Die Bundestagsabgeordneten bekommen nur den Inflationsausgleich - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 07.05.08 15:05:57 von
neuester Beitrag 08.05.08 12:07:23 von
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"Als Folge des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst steigen die zu versteuernden Einkünfte der Bundestagsabgeordneten zum 1. Januar 2009 um weitere 278 Euro auf 7946 Euro (plus 3,63 Prozent). Am 1. Januar 2010 ist ein weiterer Anstieg um 213 Euro (2,68 Prozent) auf 8159 Euro festgelegt. Im November 2007 hatte der Bundestag mit den Stimmen von Union und SPD bereits eine Anhebung der Diäten in zwei Schritten um mehr als neun Prozent beschlossen: zum 1. Januar 2008 um 330 auf 7339 Euro (plus 4,7 Prozent) sowie für Anfang 2009 auf 7668 Euro (plus 4,48 Prozent). Ziel war, die Einkünfte an die Vergütungen von einfachen Bundesrichtern anzupassen. Die Vergütung steigt folglich rund 15% in einem Zeitraum von zwei Jahren. Wir finden das nicht verwerflich. Aus unserer Sicht ist das lediglich ein Ausgleich der „echten“ Inflationsrate. Verwerflich ist lediglich, dass der Bevölkerung nicht das gleiche Recht eingeräumt wird. Rentenerhöhungen von 1% werden seitens der Politiker als großer Erfolg gerühmt, wohl wissend, dass dies de facto eine nicht unerhebliche Rentenkürzung darstellt."
aus dem heutigen Tageskommentar von proaurum.
Super formuliert. Dem ist von meiner Seite nichts hinzuzufügen.
47Elfen
aus dem heutigen Tageskommentar von proaurum.
Super formuliert. Dem ist von meiner Seite nichts hinzuzufügen.
47Elfen
Rechtlich gibt es aber keinen Anspruch der Abgeordneten auf Anpassung ihrer Bezüge an
1. die Inflationsrate
2. Bezüge der Bundesrichter
3. Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst.
Nach Art. 48 III 1 GG haben die Abgeordneten Anspruch auf eine ENTSCHÄDIGUNG, die angemessen ist und ihre Unabhängikeit sichert.
Das ist der einzige relevante Maßstab.
Ich persönlich glaube kaum, dass bei 8.000 Euro Bezügen die Unabhängigkeit gesichert ist, bei 7.800 Euro aber nicht...
Deshalb ergibt sich für mich der Eindruck der Selbstbedienung unter fadenscheiniger Begründung.
1. die Inflationsrate
2. Bezüge der Bundesrichter
3. Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst.
Nach Art. 48 III 1 GG haben die Abgeordneten Anspruch auf eine ENTSCHÄDIGUNG, die angemessen ist und ihre Unabhängikeit sichert.
Das ist der einzige relevante Maßstab.
Ich persönlich glaube kaum, dass bei 8.000 Euro Bezügen die Unabhängigkeit gesichert ist, bei 7.800 Euro aber nicht...
Deshalb ergibt sich für mich der Eindruck der Selbstbedienung unter fadenscheiniger Begründung.
man beachte die feine Ironie bei der Feststellung, dass 15% in zwei Jahren ein angemessener Inflationsausgleich sei ... (wahrscheinlich ist die "echte" Inflation ja tatsächlich so hoch, aber wer erhält außer unseren Staatsdienern diesen "angemessenen" Inflationsausgleich von 15% für zwei Jahre schon?). Das muss man sich per Beschluß dann schon selber gönnen, und das können halt nur "Gewählte".
Wenn das mal nicht eine satte Gehaltserhöhung ist: Alles zusammengerechnet sollen die Diäten der Bundestagsabgeordneten zwischen 2007 und 2010 um rund 15 Prozent steigen. An das Gehaltsniveau der Bundesrichter wollten sie ihre Bezüge anpassen, argumentierten die Koalitionspolitiker schon im vergangenen Jahr. Da halten die neuen Tarifabschlüsse im Öffentlichen Dienst nun für ein weiteres Zubrot her.
Die Forderung, die Diäten an ihr Gehalt anzugleichen, könnten die Bundesrichter durchaus als Beleidigung empfinden. Immerhin gelten sie als unabhängige Leute, die immer wieder neu und nach gründlicher Abwägung Sachentscheidungen treffen. Abgeordnete jedoch folgen gern den im Fraktionsvorstand getroffenen Vorgaben oder irgendwelchen Empfehlungen von Lobbyisten. Ihre Unabhängigkeit darf gelegentlich stark angezweifelt werden.
Die Koalitionspolitiker werden jetzt sicher wieder über die "Populisten" lamentieren. Über eine ausgeprägte Neidkultur in Deutschland, über einseitige Berichterstattung in den Medien. Sie brauchen sich nicht zu wundern. Die neuerliche Erhöhung ihrer Bezüge liegt über dem Hartz-IV-Regelsatz, von dem Millionen Menschen leben müssen. Wer ein solches Signal aussendet, muss nicht nur mit Schelte rechnen, sondern mit viel gravierenderen Folgen: Politik- und sogar Demokratieverdrossenheit.
Die Forderung, die Diäten an ihr Gehalt anzugleichen, könnten die Bundesrichter durchaus als Beleidigung empfinden. Immerhin gelten sie als unabhängige Leute, die immer wieder neu und nach gründlicher Abwägung Sachentscheidungen treffen. Abgeordnete jedoch folgen gern den im Fraktionsvorstand getroffenen Vorgaben oder irgendwelchen Empfehlungen von Lobbyisten. Ihre Unabhängigkeit darf gelegentlich stark angezweifelt werden.
Die Koalitionspolitiker werden jetzt sicher wieder über die "Populisten" lamentieren. Über eine ausgeprägte Neidkultur in Deutschland, über einseitige Berichterstattung in den Medien. Sie brauchen sich nicht zu wundern. Die neuerliche Erhöhung ihrer Bezüge liegt über dem Hartz-IV-Regelsatz, von dem Millionen Menschen leben müssen. Wer ein solches Signal aussendet, muss nicht nur mit Schelte rechnen, sondern mit viel gravierenderen Folgen: Politik- und sogar Demokratieverdrossenheit.
"15% in 2 Jahren" oder "15% von 2007 bis 2010" sind unterm Strich Falschaussagen.
Die Zeitspanne geht von 2003 bis 2010. Dann kommt es auch mit dem Inflationsausgleich hin.
Man kann vielleicht verlangen, daß Bundestagsabgeordnete nur Kleingeld verdienen sollen. Aber nicht manipulieren durch verheimlichen der Jahre, die keinen Anstieg der Diäten brachten.
Die Zeitspanne geht von 2003 bis 2010. Dann kommt es auch mit dem Inflationsausgleich hin.
Man kann vielleicht verlangen, daß Bundestagsabgeordnete nur Kleingeld verdienen sollen. Aber nicht manipulieren durch verheimlichen der Jahre, die keinen Anstieg der Diäten brachten.
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