Frage zur Abgeltungssteuer - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 30.10.08 16:24:04 von
neuester Beitrag 31.10.08 03:34:16 von
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Wenn ich im Jahr 2008 was kaufe und 2010 verkaufe, mit Gewinn natürlich, muss ich dann Abgeltungssteuer auf den Gewinn zahlen?
Antwort auf Beitrag Nr.: 35.765.691 von kaktus7 am 30.10.08 16:24:04Wenn Du Wertpapiere meinst.....dann musst Du keine Abgeltungssteuer zahlen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 35.765.691 von kaktus7 am 30.10.08 16:24:04Kommt drauf an welches Produkt gekauft wird, z.B. gibt es bei Zertifikaten eine Ausnahme.
Hier sollten eine Menge Fragen beantwortet werden:
http://www.mctrading.de/index.php/Steuern-DAX-Handelssysteme…
Hier sollten eine Menge Fragen beantwortet werden:
http://www.mctrading.de/index.php/Steuern-DAX-Handelssysteme…
Antwort auf Beitrag Nr.: 35.765.831 von Elmshorner am 30.10.08 16:33:07Im Prinzip richtig, aber aufpassen!
Ein Konto ist nicht genug. Das wird jeder Bankmitarbeiter im Gespräch mit einem potentiellen Kunden gerne betonen. Er will ja neues Geschäft bekommen. Jetzt schafft aber auch der Staat einen weiteren Grund für mehrere Depots: die Abgeltungsteuer.
Sie legt nahe, mindestens zwei Depots zu führen: eines für Wertpapiere, die bis zum Jahresende 2008 gekauft werden und daher nach altem Recht besteuert werden. Kursgewinne daraus sind dann nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei. Und eines für alle Geschäfte von 2009 an, die der Abgeltungsteuer unterliegen. Hier sind die Gewinne immer zu versteuern.
Steuerliche Nachteile bei nur einem Depot
Wer hingegen eine bestimmte Aktie bis Ende 2008 kauft, danach weitere Papiere des gleichen Unternehmens und alle in einem Depot mischt, bekommt steuerliche Nachteile, wenn er nur einen Teil der Papiere wieder verkauft. Denn es gilt: Die zuerst erworbenen Stücke werden beim Verkauf als erste ausgebucht. Das ist aber unerwünscht, denn die Kursgewinne dieser - bis Ende 2008 gekauften - Anteile sind steuerbefreit. Die will ein Anleger möglichst lange im Depot behalten und lieber die später gekauften, steuerpflichtigen Aktien abstoßen. So kann er Steuern sparen.
Das funktioniert aber nur mit zwei Konten. Denn damit kann der Anleger bestimmen, dass die ab 2009 gekauften - und damit steuerpflichtigen - Papiere aus dem Depot verkauft werden. Dazu muss nicht die Bank gewechselt werden: „Ein zweites Depot mit eigener Stammnummer, bei einigen Finanzinstituten sogar nur ein Unterkonto des bestehenden Depots reichen für die Entmischung in der Regel aus“, erläutert Udo Delp, Teilhaber der Steuerberatungssozietät DSP Schlüter und Delp.
Ein Konto ist nicht genug. Das wird jeder Bankmitarbeiter im Gespräch mit einem potentiellen Kunden gerne betonen. Er will ja neues Geschäft bekommen. Jetzt schafft aber auch der Staat einen weiteren Grund für mehrere Depots: die Abgeltungsteuer.
Sie legt nahe, mindestens zwei Depots zu führen: eines für Wertpapiere, die bis zum Jahresende 2008 gekauft werden und daher nach altem Recht besteuert werden. Kursgewinne daraus sind dann nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei. Und eines für alle Geschäfte von 2009 an, die der Abgeltungsteuer unterliegen. Hier sind die Gewinne immer zu versteuern.
Steuerliche Nachteile bei nur einem Depot
Wer hingegen eine bestimmte Aktie bis Ende 2008 kauft, danach weitere Papiere des gleichen Unternehmens und alle in einem Depot mischt, bekommt steuerliche Nachteile, wenn er nur einen Teil der Papiere wieder verkauft. Denn es gilt: Die zuerst erworbenen Stücke werden beim Verkauf als erste ausgebucht. Das ist aber unerwünscht, denn die Kursgewinne dieser - bis Ende 2008 gekauften - Anteile sind steuerbefreit. Die will ein Anleger möglichst lange im Depot behalten und lieber die später gekauften, steuerpflichtigen Aktien abstoßen. So kann er Steuern sparen.
Das funktioniert aber nur mit zwei Konten. Denn damit kann der Anleger bestimmen, dass die ab 2009 gekauften - und damit steuerpflichtigen - Papiere aus dem Depot verkauft werden. Dazu muss nicht die Bank gewechselt werden: „Ein zweites Depot mit eigener Stammnummer, bei einigen Finanzinstituten sogar nur ein Unterkonto des bestehenden Depots reichen für die Entmischung in der Regel aus“, erläutert Udo Delp, Teilhaber der Steuerberatungssozietät DSP Schlüter und Delp.
Antwort auf Beitrag Nr.: 35.767.749 von Blue Max am 30.10.08 18:46:01
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