checkAd

    Vorsorgevollmacht ---Betreuungsverfügung---Patientenverfügung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.02.09 10:41:59 von
    neuester Beitrag 28.06.11 23:04:43 von
    Beiträge: 19
    ID: 1.148.048
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 2.063
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 04.02.09 10:41:59
      Beitrag Nr. 1 ()
      Vorsorgevollmacht ---Betreuungsverfügung---Patientenverfügung

      :confused:Wer hat diese Dinge des Lebens geordnet und wie :confused:
      Avatar
      schrieb am 04.02.09 11:59:16
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.508.029 von GueldnerG45S am 04.02.09 10:41:59wichtiges thema....kannst du entweder handschriftlich oder notariell machen. ich würde die notarielle lösung vorziehen,
      hier gibts infos
      http://www.bmj.bund.de/enid/9f771b9f30cfd8ec081c2b1094dc1653…
      Avatar
      schrieb am 04.02.09 12:11:46
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.508.774 von Chessmaster am 04.02.09 11:59:16Hab mir beim Notar mal einen solchen Vordruck geben lassen, wo alle drei Vorsorgevollmacht ---Betreuungsverfügung---Patientenverfügung zusammengefaßt sind.

      Wir sollten es durchlesen und was zutrifft dann mitreinnehmen.

      Der Notar würde dann in einem Gespräch die Punkte erklären und festmachen.

      PS. Meine Bekannte betreut so ca. 30 Personen Hauptberuflich, sie meint diese Dinge gehören unbedingt geregelt, vor allem für alle Verheirateten und auch schon jüngeren ab 40
      Avatar
      schrieb am 04.02.09 12:43:02
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.508.909 von GueldnerG45S am 04.02.09 12:11:46diese komplettlösung ist gut...und auch gar nicht
      soooo teuer
      Avatar
      schrieb am 04.02.09 15:07:02
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.508.909 von GueldnerG45S am 04.02.09 12:11:46selbstverständlich ist die Thematik wichtig.
      wird aber gerne verdrängt. muss halt jeder selber wissen.

      das Problem ist selbstverständlich die Wahl einer absolut vertrauenswürdigen Person.

      ansonsten : notarielle Regelung ist im Regelfall nicht nötig. Krankenkassen haben für dich die entsprechenden Vordrucke ebenfalls parat.
      ein Notar ist zu empfehlen, wenn Abweichungen von den Standards gewünscht werden.

      Trading Spotlight

      Anzeige
      JanOne
      3,9700EUR +3,66 %
      Heftige Kursexplosion am Montag?!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 04.02.09 15:10:58
      Beitrag Nr. 6 ()
      Wir haben das auch beim Notar geregelt.

      Es lief so wie in #3 beschrieben.

      Meines Erachtens ist eine Verfügung sehr wichtig.
      Avatar
      schrieb am 04.02.09 16:40:47
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ich hab sowas auch gemacht .-- bei einem rechtsanwalt ..
      da gings schnell--
      das einzige umständliche war , daß ich zuerst zu einem arzt musste um von dem über alles informiert zu werden , bzw. seinen stempel + seine unterschrift brauchte ...:rolleyes:

      Aber es beruhigt schon , zu wissen daß ich im falle eines falles sicher nicht jahrelang im koma lieg Oder vollkommen gelähmt hilflosd mitansehen musss , wie alle versuchen mich mit gewalt am leben ( das dann ja keines mehr ist :( zu halten ....

      Ein ernstes thema .. man ist versucht es zu verdrängen ..
      Doch ich meine immer , ich hab vorgesorgt , also PASSIERT EH NIX :)
      Avatar
      schrieb am 07.02.09 23:10:19
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.510.577 von Mr.Straetz am 04.02.09 15:10:58meiner meinung nach ist wenn grundbesitz vorhanden ist bezgl. der vorsorgevollmacht eine notarielle regelung notwendig.
      der bevollmächtigte kann sonst bzgl. des grundbesitzes keine handlungen vornehmen...(z.b. verkauf zur abdeckung kosten pflegeheim...)
      Avatar
      schrieb am 10.02.09 01:08:23
      Beitrag Nr. 9 ()
      Jeder dritte Rentner mit Minirente

      Im Alter bitterarm?

      Millionen Arbeitnehmer und Arbeitslose werden nach Einschätzung des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) im Rentenalter bitter arm sein. Knapp ein Drittel der künftigen gesetzlichen Renten werde nur Sozialhilfeniveau erreichen, warnte DGB-Vorstand Annelie Buntenbach. Sie forderte staatliche Gegenmaßnahmen. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) schlug vor, hohe Renten künftig zu kappen, um kleine aufzustocken.



      Wird die gesetzliche Rente in Zukunft zum Leben reichen? (Foto: imago)
      Das DIW begründete seinen Vorschlag mit der unterschiedlichen Lebenserwartung von Gering- und Spitzenverdienern. Da Bezieher höherer Einkommen statistisch deutlich älter würden, erhielten sie für jeden eingezahlten Euro deutlich mehr Rente als die Bezieher niedriger Einkommen. - Mehr zum Thema

      Jeder dritte Rentner mit Minirente
      Bereits bis 2025 werde der Anteil von Minirenten zwischen 400 und 699 Euro bei ostdeutschen Männern von heute neun auf 29 Prozent anwachsen. "Insgesamt muss damit gerechnet werden, dass knapp ein Drittel der künftigen gesetzlichen Renten an der Grundsicherungsschwelle landen werden", sagte Buntenbach.

      DGB will alle einzahlen lassen
      Buntenbach macht sich deshalb ebenfalls für eine Reform stark. Sie erklärte, die gesetzliche Rentenversicherung sei "absolut alternativlos". Sie solle daher zur Erwerbstätigenversicherung ausgebaut werden, in die alle Bezieher von Erwerbseinkommen einzahlen müssten. Notwendig sei außerdem eine bessere Absicherung für Geringverdiener und Langzeitarbeitslose. Zudem müssten die Rente mit 67 zurückgenommen und Mindestlöhne eingeführt werden.


      http://altersvorsorge-rente.t-online.de/c/17/50/28/66/175028…
      Avatar
      schrieb am 10.02.09 15:08:42
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.511.707 von lyta am 04.02.09 16:40:47Ich habe Zweifel daran, ob man, wenn der Fall denn eintritt, wirklich genauso denkt oder sich dann an das bißchen Restleben klammert. Sterben ist sicher nicht so einfach, wie man denkt. :(
      Avatar
      schrieb am 09.06.09 13:08:50
      Beitrag Nr. 11 ()
      09.06.09, 11:44
      Patientenvollmachten
      Vorsorge treffen für den Notfall


      Mit der Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht stellen Bürger sicher, dass ihre Belange auch bei eigener Hilflosigkeit nach ihrem Willen geregelt werden.
      Von FOCUS-MONEY-Redakteur Werner Müller


      Es passiert meist plötzlich. Und es kann jeden treffen. Denn niemand ist vor schweren Unfällen oder gefährlichen Krankheiten gefeit. Das kann dazu führen, dass man vorübergehend oder sogar dauerhaft nicht mehr selbst über sein Schicksal bestimmen kann. Etwa, weil man zu geschwächt oder bewusstlos an medizinischen Apparaten hängt. Doch was geschieht bei solch einer Entscheidungsunfähigkeit dann eigentlich mit meinen Belangen? Wer regelt die Bankgeschäfte, bezahlt die Miete und Rechnungen oder gibt die Einwilligung in die ärztliche Versorgung? ZUM THEMA
      Testament:
      Was der letzte Wille gilt
      Testamente:
      Zehn Irrtümer übers ErbenViele Ehepartner und Familien wähnen sich dabei auf der sicheren Seite und glauben, sich dann automatisch gegenseitig zu vertreten. „Das ist ein weitverbreiteter Irrtum“, stellt Rechtsanwalt Claus-Henrik Horn aus dem Düsseldorfer Büro der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek richtig. „Vielmehr bestellt bei Handlungsunfähigkeit grundsätzlich das Gericht einen Betreuer.“ Der kann zwar, muss aber eben nicht aus der eigenen Familie kommen. Es kann auch ein völlig Fremder plötzlich für die eigenen Finanzen und Behandlungen zuständig sein.


      Klare Verhältnisse

      Das lässt sich eigentlich nur durch eine spezielle Vollmacht verhindern: „Mit einer Vorsorgevollmacht kann ich eine Person meines Vertrauens ermächtigen, die wichtigen persönlichen und finanziellen Entscheidungen zu treffen, wenn ich das selbst wegen geistiger oder körperlicher Schwäche nicht mehr kann“, erläutert Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. „In diesem Fall muss kein gerichtlicher Betreuer bestellt werden.“

      Es ist also jedem Bundesbürger dringend zu empfehlen, rechtzeitig, bereits in gesunden Tagen, für den Fall der Fälle vorzusorgen. Die Vollmacht sollte aus drei Teilen bestehen, die Vermögensangelegenheiten, persönliche Belange und Betreuungverfügungen betreffen. „Wichtig ist dabei, eine nach außen bedingungslose Vollmacht zu erteilen, damit die Vertrauensperson im Ernstfall auch sofort handeln kann“, rät Anwalt Horn. „Denn sonst müsste er womöglich Dritten gegenüber erst langwierig die Handlungsunfähigkeit des Vollmachtgebers nachweisen.“ Das ist aber oft sehr kompliziert und verzögert die Vertretung unnötig oder verhindert sie gar.

      Im Innenverhältnis der Vollmacht wird schließlich klargestellt, dass die Ermächtigung wirklich nur bei Geschäfts- oder Handlungsunfähigkeit verwendet werden darf. „So kann der Bevollmächtigte schadensersatzpflichtig werden, falls er das Papier für eigene Zwecke missbraucht“, sagt Horn.


      Deutliches Signal

      Formal reicht es aus, die Vorsorgevollmacht zu unterschreiben, damit sie wirksam wird. Experten empfehlen aber auf jeden Fall eine anwaltliche Beratung und meist sogar eine notariell beglaubigte oder notariell beurkundete Vollmacht. Das ist zwar etwas teurer, bietet aber eine höhere Akzeptanz. Zudem ist das für einige Handlungen wie etwa Immobiliengeschäfte ohnehin vorgeschrieben.

      Ratsam ist es, die Vorsorgevollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren zu lassen. „Denn nur eine Vollmacht, die bei Bedarf rasch aufgefunden werden kann, ist auch eine wirkungsvolle Vollmacht“, erklärt Tilman Götte, Präsident der Bundesnotarkammer. Das kostet in der Regel nur zwischen 13 und 16 Euro. So kann sich das Vormundschaftsgericht im Ernstfall schnell informieren, ob der Betroffene bereits eigene Regelungen vorgesehen hat. Patientenvollmachten Den Arzt detailliert anweisenSeite 1/5Vorsorge treffen für den Notfall
      Den Arzt detailliert anweisen
      Checkliste – darauf kommt es an
      Vorsorgevollmacht – finanzielle und persönliche Dinge regeln

      http://www.focus.de/finanzen/recht/tid-14442/patientenvollma…
      Avatar
      schrieb am 13.10.09 17:28:38
      Beitrag Nr. 12 ()
      :confused:Ist dieses jetzt nach der Wahl entlich geklärt mit den Vorsorgevollmacht ---Betreuungsverfügung---Patientenverfügung :confused:
      Avatar
      schrieb am 29.01.10 09:27:15
      Beitrag Nr. 13 ()
      :confused: Wer hat hier schon gehandelt :confused:

      Denn wenn es drauf ankommt ist es sehr schwierig
      Avatar
      schrieb am 24.05.11 12:32:11
      Beitrag Nr. 14 ()
      Nach wie vor ein Thema :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 29.05.11 12:18:20
      Beitrag Nr. 15 ()
      Ich habe die Vorsorgevollmach per Notar geregelt.
      Die Anwendung steht noch aus. ;)
      Avatar
      schrieb am 29.05.11 12:19:43
      Beitrag Nr. 16 ()
      Die Patientenverfügung wurde ohne Rechtsbeistände erstellt. Mit der Vorsorgevollmacht kann ich sie zur Anwendung bringen.
      Avatar
      schrieb am 30.05.11 09:06:24
      Beitrag Nr. 17 ()
      in meinem Fall, als Erbe, kann ich nur sagen -> die Konten meines Vaters sind leergeräumt und die Grundstücke unter Wert verkauft und zwar an den den Bevollmächtigen der Vorsorgevollmacht (fremde Person). Auskunft im Krankenhaus gab es auch nur, als ich als Erbe die postmortale Vollmacht widerrufen habe, das hat natürlich gedauert.
      Wahrscheinlich habe ich auch keine Chance das Geld jemals wieder zurück zu bekommen. Beim Grundstück besteht möglicherweise noch ein Anspruch, der aus der gemischten Schenkung resultiert.

      Also solange das nicht in der Familie bleibt halte ich davon nichts
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 30.05.11 09:26:14
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.574.310 von Blascore am 30.05.11 09:06:24:eek: Dann stimmt es eben nicht das die Kinder das Alterheim/Pflegeheim aussuchen sonderen der Familienfremde Betreuer :eek:
      Avatar
      schrieb am 28.06.11 23:04:43
      Beitrag Nr. 19 ()
      :confused: Wo bekommt man zu diesem Themen kompetende Auskünfte :confused::confused:


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Vorsorgevollmacht ---Betreuungsverfügung---Patientenverfügung