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    Arbeitsrecht: Betriebsbedingte Kündigung des Trainee Programm durch den AG - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.12.07 10:15:16 von
    neuester Beitrag 21.12.07 16:45:52 von
    Beiträge: 19
    ID: 1.136.556
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      schrieb am 20.12.07 10:15:16
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Justiziare,

      meine Schwester hat ein schönes Weihnachtsgeschenk bekommen. Sie macht bei einem sehr großen deutschen Konzern eine Trainee Programm und ist ungefähr im 13. Monat von 24 Monaten. Der Arbeitgeber kündigt jetzt betriebsbedingt nach Sozialplan einzelne MA. Leider wird meine Schwester hiervon betroffen sein, da sie Single und ohne Kinder ist.

      Grundsätzlich kann ich mit Kündigen leben, allerdings wird sie der vorzeitige Abbruch des Trainee Programms wahrscheinlich ihr berufs-lebenlang begleiten.

      Gibt es irgendwelche Ansätze, dagegen vorzugehen, um das Programm zu beenden. Vertrag befristet auf 24 Monate, sie ist für die Firma umgezogen und betreut ein bestimmtes Gebiet.

      Kann ein befristeter Vertrag überhaupt nach der Probezeit aus betriebsbedingten Gründen gekündigt werden? Wenn ich Euch erzählen würde, welcher AG sich dahinter verbirgt, würdet ihr es mir nicht glauben!

      Gibt es Ansätze für spezielle Abfindungen? Was würdet Ihr bei einem Gehalt von 40 TSD Euro plus Firmenwagen nach 13 Monaten ansetzen?

      Vielen dank für Eure Tips!
      Avatar
      schrieb am 20.12.07 11:26:31
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.823.173 von Dr.Info am 20.12.07 10:15:16Wenn ich Euch erzählen würde, welcher AG sich dahinter verbirgt, würdet ihr es mir nicht glauben!

      Spuks schon aus!!:laugh:
      Avatar
      schrieb am 20.12.07 12:01:50
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.824.048 von Datteljongleur am 20.12.07 11:26:31bestimmt die post, telekom oder bahn:D
      Avatar
      schrieb am 20.12.07 12:06:22
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.823.173 von Dr.Info am 20.12.07 10:15:16sie "betreut ein bestimmtes Gebiet" und "Firmenwagen" deutet auf Aldi, Lidl, Plus und Co.
      Avatar
      schrieb am 20.12.07 12:09:35
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.824.538 von o_mar am 20.12.07 12:06:22deutet auf Aldi, Lidl, Plus und Co.


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      schrieb am 20.12.07 12:33:27
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.824.538 von o_mar am 20.12.07 12:06:22So und wer von diesen Unternehmen hat die Rechtsform einer AG ?
      Avatar
      schrieb am 20.12.07 13:14:04
      Beitrag Nr. 7 ()
      Scheiss Raubtierkapitalisten! :mad:
      Avatar
      schrieb am 20.12.07 13:34:51
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.824.048 von Datteljongleur am 20.12.07 11:26:31Jetzt mal ehrlich, ist es die Allianz? Oder doch VW :laugh:


      Sosa
      Avatar
      schrieb am 20.12.07 13:40:48
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.824.858 von GOTOX am 20.12.07 12:33:27Du solltest das Posting #1 gründlicher lesen. Mit "AG" ist dort "Arbeitgeber" gemeint.
      Avatar
      schrieb am 20.12.07 14:45:31
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.825.684 von o_mar am 20.12.07 13:40:48"welcher AG"

      jaja was so ein kleines R so alles ausmacht.
      Gegen doppeldeutige Abkürzungen, basta :D
      Avatar
      schrieb am 20.12.07 15:17:51
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.823.173 von Dr.Info am 20.12.07 10:15:16§ 15 TzBfG - Ende des befristeten Arbeitsvertrages

      (1) Ein kalendermäßig befristeter Arbeitsvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit.

      (2) Ein zweckbefristeter Arbeitsvertrag endet mit Erreichen des Zwecks, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Unterrichtung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber über den Zeitpunkt der Zweckerreichung.

      (3) Ein befristetes Arbeitsverhältnis unterliegt nur dann der ordentlichen Kündigung, wenn dies einzelvertraglich oder im anwendbaren Tarifvertrag vereinbart ist.
      Avatar
      schrieb am 20.12.07 18:34:30
      Beitrag Nr. 12 ()
      "bei einem sehr großen deutschen Konzern" deutet doch auf ein DAX30 Unternehmen hin... Also ist der Arbeitgeber (AG) doch eine Aktiengesellschaft AG ?!

      nd :D :eek:
      Avatar
      schrieb am 21.12.07 10:01:35
      Beitrag Nr. 13 ()
      Besser, als wenn einem Mann mit Familie gekündigt wird.

      Eine rechtliche Chance hat sie nicht.

      Ist aber nicht das Ende, so wie Du es hier siehst.
      Wer eine Kündigung gut begründen kann, der hat nicht unbedingt schlechtere Karten auf dem Arbeitsmarkt.
      Avatar
      schrieb am 21.12.07 10:08:07
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.835.223 von timekiller am 21.12.07 10:01:35
      Eine rechtliche Chance hat sie nicht.


      Eine Kündigung ist grundsätzlich bei befristeten Arbeitsverträgen nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 21.12.07 11:03:11
      Beitrag Nr. 15 ()
      Die ordentliche Kündigung des befristeten Arbeitsvertrages ist möglich, wenn dies im Arbeitsvertrag vereinbart ist:

      http://www.arbeitsrecht-ratgeber.de/arbeitsrecht/arbeitsvert…
      Avatar
      schrieb am 21.12.07 11:04:44
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.835.940 von NATALY am 21.12.07 11:03:11Oder tariflich, wie im zitierten § 15 III TzBfG geregelt. Ich sagte ja "grundsätzlich"...
      Avatar
      schrieb am 21.12.07 12:44:13
      Beitrag Nr. 17 ()
      Strohmann:
      Falls es solche tarifvertraglichen Bestimmungen überhaupt gibt.

      Das Wort "grundsätzlich" wird im Juristendeutsch und in der deutschen Umgangssprache unterschiedlich verstanden.
      Avatar
      schrieb am 21.12.07 14:11:25
      Beitrag Nr. 18 ()
      #11 und #14 von Der Strohmann und #17 von NATALY nennen ja schon die Rahmenbedingungen.

      Hinzu kommt meines Erachtens noch:

      Dr.Info schreibt: "...ist ungefähr im 13. Monat von 24 Monaten. Der Arbeitgeber kündigt jetzt betriebsbedingt nach Sozialplan einzelne MA. Leider wird meine Schwester hiervon betroffen sein, da sie Single und ohne Kinder ist."

      Wenn der befristete Arbeitsvertrag keine ordentliche Kündigungsmöglichkeit vorsieht, so ist dieser Beschäftigte überhaupt nicht in die Sozialauswahl einzubeziehen (BAG 19.6.1980 EzA § 620 BGB Nr. 47).

      Die weitere Frage ist die, ob ein Traineeprogramm nicht Ausbildungscharakter hat und die Teinehmer an einem solchen nicht einen besonderen Schutz geniessen. Hierzu habe ich aber auf die Schnelle nichts gefunden.

      Grüße
      NmA
      Avatar
      schrieb am 21.12.07 16:45:52
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.837.934 von NiemehrArm am 21.12.07 14:11:25ob ein Traineeprogramm nicht Ausbildungscharakter hat

      Da habe ich auch schon dran gedacht...


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