Arbeitsrecht: Betriebsbedingte Kündigung des Trainee Programm durch den AG - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 20.12.07 10:15:16 von
neuester Beitrag 21.12.07 16:45:52 von
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Hallo Justiziare,
meine Schwester hat ein schönes Weihnachtsgeschenk bekommen. Sie macht bei einem sehr großen deutschen Konzern eine Trainee Programm und ist ungefähr im 13. Monat von 24 Monaten. Der Arbeitgeber kündigt jetzt betriebsbedingt nach Sozialplan einzelne MA. Leider wird meine Schwester hiervon betroffen sein, da sie Single und ohne Kinder ist.
Grundsätzlich kann ich mit Kündigen leben, allerdings wird sie der vorzeitige Abbruch des Trainee Programms wahrscheinlich ihr berufs-lebenlang begleiten.
Gibt es irgendwelche Ansätze, dagegen vorzugehen, um das Programm zu beenden. Vertrag befristet auf 24 Monate, sie ist für die Firma umgezogen und betreut ein bestimmtes Gebiet.
Kann ein befristeter Vertrag überhaupt nach der Probezeit aus betriebsbedingten Gründen gekündigt werden? Wenn ich Euch erzählen würde, welcher AG sich dahinter verbirgt, würdet ihr es mir nicht glauben!
Gibt es Ansätze für spezielle Abfindungen? Was würdet Ihr bei einem Gehalt von 40 TSD Euro plus Firmenwagen nach 13 Monaten ansetzen?
Vielen dank für Eure Tips!
meine Schwester hat ein schönes Weihnachtsgeschenk bekommen. Sie macht bei einem sehr großen deutschen Konzern eine Trainee Programm und ist ungefähr im 13. Monat von 24 Monaten. Der Arbeitgeber kündigt jetzt betriebsbedingt nach Sozialplan einzelne MA. Leider wird meine Schwester hiervon betroffen sein, da sie Single und ohne Kinder ist.
Grundsätzlich kann ich mit Kündigen leben, allerdings wird sie der vorzeitige Abbruch des Trainee Programms wahrscheinlich ihr berufs-lebenlang begleiten.
Gibt es irgendwelche Ansätze, dagegen vorzugehen, um das Programm zu beenden. Vertrag befristet auf 24 Monate, sie ist für die Firma umgezogen und betreut ein bestimmtes Gebiet.
Kann ein befristeter Vertrag überhaupt nach der Probezeit aus betriebsbedingten Gründen gekündigt werden? Wenn ich Euch erzählen würde, welcher AG sich dahinter verbirgt, würdet ihr es mir nicht glauben!
Gibt es Ansätze für spezielle Abfindungen? Was würdet Ihr bei einem Gehalt von 40 TSD Euro plus Firmenwagen nach 13 Monaten ansetzen?
Vielen dank für Eure Tips!
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.823.173 von Dr.Info am 20.12.07 10:15:16Wenn ich Euch erzählen würde, welcher AG sich dahinter verbirgt, würdet ihr es mir nicht glauben!
Spuks schon aus!!
Spuks schon aus!!
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.824.048 von Datteljongleur am 20.12.07 11:26:31bestimmt die post, telekom oder bahn
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.823.173 von Dr.Info am 20.12.07 10:15:16sie "betreut ein bestimmtes Gebiet" und "Firmenwagen" deutet auf Aldi, Lidl, Plus und Co.
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.824.538 von o_mar am 20.12.07 12:06:22deutet auf Aldi, Lidl, Plus und Co.
oder nen Swingerclub!
oder nen Swingerclub!
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.824.538 von o_mar am 20.12.07 12:06:22So und wer von diesen Unternehmen hat die Rechtsform einer AG ?
Scheiss Raubtierkapitalisten!
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.824.048 von Datteljongleur am 20.12.07 11:26:31Jetzt mal ehrlich, ist es die Allianz? Oder doch VW
Sosa
Sosa
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.824.858 von GOTOX am 20.12.07 12:33:27Du solltest das Posting #1 gründlicher lesen. Mit "AG" ist dort "Arbeitgeber" gemeint.
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.825.684 von o_mar am 20.12.07 13:40:48"welcher AG"
jaja was so ein kleines R so alles ausmacht.
Gegen doppeldeutige Abkürzungen, basta
jaja was so ein kleines R so alles ausmacht.
Gegen doppeldeutige Abkürzungen, basta
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.823.173 von Dr.Info am 20.12.07 10:15:16§ 15 TzBfG - Ende des befristeten Arbeitsvertrages
(1) Ein kalendermäßig befristeter Arbeitsvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit.
(2) Ein zweckbefristeter Arbeitsvertrag endet mit Erreichen des Zwecks, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Unterrichtung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber über den Zeitpunkt der Zweckerreichung.
(3) Ein befristetes Arbeitsverhältnis unterliegt nur dann der ordentlichen Kündigung, wenn dies einzelvertraglich oder im anwendbaren Tarifvertrag vereinbart ist.
(1) Ein kalendermäßig befristeter Arbeitsvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit.
(2) Ein zweckbefristeter Arbeitsvertrag endet mit Erreichen des Zwecks, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Unterrichtung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber über den Zeitpunkt der Zweckerreichung.
(3) Ein befristetes Arbeitsverhältnis unterliegt nur dann der ordentlichen Kündigung, wenn dies einzelvertraglich oder im anwendbaren Tarifvertrag vereinbart ist.
"bei einem sehr großen deutschen Konzern" deutet doch auf ein DAX30 Unternehmen hin... Also ist der Arbeitgeber (AG) doch eine Aktiengesellschaft AG ?!
nd
nd
Besser, als wenn einem Mann mit Familie gekündigt wird.
Eine rechtliche Chance hat sie nicht.
Ist aber nicht das Ende, so wie Du es hier siehst.
Wer eine Kündigung gut begründen kann, der hat nicht unbedingt schlechtere Karten auf dem Arbeitsmarkt.
Eine rechtliche Chance hat sie nicht.
Ist aber nicht das Ende, so wie Du es hier siehst.
Wer eine Kündigung gut begründen kann, der hat nicht unbedingt schlechtere Karten auf dem Arbeitsmarkt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.835.223 von timekiller am 21.12.07 10:01:35
Eine rechtliche Chance hat sie nicht.
Eine Kündigung ist grundsätzlich bei befristeten Arbeitsverträgen nicht möglich.
Eine rechtliche Chance hat sie nicht.
Eine Kündigung ist grundsätzlich bei befristeten Arbeitsverträgen nicht möglich.
Die ordentliche Kündigung des befristeten Arbeitsvertrages ist möglich, wenn dies im Arbeitsvertrag vereinbart ist:
http://www.arbeitsrecht-ratgeber.de/arbeitsrecht/arbeitsvert…
http://www.arbeitsrecht-ratgeber.de/arbeitsrecht/arbeitsvert…
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.835.940 von NATALY am 21.12.07 11:03:11Oder tariflich, wie im zitierten § 15 III TzBfG geregelt. Ich sagte ja "grundsätzlich"...
Strohmann:
Falls es solche tarifvertraglichen Bestimmungen überhaupt gibt.
Das Wort "grundsätzlich" wird im Juristendeutsch und in der deutschen Umgangssprache unterschiedlich verstanden.
Falls es solche tarifvertraglichen Bestimmungen überhaupt gibt.
Das Wort "grundsätzlich" wird im Juristendeutsch und in der deutschen Umgangssprache unterschiedlich verstanden.
#11 und #14 von Der Strohmann und #17 von NATALY nennen ja schon die Rahmenbedingungen.
Hinzu kommt meines Erachtens noch:
Dr.Info schreibt: "...ist ungefähr im 13. Monat von 24 Monaten. Der Arbeitgeber kündigt jetzt betriebsbedingt nach Sozialplan einzelne MA. Leider wird meine Schwester hiervon betroffen sein, da sie Single und ohne Kinder ist."
Wenn der befristete Arbeitsvertrag keine ordentliche Kündigungsmöglichkeit vorsieht, so ist dieser Beschäftigte überhaupt nicht in die Sozialauswahl einzubeziehen (BAG 19.6.1980 EzA § 620 BGB Nr. 47).
Die weitere Frage ist die, ob ein Traineeprogramm nicht Ausbildungscharakter hat und die Teinehmer an einem solchen nicht einen besonderen Schutz geniessen. Hierzu habe ich aber auf die Schnelle nichts gefunden.
Grüße
NmA
Hinzu kommt meines Erachtens noch:
Dr.Info schreibt: "...ist ungefähr im 13. Monat von 24 Monaten. Der Arbeitgeber kündigt jetzt betriebsbedingt nach Sozialplan einzelne MA. Leider wird meine Schwester hiervon betroffen sein, da sie Single und ohne Kinder ist."
Wenn der befristete Arbeitsvertrag keine ordentliche Kündigungsmöglichkeit vorsieht, so ist dieser Beschäftigte überhaupt nicht in die Sozialauswahl einzubeziehen (BAG 19.6.1980 EzA § 620 BGB Nr. 47).
Die weitere Frage ist die, ob ein Traineeprogramm nicht Ausbildungscharakter hat und die Teinehmer an einem solchen nicht einen besonderen Schutz geniessen. Hierzu habe ich aber auf die Schnelle nichts gefunden.
Grüße
NmA
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.837.934 von NiemehrArm am 21.12.07 14:11:25ob ein Traineeprogramm nicht Ausbildungscharakter hat
Da habe ich auch schon dran gedacht...
Da habe ich auch schon dran gedacht...
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