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    Berechnung Wandelanleihe - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 23.10.07 08:46:45 von
    neuester Beitrag 23.10.07 13:55:53 von
    Beiträge: 6
    ID: 1.134.289
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      Avatar
      schrieb am 23.10.07 08:46:45
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      wer kann mir bei der Beantwortung einer Frage meines Azubis helfen:

      wissen sie wie ich den wert eines bezugsrechtes ausrechne ohne das ich den wert der jungen aktie habe…angegeben hab ich nur das verhältnis von 5:2, das der alte wert der aktie 38,50 ist und das die kundin 9 aktien im depot hat…


      ich komme da nicht drauf. vielen dank!
      Avatar
      schrieb am 23.10.07 09:46:57
      Beitrag Nr. 2 ()
      ...kommt keiner drauf?

      mehr angaben habe ich leider nicht!
      Avatar
      schrieb am 23.10.07 09:54:05
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.116.063 von ShaQsta am 23.10.07 08:46:45wissen sie wie ich den wert eines bezugsrechtes ausrechne ohne das ich den wert der jungen aktie habe…angegeben hab ich nur das verhältnis von 5:2, das der alte wert der aktie 38,50 ist und das die kundin 9 aktien im depot hat…


      Also: Sie bekommt 5 Aktien für je 2 gehaltene.
      (Abwicklungstechnisch wird wahrscheinlich die wegen der ungeraden Zahl resultierende "Spitze" in bar abgegolten.)
      Der Gesamtwert der Position beträgt nach wie vor 9 x 38,50.
      Um den Kurswert der einzelnen Aktie nach dem Splitting zu errechnen, muß der Gesamtbetrag durch die neu entstandene Anzahl geteilt werden (ohne Wegnahme der Spitze).

      Also: (Gesamtbetrag) : (Anzahl Aktien nach Splitting)

      (9 x 38,50) : ((9 x 5) : 2)

      Abwicklungstechnisch werden die vorhandenen Aktien ausgebucht und die neuen eingebucht.
      Rein rechnerisch aber bezieht die Kundin 5 für 2 Aktien, d. h. 3 neue für 3 bzw. 1,5 neue kommen hinzu. Da sie 9 Stück hat, wäre demnach ihr Bezugsrecht 13,5 Stück, die je einen Kurs wie oben errechnet haben. Insgesamt hätte sie nach dem Splitting 22,5 Stück. Werden die vorhandenen Aktien ausgebucht, könnte man ebensogut von einem Bezugsrecht auf die neue Gesamtzahl sprechen. Vermutlich ist die Antwort auf diese Frage genau das, worum es geht und was ein Bankazubi wohl gelernt haben sollte.
      Avatar
      schrieb am 23.10.07 09:55:59
      Beitrag Nr. 4 ()
      Übrigens:
      Eine Wandelanleihe ist etwas anderes. :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 23.10.07 13:27:48
      Beitrag Nr. 5 ()
      :eek:ach du meine güte, was habe ich denn da geschrieben:

      wandelanleihe, völliger quatsch.

      kapitalerhöhung. naja.

      im übrigen war es eine halbwahrheit bzw. haltinfo des azubis. in der gesamten aufgabe, die mir soeben vorgelegen war, war von berichtigungsaktien die rede. und auch nicht vom wert des bzrecht, sondern insgesamt.

      naja, wert des bezugsrechts 11,-€ bei 9 stück = 99,-€.

      tja, azubis...:laugh:

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      schrieb am 23.10.07 13:55:53
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.119.529 von ShaQsta am 23.10.07 13:27:48Da würde ich mich fragen, was eigentlich genau der Unterschied zwischen dem Wert eines "Rechts" (auf Bezug) und dem Kurs ist???:D


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