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    Gesetzentwurf für Abgeltungssteuer - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.09.07 18:09:20 von
    neuester Beitrag 26.09.07 11:55:15 von
    Beiträge: 11
    ID: 1.133.248
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      schrieb am 25.09.07 18:09:20
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      Ich bin auf der Suche nach dem Gesetzentwurf für die Abgeltungssteuer, worüber laut Focus Manni :D am 7. November bereits abgestimmt werden soll. Folglich müßte der Entwurf eigentlich schon existieren. Auf der Homepage des BFM kann ich allerdings nix finden.

      Hat hierzu jemand eine Quelle?

      Thanx in advance :)
      Avatar
      schrieb am 25.09.07 18:35:26
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.739.949 von ABZMuenchen am 25.09.07 18:09:20Nachtrag: es existiert bereits ein Gesetzentwurf für die Unternehmenssteuerreform 2008 vom März diesen Jahres, in dem auch auf die Abgeltungssteuer eingegangen wird. Dieser ist beim BFM abrufbar, allerdings wird sich seitdem garantiert schon wieder die Hälfte geändert haben ... sprich ich bräuchte die aktuellste Fassung, über die abgestimmt wird ...
      Avatar
      schrieb am 25.09.07 18:51:05
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.739.949 von ABZMuenchen am 25.09.07 18:09:20Entweder
      - Du verwechselst da was
      - der Manni vom Focus verwechselt was
      oder
      - der Focus ist schon etwas älter

      Der Bundesrat hat am 6. Juli 2007 dem vom Deutschen Bundestag am 25. Mai 2007 verabschiedeten Unternehmensteuerreformgesetz 2008 zugestimmt, das damit zum 1. Januar 2008 (Unternehmensbesteuerung) bzw. 1. Januar 2009 (Abgeltungsteuer) wirksam wird
      Avatar
      schrieb am 25.09.07 18:52:38
      Beitrag Nr. 4 ()
      Avatar
      schrieb am 25.09.07 19:27:43
      Beitrag Nr. 5 ()
      Danke für deine Antwort!

      das hatte ich auch schon gegoogelt und mich darüber gewundert. Leider hab ich das Focus-Schmierblatt nicht vor mir, aber evtl. steht da noch ein Einzelgesetz zur Abgeltungssteuer zur Debatte ... dieser Steuerdschungel :rolleyes: ... werde wohl am Besten morgen in Berlin anrufen und mich zum schicken Peer durchstellen lassen :D

      kann ihn bei der Gelegenheit dann gleich noch was wegen dem ImPEERment-Test fragen :D

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      schrieb am 25.09.07 20:00:31
      Beitrag Nr. 6 ()
      Und wo findet man den Gesetzestext nun???


      Im Grunde müsste das Gesetz auf der Seite vom Bundesjustizministerium zu finden sein. Isses aber nicht!?

      Es scheint noch nicht veröffentlicht zu sein. Ich hatte auch schon mal geschaut und nicht mal Auszüge gefunden...

      allerdings - angenmommen das ist der Fall - müsste man sich dann fragen wie die ganzen Kolumnen, Artikel und Kommentare zur Abgeltungssteuer zu bewerten sind, wenn niemand außer den Erstellern des Referentenentwurf das Gesetz überhaupt vor Augen hatte!!!

      :laugh: ;)
      Avatar
      schrieb am 25.09.07 20:01:55
      Beitrag Nr. 7 ()
      okay sorry, hatte den Link nicht angeklickt *schäm*
      Avatar
      schrieb am 25.09.07 20:22:16
      Beitrag Nr. 8 ()
      Im Grunde müsste das Gesetz auf der Seite vom Bundesjustizministerium zu finden sein. Isses aber nicht!?


      Nein, auf der website von Frau Zypries ist das Gesetz nicht zu finden.

      Und wo findet man den Gesetzestext nun???

      Da, wo man die Gesetze findet: im Bundesgesetzblatt:

      http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl107s1912.pdf
      Avatar
      schrieb am 26.09.07 00:32:19
      Beitrag Nr. 9 ()
      Ab dem 1. Januar 2009 gibt es eine Abgeltungssteuer. Damit sind umfangreiche Änderungen bei der Besteuerung von Kapitalerträgen verbunden. Wir haben die wichtigsten Änderungen, die mit der Abgeltungssteuer kommen, für Sie zusammengefasst.

      Die Abgeltungssteuer wird im Rahmen des "Unternehmensteuerreformgesetzes 2008" eingeführt. Sie soll zu einer Angleichung der Besteuerung aller privaten Kapitalerträge führen. Alle Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden, aber auch erzielte Kursgewinne werden mit 25% versteuert, dazu kommen Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.

      * Mit dem Steuerabzug, der von Ihrer Bank vorgenommen wird, ist die Einkommensteuer auf die Kapitalerträge abgegolten. Auch wenn Ihr persönlicher Einkommensteuersatz über 25% liegt, müssen Sie Ihre Kapitalerträge also nicht mehr in der Steuererklärung angeben.
      * Liegt Ihr persönlicher Steuersatz niedriger, kann zu viel gezahlte Abgeltungssteuer vom Fiskus zurückgefordert werden. Hierzu müssen die Kapitalerträge beim Finanzamt angegeben werden, das eine Günstigerprüfung vornimmt.

      Die Nachteile der Abgeltungssteuer:

      * Wegfall der bisherigen Spekulationsfrist von einem Jahr.
      * Erzielte Kursgewinne müssen versteuert werden.

      NEU:
      Der Sparer-Freibetrag und die Werbungskostenpauschale werden zu einem Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro (Singles) bzw. 1.602 Euro (Ehepaare) zusammengefasst.

      Die Möglichkeit, tatsächlich angefallene Werbungskosten (z. B. Depot- und Verwaltungsgebühren) abzuziehen, entfällt.
      Verluste aus Kapitalvermögen sind nur mit anderen Kapitalerträgen verrechenbar.

      Einzige Ausnahme: Veräußerungsverluste aus Aktiengeschäften können Sie nur noch mit Veräußerungsgewinnen von Aktien verrechnen.

      NEU:
      Dividenden:
      Das Halbeinkünfteverfahren fällt weg. Dafür gibt es jetzt den Abgeltungssteuersatz von 25%.
      Aktienverkäufe:
      Veräußerungsgewinne sind immer steuerpflichtig. Dabei spielt die Haltedauer keine Rolle mehr.

      An die Stelle des Halbeinkünfteverfahrens tritt der Abgeltungssteuersatz von 25 Prozent.


      Anwendungszeitraum:

      * Ab dem 01.01.2009 Steuerpflicht in Höhe von 25% für laufende Erträge.
      * Die Steuerfreiheit nach einjähriger Haltefrist greift weiterhin bei Zertifikaten, die der Anleger vor dem 15.03.2007 erworben hat.
      * Wer Zertifikate, die nach dem 15.03.2007 angeschafft wurden, bis zum 30.06.2009 veräußert, profitiert noch von der Steuerfreiheit bei einjähriger Haltedauer.
      * Gewinne aus Veräußerungen oder Einlösungen nach dem 30.06.2009 müssen in jedem Fall versteuert werden.


      Anwendungszeitraum:

      * Ab dem 01.01.2009 Steuerpflicht in Höhe von 25% für laufende Erträge.
      * Die Steuerfreiheit nach einjähriger Haltefrist greift weiterhin bei Zertifikaten, die der Anleger vor dem 15.03.2007 erworben hat.
      * Wer Zertifikate, die nach dem 15.03.2007 angeschafft wurden, bis zum 30.06.2009 veräußert, profitiert noch von der Steuerfreiheit bei einjähriger Haltedauer.
      * Gewinne aus Veräußerungen oder Einlösungen nach dem 30.06.2009 müssen in jedem Fall versteuert werden.
      Avatar
      schrieb am 26.09.07 11:46:16
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.741.671 von NATALY am 25.09.07 20:22:16@NATALY

      Danke für den hilfreichen Hinweis!

      Dann stehen auf der Seite vom Ministerium nur bereits in Kraft getretene Gesetze (somit auch noch nicht die geänderten Gesetzestexte), bzw. keine Änderungs- oder Reformgesetze.
      Ah ja, das macht natürlich Sinn :D

      Grüße, Stefan
      Avatar
      schrieb am 26.09.07 11:55:15
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.746.873 von KaOzz am 26.09.07 11:46:16Nachtrag:


      Und es steht doch auf der Seite von Frau Zypries, wie ich gerade sehe.

      Ist ale ein Service für aktuelle Gesetzesnderungen eingerichtet:

      http://www.gesetze-im-internet.de/aktuDienst.html

      unter BGBl I 2007, 1912 findet man das selbe Dokument.


      Ich hatte es (als ich das erste Mal gesucht habe) bisher nicht gesehen, weil ich nicht bemerkt habe, dass es ein Änderungsgesetz ist.


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