Steuerrecht: Übernahme – Teilverkäufe einer AG - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 07.08.08 06:22:47 von
neuester Beitrag 07.08.08 10:09:44 von
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Käufe von Aktien in 2008 können auch 2009 noch steuerfreie Kursgewinne generieren, sobald die Aktien über 1 Jahr gehalten werden.
Bei einer von mir gehaltenen Aktie stehen momentan Verkaufsgespräche an, die voll und ganz noch im Nebel liegen.
Für eine kurze Antwort auf nachfolgenden Fragen wäre ich dankbar!
1) Rein fiktiv: Das Übernahmeangebot liegt um 2 € über dem gegenwärtigen Kurs.
Bei einem Verkauf meiner Aktien dann über die Börse fielen keine Steuern an (länger als ein Jahr gehalten)
Gehe ich auf das Angebot ein, fallen dann Steuern an?
2) Die AG wird nicht komplett verkauft, sondern in Teilen, die Erlöse werden an die Aktionäre ausgezahlt. Die Fa. anschl. irgendwie abgewickelt.
Wären ausgezahlte Erlöse zu versteuern?
3) Ich kaufe jetzt noch ein paar Aktien nach, halte die Aktien dann im Falle eines Falles noch kein Jahr.
Ändert das die steuerliche Seite?
Vielen Dank!
Bei einer von mir gehaltenen Aktie stehen momentan Verkaufsgespräche an, die voll und ganz noch im Nebel liegen.
Für eine kurze Antwort auf nachfolgenden Fragen wäre ich dankbar!
1) Rein fiktiv: Das Übernahmeangebot liegt um 2 € über dem gegenwärtigen Kurs.
Bei einem Verkauf meiner Aktien dann über die Börse fielen keine Steuern an (länger als ein Jahr gehalten)
Gehe ich auf das Angebot ein, fallen dann Steuern an?
2) Die AG wird nicht komplett verkauft, sondern in Teilen, die Erlöse werden an die Aktionäre ausgezahlt. Die Fa. anschl. irgendwie abgewickelt.
Wären ausgezahlte Erlöse zu versteuern?
3) Ich kaufe jetzt noch ein paar Aktien nach, halte die Aktien dann im Falle eines Falles noch kein Jahr.
Ändert das die steuerliche Seite?
Vielen Dank!
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.665.744 von plantana am 07.08.08 06:22:47Ich rede jetzt nur aus dem Bauch raus: Im Fall 1 fallen keine Steuren an, im Fall 2 klingt das nach einer Sonderdividende, bei der Du sehen musst, ob das noch vom Freibetrag gedeckt ist, im Fall 3 bleiben die alten Aktien steuerfrei, die neuen werden steuerpflichtig, wenn sie vor Jahresablauf angedient oder verkauft werden.
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.665.923 von N-W-O am 07.08.08 08:13:10
Mit dem Freibetrag kann ich nicht mehr viel anfangen.
Jetzt gilt erst mal abwarten!
Besten Dank, das genügt mir vorerst!
Mit dem Freibetrag kann ich nicht mehr viel anfangen.
Jetzt gilt erst mal abwarten!
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