zooplus AG an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert (Seite 3)
eröffnet am 11.05.08 15:55:38 von
neuester Beitrag 24.05.24 19:50:16 von
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Geschäftsbericht bekommen?
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.887.353 von _Hajo am 30.11.23 11:55:56
Die IR ist bis zum 2.11. nicht im Hause. 🙈
Zitat von _Hajo: Hallo sergio,
bist du an den Bericht gekommen? Würde mich auch interessieren nach dem Kursverfall.
Hajo
Die IR ist bis zum 2.11. nicht im Hause. 🙈
Letztes Jahr wurde der Geschäftsbericht am 5.12. im Bundesanzeiger veröffentlicht
Ob es sich bei der Börsennotiz und dem Börsenhandel um einen funktionierenden Kapitalmarkt handelt bei Zooplus ist jedoch m.E. zumindest zweifelhaft
Das ist auch so im letzten Teil des Urteils wiedergegeben:Weiter bejaht der Senat die bislang höchstrichterlich nicht geklärte Rechtsfrage, ob der Börsenwert der Gesellschaft eine geeignete Methode auch für die Ermittlung des angemessenen Ausgleichs nach § 304 Abs. 1 AktG sein kann. Die Heranziehung dieser marktorientierten Bewertungsmethode war bislang mit Blick auf den Wortlaut des § 304 Abs. 2 Satz 1 AktG zum Teil abgelehnt worden. Demnach sollen die (künftigen) Ertragsaussichten der Gesellschaft maßgeblich sein, worin eine gesetzliche Festschreibung der Ertragswertmethode gesehen wurde. Der Senat versteht den Wortlaut hingegen nicht als Ausschluss einer marktorientierten Bewertungsmethode, da sich die künftigen Erfolgsaussichten auch im jeweiligen Börsenkurs ausdrückten. Der Sinn und Zweck der Vorschrift – die Sicherung der außenstehenden Aktionäre – stehe dieser Auslegung nicht entgegen. Denn die künftigen Ertragsaussichten einer Gesellschaft würden in einem funktionierenden Kapitalmarkt zutreffend bewertet. Auch mit Blick auf die Gesetzessystematik würde bei einer Heranziehung des Börsenwerts ein „Gleichlauf“ zwischen den §§ 304 und 305 AktG dadurch erreicht werden, dass die Bestimmung der angemessenen Abfindung anhand des Börsenwerts erfolge.


Ein Bekannter von mir, der als Jurist in Kapitalmarktthemen schon jahrelang tätig ist, sieht das anders.
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.887.353 von _Hajo am 30.11.23 11:55:56Ich habe bei der IR wegen dem GB 2022 angefragt. Mal schauen, ob die den einfach so rausrücken oder erst eine Bankbestätigung über den Anteilsbesitz verlangt wird ...
Der_Analyst
Der_Analyst
Hallo sergio,
bist du an den Bericht gekommen? Würde mich auch interessieren nach dem Kursverfall.
Hajo
bist du an den Bericht gekommen? Würde mich auch interessieren nach dem Kursverfall.
Hajo
Du zitierst dort ein Urteil zu einem speziellen Fall, wo es um das Umtauschverhältnis zweier Aktien ging. Hier bei Zooplus müsste schon ein Gutachten erstellt werden mit den üblichen Komponenten: 3M VWAP und Ertragswert. Wobei beim VWAP die üblichen Parameter geprüft werden müssten, ob dieser auch als Untergrenze angewendet werden kann. Aktuell wäre er es wohl. Beim Ertragswert muss natürlich gegenüber des letzten Jahres nochmal neu gerechnet werden. Bekanntermaßen sind ja die Marktparameter deutlich verschoben. Ich bin da gerade mittendrin. Von daher hätte ich noch gerne den Geschäftsbericht für 2022 und Aussagen zu 2023. Bei mittlerweile mehr als 50 % Discount zum Delistingpreis, nahezu schuldenfreies Unternehmen mit 6 % langfristigem Marktwachstum und durchschnittliches Umsatzwachstum von 15 % für die nächsten Jahre werde ich langsam hellhörig...😉 Frage wird auch sein, was EQT hier weiter vorhat. Ich gehe davon aus, dass sie ihr Investment hier sicherlich retten wollen und einen Käufer suchen. Und da ist Zooplus für viele Optionslitäten eine hochinteressanter Kandidat. Wenn dem so wäre, müssten sie vorher squeezen. Und da geht es jetzt darum, was ist der Laden im Verhältnis zum Börsenkurs noch wert?
Wahrscheinlich wird der Großaktionär nun bald einen Squeze Out auf Basis dieser Rechtsprechung des BGH zu dem riesigen Discount zum Übernahmepreis versuchen
zooplus AG an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert