Wüste Beschimpfungen per Boardmail - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 12.12.07 10:24:41 von
neuester Beitrag 17.12.07 12:03:35 von
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User Faller88 schreibt eine Boardmail an User Vogel77:
"du bl... Hund du, was schreibst du immer für einen Schw...sinn. Du bist doch wohl völlig bekl... und das d... A..., das mir je begegnet ist! Einen solchen Id... wie dich habe ich noch nie erlebt. Von nichts eine Ahnung, aber immer d... rumlabern, typisch Ossi!"
(Das Schlimmste an den Beleidigungen: Vogel77 ist definitiv und nachweisbar KEIN Ossi, was er auch vorher mehrfach klargestellt hatte und Faller88 bekannt war!)
Vogel77 will nun Faller88 zivilrechtlich verklagen und verlangt vom Moderator die Herausgabe der Adresse und IP-Nr. von Faller88, was der Mod aber unter Hinweis auf Datenschutzrichtlinien verweigert.
Daraufhin schaltet Vogel77 einen Anwalt ein, welcher nun den Betreiber des Webforums auf Herausgaben der Adress- und sonstigen Daten von Faller88 verklagt.
Juristische Frage: wie wird das Gericht entscheiden?
Wird es das Recht auf Datenschutz oder aber das Recht auf eine Beleidigungsklage höher werten?
"du bl... Hund du, was schreibst du immer für einen Schw...sinn. Du bist doch wohl völlig bekl... und das d... A..., das mir je begegnet ist! Einen solchen Id... wie dich habe ich noch nie erlebt. Von nichts eine Ahnung, aber immer d... rumlabern, typisch Ossi!"
(Das Schlimmste an den Beleidigungen: Vogel77 ist definitiv und nachweisbar KEIN Ossi, was er auch vorher mehrfach klargestellt hatte und Faller88 bekannt war!)
Vogel77 will nun Faller88 zivilrechtlich verklagen und verlangt vom Moderator die Herausgabe der Adresse und IP-Nr. von Faller88, was der Mod aber unter Hinweis auf Datenschutzrichtlinien verweigert.
Daraufhin schaltet Vogel77 einen Anwalt ein, welcher nun den Betreiber des Webforums auf Herausgaben der Adress- und sonstigen Daten von Faller88 verklagt.
Juristische Frage: wie wird das Gericht entscheiden?
Wird es das Recht auf Datenschutz oder aber das Recht auf eine Beleidigungsklage höher werten?
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.735.955 von Geistig_Verwirter am 12.12.07 10:24:41Stell die Frage doch einmal anders herum:
Sind Beleidigungen schützenswert?
Sind Beleidigungen schützenswert?
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.736.127 von Eurofuchs2 am 12.12.07 10:38:00aber hallo, warum sollte man irgendwelche anscheinend geistig unterbelichteten usern den garaus machen, und gleichzeitig betrüger und abzocker die teilweise über laufband kommen, unangetastet lassen. wer mit solch primitiven beschimpfungen mühe hat, soll doch einfach den "ignorieren" knopf drücken, oder nicht darauf reagieren.
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.736.300 von chronoswiss am 12.12.07 10:53:21Dann streiche "Beleidigung" und setze "Straftatbestand", ist vielleicht deutlicher.
Mir stellt sich die Frage, ist "typisch Ossi" überhaupt eine Beleidigung und wenn ja, ist es nicht ein untauglicher Versuch wenn ich jemanden damit beleidige (falls es eine Beleidigung ist!), der überhaupt kein Ossi ist?
Das Schlimmste an den Beleidigungen: Vogel77 ist definitiv und nachweisbar KEIN Ossi
Wenn Vogel77 das Wort Ossi als die Schlimmste von obigen Beleidigungen empfindet, dann sollte Vogel77 besser aufpassen, dass er nicht selbst von jemandem wegen Rassismus und Volksverhetzung verklagt wird!
Wenn Vogel77 das Wort Ossi als die Schlimmste von obigen Beleidigungen empfindet, dann sollte Vogel77 besser aufpassen, dass er nicht selbst von jemandem wegen Rassismus und Volksverhetzung verklagt wird!
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.735.955 von Geistig_Verwirter am 12.12.07 10:24:41
Werd ich jetzt verklagt???
Werd ich jetzt verklagt???
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.735.955 von Geistig_Verwirter am 12.12.07 10:24:41"du bl... Hund du, was schreibst du immer für einen Schw...sinn. Du bist doch wohl völlig bekl... und das d... A..., das mir je begegnet ist! Einen solchen Id... wie dich habe ich noch nie erlebt. Von nichts eine Ahnung, aber immer d... rumlabern, typisch Ossi!"
rot = strafbare Beleidigung
grün = keine Beleidigung
(Das Schlimmste an den Beleidigungen: Vogel77 ist definitiv und nachweisbar KEIN Ossi, was er auch vorher mehrfach klargestellt hatte und Faller88 bekannt war!)
Dass die Behauptung, dass jemand Anderes ein Ossi ist, von dir als schlimmste Beleidigung aufgefasst wird, zeugt von einer interessanten Geisteshaltung und könnte von allen 17 Millionen Bewohnern der östlichen Bundesländer wiederum als Beleidigung aufgefasst werden.
Man sollte nie den moralischen Zeigefingern heben, wenn man es selbst mit der Moral nicht so genau nimmt!
Chris
rot = strafbare Beleidigung
grün = keine Beleidigung
(Das Schlimmste an den Beleidigungen: Vogel77 ist definitiv und nachweisbar KEIN Ossi, was er auch vorher mehrfach klargestellt hatte und Faller88 bekannt war!)
Dass die Behauptung, dass jemand Anderes ein Ossi ist, von dir als schlimmste Beleidigung aufgefasst wird, zeugt von einer interessanten Geisteshaltung und könnte von allen 17 Millionen Bewohnern der östlichen Bundesländer wiederum als Beleidigung aufgefasst werden.
Man sollte nie den moralischen Zeigefingern heben, wenn man es selbst mit der Moral nicht so genau nimmt!
Chris
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.736.663 von Datteljongleur am 12.12.07 11:22:31 immer wieder gut die gabi
[urlOssi]http://www.bild.t-online.de/BTO/news/2007/03/30/drecks-ossi/prozess-beleidigung.html[/url]
Heisst es nicht Össi und nicht Ossi ?
!
Dieser Beitrag wurde moderiert. Grund: Fäkalsprache
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.736.765 von ChrisHamburg01 am 12.12.07 11:30:45
"Hund" ist keine Beleidigung - aus kynologischer Sicht
"gr. Arschloch" dto. - eher eine Anerkennung von Schwulenverbänden
Im übrigen verlieren Beleidigungen aus mitteldeutscher Sicht immer mehr an Bedeutung durch die dort zu beobachtende Entvölkerung.
"Hund" ist keine Beleidigung - aus kynologischer Sicht
"gr. Arschloch" dto. - eher eine Anerkennung von Schwulenverbänden
Im übrigen verlieren Beleidigungen aus mitteldeutscher Sicht immer mehr an Bedeutung durch die dort zu beobachtende Entvölkerung.
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.736.663 von Datteljongleur am 12.12.07 11:22:31klar, wegen Verstoß gegen das Urheberrecht, denn das Bild stammt m.W. vom Titanic-Verlag und nicht von Dir
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.736.663 von Datteljongleur am 12.12.07 11:22:31Bist Du das Dattel ?
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.738.761 von alysant am 12.12.07 14:29:54Zitat "Als ich mal von einem user - polnischer Spargelstecher von Beruf - als "Arschficker" bezeichnet wurde, habe ich mich lediglich bei einem Mod. beschwert"
Für manche ist das aber keine Beleidigung
Für manche ist das aber keine Beleidigung
Zur Detailfrage, ob "du Ossi" eine Beleidigung ist:
Obwohl der Ausländeranteil im Ossiland nachweisbar wesentlich geringer ist als in Westdeutschland, wurden dort schätzungsweise 10 mal mehr rechtsradikale Straftaten verübt als im Westen: Brandanschläge auf Asylbewerberheime, körperliche Gewalt gegen ausländische Mitbürger usw, usw.
Es ist daher sicher nicht verfehlt, davon zu sprechen, daß ein typischer Ossi ein engstirniger, nicht weltoffener, ausländerfeindlicher Zeitgenosse ist!
Weiterhin wurde die westdeutsche Bevölkerung auf das Schlimmste ausgebeutet in den letzen 18 Jahren für mehr oder minder sinnvolle oder sinnlose Investitionen und Geldverschwendungen im Osten. Für diese vielen Milliarden von Geldgeschenken hat sich bisher nicht ein einziger Ossi bei uns bedankt! Daher kann man wohl mit Fug und Recht die Mehrheit der Ossis als undankbare und geldgierige Zeitgenossen ansehen!
Fazit: egal ob verwirrt oder nicht, die Titulierung "du Ossi" ist für einen Westdeutschen eine schlimme Beleidigung und absolut verurteilungswürdig!
Zurück zum zentralen Thema dieses Threads:
wird im Fall von Beschimpfungen per Boardmail ein Gericht einen Webseiterbetreiber zur Herausgabe von Adressdaten verurteilen?
Obwohl der Ausländeranteil im Ossiland nachweisbar wesentlich geringer ist als in Westdeutschland, wurden dort schätzungsweise 10 mal mehr rechtsradikale Straftaten verübt als im Westen: Brandanschläge auf Asylbewerberheime, körperliche Gewalt gegen ausländische Mitbürger usw, usw.
Es ist daher sicher nicht verfehlt, davon zu sprechen, daß ein typischer Ossi ein engstirniger, nicht weltoffener, ausländerfeindlicher Zeitgenosse ist!
Weiterhin wurde die westdeutsche Bevölkerung auf das Schlimmste ausgebeutet in den letzen 18 Jahren für mehr oder minder sinnvolle oder sinnlose Investitionen und Geldverschwendungen im Osten. Für diese vielen Milliarden von Geldgeschenken hat sich bisher nicht ein einziger Ossi bei uns bedankt! Daher kann man wohl mit Fug und Recht die Mehrheit der Ossis als undankbare und geldgierige Zeitgenossen ansehen!
Fazit: egal ob verwirrt oder nicht, die Titulierung "du Ossi" ist für einen Westdeutschen eine schlimme Beleidigung und absolut verurteilungswürdig!
Zurück zum zentralen Thema dieses Threads:
wird im Fall von Beschimpfungen per Boardmail ein Gericht einen Webseiterbetreiber zur Herausgabe von Adressdaten verurteilen?
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.789.053 von Geistig_Verwirter am 17.12.07 11:12:49Deinen Nick hast du dir auf jeden Fall zu Recht gegeben, wenn ich deine Ergüsse hier so lese. Pauschlisierung statt Differenzierung.
Von 50.000 Fußballfans im Stadion machen 100 Randale. Bei dir heißt es dann DIE Fußballfans.
Am Samstag haben in der Hamburger City ein paar Autonome randaliert. Bei dir heißt es dann DIE Besucher der Innenstadt haben randaliert.
Von 50.000 Fußballfans im Stadion machen 100 Randale. Bei dir heißt es dann DIE Fußballfans.
Am Samstag haben in der Hamburger City ein paar Autonome randaliert. Bei dir heißt es dann DIE Besucher der Innenstadt haben randaliert.
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.789.398 von ChrisHamburg01 am 17.12.07 11:42:17Aber "Ossi" als Beleidigung einstufen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Geistig_verwirrt
http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Geistig_verwirrt
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