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    Wirecard - Top oder Flop (Seite 3799)

    eröffnet am 01.05.08 15:13:34 von
    neuester Beitrag 08.05.24 11:56:27 von
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      schrieb am 06.06.20 10:10:08
      Beitrag Nr. 128.170 ()
      Ich weis nicht ob ich es lustig oder traurig finden soll.

      Da treiben die LV´s den Kurs seit Monaten immer wieder um bis zu 30% täglich nach unten und das ist keine Kursmanipulation, wenn aber Braun sagt "es wurde nicht gefunden" um den Kurs annähernd wieder auf Ausgangsniveau zu befördern ist die BAFIN sofort zur Stelle.

      Streng genommen müsste ich die BAFIN verklagen, denn die BAFIN war es die mir durch das Leerverkaufsverbot vermittelt hat: "alles ok, Du kannst die AKtie ruhig kaufen".

      Es kommt aber bei Wirecard alles auf einmal, LV Angriffe gegen die man sich ständig rechtfertigen/erklären muss, dann kommt KPMG nicht richtig voran, weil Corona dazwischen gegrätscht ist, EY kann den JA2019 nicht rechtzeitig liefern, weil Corona und KPMG alles Verzögern und immer wieder LV Angriffe.
      Das man da in der Verzweiflung vielleicht mal was schönredet kann ich verstehen.

      Gruss Hansi
      Wirecard | 95,88 €
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      schrieb am 06.06.20 10:09:11
      Beitrag Nr. 128.169 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.923.594 von WO-Heiner am 06.06.20 09:58:42
      Zitat von WO-Heiner: Schon Wahnsinn, eine Durchsuchung der Staatsanwaltschaft kostet mal eben 1 Mrd Marketcap.

      Dabei richtet es sich gegen die 4 Vorstände, deren Verträge allesamt in 6 Monaten auslaufen und im Hintergrund angeblich bereits mit Hochdruck die Suche nach neuen Leuten vorangetrieben wird.

      Es geht in diesem Fall um die Frage, ob der Vorstand VORSÄTZLICH irreführende ad hocs hat publizieren lassen oder nicht. Es geht nicht um die Fragen rund um die Bilanz und das Zahlenwerk, sondern es ist einzig und allein eine Folge des Kommunikationsdebakels.

      Diese Kommunikation sollte man nicht schön reden! Die Frage ist aber, ändert sich das nicht grade und wird man sich nicht ohnehin in Kürze von etlichen Personen im Vorstand trennen? Dann löst sich das auch alles wieder auf. Daher ist das mediale Echo eine Komponente, aber die Tatsache, dass ohnehin Köpfe rollen werden und die Action sich legen wird, eben eine andere...



      Ja, es ist eine Folge des Kommunikationsdebakels. Sehe ich auch so. Und das setzt sich ja sogar noch fort. Mit der Bemerkung "Es wird gegen die Vorstände ermittelt und nicht gegen die Gesellschaft" distanziert man sich ja von seinen eigenen Vorständen. Vielleicht war dieser Satz ja ganz anders gemeint, aber dann war es einfach nur Unsinn.

      M.E. bringt es jetzt auch nichts, tagelang sämtliche Feinheiten des Ermittlungsverfahrens zu diskutieren. Ich bin davon überzeugt, dass es mit einer Einstellung gegen Auflagen enden wird.

      Aber die Wellen, die diese Durchsuchung geschlagen hat, müssen sich erst einmal beruhigen. Leider kommt WDI aus den negativen Schlagzeilen einfach nicht raus.

      Schade.
      Wirecard | 95,88 €
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      schrieb am 06.06.20 10:06:53
      Beitrag Nr. 128.168 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.922.271 von 007coolinvestor am 06.06.20 00:14:36sodale ein bischen reingeschmökert ins forum

      Zitat von 007coolinvestor: Das Fehlverhalten des Vorstandes wird der Gesellschaft zugerechnet und begründet Ansprüche egegen diese. Die Gesellschaft kann dann von dem Vorstand aus der Pflichtverletzung Regressansprüche ableiten.

      Da die Vorwürfte der BaFin mit den festellungen von KPMG / EY korellieren, sehe ich das aber inzwischen eher entspannt, da ich davon ausgehe, dass keine nachteiligen Feststellungen gemacht werden. Die bisherigen bekannten Daten 12/19 aus dem TPA deutet das klar an. Auch gibt es nur heiße Luft um die Behauptungen und keine gesicherten Fakten die auch nur als Indiz dies konkret nahelegen würde.

      Ich frage mich, warum die Bafin etwa nicht gegen mca-mathematik vorgeht, die ja gezielt und gewollt die Marktmeinung manipuliert (siehe KPMG I). Die suchen sich nur die leichten Ermittlungen raus ...


      also ich bin auch kein jurist, aber aus meinem laienhaften juristischen verständnis:
      es geht ja um eine strafanzeige und eine solche kann sich nur gegen natürliche personen und nicht gegen juristische personen richten, daher ist sie gegen den vorstand gerichtet und nicht gegen die wirecard AG.

      ich habe mir die betreffenden adhoc aussendungen durchgelesen. mir erscheinen sie im rückblick mit kenntnis von kpmg-I nicht falsch;
      klarerweise wusste man bei wirecard aber zum zeitpunkt der aussendung darüber bescheid, dass der forensische nachweis über die 2016/17 tpa umsätze nicht möglich war und ein diesbezüglicher 'freispruch' nicht möglich sein kann, daher auch die analyse der dez 2019er zahlen. ich denke, eine frage ist daher, ob sie dies vorab kundtun hätte müssen - ich kann das nicht einschätzen, ich denke aber, die überlegung seitens wirecard könnte gewesen wein (warum sie es nicht taten), dass ein erfolgreicher nachweis der dez 2019 zahlen mehr als ausreichend nachweist, dass es
      i) keine fake umsätze und
      ii) kein roundtripping gibt (und DAS zu zeigen war der zweck des ganzen kpmg aufwands), und das manko des fehlenden forensischen nachweises für die 2016/17 mehr als kompensiert. ich neige zu dieser einschätzung, diesbezüglich waren die kernaussagen von kmpg-I aus meiner sicht auch sehr positiv, vgl.

      https://www.wallstreet-online.de/diskussion/1140904-116921-1…

      eine wichtige frage für die strafrechtlichen vorwürfe wird auch sein, was kpmg gegenüber wirecard mitgeteilt hat und der aufsichtsratsvorsitzende über den verlauf der prüfungshandlungen dem vorstand kommuniziert hat - ich persönlich hab den eindruck dass wirecard über den negativen grundton von kpmg-I überrascht bzw überrumpelt war; hat der aufsichtsrat dem vorstand hinweise gegeben, dass sich etwas 'mit kpmg grundsätzlich spießt' oder nicht? mein verständnis war, kpmg hat (ausschließlich?) den aufsichtsrat über den fortlauf der prüfungshandlungen informiert. wenn eichelmann viel für sich behalten hat, dann kann man dem vorstand wohl wenig strafrechtliche vorwürfe machen. aber vielleicht war auch eichelmann über den negativen 'grundtun' des kpmg berichts überrascht, ausschließen möchte ich das nicht.

      aber fest steht, der anfangsverdacht für marktmanipulation war für den richter, der die durchsuchung genehmigt hat, ausreichend erhärtet.
      ein bischen wundert mich, warum man seitens der staatsanwaltschaft nicht die 2 wochen bis zum 18.6 gewartet hat, verdunkelungsgefahr bestand wohl nicht (wenn es verfängliche emails gäbe, dann hätten sie ausreichend zeit gehabt sie zu löschen) und an sich sind sie verpflichtet, in beide richtungen zu ermitteln, also sowohl belastendes als auch entlastendes zu finden. sollten mit kpmg-II sämtliche vorwürfe ausgeräumt werden, so wird man die ganzen strafrechtlichen vorwürfe auch in einem anderen licht sehen müssen, denn die betroffenen können gegenüber den behörden schon argumentieren (falls es so war): seht her, unsere zahlen stimmen, wir sind davon ausgegangen, dass uns die bestätigung dafür auch ende april von kpmg geliefert wird und eine etwaig gebotene vorab erwähnung des fehlenden forensichen nachweises für die 2016/17er zahlen erschien uns angesichts der klaren kernaussage unbedeutend. und somit verläufen sich die vorwürfe hinsichtlich marktmanipulation ohnehin ins nirvana bzw. ist der grad der schwere gering.

      inwieweit man aus etwaigen (strafrechtlichen) verfehlungen des vorstands schadenersatzansprüche ableiten kann, weiß ich nicht; in den usa vermutlich schon (in bereits anhängigen US verfahren verteidigt sich wirecard mit der feststellung, dass sie dort nicht börsennotiert sind - es sind nur ADRs gelistet und das sind finanzprodukte einer bank (?). würde mich interessieren, wie erfolgsversprechend eine derartige strategie ist, ich nehme an, bei VW (siehe nachfolgend) muss es auch in den US vergleichbare verfahren gegeben haben) - vielleicht kennt sich jemand über die situation in DACH aus?

      und damit bin ich auch bei einem vergleichbaren fall: VW
      hier gab es einen ähnlich gelagerten fall gegenüber den vorständen diess und pötsch. ein grund für einen rücktritt war es nicht, im gegenteil VW hat die auflage an die beiden vorstände in höhe von 9 mio EUR sogar übernommen!!!!

      Die Justiz in Braunschweig lässt Anklagen gegen den heutigen Vorstandschef Herbert Diess wie auch gegen Aufsichtsratschef Hans-Dieter Pötsch gegen Zahlung von jeweils 4,5 Millionen Euro fallen, gezahlt hat VW.

      https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/dieselaffaere-vw-kauf…
      Wirecard | 95,88 €
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      schrieb am 06.06.20 10:05:51
      Beitrag Nr. 128.167 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.923.615 von 007coolinvestor am 06.06.20 10:02:01
      Zitat von 007coolinvestor: Naja, das ist er de facto ja jetzt mit dem Bereich Technik + Strategie. hat halt bloss einen anderen Titel CEO ...:D

      Damit kann ich gut leben, aber auch eine Titeländerung wäre vertretbar. Nur die Tätikeit als solches steht nicht zur disposition. das würde das unternehmen schwächen


      Volle Zustimmung! Aber es geht halt auch um sein eigenes Ego und vermutlich auch um etwas Narzissmus, den man dringend hinten anstellen sollte. Gegen extern wäre ein neuer CEO de facto kein Fehler. Gerade eine Person, die so einen Job bereits seit einigen Jahren gemacht hat. Auf internationaler Ebene würde es da sicherlich den ein oder anderen Kandidaten geben.
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      schrieb am 06.06.20 10:05:01
      Beitrag Nr. 128.166 ()
      BaFin
      Ich halte die BaFin für eine der schlechtesten Aufsichtsbehörden überhaupt. Gerade Kleinanleger werden regelmäßig ungestraft über den Tisch gezogen..siehe z.B. offensichtliche Stoploss Betrügereien der Banken und Broker.
      Wenn diese aber wie jetzt aber eine Durchsuchung bei Wirecard durchführen, dann ist da auch ganz sicher was im Busch. Ich halte selber Aktien, aber mein Optimismus hat sich da deutlich gelegt seid der Pressemitteilung.
      Ich werde halten, weil ich hoffe es geht tatsächlich um einzelne Vorstandsmitglieder. Die sollten dann schnell und effektiv "entsorgt" und bestraft werden. Es braucht dringend einen Neuanfang!

      Sammelklagen würde ich mich ggfs. anschließen.
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      schrieb am 06.06.20 10:04:40
      Beitrag Nr. 128.165 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.923.387 von 007coolinvestor am 06.06.20 09:29:57
      Zitat von 007coolinvestor: Keine Einwendungen. Aber die LV werden daraus wie aus vielen anderen sachen ein schlachtfest machen ...
      Wenn der testierte Abschluss vorliegt wird sich die sache entspannen und zeigen das die seit 18 Monaten verbreiteten vorwürfe völlig haltlos und zu r unkenntnichkeit aufgebauscht sind. Dass es sich hierei um eine spekulative interpretation handelt, hat die presse nie deutlich und klar hervorgeheoben.


      .... welcher Zusammenhang, könnte die KPMG Adhoc vom Mittwoch mit der Razzia haben?
      Wirecard | 95,88 €
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      schrieb am 06.06.20 10:03:44
      Beitrag Nr. 128.164 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.923.534 von HelloWorld0510 am 06.06.20 09:47:51
      Zitat von HelloWorld0510: Ich sehe das genauso. Der Markt hat auf die Feststellungen im KPMG-Bericht auch korrekt reagiert. Bis heute kann ich nicht nachvollziehen, wie man den KPMG-Bericht positiv werten kann. ....


      lesen und verstehen:

      3. Juni2020 Wirecard AG zur aktuellen Situation des Unternehmens

      Als eines von wenigen Unternehmen hat Wirecard seine Prognose für das Geschäftsjahr 2020 aufrechterhalten und bestätigt. Wir stellen einen starken zusätzlichen Anstieg der Onlinetransaktionen in Asien und Europa fest, der die negativen Auswirkungen des Coronavirus im Airline/Travel-Geschäft kompensiert. Zudem geht Wirecarddavon aus, dass die offizielle Lockerung der Ausgangssperren und Reisebeschränkungen in Q3 und Q4, 2020 auch das Airline-und Reisegeschäft reaktivieren werden. Wirecard wird bei der Vorstellung seines Jahresabschlusses 2019 am 18. Juni 2020 detailliert über seine Wachstumspläne sowie über organisatorische Maßnahmen berichten.Mit der Anfang Mai beschlossenen Neuordnung der Vorstandszuständigkeiten und der Berufung eines erfahrenen Compliance-Vorstands wird sich das Unternehmen künftig unanfälliger für gegen das Unternehmen gerichtete Verdächtigungen machen. Dazu hatbereits eine Compliance-Initiative mit neun verschiedenen Workstreamsbegonnen.Seit den wiederholt durch eine englische Wirtschaftszeitung erhobenen Anschuldigungen und parallel verlaufenden, intensiven Short-Seller-Aktivitäten sind den Aktionären der Wirecard AG erhebliche Vermögensschäden entstanden. Das Unternehmen musste sich wiederholt gegen den Vorwurf der angeblichen Bilanzmanipulation erwehren. Dazu stellt die Wirecard AG fest(Seitenangaben bezogen auf den KPMG Bericht): Die Geschäftsaktivitäten der Wirecard AG in Singapur sind inzwischen dreifach geprüft worden. Hierzu liegen ein Gutachten einer renommierten Rechtsanwaltskanzlei und die uneingeschränkten Testate der Geschäftsjahre 2016-2018 des Konzernabschlussprüfers vor. KPMG stellt im Sonderuntersuchungsbericht fest, dass eine weitergehende Untersuchung der betrachteten Sachverhalte zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr erforderlich ist (Seite 46). Für Wirecard sind die Verdächtigungen zu diesem Geschäftsbereich damit abschließend aufgeklärt. Zu den Geschäftsaktivitäten der Wirecard AG in Indien verweist die Wirecard AG darauf, dass die im Geschäftsjahr 2015 in Indien erworbenen Unternehmensteile weiterhin ohne Impairment in der Konzernbilanz geführt werden. Damit ist derGoodwill werthaltig. Wirecard sieht damit die Anschuldigungen, soweit diese Wirecard betrafen, auch in diesen Themenbereich als hinreichend aufgeklärt an.Wirecard bietet den an seine Plattform angeschlossenen Händlern die Finanzdienstleistung „MerchantCash Advance“ an. Die Vorwürfe, dass die Ausgestaltung des „Merchant Cash Advance"-Geschäfts der Wirecard Gesellschaften in der Türkei und in Brasilien illegal wären, wurden widerlegt. Das Geschäftsmodell von Wirecard ist rechtlich zulässig. Dazu stellt KPMG fest: „Vor dem Hintergrund der erteilten Auskünfte zur Ausgestaltung des „Merchant Cash Advance“-Geschäfts der Wirecard-Gesellschaften in der Türkei und in Brasilien ergaben sich nach dem Ergebnis unserer Untersuchung keine Hinweise auf die rechtliche Unzulässigkeit der diesbezüglichen Geschäftsaktivitäten.“ (Seite 39)Als nicht abschließend geklärt wird im KPMG-Bericht das Drittpartner-Geschäft („Third Party Acquiring“, „TPA“) deklariert. Dabei geht es vor allem um den Nachweis von mit den Drittpartnern erzielten Umsätzen und korrespondierenden Sicherheitsleistungen auf Treuhandkonten. Wirecard verweist darauf, dass entsprechende Nachweise im Rahmen der Konzernabschlussprüfungen erbracht wurden. Damit ist es unrichtig anzunehmen, es lägen keinerlei Belege für diese Geschäfte vor. Stellungnahme
      Wirecard AG | Einsteinring 35 | 85609 Aschheim | DeutschlandP +49 (0) 89 4424 -1400 | F +49 (0) 89 4424 –1500P Investor Relations +49 (0) 89 4424 -1788E ir@wirecard.com | www.wirecard.deSeite2Auf Seite 15 führt KPMG aus: „Die Entwicklung der Sicherheitsleistungen zugunsten der jeweiligen TPA-Partner auf den Escrow Accounts korrespondiert relativ stark mit der Entwicklung der im Untersuchungszeitraum über die TPA-Partner generierten Umsatzerlöse.“ Wirecard hatte ersucht, den Prüfauftrag auf den Dezember 2019 auszudehnen, da das Unternehmen in 2019 über eigene Daten aus dem Drittpartnergeschäft verfügt. Insbesondere die Kontenstände der Treuhandkonten sind mit dem weiteren Umsatzwachstum der Wirecard AG weiter angewachsen und lassen den Rückschluss zu, dass frühere, niedrigere Kontenstände zu früheren, niedrigeren Umsatzangaben passen. Die Treuhandgelder, die inzwischen auf deutlich über eine Milliarde Euro angewachsen sind, befinden sich auf Konten bei Banken, die Investmentgrade-Ratings aufweisen. Dazu stellt KPMG fest: Darüber hinaus hat KPMG Bankbestätigungen der Bank 2 und der Bank 3 zum Stichtag 31. Dezember 2019 gegenüber dem Abschlussprüfer von Wirecard mit Datum vom 16. März 2020 bzw. vom 17. März 2020 erhalten, die Gesellschaften von Wirecard als wirtschaftlich Berechtigte der Gelder ausweisen. Entsprechende unmittelbare Bankbestätigungen gegenüber KPMG, die vor dem Hintergrund der forensischen Aspekte der Untersuchung durch die jeweils neutralen für entsprechende Anfragen zuständigen Stellen der jeweiligen Banken erfolgen sollen, konnten vor dem Hintergrund der Ausbreitung des Corona-Virus nicht zeitgerecht bereitgestellt werden. Insoweit konnte KPMG bisher die Verlässlichkeit der Bankbestätigungen nicht abschließend beurteilen.(Seite 23)KPMG weiter: „Im Rahmen unseres Besuches der Banken vor Ort wurde uns am 4. März 2020 von einer Mitarbeiterin der Bankfiliale der Bank 2 mündlich mitgeteilt, dass die entsprechenden Kontoguthaben für Rechnung von Wirecard gehalten werden.“ (Seite 24)„Nunmehr vorgelegte Scans der an den Abschlussprüfer gerichteten Bankbestätigungen der Bank 2 und der Bank 3 mit Datum vom 16. März 2020 bzw. vom 17. März 2020, die KPMG vom Abschlussprüfer zur Verfügung gestellt wurden, weisen Gesellschaften von Wirecard als wirtschaftlich Berechtigte der Gelder aus.“ (Seite 24)„Nach dem aktuellen Zwischenstand der Datenanalysen hat KPMG in diesem Teilbereich bisher keine Anhaltspunkte, dass die in den Abrechnungen für den Monat Dezember 2019 ausgewiesenen Transaktionsvolumina in wesentlichen Belangen von den durch KPMG auf Basis des KPMG zur Verfügung gestellten Datenbestandes ermittelten Transaktionsvolumina abweichen. KPMG weist daraufhin, dass eine inhaltliche Untersuchung der Vertragskonformität und Richtigkeit dieser Abrechnungen bisher noch nicht durchgeführt wurde.“ (Seite 13)„Darüber hinaus sind KPMG nach dem aktuellen Zwischenstand der Datenanalysen bisher keine Sachverhalte bekannt geworden, die Anlass zu wesentlichen Zweifeln an der Authentizität, der für Dezember 2019 bereitgestellten Daten geben. KPMG weist darauf hin, dass weder die KPMG-Datenanalysen (u. a. auch die Untersuchung des Datenextraktionsprozesses) noch die weiteren Untersuchungshandlungen durch KPMG für den Monat Dezember 2019 abgeschlossen sind und dass sich die dargestellten Ergebnisse mit dem weiteren Fortgang der Untersuchung ändern können. Ferner weist KPMG darauf hin, dass KPMG aufgrund des begrenzten Betrachtungszeitraums „Dezember 2019“ für Zwecke unserer forensischen Untersuchung keine Rückschlüsse auf die Grundgesamtheit der Umsatzerlöse des gesamten Jahres 2019 ziehen wird.“ (Seite 13)
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      Avatar
      schrieb am 06.06.20 10:02:01
      Beitrag Nr. 128.163 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.923.591 von Value_Investor_CH am 06.06.20 09:56:56Naja, das ist er de facto ja jetzt mit dem Bereich Technik + Strategie. hat halt bloss einen anderen Titel CEO ...:D

      Damit kann ich gut leben, aber auch eine Titeländerung wäre vertretbar. Nur die Tätikeit als solches steht nicht zur disposition. das würde das unternehmen schwächen
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      Avatar
      schrieb am 06.06.20 10:01:35
      Beitrag Nr. 128.162 ()
      Fluglostse, dein langweiliges Dauer-Gebashe und Reinkopieren von bereits 100x gelesenen Artikeln nerven. Ist ja klar, dass du am Montag so tief wie möglich kaufen willst. Also, einfach mal klappe halten. Danke
      Wirecard | 95,88 €
      Avatar
      schrieb am 06.06.20 10:00:51
      Beitrag Nr. 128.161 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.923.465 von Chef_III am 06.06.20 09:38:30Wie hat es Braun am 31.10.19 formuliert, der KPMG Sonderbericht ist eine zusätzliche Dienstleistung für den Markt die nicht notwendig wäre weil alles „sauber“ ist.👍

      Wo er recht hat, hat er recht :cool:

      und

      wurde was gefunden ????
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