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    Rentner und Steuererklärung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.01.08 22:56:23 von
    neuester Beitrag 25.01.08 13:27:19 von
    Beiträge: 19
    ID: 1.137.039
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      Avatar
      schrieb am 07.01.08 22:56:23
      Beitrag Nr. 1 ()
      Kann mir mal jemand helfen?

      Ehepaar:
      er 62 Jahre alt und bezieht Erwerbsminderungsrente (ca. 14.000 EUR pro Jahr)
      sie 57 Jahre alt, Hausfrau mit „400 Euro Job“ bei dem Sie ca. 370 EUR mtl. verdient
      Zinserträge ca. 1000 EUR p.a.
      Behinderung er von 50%
      Keine weiteren Einkünfte!

      Die letzten Jahre haben Sie keine Steuererklärung mehr gemacht. Nun zieht die Tochter aus und es wird überlegt die Wohnung, welche sich im Haus des Ehepaares befindet, zu vermieten. Hier könnten ca. 500 EUR Miete mtl. fließen.

      Kann mir mal sagen, welche Grenzen es hier zu beachten gilt?

      1) Ist es richtig dass dann wieder eine Steuererklärung abgegeben werden muss da der Grenzbetrag von 15.329 Euro für Verheiratete überschritten wird?

      2) Der Steuerfreibetrag liegt bei 37.800 Euro für Verheiratete. Welche Einnahmen zählen da? Auch der „400 Euro Job“ der Frau?

      3) Demnach müsste also eine Steuererklärung abgeben werden, es werden aber keine Steuern fällig!?

      Danke für eure Hilfe!!
      Avatar
      schrieb am 08.01.08 00:39:20
      Beitrag Nr. 2 ()
      Der Steuerfreibetrag liegt bei 37.800 Euro für Verheiratete


      Wo kommt die Zahl denn her?
      Avatar
      schrieb am 08.01.08 00:47:55
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.974.562 von DerStrohmann am 08.01.08 00:39:20Ich will auch sofort einen Steuerfreibetrag von 37.800 EUR für mich und meine Frau!!! :laugh:
      Und evtl. noch etwas für die Kinder. So 60.000 EUR Steuerfreibetrag pro Jahr würden fürs Erste schon mal reichen.
      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 08.01.08 08:09:23
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ok, Freibetrag war wohl der falsche Begriff:

      Was gilt für Rentner?

      Noch werden hohe Freibeträge gewährt. Deshalb müssen sich Durchschnittsrentner keine Sorgen machen. Steuern fallen nur an, wenn die gesamten Einkünfte abzüglich aller Ausgaben wie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge oder Werbungskosten über dem jährlichen Grundfreibetrag liegen. Wie für jeden Steuerpflichtigen beträgt dieser heuer für Ledige 7.664 Euro pro Jahr und für Verheiratete 15.328 Euro. So kann ein allein stehender Ruheständler eine jährliche Rente von rund 19.000 Euro steuerfrei beziehen, ein Ehepaar rund 38.000 Euro.
      Avatar
      schrieb am 08.01.08 09:03:48
      Beitrag Nr. 5 ()
      Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vorhanden?? Damit Steuererklärung fällig.

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      Avatar
      schrieb am 08.01.08 09:06:35
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.975.404 von Long-John am 08.01.08 09:03:48Meines Wissens stimmt das. Wenn du Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit oder aus Vermietung und 'Verpachtung hast musst du immer eine Steuererklärung machen.
      Avatar
      schrieb am 08.01.08 09:17:14
      Beitrag Nr. 7 ()
      Gut, vielen Dank soweit.

      Werden denn auch tatsächlich Steuern fällig?
      Avatar
      schrieb am 08.01.08 09:33:59
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.975.570 von dollarboy am 08.01.08 09:17:14Bei dem Gesamteinkommen wie du es beschrieben hast wahrscheinlich nicht. Hängt natürlich von dem kompletten steuerpflichtigem Einkommen ab dass dann zusammenkommt.
      Avatar
      schrieb am 21.01.08 14:04:27
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.975.075 von dollarboy am 08.01.08 08:09:23Hallo dollarboy,

      ich möchte gerne wissen, wie du auf die 38.000,-- Euro steuerfreie Rente kommst!?
      Wo hast du das bitte gelesen?

      Du schreibst:
      "Wie für jeden Steuerpflichtigen beträgt dieser heuer für Ledige 7.664 Euro pro Jahr und für Verheiratete 15.328 Euro."
      Also, steuerfrei dürfen eben diese 15.328 plus einiges dazu ( Ausgaben wie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, Werbungskosten, Spenden, Versicherungen usw.), was aber einige wenige Tausende ausmacht.
      Avatar
      schrieb am 21.01.08 16:23:35
      Beitrag Nr. 10 ()
      ich möchte gerne wissen, wie du auf die 38.000,-- Euro steuerfreie Rente kommst!?



      Das hängt damit zusammen, dass die Rente nur zu 50 § steuerpflichtiges Einkommen darstellt, wenn Rentenbeginn bis 2005 war. Der Besteuerungsanteil erhöht sich jedes Jahr um 2 Prozentpunkte (§ 22 EStG).
      Avatar
      schrieb am 21.01.08 16:33:41
      Beitrag Nr. 11 ()
      Hier liegen folgende Einkünfte vor

      Rente, Besteuerungsanteil 7000 EUR/Jahr
      Zinserträge steuerfrei, da unter dem Freibetrag
      400 EUR-Job steuerfrei, da vom Arbeitgeber pauschal versteuert.
      600 EUR/Monat = 7.200 EUR/Jahr.

      Steuerpflichtige Einkünfte also 14.200 EUR/Jahr.

      Die Steuererklärungspflicht ist, da Mieteinnahmen erzielt werden, in § 56 EStDV geregelt. Die dort für Ehepaare genannte Grenze von 15.329 EUR für den Gesamtbetrag der Einkünfte wird nicht erreicht.Also keine Pflicht zur Abgabe einer ESt-Erklärung.
      Avatar
      schrieb am 21.01.08 16:34:03
      Beitrag Nr. 12 ()
      Hier liegen folgende Einkünfte vor

      Rente, Besteuerungsanteil 7000 EUR/Jahr
      Zinserträge steuerfrei, da unter dem Freibetrag
      400 EUR-Job steuerfrei, da vom Arbeitgeber pauschal versteuert.
      600 EUR/Monat = 7.200 EUR/Jahr.

      Steuerpflichtige Einkünfte also 14.200 EUR/Jahr.

      Die Steuererklärungspflicht ist, da Mieteinnahmen erzielt werden, in § 56 EStDV geregelt. Die dort für Ehepaare genannte Grenze von 15.329 EUR für den Gesamtbetrag der Einkünfte wird nicht erreicht.Also keine Pflicht zur Abgabe einer ESt-Erklärung.
      Avatar
      schrieb am 21.01.08 16:34:23
      Beitrag Nr. 13 ()
      Hier liegen folgende Einkünfte vor

      Rente, Besteuerungsanteil 7000 EUR/Jahr
      Zinserträge steuerfrei, da unter dem Freibetrag
      400 EUR-Job steuerfrei, da vom Arbeitgeber pauschal versteuert.
      600 EUR/Monat = 7.200 EUR/Jahr.

      Steuerpflichtige Einkünfte also 14.200 EUR/Jahr.

      Die Steuererklärungspflicht ist, da Mieteinnahmen erzielt werden, in § 56 EStDV geregelt. Die dort für Ehepaare genannte Grenze von 15.329 EUR für den Gesamtbetrag der Einkünfte wird nicht erreicht.Also keine Pflicht zur Abgabe einer ESt-Erklärung.
      Avatar
      schrieb am 24.01.08 15:26:59
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.118.587 von NATALY am 21.01.08 16:34:23Hallo @NATALY,

      ich habe hier ein Beispiel von den Einkünften meines Spezis:

      Ehepaar:
      Mann bezieht Rente und Betriebspension. Frau hat keine Einahmen.

      Aus seinem Einkommensteuerbescheid 2006:

      Einkünfte aus Betriebsrente Netto: 6.768 Euro (9.293 minus Freibeträge)
      Einkünfte aus Kapitalvermögen (Zinsen): soviel wie Freibetrag
      Leibrente Netto: 7.508 Euro (aus 14.270 Brutto)
      Gesamtbetrag der Einkünfte: 14.077 Euro
      Minus Sonderausgaben, Versicherungen, usw.: 3.480 Euro
      -------------------------------------------------------------------------------------
      Zu verst. nach Splittingtarif: 10.597 Euro.
      Steuer: Null

      Der gute Mann hat im Jahre 2007 seine alten Aktien (älter als 1 Jahr) verkauft, neue gekauft und sie mit einem Gewinn von 7.000 Euro verkauft.

      Er (aber ich auch) will gerne wissen, ab wann bei seinem Fall die steuerpflichtigen Einkünfte anfangen bzw. die Steuererklärungspflicht anfängt und wie hoch dürfte in etwa anfänglich die Steuerbelastung sein.

      Man kann erkennen, dass du viel Ahnung davon hast und wäre nett, wenn du auch hier eine gute Antwort geben könntest.

      Mit Gruß und Dank
      Avatar
      schrieb am 24.01.08 18:01:45
      Beitrag Nr. 15 ()
      Der Gewinn aus Aktienverkäufen ist nur zur Hälfte einkommensteuerpflichtig, also erhöht sich das zu versteuernde Einkommen um 3.500 EUR. Wenn die übrigen Zahlen in 2007 genauso sind wie in 2006, dann beträgt das zu versteuernde Einkommen 10.597 +3.500 EUR = 14.097 EUR, die nach der Splttingtabelle zu versteuern sind. Es fällt keine Einkommensteuer an.
      Avatar
      schrieb am 24.01.08 18:04:08
      Beitrag Nr. 16 ()
      Der Gesamtbetrag der Einkünfte beträgt 14.077 + 3.500 = 17.577 EUR, es besteht Erklärungspflicht.
      Avatar
      schrieb am 24.01.08 20:01:18
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.159.393 von NATALY am 24.01.08 18:04:08Gut erklärt. Danke.

      >>>...das zu versteuernde Einkommen 10.597 +3.500 EUR = 14.097 EUR, die nach der Splttingtabelle zu versteuern sind. Es fällt keine Einkommensteuer an.

      >>>...Der Gesamtbetrag der Einkünfte beträgt 14.077 + 3.500 = 17.577 EUR, es besteht Erklärungspflicht.


      Bis welchem Betrag genau fällt keine Einkommensteuer an?
      Ab welchem Betrag fängt die Erklärungspflicht an?

      Gibt es einen Link über die Splittingtabelle?

      Mit Dank
      Avatar
      schrieb am 25.01.08 09:57:15
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.160.717 von gigas1 am 24.01.08 20:01:18Hallo @NATALY,

      die Tabellen habe ich schon gefunden.

      Es bleiben noch die Fragen:

      "Ab welchem Betrag fängt die Erklärungspflicht an"
      und "warum es eine Erklärungspflicht gibt, obwohl keine Einkommensteuer anfällt"?

      Mit Dank und Gruß
      Avatar
      schrieb am 25.01.08 13:27:19
      Beitrag Nr. 19 ()
      "Ab welchem Betrag fängt die Erklärungspflicht an"


      Erklärungspflicht besteht bei zusammenveranlagtem Ehepaar ab einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 15.329 EUR.

      "warum es eine Erklärungspflicht gibt, obwohl keine Einkommensteuer anfällt"?

      Wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte über 15.329 EUR liegt, könnte es sein, dass ESt anfällt, z.B., wenn keinerlei Sonderausgaben vorliegen. Wenn Sonderausgaben (oder z.B. außergewöhnliche Belastungen) vorliegen, dann fallen auch bei einem Gesamtbetrag der Einkünfte über 15.329 EUR keine Steuern an. Dies stellt sich aber erst nach Überprüfung anhand der ESt-Erklärung heraus. Daher die Erklärungspflicht.


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