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    Mietkautionskonto in Form eines verpfändeten Wertpapierdepots - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.02.08 23:08:10 von
    neuester Beitrag 07.02.08 09:42:43 von
    Beiträge: 7
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      schrieb am 05.02.08 23:08:10
      Beitrag Nr. 1 ()
      @all:

      Ich möchte das Mietkautionskonto auf ein verpfändetes Wertpapierdepot umstellen.

      Idee: bessere Rendite als Sparbuchkaution

      Wie muß das verpfändete Wertpapierdepot rechtlich formuliert sein? Reichen die Standardverpfändungserklärungen der Bank?:confused:

      Ich weiß, daß bei Bankbürgschaften es auf wichtige Punkte wie Verzicht der Einrede der Vorausklage und "auf erste Anforderung" ankommt, etc. Gilt es hier auch so etwas zu beachten?

      Beispielhafte Verpfändungsformulare:
      http://www.avl-investmentfonds.de/dl/fodb_verpfaendungsvertr…
      http://www.avl-investmentfonds.de/dl/ffb_verpfaendung_mietka…

      Murdo
      Avatar
      schrieb am 06.02.08 02:27:23
      Beitrag Nr. 2 ()
      Selten etwas spinnertes gelesen.

      Ich bin selber Vermieter und würde natürlich jederzeit eine gegen geringe Gebühr erhältliche Bankbürgschaft anstelle der Kaution nehmen nur natürlich nicht dein später möglicherweise wertloses Wertpapierdepot.

      Wie soll der Vermieter denn prüfen ob dein depot noch dem hinterlegenten Wert entspricht. Meinst du wir Vermieter haben Zeit und lust uns regelmäßig deinen Depotauszug anzusehen ?

      Mietkaution ist max. 3 Monatskaltmieten ohne Nebenkosten, ich nehme nur eine und habe bisher immer auf freiwilliger Basis vereinbart das es gar nicht angelegt wird.
      Avatar
      schrieb am 06.02.08 09:07:08
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.279.444 von plotz am 06.02.08 02:27:23du bist jedoch eigentlich als Vermieter verpflichtet, die Kaution zum marktüblichen Zinssatz anzulegen! Meine Gesellschaft gibt 1,5%...
      Avatar
      schrieb am 06.02.08 09:26:31
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.280.101 von Sugar2000 am 06.02.08 09:07:08weiß ich natürlich auch. nur ist der ertrag in der regel derart gering das ich nach absprache mit dem mieter das vermeide.

      sollte es ein längeres mietverhältnis sein lege hinterher gerne die wenigen kröten drauf die es gebracht hätte.
      Avatar
      schrieb am 06.02.08 14:42:12
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.280.305 von plotz am 06.02.08 09:26:31Hallo Plotz,
      zuerst mal die Frage: Bist Du Mieter oder Vermieter?

      Anscheinend ja Vermieter - dann sollte doch die Initiative zu einer anderen Anlageform vom Mieter ausgehen - dem gehört schließlich (zumindest vorerst noch) das Geld und die Erträge?
      Für Dich würde sich "nur" die Sicherheit durch höhere Erträge erhöhen?

      Zur Abwicklung:
      Wenn das Depot auf Deinen Namen angelegt ist, ist das kein Problem - Du musst es nur getrennt von Deinem sonstigen Vermögen (also auf einem eigenen Depot) anlegen und Du solltst das schriftlich mit dem Mieter geklärt haben, wie das mit evtl. Kursverlusten, etc. zu regeln ist.
      Wenn das Depot auf den Namen des Mieters angelegt ist und an Dich verpfändet wird, sollten die Standarderklärungen m.E. reichen (bin aber kein Jurist).

      Rene

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      Avatar
      schrieb am 06.02.08 19:45:06
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.283.832 von ReneBanker am 06.02.08 14:42:12Vermieter.

      Wertpapierdepot kann alles sein. Es ist für den Vermieter nicht zumutbar zu prüfen ob die Anlage Risikobehaftet ist oder nicht.

      Bei einer relativ gesehen doch eher sehr niedrigen Summe stehen Aufwand und Ertrag nicht im richtigen Verhältnis.

      Sollte sich die Anlage positiv entwickeln hat der Mieter den Anspruch die über die im Mietvertrag vereinbarte Kaution anfallenden Überschüsse auszahlen zu lassen.

      Das könnte man natürlich über den Vertrag regeln.

      Machen kann man das sicher aber ich nehme es gerne in bar oder als Überweisung auf mein Konto und bin auch gerne bereit bei einem längeren Mietverhältnis die rechnerischen Zinserträge dem Mieter zu erstatten.
      Avatar
      schrieb am 07.02.08 09:42:43
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.288.127 von plotz am 06.02.08 19:45:06ist es denn nicht lächerlich einen Vertrag über die 1000€ abzuschließen? Sind doch Peanuts :laugh:


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