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    2 Fragen zur Einkommenssteuererklärung 2007 - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 29.01.08 19:53:36 von
    neuester Beitrag 18.03.08 15:34:58 von
    Beiträge: 8
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      schrieb am 29.01.08 19:53:36
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo, ich habe zwei Fragen zur Einkommenssteuererklärung 2007. Ich habe mit meiner Lebensgefährtin ( befindet sich 2007 und 2008 in Elternzeit ) ein gemeinsames Kind, sie bekommt jeden Monat 154€ Kindergeld. Was tragen wir dann bei jedem in Zeile 5 in der Anlage Kind ein? Bei ihr die vollen 1848€ und bei mir 0€, oder bei jedem jeweils 924€? Meine Lebensgefährtin hat zu Zeit außer dem Kindergeld keine weiteren Einkünfte, da mein Einkommen zu hoch ist. Laut § 33a Absatz 1( Erwachsen einem Steuerpflichtigen Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung einer dem Steuerpflichtigen oder seinem Ehegatten gegenüber gesetzlich unterhaltsberechtigten Person, so wird auf Antrag die Einkommensteuer dadurch ermäßigt, dass die Aufwendungen bis zu 7.680 Euro im Kalenderjahr vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden ) kann ich deswegen 7680€ pro Jahr als außergewöhnliche Belastung geltend machen. $ 33a Absatz 1 sagt aus „Hat die unterhaltene Person andere Einkünfte oder Bezüge im Sinne des § 32 Abs. 4 Satz 2 und 4, so vermindert sich der Betrag von 7.680 Euro um den Betrag, um den diese Einkünfte und Bezüge den Betrag von 624 Euro im Kalenderjahr übersteigen. Meine Lebensgefährtin hat in 2007 eine Einmalzahlung von 1100€ von ihrem Arbeitgeber erhalten. Werden nun hier diese 1100€ gewertet, oder die 1100€ abzüglich der in ihrer Steuererklärung angegebenen Sonderausgaben + außergewöhnlichen Belastungen?
      Vielen Dank für Eure Hilfe.
      :)
      Avatar
      schrieb am 29.01.08 20:06:58
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo, also ganz kurz:

      Kindergeld bei jedem die Hälfte eintragen (Anspruch ist ausschlaggebend und der steht dir als Vater eben auch hälftig zu).

      Unterhalt wie von dir selbst schon recherchiert nach § 33a EStG abziehbar - bei gemeinsamen Haushalt mit deiner Lebensgefährtin kannst du Höchstbetrag ohne Nachweis tatsächlicher Zahlungen von Unterhalt berücksichtigen. Einkommensanrechnung: von der Einmalzahlung geht noch der Werbungskostenpauschbetrag von 920 € ab, so dass die Einkünfte dann unter dem anrechnungsfreien Betrag von 624 € liegen.

      Übrigens wenn Elternzeit in 2007 / 2008 jeweils nur zeitweise, dann immer alles zwölfteln !!!
      Avatar
      schrieb am 30.01.08 08:04:30
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo, habe eine Frage bezüglich dem jährlichen Freibetrag von EUR 512,-.Ist dabei möglich im Jahr 1.023.99 Spekulationsgewinne zu realisieren wobei dann nur die Hälfte auf diesen Betrag angerechnet wird?
      Avatar
      schrieb am 30.01.08 08:20:25
      Beitrag Nr. 4 ()
      Tocotrader, vielen Dank für Deine präzise Antwort. Gruß Guenni
      Avatar
      schrieb am 30.01.08 12:22:43
      Beitrag Nr. 5 ()
      Eine Frage habe ich noch. Meine Lebensgefährtin hat einiges an außergewöhnlichen Belastungen in 2007 gehabt ( Praxisgebühr, Medikamente ). Kann ich diesen Betrag noch zusätzlich zu den 7680€ bei mir in der Steuererklärung geltend machen?

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      Avatar
      schrieb am 30.01.08 19:27:33
      Beitrag Nr. 6 ()
      @Guenni3:

      Das mit den agB´s wird nix - keine Möglichkeit die bei dir zusätzlich geltend zu machen (übrigens wäre bei eigenen agB´s immer die sogenannte zumutbare Belastung gegenzusetzen).

      @Hahnenkamm7:

      512 € ist die Freigrenze nach Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens bei Speku-Gewinnen - also bis zu "tatsächlichen" Gewinnen von 1.024 € wird nix versteuert - aber Achtung, da Freigrenze wird bei darüber liegenden Einkünfte alles versteuert (kein Freibetrag !!!).
      Avatar
      schrieb am 30.01.08 19:35:28
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.217.872 von Tocotrader am 30.01.08 19:27:33Tocotrader, vielen Dank noch mal für Deine Anworten. Guenni
      Avatar
      schrieb am 18.03.08 15:34:58
      Beitrag Nr. 8 ()
      Eine Frage zum § 33a Absatz 1( Erwachsen einem Steuerpflichtigen Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung einer dem Steuerpflichtigen oder seinem Ehegatten gegenüber gesetzlich unterhaltsberechtigten Person, so wird auf Antrag die Einkommensteuer dadurch ermäßigt, dass die Aufwendungen bis zu 7.680 Euro im Kalenderjahr vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden ):

      Muss ich dafür für die Steuererklärung 2007 die Anlage Unterhalt ausfüllen? Kann mir da jemand weiterhelfen?


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