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    LS Invest AG -- IFA Hotel (613120): Steht der Squeeze-Out unmittelbar bevor? (Seite 223)

    eröffnet am 09.10.07 15:26:57 von
    neuester Beitrag 04.06.24 13:01:38 von
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      schrieb am 04.06.18 15:13:01
      Beitrag Nr. 2.049 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.903.354 von GustavOemark am 04.06.18 15:09:13
      Nicht so schnell...
      In 2014 lautete es in der HV-Einladung:

      Beschlussfassung über eine Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlagen unter Gewährung eines mittelbaren Bezugsrechts

      Die Gesellschaft beabsichtigt, zur Finanzierung von Hotelprojekten und zur Stärkung des Eigenkapitals eine Barkapitalerhöhung unter Gewährung des Bezugsrechts der Aktionäre durchzuführen.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen:
      a)

      "...Das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit € 17.160.000,00, eingeteilt in 6.600.000 Stück auf den Inhaber lautende Stückaktien, wird um bis zu € 34.320.000,00 durch Ausgabe von bis zu 13.200.000 Stück neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bareinlagen auf bis zu € 51.480.000,00 erhöht. Die neuen Aktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von € 2,60 sind ab dem 1. Januar 2014 gewinnberechtigt („Neue Aktien“). Die Neuen Aktien werden zu dem Mindestausgabebetrag gemäß § 9 Abs. 1 AktG (Aktiengesetz) in Höhe von € 2,60 je Neuer Aktie ausgegeben. Das Bezugsverhältnis beträgt 1:2, d.h. eine alte Stückaktie berechtigt zum Bezug von zwei neuen Stückaktien. Hierzu werden die Neuen Aktien den Aktionären im Bezugsverhältnis 1:2 zum noch festzusetzenden Bezugspreis innerhalb der Bezugsfrist zum Bezug angeboten (mittelbares Bezugsrecht) und im Anschluss im Umfang der ausgeübten Bezugsrechte von der VEM Aktienbank AG zum Ausgabebetrag von EUR 2,60 gezeichnet. Ein etwaiger Mehrerlös – unter Abzug einer angemessenen Provision, der Kosten und Auslagen – ist an die Gesellschaft abzuführen. Die Bezugsfrist beträgt mindestens zwei Wochen ab Bekanntmachung des Bezugsangebots und muss spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2014 enden. Die Bezugsrechte auf die Neuen Aktien sind übertragbar, ein börsenmäßiger Bezugsrechtshandel wird nicht organisiert..."

      Die Ausgabe erfolgte dann später zu 4,72€ je Aktie. Insofern würde ich nach wie vor eher von 6,72€ als Ausgabepreis ausgehen.
      Avatar
      schrieb am 04.06.18 15:09:13
      Beitrag Nr. 2.048 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.875.163 von user78 am 31.05.18 11:29:17eben die Einladung zur HV gekommen... unter anderem diese Info nun auch raus:

      Beschlussfassung über eine Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlagen unter Gewährung eines mittelbaren Bezugsrechts

      Ein von Vorstand und Aufsichtsrat aufgestellter Investitionsplan sieht zur weiteren Neuaufstellung der Gesellschaft, die mit dem Verkauf diverser Hotels seit 2016 eingeleitet worden war, verschiedene beabsichtigte strategische Projekte vor. Zu den geplanten Maßnahmen gehören neben dem bereits eingeleiteten Hotelbauprojekt in Playa Bávaro in der Dominikanischen Republik eine zusätzliche Stufe des Kapazitätsausbaus in Playa Bávaro, die beabsichtigte Renovierung des IFA-Hotels Faro auf Gran Canaria und des IFA-Hotels auf Fehmarn, der etwaige Erwerb der noch nicht von der Gesellschaft gehaltenen 50%-Beteiligung an der Anfi-Gruppe und die Einleitung eines geplanten weiteren Hotelneubauprojekts auf den kanarischen Inseln. Von der Einberufung der Hauptversammlung an ist eine Zusammenfassung des Investitionsplans auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich.

      Zur Finanzierung dieser verschiedenen strategischen Projekte und weiteren Eigenkapitalstärkung beabsichtigt die Gesellschaft, eine Barkapitalerhöhung unter Gewährung des Bezugsrechts der Aktionäre durchzuführen und auf diese Weise einen Emissionserlös von ca. EUR 200 Mio. zu erzielen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen:

      a)
      Das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit EUR 51.480.000,00, eingeteilt in 19.800.000 Stück auf den Inhaber lautende Stückaktien, wird um bis zu EUR 77.220.000,00 durch Ausgabe von bis zu 29.700.000 Stück neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bareinlagen auf bis zu EUR 128.700.000,00, eingeteilt in 49.500.000 Stück auf den Inhaber lautende Stückaktien, erhöht. Die neuen Aktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 2,60 sind ab dem 1. Januar 2018 gewinnberechtigt ('Neue Aktien'). Die Neuen Aktien werden zu dem Mindestausgabebetrag gemäß § 9 Abs. 1 AktG (Aktiengesetz) in Höhe von EUR 2,60 je Neuer Aktie ausgegeben. Das Bezugsverhältnis beträgt 2:3, d.h. zwei alte Stückaktien berechtigen zum Bezug von drei neuen Stückaktien. Hierzu werden die Neuen Aktien den Aktionären im Bezugsverhältnis 2:3 zum vom Vorstand festzulegenden und bekanntzumachenden Bezugspreis innerhalb der Bezugsfrist zum Bezug angeboten (mittelbares Bezugsrecht) und im Anschluss im Umfang der ausgeübten Bezugsrechte von einem Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen zum Ausgabebetrag von EUR 2,60 gezeichnet. Ein etwaiger Mehrerlös - unter Abzug einer angemessenen Provision, der Kosten und Auslagen - ist an die Gesellschaft abzuführen. Die Bezugsfrist beträgt mindestens zwei Wochen ab Bekanntmachung des Bezugsangebots und muss spätestens mit Ablauf des 18. Januar 2019 enden. Die Bezugsrechte auf die Neuen Aktien sind übertragbar, ein börsenmäßiger Bezugsrechtshandel wird nicht organisiert.

      b)
      Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung, insbesondere den Bezugspreis nach pflichtgemäßen Ermessen unter Berücksichtigung einer bestmöglichen Platzierung, mindestens aber in Höhe des Mindestausgabebetrages von EUR 2,60, festzusetzen.

      c)
      Jeder bezugsberechtigte Aktionär kann innerhalb der Bezugsfrist über den auf seinen Bestand an alten Aktien nach Maßgabe des Bezugsverhältnisses entfallenden Bezug hinaus ein verbindliches Angebot zum Erwerb weiterer Aktien aus der Barkapitalerhöhung zum Bezugspreis abgeben ('Überbezug'). Die maximale Gesamtzahl der von einem Aktionär durch einen Überbezug jeweils erwerbbaren Neuen Aktien errechnet sich aus den 29.700.000 Neuen Aktien aus der Kapitalerhöhung abzüglich der auf den Bestand dieses Aktionärs entfallenden Bezugsaktien, die er aufgrund seines gesetzlichen Bezugsrechts beziehen darf. Wenn Überbezugsmeldungen für mehr als die Anzahl der nicht bezogenen Neuen Aktien abgegeben werden, werden die Überbezugsmeldungen nicht oder nur teilweise angenommen. In diesem Fall wird der Überbezug quotal zugeteilt, das heißt in dem Verhältnis, in dem die gesetzlichen Bezugsrechte ausgeübt wurden. Soweit die Ausübung von gesetzlichen Bezugsrechten oder Überbezugsmeldungen dazu führen würde, dass rechnerisch Ansprüche der Aktionäre auf Bruchteile von neuen Aktien entstehen, haben die Aktionäre hinsichtlich der entstehenden Aktienspitzen keinen Anspruch auf Zuteilung und Lieferung Neuer Aktien.

      d)
      Dieser Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird hinfällig, wenn und soweit die Neuen Aktien nicht bis zum Ablauf des 18. Januar 2019 gezeichnet worden sind.

      e)
      Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung von § 4 Abs. 1 der Satzung (Grundkapital) der Gesellschaft entsprechend des Umfangs der Durchführung der Kapitalerhöhung anzupassen.
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      Avatar
      schrieb am 31.05.18 11:29:17
      Beitrag Nr. 2.047 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.872.514 von Joschka Schröder am 31.05.18 00:52:10Das sieht nach einem gewaltigen Sommerloch aus, guck hier, hat FTI kein anderes Sprachrohr.

      Zigaretten-Bußgeld-Index: In diesen deutschen Städten werden Kippenstummel richtig teuer


      DGAP-Media / 31.05.2018 / 08:26

      Zigaretten-Bußgeld-Index: In diesen deutschen Städten werden Kippenstummel richtig teuer


      Der Reiseveranstalter FTI vergleicht die Bußgelder für weggeworfene Zigarettenstummel in Deutschland
      Münchner Raucher erwartet das höchste Bußgeld
      Hannoveraner Behörden mit niedrigstem Verwarnungsgeld



      In München ist das Wegwerfen von Zigaretten am teuersten. 55 Euro werden für die nicht ordnungsgemäße Entsorgung des Glimmstängels fällig, was im Gegensatz zu fernen Ländern wie Singapur (hier kostet das Wegwerfen von Zigaretten 2000 Singapur Dollar oder umgerechnet 1272 Euro) noch recht günstig scheint. Das ergab eine Analyse des Reiseveranstalters FTI (www.fti.de), der - anlässlich des morgigen Weltnichtrauchertags - die Kosten für das unsachgemäße Entsorgen von Zigarettenstummeln in den 15 größten Städten Deutschlands ermittelt hat.


      Das Wegwerfen von Zigaretten stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die in Hannover und Düsseldorf im bundesweiten Vergleich am günstigsten ist: 10 Euro werden in beiden Städten für jeden fällig, dem der Weg zum nächsten Aschenbecher zu weit ist. Auch das Dresdner Ordnungsamt berechnet für Ersttäter nur 10 Euro - allerdings kann das Bußgeld in der sächsischen Hauptstadt bei wiederholten Vergehen bis 100.000 Euro ansteigen.


      Essen und Stuttgart mit zusätzlicher Verwaltungsgebühr

      In Essen und Stuttgart liegt der Bußgeldrahmen mit 25 Euro bzw. 20 Euro zwar recht nah am bundesweiten Durchschnitt von 22,50 Euro, doch in beiden Städten wird darüber hinaus eine Verwaltungsgebühr fällig. Essener Raucher, die ihre Straßen mit Kippenstummeln pflastern, zahlen zusätzlich 28,50 Euro. In Stuttgart variiert die Gebühr von Fall zu Fall.


      Weniger tief in die Tasche greifen müssen hingegen Duisburger, Leipziger und Bremer Raucher: Maximal 20 Euro beträgt hier das Bußgeld. Bremer müssen bei nicht fristgerechter Zahlung allerdings mit einem Zuschlag von 48,50 Euro rechnen.


      Die Straße als Aschenbecher - Teurer Spaß in Köln und Frankfurt

      Mit 35 Euro Bußgeld ist Köln das zweitteuerste Pflaster für Abfallsünder. Genauso viel berechnen die Beamten des Ordnungsamts der Domstadt übrigens auch für die Verkotung von Grünflächen - egal von welchem Tier.

      Ein Verstoß gegen die Frankfurter Abfallsatzung nach § 9 Abs. 5 kostet Raucher hingegen 30 Euro.


      In Berlin und Nürnberg steht dem Ordnungsamt ein Spielraum zur Verfügung. In der Bundeshauptstadt kostet ein weggeworfener Zigarettenstummel zwischen 20 und 35 Euro. Das Nürnberger Ordnungsamt berechnet zwischen 15 und 35 Euro. Die Höhe des Verwarngeldes hängt unter anderem von der Schwere sowie des Ortes der Verschmutzung ab. Auch in anderen Städten kann der Bußgeldrahmen variieren.
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      Avatar
      schrieb am 31.05.18 11:19:08
      Beitrag Nr. 2.046 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.872.514 von Joschka Schröder am 31.05.18 00:52:10
      Zitat von Joschka Schröder:
      Zitat von user78: Ich bin ein Zahlenpetant- explezit die Kurstechnischen Zahlen


      ... ein Zahlenpetant imblizit Kramattikschbetzialißd! !


      Lieb von dir, aber suche bitte auch an dir deinen Korinthenkaker. Nicht nur Joschka alle sind aufgerufen.
      Aber ein geiles Wort Grammatik Scheiss Bestialisch:p
      Alter Erbsenzähler:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 31.05.18 00:52:10
      Beitrag Nr. 2.045 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.869.589 von user78 am 30.05.18 18:19:21
      Zitat von user78: Ich bin ein Zahlenpetant- explezit die Kurstechnischen Zahlen


      ... ein Zahlenpetant imblizit Kramattikschbetzialißd! !
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      Avatar
      schrieb am 30.05.18 18:19:21
      Beitrag Nr. 2.044 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.856.656 von user78 am 29.05.18 14:25:08Ich bin ein Zahlenpetant- explezit die Kurstechnischen Zahlen , ich moechte hier nicht unerwähnt lassen vor 4 Jahren, dass nach der 1:2 der Kurs kurz eingeknickt ist sich erholt halt um von 8 Euro auf 5,00 im Oktober abzukacken.
      Entschuldigt meine Wortwahl.
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      Avatar
      schrieb am 29.05.18 14:25:08
      Beitrag Nr. 2.043 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.855.678 von Merger-one am 29.05.18 12:43:19Die 1:2 Kapitaerhöhung war am Donnerstag den 22.5.2014, fast genau am gleichen Tag, das Jahr 2018
      kann man hier getrost zugucken:rolleyes:
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      Avatar
      schrieb am 29.05.18 12:43:19
      Beitrag Nr. 2.042 ()
      Es gab mal eine Anfi Bewertung von 360 Mio., war meine ich vor ca. 2 Jahren. Aktuell evt. 400 Mio oder mehr. Wenn man die restlichen 50% mit einem Discount erwirbt, könnten trotz KE die stillen Reserven analog zum erhöhten Invest annähernd mitsteigen. Zumal es vermutlich in den anderen Neubauprojekten ebenfalls stille Reserven geben dürfte. Vielleicht rechnet das mal jemand durch auf die Situation nach der KE?

      Daher vermute ich, dass die KE sich auf die Wertentwicklung nicht nennenswert negativ auswirkt. Positiv ist das weitere Entwicklungspotential von Anfi und der Austausch alter 3 oder 4 Sterne Hotels gegen neue 5 Sterne Hotels. Auch sehe ich es als vorteilhaft an, zukünftig an einer deutlich größeren IFA beteiligt zu sein.

      Ich werde jedenfalls die KE voll mitmachen und Überbezug anmelden. Je Überbezugaktie gewinnt man den rechnerischen Wert des Bezugsrechts.

      Bei Substanzwertspekulationen wie Bains de Mer Monaco und IFA Hotel ist der Anlagehorizont mehrere Jahre, nicht Monate.
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      Avatar
      schrieb am 29.05.18 09:10:40
      Beitrag Nr. 2.041 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.852.864 von unicum am 29.05.18 08:51:04Ich habe per Zufall herausgefunden, dass die Eltern meines Arbeitskollegen bei Anfi schon lange investiert sind. Falls einer spezielle Fragen hat, würde ich ihn mal interviewen, weil man Kollege da auch schon ein paar Mal da war.
      Avatar
      schrieb am 29.05.18 08:51:04
      Beitrag Nr. 2.040 ()
      Gustav,

      natürlich ist das eine massive Verwässerung der Assets, insbesondere, wenn man der Meinung ist, dass die Aktie deutlich über dem aktuellen Kursniveau fair bewertet wäre. Aktionäre, welche die KE nicht voll mitmachen können, erleiden dann auch einen Vermögensverfall. Allerdings verfügt IFA über einen sehr hohen Anteil an non-performing Assets. Gerade die vollständige Anfi-Übernahme verändert die Situation massiv. Ganz abgesehen von Bavaro, Fuerteventura und den anderen Assets in Anfi-Nähe.

      Im Übrigen kannst du IFA nicht mit den üblichen Hotel-Multiples vergleichen. Die börsengelisteten sind oft nur zu einem geringen Anteil Inhaber der Immobilien, wie dies bspw. bei Hispania Activos Inmobiliarios der Fall ist, die aber wiederum kein operatives Hotelbewirtschaftungsgeschäft betreiben und außerdem ein unvorteilhaftes rechtliches Konstrukt sind. Generell muss man mit einem PeerGroup-Vergleich immer vorsichtig sein. Das ist nur wirklich bedeutsam in Sondersituationen wie Übernahmen, SqueezeOut, etc), da sich dann die hierfür vorgesehene Wertfindung tatsächlich daran orientiert.

      Wo liegt für Dich das angemessene Risk-Reward-Ratio der IFA? Und viel wichtiger: wie ermittelst du das? Dann können wir vielleicht substanziell diskutieren.

      Übrigens gibt es auch börsennotierte Time-Sharing-Gesellschaften. Die werden aktuell so bewertet:


      Aber die Zeiten der Anfi als Time-Sharing-Anlage werden sich wahrscheinlich dem Ende entgegenneigen.
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