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    Arbeitslos + Risikoschwangerschaft = Verlust des Krankenversicherungsschutzes etc. !!! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.09.08 15:27:24 von
    neuester Beitrag 24.09.08 21:41:36 von
    Beiträge: 30
    ID: 1.143.985
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      schrieb am 04.09.08 15:27:24
      Beitrag Nr. 1 ()
      http://www.ln-online.de/artikel/2451075

      Mir ist selber ein ähnlicher Fall bekannt.
      Zwar gibt es eine Rechtssprechung, die regelmäßig zugunsten der Frauen urteilt, diese wird aber von vielen Arbeitsagenturen ignoriert.

      Somit müssen die Frauen, die sich allesamt in einer äusserst desolaten Lage befinden (z.B. ständige Angst um das Leben der Kinder und die eigene Gesundheit), ihr Recht individuell einklagen - wenn sie dazu in der Lage sind.

      Für mich ist das ein Frontalangriff auf das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit!
      Avatar
      schrieb am 04.09.08 15:44:16
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.980.326 von crashpoet am 04.09.08 15:27:24was meinst du mit "etc." :confused:
      Avatar
      schrieb am 04.09.08 15:46:54
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.980.626 von zocklany am 04.09.08 15:44:16Arbeitslosengeld
      Avatar
      schrieb am 04.09.08 19:27:07
      Beitrag Nr. 4 ()
      Lächerlich aber typisch deutsche Bürokratie wo nix mehr stimmt. Wir fütter gerne irgendwelche Migranten durch die nie offiziell in Deutschland gearbeitet haben, aber beim eigenen Volk ziehen wir dann den Rotstift. Klasse Gesellschaft :mad: .
      Avatar
      schrieb am 04.09.08 20:25:50
      Beitrag Nr. 5 ()
      Da hilft bloß Strafanzeige zu erstatten. Hinter der Verweigerung des Amtes steht Betrugsabsicht.
      Nicht einen Millimeter zurückweichen vor Kriminellen im Amt, sondern sie dahin bringen, wo sie hingehören: auf die Anklagebank!

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      schrieb am 05.09.08 08:37:56
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.985.249 von Borealis am 04.09.08 20:25:50Hättest du da einen juristisch handfesten Vorschlag (Strafanzeige)?
      Avatar
      schrieb am 05.09.08 08:43:12
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.980.326 von crashpoet am 04.09.08 15:27:24Die gesetzliche KV muss diese Frau weiter versichern, wo liegt das Problem?
      Oder geht's nur darum, wer die Beiträge bezahlt.
      Avatar
      schrieb am 05.09.08 08:46:12
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.991.116 von StellaLuna am 05.09.08 08:43:12Ich habe den Artikel in # 1 nochmal gelesen, es geht um die Zahlung der KV-Beiträge.

      Diese werdende Mutter sollte mal die Familienministerin anschreiben, die kann ihr bestimmt helfen.

      Wie kann man sich nur schwängern lassen, wenn man ein befristetes Arbeitsverhältnis hat :confused:
      Avatar
      schrieb am 05.09.08 08:47:39
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.991.116 von StellaLuna am 05.09.08 08:43:12Es geht darum, wer die Beiträge zahlt, es geht ums Arbeitslosengeld, und es geht darum, dass trotz eigentlich eindeutiger Rechtssprechung scheinbar systematisch Frauen, die eh am Ende sind, in unnötige Rechtsstreitigkeiten getrieben werden, wobei mglw. zynisch darauf spekuliert wird, dass viele Fraun in der Situation nicht konfliktfähig sind.
      Avatar
      schrieb am 05.09.08 08:50:52
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.991.151 von StellaLuna am 05.09.08 08:46:12Das Familienministerium verweist in solchen Fällen aufs Sozialministerium
      Avatar
      schrieb am 05.09.08 08:52:08
      Beitrag Nr. 11 ()
      Im Übrigen wird dasselbe Spiel gespielt, wenn die Schwangerschaft während der Arbeitslodsigkeit eintrifft (so in dem mir bekannten Fall).
      Avatar
      schrieb am 05.09.08 08:52:39
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.985.249 von Borealis am 04.09.08 20:25:50Wer dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht, hat keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Das fällt nicht unter Betrug, das ist Gesetz.

      Warum soll die Gesellschaft die KV-Beiträge für die Schwangere zahlen? Sie ist verheiratet, ihr Partner ist für sie zuständig, d. h. seine Frau und sein Nachwuchs sollte ihm so viel wert sein, dass er seine zukünftige Familie freiwillig in der GKV versichert. Evtl. kann er ja einen günstigen "Hausfrauenbeitrag" verhandeln.

      Das ist mal wieder typisch, der Ehemann ist privat versichert, beteiligt sich also nicht am Solidarsystem GKV aber die Schwangerschaft seiner Frau, die soll die Solidargemeinschaft der gesetzlich Versicherten übernehmen.
      Avatar
      schrieb am 05.09.08 08:53:54
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.991.238 von StellaLuna am 05.09.08 08:52:39Arbeitslosengeld bei Schwangerschaft

      Eine arbeitslose schwangere Frau hat Anspruch auf Zahlung von Arbeitslosengeld, auch wenn sie dem mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbot unterliegt und dadurch dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht. Nach einer Entscheidung des Sozialgerichts Frankfurt/Main muss hier von einer fiktiven Verfügbarkeit ausgegangen werden (AZ: S 33 AL 854/05).

      Im verhandelten Fall hatte eine werdende Mutter geklagt, die während der Schwangerschaft ihren Job verloren und sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet hatte. Der behandelnde Arzt sprach wegen der schwierig verlaufenden Schwangerschaft kurz nach Beginn der Arbeitslosigkeit ein mutterschutzrechtliches Beschäftigungsverbot aus. Die Arbeitsagentur strich daraufhin die Zahlung von Arbeitslosengeld mit der Begründung, es liege kein Leistungsanspruch vor, wenn die Leistungsempfängerin der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung steht. Die Frau galt aber auch nicht als arbeitsunfähig und erhielt deshalb auch kein Krankengeld. Das Gericht sah hier eine Rechtslücke. Wegen des Beschäftigungsverbots könne die Klägerin kein Arbeitsentgelt, kein Arbeitslosengeld und kein Krankengeld bekommen. Dies widerspreche dem im Grundgesetz verankerten Schutz der werdenden Mutter. Ohne die Zahlung von Arbeitslosengeld sei die Klägerin gezwungen, das mutterschutzrechtliche Beschäftigungsverbot zu missachten und sich trotz der Gefahr für ihr Kind eine Arbeit zu suchen.
      (http://www.pi-ag.com/jsp/epctrl.jsp?con=piag001889&cat=piag0…
      piag)
      Avatar
      schrieb am 05.09.08 08:56:03
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.991.238 von StellaLuna am 05.09.08 08:52:39Komm mal von dem konkreten Fall runter, das ist nur ein Beispiel
      Avatar
      schrieb am 05.09.08 08:56:07
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.991.230 von crashpoet am 05.09.08 08:52:08Schwangerschaft ist erst mal keine Krankheit, d. h. auch Schwangere stehen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung.

      Ist es allerdings eine Risikoschwangerschaft, und die Arbeitslose ist krank geschrieben, so erhält sie in dieser Zeit Sozialgeld und ist automatisch krankenversichert.

      Ist sie verheiratet und der Partner in der GKV, dann ist sie familienversichert, ist der Partner nicht in der GKV sondern privat versichert, dann sollte die Schwangere in der Kasse bleiben, in der sie vorher versichert war, das geht als freiwillig Versicherte.
      Avatar
      schrieb am 05.09.08 09:00:43
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.991.279 von crashpoet am 05.09.08 08:56:03Um was geht es dann?
      Avatar
      schrieb am 05.09.08 09:03:58
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.991.250 von crashpoet am 05.09.08 08:53:54Dann sollte diese Frau aus # 1 klagen und nicht jammern!
      Avatar
      schrieb am 05.09.08 20:29:01
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.991.250 von crashpoet am 05.09.08 08:53:54Mutterschutzrecht ist wieder was anderes, das hat mit Krankheit nichts zu tun!
      Avatar
      schrieb am 06.09.08 14:40:10
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.002.633 von StellaLuna am 05.09.08 20:29:01um mutterschutz geht es aber die ganze zeit!
      Avatar
      schrieb am 06.09.08 18:38:22
      Beitrag Nr. 20 ()
      Aus Beitrag #: ...Weil sie als Risikoschwangerschaft eingestuft wurde, hat ihr Arzt ein generelles Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Dieses führte dazu, dass sich das Arbeitsamt für die Ratzeburgerin nicht zuständig fühlt. Wer nicht vermittelbar sei, habe auch keinen Anspruch auf Leistung, hieß es dort lapidar. ... Strittig ist nur ein Zeitraum von zwei Monaten, denn ab 9. September greift der Mutterschutz (der unter anderem eine beitragsfreie Krankenversicherung garantiert)....

      Diese Frau ist krank und das hat mit Mutterschutz nichts zu tun. Die Mutterschutzregelung tritt in Kraft 4 oder 6 Wochen vor der Geburt und bis 8 Wochen nach der Geburt, das ist gesetzlich. Hätte sie keine Risikoschwangerschaft, hätte sie Arbeitslosenunterstützung beziehen können.

      Angenommen, der Arzt würde diese frau "gesund" schreiben, könnte sie Arbeitslosenunterstützung beantragen, nach zwei oder drei Wochen erfolgt die Krankschreibung, dann hätte sie eine Krankenversicherung. Dass eine Schwangere in ein Arbeitsverhältnis vermittelt wird, ist zu 99,99 % auszuschließen. Aber vermutlich war die Angst größer einen Job angeboten zu bekommen und so glaubte man, dass es auch so Arbeitslosenunterstützung gibt.

      Diese zwei Monate kann man sich freiwillig in der GKV versichern, und dann versuchen sich die Beiträge wieder zu holen.
      Avatar
      schrieb am 06.09.08 18:41:59
      Beitrag Nr. 21 ()
      Wäre diese Frau nicht verheiratet und würde alleine leben, würde sie Sozialgeld erhalten und wäre damit auch krankenversichert. So aber ist der Ehemann zuständig für ihre Versorgung, und das ist auch o.k. so.
      Avatar
      schrieb am 07.09.08 15:25:31
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.008.083 von StellaLuna am 06.09.08 18:41:59und wenn die risikoschwangere alleinstehende Frau noch über Vermögen verfügt, soll sie gefälligst selbst für ihre Krankenversicherung und ihren Lebensunterhalt in dieser Zeit aufkommen, weil die Risken einer Schwangerschaft die Gesellschaft nun wirklich nichts angehen - wird ja niemand gezwungen, schwanger zu werden.
      Avatar
      schrieb am 07.09.08 15:51:14
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.008.083 von StellaLuna am 06.09.08 18:41:59im übrigen geht deine argumentation weitgehend am thema vorbei.
      es ist in der rechtssprechung völlig unstrittig, dass diesen frauen alg etc. zustehen.
      der skandal ist, dass viele arbeitsagenturen trotz dieser rechtslage die ansprüche erstmal abwehren. letztendlich zahlen müssen sie immer, nur werden die frauen erstmal durch die instanzen gescheucht.
      Avatar
      schrieb am 07.09.08 18:54:33
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.015.246 von crashpoet am 07.09.08 15:51:14Diese Frau war bei Eintritt in die Arbeitslosigkeit arbeitsunfähig, und das ist die Krux. Warum soll sie Arbeitslosenunterstützung erhalten, wenn sie dem Arbeitsmarkt wegen Krankheit nicht zur Verfügung steht?

      Eigentlich hätte die Krankenversicherung Krankengeld zahlen müssen, warum das nicht der Fall war, weiß ich nicht.
      Endet ein Arbeitsverhältnis meldet der Arbeitgeber den Versicherten bei der KV ab, vielleicht hat sie versäumt sich weiter zu versichern oder sie ist davon ausgegangen, dass die Behörden das für sie erledigen.

      Schwangeren Frauen steht grundsätzlich ALG zu, denn Schwangerschaft ist keine Krankheit und diese Frauen sind sehr wohl in der Lage zu arbeiten. Sind sie aber krank zu Beginn der Arbeitslosigkeit, dann ist nicht die Arge für sie zuständig sondern die Krankenkasse und zwar unabhängig davon ob die Ursache der Krankheit eine Schwangerschaft oder eine andere ist.

      Würde sich heute jemand den Fuß brechen an seinem letzten Arbeitstag, bekäme er auch nicht gleich ab dem 1. Tag der Arbeitslosigkeit Arbeitslosengeld, da er evtl. im Krankenhaus liegt und nicht vermittelbar ist.

      Ist das so schwer zu verstehen?
      Avatar
      schrieb am 07.09.08 18:58:19
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.015.188 von crashpoet am 07.09.08 15:25:31wenn die alleinstehende Schwangere Vermögen hat, das die HartzIV-Grenze übersteigt, dann erhält sie selbstverständlich keine Unterstützung, und zwar so lange, bis ihr Vermögen auf das gesetzlich festgelegte Minimum aufgebraucht ist. Wie lange das Ersparte reichen muss, legt die Behörde fest, es ist also nicht möglich innerhalb von zwei oder drei Monaten 20.000 € zu verschleudern.
      Avatar
      schrieb am 07.09.08 19:00:40
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.015.188 von crashpoet am 07.09.08 15:25:31weil die Risken einer Schwangerschaft die Gesellschaft nun wirklich nichts angehen - wird ja niemand gezwungen, schwanger zu werden. - wenn Du das so siehst, dannn gehen die Risiken der Schwangerschaft auch die Krankenversicherung nichts an :D
      Avatar
      schrieb am 24.09.08 10:09:08
      Beitrag Nr. 27 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.016.262 von StellaLuna am 07.09.08 18:54:33Den Schwangeren wird auch dann ALG I gestrichen, wenn Sie es zuvor bereits bezogen haben.
      Avatar
      schrieb am 24.09.08 17:03:23
      Beitrag Nr. 28 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.016.328 von StellaLuna am 07.09.08 19:00:40die Krankenversicherung beruft sich -in Einklang mit der Rechtsprechung- darauf, dass die BA zahlen muss, und verweigert entsprechend auch jede Leistung (im Gegenteil, sie will Geld, um den Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten)
      Avatar
      schrieb am 24.09.08 19:11:04
      Beitrag Nr. 29 ()
      Arbeitsunfähig aber schwanger werden.:mad:
      Avatar
      schrieb am 24.09.08 21:41:36
      Beitrag Nr. 30 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.257.964 von ConnorMcLoud am 24.09.08 19:11:04nein, schwangerschaftsbedingt arbeitsunfähig


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      Arbeitslos + Risikoschwangerschaft = Verlust des Krankenversicherungsschutzes etc. !!!