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    Abgabefrist der Einkommenssteuer 2007?!?! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 10.11.08 19:58:59 von
    neuester Beitrag 11.11.08 20:37:20 von
    Beiträge: 18
    ID: 1.145.994
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      schrieb am 10.11.08 19:58:59
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich habe eine kurze Frage zur Abgabefrist der Steuererklärung 2007:

      Bisher habe ich meine Steuererklärung noch nicht gemacht, das Finanzamt hat sich bei mir aber auch noch nicht gemeldet.

      Offiziell ist ja die Abgabefrist der 31.Mai.

      Kann es nun zu irgendwelchen Komplikationen kommen, wenn ich meine Steuererklärung abgebe, ohne einen Rechtsanwalt zurate zu ziehen? Dieser kann ja die Frist nach hinten verlegen.

      Viele Dank im Voraus,
      Slivomir
      Avatar
      schrieb am 10.11.08 20:19:01
      Beitrag Nr. 2 ()
      Das FA hat sich bei dir noch nicht gemeldet? Genial. Lebst du im Paradies? :eek:

      Mit Steuerberater hast du m.W. ohne negative Folgen bis zum 31.12. Zeit.
      Avatar
      schrieb am 10.11.08 20:21:14
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.906.232 von Slivomir am 10.11.08 19:58:59Teile dem FA einfach in einem kurzen Brief mit, dass Du Deine Steuererklärung bisher nicht erstellen konntest und bitte um eine Verlängerung bis zum 31.12.2008. Diese wird anstandslos gewährt.

      Formuliere den Brief negativ. D.h. schreibe: "Wenn ich nichts von Ihnen höre, gehe ich davon aus, dass Sie die beantragte Verlängerung der Abgabefrist genehmigen" oder so ähnlich.
      Avatar
      schrieb am 10.11.08 20:22:12
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.906.416 von Pressekodex am 10.11.08 20:19:01auch ohne Steuerberater!
      Avatar
      schrieb am 10.11.08 20:27:00
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.906.445 von Inkmarker am 10.11.08 20:22:12Danke für die Info. Mir schreibt das FA gegen Ende Juni meist böse Briefe und droht mir bei Nichtabgabe mit Zwangsgeld und so. Ok, dann lass ich mir nächstes Mal Zeit und ignoriere den Brief. Danke für den Tipp. .:kiss:

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      schrieb am 10.11.08 20:32:56
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.906.481 von Pressekodex am 10.11.08 20:27:00Ignorieren solltest Du den Brief auf gar keinen Fall! Ich schreibe immer kurz vor dem 31.05. einen Brief in dem ich um die erwähnte Fristverlängerung bis zum 31.12. bitte und schließe mit der unten genannten negativen Formulierung. Wenn dann nichts kommt, bist Du auf der sicheren Seite.
      Avatar
      schrieb am 10.11.08 21:19:50
      Beitrag Nr. 7 ()
      Auf Rechts- und Steuerberatung aus dem Hause Inkmarker verließe ich mich nicht. Fristverlängerungen sind reine Kulanzsache und hängen vom jeweiligen Sachbearbeiter im FA ab. Allgemeine Aussagen lassen sich hier also nicht treffen, außer dass man nur mit Steuerberater auf der sicheren Seite ist. Im Zweifel gilt für die Verwaltung nämlich das Gesetz, und das sagt in § 152 AO, dass bis zu Zehn von Hundert der festzusetzenden Steuer als Verspätzungszuschlag erhoben werden können. Alles Ermessenssache, aber aus einem Schweigen einen begünstigenden VA abzuleiten halte ich für eine sehr gewagte Rechtsauffassung, aber: typisch Inkmarker. Im Gegensatz zu amtlichen Schreiben gibt es für Briefe von Steuerpflichtigen an ihr FA nämlich auch keine Zugangsfiktion. Wenn der Beamte also ein böser ist, gibt´s einen schönen Verspätungszuschlag trotz Briefs mit negativer Formulierung.
      Avatar
      schrieb am 10.11.08 21:25:26
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.906.837 von DerStrohmann am 10.11.08 21:19:50Wie bei Aktien tendiert auch was Steuerrecht angeht Dein Wissen gegen NULL, wenn nicht sogar tiefer!!! :keks:

      Wirklich bedenklich... :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 10.11.08 21:31:30
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.906.837 von DerStrohmann am 10.11.08 21:19:50Nur mal ein beliebiger Beitrag aus dem www:

      "Bis zum 31. Mai jeden Jahren müssen viele Steuerzahler ihre Einkommenssteuererklärung beim zuständigen Finanzamt abgegeben haben. Dieses Jahr bleiben aber zwei Tage mehr Zeit, da der 31. Mai ein Sonnabend ist.


      Für Alleinstehende ohne Freibeträge gilt diese Regelung nicht, denn sie sind zu keiner Abgabe verpflichtet. Allerdings können auch sie sich noch rückwirkend für drei Jahre veranlagen lassen. Rentner, deren Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt (7.664,- EUR/Ehepaare 15.328,- EUR), sind auch nicht verpflichtet. Die Referentin für Steuerrecht beim Bund der Steuerzahler, Isabel Klocke, sagte dazu: „Für alle anderen gilt die Steuererklärungspflicht, und das sind die meisten“. Die oftmals mühselige Arbeit des Ausfüllens der Unterzahlen lohnt sich aber durchaus. „Nach unseren Erfahrungen können 90 Prozent aller Beschäftigten mit einer Erstattung rechnen“, erklärt Werner Lenk, Vorstandsvorsitzender Lohnsteuerhilfe Bayern.

      Also alle, die Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte oder aber Nebeneinkünfte ab 410,- EUR im Jahr haben, müssen eine Steuererklärung abgeben. Auch Nebeneinkünfte z. B. Einnahmen aus Kapitalanlagen (Freibetrag 801,- EUR/Verheiratete 1.602,- EUR), Vermietungen und Verpachtungen müssen angegeben werden. Auch müssen Lohnersatzleistungen wie Kranken-, Arbeitslosen, Elter-, Mutterschaftsgeld aufgeführt werden. Ebenfalls stehen Verheiratete mit der Lohnsteuerklassenkombination V und III in der Abgabepflicht.

      Wer aber trotz allem den Termin 31. Mai nicht einhalten kann, kann eine Fristverlängerung beantragen. Dies ist laut Ankunft von Isabel Klocke formlos per Brief oder Fax möglich. Als Begründung werden z. B. Krankheit, Urlaub oder aber auch berufliche Belastung von den Finanzämtern anerkannt. Sie erläuterte weiter dazu: „Wenn man nicht dauersäumig ist, gehen diese Anträge glatt durch“. Sollte man aber hierbei schon mal aufgefallen sein, ist mit einer kürzeren Fristverlängerung zu rechnen.

      Aber grundsätzlich sollten die Fristen eingehalten werden. Versäumt man darüber hinaus, eine Fristverlängerung zu beantragen, können die Finanzämter durchaus Zuschläge für die verspätete Abgabe erheben. Und diese sind laut Auskünften von Hartmut Wetzel, Vorsitzender des Lohnsteuerhilfevereins Berlin-Brandenburg hoch. Möglich sind bis zu zehn Prozent der insgesamt zu zahlenden Steuern. Er fügte allerdings noch hinzu: „Aber das habe ich noch nicht erlebt“. Wer also schon vom Finanzamt auf die Fristüberschreitung hingewiesen wurde, sollte schnell reagieren. Denn ansonsten kann es laut Isabel Klocke zu einer Steuerschätzung kommen "und die geht meistens nicht zu Gunsten des Steuerzahlers aus“.

      Jene Steuerzahler, die sich freiwillig veranlagen lassen, können ihre Erklärung rückwirkend bis zum Jahr 2005 einreichen. Aber dennoch empfiehlt es sich, nicht unbedingt die Frist voll in Anspruch zu nehmen."

      http://www.vedix.de/steuererklrung-2007-die-frist-luft-ab-69…
      Avatar
      schrieb am 10.11.08 23:41:05
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.906.913 von Inkmarker am 10.11.08 21:31:30kein Mist ich habe bis zum 24.11 Zeit mit Steuerberater
      Avatar
      schrieb am 11.11.08 00:11:01
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.907.691 von stargold123 am 10.11.08 23:41:05Auch ohne StB wenn Du den Brief schreibst und um eine Fristverlängerung bittetest. Fristverlängerung wird bis zum 31.12. gewährt.

      Klappt bei mir schon seit Jahren... :D
      Avatar
      schrieb am 11.11.08 02:17:58
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.907.788 von Inkmarker am 11.11.08 00:11:01ich werds versuchen, oder besser mein Stb.

      danke
      Avatar
      schrieb am 11.11.08 09:02:20
      Beitrag Nr. 13 ()
      Habe noch keine Steuererklärung bisher gemacht, allerdings auch bisher noch nicht um Fristverlängerung gebeten. Da sollte ich mich
      mal an die Arbeit machen!
      Avatar
      schrieb am 11.11.08 09:49:26
      Beitrag Nr. 14 ()
      Meine Erfahrungen mit unserem zuständigen FA bestätigen die Äußerungen von Inkmarker zu 100 Prozent.
      Die Bitte um Fristverlängerung wird in der Regel auch nach der 1.Mahnung wegen Fristüberschreitung gewährt. :p
      Perry
      Avatar
      schrieb am 11.11.08 10:09:58
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.906.232 von Slivomir am 10.11.08 19:58:59Bisher habe ich meine Steuererklärung noch nicht gemacht, das Finanzamt hat sich bei mir aber auch noch nicht gemeldet.

      Wo ist das Problem?
      Demnächst musst du deine Steuererklärung ja sowieso abgeben (bis 31.12.), warum dann vorher noch eine Fristverlängerung beantragen???
      Avatar
      schrieb am 11.11.08 15:30:00
      Beitrag Nr. 16 ()
      Das Problem ist, ob ich jetzt "nur" noch mit Steuerberater eine Stuererklärung ohne Strafe machen kann oder ob das auch kein Problem ist wenn ich sie selbst mache.

      WEiß das einer, wie das das Finanzamt handhabt?
      Avatar
      schrieb am 11.11.08 17:37:15
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.911.876 von Slivomir am 11.11.08 15:30:00Das hängt vom Finanzamt ab, das einen Ermessensspielraum hat (und von der Einhaltung der Fristen in den Vorjahren). Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass das Ermessen richtig ausgeübt wird, wenn noch innerhalb der Frist für Steuerberater (also bis zum 31.12.) abgegeben wird, und trotzdem ein Verspätungszuschlag festgesetzt wird. Wer allerdings schon mehrfach gemahnt wurde und darauf nicht reagiert hat, bei dem könnte ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 11.11.08 20:37:20
      Beitrag Nr. 18 ()
      Bei mir wurde im Jahr 2007 sogar eine Fritsverlängerung über den 31.12. hinaus durchgewunken (mit StB). Ich hatte bis zum 31.01.2007 Zeit meine St-Erklärung für 2005 abzugeben.

      mfg,


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