Ex-Studierenden spricht, hat eine gute Chance, später auch einen guten Berater zu bekommen und nicht einen verdeckten "Seminar-Anbieter-und-dann-doch-nur-LV-Verkäufer" (noch mal: uabhängig von MLP!).



      Viele Grüße - interna
      4 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 02.05.11 09:31:35
      !
      Dieser Beitrag wurde moderiert.
      Avatar
      schrieb am 01.05.11 21:46:47
      Beitrag Nr. 4.086 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.436.983 von HP17Business am 07.09.07 11:51:31@HP17Business: Das Posting ist zwar schon einige Tage her, aber gibt es mittlerweile mehr Infos zur FVB aus Osnabrück? Ich denke, die sind eine sehr gute Alternative zu anderen Vertriebsgesellschaften. Kann aber sehr wenig über die im Netz finden, obwohl die ja nicht gerade klein sind.

      Auf der Suche nach Freiheit... ;)
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