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    Tracom vor Neuausrichtung? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.10.07 16:50:48 von
    neuester Beitrag 10.10.07 15:57:27 von
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      schrieb am 03.10.07 16:50:48
      Beitrag Nr. 1 ()
      von der Hompage:

      27.09.2007 - Aktionärsinfo

      Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,

      aufgrund der veränderten Beteiligung an der Telematik und Telemetrie Netcom Dataservice und Vertriebs AG (nachfolgend t+t AG genannt) ist der Vorstand gehalten, gemäß § 92 I AktG anzuzeigen, dass ein Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals besteht.

      Gleichzeitig haben wir heute im elektronischen Bundesanzeiger die notwendige Einladung Hauptversammlung zum 03. Dezember 2007 veröffentlicht.

      Die Tracom Holding AG ist im Rahmen der Erstellung des Abschlusses für das Geschäftsjahr 2006 nach pflichtgemäßem Ermessen zu dieser Einschätzung gekommen. Der Verlust ist auf das Engagement beim Tochterunternehmen Telematik und Telemetrie Netcom Dataservice und Vertriebs AG (nachfolgend t+t AG genannt) zurückzuführen.

      Die t+t AG nimmt an zahlreichen Angebots- und Ausschreibungsverfahren in einer gesamten Größenordnung von ca. 60 Mio € teil. Trotz der vom Markt sehr positiven Bewertung der Technologie der t+t AG konnten bislang noch keine Großaufträge abgeschlossen werden.

      Mündlich bereits erteilte Zusagen für Großaufträge wurden bislang noch nicht schriftlich bestätigt. Branchenbedingt ist der Vorlauf bei Aufträgen dieser Art langwierig. Somit kann und konnte sich die t+t AG noch nicht aus eigenem Cash Flow finanzieren. Dies führte in der Folge zu erheblichen Verlusten. Daher musste die Tracom Holding AG die Finanzierung der Gesellschaft länger als ursprünglich vorgesehen, darstellen.

      Seit Ende 2006 hat die Tracom begonnen, Investorengespräche für die Beteiligung an der t+t AG zu führen. Seit Frühjahr 2007 hat der Vorstand zusammen mit dem Aufsichtsrat ein weiteres Sanierungskonzept für die t+t AG entwickelt und umgesetzt sowie die Suche nach Investoren massiv intensiviert. Erst in der Schlussphase konnten dann konkrete Verhandlungen mit mehreren Investoren geführt werden, wobei sämtliche Investoren auch darauf bestanden, dass sich das derzeitige Management der Gesellschaft, bestehend aus dem Vorstand, Herrn Schedel und dem Prokuristen Herrn Sacanell an dem Investment beteiligt und damit selbst auch unternehmerische Verantwortung übernimmt. Bis zum Abschluss dieser Verhandlungen stand noch nicht fest, in welchem Umfang Wertberichtigungen auf Forderungen und Anteile durchzuführen waren.

      Am 27.09.2007 konnte der Kaufvertrag mit dem beinhalteten Investment zum Abschluss gebracht werden. Die Investoren haben sich dabei verpflichtet, der t+t AG im Rahmen des neu erstellten Businessplanes bis zum 31.12.2008 mindestens 1,1 Mio € zur Verfügung zu stellen.

      Die Investoren haben über die von ihnen neu gegründete t+t netcom Beteiligungs GmbH 61% der Aktien der t+t AG und das Management über die erworbene Phoenix GmbH weitere 7%, sowie sämtliche Forderungen der Tracom gegenüber der t+t AG erworben. Hierfür leisten die Investoren einen Kaufpreis in Höhe von 68.000,-- €. Als weiteren Kaufpreisteil verpflichten sich die Investoren vom Deckungsbeitrag I der t+t AG, aus den folgenden Geschäftsjahren 2008, 2009 und 2010 Zahlungen in Höhe von 10,5 % vorzunehmen. Zugleich erwarben sie mit dem Vertrag auch das Vorratsvermögen zu einem Kaufpreis in Höhe von 700.000,-- €, das im Eigentum der Tracom steht. Darauf ist zunächst eine Anzahlung zu erbringen und der Restbetrag mit dem jeweiligen Verkauf der Vorräte zu entrichten. Die Kundenforderungen der t+t AG stehen ebenfalls im Eigentum der Tracom und wurden zu einem Kaufpreis bis zu 300.000,-- € ebenfalls an die Investoren verkauft.

      Mit dem Abschluss des Kaufvertrages konnte eine Fortführung der Tochtergesellschaft aufgrund der Finanzierung seitens der Investoren sichergestellt werden. Zugleich beteiligt sich daran auch das Management der t+t AG, das damit in eine unternehmerische Verantwortung übernimmt und auch das Vertrauen in die wirtschaftliche Zukunft der t+t AG verstärkt. Die Tracom ist weiterhin mit 32 % an dem Unternehmen beteiligt und kann somit an einem zukünftigen Erfolg der Gesellschaft über den Aufbau des Ertragswertes und auf Grund der vertraglichen Abrede zur Beteiligung am zukünftigen Deckungsbeitrag I, partizipieren. Entscheidend ist hier, dass die Beteiligung auf der einen Seite reduziert wurde, auf der anderen Seite jedoch keine Finanzierungsmaßnahmen seitens der Tracom mehr durchgeführt werden müssen und somit der Cash-Burn eingestellt wurde.

      Aus den getroffenen Vereinbarungen im Rahmen des Kaufvertrages sind in der Zukunft noch Erträge aus der t+t-Beteiligung zu erwarten. Trotzdem hat der Vorstand zusammen mit dem Aufsichtsrat entschieden, das Engagement an der Gesellschaft t+t AG nahezu vollständig Wert zu berichtigen, einschließlich der derzeitigen Forderungen sowie Darlehen in Höhe von ca. 6,5 Mio. €. Auf dieser Grundlage entstanden Verluste, die das Grundkapital der Gesellschaft um mehr als die Hälfte aufbrauchten. Durch diese am 27.09.2007 eintretenden Ereignisse ist daher eine entsprechende Anzeige des Vorstandes gemäß § 92 I AktG erforderlich, wobei diese Anzeige gegenüber der Hauptversammlung zugleich auch mit der ordentlichen Hauptversammlung aus Kostengründen verbunden wird.

      Bedingt dadurch, dass das Investment in die t+t AG auch für den Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31.12.2006 von ausschlaggebender Bedeutung war, sind in diesem Jahresabschluss die Wert aufhellenden Erkenntnisse eingeflossen und verarbeitet worden. Der Jahresabschluss zum 31.12.2006 wurde hiernach vom Aufsichtsrat festgestellt.

      Darüber hinaus bestehen derzeit noch weitere Verhandlungen mit Investoren bezüglich einer Barkapitalerhöhung sowie einer eventuellen Sachkapitalerhöhung. Hierzu erwarten wir auch in kürzester Zeit weitere Ergebnisse.

      Der derzeitige Cash-Bestand, einschließlich Wertpapiere, beträgt ca. 1,7 Mio € und die Forderungen unter Einbeziehung der Verpflichtungen der Käufer der t+t AG betragen ca. 1,4 Mio €.

      Mit Aufsichtsratsbeschluss vom 26.09.2007 wird der Vorstand Kurt Schedel mit Wirkung zum 29.09.2007 abberufen und Herr Manfred Braß verbleibt als alleiniger Vorstand.

      Die Einladung zur Hauptversammlung zum 03.12.2007 einschließlich der Tagesordnung werden wir gesondert veröffentlichen.

      ----

      Soweit der Aktionärsbrief, auf den ersten Blick nicht gerade erfreulich. Der Lagebericht unter

      http://www.tracomholding.com/download/Lagebericht_2006.pdf

      liefert jedoch zusätzliche Erkenntnisse. So werden weitere Verhandlungen mit zusätzlichen Investoren geführt, die "mit erheblicher Wahrscheinlichkeit" zu neuen Kapitalzuflüssen führen sollen, sowie auch zu neuen Geschäftsfeldern!

      Fazit: die Bilanz (http://www.tracomholding.com/download/Jahresabschluss_2006.p…)ist nun bereinigt, aus dem bisherigen operativen Verlustgeschäft drohen aufgrund der durchgeführten Abschreibungen keine Risiken mehr. Durch die verbelibende Beteiligung kann Tracom aber an etwaigen Erfolgen partizipieren. Gelänge es tatsächlich, Investoren für eine Kapitalerhöhung zu gewinnen, stünde Tracom vor einer Neubewertung. Zwar ist für diesen Fall auch eine Kapitalherabsetzung zu erwarten, diese ist jedoch aufgrund des derzeit sehr niedrigen Aktienkurses psychologisch wenig problematisch. Faktisch ändert sie ohnehin nichts, da die Marktkapitalisierung von einer Aktienzusammenlegung ja grundsätzlich unberührt bleibt.

      Anmerkung: die Verlinkung mit der Aktie via WKN wurde nicht vergessen; vielmehr bekomme ich eine Fehlermeldung ("Seite kann nicht angezeigt werden"), wenn ich die WKN eingebe
      Avatar
      schrieb am 10.10.07 15:57:27
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ergänzung der Tagesordnung
      der ordentlichen/außerordentlichen Hauptversammlung

      Aufgrund eines frist- und ordnungsgemäß am 05.10.2007 gestellten Ergänzungsverlangens gemäß § 122 II AktG unserer Aktionärin Midas GmbH, die an der Gesellschaft 13.436.753 Stückaktien hält und damit einen Anteil der den 20ten Teil des Grundkapitals und auch den anteiligen Betrag von 500.000,-- € übersteigt, sind wir verpflichtet, die Tagesordnung der durch Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 02.10.2007 auf den 03.12.2007, um 09.30 Uhr im Konferenzzentrum München, Lazarettstraße 33, in 80636 München einberufenen ordentlichen/ außerordentlichen Hauptversammlung der Tracom Holding AG wie folgt zu ergänzen:

      7. Beschlussfassung zur Auflösung der Kapitalrücklage

      Die Gesellschaft hat zusammen mit der Einladung zugleich auch den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2006 vorgelegt. Aus diesem Jahresabschluss ist zu entnehmen, dass mittlerweile ein Bilanzverlust in Höhe von 71.250.302,42 € entstanden ist. Die Midas GmbH schlägt daher vor, wie folgt zu beschließen:

      „Die Kapitalrücklage der Gesellschaft in Höhe von 56.154.292,88 € wird aufgelöst und mit dem Bilanzverlust in Höhe von 71.250.302,42 € verrechnet, so dass hiernach noch ein nicht durch Verrechnung mit der Kapitalrücklage ausgewiesener Bilanzverlust in Höhe von 15.096.009,54 € verbleibt.“


      8. Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals und Satzungsänderung

      Trotz der Auflösung der Kapitalrücklage und Verrechnung mit dem Bilanzverlust verbleibt hiernach noch ein weiterer Bilanzverlust in Höhe von 15.096.009,54 €. Zum Zwecke der Anpassung des Grundkapitals an die geänderten Vermögensverhältnisse der Gesellschaft bedingt durch die ausgewiesenen Verluste schlägt die Midas GmbH daher vor: a) „Das Grundkapital der Gesellschaft von 20.080.000,-- € eingeteilt in 20.080.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil von 1,-- € am Grundkapital wird um 18.072.000,-- € auf 2.008.000,-- € herabgesetzt. Die Herabsetzung erfolgt nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG) zum Zwecke der Anpassung des Grundkapitals an die geänderten Vermögensverhältnisse auf Grund der eingetretenen Verluste durch Zusammenlegung der Aktien im Verhältnis 10:1. Es sollen neue Aktien mit einem rechnerischen Anteil von je 1,-- € am Grundkapital der Gesellschaft ausgegeben werden. Einzelheiten der Durchführung des Beschlusses regelt der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates.

      Das durch die Kapitalherabsetzung eventuell frei werdende Grundkapital wird aufgrund der geänderten Vermögensverhältnisse der Gesellschaft in die Kapitalrücklage eingestellt.“

      b) 㤠4 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:



      § 4 Grundkapital
      1. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 2.008.000,-- € (in Worten: zweimillionenachttausend Euro) und ist eingeteilt in 2.008.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien.“

      9. Beschlussfassung über eine Barkapitalerhöhung und Satzungsänderung

      Die Midas GmbH schlägt vor:

      „Das Grundkapital der Gesellschaft wird gegen Bareinlagen erhöht von 2.008.000,-- € um bis zu 10.040.000,00-- € auf bis zu 12.048.000,-- € durch Ausgabe von bis zu 10.040.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil von 1,-- € am Grundkapital. Die neuen Aktien werden zum Betrag von 1,-- € je Aktie ausgegeben.

      Die neuen Aktien werden den Aktionären im Wege des mittelbaren Bezugsrechts angeboten. Sie werden von der VEM Aktienbank AG mit der Verpflichtung übernommen, sie den Aktionären im Verhältnis 1:5 zum Preis von 1,-- € je Aktie zum Bezug anzubieten. Das Bezugsangebot kann nur binnen einer Frist von vier Wochen nach Bekanntgabe des Bezugsangebotes angenommen werden.

      Die neuen Aktien sind ab dem Geschäftsjahr 2007 gewinnberechtigt.

      Etwaige aufgrund des Bezugsrechtes nicht bezogene Aktien können Aktionären oder sonstigen Dritten zu dem von der Hauptversammlung festgesetzten Bezugspreis angeboten werden.

      Der Vorstand wird ermächtigt, weitere Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihre Durchführung festzusetzen, wenn und soweit sich diese als notwendig erweist.

      Unbeschadet der vorstehenden Bestimmungen kann die Durchführung der Kapitalerhöhung in einem Schritt oder nach Zeichnung weiterer Aktien bis zum Höchstbetrag der Kapitalerhöhung in mehreren Schritten zur Eintragung im Handelsregister angemeldet werden.

      Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung des § 4 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung zu ändern.“

      Zweck und Gründe für das Verlangen zur Ergänzung der Tagesordnung

      Ausweislich des im Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2006 ausgewiesenen Bilanzverlustes in Höhe von 71.250.302,42 € ist auch unter Berücksichtigung der Kapitalrücklage von 56.154.292,88 € das Grundkapital der Gesellschaft um mehr als die Hälfte verbraucht. Es verbleibt hiernach ein rechnerischer Differenzbetrag in Höhe von 15.096.009,54 €.

      Es ist daher notwendig das Kapital an die geänderten Vermögensverhältnisse anzupassen und die Bilanz zu bereinigen. Hierzu ist es erforderlich, die Kapitalrücklage aufzulösen und mit dem ausgewiesenen Bilanzverlust zu verrechnen.

      Ebenso ist es für diese Anpassung erforderlich, dass auch das Grundkapital den geänderten Vermögensverhältnissen angepasst wird. Auf dieser Grundlage erfolgt der Vorschlag zu einer Kapitalherabsetzung in dem Verhältnis 10:1. Hintergrund dafür ist auch, dass für jedwede Kapitalmaßnahme aufgrund des rechnerischen Anteils von mindestens 1,-- € am Grundkapital die Herabsetzung in einer Größenordnung vorzunehmen ist, mit welcher der Kurs die Stückaktie voraussichtlich mehr als 1,-- € beträgt. Ohne eine derartige Maßnahme ist eine daran anschließende Kapitalerhöhung aufgrund des zu leistenden Ausgabebetrages von mindestens 1,-- € nicht umsetzbar.

      Aufgrund der angedachten Kapitalherabsetzung in dem ordentlichen Verfahren würde unter Berücksichtigung der auch im Kalenderjahr 2007 noch aufgetretenen Verluste Grundkapital frei werden, das allerdings nicht zur Verteilung an die Aktionäre dient, da die Gesellschaft über derartige finanzielle Mittel in Form von Kapitalreserven nicht verfügt. Aus diesem Grunde erfolgt eine entsprechende Einbringung/Einstellung dieses freiwerdenden Anteils des Grundkapitals in die Kapitalrücklage der Gesellschaft.

      Aufgrund der mit Aktionären und Investoren geführten Gespräche lässt sich durch diese Maßnahme auch eine daran anschließende Kapitalerhöhung vollziehen.

      Die im weiteren angedachte Kapitalerhöhung führt der Gesellschaft neue finanzielle Mittel zu, mit denen sie in die Lage versetzt wird zum einen ihren operativen Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten und zum anderen Zukäufe von Unternehmen bzw. Unternehmensteilen zu bewerkstelligen, damit neue Ertragsquellen erschlossen werden können.

      Vor diesem Hintergrund ist das Ergänzungsverlangen begründet.

      Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat zu den vorstehenden ergänzten Tagesordnungspunkten mit Beschlussvorschlägen

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Beschlussvorschlägen unter den ergänzten Tagesordnungspunkten 7, 8 und 9 zuzustimmen.

      Quelle: eBundesanzeiger von heute


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