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    Tarifwechsel § 204 VVG innerhalb der Victoria in Victoria MedPremium nur mit Gesundheitsprüfung ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 10.11.08 11:28:20 von
    neuester Beitrag 22.11.08 13:01:25 von
    Beiträge: 11
    ID: 1.145.982
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      Avatar
      schrieb am 10.11.08 11:28:20
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Fachgemeinde,

      leider benötige ich schon wieder einmal Hilfe:keks: !


      Ich habe gelesen das man nach bisher § 178 f VVG / neu § 204 VVG
      innerhalb der Gesellschaft in gleichartige Tarife (ambulant/stationör/Zahn) wechseln könnte/kann !

      Ich habe bisher bei meiner langjährigen Versicherung Victoria
      die Tarife AB04, ZB100, SB3+SB1, PVN versichert und wollte nun
      ein Angebot für die Umstellung in die Tarife
      Victoria MedPremium bzw. Victoria MedKomfort erhalten.

      Um eine Umstellung zu ermöglichen soll ich nun erst einmal
      eine komplett neue Risikoprüfung (neuer Antrag !) durchlaufen, die u.a. auch zu Zuschlägen führen könnte !!!!! :eek::eek:


      Leider bin ich nun gesundheitl. nicht mehr auf der Höhe wie beim
      Abschluss dieser Versicherung (vor 16 Jahren !);

      Hatte u.a. zwischenzeitl. mehrere Bandscheiben-OP´s und habe nun
      im Alter auch ein paar Kilo´s zuviel auf den Rippen !!

      Ist es nicht so, dass ich den Tarif soweit gleichartige Leistungen
      versichert sind (gleicharitg im Sinne von ambulant, stationär, Zahn), ohne erneute Gesundheitsprüfung wechseln können müßte.:confused:

      Der Versicherer kann im Gegenzug für evtl. sich ergebende
      Mehrleistungen Risikoausschlüsse oder Zuschläge vereinbaren !
      :confused:

      Sollte der Versicherer diese Zuschläge für evtl. Mehrleistungen
      vereinbaren wollen,dann doch auf der Grundlage der Risikoprüfung zum Vertragsbeginn !:) - oder auf der von Heute?:confused::confused:

      Kann ich auf die Vereinbarung von Risikoausschlüssen für die Mehrleistungen bestehen und damit eine Risikoprüfung umgehen,
      oder hat mein Versicherer tatsächl. das Recht einer neuen
      Risikoprüfung ??:confused::confused:


      Muss ich wirklich in meinem Tarifwerk bleiben obwohl mein
      Versicherer preislich wesentl. günsitgeres anbietet, nur weil ich zwischenzeitl. nicht mehr so jung und 100% gesund bin ?:confused:

      Fragen über Fragen ?
      Avatar
      schrieb am 10.11.08 18:24:37
      Beitrag Nr. 2 ()
      Keine weiteren Fragen!
      Den Versicherer unter Hinweis auf $178f (alt), bzw. 204 (neu)anschreiben und um Umstellung oder Angebot zu den gewünschten Tarifen bitten. In diesem Schreiben ausdrücklich auf Mehrleistungen verzichten.
      Dann darf der Versicherer keine weiteren Gesundheitsfragen stellen und keine Zuschläge fordern, obwohl er ja durch seine Erstattungen über bestehende Krankheiten informiert ist.
      Der neue Tarif wird dann nach altem Eintrittsalter berechnet.
      Bis auf ein paar Cent kommt das genau hin.
      Viel Glück und hardnäckig bleiben, die sträuben sich immer!
      Avatar
      schrieb am 10.11.08 19:16:18
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.900.193 von 08152508 am 10.11.08 11:28:20Hallo,

      leider ist es nicht so einfach!

      Ich habe gelesen das man nach bisher § 178 f VVG / neu § 204 VVG
      innerhalb der Gesellschaft in gleichartige Tarife (ambulant/stationör/Zahn) wechseln könnte/kann !



      Gleichartigkeit ist etwas anderes, wie Gerichte bereits festgelegt haben! Es geht auch um den Individualisierungsgrad der Kalkulation, die Risikoprüfung, etwaige Folgen, etc. Auch das BaFin hat diese weitergehende Definition bereits positiv beschieden!

      Ich habe bisher bei meiner langjährigen Versicherung Victoria
      die Tarife AB04, ZB100, SB3+SB1, PVN versichert und wollte nun
      ein Angebot für die Umstellung in die Tarife
      Victoria MedPremium bzw. Victoria MedKomfort erhalten.


      Wieso willstDu wechseln? Was ist der konkrete Grund? Sind die Unterschiede "wirklich" definiert und bekannt?

      Um eine Umstellung zu ermöglichen soll ich nun erst einmal
      eine komplett neue Risikoprüfung (neuer Antrag !) durchlaufen, die u.a. auch zu Zuschlägen führen könnte !!!!!


      Ein Antrag mit vollständigen aktuellen Gesundheitsangaben und der Bestätigung, das dem Versicherer alles bekannt ist, steht dem Versicherer zu! Woher soll er sonst wissen, zu welchen Konditionen er die Umwandlung annimmt?

      Leider bin ich nun gesundheitl. nicht mehr auf der Höhe wie beim
      Abschluss dieser Versicherung (vor 16 Jahren !);


      Ja! Das ist i.d.R. so!

      Hatte u.a. zwischenzeitl. mehrere Bandscheiben-OP´s und habe nun
      im Alter auch ein paar Kilo´s zuviel auf den Rippen !!


      Über die OP`s wird der Versicherer informiert sein, aber nicht zwangsläufig über den aktuellen Zustand nach OP. Die Kilos sind anzugeben! Auch das ist relevant!

      Ist es nicht so, dass ich den Tarif soweit gleichartige Leistungen
      versichert sind (gleicharitg im Sinne von ambulant, stationär, Zahn), ohne erneute Gesundheitsprüfung wechseln können müßte.


      Nein, der 178f / neu 204 geht definitiv von einer Risikoprüfung aus!

      Der Versicherer kann im Gegenzug für evtl. sich ergebende
      Mehrleistungen Risikoausschlüsse oder Zuschläge vereinbaren !


      Der Versicherer muss Zuschläge anbieten und der Kunde kann diese in Alterestattung umwandln! Leistungsausschlüsse gehen nicht, sondern Leistung nach altem Tarif!

      Sollte der Versicherer diese Zuschläge für evtl. Mehrleistungen
      vereinbaren wollen,dann doch auf der Grundlage der Risikoprüfung zum Vertragsbeginn ! - oder auf der von Heute?


      Das gilt gem. Urteil eines Gerichtes, wenn es ganz neue Risikoprüfungen und Annahmerichtlinien gibt. Dann nimmt der Versicherer für die gleichartigen Leistungen die ursprünglichen Angaben und dann kann er sogar für den bisher versicherten Umfang einen Zuschlag verlangen! So ist die Rechtssprechung und das ist auch richtig. Früher wurden in die Module der Victoria z.B. Heuschnupfen ohne RZ versichert oder Zuschläge für Krankheiten der Wirbelsäule Zuschläge zeitlich befristet. Heute werden für Heuschnupfen für neue Kunden deutlich höhere Zuschläge verlangt und die Zuschläge für Wirbelsäulenerkrankungen auf Dauer vereinbart! Gerechtigkeit muss auch für Neukunden gelten!

      Kann ich auf die Vereinbarung von Risikoausschlüssen für die Mehrleistungen bestehen und damit eine Risikoprüfung umgehen,
      oder hat mein Versicherer tatsächl. das Recht einer neuen
      Risikoprüfung ??


      Er hat das Recht auf eine vollständige aktuelle Information über den Gesundheitszustand um den Vorgang prüfen zu können!

      Muss ich wirklich in meinem Tarifwerk bleiben obwohl mein
      Versicherer preislich wesentl. günsitgeres anbietet, nur weil ich zwischenzeitl. nicht mehr so jung und 100% gesund bin ?


      Warum ist es günstiger, weil Menschen mit Vorerkrankungen höhere Zuschläge akzeptieren müssen, weil die Risikoprüfung und die Kalkulation anders ist! Und wenn Sie erwarten, dass man Sie einfach wechseln lässt, dann ist das ungerecht gegenüber den zukünftigen neuen Kunden in diesem Tarif.

      Ich weise vorsorglich darauf hin, dass es Juristen und Experten gibt, die das anders sehen! Ich weise darauf hin, dass man einen Anwalt nehmen kann und klagen kann! Aber ersteinmal brauchen Sie ein konkretes Angebot und dann können Sie gerne ihr Geld verbrennen! Den Prozess werden die Versicherer gewinnen, weil die veränderte Kalkulation nachweisbar ist!

      Thorulf Müller
      Avatar
      schrieb am 10.11.08 19:23:22
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.905.349 von Haagedorn am 10.11.08 18:24:37Haagedorn,

      das ist doch hanebüchen bis ins letzte Detail! Wieso glaubt jeder, das er hier mitreden kann? Was ist Ihr Beruf?

      Den Versicherer unter Hinweis auf $178f (alt), bzw. 204 (neu)anschreiben und um Umstellung oder Angebot zu den gewünschten Tarifen bitten.

      Ja, das kann man machen, man bekommt dann einen Antrag zugesendet, oder der betreuende Vertriebspartner erhält den Auftrag einen Antrag aufzunehmen!

      In diesem Schreiben ausdrücklich auf Mehrleistungen verzichten.

      Das geht nicht, weil der §178f/204 VVGnF das anders formuliert!Es muss für die Mehrleistung ein RZ angeboten werden. Dann kann der Kunde den Zuschlag gegen eine Alterstattung eintauschen. Die Alterstattung bezieht sich auf den aktuellen Gesundheitszustand. Und warum sollte der Kunde auf die Mehrleistung für z.B. Krebs verzichten, wenn er heute eine Alterstattung auf den alten Tarif für Adipositas und Wirbelsäulenerkrankungen erhält???
      Das ist ein ganz schlechter Rat! Wenn Sie in dem Gewerbe tätig sind, dann würde ich Sie in Haftung nehmen, weil ich die Mehrleistungen hätte haben können!

      Dann darf der Versicherer keine weiteren Gesundheitsfragen stellen

      Das ist falsch und nicht konform mit dem Gesetz!

      und keine Zuschläge fordern,

      Das ist auch falsch, er darf Zuschläge für ene nicht gleichartige Kalkulation fordern!

      obwohl er ja durch seine Erstattungen über bestehende Krankheiten informiert ist.

      Woher weiß der Versicherer das er alles weiß? Seit wann muss man bei einer PKV Kosten zur Erstattung einreichen?

      Der neue Tarif wird dann nach altem Eintrittsalter berechnet.

      Quatsch. Der Beitrag richtet sich nach dem heutigen Eintrittsalter unter Anrechnung der erworbenen Anwartschaften!

      Bis auf ein paar Cent kommt das genau hin.

      Nein!

      Viel Glück und hardnäckig bleiben, die sträuben sich immer!

      Zurecht, weil das so, wie Sie das sehen nicht wahr ist, die Rechtssprechung verhöhnt und das System an sich ignoriert!

      Thorulf Müller

      derKVProfi
      Avatar
      schrieb am 11.11.08 16:24:44
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.905.843 von CreInPhan am 10.11.08 19:16:18Hallo CreInPhan,

      Ich habe bisher bei meiner langjährigen Versicherung Victoria
      die Tarife AB04, ZB100, SB3+SB1, PVN versichert und wollte nun
      ein Angebot für die Umstellung in die Tarife
      Victoria MedPremium bzw. Victoria MedKomfort erhalten.

      Wieso willstDu wechseln? Was ist der konkrete Grund? Sind die Unterschiede "wirklich" definiert und bekannt?[/b]


      Ich habe bei einem Arbeitskollegen ein Angebot der Victoria über diese Tarife (MedPremium / MedKomfort in Gegenüberstellung zu den Tarifen AN04/SB3+SB1/ZB100/PVN) gesehen. Aus der Gegenüberstellung gingen zum einen Leistungsunterschiede aber auch extreme Prämienunterschiede hervor !:eek:
      Wobei ich wohl die Tarife unterhalte die bei dieser Gegenüberstellug klar als die schlechteren erscheinen !??:confused::mad:
      Mein Kollege schließt natürl. nicht meine Tarifvariante ab !


      Würden Sie von einem Wechsel abraten ????:confused::confused:



      Der Versicherer muss Zuschläge anbieten und der Kunde kann diese in Alterestattung umwandln! Leistungsausschlüsse gehen nicht, sondern Leistung nach altem Tarif![/b]

      Was heißt das "Alterestattung" ?:confused:

      Kurz und knapp - was würden Sie mir raten - bleiben oder einen Antrag stellen ? Ich möchte mich in den Leistungen nicht wirklich verschlechtern ! Macht ein Wechsel überhaupt Sinn - Sie können das mit Sicherheit besser einschätzen ?:confused::(

      Ich habe halt auch Angst, das mein Versicherer in Zukunft die neuen Tarife am Markt verkauft und ich irgendwan in den Alttarifen in die Luft fliege / meine Prämie explodiert !!:(


      ?????


      baereli



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      Avatar
      schrieb am 12.11.08 11:32:02
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.912.437 von 08152508 am 11.11.08 16:24:44Hallo,

      da ich die Gegenüberstellung nicht kenne, kann ich dazu nichts sagen!

      Die Med Tarife sind günstiger, weil anders kalkuliert!

      Ob der oder der Tarif besser ist - es gibt keine besseren oder schlechteren Tarife. Es gibt passenden und unpassenden Versicherungsschutz!

      Unterschiede sind umfassend und man muss sich über die Konsequenzen Gedanken machen!

      Alterstattung heißt Erstattung nach alten Tarifen bei bestimmten Diagnosen und in bestimmten Fällen, die definiert werden! das ist der "Leistungsausschluss" der aber hier kein "Ausschluss" ist!

      Was Sie tun sollen, dass kann nur das Ergebnis einer unabhängigen Beratung sein, die ich regelmäßig durchführe!

      Thorulf Müller
      Avatar
      schrieb am 13.11.08 11:02:44
      Beitrag Nr. 7 ()
      Danke an alle !

      Mfg



      baereli
      Avatar
      schrieb am 19.11.08 19:45:37
      Beitrag Nr. 8 ()
      Avatar
      schrieb am 19.11.08 20:12:51
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.008.629 von Sepa am 19.11.08 19:45:37Was hat der Aretikel mit der Fragestellung zu tun?

      Machen Sie doch bei einem neuen Thema einen neuen Fred auf, oK?

      Thorulf Müller
      Avatar
      schrieb am 20.11.08 07:33:29
      Beitrag Nr. 10 ()
      An diesem Beispiel sieht man wieder mal wie krank die ganze PKV Branche ist und dass es nur eine Frage der Zeit ist bis das Kartenhaus zusammenfällt. Ich bin leider selbst in diesem System gefangen und würde lieber heute als morgen aus diesem kranken System rauskommen.

      @CreInPhan,

      Dieses Jahr werden wir die ersten Pleiten von PKV Versicherungen sehen. Ich würde gerne mit Ihnen eine Wette eingehen. Danach bricht das ganze auf Fehlkalkulationen basierte System zusammen.
      Avatar
      schrieb am 22.11.08 13:01:25
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.011.415 von DeepImpact am 20.11.08 07:33:29Auch diese Aussage, die eine Mutmaßung und die Darstellung einer vertrtenen politischen Richtung ist (Sozialismus statt Freiheit), ist am Thema vorbei!

      Davon abgesehen, ist diese Behauptung falsch! Es gibt kein Kartenhaus, weil die Systematik seid mehr als 100 Jahren funktioniert und seid mindestens 60 Jahren ganz hervorragend!

      Thorulf Müller

      P.S.: Es sei wir sprechen von den Themen medizinischer Fortschritt, Lebenserwartung und Anspruchsdenken, dann haben wir Faktoren, die den Anteil, den wir von unserem Einkommen für Krankenversicherung ausgeben, erhöhen werden. Das trifft alle Systeme, wobei eins auch noch demographische Belastungen zu tragen hat!


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