GOLD und Abgeltungssteuer - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 29.01.08 16:20:46 von
neuester Beitrag 12.06.08 19:59:06 von
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Hallo zusammen !
Soweit ich richtig informiert bin, ändert sich bei der Anlage in physischem Gold in Bezug auf die angekündigte Abgeltungssteuer in Zukunft nichts.
Es bleibt bei der Spekulationssteuer, die nur anfällt, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als ein Jahr liegt.
Wie sieht es nun aber zukünftig mit der Steuer beim Kauf und Verkauf von Gold-EFTs aus?
Oder wenn man separiertes Gold kauft und verkauft, das bei der Bank verbleibt?
Freue mich über jeden Beitrag!
Soweit ich richtig informiert bin, ändert sich bei der Anlage in physischem Gold in Bezug auf die angekündigte Abgeltungssteuer in Zukunft nichts.
Es bleibt bei der Spekulationssteuer, die nur anfällt, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als ein Jahr liegt.
Wie sieht es nun aber zukünftig mit der Steuer beim Kauf und Verkauf von Gold-EFTs aus?
Oder wenn man separiertes Gold kauft und verkauft, das bei der Bank verbleibt?
Freue mich über jeden Beitrag!
Hallo !!
Soweit ich weiss, war und ist physisches Gold (also deine Goldbaren) immer steuerfrei und es fällt keine Speku-steuer an !!
das gleiche gilt übrigens auch für Kunstgegenstände !! Also Kunst kaufen wenn man dem Staat nichts schenken möchte
Pirat
Soweit ich weiss, war und ist physisches Gold (also deine Goldbaren) immer steuerfrei und es fällt keine Speku-steuer an !!
das gleiche gilt übrigens auch für Kunstgegenstände !! Also Kunst kaufen wenn man dem Staat nichts schenken möchte
Pirat
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.203.026 von axelhau am 29.01.08 16:20:46Physisches Gold kauft man bar und anonym am Schalter
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.205.540 von big_mac am 29.01.08 19:11:22Anonym kaufen geht in Deutschland m.W. nicht. Wenn Du kein Konto bei der Bank hast, bei der der Goldkauf getätigt werden soll, dann gibts auch kein Gold.
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.206.181 von bonAPART am 29.01.08 19:59:25Anonym kaufen geht in Deutschland m.W. nicht.
da geh ich in ´ne Bank kauf´n Krügerrand und zahle bar, why not
da geh ich in ´ne Bank kauf´n Krügerrand und zahle bar, why not
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.206.181 von bonAPART am 29.01.08 19:59:25>Anonym kaufen geht in Deutschland m.W. nicht. Wenn Du kein Konto bei der Bank hast, bei der der Goldkauf getätigt werden soll, dann gibts auch kein Gold.
Viele Banken verkaufen überhaupt kein Gold mehr, weil sie die "Gold"Abteilung einsparen und oder Outsourcen...
In Hamburg und Berlin zB geht es nicht bei der Sparda-Bank.
Die Haspa hat nur noch eine Filiale mit Gold-Abteilung...
Die Berliner Sparkasse überhaupt nicht mehr und verweist an http://www.proaurum.de/...
nd
Viele Banken verkaufen überhaupt kein Gold mehr, weil sie die "Gold"Abteilung einsparen und oder Outsourcen...
In Hamburg und Berlin zB geht es nicht bei der Sparda-Bank.
Die Haspa hat nur noch eine Filiale mit Gold-Abteilung...
Die Berliner Sparkasse überhaupt nicht mehr und verweist an http://www.proaurum.de/...
nd
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.206.486 von stargazer am 29.01.08 20:26:02Versuch das mal und sag mir dann welche Bank in Deutschland Dir bar und ohne Ausweis Gold verkauft.
Das macht nicht mal pro aurum, hier ein Auszug von deren Homepage:
Bestimmte Daten müssen wir zur Abwicklung des Geschäftes speichern. Wir behandeln alle Angaben mit absoluter Sorgfalt und vertraulich....
Das macht nicht mal pro aurum, hier ein Auszug von deren Homepage:
Bestimmte Daten müssen wir zur Abwicklung des Geschäftes speichern. Wir behandeln alle Angaben mit absoluter Sorgfalt und vertraulich....
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.206.181 von bonAPART am 29.01.08 19:59:25Dann eben nicht in Deutschland kaufen
Gold könnte man sogar bei ebay ersteigern....
Um allen Vermutungen entgegenzutreten: Ich habe kürzlich einen Krügerrand völlig anonym gegen Barzahlung bei der DB in Düsseldorf gekauft, auf meine Frage zur späteren Rückgabe bei gestiegenem Goldpreis erhielt ich die Antwort, das dies nur geht, wenn ich ein Girokonto bei der DB habe, auf dies der Gegenwert gutgeschrieben werde. Über Ebay kann man täglich Krügerrands ersteigern und auch anbieten, der Preis bewegt sich in der regel so zwischen aktuellem An und Rücknahmepreis der Banken.
Zum Erwerb bei Banken ist zu sagen, daß die kleinen den Goldverkauf eingestellt haben, die Sparkassen verkaufen noch, man muß aber Kunde sein und das Gold erst bestellen, dauert dann 2 bis 3 Tage.
Zum Erwerb bei Banken ist zu sagen, daß die kleinen den Goldverkauf eingestellt haben, die Sparkassen verkaufen noch, man muß aber Kunde sein und das Gold erst bestellen, dauert dann 2 bis 3 Tage.
Ja ja, steigert nur Gold bei ebay.
Aber nicht wundern wenn dann der Dreck bei Euch ankommt.
Hat man da noch Worte. Seid wohl noch nicht genug beschissen worden?
Aber nicht wundern wenn dann der Dreck bei Euch ankommt.
Hat man da noch Worte. Seid wohl noch nicht genug beschissen worden?
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.207.208 von bonAPART am 29.01.08 21:28:03Blödsinn
Natürlich kann man in Deutschland Gold ohne Ausweisvorlage kaufen.
Geht auch bei proaurum.
Allerdings bei größeren Beträgen (> 10.000) ist Ausweis nötig (Geldwäschegesetz)
http://www.argentarius.de/shop/
http://www.geiger-edelmetalle.de
http://www.mp-edelmetalle.de/
http://www.proaurum.de/preise.php#b
Natürlich kann man in Deutschland Gold ohne Ausweisvorlage kaufen.
Geht auch bei proaurum.
Allerdings bei größeren Beträgen (> 10.000) ist Ausweis nötig (Geldwäschegesetz)
http://www.argentarius.de/shop/
http://www.geiger-edelmetalle.de
http://www.mp-edelmetalle.de/
http://www.proaurum.de/preise.php#b
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.203.167 von Pirat_Micha am 29.01.08 16:29:43Bezüglich eventuell zu zahlender Abgeltungssteuer möchte ich hierzu mal den FAZ-Experten D. Scherf zitieren:
"Für physische Waren gelten weiter die alten Regeln.
D. h., Goldbarren und Kunst sind nach 12 Monaten Haltedauer steuerfrei ...
Davor sind Gewinne mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern..."
Aber wie sieht das mit Gold-EFTs aus oder mit Anteilsscheinen an Gold, das in den Tresoren der Banken verwahrt wird???
"Für physische Waren gelten weiter die alten Regeln.
D. h., Goldbarren und Kunst sind nach 12 Monaten Haltedauer steuerfrei ...
Davor sind Gewinne mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern..."
Aber wie sieht das mit Gold-EFTs aus oder mit Anteilsscheinen an Gold, das in den Tresoren der Banken verwahrt wird???
...meine natürlich Gold-ETFs und nicht EFTs.
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.229.228 von axelhau am 31.01.08 17:47:00wo ist da die Logik? "Physisch" ist doch total willkürlich.
Mit Logik ist da wohl nichts zu machen!
Habe selbst noch was gefunden:
Finanztest Feb. 2008, S. 24
"Goldmünzen und -barren bleiben von der Abgeltungssteuer verschont...Goldfonds und Goldminenaktien unterliegen der Abgeltungssteuer hingegen voll..."
Jetzt weiss ich aber immer noch nicht wie es bei Anteilsscheinen auf Gold aussieht (z. B. bullionvault), das in den Tresoren der Banken gelagert wird.
Hat da von Euch jemand eine Meinung zu?
Über eine Mitteilung würde ich mich freuen!
Habe selbst noch was gefunden:
Finanztest Feb. 2008, S. 24
"Goldmünzen und -barren bleiben von der Abgeltungssteuer verschont...Goldfonds und Goldminenaktien unterliegen der Abgeltungssteuer hingegen voll..."
Jetzt weiss ich aber immer noch nicht wie es bei Anteilsscheinen auf Gold aussieht (z. B. bullionvault), das in den Tresoren der Banken gelagert wird.
Hat da von Euch jemand eine Meinung zu?
Über eine Mitteilung würde ich mich freuen!
ich weiss es auch nicht genau, gehe aber davon aus, dass es zu versteuern ist - weil es sich hierbei eben nicht um physisches gold sondern ein wertpapier handelt...
Meine Nachfrage bei bullionvault hat ergeben, dass deren Anteilscheine wie Goldbarren etc. besteuert werden, da es sich um ein Stück speziell für den Kunden separiertes physisches Gold handelt.
Also keine Abgeltungssteuer!
Hat jemand mit dieser Firma Erfahrungen gemacht?
Bitte mitteilen!
Also keine Abgeltungssteuer!
Hat jemand mit dieser Firma Erfahrungen gemacht?
Bitte mitteilen!
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.379.224 von axelhau am 15.02.08 11:57:47dazu zwei Anmerkungen:
1) die Tatsache, dass die Abgeltungssteuer nicht für physisches Gold gilt, heisst nicht dass das steuerfrei ist. Bei unterjähriger Veräußerungen kommt DER VOLLE EINKOMMENSSTEUERSATZ zur Anwendung, dafür sind etwaige Gewinne ab 12 Monaten Haltedauer steuerfrei. So hab ich das jedenfalls verstanden.
2) Wenn physisches Gold verbrieft wird, handelt es sind meiner Meinung nach auch um "ein Wertpapier". Damit gilt hier wiederum keine Spekulationsfrist und dann auch die Abgeltungssteuer.
1) die Tatsache, dass die Abgeltungssteuer nicht für physisches Gold gilt, heisst nicht dass das steuerfrei ist. Bei unterjähriger Veräußerungen kommt DER VOLLE EINKOMMENSSTEUERSATZ zur Anwendung, dafür sind etwaige Gewinne ab 12 Monaten Haltedauer steuerfrei. So hab ich das jedenfalls verstanden.
2) Wenn physisches Gold verbrieft wird, handelt es sind meiner Meinung nach auch um "ein Wertpapier". Damit gilt hier wiederum keine Spekulationsfrist und dann auch die Abgeltungssteuer.
Danke für die Mitteilung!
Stelle hiermal zum Vergleich die Auskunft von BullionVault auf meine Anfrage hinsichtlich eventuell anfallender Abgeltungssteuer ein:
"Danke fuer Ihre email und Ihr Interesse in BullionVault.
Eigentlich haben Sie schon alle Fragen beantwortet.
Ich habe mich mit der Abgeltungssteuer befasst und kann Ihnen
versichern, dass das Gold das Sie ueber uns kaufen *nicht *der
Abgeltungssteuer unterliegt. Vorausgesetzt dass das Gesetz
nicht in letzter Sekunde noch angepasst wird, liegt die Zunkunft,rein Steuertechnisch gesehen, im Besitz von zugeteiltem Gold das in einem Tresor (wie wir es machen) gelagert wird.
Ich hoffe diese Informationen sind in Ihrem Sinne.
Mit freundlichen Gruessen
Robert Nigg"
Was meint Ihr dazu?
Stelle hiermal zum Vergleich die Auskunft von BullionVault auf meine Anfrage hinsichtlich eventuell anfallender Abgeltungssteuer ein:
"Danke fuer Ihre email und Ihr Interesse in BullionVault.
Eigentlich haben Sie schon alle Fragen beantwortet.
Ich habe mich mit der Abgeltungssteuer befasst und kann Ihnen
versichern, dass das Gold das Sie ueber uns kaufen *nicht *der
Abgeltungssteuer unterliegt. Vorausgesetzt dass das Gesetz
nicht in letzter Sekunde noch angepasst wird, liegt die Zunkunft,rein Steuertechnisch gesehen, im Besitz von zugeteiltem Gold das in einem Tresor (wie wir es machen) gelagert wird.
Ich hoffe diese Informationen sind in Ihrem Sinne.
Mit freundlichen Gruessen
Robert Nigg"
Was meint Ihr dazu?
ich weiss es auch nicht genau, gehe aber davon aus, dass es zu versteuern ist - weil es sich hierbei eben nicht um physisches gold sondern ein wertpapier handelt
Eine Bescheinigung über das Eigentum an physischem Gold ist kein Wertpapier.
Eine Bescheinigung über das Eigentum an physischem Gold ist kein Wertpapier.
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.617.026 von axelhau am 12.03.08 10:37:41was machen denn die Leute die nen Krügerrand vom Opa geerbt haben und
keine Rechnung davon haben.
Das mit der Abgeltungssteuer darauf ist Quatsch.
keine Rechnung davon haben.
Das mit der Abgeltungssteuer darauf ist Quatsch.
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.624.059 von NATALY am 12.03.08 19:56:29Hallo Nataly,
vielen Dank für deine Antwort.
Leider werde ich daraus nicht ganz schlau.
Habe ich dich das richtig verstanden:
Einerseits schreibst du, dass du vermutest, dass Abgeltungssteuer anfällt, andererseits dass keine anfällt, wenn es sich um eine Bescheinigung über physisches Gold handelt.
Im konkreten Fall soll es sich um zugeteiltes physisches Gold handeln, das in einem Tresor gelagert wird.
Kannst du mir auf die Sprünge helfen?
vielen Dank für deine Antwort.
Leider werde ich daraus nicht ganz schlau.
Habe ich dich das richtig verstanden:
Einerseits schreibst du, dass du vermutest, dass Abgeltungssteuer anfällt, andererseits dass keine anfällt, wenn es sich um eine Bescheinigung über physisches Gold handelt.
Im konkreten Fall soll es sich um zugeteiltes physisches Gold handeln, das in einem Tresor gelagert wird.
Kannst du mir auf die Sprünge helfen?
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.624.059 von NATALY am 12.03.08 19:56:29wenn die "Bescheinigung" ein Wertpapier (WKN etc.) ist, fällt Abgeltungssteuer an. Punkt. Ausgenommen ist nur physischer Bestand, Edelmetallkonto, Goldwährung etc.
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.004.593 von hegels am 30.04.08 18:13:20Lt. Dt. Börse besteht für Zertikate mit Möglichkeit der physischen Auslieferung eine abweichende Regelung:
http://deutsche-boerse.com/dbag/dispatch/de/listcontent/gdb_…
http://deutsche-boerse.com/dbag/dispatch/de/listcontent/gdb_…
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.288.077 von McMoney05 am 12.06.08 11:24:54sehr interessant und natürlich auch sehr deutsch weil völlig unsystematisch. Gold-Futures mit potenziell physischer Lieferung müssten dann auch von der Abgeltungssteuer ausgenommen sein.
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