GSC Portfolio AG strebt an die Börse (Seite 14)
eröffnet am 31.10.07 14:15:32 von
neuester Beitrag 19.01.24 06:33:25 von
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Sehr interessant, dass hier endlich mal jemand was unternimmt! Offensichtlich hat sich die Gesellschaft geweigert, die Tagesordnung zu erweitern und Herr Kreibich ist dann vor Gericht gegangen. Bei dieser HV wäre ich gern dabei .... sofern sie nicht abgesagt wird.
AGS Portfolio AG
Düsseldorf
ISIN DE000A0TGJT6
WKN A0TGJT
Bekanntmachung durch Aktionär gemäß § 122 Abs. 3 AktG zur
Erweiterung der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung
Der Vorstand der Gesellschaft hat durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 1. Juli 2015 zur ordentlichen Hauptversammlung der AGS Portfolio AG, Düsseldorf, am 6. August 2015, um 15:00 Uhr im Hotel Darmstädter Hof, An der Walkmühle 1 in 60437 Frankfurt am Main – Nieder Eschbach (Eingang über Deuil-La-Barre-Straße) eingeladen.
Aufgrund der mir vom Amtsgericht Düsseldorf durch Beschluss vom 31. Juli 2015, HRB 56491, erteilten Ermächtigung mache ich hiermit als Aktionär der Gesellschaft für die Hauptversammlung am 6. August 2015 die folgende Ergänzung der Tagesordnung einschließlich Beschlussvorschläge bekannt:
Tagesordnungspunkt 10:
Beschlussfassung über die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gemäß § 147 Abs. 1 AktG, insbesondere i.V.m. § 93, § 116 und § 117, AktG gegen den Vorstand, den Aufsichtsrat sowie die VCI Venture Capital und Immobilien AG, sowie über die Bestellung eines Besonderen Vertreters gemäß § 147 Abs. 2 Satz 1 AktG
Ich schlage vor, die Hauptversammlung möge folgende Beschlüsse fassen, wobei ich mir vorbehalte, Anträge in der Hauptversammlung gegebenenfalls in modifizierter Form zu stellen:
1.
Es werden Ersatzansprüche im Sinne des § 147 Abs. 1 AktG geltend gemacht gegen den Vorstand Herrn Wolfgang W. Reich gemäß § 147 Abs. 1 AktG i.V.m § 93 AktG aus der Geschäftsführung, gegen die Mitglieder des Aufsichtrats Herrn Hans-Jochen Grüninger, Frau Marion Kostinek und Herrn Gerhard Proksch gemäß § 147 Abs. 1 AktG i.V.m § 116 AktG und § 93 AktG aus der Geschäftsführung sowie gegen die VCI Venture Capital und Immobilien AG (deren gesetzlicher Vertreter wiederum Herr Wolfgang W. Reich ist) gemäß § 147 Abs. 1 AktG i.V.m § 117 AktG wegen unzulässiger und nachteiliger Einflussnahme auf die Verwaltung der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf den Kauf von 57'070 Aktien der Beteiligungen im Baltikum AG zum Preis von 4,42 Euro je Aktie.
Die Geltendmachung kann Beweissicherungsmaßnahmen, Feststellungsklagen und sonst die Verjährung hemmende Maßnahmen umfassen oder kann sich gegebenenfalls zunächst auch darauf beschränken.
2.
Zum besonderen Vertreter zur Geltendmachung dieser Ersatzansprüche wird Herr Rechtsanwalt Tino Sekera-Terplan, geschäftsansässig Barer Straße 48, 80799 München bestellt.
Begründung:
Der damalige Aufsichtsrat der Beteiligungen im Baltikum AG trat im Frühjahr 2014 geschlossen zurück, nachdem er erfahren hatte, dass der damalige Vorstand sein Aktienpaket an die VCI Venture Capital und Immobilien AG verkauft hatte. Auf Antrag von VCI bestellte das Registergericht in Rostock drei VCI-getreue Personen in den Aufsichtsrat, welcher sodann eine weitere VCI-getreue Person zum Vorstand berief und wenig später den vorherigen Vorstand abberief. Bei Bekanntwerden dieser Vorgänge verlor die Aktie, wie nicht anders zu erwarten war, enorm an Wert, und zwar von etwa 4 Euro bis auf unter 2 Euro Ende April. Nichtsdestotrotz kaufte die AGS Portfolio AG im Frühjahr 2014 57'070 Aktien der Beteiligungen im Baltikum AG zu einem Preis von 4,42 Euro je Aktie, nicht nur erheblich höher als der Börsenkurs, sondern auch höher als der NAV.
Dieses Geschäft wurde augenscheinlich unter Einflussnahme und im Interesse der VCI Venture Capital und Immobilien AG getätigt, und zwar um dieser die Kontrolle und Hauptversammlungsmehrheit zu sichern. Ein Interesse der Gesellschaft an diesem Geschäft ist nicht erkennbar, zumal neben dem überhöhten Preis auch der nicht zur Portfoliostrategie der AGS Portfolio AG passende Investitionsfokus der Beteiligungen im Baltikum AG (nämlich das Baltikum) dagegen spricht, dass dieses Geschäft im Sinne der Gesellschaft war.
Durch diesen Kauf ist der Gesellschaft ein erheblicher finanzieller Schaden entstanden.
Tagesordnungspunkt 11:
Beschlussfassung über die Auflösung der Gesellschaft
Ich schlage vor zu beschließen:
Die Gesellschaft wird mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.2015 aufgelöst.
Begründung:
Die Verwaltung der Gesellschaft verursacht Kosten, denen keinerlei Mehrwert gegenübersteht. Die Streubesitzaktionäre haben kein Interesse daran, in dieser Gesellschaft unter der aktuellen Führung investiert zu sein. Nicht nur aufgrund der nicht mehr bestehenden Freiverkehrsnotiz gibt es keinen Markt für ihre Anteile, sondern der Verkaufswert der Aktien wäre schon allein aufgrund der verheerenden Reputation des Managements weit unter dem Wert des NAV, der infolge der schlechten Portfoliozusammenstellung in den letzten 3 Jahren ohnehin schon sehr gelitten hat.
Seeheim, den 1. August 2015
Dr. Volkmar Kreibich
bundesanzeiger vom 04082015
Düsseldorf
ISIN DE000A0TGJT6
WKN A0TGJT
Bekanntmachung durch Aktionär gemäß § 122 Abs. 3 AktG zur
Erweiterung der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung
Der Vorstand der Gesellschaft hat durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 1. Juli 2015 zur ordentlichen Hauptversammlung der AGS Portfolio AG, Düsseldorf, am 6. August 2015, um 15:00 Uhr im Hotel Darmstädter Hof, An der Walkmühle 1 in 60437 Frankfurt am Main – Nieder Eschbach (Eingang über Deuil-La-Barre-Straße) eingeladen.
Aufgrund der mir vom Amtsgericht Düsseldorf durch Beschluss vom 31. Juli 2015, HRB 56491, erteilten Ermächtigung mache ich hiermit als Aktionär der Gesellschaft für die Hauptversammlung am 6. August 2015 die folgende Ergänzung der Tagesordnung einschließlich Beschlussvorschläge bekannt:
Tagesordnungspunkt 10:
Beschlussfassung über die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gemäß § 147 Abs. 1 AktG, insbesondere i.V.m. § 93, § 116 und § 117, AktG gegen den Vorstand, den Aufsichtsrat sowie die VCI Venture Capital und Immobilien AG, sowie über die Bestellung eines Besonderen Vertreters gemäß § 147 Abs. 2 Satz 1 AktG
Ich schlage vor, die Hauptversammlung möge folgende Beschlüsse fassen, wobei ich mir vorbehalte, Anträge in der Hauptversammlung gegebenenfalls in modifizierter Form zu stellen:
1.
Es werden Ersatzansprüche im Sinne des § 147 Abs. 1 AktG geltend gemacht gegen den Vorstand Herrn Wolfgang W. Reich gemäß § 147 Abs. 1 AktG i.V.m § 93 AktG aus der Geschäftsführung, gegen die Mitglieder des Aufsichtrats Herrn Hans-Jochen Grüninger, Frau Marion Kostinek und Herrn Gerhard Proksch gemäß § 147 Abs. 1 AktG i.V.m § 116 AktG und § 93 AktG aus der Geschäftsführung sowie gegen die VCI Venture Capital und Immobilien AG (deren gesetzlicher Vertreter wiederum Herr Wolfgang W. Reich ist) gemäß § 147 Abs. 1 AktG i.V.m § 117 AktG wegen unzulässiger und nachteiliger Einflussnahme auf die Verwaltung der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf den Kauf von 57'070 Aktien der Beteiligungen im Baltikum AG zum Preis von 4,42 Euro je Aktie.
Die Geltendmachung kann Beweissicherungsmaßnahmen, Feststellungsklagen und sonst die Verjährung hemmende Maßnahmen umfassen oder kann sich gegebenenfalls zunächst auch darauf beschränken.
2.
Zum besonderen Vertreter zur Geltendmachung dieser Ersatzansprüche wird Herr Rechtsanwalt Tino Sekera-Terplan, geschäftsansässig Barer Straße 48, 80799 München bestellt.
Begründung:
Der damalige Aufsichtsrat der Beteiligungen im Baltikum AG trat im Frühjahr 2014 geschlossen zurück, nachdem er erfahren hatte, dass der damalige Vorstand sein Aktienpaket an die VCI Venture Capital und Immobilien AG verkauft hatte. Auf Antrag von VCI bestellte das Registergericht in Rostock drei VCI-getreue Personen in den Aufsichtsrat, welcher sodann eine weitere VCI-getreue Person zum Vorstand berief und wenig später den vorherigen Vorstand abberief. Bei Bekanntwerden dieser Vorgänge verlor die Aktie, wie nicht anders zu erwarten war, enorm an Wert, und zwar von etwa 4 Euro bis auf unter 2 Euro Ende April. Nichtsdestotrotz kaufte die AGS Portfolio AG im Frühjahr 2014 57'070 Aktien der Beteiligungen im Baltikum AG zu einem Preis von 4,42 Euro je Aktie, nicht nur erheblich höher als der Börsenkurs, sondern auch höher als der NAV.
Dieses Geschäft wurde augenscheinlich unter Einflussnahme und im Interesse der VCI Venture Capital und Immobilien AG getätigt, und zwar um dieser die Kontrolle und Hauptversammlungsmehrheit zu sichern. Ein Interesse der Gesellschaft an diesem Geschäft ist nicht erkennbar, zumal neben dem überhöhten Preis auch der nicht zur Portfoliostrategie der AGS Portfolio AG passende Investitionsfokus der Beteiligungen im Baltikum AG (nämlich das Baltikum) dagegen spricht, dass dieses Geschäft im Sinne der Gesellschaft war.
Durch diesen Kauf ist der Gesellschaft ein erheblicher finanzieller Schaden entstanden.
Tagesordnungspunkt 11:
Beschlussfassung über die Auflösung der Gesellschaft
Ich schlage vor zu beschließen:
Die Gesellschaft wird mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.2015 aufgelöst.
Begründung:
Die Verwaltung der Gesellschaft verursacht Kosten, denen keinerlei Mehrwert gegenübersteht. Die Streubesitzaktionäre haben kein Interesse daran, in dieser Gesellschaft unter der aktuellen Führung investiert zu sein. Nicht nur aufgrund der nicht mehr bestehenden Freiverkehrsnotiz gibt es keinen Markt für ihre Anteile, sondern der Verkaufswert der Aktien wäre schon allein aufgrund der verheerenden Reputation des Managements weit unter dem Wert des NAV, der infolge der schlechten Portfoliozusammenstellung in den letzten 3 Jahren ohnehin schon sehr gelitten hat.
Seeheim, den 1. August 2015
Dr. Volkmar Kreibich
bundesanzeiger vom 04082015
Antwort auf Beitrag Nr.: 50.253.744 von LuckySailor am 23.07.15 22:22:25Wie willst du den aufstocken sind die wieder handelbar ?
Antwort auf Beitrag Nr.: 50.253.744 von LuckySailor am 23.07.15 22:22:25Die Reichs geben dir aber vom Kuchen nichts ab. Mal ein Krümel. Die sind verschlagen. Ich ging raus, als mir klar wurde, mit wem ich es da zu tun habe. Würde nicht aufstocken. Die stillen Reserven können schnell in ihren anderen Beteiligungen versickern, so wie sie das Netzt spannen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 50.253.534 von ilsubstanzinvestore am 23.07.15 22:01:29
Stille Reserven
... die Performance ist ziemlich beschei.., aber ich stocke jetzt auf. Die GSC hat stille Reserven (Nachbesserungsrechte), die in keiner Bilanz stehen. Da dürfte bald mal was fällig werden.
Antwort auf Beitrag Nr.: 50.253.312 von daPietro am 23.07.15 21:37:18
... ich kann Herrn Deibert gut verstehen. Die GSC Portfolio AG hatte meines Erachtens einen guten Ansatz (deshalb hatten die Aktionäre ja in dieses Konzept investiert), war breit diververifiziert und dann kam der Grossaktionärswechsel verbunden mit einer "neuen" Strategie!
... im übrigen hätte wahrscheinlich jeder x-beliebige Primat, der mit einem Dartpfeil 10 Mal auf den deutschen Kurszettel geworfen hätte und dabei so 10 zufällig ausgewählte Aktien gleichgewichtet hätte im Betrachtungszeitraum Oktober 2011 bis Juli 2015 mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine bessere Performance als -60% erzielt.
Viele Grüße
il
Zitat von daPietro: Hier kommt Stimmung.....
http://www.gsc-aktie.de/resources/Gegenantrag+Volker+Deibert…
... ich kann Herrn Deibert gut verstehen. Die GSC Portfolio AG hatte meines Erachtens einen guten Ansatz (deshalb hatten die Aktionäre ja in dieses Konzept investiert), war breit diververifiziert und dann kam der Grossaktionärswechsel verbunden mit einer "neuen" Strategie!
... im übrigen hätte wahrscheinlich jeder x-beliebige Primat, der mit einem Dartpfeil 10 Mal auf den deutschen Kurszettel geworfen hätte und dabei so 10 zufällig ausgewählte Aktien gleichgewichtet hätte im Betrachtungszeitraum Oktober 2011 bis Juli 2015 mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine bessere Performance als -60% erzielt.
Viele Grüße
il
AGS Portfolio AG
Düsseldorf
ISIN DE000A0TGJT6
WKN A0TGJT
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
am 06.08.2015
im Hotel Darmstädter Hof,
An der Walkmühle 1 in 60437 Frankfurt am Main – Nieder Eschbach
(Eingang über Deuil-La-Barre-Straße)
um 15.00 Uhr
Tagesordnung
Tagesordnungspunkt 1:
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2013 nebst Anhang und des Berichtes des Aufsichtsrats sowie Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2014 nebst Anhang und des Berichtes des Aufsichtsrats
Tagesordnungspunkt 2:
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2012 in Höhe von 1.007.114,21 Euro wie folgt zu verwenden:
a) Ausschüttung einer Dividende von 0,05 EUR je dividendenberechtigter Aktie
insgesamt
22.500,00 EUR
b) Vortrag auf neue Rechnung 984.614,21 EUR
Summe 1.007.114,21 EUR
Tagesordnungspunkt 3:
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
a) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das Vorstandsmitglied Herrn Alexander Langhorst für das Geschäftsjahr 2012 zu entlasten.
b) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das Vorstandsmitglied Herrn Wolfgang Reich für das Geschäftsjahr 2012 zu entlasten.
Tagesordnungspunkt 4:
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand Wolfgang Reich für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
Tagesordnungspunkt 5:
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand Wolfgang Reich für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
Tagesordnungspunkt 6:
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
a) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das Aufsichtsratsmitglied Hans-Jochen Grüninger für das Geschäftsjahr 2012 zu entlasten.
b) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das Aufsichtsratsmitglied Dr. Karl-Heinz Engels für das Geschäftsjahr 2012 zu entlasten.
c) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das Aufsichtsratsmitglied Marion Kostinek für das Geschäftsjahr 2012 zu entlasten.
d) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das Aufsichtsratsmitglied Gerhard Proksch für das Geschäftsjahr 2012 zu entlasten.
Tagesordnungspunkt 7:
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
a) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das Aufsichtsratsmitglied Hans-Jochen Grüninger für das Geschäftsjahr 2013 zu entlasten.
b) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das Aufsichtsratsmitglied Marion Kostinek für das Geschäftsjahr 2013 zu entlasten.
c) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das Aufsichtsratsmitglied Gerhard Proksch für das Geschäftsjahr 2013 zu entlasten.
Tagesordnungspunkt 8:
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
a) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das Aufsichtsratsmitglied Hans-Jochen Grüninger für das Geschäftsjahr 2014 zu entlasten.
b) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das Aufsichtsratsmitglied Marion Kostinek für das Geschäftsjahr 2014 zu entlasten.
c) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das Aufsichtsratsmitglied Gerhard Proksch für das Geschäftsjahr 2014 zu entlasten.
Tagesordnungspunkt 9:
Wahl zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsratsvorsitzende Herr Hans-Jochen Grüninger hat sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2015 der Gesellschaft niedergelegt.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Frau Aniko Köpf, juristische Angestellte, wohnhaft in Heidenheim, zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen.
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95 und 101 Abs. 1 AktG zusammen und besteht gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Soweit die folgenden Angaben über die Pflichtangaben nicht-börsennotierter Gesellschaften im Sinne des § 121 Abs. 3 AktG i.V.m. § 3 Abs. 2 AktG hinausgehen, erfolgen nachfolgende Hinweise freiwillig, um unseren Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 18 der Satzung unserer Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung und unter Vorlage eines besonderen Nachweises ihrer Aktionärseigenschaft anmelden.
Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, also auf den 16. Juli 2015, 0:00 Uhr MESZ beziehen, in Textform erstellt und in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft ausschließlich unter nachfolgender Adresse bis zum Ablauf des 04.08.2015, 24:00 Uhr MESZ zugehen:
AGS Portfolio AG
Panoramaweg 18
89518 Heidenheim
Telefax: 07321- 92534190
Stimmrechtsvertretung
Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Ein Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner Wahl ausüben lassen.
Vollmachten sind schriftlich zu erteilen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere in § 135 Aktiengesetz bezeichnete Personen möglicherweise selbst für eigene Zwecke eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 Aktiengesetz die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen.
Gegenträge von Aktionären
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind schriftlich oder per Telefax ausschließlich an folgende Anschrift zu richten:
AGS Portfolio AG
Panoramaweg 18
89518 Heidenheim
Telefax: 07321- 92534190
Zugänglich zu machende Gegenanträge von Aktionären, die bis zum 22. Juli 2015, 24:00 Uhr MESZ eingehen, sowie etwaige Stellungnahmen der Verwaltung hierzu werden im Internet unter www.ags-aktie.de veröffentlicht.
Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der Verwaltung der Gesellschaft AGS Portfolio AG in
89518 Heidenheim
Panoramaweg 18
während der Geschäftszeiten aus und werden den Aktionären auf Wunsch kostenfrei übersandt.
Düsseldorf, im Juni 2015
AGS Portfolio AG
Der Vorstand
Quelle www.bundesanzeiger.de vom 01.07.2015
Düsseldorf
ISIN DE000A0TGJT6
WKN A0TGJT
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
am 06.08.2015
im Hotel Darmstädter Hof,
An der Walkmühle 1 in 60437 Frankfurt am Main – Nieder Eschbach
(Eingang über Deuil-La-Barre-Straße)
um 15.00 Uhr
Tagesordnung
Tagesordnungspunkt 1:
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2013 nebst Anhang und des Berichtes des Aufsichtsrats sowie Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2014 nebst Anhang und des Berichtes des Aufsichtsrats
Tagesordnungspunkt 2:
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2012 in Höhe von 1.007.114,21 Euro wie folgt zu verwenden:
a) Ausschüttung einer Dividende von 0,05 EUR je dividendenberechtigter Aktie
insgesamt
22.500,00 EUR
b) Vortrag auf neue Rechnung 984.614,21 EUR
Summe 1.007.114,21 EUR
Tagesordnungspunkt 3:
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
a) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das Vorstandsmitglied Herrn Alexander Langhorst für das Geschäftsjahr 2012 zu entlasten.
b) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das Vorstandsmitglied Herrn Wolfgang Reich für das Geschäftsjahr 2012 zu entlasten.
Tagesordnungspunkt 4:
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand Wolfgang Reich für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
Tagesordnungspunkt 5:
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand Wolfgang Reich für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
Tagesordnungspunkt 6:
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
a) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das Aufsichtsratsmitglied Hans-Jochen Grüninger für das Geschäftsjahr 2012 zu entlasten.
b) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das Aufsichtsratsmitglied Dr. Karl-Heinz Engels für das Geschäftsjahr 2012 zu entlasten.
c) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das Aufsichtsratsmitglied Marion Kostinek für das Geschäftsjahr 2012 zu entlasten.
d) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das Aufsichtsratsmitglied Gerhard Proksch für das Geschäftsjahr 2012 zu entlasten.
Tagesordnungspunkt 7:
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
a) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das Aufsichtsratsmitglied Hans-Jochen Grüninger für das Geschäftsjahr 2013 zu entlasten.
b) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das Aufsichtsratsmitglied Marion Kostinek für das Geschäftsjahr 2013 zu entlasten.
c) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das Aufsichtsratsmitglied Gerhard Proksch für das Geschäftsjahr 2013 zu entlasten.
Tagesordnungspunkt 8:
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
a) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das Aufsichtsratsmitglied Hans-Jochen Grüninger für das Geschäftsjahr 2014 zu entlasten.
b) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das Aufsichtsratsmitglied Marion Kostinek für das Geschäftsjahr 2014 zu entlasten.
c) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das Aufsichtsratsmitglied Gerhard Proksch für das Geschäftsjahr 2014 zu entlasten.
Tagesordnungspunkt 9:
Wahl zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsratsvorsitzende Herr Hans-Jochen Grüninger hat sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2015 der Gesellschaft niedergelegt.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Frau Aniko Köpf, juristische Angestellte, wohnhaft in Heidenheim, zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen.
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95 und 101 Abs. 1 AktG zusammen und besteht gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Soweit die folgenden Angaben über die Pflichtangaben nicht-börsennotierter Gesellschaften im Sinne des § 121 Abs. 3 AktG i.V.m. § 3 Abs. 2 AktG hinausgehen, erfolgen nachfolgende Hinweise freiwillig, um unseren Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 18 der Satzung unserer Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung und unter Vorlage eines besonderen Nachweises ihrer Aktionärseigenschaft anmelden.
Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, also auf den 16. Juli 2015, 0:00 Uhr MESZ beziehen, in Textform erstellt und in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft ausschließlich unter nachfolgender Adresse bis zum Ablauf des 04.08.2015, 24:00 Uhr MESZ zugehen:
AGS Portfolio AG
Panoramaweg 18
89518 Heidenheim
Telefax: 07321- 92534190
Stimmrechtsvertretung
Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Ein Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner Wahl ausüben lassen.
Vollmachten sind schriftlich zu erteilen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere in § 135 Aktiengesetz bezeichnete Personen möglicherweise selbst für eigene Zwecke eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 Aktiengesetz die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen.
Gegenträge von Aktionären
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind schriftlich oder per Telefax ausschließlich an folgende Anschrift zu richten:
AGS Portfolio AG
Panoramaweg 18
89518 Heidenheim
Telefax: 07321- 92534190
Zugänglich zu machende Gegenanträge von Aktionären, die bis zum 22. Juli 2015, 24:00 Uhr MESZ eingehen, sowie etwaige Stellungnahmen der Verwaltung hierzu werden im Internet unter www.ags-aktie.de veröffentlicht.
Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der Verwaltung der Gesellschaft AGS Portfolio AG in
89518 Heidenheim
Panoramaweg 18
während der Geschäftszeiten aus und werden den Aktionären auf Wunsch kostenfrei übersandt.
Düsseldorf, im Juni 2015
AGS Portfolio AG
Der Vorstand
Quelle www.bundesanzeiger.de vom 01.07.2015
Ob wir jemeils eine HV hier bekommen werden.....
Ja, so ist es. Der Vorstand der verstößt mit seiner Weigerung eindeutig gegen Aktienrecht. Hiergegen kann erfolgreich gerichtlich vorgegangen werden. Gejammer hier bei Wist hingegen wenig hilfreich.
Da lob ich mir die Aktionäre der Baltikum AG, die sich nicht jede Frechheit vom Reich-Clan bieten lassen.
Da lob ich mir die Aktionäre der Baltikum AG, die sich nicht jede Frechheit vom Reich-Clan bieten lassen.