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    Best Execution - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.11.08 23:28:40 von
    neuester Beitrag 11.12.08 11:41:02 von
    Beiträge: 12
    ID: 1.146.197
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      Avatar
      schrieb am 18.11.08 23:28:40
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich höre immer nur, dass mir meine Bank den besten Preis gibt. Doch wie sicher kann ich mir denn dabei sein? Wie kann ich das nachprüfen? Wo bekomme ich überhaupt neutrale Infos zu den möglich besten Preis?
      Avatar
      schrieb am 18.11.08 23:42:03
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.997.804 von Odie74 am 18.11.08 23:28:40Hallo Odie,
      bei welcher Bank bist Du. Meinst Du damit eine Werbeaussage oder die Best-Execution nach MiFID-Regeln?

      Rene (und Gruß von Garfield an Odie) ... :D
      Avatar
      schrieb am 18.11.08 23:46:22
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.997.895 von ReneBanker am 18.11.08 23:42:03Hallo Rene,

      ich bin ganz noch ganz konservativ Sparkassen-Kunde. Ich meine schon die MiFID-Regularien, wo mir die Bank ja den bestmöglichen Preis garantieren müssen. Doch wie kann ich das kontriollieren?
      Danke Dir schon mal.
      Avatar
      schrieb am 19.11.08 00:07:26
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.997.925 von Odie74 am 18.11.08 23:46:22Hallo Odie,
      die Best-Execution-Policy nach MiFID regelt eigentlich folgendes:
      + Wenn Du bei Auftragserteilung keine gesonderte Weisung bzgl. des Börsenplatzes angibst, wird der Auftrag automatisch an einen bestimmten Börsenplatz weitergeleitet.
      + Best-Execution heisst damit nicht, dass Du den besten Preis erhältst, sondern bedeutet, dass an diesem Börsenplatz für diese Art von Wertpapieren die Ausführung nach bestimmten Kriterien am besten ist.
      + Diese Kriterien sind bspw. Gebührenhöhe der Börse, Umsatz und Ausführungsgeschwindigkeit.
      + Bei einem Dax-Wert könnte bspw. Xetra gewählt werden, bei einem deutschen Nebenwert Hannover und bei einem Optionsschein Stuttgart.
      + Da die Best-Execution-Policy regelmässig überprüft wird, werden sich diese Börsenplätze immer wieder mal verändern (Bsp: beim letzten Kauf war der Best-Ex-Börsenplatz Hannover, drei Monate später beim nächsten Best-Ex-Kauf der gleichen Aktie ist es dann München).
      + Du kannst Dir von Deiner Sparkasse die einzelnen festgelegten aktuellen Börsenplätze nennen lassen.

      Aber nochmal ... Best-Ex kommt nur zum Tragen, wenn Du keinen Börsenplatz angibst und es bedeutet nicht, dass Du den niedrigsten Kauf- bzw. den höchsten Verkaufskurs kriegst.

      Schöne Woche noch!

      Rene
      Avatar
      schrieb am 22.11.08 12:56:52
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.998.080 von ReneBanker am 19.11.08 00:07:26Also ich hab das mit mifid anders verstanden. Für mich stellt sich die Situation so dar: Wenn ich keinen Handelsplatz angebe, muss mir die Bank den besten Preis von den Märkten heraussuchen.

      Die Frage ist, wie ich das vergleichen kann? Da kann mir doch wieder jeder erzählen, dass die Ausführung bei ihm die günstigste ist. Ich glaube sowieso, dass dies ein wettbewerb unter den elektronischen handelssystemen ist, weil die einfach schneller sind als herkömmliche Handelssysteme und damit mehr preissicherheit bieten. Also mir gefällt das was Equiduct macht recht gut, mathematisch den besten preis an allen europäischen plätzen ermitteln und diesen garantieren. Was deine bank an gebühren verlangt für die orderausführung ist wieder etwas anderes.

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      Avatar
      schrieb am 22.11.08 18:26:31
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.044.204 von varekai am 22.11.08 12:56:52Hallo Varekai,
      da liegst Du mit der Best-Ex-Regel leider daneben ... es bedeutet eben nicht, dass Du den besten Preis bekommst. Frag doch mal bei Deiner Bank nach den genauen Regeln nach.

      Und Equiduct ... sorry, aber das kann ich nur mit einer römischen Wasserleitung in Verbindung bringen - noch dazu schreibt man das dann Aquäduct ... :laugh: :D

      Nix für ungut!

      Rene
      Avatar
      schrieb am 03.12.08 13:13:13
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.045.287 von ReneBanker am 22.11.08 18:26:31Ich würde mich nicht auf die Aussagen einer Bank verlassen, da gerade diese, u. a. wegen des Mehraufwandes, die MiFID nicht sonderlich mögen. Ich verlasse mich lieber darauf, was in der MiFID direkt steht.
      Und da gefällt mir dann doch, wie sich Equiduct aufstellt. Denn Equiduct richtet sein Modell genau auf die MiFID-Anforderungen aus und garantiert darüber hinaus best execution Order für Order.

      In der MiFID steht., es sollen folgende Aspekte berücksichtigt werden: Preis, Kosten, Schnelligkeit der Ausführung, Wahrscheinlichkeit der Ausführung und Abrechnung, Auftragsumfang, Auftragsart und sonstige relevante Aspekte.

      Die Börse Stuttgart schreibt hierzu u. a.:

      Diese Aspekte sind unter Berücksichtigung der folgenden Kriterien zu gewichten:

      - Kundenart, resp. Kundenmerkmale
      - Auftragsmerkmale (unlimitierte, limitierte Order, …)
      - Merkmale der Finanzinstrumente
      - Merkmale der Ausführungsplätze, an die der Auftrag weitergeleitet werden kann

      Alle Ausführungsplätze, an denen Wertpapierfirmen Orders ausführen, sind gemäß der oben genannten Aspekte zu beurteilen. Die Wertpapierfirmen müssen nicht alle möglichen Ausführungsplätze berücksichtigen (Erwägungsgrund 66 Durchführungsrichtlinie).

      Bei der Ausführung eines Privatkundenauftrages bezieht sich das bestmögliche Ergebnis auf das Gesamtentgelt, d.h. dem Preis für ein Finanzinstrument und die mit der Auftragsausführung verbundenen Kosten. Bei den letztgenannten Kosten sind dabei auch eigene, von den Wertpapierfirmen erhobenen Entgelte zu berücksichtigen (Art. 44 Abs. 3 Durchführungsrichtlinie / Erwägungsgrund 67 und 71 Durchführungsrichtlinie /§33a (3) WpHG).
      Avatar
      schrieb am 03.12.08 16:50:27
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.138.227 von varekai am 03.12.08 13:13:13Hallo varekai,
      whow ... gut recherchiert. Aber warum hörst Du mit Deiner Aufzählung mitten drin auf ??? (du nimmst ja nur den zweiten Absatz aus Punkt 1 heraus ...).

      Hier mal der gesamte Text unserer Best-Ex-Policy:

      1 Berücksichtigte Faktoren bei der Ermittlung des bestmöglichen Ausführungsplatzes
      Das hier beschriebene Standardverfahren zur Ermittlung des bestmöglichen Ausführungsplatzes stellt auf eine unterstellte typische Ordergröße eines Privatkunden ab.
      Gemäß § 33a Absatz 3 WpHG ist für die Ausführung von Aufträgen eines Privatkunden das Gesamtentgelt als maßgeblicher Faktor zur Bewertung der Ausführungsplätze heranzuziehen.
      Sofern diese Kriterien zu keinem eindeutigen Ergebnis führen, werden in einem nachfolgenden Schritt weitere Faktoren in die Untersuchung einbezogen. Diese sind neben der Ausführungsgeschwindigkeit, der Ausführungswahrscheinlichkeit auch die Abwicklungssicherheit.
      (1) Preis
      Die Möglichkeit den bestmöglichen Preis zu erzielen hängt unter anderem vom festgeschriebenen Preisfeststellungsmechanismus ab, welcher in den Regelwerken der Handelsplätze verankert ist. Hier ist beispielsweise festgelegt, ob die Preisfeststellung nach dem Auktionsverfahren stattfindet (sog. Order driven market) oder ob ein neutraler Marktteilnehmer (Skontroführer oder Market Maker) zwischengeschaltet ist (sog. Quote driven market).
      Weitere wichtige Einflussfaktoren auf den erzielbaren Preis sind neben der Liquidität des Ausführungsplatzes auch die Einbeziehung von Referenzmärkten, Quotierungsverpflichtungen und die Festschreibung einer maximalen Spanne zwischen An- und Verkaufskursen.
      (2) Kosten
      Der Faktor Kosten unterscheidet sich grundsätzlich in die beiden Bestandteile Fremdkosten und Eigene Gebühren. In einem ersten Schritt zur Ermittlung der bestmöglichen Ausführung von Kundenaufträgen sind nach § 33 a Absatz 3 WpHG lediglich Fremdkosten zu betrachten.
      (2.1) Die entstehenden Fremdkosten ergeben sich aus den anfallenden Transaktionskosten (z.B. Courtage, Transaktionsentgelt) und den Abwicklungskosten (z.B. Clearinggebühr, Liefergebühr). Diese Kosten können sich je Marktsegment und Ausführungsplatz unterscheiden. Entstehende Teilausführungen haben Einfluss auf die entstehenden Fremdkosten und sind entsprechend in der Untersuchung zu berücksichtigen.
      (2.2) Bei mehreren als gleichwertig erkannten Handelsplätzen zählen zu den Kosten auch die eigenen Gebühren und Provisionen der Bank/Sparkasse.
      (3) Ausführungsgeschwindigkeit
      Unter der Ausführungsgeschwindigkeit wird jene Zeitspanne verstanden, die zwischen dem Vorliegen eines Auftrages am entsprechenden Handelplatz und der Auftragszuteilung liegt. Für die schnellstmögliche Ausführung von Kundenaufträgen ist neben den jeweiligen Börsenöffnungszeiten auch die fortschreitende technische Unterstützung durch sog. Limit Control Systeme und das Festschreiben von maximalen Ausführungszeiten in den Regelwerken der relevanten Handelsplätze maßgeblich.
      (4) Ausführungswahrscheinlichkeit
      Die Ausführungswahrscheinlichkeit eines Kundenauftrages hängt maßgeblich von der Liquidität am jeweiligen Ausführungsplatz ab. Hierbei ist unerheblich, ob es sich um natürliche Liquidität handelt oder ob ein Skontroführer bzw. Market Maker diese Liquidität auf Anfrage bereitstellt. Durch die Einbeziehung von Referenzmärkten und die Festschreibung von Ausführungsverpflichtungen in den Regelwerken der relevanten Handelsplätze besteht eine hohe Ausführungswahrscheinlichkeit.
      (5) Abwicklungssicherheit
      Unter dem Begriff der Abwicklungssicherheit subsumieren sich jene Faktoren, welche geeignet sind den maximalen Anlegerschutz sicherstellen.
      - Öffentlich rechtliche Organisation der Börse und Überwachung durch die jeweilige Börsenaufsichtsbehörde
      - Handelsüberwachungsstelle als unabhängiges Börsenorgan. Diese überwacht vorrangig
      o die Börsenpreisfeststellungen
      o die Einhaltung von Ausführungsgarantien (z.B. Best-Price-Prinzip)
      o die Einhaltung der Regelwerke
      o die Einhaltung börsenrechtlicher Vorschriften und Anordnungen
      - Sanktionsausschuss als unabhängiges Börsenorgan
      - Informationsdienstleistungen des jeweiligen Ausführungsplatzes
      - Mistrade Regelungen des jeweiligen Ausführungsplatzes
      - Ausführungsgarantien im Regelwerk des Ausführungsplatzes
      - Anlegerschutzmechanismen im Regelwerk des Ausführungsplatzes
      - Operationelle Risiken der Belieferung
      2 Gewichtung der Faktoren zur Ermittlung des bestmöglichen Ausführungsplatzes
      Die Ausführungsgrundsätze orientieren sich nach § 33 a Abs. 3 WpHG am Gesamtentgelt.
      Die Berechnung des Gesamtentgeltes erfolgt in zwei Stufen. Zunächst werden der erzielbare Preis und die Fremdkosten in die Berechnung einbezogen. Kommt es als Ergebnis zu mehreren als gleichwertig erkannten Handelsplätzen, so werden unter dem Gesichtspunkt der Kosten zusätzlich auch eigene Gebühren und Provisionen der Bank/Sparkasse in die Berechnung einbezogen.
      Kann ein Kundenauftrag nach Berücksichtigung des Gesamtentgeltes weiterhin an mehreren Handelsplätzen gleichermaßen bestmöglich ausgeführt werden, so werden in einem dritten Schritt die weiteren Faktoren zusätzlich in die Berechnung einbezogen:
      - Ausführungsgeschwindigkeit
      - Ausführungswahrscheinlichkeit
      - Abwicklungssicherheit
      Diesen Faktoren wird eine gleichrangige Stellung zugesprochen.
      3 Ergebnis des Bewertungsverfahrens und der bestmöglichen Ausführungsplätze je Wertpapiergruppe
      Zur Berechnung des Gesamtentgeltes wird je Wertpapiergruppen eine unterstellte typische Ordergröße eines Privatkunden angenommen, auf deren Grundlage die weitere Berechnung erfolgt. Auf deren Basis schließt sich die Analyse und Auswertung von Order-, Markt- und Börsendaten unter der Berücksichtigung der unter I genannten Faktoren und der unter II genannten Gewichtung an.
      Dieses Verfahren führt im Regelfall zu einer eindeutigen Zuordnung eines Ausführungsplatzes je Wertpapiergruppe. Dieser stellt die gleich bleibend bestmögliche Ausführung von Kundenaufträgen für den relativ größten Anteil der jeweils enthaltenen Wertpapiere/Finanzinstrumente dar.



      Rene
      Avatar
      schrieb am 03.12.08 16:52:21
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.138.227 von varekai am 03.12.08 13:13:13Hallo varekai,
      ich habe mir jetzt mal equiduct-trading angesehen (wenn das die richtige Internet-Adresse ist):

      Mitgliedschaft
      Um an Equiduct Trading teilnehmen zu können, muss ein Unternehmen als Marktteilnehmer der Börse Berlin zugelassen sein



      Bist Du nun Privatperson oder ein an der Börse Berlin zugelassenes Maklerunternehmen ????

      Rene
      Avatar
      schrieb am 10.12.08 18:31:10
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.140.332 von ReneBanker am 03.12.08 16:52:21Hallo Rene,

      ich bin Privatperson und interessiere mich für MTF`s, also auch alle neuen elektronischen Märkte und da ist mir Equiduct besonders aufgefallen.
      Ich kann über Equiduct profitieren (wenn die irgendwann gestartet sind), wenn ich bei meiner Bank als Handelsplatz Equiduct angebe.
      Denn wie schon erwähnt, bekomme ich dort den besten Preis und wer garantiert mir das sonst? Meine Bank doch wohl eher nicht.
      So wie ich das sehe, muss aber meine Bank aber ein Handelspartner von denen sein. Und wenn meine Bank das mit MiFID ernst nimmt, wird die das auch sein.

      Grüße
      V
      Avatar
      schrieb am 10.12.08 22:52:19
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.182.109 von varekai am 10.12.08 18:31:10Hallo varekai,
      sofern ich die Infos auf der Homepage von equiduct richtig verstanden habe, bieten die den Handelspartnern ein Produkt, mit dem der Handelsplatz richtig bewertet und ermittelt werden kann.
      Es handelt sich aber m.E. nicht um einen Handelsplatz, den Du bei einer Bank auswählen kannst ...
      Von daher kannst Du irgendwann nur zu einer Bank wechseln, die das Serviceangebot von Equiduct einsetzt ... das werden m.E. aber nicht vielen Banken sein (zumindest nicht die üblichen "Täter").

      Viel Glück auf alle Fälle bei allen Investitionen ... egal an welchem Börsenplatz!

      Rene
      Avatar
      schrieb am 11.12.08 11:41:02
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.183.976 von ReneBanker am 10.12.08 22:52:19Hallo Rene,

      wie schon gesagt: Jede Bank sollte doch interessiert sein, den Kunden den besten Preis zu bieten. Abgesehen davon, dass diese dazu lt. MiFID auch verpflichtet sind.
      Also warum sollten Banken nicht Handelspartner von Equiduct werden? Schließlich profitieren die Banken doch auch davon.
      Grüße
      V


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