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    "Darf" man als Privatperson das Kapital von Bekannten verwalten??? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.09.08 17:37:03 von
    neuester Beitrag 19.09.08 13:18:18 von
    Beiträge: 25
    ID: 1.144.263
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      schrieb am 16.09.08 17:37:03
      Beitrag Nr. 1 ()
      Im Bekanntenkreis werde ich öfters angesprochen ob ich nicht ihr Geld verwalten könnte!? Eigentlich kann ich mich auch mit der Idee anfreunden, glaube aber mal gehört zu haben das da einem die BAFIN (?) einen Strich durch die Rechnung macht, man muss eine gewisse "Qualifikation" (gewisse Berufserfahrung bei einem Vermögensverwalter) nachweisen.

      Auch wenn das Depot auf den Bekannten läuft und ich nur die Vollmacht habe ist dies nicht zulässig!!?? Kennt sich jemand in der Materie aus? Kann man das irgendwie umgehen (gründung einer Firma o.ä)??

      Vielen Dank im voraus
      Avatar
      schrieb am 16.09.08 17:48:11
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.133.586 von FrankHerres am 16.09.08 17:37:03Ist zwar jetzt nicht direkt zum Thema, aber wenn mit "verwalten" gemeint ist, dass Du ihr Geld an der Börse investierst - lass es.
      Habe ich auch hinter mir. Das war meine Worst-Performance Zeit. Denn es ist grundsätzlich was anderes, ob man nur sein eigenes Geld riskiert, oder das von anderen Leuten.
      Die erwarten einerseits irgendwann auch Ergebnisse, auch wenn sie das nie deutlich sagen, andererseits wären sie bei grösseren Verlusten - na sagen wir mal "nicht gerade amüsiert".
      Seitdem ich dieses Experiment beendet habe läuft es bei mir wieder wesentlich besser. Es ist einfach der Druck weg, und man ist freier in seinen Entscheidungen. Das macht einiges aus, was Timing und Einstiegskurse anbelangt.

      Gruss
      s.
      Avatar
      schrieb am 16.09.08 17:51:22
      Beitrag Nr. 3 ()
      Wenn es gut geht und Du denen Gewinne einfährst, ist alles plaetti, aber wehe, der Schuß geht nach hinten los und du hast deren sauer verdientes Geld verbrannt. Du wirst Deine besten Freunde verlieren, deine Verwandschaft wird Dich meiden, wenn es um deren Geld geht, das du verspielt hast. Nicht mal Tips würde ich denen geben.
      Lass es sein - den Rat gebe ich Dir.
      Die Börse ist so etwas wie ein Spielcasino und würdest Du jmd. Dein Geld geben,w enn er Dir verspricht, es beim Roulett zu verdoppeln ?
      Fahr Deine eigene Weise, lasse andere deren eigene Art fahren und Du ersparst Dir eine Menge Ärger, Verdruß und Regressansprüche.
      Avatar
      schrieb am 16.09.08 18:05:05
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.133.864 von Cubitus am 16.09.08 17:51:22korrekt

      invest202
      Avatar
      schrieb am 16.09.08 18:05:52
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.133.586 von FrankHerres am 16.09.08 17:37:03
      Mit klaren schriftlichen Vertagsbestimmungen ist das kein Problem.

      Bspw:
      Welche Geldanlage worauf verteilt (Aktien, ETF´s, Anleihen, Fonds, CFD´s, OS, Zerti´s)?
      Max. Investitionsgrad im jeweiligen Anlagebereich mit welchem max. Verlust.

      Vielleicht mit der 90/10-Regel? 90% sichere Zinseinnahmen 10% spekulativer?

      Klare Regeln wie bei Verlusten aber auch bei Gewinnen verfahren werden soll.

      usw.

      Mach so etwas mit meinen Kindern seit diese Volljährig sind.
      Sind zwar Verwandte, sollte mit Bekannten aber auch so funktionieren.

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      Avatar
      schrieb am 16.09.08 18:09:18
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.133.864 von Cubitus am 16.09.08 17:51:22Das stimmt, merke es immer wenn ich für meine Eltern und Bruder investiere, ganz anderer Druck als eigene Investments!!!

      Aber abgesehen von der "Problematik" (kann ja auch für "Fremde" anlegen), ist dieses denn überhaupt ohne einfaches möglich??

      Irgendeine Stelle an der man sich mal erkundigen könnte???
      Avatar
      schrieb am 16.09.08 18:21:53
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.133.586 von FrankHerres am 16.09.08 17:37:03deine "fremden bekannten" können dir für ,z.b. 1- 5%, geld leihen. mit dem geld kannst du dann machen was du willst sofern du nicht gegen irgendwelche steuergesetze verstösst.
      dann kannst du mit denen privat was ausarbeiten wie du gewinne und verluste mit ihnen verrechnest.
      aber, da schliesse ich mich meinen vorrednern an: TU´S NICHT!!
      nix als ärger und verdruss.
      wenn du ne fa. aufmachen willst, wird dir die ihk alles sagen was du wissen musst.
      mfg
      Avatar
      schrieb am 16.09.08 18:38:53
      Beitrag Nr. 8 ()
      willst du deine freunde nicht verlieren dann rate ich dir es zu lassen.
      geht lieber gemeinsam was trinken und essen und habt freude am leben.
      denn immer wirst nicht nur positiv anlegen können und wenn da mal ein größerer einbruch kommt dann wird keiner erfreut sein.

      fazit---lass es

      liebe grüße vom wörthersee
      hardy
      Avatar
      schrieb am 16.09.08 18:38:58
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.134.158 von FrankHerres am 16.09.08 18:09:18#7 liegt mMn nicht unrichtig. Leih Dir Geld von denen mit fixer, niedriger Verzinsung, zB 2,5%, abzahlbar in einem Jahr, Zinsrechner gibt es im Inet zuhauf.
      Wenn Du Scheisse baust, haben sie ihre 2,5%.
      Im Erfolgsfall , alles ab dem ersten Prozent gehören 70% Dir, 30% Deinen Bekannten.
      Avatar
      schrieb am 16.09.08 18:39:17
      Beitrag Nr. 10 ()
      Mit klaren schriftlichen Vertagsbestimmungen ist das kein Problem.

      definitiv falsch!


      deine "fremden bekannten" können dir für ,z.b. 1- 5%, geld leihen. mit dem geld kannst du dann machen was du willst sofern du nicht gegen irgendwelche steuergesetze verstösst.
      dann kannst du mit denen privat was ausarbeiten wie du gewinne und verluste mit ihnen verrechnest.


      ist steuerlich kaum sinnvoll!

      mögliche Alternativen wären ein Gemeinschaftsdepot oder ein Investmentclub (bis 500.000 Euro zulässig), sind natürlich auch einige Formalien zu erfüllen.
      Avatar
      schrieb am 16.09.08 18:40:28
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.134.623 von T.Hecht am 16.09.08 18:39:17im übrigen ist das im Kreditwesengesetz geregelt.
      Avatar
      schrieb am 16.09.08 18:45:42
      Beitrag Nr. 12 ()
      Ok, mal ganz weg von Freunden und Bekannten!! Einfach eine neutrale Person!! Denke da gibts doch einige Kriterien zu erfüllen??!

      Werde wirklich mal bei den Schnarchnasen von IHK nachfragen!!
      Avatar
      schrieb am 16.09.08 18:46:13
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.134.643 von T.Hecht am 16.09.08 18:40:28Oh danke, gerade erst gelesen!
      Avatar
      schrieb am 16.09.08 19:07:05
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.134.643 von T.Hecht am 16.09.08 18:40:28Unter die Erlaubnispflicht des § 32 KWG fallen nur gewerbsmäßige Tätigkeiten, hier fehlt es aber an der Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr. FrankHerres will lediglich für einen begrenzten Kreis von Bekannten handeln.
      Avatar
      schrieb am 16.09.08 19:25:52
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.135.039 von DerStrohmann am 16.09.08 19:07:05Nee, nicht unbedingt!!! Insgesamt gefällt mir die Idee für andere (egal ob Bekannte oder nicht) zu investieren, die Idee ist mir nur durch meine Freunde/bekannte gekommen (hab mich nicht richtig ausgedrückt!!)

      Also auch die Möglichkeit dies "gewerblich" zu betreiben.
      Avatar
      schrieb am 16.09.08 21:24:14
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.135.322 von FrankHerres am 16.09.08 19:25:52Würd mich auch interessieren, nach dem Tod meiner Mutter soll ich den Erbteil meiner Schwester verwalten und anlegen.
      Wegen eines Behindertentestaments war ich beim Anwalt. Im Testament steht, dass ich den Erbteil meiner Schwester anlegen soll. Dagegen hat der Anwalt nichts gesagt, er war aber kein Fachanwalt für Finanzberater, sondern für Erbrecht.
      Avatar
      schrieb am 16.09.08 22:57:39
      Beitrag Nr. 17 ()
      hier im Forum glaubt fast jeder, dass in ihm ein kleiner Warren Buffett schlummert ;)

      im übrigen, 80% aller Autofahrer halten sich für überdurchschnittlich :D;)

      ansonsten halte ich es mit vielen Vorrednern : lass es sein, es ist ne Schnapsidee
      der einfachste Weg, Bekanntschaften und Freundschaften zu ruinieren....:rolleyes:


      der Fall von @MHeinzmann ist anders gelagert : hier wird eine mündelsichere Anlage erwartet.
      Avatar
      schrieb am 16.09.08 23:36:09
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.139.002 von Deeskalationsstrateg am 16.09.08 22:57:39Genau wegen dieser Selbstüberschätzung kann man nur hoffen, dass die Hürden recht hoch sind für eine solche Vermögensverwaltung und der Gesetzgeber manche vor sich selbst schützt. Allerdings fürchte ich, dass das dem nicht so ist, Finanzprodukte darf ja auch jeder Müllmann im Nebenjob vermitteln.
      Avatar
      schrieb am 17.09.08 08:19:13
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.139.500 von sunbeamer am 16.09.08 23:36:09Ist ja nett von Euch das Ihr Euch soviel Sorgen um mich macht!!!:D Lebe jetzt aber mittlerweile 15 Jahre von der Börse - denke mittlerweile kann ich mich ein wenig einschätzen!!

      Fahre heute mal zur IHK - glaube aber echt kaum das von diesen "Sesselpfurzern":) was zu erfahren ist!?
      Avatar
      schrieb am 17.09.08 13:53:50
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.143.152 von FrankHerres am 17.09.08 08:19:13einem dsR ist es selbstverständlich fremd, die überragenden Anlegerqualitäten seiner geschätzten Mituser auch nur entfernt in Zweifel zu ziehen :kiss:;)

      wenn @savonarola1 für seine Kinder anlegt, ist dies sicher mit pädagogischem Effekt verbunden : er will sie zu mündigen Anlegern ausbilden und wird sicher seine Anlageentscheidungen begründen. ist soweit ok.
      wenn @MHeinzmann für seine Schwester gemäss Behindertentestament anlegt, ist das auch ok : er wird mündelsicher anlegen (er würde andernfalls in Regress genommen werden, davon gehe ich aus).

      was sind die Ziele deiner Freunde und Bekannten ?
      sie wissen selbstverständlich, dass es Sparbuch und Bundesschätze gibt. sie versprechen sich von dir die (kurz- bis mittelfristig) "schnelle Mark".
      sei mal ehrlich : hast du nicht in diesem Kreise ordentlich herumgetönt ? ;)

      sie wollen, dass du Sparbuch und Bundesschätze "schlägst".
      eine Garantie für die kurz- bis mittelfristig schnelle Mark gibt es aber nicht
      Avatar
      schrieb am 17.09.08 15:08:12
      Beitrag Nr. 21 ()
      Ich denke wir sollten hier ein paar Dinge auseinander halten:

      Natürlich darfst Du als Bevollmächtigter grundsätzlich für Bekannte oder sonst jemanden handeln und das Depot verwalten. Die Bank braucht nur eine Vollmacht vom Depotinhaber.
      Die Haftungsfrage solltest Du jedoch nicht außer acht lassen, denn auch wenn Du seit Jahren erfolgreich bist, kann der Vollmachtgeber
      bei einem (vielleicht nur zwischenzeitlichen) Verlust, versuchen Schadenersatz zu bekommen. Daher gehört ein klarer Auftrag mit Freizeichnung für etwaige Verluste auf jeden Fall dazu.
      Wenn Du eine Vergütung erhalten willst, läufst Du Gefahr, eine erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung zu erbringen, wenn das eine gewerbliche Ausprägung hat. Dem kannst Du entgehen wenn Du als Tied Agent für einen Finanzdienstleister tätig wirst.
      Damit hast Du dann auch die Abrechnung und Verrechnung deiner Vergütung gesichert.
      Fazit: unter Bekannten kein Problem, mit außenstehenden auf die Fallstricke achten
      Avatar
      schrieb am 17.09.08 17:48:13
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.148.580 von Deeskalationsstrateg am 17.09.08 13:53:50Das behaupte ich ja auch mit Sicherheit nicht, Garantien gibt es nicht an der Börse. Und Rumprahlen ist mir völlig fremd, Freunde und Bekannte wissen halt nur was ich beruflich mache (der eine verstehst mehr, der andere weniger!!) und fragen halt ab und an ob ich nicht was für sie anlegen könnte, was ich bisher immer kategorisch abgelehnt habe!!

      ihr habt mit euren argumenten/warnungen natürlich recht, mir ging es aber allgemein erstmal nur um die möglichen auflagen/voraussetzungen die man benötigt wenn man für "dritte" geld anlegt!!!??
      Avatar
      schrieb am 17.09.08 17:49:22
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.149.775 von conRatio am 17.09.08 15:08:12Danke!! denke BAFIN ist hier der richtige ansprechpartner....
      Avatar
      schrieb am 18.09.08 11:00:32
      Beitrag Nr. 24 ()
      Bin gespannt, was das BAFIN dazu sagt.
      Avatar
      schrieb am 19.09.08 13:18:18
      Beitrag Nr. 25 ()
      Warum so viel Aufwand? Lass dir den Online-Zugang zum Depot geben und nach außen hin weiß niemand, nicht einmal die Bank selbst, wer die Orders über´s Internet eingibt.


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