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    Frage zu Werbungskosten - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 30.06.08 19:14:58 von
    neuester Beitrag 05.07.08 10:14:24 von
    Beiträge: 9
    ID: 1.142.517
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      Avatar
      schrieb am 30.06.08 19:14:58
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hi,

      bin letztes Jahr aus dem Ausland zurueckgekehrt und habe bei einem Freund, der selber Mieter ist, ein Zimmer gemietet und sozusagen als Untermieter dort gewohnt. In diesem Zimmer habe ich nicht nur geschlafen etc., sondern auch getradet und somit war es auch mein Arbeitszimmer, ca. 8 bis 9 Stunden pro Tag.
      Welchen Prozentteil der Miete darf ich als Werbungskosten absetzen?

      Vielen Dank, AH
      Avatar
      schrieb am 30.06.08 20:14:34
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.406.381 von AberHoppla am 30.06.08 19:14:58Nun das dürfte schwer werden, da das Zimmer kein "Extra" Arbeitszimmer ist. Schau mal hier nach: http://www.taxplanet.de/Formulare/Arbeitszimmer.pdf
      Avatar
      schrieb am 30.06.08 21:05:52
      Beitrag Nr. 3 ()
      Dürfte nichts werden. Das Arbeitszimmer muss ein separater (getrennter) Raum sein, eben um "private" und "berufliche" Wohnfläche von den Kosten her trennen zu können. So sind die Kosten für die Wohnfläche gemischt genutzte Aufwendungen und mangels Trennungsmöglichkeit insgesamt nicht abzugsfähig.
      Vielleicht mit dem Finanzamt einen Deal aushandeln und 20-30 % absetzen, zumindest der Versuch ist nicht schadhaft ;)

      Meine Meinung.
      Avatar
      schrieb am 30.06.08 21:19:20
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ich meine, dass das Zimmer nicht als Arbeitszimmer anerkannt wird, auch nicht zu einem Prozentsatz.
      Avatar
      schrieb am 30.06.08 21:27:55
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.407.355 von NATALY am 30.06.08 21:19:20keine chance!

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      schrieb am 30.06.08 22:08:24
      Beitrag Nr. 6 ()
      Laut der Schilderung des Sachverhaltes wird es KEINE Anerkennung des Arbeitszimmers geben - definitiv nicht !

      Gruss

      Das Finanzamt
      Avatar
      schrieb am 01.07.08 08:49:30
      Beitrag Nr. 7 ()
      Wenn du tatsächlich acht Stunden am Tag getradet hast und entsprechend viele Trades nachweisen kannst, solltest du auf jeden Fall versuchen, die Miete zu mindestens 20 Prozent anzusetzen, sowie, sofern extra bezahlt, einen - sogar höheren - Teil der Strom- und Heizkosten.
      Mehr als ablehnen kann das böse Finanzamt nicht. Meines Erachtens sind die Chancen sogar sehr gut in deinem Fall, da du keine andere Möglichkeit (Internetcafé?) zum Traden hattest.

      Beachte aber, dass wenn ein Teil deiner Einkünfte dem Halbeinkünftverfahren unterliegt du auch die entsprechenden Auslagen nur zur Hälfte ansetzen kannst.
      Avatar
      schrieb am 01.07.08 11:00:38
      Beitrag Nr. 8 ()
      erstmal vielen Dank für die Antworten, trotz :(

      AH
      Avatar
      schrieb am 05.07.08 10:14:24
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.406.381 von AberHoppla am 30.06.08 19:14:58Hallo,
      ein paar kurze Fragen, warst Du bei deinem Freund wohnsitzmäßig gemeldet?
      Wenn nein, dann kannst du mit einem Mietvertrag über ein externes Arbeitszimmerm, dieses zu 100% ansetzen.
      Gilt bei Dir die 183 Tage Regel?
      Wo must du deine Einnahmen versteuern?
      Es gibt in den meisten Fällen Gestaltungsmöglichkeiten, allerdings braucht man um diese zu finden mehr Informationen.

      Mit pauschalen Ansätzen kommt man, ganz besonders in unserem Land nicht weit. Der Teufel steckt halt im Detail.

      Grüße

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