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    GOLD und Abgeltungssteuer - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 29.01.08 16:20:46 von
    neuester Beitrag 12.06.08 19:59:06 von
    Beiträge: 28
    ID: 1.137.893
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      Avatar
      schrieb am 29.01.08 16:20:46
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen !

      Soweit ich richtig informiert bin, ändert sich bei der Anlage in physischem Gold in Bezug auf die angekündigte Abgeltungssteuer in Zukunft nichts.

      Es bleibt bei der Spekulationssteuer, die nur anfällt, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als ein Jahr liegt.

      Wie sieht es nun aber zukünftig mit der Steuer beim Kauf und Verkauf von Gold-EFTs aus?

      Oder wenn man separiertes Gold kauft und verkauft, das bei der Bank verbleibt?

      Freue mich über jeden Beitrag!
      Avatar
      schrieb am 29.01.08 16:29:43
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo !!

      Soweit ich weiss, war und ist physisches Gold (also deine Goldbaren) immer steuerfrei und es fällt keine Speku-steuer an !!

      das gleiche gilt übrigens auch für Kunstgegenstände !! Also Kunst kaufen wenn man dem Staat nichts schenken möchte ;)


      Pirat
      Avatar
      schrieb am 29.01.08 19:11:22
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.203.026 von axelhau am 29.01.08 16:20:46Physisches Gold kauft man bar und anonym am Schalter :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 29.01.08 19:59:25
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.205.540 von big_mac am 29.01.08 19:11:22Anonym kaufen geht in Deutschland m.W. nicht. Wenn Du kein Konto bei der Bank hast, bei der der Goldkauf getätigt werden soll, dann gibts auch kein Gold.
      Avatar
      schrieb am 29.01.08 20:26:02
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.206.181 von bonAPART am 29.01.08 19:59:25:confused:Anonym kaufen geht in Deutschland m.W. nicht. :confused:
      da geh ich in ´ne Bank kauf´n Krügerrand und zahle bar, why not:confused:

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      Avatar
      schrieb am 29.01.08 20:37:25
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.206.181 von bonAPART am 29.01.08 19:59:25>Anonym kaufen geht in Deutschland m.W. nicht. Wenn Du kein Konto bei der Bank hast, bei der der Goldkauf getätigt werden soll, dann gibts auch kein Gold.

      Viele Banken verkaufen überhaupt kein Gold mehr, weil sie die "Gold"Abteilung einsparen und oder Outsourcen...

      In Hamburg und Berlin zB geht es nicht bei der Sparda-Bank.
      Die Haspa hat nur noch eine Filiale mit Gold-Abteilung...
      Die Berliner Sparkasse überhaupt nicht mehr und verweist an http://www.proaurum.de/...

      nd
      Avatar
      schrieb am 29.01.08 21:28:03
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.206.486 von stargazer am 29.01.08 20:26:02Versuch das mal und sag mir dann welche Bank in Deutschland Dir bar und ohne Ausweis Gold verkauft.

      Das macht nicht mal pro aurum, hier ein Auszug von deren Homepage:

      Bestimmte Daten müssen wir zur Abwicklung des Geschäftes speichern. Wir behandeln alle Angaben mit absoluter Sorgfalt und vertraulich....
      Avatar
      schrieb am 29.01.08 21:31:42
      Beitrag Nr. 8 ()
      Avatar
      schrieb am 29.01.08 21:54:54
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.206.181 von bonAPART am 29.01.08 19:59:25Dann eben nicht in Deutschland kaufen :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 30.01.08 06:56:22
      Beitrag Nr. 10 ()
      Gold könnte man sogar bei ebay ersteigern....
      Avatar
      schrieb am 30.01.08 11:18:25
      Beitrag Nr. 11 ()
      Um allen Vermutungen entgegenzutreten: Ich habe kürzlich einen Krügerrand völlig anonym gegen Barzahlung bei der DB in Düsseldorf gekauft, auf meine Frage zur späteren Rückgabe bei gestiegenem Goldpreis erhielt ich die Antwort, das dies nur geht, wenn ich ein Girokonto bei der DB habe, auf dies der Gegenwert gutgeschrieben werde. Über Ebay kann man täglich Krügerrands ersteigern und auch anbieten, der Preis bewegt sich in der regel so zwischen aktuellem An und Rücknahmepreis der Banken.
      Zum Erwerb bei Banken ist zu sagen, daß die kleinen den Goldverkauf eingestellt haben, die Sparkassen verkaufen noch, man muß aber Kunde sein und das Gold erst bestellen, dauert dann 2 bis 3 Tage.
      Avatar
      schrieb am 30.01.08 11:26:59
      Beitrag Nr. 12 ()
      Ja ja, steigert nur Gold bei ebay.:rolleyes:
      Aber nicht wundern wenn dann der Dreck bei Euch ankommt.:cry:
      Hat man da noch Worte. Seid wohl noch nicht genug beschissen worden?:mad:
      Avatar
      schrieb am 31.01.08 09:46:17
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.207.208 von bonAPART am 29.01.08 21:28:03Blödsinn

      Natürlich kann man in Deutschland Gold ohne Ausweisvorlage kaufen.
      Geht auch bei proaurum.
      Allerdings bei größeren Beträgen (> 10.000) ist Ausweis nötig (Geldwäschegesetz)

      http://www.argentarius.de/shop/
      http://www.geiger-edelmetalle.de
      http://www.mp-edelmetalle.de/
      http://www.proaurum.de/preise.php#b
      Avatar
      schrieb am 31.01.08 09:51:25
      Beitrag Nr. 14 ()
      auch noch eine gute Adresse

      http://www.westgold.de/
      Avatar
      schrieb am 31.01.08 17:47:00
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.203.167 von Pirat_Micha am 29.01.08 16:29:43Bezüglich eventuell zu zahlender Abgeltungssteuer möchte ich hierzu mal den FAZ-Experten D. Scherf zitieren:

      "Für physische Waren gelten weiter die alten Regeln.

      D. h., Goldbarren und Kunst sind nach 12 Monaten Haltedauer steuerfrei ...

      Davor sind Gewinne mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern..."

      Aber wie sieht das mit Gold-EFTs aus oder mit Anteilsscheinen an Gold, das in den Tresoren der Banken verwahrt wird???
      Avatar
      schrieb am 31.01.08 18:00:45
      Beitrag Nr. 16 ()
      ...meine natürlich Gold-ETFs und nicht EFTs.
      Avatar
      schrieb am 31.01.08 20:47:01
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.229.228 von axelhau am 31.01.08 17:47:00wo ist da die Logik? "Physisch" ist doch total willkürlich.
      Avatar
      schrieb am 07.02.08 11:05:30
      Beitrag Nr. 18 ()
      Mit Logik ist da wohl nichts zu machen!
      Habe selbst noch was gefunden:
      Finanztest Feb. 2008, S. 24

      "Goldmünzen und -barren bleiben von der Abgeltungssteuer verschont...Goldfonds und Goldminenaktien unterliegen der Abgeltungssteuer hingegen voll..."

      Jetzt weiss ich aber immer noch nicht wie es bei Anteilsscheinen auf Gold aussieht (z. B. bullionvault), das in den Tresoren der Banken gelagert wird.

      Hat da von Euch jemand eine Meinung zu?
      Über eine Mitteilung würde ich mich freuen!
      Avatar
      schrieb am 14.02.08 12:58:27
      Beitrag Nr. 19 ()
      ich weiss es auch nicht genau, gehe aber davon aus, dass es zu versteuern ist - weil es sich hierbei eben nicht um physisches gold sondern ein wertpapier handelt... :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 15.02.08 11:57:47
      Beitrag Nr. 20 ()
      Meine Nachfrage bei bullionvault hat ergeben, dass deren Anteilscheine wie Goldbarren etc. besteuert werden, da es sich um ein Stück speziell für den Kunden separiertes physisches Gold handelt.

      Also keine Abgeltungssteuer!

      Hat jemand mit dieser Firma Erfahrungen gemacht?
      Bitte mitteilen!
      Avatar
      schrieb am 24.02.08 09:00:49
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.379.224 von axelhau am 15.02.08 11:57:47dazu zwei Anmerkungen:

      1) die Tatsache, dass die Abgeltungssteuer nicht für physisches Gold gilt, heisst nicht dass das steuerfrei ist. Bei unterjähriger Veräußerungen kommt DER VOLLE EINKOMMENSSTEUERSATZ zur Anwendung, dafür sind etwaige Gewinne ab 12 Monaten Haltedauer steuerfrei. So hab ich das jedenfalls verstanden.

      2) Wenn physisches Gold verbrieft wird, handelt es sind meiner Meinung nach auch um "ein Wertpapier". Damit gilt hier wiederum keine Spekulationsfrist und dann auch die Abgeltungssteuer.
      Avatar
      schrieb am 12.03.08 10:37:41
      Beitrag Nr. 22 ()
      Danke für die Mitteilung!

      Stelle hiermal zum Vergleich die Auskunft von BullionVault auf meine Anfrage hinsichtlich eventuell anfallender Abgeltungssteuer ein:

      "Danke fuer Ihre email und Ihr Interesse in BullionVault.

      Eigentlich haben Sie schon alle Fragen beantwortet.

      Ich habe mich mit der Abgeltungssteuer befasst und kann Ihnen
      versichern, dass das Gold das Sie ueber uns kaufen *nicht *der
      Abgeltungssteuer unterliegt. Vorausgesetzt dass das Gesetz
      nicht in letzter Sekunde noch angepasst wird, liegt die Zunkunft,rein Steuertechnisch gesehen, im Besitz von zugeteiltem Gold das in einem Tresor (wie wir es machen) gelagert wird.

      Ich hoffe diese Informationen sind in Ihrem Sinne.

      Mit freundlichen Gruessen
      Robert Nigg"


      Was meint Ihr dazu?
      Avatar
      schrieb am 12.03.08 19:56:29
      Beitrag Nr. 23 ()
      ich weiss es auch nicht genau, gehe aber davon aus, dass es zu versteuern ist - weil es sich hierbei eben nicht um physisches gold sondern ein wertpapier handelt

      Eine Bescheinigung über das Eigentum an physischem Gold ist kein Wertpapier.
      Avatar
      schrieb am 13.03.08 11:41:51
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.617.026 von axelhau am 12.03.08 10:37:41was machen denn die Leute die nen Krügerrand vom Opa geerbt haben und
      keine Rechnung davon haben.
      Das mit der Abgeltungssteuer darauf ist Quatsch.
      Avatar
      schrieb am 14.03.08 09:11:10
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.624.059 von NATALY am 12.03.08 19:56:29Hallo Nataly,
      vielen Dank für deine Antwort.
      Leider werde ich daraus nicht ganz schlau.

      Habe ich dich das richtig verstanden:

      Einerseits schreibst du, dass du vermutest, dass Abgeltungssteuer anfällt, andererseits dass keine anfällt, wenn es sich um eine Bescheinigung über physisches Gold handelt.

      Im konkreten Fall soll es sich um zugeteiltes physisches Gold handeln, das in einem Tresor gelagert wird.

      Kannst du mir auf die Sprünge helfen?



      :confused::confused:
      Avatar
      schrieb am 30.04.08 18:13:20
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.624.059 von NATALY am 12.03.08 19:56:29wenn die "Bescheinigung" ein Wertpapier (WKN etc.) ist, fällt Abgeltungssteuer an. Punkt. Ausgenommen ist nur physischer Bestand, Edelmetallkonto, Goldwährung etc.
      Avatar
      schrieb am 12.06.08 11:24:54
      Beitrag Nr. 27 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.004.593 von hegels am 30.04.08 18:13:20Lt. Dt. Börse besteht für Zertikate mit Möglichkeit der physischen Auslieferung eine abweichende Regelung:

      http://deutsche-boerse.com/dbag/dispatch/de/listcontent/gdb_…
      Avatar
      schrieb am 12.06.08 19:59:06
      Beitrag Nr. 28 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.288.077 von McMoney05 am 12.06.08 11:24:54sehr interessant und natürlich auch sehr deutsch weil völlig unsystematisch. Gold-Futures mit potenziell physischer Lieferung müssten dann auch von der Abgeltungssteuer ausgenommen sein.


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