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    Einweisung - Hilfe - Eilt - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.06.08 12:00:11 von
    neuester Beitrag 25.06.08 01:44:10 von
    Beiträge: 12
    ID: 1.142.306
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      Avatar
      schrieb am 24.06.08 12:00:11
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wenn es heißt: Ich gehe long auf den DAX

      1. Was muss ich da genau machen bzw. eingeben?

      2. Welche WKN nehme ich da her?

      3, Ich bin bei ETrade. Was muss ich da genau machen bzw. eingeben?
      Avatar
      schrieb am 24.06.08 12:11:32
      Beitrag Nr. 2 ()
      :eek::eek::eek:

      zuerst mal ein buch über grundlagen der geldanlage nehmen und dich anschließend in einer bank/freien berater über optionen und ähnliches beraten lassen.

      bis dahin finger weg! ;)
      Avatar
      schrieb am 24.06.08 12:18:37
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.360.915 von Hotstock1 am 24.06.08 12:00:11Du bist nicht nur bei ETrade, sondern auch seit über 3 Jahren bei WO angemeldet!

      Benutzername: Hotstock1
      Registriert seit: 11.05.2005 [ seit 1.140 Tagen ]
      Benutzer ist momentan: Online seit dem 24.06.2008 um 11:57
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      So, so! :D:D:D
      Avatar
      schrieb am 24.06.08 12:20:42
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.361.028 von greatmr am 24.06.08 12:11:32Tja, das kleine "einmaleins" sollte man schon beherrschen bevor es an die Algebra geht, da stimme ich dir voll und ganz zu!:cool:
      Avatar
      schrieb am 24.06.08 12:25:43
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.360.915 von Hotstock1 am 24.06.08 12:00:11Wenn es heißt: Ich gehe long auf den DAX.

      Was muss ich da genau machen bzw. eingeben?


      Du kaufst dir nen DAX Call, Basis 10000 und legst dich einfach wieder für ein paar Jahre hin!

      :laugh:

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      schrieb am 24.06.08 12:55:13
      Beitrag Nr. 6 ()
      Dafür brauchste erst einmal eine Börsentermingeschäftsfähigkeit! :D
      Avatar
      schrieb am 24.06.08 13:00:41
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.360.915 von Hotstock1 am 24.06.08 12:00:11Bei der Überschrift "Einweisung Hilfe Eilt" dachte ich gerade, dass die Männer mit den weißen Kitteln vor deiner Tür stehen.

      Nachdem ich dein Posting gelesen habe, hat sich mein Verdacht bestätigt.
      Avatar
      schrieb am 24.06.08 14:34:55
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.360.915 von Hotstock1 am 24.06.08 12:00:11...die leute hier haben alle keine ahnung! zu deiner frage -
      Wenn es heißt: Ich gehe long auf den DAX 1. Was muss ich da genau machen bzw. eingeben?
      also, alles was du brauchst ist das hier...

      ...und 3 wochen urlaub. dann suchste dir ne schöne strecke aus (zb. südspanien oder kasachstan) und fährst dann dorthin - und schon biste long auf der dax...
      Avatar
      schrieb am 24.06.08 21:15:21
      Beitrag Nr. 9 ()
      :laugh::laugh::laugh:

      und es tut immer wieder gut

      und es tut immer wieder weh

      und es ist irgendwie verrückt

      und es ist irgendwie ok.:D
      Avatar
      schrieb am 24.06.08 22:46:36
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.360.915 von Hotstock1 am 24.06.08 12:00:11"Ich gehe long auf den DAX."

      Ist Sodomie nicht verboten?
      Avatar
      schrieb am 24.06.08 22:56:31
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.367.410 von enuxx am 24.06.08 22:46:36nein!:cry:

      Bis zum 1. September 1969 galt: „Die widernatürliche Unzucht, welche von Menschen mit Tieren begangen wird, ist mit Gefängnis zu bestrafen; auch kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden.“ (§175b Strafgesetzbuch)

      Das Tierschutzgesetz schützt Tiere nicht vor sexuellen Übergriffen! § 17 und §18 TierSchG greifen bei zoophilem Missbrauch von Tieren nicht.

      §17
      Mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
      1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
      2. einem Wirbeltier
      a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden
      b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden
      zufügt.

      §18
      (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
      1. einem Wirbeltier, das er hält, betreut oder zu betreuen hat, ohne vernünftigen Grund erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt
      Avatar
      schrieb am 25.06.08 01:44:10
      Beitrag Nr. 12 ()


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