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    1,30 Euro veruntreut - Kündigung von Kaiser's bestätigt - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.02.09 11:28:15 von
    neuester Beitrag 18.04.09 12:41:17 von
    Beiträge: 226
    ID: 1.148.558
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      Avatar
      schrieb am 24.02.09 11:28:15
      Beitrag Nr. 1 ()
      Genau wie im Tatort:


      1,30 Euro veruntreut - Kündigung bestätigt

      Erschienen am 24. Februar 2009

      Von "Kaiser's" gekündigt: Kassiererin
      Die Berliner Kassiererin "Emmely", die Pfandbons im Wert von 1,30 Euro unterschlagen haben soll und deshalb gekündigt wurde, hat den Rechtsstreit auch in zweiter Instanz verloren. Das Landesarbeitsgericht erklärte die fristlose Kündigung durch ihren Arbeitgeber am Dienstag für wirksam.
      Es seien alle Voraussetzungen für eine Verdachtskündigung erfüllt, urteilten die Richter. Damit bestätigten sie die Vorinstanz. Der Fall hatte über die Grenzen Berlins hinaus Schlagzeilen gemacht, weil die Kassiererin Barbara E. und Gewerkschafter dem Unternehmen vorwarfen, den Vorfall als Grund für die Kündigung nur vorzuschieben.

      Kündigung nach 31 Jahren
      Die Supermarktkette "Kaiser's" hatte der 50-Jährigen nach 31 Jahren Betriebszugehörigkeit fristlos gekündigt. Die Firma warf der Frau vor, Anfang 2008 zwei Pfandbons über 48 Cent und 82 Cent unterschlagen und dann selbst eingelöst zu haben. Die einzige Zeugin ist eine Kollegin.

      Streik als eigentlicher Grund?
      Die Kassiererin bestreitet die Vorwürfe und zog vor Gericht. "Ich fange doch nach 31 Jahren nicht an zu stehlen!", zitiert sie die "Süddeutsche Zeitung". E. vermutete, "Kaiser's" habe sie loswerden wollen, weil sie zuvor einen Streik der Belegschaft anführte und ihn als einzige bis zuletzt durchzog. Unterstützung erhielt sie von Gewerkschaftern und Linken, die sich solidarisch mit "Emmely" erklärten.


      Klägerin will weiterklagen
      Die 50-Jährige ist überzeugt: "Die Streiks waren der Grund, warum man mich loswerden wollte." Aus diesem Grund will sie auch nicht aufgeben und hat angekündigt, bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen zu wollen. t-online

      :cool:
      Avatar
      schrieb am 24.02.09 11:37:22
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.640.450 von Heidi_Klum am 24.02.09 11:28:15Aber die Pfandbons hat sie doch unterschlagen!
      Avatar
      schrieb am 24.02.09 11:52:39
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.640.552 von Auswertung am 24.02.09 11:37:22Aber die Pfandbons hat sie doch unterschlagen!


      bist du Analphabet ? :rolleyes:

      im Bericht stand, dass die Kassiererin die Vorwürfe bestreitet.

      also : Aussage gegen Aussage
      Avatar
      schrieb am 24.02.09 12:38:01
      Beitrag Nr. 4 ()
      :cool:

      Lidl Überwachung - Bahn spioniert die Leute aus und ist da was passiert? Nö!

      Die Firmen wollen nur noch Leibeigene.

      Nch 30 Jahren Betriebszugehörigkeit wird der Frau so ein Ding gedreht.....!

      Ich werde bei Kaiser's nicht mehr einkaufen!


      Kotz
      Avatar
      schrieb am 24.02.09 12:57:50
      Beitrag Nr. 5 ()
      Aus diesem Grund will sie auch nicht aufgeben und hat angekündigt, bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen zu wollen

      Ne Nummer kleiner geht´s scheinbar heutzutage nicht mehr :rolleyes: ...

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      Avatar
      schrieb am 24.02.09 13:06:54
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.641.112 von Heidi_Klum am 24.02.09 12:38:01@Heidi

      :eek: DU hast bei Kaiser´s eingekauft? :eek:
      Avatar
      schrieb am 24.02.09 13:12:33
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.641.385 von suuperbua am 24.02.09 13:06:54:cool:

      doch der Vorwurf bleibt: Barbara E. soll Pfandbons im Wert von 1,30 Euro eingelöst haben, die ein Kunde zuvor verloren hat.




      :cool::cool::cool:

      Kaiser's und Tengelmann !!!
      Avatar
      schrieb am 24.02.09 13:14:43
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.640.681 von Deeskalationsstrateg am 24.02.09 11:52:39Ich les mir zu sowas aber immer mehrere Quellen durch!

      Und die ergeben Folgendes:



      Urteil
      Kassiererin darf wegen 1,30 Euro gefeuert werden

      Eine Kassiererin hat den zweiten Prozess wegen ihrer fristlosen Kündigung verloren. Die Arbeitnehmerin wurde nach 30 Jahren im Supermarkt gefeuert, weil sie zwei Pfandbons im Wert von 48 und 82 Cent unterschlagen hatte. Kolleginnen belasteten die 50-Jährige vor Gericht.

      http://www.welt.de/multimedia/archive/00760/emmely_DW_Wirtsc…


      Wegen 1,30 Euro hat eine Berliner Supermarkt-Kassiererin nach mehr als 30 Jahren ihren Job verloren. Der 50-Jährigen war die Unterschlagung von zwei Pfandbons über 48 und 82 Cent vorgeworfen worden. Sie verlor den Rechtsstreit um ihre fristlose Kündigung jetzt auch in zweiter Instanz. Das Berliner Landesarbeitsgericht erklärte die Kündigung für rechtens.

      Ihr Urteil begründeten die Richter mit einem irreparablen Vertrauensverlust beim Arbeitgeber. Auf den geringen Wert der Bons komme es nicht an. Schon der dringende Verdacht einer Straftat, der sich auf objektive Tatsachen stütze, könne ein Kündigungsgrund sein.

      Im Kündigungsrecht gelte das Prognoseprinzip, das berücksichtige, ob dem Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung noch zumutbar sei. Eine Revision beim Bundesarbeitsgericht ließen die Berliner Richter nicht zu.

      Davon abgesehen sah es die Kammer aber auch als erwiesen an, dass die 50-Jährige die Pfandbons aus dem Kassenbüro für sich selbst eingelöst hatte. :eek: Die dreifache Mutter und zweifache Großmutter hatte eine Unterschlagung stets bestritten.

      Sie war aber vor Gericht von Kolleginnen belastet worden. Die Gekündigte brach während der Urteilsverkündung in Tränen aus. Mit einem solchen Richterspruch habe sie nicht gerechnet, sagte sie später auf dem Flur. Ein früheres Angebot der Kaisers Tengelmann-Gruppe, die fristlose Kündigung in eine ordentliche Kündigung umzuwandeln, hatte die Kassiererin abgelehnt.

      Der Fall hatte über Berlin hinaus Schlagzeilen gemacht. Freunde und Gewerkschafter hatten ein Solidaritätskomitee (“Solidarität mit Emmely“) gegründet. Sie sprachen von einer Verdachtskündigung, mit der die Einzelhandelskette eine missliebige, gewerkschaftlich organisierte Angestellte habe loswerden wollen.

      Das Komitee sah den wahren Grund für die Kündigung in der Beteiligung der 50-jährigen Frau an Streikaktionen im Einzelhandel. Dem widersprach das Landesarbeitsgericht. Ein solcher Zusammenhang sei nicht erkennbar.

      Die Richter stuften die belastenden Aussagen von Kolleginnen der 50-Jährigen als glaubhaft ein. Eine Kassiererin müsse unbedingte Zuverlässigkeit zeigen. Der Umgang mit Geld setze eine absolute Ehrlichkeit voraus, auf die sich der Arbeitgeber verlassen können müsse.


      Der Vertrauensverlust sei im vorliegenden Fall um so gravierender, weil die Kassiererin falsche Angaben gemacht und eine Kollegin zu Unrecht belastet habe, begründeten die Richter ihr Urteil (Az.: 7 Sa 2017/08).


      http://www.welt.de/wirtschaft/article3262757/Kassiererin-dar…




      Die Unterschlagung als solche steht nach Überzeugung des Berufungsgerichts fest. Dafür sprächen die von ihr selbst eingeräumten Umstände, das Kassenjournal und Zeugenaussagen, hieß es.



      http://www.sueddeutsche.de/jobkarriere/822/459464/text/


      Da kann man also nicht davon sprechen, dass hier Aussage gegen Aussage steht! Also beim nächsten Mal nicht so arrogant und besserwisserisch rüberkommen, wenn man selbst keine Ahnung hat! :p
      Avatar
      schrieb am 24.02.09 13:39:06
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.641.468 von Auswertung am 24.02.09 13:14:43Hallo Auswertung, hast mir die Arbeit dankenswerter Weise ab-
      genommen.
      Avatar
      schrieb am 24.02.09 13:39:58
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.641.468 von Auswertung am 24.02.09 13:14:43:cool:


      1. hat ein Kunde angeblich die Wertmarken verloren!


      2. wie zerüttet ist das Vertrauensverhältnis von ausspionierten Angestellten von Lidl usw?
      wie zerüttet ist das Vertrauensverhältnis zwischen Bahnmitarbeitern und der Führunsspitze?



      Wer den Tatort vor 3 Wochen gesehen hat.... kann sich seinen Reim machen!

      :cool:
      Avatar
      schrieb am 24.02.09 14:08:01
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.641.447 von Heidi_Klum am 24.02.09 13:12:33" Barbara E. soll Pfandbons im Wert von 1,30 Euro eingelöst haben, die ein Kunde zuvor verloren hat. "

      Na dann wäre Kaisers ja nicht mal ein Schaden entstanden!
      Weiß jemand ob die Richter bestochen waren?
      Avatar
      schrieb am 24.02.09 14:32:51
      Beitrag Nr. 12 ()
      Das sind ja auch glatt 2,60 DM !!!:eek:

      Aber: Hätte man die Kündigung für unrecht erklärt, hätte die Gekündigte Anspruch auf Abfindung oder evtl. Entschädigungen für die gesamte bisher verstrichene Zeit (wenn sie z. B. danach einen weniger gut dotierten Job bekommen hat). Wer will das Kaiser's schon antun ............. :rolleyes:
      Ob sie sich jetzt da neu bewirbt? :cool:
      Avatar
      schrieb am 24.02.09 15:16:34
      Beitrag Nr. 13 ()
      Was hat die denn für einen Anwalt? Will bis vor den EuGH ziehen? Dabei scheint das doch recht klar gewesen zu sein: Sie hat die Pfandzettel gefunden und damit sind es (aufgrund des geringen Wertes) ihre! Es sei denn sie hätte den Kunden beim Verlieren gesehen, dann wäre es eine Unterschlagung dem Kunden gegenüber (wäre sicher ein Kündigungsgrund!).
      Avatar
      schrieb am 24.02.09 15:20:15
      Beitrag Nr. 14 ()
      Hätte man hier kein Exempel statuiert wäre das ein Freibrief für jeden Arbeitnehmer, sich einfach mal zu bedienen.
      Es war Untrschlagung, wenn nicht gar Diebstahl.
      Wo ist denn die Grenze, was ich meinem Chef klauen darf ? 10 Euro ? 50 Euro ?
      Und wenn ich 31 Jahre im Berufsleben stehe weiss ich was verboten und erlaubt ist.
      Ausserdem ist das Vertrauensverhältnis zerstört, Urteil ist völlig berechtigt, wir leben doch nicht im Ghetto.
      Avatar
      schrieb am 24.02.09 15:24:06
      Beitrag Nr. 15 ()
      sie wäre verpflichtet gewesen die pfandmarken bei ihrem arbeitgeber abzugeben

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 24.02.09 15:28:03
      Beitrag Nr. 16 ()
      Im Kündigungsrecht gelte das Prognoseprinzip, das berücksichtige, ob dem Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung noch zumutbar sei.

      :laugh::laugh::laugh::laugh::laugh:

      diese prognosen sind so genau wie die Prognosen zur Börsenentwicklung oder zur Geschäftsentwicklung der HRE!!
      Avatar
      schrieb am 24.02.09 15:36:06
      Beitrag Nr. 17 ()
      @DJSCHnack+invest2002

      Genau, Hauptsache man wird die Alte irgendwie günstig los.
      Avatar
      schrieb am 24.02.09 15:53:58
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.642.613 von invest2002 am 24.02.09 15:24:06Wieso? Wenn sie anstelle der Pfandbons ein 2€ Stück gefunden hätte beim Ausfegen, hätte sie dies auch dem AG geben müssen und wenn ja wieso?

      Wer klaut fliegt raus!
      Avatar
      schrieb am 24.02.09 16:06:16
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.642.912 von T.Hecht am 24.02.09 15:53:58IV. Verkehrsfund
      1. Besonderheiten bestehen bei einem Fund in Geschäftsräumen oder Beförderungsmitteln öffentlicher Behörden (§ 978 ff.). Hier besteht eine abweichende Regelung. Gründe: Verlieren ist häufig, Finden ist hier leichter (begrenzte Räume). Nach h.M. müssen die Verkehrsanstalten der Personen- und Güterbeförderung dienen, z.B. die Bahn. Dass Publikumsverkehr stattfindet, genügt noch nicht für die Annahme einer Verkehrsanstalt. Erfasst werden auch alle Geschäftsräume der Gerichte und Verwaltungsbehörden.
      2. Ablieferungspflicht
      Der Finder hat die Sache unverzüglich abzuliefern, § 978 I. Ein Eigentumserwerb des Finders (nach § 973) ist ausgeschlossen, § 978 I 2.

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 24.02.09 16:10:31
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.643.051 von invest2002 am 24.02.09 16:06:16nur als beispiel
      Avatar
      schrieb am 24.02.09 16:11:28
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.642.912 von T.Hecht am 24.02.09 15:53:58:cool:

      Noch zählt die Unschuldsvermutung.

      Auffällig ist hier nur, dass gerade Arbeitnehmer, welche sich gewerkschaftlich organisieren, "plötzlich" rausgeschmissen werden.
      Wenn die Leute nicht freiwillig gehen, dann "findet" man etwas.

      Das ist eine hohe krimminelle Energie von Seiten der Arbeitgeber.

      Das diese zu "unerlaubten" Handlungen fähig sind siehe: Lidl - Bahn.............usw !


      :cool:
      Avatar
      schrieb am 24.02.09 16:12:41
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.643.051 von invest2002 am 24.02.09 16:06:16Interessant! Gilt dies auch für private Einzelhandelsgeschäfte? Und gilt dies nur für Personal oder mache ich mich auch strafbar, wenn ich dort was finde und einstecke? Was muss das Geschäft mit dem gefundenen Geld machen, wenn eine Abgabepflicht besteht?
      Avatar
      schrieb am 24.02.09 16:15:32
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.643.093 von Heidi_Klum am 24.02.09 16:11:28Das diese zu "unerlaubten" Handlungen fähig sind siehe: Lidl - Bahn.............usw !

      Zum einen sollte man Lidl und Bahn nicht in einen Topf werfen. Zum anderen wäre es nur konsequent, wenn jemand der sich Korruptionsbekämpfung auf die Fahne schreibt konsequent gegen dolose Handlungen vorgeht.
      Avatar
      schrieb am 24.02.09 16:18:18
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.643.093 von Heidi_Klum am 24.02.09 16:11:28es scheint hier nicht bekannt zu sein, dass im einzelhandel bereits der verdacht ausreicht, eine kündigung auszusprechen...das nennt man verdachtskündigung...gilt für alle, die zb mit der kasse usw zu tun haben

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 24.02.09 16:23:14
      Beitrag Nr. 25 ()
      Avatar
      schrieb am 24.02.09 16:27:27
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.643.162 von invest2002 am 24.02.09 16:18:18:cool:


      Das ist wohl bekannt!

      Die Verdachtskündigung gehört ganz abgeschafft. Das ist eine Handhabe für Arbeitgeber, unbequeme Beschäftigte mit Langzeitarbeitsverträgen loszuwerden.


      :cool:
      Avatar
      schrieb am 24.02.09 16:30:08
      Beitrag Nr. 27 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.643.162 von invest2002 am 24.02.09 16:18:18Das ist hier schon bekannt, heißt aber nicht daß man es für gut befinden muß. Es gibt auch so etwas wie die Verhältnismäßigkeit der Mittel.

      Nochmal: Kunde verliert Pfandbon, Kassiererin löst den Bon ein, Null schaden für Kaisers.

      Aber Du bist ja ein ganz scharfer Hund.
      Avatar
      schrieb am 24.02.09 16:32:47
      Beitrag Nr. 28 ()
      (1000 DM-Schein) ist die Besitzlage am Geldschein vor der Entdeckung durch den Kunden entscheidend. Hier hat es der BGH ausreichen lassen, dass die Angestellten des Supermarktes angewiesen waren, Fundsachen beim Filialleiter abzugeben, wobei sie in ein Fundbuch eingetragen wurden. Damit ist Besitz des Eigentümers des Supermarktes am Geldschein zu bejahen und ein Fund i. S. d. § 965 scheidet aus.
      Bei der Besitzbegründung ist zu beachten, dass Besitzdiener nur für ihren Geschäftsherren Besitz begründen. Folglich ist dieser der Finder (Beispiel: Platzanweiserin findet Diamantring im Kino).
      Avatar
      schrieb am 24.02.09 16:35:10
      Beitrag Nr. 29 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.643.276 von vevivi am 24.02.09 16:30:08ich habe hier lediglich auf die rechtslage hingewiesen

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 24.02.09 16:47:06
      Beitrag Nr. 30 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.643.276 von vevivi am 24.02.09 16:30:08bin ich auch,habe im vorigen Jahr eine rausgeschmissen wegen ähnlicher Dinge und würde es jederzeit wieder machen.Habe allerdings einen anderen,unanfechtbaren Kündigungsgrund genannt.
      Avatar
      schrieb am 24.02.09 17:35:33
      Beitrag Nr. 31 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.642.733 von vevivi am 24.02.09 15:36:06@DJSCHnack+invest2002

      Genau, Hauptsache man wird die Alte irgendwie günstig los.


      Die " Alte " ist doch selber schuld.
      Man stelle sich das vor, ich veruntreue das Geld von meinem Chef und klage dann auch noch gegen ihn. Wo ist dieses land bloss hin gekommen. 2 Wochen U-Haft würden ihr gut tun.
      Avatar
      schrieb am 24.02.09 17:50:02
      Beitrag Nr. 32 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.643.934 von DJSchnack am 24.02.09 17:35:33Quatsch, Bon gefunden und eingelöst, kein Schaden für Kaisers. Ich stelle Dich nach Deinen Postings auf eine Stufen mit Bankern.

      Was ist der Unterscheid zwischen einer überfahrenen Ratte und einem überfahrenen Banker?

      Vor der Ratte ist eine Bremsspur.

      1,30€ veruntreut, ich lach mich schlapp.
      Avatar
      schrieb am 24.02.09 18:42:27
      Beitrag Nr. 33 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.644.056 von vevivi am 24.02.09 17:50:02du bist offentsichtlich beratungsresistent,sie hat veruntreut,die Höhe ist nebensächlich.Ich hätte sie auch rausgeschmissen.Aber was solls,ist ja nicht dein Geld :mad:
      Avatar
      schrieb am 24.02.09 19:40:22
      Beitrag Nr. 34 ()
      Ich bin wirklich verwundert über die Position einzelner hier:
      zumindest vom rechtlichen Standpunkt kann ich den Richter verstehen, dass die Kündigung rechtens ist, wenn der Tatbestand der Veuntreuung bewiesen ist. Wer den Fall aber nur etwas näher betrachtet, wird aber ganz schnell zu der Erkenntnis "Summum ius summa iniuria" (Höchstes Recht ist höchste Ungerechtigkeit) kommen (dazu muss man noch nicht einmal den Tatort vor ein paar Wochen und die anschließende Diskussion bei Anne Will gesehen haben):
      Wie dumm muss man als Unbeteiligter sein, um sich nicht sofort folgende Fragen zu stellen:
      1. Warum sollte eine Kassiererin nach 31 Jahren (!!!)Betriebszugehörigkeit wegen 1,30 € eine Kündigung riskieren?
      2. Warum wird einer Kassiererin nach 31 Jahren Betriebszugehörigkeit, in denen sie sich nichts hat zu Schulden kommen lassen, die also 31 Jahre vertrauenswürdig war, wegen 1,30 € sofort gekündigt?
      Wer sich hier noch hinter Paragraphen versteckt und der Meinung ist, das Urteil sei vom menschlichen Standpunkt her in Ordnung, der muss emotional so unterentwickelt sein, dass er bestimmt auch gegenüber seinen besten Freunden nach vielen Jahren immer noch Mißtrauen hegt.
      Avatar
      schrieb am 24.02.09 19:45:07
      Beitrag Nr. 35 ()
      Im Prinzip könnte man auch behaupten, der Trittin von den Grünen hat Schuld an der ganzen "Misere"!

      Hätte dieser Vollpfosten das Pfandsystem auf Dosen etc. nicht eingeführt, gäbe es diesen Vorfall so nicht.

      Vielleicht sollte sie den Trittin verklagen?!

      :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 24.02.09 19:52:49
      Beitrag Nr. 36 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.645.029 von Astroem am 24.02.09 19:40:22der muss emotional so unterentwickelt sein, dass er bestimmt auch gegenüber seinen besten Freunden nach vielen Jahren


      Welchen "besten Freunden"?:confused:




      :laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 24.02.09 21:31:31
      Beitrag Nr. 37 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.644.515 von zocklany am 24.02.09 18:42:271,30 Euro würden Dich vermutlich an den Rand des Ruins bringen.:rolleyes:

      Aber an der Börse die Kohle verjubeln...dafür reichts schon.:keks:
      Avatar
      schrieb am 24.02.09 21:32:52
      Beitrag Nr. 38 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.645.029 von Astroem am 24.02.09 19:40:22Bravo :)
      Avatar
      schrieb am 24.02.09 22:27:56
      Beitrag Nr. 39 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.645.071 von Datteljongleur am 24.02.09 19:45:07Dann mußt Du aber die beiden Bons unterscheiden! Im ersten kann kein "Tittin-Produkt" enthalten sein, da es Flaschbier-, Milch- und Sprudelpfand schon vor Trittihn gab (zu 0,08 bzw. 0,15, daher auch 0815-Einkommen!) und er nur die Energys, Hansas und Neptuns zu verantworten hat, die seit Erstnotiz unverändert bei 0,25 stehen!
      Avatar
      schrieb am 24.02.09 22:29:18
      Beitrag Nr. 40 ()
      Vielleicht war das Ganze überhaupt und sowieso eine Intrige von einer mißgünstigen Kollegin! :(
      Avatar
      schrieb am 24.02.09 22:32:40
      Beitrag Nr. 41 ()
      Avatar
      schrieb am 24.02.09 22:48:52
      Beitrag Nr. 42 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.646.392 von Johanna_W_Goethe am 24.02.09 22:32:40
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 03:21:59
      Beitrag Nr. 43 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.643.093 von Heidi_Klum am 24.02.09 16:11:28

      ..Noch zählt die Unschuldsvermutung.

      Leider falsch, im Gegensatz zum Straf-oder Zivilrecht zählt im Arbeitsrecht allein schon ein begründeter Verdacht. Im Straf-oder Zivilrecht muss einem die Schuld nachgewiesen werden, im Arbeitsrecht reicht leider ein begründeter Verdacht für eine Kündigung aus. Spinnt man dieses weiter, so reicht es aus, wenn ein Arbeitgeber einem unliebsamen Arbeitnehmer Ware oder sonstiges in den Spind oder die Bekleidung steckt. Die Beweislast liegt in diesem Fall beim Arbeitnehmer.


      Didi
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 10:55:27
      Beitrag Nr. 44 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.641.468 von Auswertung am 24.02.09 13:14:43leidest du unter Legasthenie ? :rolleyes:

      nimm dies zur Kenntnis :
      Es seien alle Voraussetzungen für eine Verdachtskündigung erfüllt, urteilten die Richter.

      wie @Erdmann dankenswerterweise ausführt, ist in diesem Fall ein blosser Verdacht ausreichend. das Gericht urteilte, weil es die Belastungszeugin für glaubhaft hielt.
      und deine vorlaute Aussage :
      Aber die Pfandbons hat sie doch unterschlagen!
      ist eine bodenlose Frechheit !
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 11:37:02
      Beitrag Nr. 45 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.646.475 von tradepunk am 24.02.09 22:48:52
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 12:57:33
      Beitrag Nr. 46 ()
      Wenn eine Verkäuferin von Lidl auf dem Gang des Warenhauses 10 Cent findet und einsteckt, kann sie dann gekündigt werden?

      Wie sähe es aus, sie würde diesen Betrag neben dem Mülleimer von Lidl auf dem Parkplatz finden?
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 13:23:04
      Beitrag Nr. 47 ()
      :cool:

      Verdächtig ist eben, dass genau die gleichen Fälle
      immer wieder bei Discountern in Deutschland vorkommen.

      Beschäftigte, welche sich gegen die unmenschlichen Zustände wehren, werden plötzlich des Diebstahls überführt.

      Die Dunkelziffer ist hoch und die meisten haben Angst und willigen in die Kündigung ein.

      Wichtig wäre es die "kriminellen Täuschungen aufzudecken"
      und die Sklaventreiber vor den Richter zu bringen!

      :cool:
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 13:34:51
      Beitrag Nr. 48 ()
      Bekannt ist, daß der Einzelhandel extrem unter Unterschlagung bzw. Diebstahl zu leiden hat. Mehrere hundert Millionen Euro sind es jedes Jahr. Darunter hat letzten Endes auch der Konsument zu leiden. Daher muß hier kategorisch durchgegriffen werden. Die Höhe der Unterschlagung macht dabei keinen Unterschied, denn wo will man die Grenze ziehen? Bei 10 Cent, bei 1,30 oder erst bei 10 oder 20 Euro?

      Im konkreten Fall der Barbara E. war insbesondere durch ihre Stellung als Kassiererin das Vertrauensverhältnis zwischen ihr und ihrem Arbeitgeber zerstört. Kein Arbeitgeber -auch keiner der hier anwesenden, die vielleicht eine Haushaltshilfe beschäftigen- würde es dulden, daß nachdem diese Kraft bei einem Diebstahl überführt wurde, noch länger in dem Arbeitsverhältnis verweilt. Dies wäre dem Arbeitgeber auch nicht zuzumuten. Selbst der Anwalt der Barbara E., von dem man leicht den Eindruck bekommt, er wolle den Fall für sich persönlich ausschlachten, würde niemals eine angestellte Rechtshelferin weiter beschäftigen wollen, wenn sie wichtige Korrespondenz unterschlägt.

      Die Rechtsprechung ist da relativ klar und selbst ein Gang vors Bundesverfassungsgericht wird das jetzt getroffene Urteil nicht aufheben. Jedes weitere Vorgehen gegen das Urteil dient nur dem Zweck, persönlichen Profit aus der Situation zu ziehen.
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 13:52:21
      Beitrag Nr. 49 ()
      :cool:

      @ sexus: gäääähn!





      Verdächtig ist eben, dass genau die gleichen Fälle
      immer wieder bei Discountern in Deutschland vorkommen.

      Beschäftigte, welche sich gegen die unmenschlichen Zustände wehren, werden plötzlich des Diebstahls überführt.


      Das ist der Skandal und nicht ein angeblicher Diebstahl!
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 14:04:26
      Beitrag Nr. 50 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.649.783 von Heidi_Klum am 25.02.09 13:52:21Wenn die Zustände für Barbara E. so unmenschlich waren, wieso hat sie dort 31 Jahre gearbeitet? Und wieso will sie wieder nach Kaisers zurück?
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 14:08:21
      Beitrag Nr. 51 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.649.783 von Heidi_Klum am 25.02.09 13:52:21Im übrigen solltest du dich mal fragen, warum befristete Arbeitsverhältnisse überhaupt erst entstanden sind und ob diese nicht etwas mit dem Arbeitsrecht in Deutschland, ganz konkret mit dem Kündigungsschutz, und auch der Geiz-Ist-Geil-Mentalität der Kundschaft zu tun haben. Wenn diese Kunden nämlich bereit wären, ein paar Cent mehr an der Kasse hinzulegen, müßten so manche Angestellte bei Aldi oder Lidl auch nicht für 5 oder 6 Euro die Stunde arbeiten.
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 14:23:07
      Beitrag Nr. 52 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.649.918 von Sexus am 25.02.09 14:08:21...und auch der Geiz-Ist-Geil-Mentalität der Kundschaft zu tun haben. Wenn diese Kunden nämlich bereit wären, ein paar Cent mehr an der Kasse hinzulegen, müßten so manche Angestellte bei Aldi oder Lidl auch nicht für 5 oder 6 Euro die Stunde arbeiten.

      Wie kann man nur so einen Stuss schreiben?! Der Arbeitslohn richtet sich nach Angebot und Nachfrage. Und offensichtlich ist die Nachfrage entsprechend. Aldi ist doch nicht das Sozialamt, welches dem Bürger "abgepresstes" Geld einfach seinen Mitarbeitern durchreicht. Nein nein, dann wäre das mit der Forbes-Liste nicht so einfach.

      PS: Ich bin für das Aldi-Prinzip! ...und gegen die Dummheit von Leuten wie Sexus.
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 14:33:52
      Beitrag Nr. 53 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.650.039 von T.Hecht am 25.02.09 14:23:07Du machst es dir da ein wenig zu einfach. Sind die Löhne höher, so steigen auch die Preise. Was hast du denn gedacht, wie sich der Preis für einen Liter Milch zusammensetzt? Glaubst du Arbeitskosten und Preise hätten nichts miteinander zu tun? Natürlich sind auch in den Produkten die Arbeitskosten mitenthalten.
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 14:46:01
      Beitrag Nr. 54 ()
      nochmals an Sexus:

      die Arbeitswelt hat sich so entwickelt, dass man die schwächsten auspresst um immer höhere Gewinne zu erziehlen.

      Die Geiz ist geil Kampagne wurde nicht von den Konsumenten erfunden! Leute gehen u.a. zu den Discountern weil es hinten und vorne nicht reicht.

      Banken, Investmentgurus und schlechte Unternehmer haben in unserem Land verbrannte Erde hinterlassen. Vorher haben sie den freien Markt gepredigt und alles was in unserem Land Struktur hatte zusammengestrichen - und das nur um auf der anderen Seite die Milliarden zu versenken.

      Das reißt nun auch die verantwortungsvollen Unternehmer mit,
      welche zusammen mit dem kleinen Mann die Suppe auslöffeln.

      Wenn die "soziale Komponente" in der Wirtschaft weiter flöten geht, dann ist dies auch eine Gefahr für unser Gemeinwesen und die Demokratie.................einfach mal darüber nachdenken.

      :cool:
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 14:46:20
      Beitrag Nr. 55 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.650.132 von Sexus am 25.02.09 14:33:52Der Markt - Angebot und Nachfrage - legt die Preise fest (in Deutschland schafft das u.U. auch schon mal die Bauernlobby). Wer zu diesen Preisen nichts anbieten kann verschwindet - das ist der Markt. So wird die Effizienz gesteigert was wiederum zu Wohlstandsmehrung führt.

      ja ja die Wirtschaftsexperten?!
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 14:49:17
      Beitrag Nr. 56 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.650.240 von Heidi_Klum am 25.02.09 14:46:01Die Geiz ist geil Kampagne wurde nicht von den Konsumenten erfunden! Leute gehen u.a. zu den Discountern weil es hinten und vorne nicht reicht.

      Also ich gehe zu Discountern, wenn/weil es ökonomisch rational ist.
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 14:56:52
      Beitrag Nr. 57 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.650.242 von T.Hecht am 25.02.09 14:46:20Richtig, gut erkannt. Aber der Preis ist natürlich mitentscheidend, ob du im Markt präsent sein kannst oder nicht. Und hierüber entscheidet der Kunde, der in den letzten Jahren sich nicht an Qualität orientiert hat, auch die Qualität der Arbeitnehmer, sondern allein oder zumindest vorweigend über den Preis. Das ist die sogenannte Geiz-Ist-Geil-Mentalität.

      Es entsteht ein Preisdruck auf Unternehmen, ihre Waren und Dienstleistungen entsprechend anzubieten. Die Löhne bzw. die hohen Lohnkosten sind natürlich Bestandteil und nicht nur, daß etwa Aldi seine Läden spartanisch einrichtet. Der Posten ist verglichen mit den Arbeitskosten um ein vielfaches geringer.
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 14:57:36
      Beitrag Nr. 58 ()
      jetzt artet die diskussion aber aus...fakt ist:

      hier wurde eine verdachtskündigung im einzelhandel ausgesprochen, die es nach der rechtsprechung der arbeitsgerichte nunmal gibt...es wurde anscheinend zeugen gehört, die beide gerichte für glaubwürdig halten...

      im übrigen haben wir in deutschland mit die niedrigsten lebensmittelpreise, die es gibt, wenn man einmal von regionalen produkten wie zb limonen in spanien etc absieht...

      wer zb in italien, spanien, frankreich usw schonmal eingekauft hat, weiss das und das ist schon seit jahrzehnten so...

      das liegt mit an den discountern, die es so nur in deutschland gibt, wenn sie nicht ins ausland expandiert haben..

      aber das würde jetzt zu weit führen, dies weiter zu erläutern...

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 14:59:04
      Beitrag Nr. 59 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.650.331 von Sexus am 25.02.09 14:56:52vollkommen richtig
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 15:03:53
      Beitrag Nr. 60 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.650.240 von Heidi_Klum am 25.02.09 14:46:01Der Arbeitsmarkt hat sich so entwickelt, weil einerseits die Kunden es so verlangen und andererseits Kosten für Arbeit enorm angestiegen sind. Zusammen mit dem unflexiblen Kündigungsschutz ist die logische Konsequenz für Unternehmen, die immer flexibler auf den Markt reagieren können müssen, um Bestand zu haben, nur noch befristete Arbeitsverhältnisse zu schaffen, da eine langfristige Planung über Jahre hinweg in bestimmten Branchen schlicht unmöglich ist. Umso mehr gilt dies für einfach qualifiziertes Personal.

      Würden die Kosten 1:1 weitergereicht, so würden die Preise auf ein Niveau steigen, von wo aus Waren und Dienstleistungen nicht mehr nachgefragt würden, so daß letztendlich sämtliche Arbeitsverhältnisse freigestellt werden müssen.

      Aber natürlich ist auch ein Faktor, daß die Menschen nicht mehr so viel Geld für den Konsum zur verfügung haben. Hier beginnt die Diskussion um die Steuergesetzgebung.
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 15:15:18
      Beitrag Nr. 61 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.650.331 von Sexus am 25.02.09 14:56:52Richtig, gut erkannt. Aber der Preis ist natürlich mitentscheidend, ob du im Markt präsent sein kannst oder nicht. Und hierüber entscheidet der Kunde, der in den letzten Jahren sich nicht an Qualität orientiert hat, auch die Qualität der Arbeitnehmer, sondern allein oder zumindest vorweigend über den Preis. Das ist die sogenannte Geiz-Ist-Geil-Mentalität.

      Es entsteht ein Preisdruck auf Unternehmen, ihre Waren und Dienstleistungen entsprechend anzubieten. Die Löhne bzw. die hohen Lohnkosten sind natürlich Bestandteil und nicht nur, daß etwa Aldi seine Läden spartanisch einrichtet. Der Posten ist verglichen mit den Arbeitskosten um ein vielfaches geringer.


      Dein Statement hat jetzt aber überhaupt nichts mehr mit dem Ausgangspunkt der Diskussion siehe posting #51f zu tun. Reicht dein Erinnerungsvermögen grundsätzlich nicht über mehr als 5 postings hinaus?

      Im Übrigen hat die "Geiz ist Geil Mentalität" nicht zwingend etwas mit Qualität zu tun, sondern mit ökonomisch rationalen Verhalten (Preis-/Leistungsverhältnis und Optimierung meines Nutzens). Dass der Namens- bzw. Ideengeber der Kampange nicht zur Optimierung des Kundennutzens beiträgt, steht nicht im Widerspruch zur getätigten Aussage.
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 15:22:22
      Beitrag Nr. 62 ()
      jetzt beruhigt euch mal wieder und führt diese diskussion in einem anderen thread fort, denn das hat nun nix mehr mit diesem thread zu tun...
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 15:25:21
      Beitrag Nr. 63 ()
      Wie sieht das mit Verdachtskündigungen wegen erwiesener Unfähigkeit von Bankern und Politikern aus?
      Oder geht das bei denen nicht, weil sie systemrelevant sind?
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 15:32:08
      Beitrag Nr. 64 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.650.340 von invest2002 am 25.02.09 14:57:36hier wurde eine verdachtskündigung im einzelhandel ausgesprochen, die es nach der rechtsprechung der arbeitsgerichte nunmal gibt...es wurde anscheinend zeugen gehört, die beide gerichte für glaubwürdig halten...


      Verdachtskündigung - das ist der springende Punkt

      schlicht strukturierte Gemüter (wie z.B. @Auswertung) schwafeln da gleich von einer erwiesenen Unterschlagung.

      ja, Neid, Missgunst, Ärger mit Vorgesetzten - wie schnell hat man als Kassiererin die Arschkarte gezogen.....:rolleyes:
      willfährige "Zeugen" finden sich immer....:mad:
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 15:37:10
      Beitrag Nr. 65 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.650.649 von Deeskalationsstrateg am 25.02.09 15:32:08das liegt daran, dass sich halt viele nicht auskennen....was aber willfährige zeugen angeht...die müssen auch gerichtsfest sein...und glaube mir, ich habe schon manches grossmaul erlebt, das dann vor gericht sehr klein wurde...liegt aber auch 1. am richter oder der richterin..2. an den jeweiligen anwälten..

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 15:40:26
      Beitrag Nr. 66 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.650.501 von T.Hecht am 25.02.09 15:15:18Natürlich hat es etwas mit der Thematik zu tun. Jedenfalls dann, wenn man bereit ist, der Sache auf den Grund zu gegen anstatt sich in endlose oberflächliche Diskussionen zu ergießen, die die Verantwortung des Konsumenten völlig ausblenden, nur weil es sich so viel bequemer auf Arbeitgeber schimpfen läßt, während man andererseits durch dessen billige Preise vorttrefflich einkaufen läßt. Denn ob du es glauben möchstest oder nicht: Preis und Qualität -auch die der Arbeitsverhältnisse- existieren nicht losgelöst voneinander.

      Desweiteren können wir das Thema hier meinetwegen gerne beenden.
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 15:42:26
      Beitrag Nr. 67 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.650.586 von kiska am 25.02.09 15:25:21Die werden ebenfalls gekündigt, aber da Banker auf der Sympathieskala ja gerade mal über Kakerlaken zu stehen scheinen, ist es für die Presse nicht sonderlich relevant, womöglich ungerechtfertigte Kündigungen unters Volk zu bringen.
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 15:42:44
      Beitrag Nr. 68 ()
      beendet es, denn sonst wirds endlos... und hat auch mit dem thread nichts zu tun...

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 15:49:57
      Beitrag Nr. 69 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.650.745 von invest2002 am 25.02.09 15:42:44Gerne, ich habe nur was gegen diese Verlogenheit, auf die man immer wieder auf der linken Seite trifft.
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 15:54:45
      Beitrag Nr. 70 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.650.822 von Sexus am 25.02.09 15:49:57ob das von links kommt weiss ich nicht, aber im strassenverkehr hat rechts normalerweise vorfahrt...was jetzt nicht politisch zu verstehen ist...ausserdem sind viele auch von ihrer herkunft geprägt...und zu links... gerade in der ecke haben sich manche in d als politiker gesundgestossen...aber lassen wir das

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 15:57:50
      Beitrag Nr. 71 ()
      Kaisers sendet ein fatales Signal an tausende Arbeitnehmer
      Das Urteil ist eine Farce
      KOMMENTAR VON ULRICH SCHULTE
      In der Tradition der deutschen Arbeitsrechtsprechung hat das Berliner Landesgericht korrekt geurteilt: Die Supermarktkette Kaisers darf eine Kassiererin entlassen, weil sie angeblich Pfandbons unterschlagen hat. Schon Kleinstdelikte wie der Diebstahl von 1,30 Euro reichen für den Rausschmiss. Diese irrwitzig klingende Härte gab das Bundesarbeitsgericht schon 1984 vor. Damals wurde einer Verkäuferin fristlos gekündigt, die ein Stück Bienenstich aus der Verkaufstheke genascht hatte. Schließlich, so die Argumentation, müsse das Unternehmen seinen Angestellten unbedingt vertrauen können.

      Das Gericht hat in dem aktuellen Fall die Chance verpasst, die Rechtslage weniger kleinkariert auszulegen. Denn folgt man nicht der juristischen Logik, sondern der des gesunden Menschenverstands, ist das Urteil ein handfester Skandal. Was für eine Farce: Ein Unternehmen zerstört die soziale Existenz einer Frau, die 31 Jahre lang einen anstrengenden und schlecht bezahlten Job hatte. Wegen einer - von ebenjener verdienten Mitarbeiterin bestrittenen - Bagatelle. Insofern muss in diesem Fall die Vertrauensfrage ganz anders gestellt werden. Was ist von einer Firmenpolitik zu halten, die auf Nichtigkeiten mit brutalen Sanktionen reagiert? Welches Vertrauen verdient eine Geschäftsleitung, die den Dialog mit KollegInnen aggressiv ablehnt? Welche wahren Motive stecken hinter der Kündigung?

      Die letzte Frage kann nur die Kaisers-Tengelmann-Gruppe beantworten - ob bei der Kündigung von Barbara E. tatsächlich das gewerkschaftliche Engagement der Kassiererin ausschlaggebend war, wie es linke Gruppen vermuten, sei dahingestellt. Doch die anderen Fragen hat das Unternehmen klar beantwortet. Und es stellt sich damit in eine Reihe mit Discountern wie Lidl oder anderen Supermarktketten. Für Kaisers sind seine MitarbeiterInnen offenbar eine leicht ersetzbare Verschiebemasse, deren Verdienste, Interessen und Bedürfnisse im Zweifel nicht zählen. Und die sich den Gewinninteressen des Unternehmens bedingungslos unterzuordnen haben. Mitten in der Wirtschaftskrise, in der sowieso tausende Menschen um ihren Job fürchten müssen, sendet Kaisers damit ein fatales Signal. taz
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 15:59:48
      Beitrag Nr. 72 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.650.822 von Sexus am 25.02.09 15:49:57hast du damit mich gemeint? dann müsste ich etwas zum liberalen Marktverständnis schreiben.
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 16:03:25
      Beitrag Nr. 73 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.650.892 von Heidi_Klum am 25.02.09 15:57:50:eek::eek: taz, naja
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 16:05:41
      Beitrag Nr. 74 ()
      taz ist in berlin und taz ist links
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 16:32:56
      Beitrag Nr. 75 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.650.969 von invest2002 am 25.02.09 16:05:41immmer wieder schizophren:
      alle schimpfen auf die regierung und den raubtierkapitalsmus,
      aber wenn sich eine lösung zeigt, mamma, ich hab angst vor den linken
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 16:33:47
      Beitrag Nr. 76 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.650.969 von invest2002 am 25.02.09 16:05:41:cool:

      und "Rechts" ist:
      Bayern LB - LBBW - West LB -


      :cool:
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 16:34:19
      Beitrag Nr. 77 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.650.586 von kiska am 25.02.09 15:25:21bei denen ist es immanent:D
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 16:35:12
      Beitrag Nr. 78 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.650.740 von Sexus am 25.02.09 15:42:26unter den kakerlaken
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 16:35:22
      Beitrag Nr. 79 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.650.969 von invest2002 am 25.02.09 16:05:41:cool:

      und ganz "Rechts":



      hoppala!

      :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 16:45:30
      Beitrag Nr. 80 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.651.329 von Heidi_Klum am 25.02.09 16:35:22Wieso sich die Kassiererin ( Zeugin ) zehn Tage später an die Beträge von gefundenen Bons erinnert, die mit ihr gar nichts zu tun haben, bleibt allerdings unklar. Wieso sie ihre Kollegin nicht direkt angesprochen hat, als diese nicht abgezeichnete Bons einlösen wollte, ebenfalls. Dass man drei Tage wartete, bevor man die Beschuldigungen erhob und damit zuließ, dass die Videoaufzeichnung des Kassiervorgangs gemäß der Betriebsvereinbarung gelöscht wurde, macht die Sache auch nicht einfacher.

      Stern

      Und das Gericht redet von einem " begründeten Verdacht "......
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 17:24:19
      Beitrag Nr. 81 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.651.329 von Heidi_Klum am 25.02.09 16:35:22Meinst du die Bild kennt ihre Pappenheimer nicht?
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 17:27:17
      Beitrag Nr. 82 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.650.873 von invest2002 am 25.02.09 15:54:45Daß sich so manche linke Politiker gesundgestoßen haben, kannst Du laut sagen. Das Paradebeispiel ist Joschka Fischer: Als angeblich altrusitischer Turnschuh-Minister angetreten wurde er ganz schnell zum großen Teilhaber eines Hedge-Fonds. Vom Brioni-Kanzler und späterem Gazprom-Botschafter, der mal eben nach Afghanistan geschickt wird, um Geschäfte auszuhandeln, ganz zu schweigen.
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 17:54:36
      Beitrag Nr. 83 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.651.329 von Heidi_Klum am 25.02.09 16:35:22#79

      Die Headline bei BILD hätte lauten müssen:


      1.

      Endlich - Justiz greift durch, erste Klau-Kassiererin gefeuert

      2.

      Arbeitgeber-Abzocker geht es jetzt auch schon bei 1,30 Euro an den Kragen

      3.

      Klau-Kassierin - exklusives BILD-Interview mit dem Pfand-Experten Trittin

      4.

      Müntefering entsetzt - "Wir dachten Arbeitnehmer tuen so etwas nicht."

      5.

      Klau-Kassiererinnen - Dunkelziffer geht von Milliardenschwerem Pfandraub aus

      6.

      Pfand-Pfusch - ist mein Leergut noch sicher ?

      7.

      Angestellten-Abzocke - wie sie ihr Unternehmen vor den angestellten Dieben schützen

      8.

      Klau-Kassierin - Discounter kündigen verschärfte Videoüberwachung von Leergut an

      9.

      Hat Trittins Dosenpfand den Pfand-Klau erst möglich gemacht ?



      :eek:
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 19:10:27
      Beitrag Nr. 84 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.651.867 von Sexus am 25.02.09 17:27:17Schröder wurde natürlich in den Iran geschickt und nicht nach Afghanistan
      Avatar
      schrieb am 26.02.09 08:32:49
      Beitrag Nr. 85 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.652.141 von Blue Max am 25.02.09 17:54:36:cool:
      @Blauer Max

      Das ist sehr schrill und hatten wir in der nächsten Steigerungsform schon vor 1945.

      Noch etwas:
      Geb dir keine Mühe, ich bin nicht für Notpolemik zuständig
      dafür werden professionelle Leute bezahlt.

      :cool:
      Avatar
      schrieb am 26.02.09 08:55:51
      Beitrag Nr. 86 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.655.458 von Heidi_Klum am 26.02.09 08:32:49Ich denke, der ganze Pfandwahnsinn lädt natürlich zu Straftaten ein. Ich möchte nicht wissen, wie hoch die Dunkelziffer der nicht zurückgebrachten Getränkebehälter ist. Der Pfand dafür behält ja auch der Discounter ein und nur so konnten sich diese die teuren Automaten leisten. Hier ist passiert der wahre Diebstahl am Kunden.
      Avatar
      schrieb am 26.02.09 10:33:59
      Beitrag Nr. 87 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.655.611 von mzbx am 26.02.09 08:55:51Der Kunde zahlt auch indirekt für MItarbeiterdiebstähle. Was meinst du, wo die Unternehmen den Verlust wieder herholen. Und der beträgt allein in Berlin täglich bis 125.000 Euro. Natürlich beim Kunden, wenn sie die Mitarbeiter nicht belangen können oder es nur bei Abmahnungen belassen sollen. Abmahnungen wären sowieso ein Freifahrtschein. Denn das hieße, daß sich praktisch jeder mal im Betrieb bedienen dürfte bevor er gefeuert wird.
      Avatar
      schrieb am 26.02.09 17:01:00
      Beitrag Nr. 88 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.655.458 von Heidi_Klum am 26.02.09 08:32:49#85

      Mag sein, aber "schrill" bringt nunmal Auflage und damit Umsatz für einen Zeitungskonzern... ;)
      Avatar
      schrieb am 26.02.09 17:11:56
      Beitrag Nr. 89 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.660.340 von Blue Max am 26.02.09 17:01:00so ist nunmal bild, was aber nichts an den tatsachen ändert
      Avatar
      schrieb am 26.02.09 23:06:46
      Beitrag Nr. 90 ()
      Das Sozialstaatsprinzip und der sich danach orientierenden Güterabwägung (Teleologisch) ist bewußt und demonstrativ ausgehebelt worden und hat damit Signalwirkung für sämliche zukünftigen Arbeitnehmer in einer europäischen Klassengesellschaft, in der die Großkonzerne dominieren und die Spielregeln bestimmen.

      Das war eine Prokonzernentscheidung, in Begleitung und Absage an das nationale Sozialstaatsrinzip.
      Avatar
      schrieb am 27.02.09 06:49:18
      Beitrag Nr. 91 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.660.340 von Blue Max am 26.02.09 17:01:00AUS DER BILDZEITUNG:

      :cool:
      Avatar
      schrieb am 27.02.09 06:51:52
      Beitrag Nr. 92 ()
      Avatar
      schrieb am 27.02.09 07:35:29
      Beitrag Nr. 93 ()
      Was so nachdenklich macht, ist die Tatsache, daß es so viele Mitbürger gibt,die kein Problem damit hätten die Existenz eines anderen Mitbürgers wegen 1.30€ zu vernichten.
      Die das ganz in Ordnung finden und sogar noch Beifall klatschen.
      Die sich vom Sessel aus sogar einer aroganten klammheimlichen Schadenfreude kaum erwehren können.

      Und ich dachte, diese Ordnungs-und Pflichtfanatiker aus vergangenen Zeiten wären ausgestorben......
      Avatar
      schrieb am 27.02.09 08:03:07
      Beitrag Nr. 94 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.652.141 von Blue Max am 25.02.09 17:54:36Klau-Kassierin - exklusives BILD-Interview mit dem Pfand-Experten Trittin - Die Verpackungsordnung, darunter fällt auch das Flaschen- und Dosenpfand, wurde von Töpfer, CDU, Anfang der 90er eingeführt!
      Avatar
      schrieb am 27.02.09 08:48:01
      Beitrag Nr. 95 ()
      :cool:


      :cool:
      Avatar
      schrieb am 27.02.09 16:52:20
      Beitrag Nr. 96 ()
      :cool:

      Friedrichshafen am Bodensee
      1,36 Euro fehlen in der Kasse - Verkäuferin fliegt


      Der Fall Emmely, bei der einer Kassiererin wegen der Unterschlagung von 1,30 Euro gekündigt wurde, ist offenbar kein Einzelfall: In Friedrichshafen ist die Verkäuferin einer Bäckereifiliale entlassen worden, weil 1,36 Euro in der Kasse fehlten.
      Laut "Südkurier" erhielt die 40-Jährige nach dreieinhalb Jahren zunächst eine fristlose Kündigung. Nach einem Vergleichsvorschlag des Arbeitsgerichts Ravensburg wurde ihr ordentlich gekündigt.

      Detektive stellten Unregelmäßigkeiten fest
      Ihr Chef hatte zwei Detektive eingesetzt, um Unregelmäßigkeiten aufzuspüren. Diese stellten fest, dass mal zu viel und mal zu wenig Geld in der Kasse war: Das eine Mal 1,06 Euro zuviel, das andere Mal 1,36 Euro zuwenig. Daraufhin habe der Arbeitgeber der Verkäuferin angeboten, auf eine Anzeige zu verzichten, wenn sie die Unterschlagung gestehe. Dies habe die Frau abgelehnt und darauf beharrt, unschuldig zu sein. Nach Angaben des "Südkurier" bediente die Verkäuferin im Schnitt mit zwei Kolleginnen 900 Kunden pro Tag, "samstags sogar bis zu 1500".

      Vermutung blieb ohne Beweis
      Auch das Arbeitsgericht habe festgestellt, dass Abweichungen in der Kasse - nach oben wie nach unten - offenbar an der Tagesordnung waren, berichtet das Blatt weiter. Einen Beweis, dass die Verkäuferin Geld unterschlagen hat, habe der Geschäftsführer der Bäckereikette vor Gericht jedoch nicht liefern können. Stattdessen habe er auf die Detektive verwiesen. Diese seien aber vor Gericht nicht zu Wort gekommen, "weil ihre Aussagen einem unzulässigen Ausforschungsbeweis gleichgekommen wären". "Ein Chef muss schon konkret sagen können, auf welchen Sachverhalt er seine Kündigung stützt. Er kann das nicht auf andere abwälzen", zitiert das Blatt eine Anwältin.

      Scharfe Kritik am Urteil im Fall Emmely
      Erst am Dienstag hatte das Landesarbeitsgericht Berlin in sogenannten Fall Emmely die fristlose Entlassung einer Supermarkt-Kassiererin nach mehr als 30 Jahren für wirksam erklärt. Barbara E. hatte nach Ansicht des Gerichts zwei Pfandbons von Kunden über 48 und 82 Cent für sich eingelöst. Das Urteil hatte für breite Kritik gesorgt. Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) bezeichnete es als "barbarisch" und "asozial". t-online

      :cool:
      Avatar
      schrieb am 28.02.09 13:34:58
      Beitrag Nr. 97 ()
      :cool:
      Gekündigte Kassiererin geht vor Verfassungsgericht
      Berlin (dpa/bb) - Wegen 1,30 Euro hat sie ihre Stelle verloren - nun will die Berliner Supermarkt-Kassiererin vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Der Anwalt der 50-Jährigen kündigte am Freitag den Gang nach Karlsruhe an. Die Frau war nach mehr als 30 Jahren gekündigt worden, weil sie zwei Pfandbons über 48 und 82 Cent unterschlagen haben soll. Das Berliner Landesarbeitsgericht erklärte die fristlose Kündigung am Dienstag für rechtens (Az.: 7 Sa 2017/08). Die Bedeutung und Tragweite der Grundrechte der Kassiererin seien verkannt worden, teilte der Anwalt mit. Zugleich bot er der Kaiser's Tengelmann-Gruppe erneut einen Vergleich an.

      © Die Welt
      erschienen am 27.02.2009 um 16:48 Uhr
      Avatar
      schrieb am 01.03.09 06:59:45
      Beitrag Nr. 98 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.660.340 von Blue Max am 26.02.09 17:01:00:cool:

      @ Blue Max:

      Selbst die Springer-Presse hat gemerkt, dass hier was faul ist!


      :cool:

      Avatar
      schrieb am 03.03.09 13:12:06
      Beitrag Nr. 99 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.675.251 von Heidi_Klum am 01.03.09 06:59:45Quatsch, hier ist die Wahrheit:

      In Wahrheit habe sie natürlich nicht Pfandbons im Wert von 1,30 Euro eingelöst, sondern tatsächlich habe sie "1,3 Billionen Trillionen Euro in Form von Pfandbons unterschlagen", so Emmely. Zumindest verdächtige sie sich selbst inzwischen dieser Tat. Vermutlich, so Emmely über ihren Anwalt weiter, habe sie damit auch die weltweite Finanzkrise ausgelöst. Das tue ihr leid. In Richterkreisen wurde das späte Geständnis wohlwollend und anerkennend aufgenommen. "Endlich kommen wir in einen vernünftigen Streitwert hinein!" und "Das muss gar nicht so einfach gewesen sein, diese Bons über all die Jahre hinweg einzutippen. Eine unglaubliche Bonjongleurin!"
      Nach ihrem Geständnis, so die Richterkreise weiter, sehe es für Frau E. doch schon viel besser aus. Hoch anzurechnen sei ihr vor allem, dass sie jetzt zur Aufklärung der Finanzkrise beitrage. Zudem habe sie sich jahrelang nicht erwischen lassen, was bekanntlich schon beim Kollegen Zumwinkel als mildernder Umstand gegolten habe. Auch ihre Sozialprognose habe sich nun deutlich verbessert. "Wir haben gehört, dass sie sich vor Jobangeboten aus den ganz oberen Chefetagen nicht mehr retten kann. Wir freuen uns für Frau E.!" Alle rechnen mit einer saftigen Abfindungszahlung durch ihren ehemaligen Arbeitgeber.:p
      Avatar
      schrieb am 03.03.09 16:19:42
      Beitrag Nr. 100 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.689.008 von Doppelvize am 03.03.09 13:12:06:laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 03.03.09 17:00:26
      Beitrag Nr. 101 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.673.410 von Heidi_Klum am 28.02.09 13:34:58Wird das gleiche Urteil geben wie im sogenannten Bienenstich-Verfahren.

      Diese Dame will den Fall doch nur für sich nutzen.
      Avatar
      schrieb am 03.03.09 19:04:32
      Beitrag Nr. 102 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.690.849 von Sexus am 03.03.09 17:00:26Diese Dame will den Fall doch nur für sich nutzen. :keks:

      Du hast dir dein Weltbild über die Menschen des einfachen Volkes anscheinend durch Sendungen des Unterschichtenfernsehens und Artikeln der Blödzeitung erschaffen.
      Avatar
      schrieb am 04.03.09 00:26:32
      Beitrag Nr. 103 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.689.008 von Doppelvize am 03.03.09 13:12:06:laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 04.03.09 00:30:20
      Beitrag Nr. 104 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.663.192 von Allokation am 26.02.09 23:06:46es ist echt krass!
      Avatar
      schrieb am 04.03.09 01:20:32
      Beitrag Nr. 105 ()
      Der Kummer und die Aufregung sind völlig ohne Auswirkungen auf ihre beachtliche Leibesfülle geblieben, sonst nimmt man doch immer an, daß die Leute tierisch abnehmen, wenn sie Sorgen haben. Scheint bei ihr anders zu sein. Mich beruhigt vor allem, daß sie von Hartz-IV nicht verhungert ist, da hört man ja die übelsten Geschichten, das Geld soll nicht mal für die Ernährung reichen, die Hartzler müssen sich in kirchlichen Suppenküchen versorgen lassen, wenn sie nicht verhungern wollen. Armes Deutschland, wie tief bist du gesunken. Früher beim Kaiser gabs sowas nicht, da hatte jeder Arbeit, die anderen waren Soldaten. Und die Frauen mußten nicht bei Kaisers an der Kasse stehen, die standen am Herd. Da war die Welt noch rund und nicht eckig wie heute.
      Avatar
      schrieb am 04.03.09 07:53:17
      Beitrag Nr. 106 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.694.593 von Sozialphysiker am 04.03.09 01:20:32Früher beim Kaiser gabs sowas nicht, da hatte jeder Arbeit, die anderen waren Soldaten. Und die Frauen mußten nicht bei Kaisers an der Kasse stehen, die standen am Herd. Da war die Welt noch rund und nicht eckig wie heute.

      Respekt, Respekt ! In deinem hohen Alter schreibst du noch.
      Da ist dein Bild von der berufstätigen Frau schon verständlich !
      Avatar
      schrieb am 04.03.09 08:39:06
      Beitrag Nr. 107 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.694.797 von Ballyclare am 04.03.09 07:53:17:D
      Avatar
      schrieb am 04.03.09 11:36:33
      Beitrag Nr. 108 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.692.019 von Astroem am 03.03.09 19:04:32Ich finde es perfide, wenn eine erwiesene Kriminelle nun in die Opferrolle schlüpfen will und gemeinsam mit ihrem Anwalt versucht, Kapital für sich daraus zu schlagen.

      Genau das tun diese Personen nämlich.

      Das geht los bei den Spenden und endet wahrscheinlich bei einem Buch.
      Avatar
      schrieb am 04.03.09 11:39:14
      Beitrag Nr. 109 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.694.593 von Sozialphysiker am 04.03.09 01:20:32:D
      Avatar
      schrieb am 04.03.09 12:24:13
      Beitrag Nr. 110 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.696.514 von Sexus am 04.03.09 11:36:33#108 Kriminell bei 1,30€:confused:

      Okay, geklaut ist geklaut....

      Wenn ich mir überlege das Steuerhinterzieher im Bundestag sitzen, oder saßen, dann sind 1,30€ Peanuts:p

      Gelle Herr Lambsdorff:D
      Avatar
      schrieb am 04.03.09 13:17:19
      Beitrag Nr. 111 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.696.968 von Doppelvize am 04.03.09 12:24:13Richtig, geklaut ist geklaut. Die Summe ist dabei völlig irrelevant. Oder wo würdest du die Grenze ziehen wollen? Wo ist Diebstahl noch akzeptabel? Bei 1,30 Euro, bei 10,30 oder bei 103,00 Euro?
      Avatar
      schrieb am 04.03.09 13:39:23
      Beitrag Nr. 112 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.697.435 von Sexus am 04.03.09 13:17:19Ich will keine Grenze ziehen! Ich wollte damit nur andeuten wie ungerecht es zugeht! Die eine klaut 1,30€ und verliert den Job. Der nächste hinterzieht tausende von Euro und dem passiert nichts, und kriegt noch Diäten obendrauf...

      P.S. Ein Elektromonteur fährt in Arbeitsklamotten nach Hause und vergisst einen Kabelbinder... Diebstahl:confused:;)
      Avatar
      schrieb am 04.03.09 14:04:27
      Beitrag Nr. 113 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.697.624 von Doppelvize am 04.03.09 13:39:23Du hast aber eine Grenze gezogen. Du hast impliziert, daß die Kündigung wegen des Diebstahl von 1,30 Euro unverhältnismäßig sei.

      ich möchte auch mal konkrete Gegenbeispiele haben und nicht nur "der eine hinterzieht tausende und kriegt noch Diäten oben drauf"!

      Nehmen wir Zumwinkel vorweg. Der Mann hat Steuern hinterzogen und wurde erwischt. In den Medien erfolgte eine regelrechte Hetze gegen den Mann. Manche hätten ihn womöglich am liebsten auf einem Scheiterhaufen gesehen. Dann wäre man nach Hause gegangen, um zu schauen, ob die nette Nachbarin, die einem für ein paar Euro beim Putzen hilft, auch alles richtig aufgeräumt hat.
      Avatar
      schrieb am 04.03.09 17:56:27
      Beitrag Nr. 114 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.697.435 von Sexus am 04.03.09 13:17:19:cool:

      Hallo Sexus!
      Aus deinen Beiträgen kann mann klar "raus"lesen, dass du ein sehr armes adoleszentes Würstchen bist.


      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 04.03.09 18:56:12
      Beitrag Nr. 115 ()
      ...demnach hätte man nach dem aufgedeckten Tageseldskandal bei den EU-Parlamentariern das gesamte Parlament auf Dauer nach Hause schicken müssen.
      Oder die, die zwar die Reisekostenpauschale für Linienflug einstreichen, dann aber mit 20.- Eur Ticket nach Frankfurt-Hahn fliegen und sich dann dort vom parlamentarischen Fahrdienst (der wohl den Parlamentarier selbst nix kostet) nach Straßburg kutschen lässt.
      Avatar
      schrieb am 04.03.09 19:16:15
      Beitrag Nr. 116 ()
      Gut, daß endlich hart durchgegriffen wird! Diese klebrigen Hände der Arbeiterschaft, an denen alles hängen bleibt, waren ja nicht mehr zu ertragen. Interessant, wer sich hier solidarisiert, das können doch nur solche Leute sein, die den Diebstahl am Arbeitsplatz nicht so schlimm finden. Oder sogar Freizeitdiebe? Einige haben ja zum Klauen aufgefordert, was eine Straftat ist (§ XXX StGB). Ich hab den Paragraphen geschwärzt, um diese gedankenlosen Proleten zu schützen. Wo kein Paragraph ist, ist auch kein Richter, wie man so schön sägt. Oder sagt? ;)
      Avatar
      schrieb am 04.03.09 19:16:42
      Beitrag Nr. 117 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.700.734 von marcpeters am 04.03.09 18:56:12Ja sicher sind Kündigungen bei falschen Spesenabrechnungen möglich. Das muß aber der Arbeitgeber entscheiden. Wenn er sich das gefallen läßt, dann ist es sein Bier.

      Im übrigen würde es sicher keiner sooo lustig finden, wenn ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer den Kugelschreiber, die Packung Tempos oder einfach 2 Euro aus der Schreibtischschublade klaut.
      Avatar
      schrieb am 04.03.09 20:56:42
      Beitrag Nr. 118 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.700.912 von Sozialphysiker am 04.03.09 19:16:15ich finde Diebstahl generell schlimm, aber man sollte auch die Kirche im Dorf lassen, bei 1.30 Euro. Da gibt es "schlimmeres", was ungeahndet bleibt...und das regt mich auf. Zumal es sich hier um einen Verdacht handelt. Und wenn es sich hier tatsächlich um einen vom Kunden verlorenen Pfandbon handelt, auf dem ja noch nicht einmal Name+Adresse des Kunden vermerkt ist, dann ist das für mich nichts anderes, als wenn jemand ein 2.- Euro Geldstück auf der Straße findet.

      2.- Euro Fund :
      Fragen :
      1.) lasst ihr das Geldstück liegen, weil es euch ja nicht gehört ?
      2.) hebt ihr die Münze auf und macht euch die Mühe das zuständige Fundbüro zu suchen um sie dort abzugeben ?
      3.) noch schlimmer : ...ihr wisst sogar, wer den Taler gerade verloren hat (habt´s noch "klimpern" hören)...der rechtmäßige Besitzer hat den Verlust nicht bemerkt...macht ihr ihn darauf aufmerksam mit der sicheren Chance, das die 2.- Eur in den nächsten 2 min. Euch gehören ?
      oder wählt ihr Option 4.) und casht das "Fundgut" verstohlen ein ?
      Avatar
      schrieb am 04.03.09 23:18:37
      Beitrag Nr. 119 ()
      :cool:

      Tja, und da wäre noch Helmut Kohl!
      Bis heute hat er nicht gesagt wo der Bimbes her war.




      Was machen wir denn mit dem?


      :cool:
      Avatar
      schrieb am 05.03.09 08:30:54
      Beitrag Nr. 120 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.702.736 von Heidi_Klum am 04.03.09 23:18:37Die schlechten Karten der Mitarbeiterin :

      1. Gewerkschaftsmitglied

      2. 31 Jahre in der Firma

      3. ca' ein Drittel mehr Gehalt als Anfänger

      4. in letzter Zeit häufiger Krank

      5. Keine Erfahrung bei Aussagen vor Gericht

      6. Schlecht bezahlter Gewerkschaftsanwalt.

      7. Zeugen mit Angst um den eigenen Arbeitsplatz


      Das Ergebnis des Urteils ist klar und die Folgen wohl auch beabsichtigt. Die Hemmschwelle ein Arbeitsgericht anzurufen, ist deutlich höher geworden.


      Zur Frage von Straftaten in elitären Kreisen......
      Früher gab es einen Ehrenkodex. Da griff man zum Revolver.
      Heute greift man zum Tel. und kauft sich einen Staranwalt.
      Bzw.ein Gutachten , das man verhandlungsunfähig sei.
      Avatar
      schrieb am 05.03.09 11:21:28
      Beitrag Nr. 121 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.701.758 von marcpeters am 04.03.09 20:56:42Zu deinem 2 Euro-Beispiel: Wenn ich den Vorgang beobachte, weise ich den Besitzer darauf hin, daß er was verloren hat. Finde ich das Geldstück ohne zu wissen, wem es gehört, behalte ich es. Ich könnte es ins Fundbüro bringen mit dem selben Ergebnis, denn nach Ablauf einer bestimmten Frist gehört es mir, wenn sich der Besitzer nicht meldet. Meinst du, wegen verlorener 2 Euro geht der Besitzer zum Fundbüro? Außerdem weiß er nicht mal, wo er das Geldstück verloren hat, er kann also nicht nachweisen, daß es wirklich seins war. Und diesen ganzen bürokratischen Kram kann man abkürzen, indem man das Geldstück behält. Ich hab beides schon erlebt, also das verlorene Geldstück mit und ohne Besitzer. Anders wärs bei größeren Summen, wenn man z. B. 10.000 Euro in einer Zigarrenkiste findet. Sowas passiert ja nicht alle Tage, da wärs schon möglich, daß sich der Besitzer beim Fundbüro meldet und er könnte auch leichter nachweisen, das es seins ist. Ich weiß nicht, was ich da machen würde, hoffe aber, daß ich mich ehrlich verhalten würde, wenns mir mal passiert. Nun bin ich aber auch nicht in finanziellen Nöten. Jemand der klamm ist, wäre da schon einer großen Versuchung ausgesetzt.

      Das Beispiel paßt aber nicht, sie hat die Pfandbons ja nicht auf dem Fußboden des Geschäftes gefunden, sondern aus einem Büro entwendet. Hinzu kommt, daß der Diebstahl am Arbeitsplatz stattgefunden hat und sie Kassiererin ist, was ein besonderes Vertrauensverhältnis voraussetzt. Aber ich glaube, daß die primäre Motoivation des Arbeitgebers ihr sonstiges Verhalten war, denn sie war ja nach allem, was man hört, eine "schwierige" Mitarbeiterin. Und solche Leute feuert man natürlich bei einer sich bietenden Gelegenheit. Hätte ich als Boss auch so gemacht. Wenn sie sich nicht ständig quergestellt hätte, wären die Verantwortlichen vielleicht über den Vorfall hinweggegangen und hätten sie nur abgemahnt.
      Avatar
      schrieb am 05.03.09 11:27:54
      Beitrag Nr. 122 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.700.256 von Heidi_Klum am 04.03.09 17:56:27Aus deinen Beiträgen kann mann klar "raus"lesen, dass du ein sehr armes adoleszentes Würstchen bist.

      Und aus deinen Beiträgen kann man heraus lesen, daß du zur Sache nichts beizutragen hast und das Thema auch gar nicht objektiv erfassen kannst. Daher deine emotionale Reaktion.
      Avatar
      schrieb am 05.03.09 17:55:01
      Beitrag Nr. 123 ()
      Und hier noch ein sehr seltsamer Fall:


      Gestohlener Brötchenbelag führt zur Kündigung

      Bergkamen. Die Bergkamener Bäckerei Westermann hat einen Bäcker fristlos entlassen, weil er einen Brötchenaufstrich gestohlen und in der Backstube verzehrt haben soll. Der 26-jährige Benjamin Lassak gehörte dem Betriebsrat an und war der Geschäftsführung ein Dorn im Auge.

      Ein 26-jähriger Bäcker ist fristlos gekündigt worden, weil er einen Brötchenaufstrich gestohlen und in der Backstube verzehrt haben soll. Das sagt sein Arbeitgeber, die Bergkamener Bäckerei Westermann.
      Der 26-jährige Benjamin Lassak gehörte dem Betriebsrat an und war der Geschäftsführung ein Dorn im Auge, behauptet die Gewerkschaft Nahrung-Gaststätten-Genuss (NGG). „Dieser Diebstahl war nur ein Vorwand, um einen unbequemen Mitarbeiter loszuwerden”, sagt Gewerkschaftssekretär Manfred Sträter. Der so genannte Hirtenfladenbelag - also Öl mit Kräutern - koste lediglich ein paar Cent, könne kein Kündigungsgrund sein.
      Das Unternehmen Westermann ist laut NGG bei seinen über 300 Beschäftigten nicht nur für Lohndumping bekannt, sondern auch für seine Haltung zum Betriebsrat. Dieser wurde erst vor einem Jahr unter großen Schwierigkeiten gegründet. Die Mehrheit des Betriebsrates ist nach Angaben Sträters mit geschäftsleitungsnahen Beschäftigten besetzt. Die Minderheit sind NGG-Mitglieder und denen „wird das Leben schwer gemacht”. Wie auch Benjamin Lassak zu berichten weiß. „Ich musste ständig ins Büro. Zum Beispiel, weil ich einen Handfeger falsch hingestellt hatte.”
      26-Jähriger seit September arbeitslos
      Nächsten Dienstag wird sein Fall das Arbeitsgericht Dortmund beschäftigen. Benjamin Lassak wird dann erzählen, was am 18. September 2008 geschah. Als er um 5 Uhr die Frühschicht antrat, um wie gewohnt Plunder herzustellen, ahnte er noch nichts. Als er um 10 Uhr zum Personalgespräch ins Büro von Prokurist Miodrag Zecevic gerufen wurde, änderte sich das schlagartig. Dort erfuhr er, dass er zunächst ein Brötchen gestohlen und dieses mit einem ebenfalls gestohlenen Belag gegessen haben solle. „Ich war geschockt. An der Geschichte stimmte nichts. Aber ich war meinen Job los”, sagt der Bergkamener. Lassak musste seinen Spind räumen. Als er am nächsten Tag erneut seine Arbeitskraft anbieten wollte, wurde ihm verboten, dass Betriebsgelände zu betreten.
      Seitdem ist er arbeitslos und hofft, dass die Kündigung zurückgenommen wird. „Tatsache ist: Er hat das Brötchen bei Westermann gekauft”, sagt Manfred Sträter. Selbst der gegnerische Anwalt habe das inzwischen eingeräumt. Daher geht es nur noch um den vielleicht Belag. Die Firma Westermann wollte sich gestern während des laufenden Verfahrens nicht äußern.

      WAZ - Online, 05.03.2009
      http://www.derwesten.de/nachrichten/2009/3/5/news-113393200/…

      Nach Meinung einzelner Realitätsfremder ist auch dieser Betrüger bestimmt wieder zu Recht entlassen worden. Und sich dann aber über Individuen empören, die den Holocaust leugnen. Bitte endlich aufwachen!!!
      Avatar
      schrieb am 05.03.09 18:03:58
      Beitrag Nr. 124 ()
      Und hier noch ein Kommentar eines Lesers zu dem Artikel:

      "Ich bin im letzten Jahr ebenfalls fristlos entlassen worden und habe nächste Woche meinen Termin vor dem Arbeitsgericht.

      Ich wurde ebenfalls unter perfiden Unterstellungen entsorgt. Um sich vor der Abfindung zu drücken wird die Aktion als "fristlos" absolviert. Natürlich läuft alles über den Anwalt, aber alle Zeugen die für mich aussagen könnten, arbeiten noch in dieser Firma und werden massiv unter Druck gesetzt. Demnach sind meine Chancen also sehr gering. Finanziell steht mir das Wasser bis zum Hals, da ich die ersten 3 Monate kein Arbeitslosengeld bekommen habe und mehr o. weniger an meine Ersparnisse gehen musste - Sinngemäßes Zitat der Arge: "Die Kündigung kommt doch sicherlich nicht von ungefähr!". An soziale Gerechtigkeit glaube ich nicht mehr. Wieso auch? Ich habe mich über 15 loyale Jahre für diese Firma gerade gemacht und alles (Privatleben, Gesundheit etc.) dafür in den Hintergrund gestellt. Sollte ich den Prozeß verlieren, dann habe in der Zukunft ein großes Problem. Keine Abfindung, kein vernünftiges Arbeitszeugnis, absoluter Rufmord meiner Person, da ich in der Branche nie wieder unterkommen würde.

      Gerechtigkeit? Ehre?
      Soziale Verantwortung?
      Moralische Verpflichtung?

      An diese Dinge glaube ich nicht mehr..."

      WAZ - Online, 05.03.2009
      http://www.derwesten.de/nachrichten/2009/3/5/news-113393200/…
      Avatar
      schrieb am 05.03.09 18:17:04
      Beitrag Nr. 125 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.708.010 von Astroem am 05.03.09 17:55:01"Die Bergkamener Bäckerei Westermann hat einen Bäcker fristlos entlassen, weil er einen Brötchenaufstrich gestohlen und in der Backstube verzehrt haben soll. Der 26-jährige Benjamin Lassak gehörte dem Betriebsrat an und war der Geschäftsführung ein Dorn im Auge."

      Ständig werden Gewerkschaftsaktivisten beim Klauen erwischt! Wollen die damit die Enteignung der vermeintlichen Ausbeuter in die eigene Hand nehmen? Oder sind dort nur überproportional viele Gauner vertreten? :D
      Avatar
      schrieb am 05.03.09 18:27:33
      Beitrag Nr. 126 ()
      Außer dummen Sprüchen bekommst du hier wirklich nichts mehr auf die Reihe
      Aber da bin ich ja nicht der erste bei w:o, der das feststellt.
      Werde dich jetzt auf ignore setzen, solange bis ich vielleicht aus den Beiträgen anderere User erkennen kann, dass du dich gebessert hast.
      Avatar
      schrieb am 05.03.09 18:29:22
      Beitrag Nr. 127 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.704.530 von Sozialphysiker am 05.03.09 11:21:28@physiker :

      ...wenn den Bon ein Kunde -namenlos- verloren hat ist es in meinen Augen kein Diebstahl am Arbeitgeber, sondern höchstens eine Unterschlagung zu Lasten des Kunden. Der MA macht sich einer Unterschlagung schuldig...gibt er den Bon beim Vorgesetzten ab und die 1.30 Eur wandern in das Betriebsvermögen, so ist das ebenso eine Unterschlagung, diesmal des AG zu Lasten des Kunden.

      Der AN, der "gewissenhaft" diesen Pfandbon abliefert und u.U. recherchieren kann, was danach damit geschieht (simpelster Weg die Entsorgung in der Ablage "rund"), müßte dann im Gegenzug die Möglichkeit haben gegen den eigenen Arbeitgeber ein Strafverfahren wg. Unterschlagung anstrengen zu können. Das Urteil daraus müßte -um einigermaßen dem wirtschaftlichen Schicksal eines wg. 1.30 Eur gekündigten MA gerecht zu werden- eine Strafzahlung des AG von min. 10.000.- Eur generieren. Je nach finanzieller Situation des AG eigentlich noch "milde".
      Avatar
      schrieb am 05.03.09 18:30:07
      Beitrag Nr. 128 ()
      #125 von Sozialphysiker 05.03.09 18:17:04 Beitrag Nr.: 36.708.243
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      Avatar
      schrieb am 05.03.09 19:03:16
      Beitrag Nr. 129 ()
      ...so läuft das dann in der anderen Kampfklasse :

      Deka-Bank
      Händler suspendiert
      Die Finanzmarktsparte der Deka-Bank kommt nicht zur Ruhe. Der Fondsdienstleister der Sparkassen bestätigte, dass zwei Wertpapierhändler vom Dienst suspendiert worden seien. Medien berichten, die Händler hätten in die eigene Tasche gewirtschaftet. Jetzt hat eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Geschäfte entdeckt.

      ...da wird bei "Verdacht" nicht fristlos entlassen, sondern erst einmal "suspendiert".
      Avatar
      schrieb am 05.03.09 19:38:47
      Beitrag Nr. 130 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.708.368 von marcpeters am 05.03.09 18:29:22@marc

      Der Bon wurde (von irgendjemand) gefunden und in einem Büro aufbewahrt, falls sich der Kunde, der ihn verloren hat, meldet. Das ist normal. Dann hat die Dicke den Bon gemopst und ihn bei einem Personaleinkauf eingelöst, so jedenfalls die Aussagen der Zeugen, denen beide Gerichte Glauben geschenkt haben. Das ist juristisch ein Diebstahl, sie hat den Bon ja nicht selbst gefunden und er befand sich auch nicht in ihrer "Obhut".

      Klar ist das irgendwie bizarr, zumal der Bon da wohl schon länger lag und der rechtmäßige Eigentümer sich vermutlich nie gemeldet hätte. Hätte sie den nicht eingelöst, hätte das ein anderer getan oder der Bon wäre vernichtet worden und die 1,30 € wären damit indirekt in die Kaisers-Kasse gewandert. Zum Fundbüro hätte den wohl niemand gebracht.Das ist so ähnlich wie mein o. a. Beispiel mit den 2 Euro, wenn man sie findet und nicht weiß, wer sie verloren hat.

      Nur hat ihr Fall einen anderen Rahmen, sie hat das innerhalb des Betriebes gemacht und da ist sowas wesentlich heikler als auf "freier Wildbahn". Wenn jemand sich ständig gegen den Arbeitgeber stellt, dann sollte er vorsichtiger sein. So sind nunmal die Regeln. Aber anscheinend sind die klauenden Gewerkschaftler zu blöd, um das zu verstehen.
      Avatar
      schrieb am 05.03.09 19:41:09
      Beitrag Nr. 131 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.708.375 von Astroem am 05.03.09 18:30:07Sehr schön! Von dort werde ich in Zukunft verschont, was die üblichen Pöbeleien und Nölereien angeht. Hat ja etwas gedauert, aber Hartnäckigkeit führt irgendwann zum Erfolg. :D
      Avatar
      schrieb am 05.03.09 19:42:34
      Beitrag Nr. 132 ()
      Der Bon wurde (von irgendjemand) gefunden und in einem Büro aufbewahrt, falls sich der Kunde, der ihn verloren hat, meldet. Das ist normal. Dann hat die Dicke den Bon gemopst und ihn bei einem Personaleinkauf eingelöst....

      Das wiederum ist/wäre natürlich ein etwas anderer Sachverhalt.
      Avatar
      schrieb am 05.03.09 22:19:38
      Beitrag Nr. 133 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.708.723 von marcpeters am 05.03.09 19:03:16...so läuft das dann in der anderen Kampfklasse :

      Deka-Bank
      Händler suspendiert
      Die Finanzmarktsparte der Deka-Bank kommt nicht zur Ruhe. Der Fondsdienstleister der Sparkassen bestätigte, dass zwei Wertpapierhändler vom Dienst suspendiert worden seien. Medien berichten, die Händler hätten in die eigene Tasche gewirtschaftet. Jetzt hat eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Geschäfte entdeckt.

      ...da wird bei "Verdacht" nicht fristlos entlassen, sondern erst einmal "suspendiert".


      Beib mal ruhig. Wenn die Fondshändler in die eigene Tasche gewirtschaftet haben, werden die nicht nur entlassen, sondern kriegen ein Strafverfahren an den Hals.
      Die beiden trifft eine viel gröbere Keule als die liebe Kassierin.
      :)
      Avatar
      schrieb am 06.03.09 13:32:28
      Beitrag Nr. 134 ()

      titanic
      Avatar
      schrieb am 06.03.09 13:36:43
      Beitrag Nr. 135 ()
      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 07.03.09 14:28:41
      Beitrag Nr. 136 ()
      Auch am vergangenen Donnerstag (05.03.09) Thema in Panorama:

      Rausschmiss wegen Kleinigkeiten - wenig Schutz für Arbeitnehmer

      Filmbeitrag unter http://daserste.ndr.de/panorama/media/panorama202.html
      Avatar
      schrieb am 07.03.09 14:33:16
      Beitrag Nr. 137 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.721.839 von Astroem am 07.03.09 14:28:41War die dicke Mopserin auch mal wieder vor der Kamera?
      Avatar
      schrieb am 09.03.09 08:37:42
      !
      Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de
      Avatar
      schrieb am 09.03.09 09:01:29
      Beitrag Nr. 139 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.726.571 von Heidi_Klum am 09.03.09 08:37:42War bestimmt eine schicke Französin und nicht so ein Moppelchen wie bei uns. Anders kann ich mir das Urteil nicht erklären.
      Avatar
      schrieb am 09.03.09 11:39:52
      Beitrag Nr. 140 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.726.669 von Sozialphysiker am 09.03.09 09:01:29Das Urteil erklärt sich doch ganz leicht.
      Unsere Emmily ist schuldig. Bei der französische Emmily gab es anscheinend berechtigte Zweifel.
      Sie vermute, dass ihr Ex-Mann, der ihre Rabattkarte nach der Scheidung behalten hatte, diese ohne ihr Wissen weiter benutzt habe

      Daher sollte man die beiden Frauen auch nicht vergleichen. Die eine ist eine anständige Kassiererin, und die andere hat gemopst.

      :)
      Avatar
      schrieb am 09.03.09 11:41:51
      Beitrag Nr. 141 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.727.734 von diggit am 09.03.09 11:39:52Na gut, so kann man es auch sehen. ;)
      Avatar
      schrieb am 09.03.09 14:33:41
      Beitrag Nr. 142 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.727.734 von diggit am 09.03.09 11:39:52:cool:

      Liebster diggit!

      Den Beweis liefern "zwei" Kolleginnen die zufällig an "einer" Kasse sich befanden, als Emmely die Bons einlöste.

      Diese beiden Kolleginen waren gewerkschaftlich nicht tätig.

      Wenn du aber dabei warst, dann melde dich bitte als Zeuge

      :cool:
      Avatar
      schrieb am 09.03.09 14:47:52
      Beitrag Nr. 143 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.729.048 von Heidi_Klum am 09.03.09 14:33:41Wahrscheinlich eine Verschwörung der Fitmaurer und Schlankuminaten, die es weltweit auf die Dicken abgesehen haben. ;)

      Der Drops ist gelutscht, die Sache ist entschieden, rien ne va plus.
      Avatar
      schrieb am 09.03.09 15:56:04
      Beitrag Nr. 144 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.729.201 von Sozialphysiker am 09.03.09 14:47:52:cool:

      @ Sozialphysiker: Sagt dir Kausalität etwas?

      Und hier ganz frisch von t-online:


      Kündigung wegen geklauten Brotbelags

      Erneut beschäftigt ein angeblicher Minidiebstahl die deutsche Justiz. Vor dem Arbeitsgericht in Dortmund geht es an diesem Dienstag um zwei Bäcker aus dem westfälischen Bergkamen, die ihre Frühstücksbrötchen unerlaubt mit einem pikanten Belag aus dem Eigentum der Backstube bestrichen haben sollen.

      Die Bergkamener Bäckerei-Kette hatte den beiden daraufhin im Spätsommer vergangenen Jahres fristlos gekündigt. Nachdem eine gütliche Einigung gescheitert ist, klagen die entlassenen Mitarbeiter nun vor dem Arbeitsgericht.

      Kündigung wegen 1,30 Euro
      Die Kündigung wegen scheinbarer Lappalien scheint kein Einzelfall zu sein. Vor knapp zwei Wochen hatte das Berliner Landesarbeitsgericht die fristlose Kündigung einer Kassiererin aus Berlin für rechtens erklärt, die zwei Pfandbons im Gesamtwert von 1,36 Euro unterschlagen haben soll. Zuvor war der Fall einer Kassiererin vom Bodensee bekannte geworden, die wegen einer angeblichen Unterschlagung von Bons im Gesamtwert von 1,30 Euro gekündigt worden war.


      Brotbelag lediglich "abgeschmeckt"
      Der Geschäftsführer der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten in der Region Dortmund, Manfred Sträter, verteidigt die Bäcker: "Hier kann man überhaupt nicht von Diebstahl reden." Die Männer hätten den Brotbelag mit selbst gekauften Brötchen während der Produktion lediglich abgeschmeckt, als der Geschäftsleiter in der Backstube erschien.


      Betriebsräte entsorgen
      Die Gewerkschaft vertritt vor Gericht einen der gekündigten Mitarbeiter (26), der gleichzeitig Betriebsratsmitglied war. Darin sieht Sträter den eigentlichen Grund der Entlassung. Er wirft der Firma vor, "die Betriebsräte entsorgen" zu wollen. Auch die gekündigte Kassiererin vom Bodensee war Betriebsrätin gewesen.



      :cool:
      Avatar
      schrieb am 09.03.09 16:18:58
      Beitrag Nr. 145 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.708.723 von marcpeters am 05.03.09 19:03:16na das ist doch logisch, dass das so passiert...allerdings muss der ag innerhalb von 14 tagen nach entdeckung spätestens fristlos oder hilsweise fristgemäss kündigen..die verbleibende zeit wird für recherchen genutzt...

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 09.03.09 16:20:54
      Beitrag Nr. 146 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.729.830 von Heidi_Klum am 09.03.09 15:56:04die arbeitsgerichte entscheiden immer weniger zugunsten der an...das blatt wendet sich...jahrelang war es anders...

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 09.03.09 17:13:35
      Beitrag Nr. 147 ()
      irgendwie kann ich beide seiten verstehen:

      wegen der kleinigkeit jemanden, der jahrelang treue dienste geleistet hat, zu entlassen, fand ich zunächst auch ziemlich heftig.
      auf der anderen seite: ich habe zum beispiel eine haushaltshilfe angestellt (bevor dumme sprüche kommen: alles offiziell angemeldet). wenn die einen euro, den ich herumliegenlassen habe, einstecken würde, hätte ich auch kein vertrauen mehr zu ihr. wer weiss, was sie als nächstes einsteckt oder in welchen ecken sie rumschnüffelt.... :rolleyes:

      wie sagte oma schon:

      wer einmal lügt, dem glaubt man nicht. auch wenn er dann die wahrheit spricht.
      Avatar
      schrieb am 09.03.09 17:25:33
      Beitrag Nr. 148 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.730.473 von greatmr am 09.03.09 17:13:35:cool:

      Warum fällt mir da sofort Roland Koch ein?

      :confused:
      Avatar
      schrieb am 09.03.09 18:20:11
      Beitrag Nr. 149 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.729.830 von Heidi_Klum am 09.03.09 15:56:04"Sagt dir Kausalität etwas?"

      Aber ja doch, wenn jemand klaut, ist das die Ursache (causa) und die Wirkung ist seine Kündigung, wenn er entdeckt wird.
      Avatar
      schrieb am 09.03.09 18:27:39
      Beitrag Nr. 150 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.731.090 von Sozialphysiker am 09.03.09 18:20:11:cool:

      gääääääääääääääääääääääääääääähn!

      Du willst dich im Kreis drehen - bitteschön!

      :cool:
      Avatar
      schrieb am 09.03.09 18:28:22
      Beitrag Nr. 151 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.731.090 von Sozialphysiker am 09.03.09 18:20:11:cool:
      .....und da fällt mir noch was ein:

      » Emmely wird gefeuert – aber den Althaus wollen sie behalten!«

      :cool:
      Avatar
      schrieb am 09.03.09 18:30:28
      Beitrag Nr. 152 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.731.161 von Heidi_Klum am 09.03.09 18:28:22Der hat ja auch nicht geklaut, ist ein ehrlicher Mann.
      Avatar
      schrieb am 09.03.09 18:55:24
      Beitrag Nr. 153 ()
      :confused:

      Deine deutung von ursache und wirkung ist wie das drehen von locken auf einer glatze oder das ziehen eines scheitels bevor deinem opfer überhaupt haare gewachsen sind.

      warum???

      Weil es ein sogenanntes vertrauensverhältnis ( was soll das eigentlich sein?
      ähnlich einem vertrauenverhältnis zwischen schlachtschein und schlachter?? grübel...)
      zwischen menschen mit natürlichen unterschiedlichen interessen und sozialen rangordnungen naturgegeben und gewollt niemals geben kann.

      Wenn es denn tatsächlich zu meiner verwunderung und entgegen aller meiner eigenen lebenserfahrungen als arbeitgeber so etwas wie ein auf vertrauen beruhendes system geben sollte, dann könnte man getrost auf kontrollsysteme jeglicher art verzichten.

      nun beweist gerade der arbeitgeber dieser armen sogenannten mitarbeiterin exemplarisch, dass er selber an einem auf vertrauen basierenden arbeitsverhältnis nicht nur kein interesse hatte,sondern dieses auch noch öffentlich unter dem jubel solcher humanisten wie du öffentlich abschaffen durfte.

      Ich selber bin übrigens immer wie selbstverständlich davon ausgegangen, dass meine mitarbeiter mich sowohl bei reisekostenabrechnungen als auch bei arbeitsstunden und beim mitgehen lassen von material beschummelten.
      Ich habe dies u.a. deshalb innerlich schmunzelnd stillscheigend toleriert, weil mich diese überaus fähigen und willigen mitarbeiter selber sehr wohlhabend gemacht haben und sie in ihrer position oder ranordnung lediglich im grunde nur etwas als ausgleich ihrer hoffnungslosen position ihre gemütslage etwas durch schummeln verbessert haben oder ihren frust damit kompensieren durften, um dann als entschädigung und ausgleich und wohl auch als entschädigung dann für ihr frevelhaftes tun umso mehr für mich ranzuklotzen.

      Wie gesagt, es hat niemanden geschadet und den seelenfrieden aller beteiligten blieb zum wohle des ganzen befriedigt.

      Ich würde immer wieder so handeln..., schlicht und einfach deswegen, weil es sehr erfolgreich für alle war..
      Avatar
      schrieb am 09.03.09 19:14:08
      Beitrag Nr. 154 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.731.367 von Nannsen am 09.03.09 18:55:24Redest du mit mir, Nannsen?
      Avatar
      schrieb am 09.03.09 19:21:22
      Beitrag Nr. 155 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.731.525 von Sozialphysiker am 09.03.09 19:14:08:confused:

      nein,nur mit mir selber.... alles andere wäre m.e. hoffnungslos..
      Avatar
      schrieb am 09.03.09 19:22:15
      Beitrag Nr. 156 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.731.588 von Nannsen am 09.03.09 19:21:22Dann ist ja gut, ich hab schon einen Schreck bekommen.
      Avatar
      schrieb am 09.03.09 19:28:59
      Beitrag Nr. 157 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.731.367 von Nannsen am 09.03.09 18:55:24Wenn man ein Kuckucksei im Nest hat, sei es selbst eingestellt oder geerbt, wird halt bei geringsten Verstössen mit der vollen Breitseite geschossen. Da gibt es wenig zu diskutieren. Scheinbar sind Manche einfach nicht fähig zu merken, dass sie auf der internen Abschussliste stehen. Pech gehabt.

      Gruß, Bulli
      Avatar
      schrieb am 09.03.09 19:39:02
      Beitrag Nr. 158 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.731.646 von Bulli1929 am 09.03.09 19:28:59:confused:

      Wenn du mit dem kuckucksei evtl. einen hoffnungslosen versager als sogenannten vorgesetzten meinen solltest, dann würde ich dir zustimmen. Leider lassen sich diese figuren erfahrungsgemäß selbst von sehr viel fähigeren untergebenen leider nur selten abschießen.

      Dies erklärt dann auch gleich unsere hoffnugslose misere in staat und gesellschaft..;)
      Avatar
      schrieb am 09.03.09 19:41:38
      Beitrag Nr. 159 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.731.731 von Nannsen am 09.03.09 19:39:02Es gibt ja nicht nur hoffnungslose Vorgesetzte...
      Avatar
      schrieb am 09.03.09 19:50:24
      Beitrag Nr. 160 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.731.646 von Bulli1929 am 09.03.09 19:28:59Genau so ist es, wer sich im Betrieb stets querstellt, sollte sich peinlichst genau an die Regeln halten. Aber sowas kapieren Gewerkschaftler nicht, das geht über ihren Horizont.
      Avatar
      schrieb am 09.03.09 20:50:06
      Beitrag Nr. 161 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.731.799 von Sozialphysiker am 09.03.09 19:50:24:confused:

      Sehr gut, dass erklärt mir dann auch gleichzeitig noch schlüssig, warum wir als staatsbürger, damit souverän und in der funktion eines arbeitgebers unsere gewählten und bezahlten volksvertreter als unsere eigenen bezahlten angestellten betrügen und stehlen lassen, was die lobbyisten und die geneigte industrie an schmiergeldern hergibt.

      Wenn einer unserer hochbezahlten angestellten volksvertreter beim verkaufen seines volkes und beim betrügen unsererselbst einmal

      ( besser mehrmals oder regelmäßig)

      erwischt wird, dann wird er deswegen selbstverständlich nicht etwa entlassen oder abgewählt, nein,nein, wo kämen wir denn da hin, dafür haben wir nun mal notwendigerweise die kleinen herzigen max. 1,30 Euro bauernopfer,mit denen sich das gemeine volk identifizieren und wohllüstig bis schadenfreudig abreagieren darf.

      Unsere eigenen volksvertreter läßt man nicht nur gewähren, denn dieses auf gegenseitiges vertrauen basierendes verhalten ist lediglich genau so, wie wir uns dies beim anheuern dieser ehrenmänner, unserer aller staatsdiener, genauso voegestellt haben.

      Sie verhalten sich unseren erwartungen entsprechend, indem sich niemand dieser ehrenmänner jemals quergestellen wird.
      Avatar
      schrieb am 09.03.09 21:38:14
      Beitrag Nr. 162 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.732.302 von Nannsen am 09.03.09 20:50:06Redest du mit mir, Nannsen? :confused:
      Avatar
      schrieb am 09.03.09 21:49:11
      Beitrag Nr. 163 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.732.691 von Sozialphysiker am 09.03.09 21:38:14:confused:


      nööö,wie kommst du darauf?? Sinnlose gesprächeversuche ich mir zu ersparen...;)
      Avatar
      schrieb am 09.03.09 21:51:39
      Beitrag Nr. 164 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.732.770 von Nannsen am 09.03.09 21:49:11Ach so, ich hab schon Angst bekommen.
      Avatar
      schrieb am 09.03.09 22:42:44
      Beitrag Nr. 165 ()
      :cool:


      Sozialphysiker

      dir geht es nicht um die Sache, du behandelst dich!


      Arme Wurst!
      Avatar
      schrieb am 09.03.09 23:45:45
      Beitrag Nr. 166 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.731.588 von Nannsen am 09.03.09 19:21:22#155
      :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 09.03.09 23:50:50
      Beitrag Nr. 167 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.731.799 von Sozialphysiker am 09.03.09 19:50:24...kommt ganz darauf an, warum und in welcher Weise man sich querstellt. Kollegiale Quersteller kotzen mich an. Systemische hingegen -wenn es offensichtlichen Schwachsinn und Gemobbe im Betrieb gibt und die Abteilung eher wie ein Kindergarten anmutet als wie eine Ansammlung erwachsener, gebildeter Menschen- heiße ich herzlich willkommen ;)
      Avatar
      schrieb am 10.03.09 07:44:29
      Beitrag Nr. 168 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.733.473 von marcpeters am 09.03.09 23:50:50Naja, dann hast du sowas immer nur aus dem Blickwinkel des Arbeitnehmers "unten" erlebt. Da kann man natürlich schön den Hobbyrevolutionär spielen, zumal man das deutsche Arbeitsrecht im Rücken hat. Aber wenn jemand Führungsverantwortung hat, ist der ja nicht der böse Chef, der alles bestimmt, sondern auch nur ein ganz normaler Arbeitnehmer, der selbst einen Chef über sich hat, der u. U. auf ihn Druck ausübt. Sowas wird in der Reihen der Hobbyrevolutionäre gern vergessen. Wie wenig objektiv deine Meinung dazu ist, sieht man an deiner Äußerung zu "kollegialen Querstellern". Warum muß sich der Arbeitnehmer eigentlich primär an den Kollegen ausrichten? Die bezahlen ihn nicht. Selbstverständlich sollen die Kollegen untereinander auskommen, aber Loyalität gegenüber dem Arbeitgeber geht vor Solidarität gegenüber Kollegen, jedenfalls meistens und im Rahmen der Gesetze, versteht sich. Du scheinst das anders zu sehen:

      "Kollegiale Quersteller kotzen mich an. Systemische hingegen -wenn es offensichtlichen Schwachsinn und Gemobbe im Betrieb gibt und die Abteilung eher wie ein Kindergarten anmutet als wie eine Ansammlung erwachsener, gebildeter Menschen- heiße ich herzlich willkommen."

      Mobbing (vor allem unter Kollegen) kommt häufiger vor als du denkst und "Schwachsinn" ist vor allem in großen Organisationen auch nicht gerade selten, das liegt in der Natur bürokratischer Organisationen. Und was wie ein Kindergarten anmutet, ist reine Ansichtssache. Wenn sich nun jeder, der etwas an seinem Betrieb auszusetzen hat, "systemisch" querstellt, leidet die Arbeit derart darunter, daß man den Laden gleich zumachen kann.

      Zum Glück ist das nicht so, die vernünftigen Arbeitnehmer sind in der Mehrzahl. Und angesichts der wirtschaftlichen Lage in Deutschland werden immer mehr Arbeitnehmer kapieren, daß es sich nicht lohnt, seinen privaten Klassenkampf am Arbeitsplatz auszufechten. Dies auch wegen Emmely, die ihren Fall dankenswerterweise so publik gemacht hat, das es jeder mitbekommen hat. Wer fliegt schon gerne wegen einer Lapalie?
      Avatar
      schrieb am 10.03.09 07:47:33
      Beitrag Nr. 169 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.733.124 von Heidi_Klum am 09.03.09 22:42:44"dir geht es nicht um die Sache, du behandelst dich!"

      Nein, ihr versucht, die Ängste des kleinen Mannes (der kleinen Frau) in euch zu kanalisieren und ich nehm euch dabei auf den Arm. :D
      Avatar
      schrieb am 10.03.09 10:44:48
      Beitrag Nr. 170 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.733.790 von Sozialphysiker am 10.03.09 07:47:33So ist es, denn angst ist gesund und nicht nur deshalb eine notwendige fähigkeit zum überleben. Denn nur sogenannte angstreaktionen warnen uns vor bedrohlichen situationen.

      Deshalb heist wohl "kanalisieren" das aktivieren unseres vegetativen nervensystems zur erzeugung der angenehmen hochspannung zum erreichen der notwendigen energie, die wir angtsreaktionen nennen, um uns zu schützen.
      Das tröstlich und beruhigende "auf den arm nehmen" erscheint daher zwar gut gemeint, ist aber kontraproduktiv und schädlich.

      Vielleicht solltest du dies in zukunft etwas mit berücksichtigen.
      Avatar
      schrieb am 10.03.09 11:25:03
      Beitrag Nr. 171 ()
      Gerichtsstreit um Brotaufstrich-Klau: Zwei Bäcker kämpfen um ihren Job

      BERGKAMEN Erneut beschäftigt ein Minidiebstahl die deutsche Justiz. Vor dem Arbeitsgericht in Dortmund geht es am Dienstag um zwei Bäcker aus dem westfälischen Bergkamen, die ihre Frühstücksbrötchen unerlaubt mit einem pikanten Belag aus dem Eigentum der Backstube bestrichen haben sollen. Eine Kündigung folgte. Jetzt kämpfen die Zwei um ihren Job.

      http://www.halternerzeitung.de/nachrichten/nrw/art1544,50354…

      Folgt bald die Kündigung eines Buchhalters, weil er ein Blatt Papier mit privaten Notizen beschriftet hat. :D
      Avatar
      schrieb am 10.03.09 11:50:45
      Beitrag Nr. 172 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.735.286 von Pressekodex am 10.03.09 11:25:03"Die Firma betont, dass die Entscheidung gemeinsam mit dem Betriebsrat getroffen worden sei."

      Das ist höchst merkwürdig.
      Avatar
      schrieb am 10.03.09 11:51:54
      Beitrag Nr. 173 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.734.931 von Nannsen am 10.03.09 10:44:48Und jetzt hast du mich wieder nicht angesprochen, stimmts? :D
      Avatar
      schrieb am 10.03.09 11:56:57
      Beitrag Nr. 174 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.735.577 von Sozialphysiker am 10.03.09 11:50:45:confused:

      Immerhin wird durch diese rechtspraxis in zukunft jeder betriebsrat zum willfährigen hündchen der betriebsleitung, weil jederzeit jedes mitglied des betriebsrates durch z.b. auch unterschieben einer briefmarke wegen diebstahl gefeuert werden darf.

      Normalerweise wäre es deshalb zeit für einen generalstreik der gewerkschaften, um diese zukünftige selbstauflösung von gewerkschaften in den betrieben zu verhindern.
      Avatar
      schrieb am 10.03.09 12:00:37
      Beitrag Nr. 175 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.735.648 von Nannsen am 10.03.09 11:56:57Ist das jetzt das 4. mal, daß du nicht mit mir redest? ;)
      Avatar
      schrieb am 10.03.09 12:09:17
      Beitrag Nr. 176 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.735.687 von Sozialphysiker am 10.03.09 12:00:37:confused:

      Was möchtest du denn damit dokumentieren?? Grübel.....

      Das du die grundrechenart bis 4 beherrschst?
      Avatar
      schrieb am 10.03.09 12:21:11
      Beitrag Nr. 177 ()
      26-Jähriger gewinnt Prozess
      Erschienen am 10. März 2009
      Benjamin Lassak hat erfolgreich gegen seine Kündigung geklagt

      Ein 26-jähriger Bäcker aus dem westfälischen Bergkamen, der sich bei der Arbeit unerlaubt einen Brötchenbelag genommen haben soll, muss als Bäcker weiterbeschäftigt werden. Dies hat das Arbeitsgericht Dortmund am Dienstag entschieden.

      Er und ein Kollege, beide Angestellte einer Bäckerei-Kette, hatten ihre Brötchen mit dem Belag bestrichen. Das Unternehmen hatte den beiden daraufhin im Spätsommer vergangenen Jahres fristlos gekündigt. Dagegen hatte der 26-Jährige, der auch Mitglied des Betriebsrats war, geklagt.

      Berlin Kassiererin muss wegen 1,30 Euro gehen
      Thierse empört "Barbarisches Urteil"
      1,36 fehlen in der Kasse Bäckereiverkäuferin fliegt

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      Formfehler bei Kündigung
      Das Gericht entschied aus formalen Gründen. So hätte bei einer Kündigung eines Betriebsratsmitglieds der Betriebsrat gehört werden und zustimmen müssen. Die Einladung zu dieser Anhörung sei formal nicht richtig gewesen. Deshalb sei die Kündigung unwirksam. Über den Fall des Kollegen, der ebenfalls gegen seine Kündigung geklagt hatte, verhandelte das Gericht am Vormittag noch.
      Avatar
      schrieb am 10.03.09 12:23:01
      Beitrag Nr. 178 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.735.911 von Dorfrichter am 10.03.09 12:21:11Danke! Der gesunde Menschenverstand hat gesiegt.
      Avatar
      schrieb am 10.03.09 12:24:52
      Beitrag Nr. 179 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.735.932 von Pressekodex am 10.03.09 12:23:01"Das Gericht entschied aus formalen Gründen."

      Nix mit gesundem Menschenverstand. ;)
      Avatar
      schrieb am 10.03.09 12:26:10
      Beitrag Nr. 180 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.735.932 von Pressekodex am 10.03.09 12:23:01:confused:
      Das Gericht entschied aus formalen Gründen.

      na dann, wenn das bereits als ausdruck eines gesunden menschenverstandes gewertet sein soll, dann gute nacht deutschland....
      Avatar
      schrieb am 10.03.09 12:26:26
      Beitrag Nr. 181 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.735.781 von Nannsen am 10.03.09 12:09:17Nein, ich will dir damit sagen, daß du deine Selbstgespräche auch führen kannst, ohne dich an meine Postings ranzuhängen. Nur um Mißverständnisse zu vermeiden. ;)
      Avatar
      schrieb am 10.03.09 12:27:13
      Beitrag Nr. 182 ()
      Upps. Tatsächlich. :eek:
      Avatar
      schrieb am 10.03.09 12:30:18
      Beitrag Nr. 183 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.735.979 von Pressekodex am 10.03.09 12:27:13Vermutlich kommt es jetzt zu irgendeiner Einigung mit Abfindung. An seiner Stelle würde ich in so einem Laden auch gar nicht mehr arbeiten wollen.
      Avatar
      schrieb am 10.03.09 12:34:11
      Beitrag Nr. 184 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.735.970 von Sozialphysiker am 10.03.09 12:26:26:confused:

      na gut,ich werde deinem wunsch entsprechend deine sogenannten postings in zukunft nicht mehr durch "ranzuhängen" etwas aufzuwerten versuchen. Versprochen...;)
      Avatar
      schrieb am 10.03.09 12:36:06
      Beitrag Nr. 185 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.735.979 von Pressekodex am 10.03.09 12:27:13:confused:
      Vermutlich wird der gesunde menschenverstand dadurch hergestellt, dass der formfehler geheilt wird und der mann dann rechtmäßig geschasst wird.

      danach hoffentlich der rest des merkwürdigen betriebsrates.
      Avatar
      schrieb am 10.03.09 13:12:50
      Beitrag Nr. 186 ()
      :cool:

      Wenn ich hier die verkapten "Saubermann-Beiträge" lese,
      bestätigt es meine Überzeugung, dass man Dinge aus unserer geschichtlichen Vergangenheit "ruckzuck" wieder aufleben lassen könnte.

      Gewerkschafter, Linke, selbstständig denkende Menschen waren
      ja schon einmal für vogelfrei erklärt worden.....
      ...so, dass sie jederzeit geschasst werden konnten.


      :cool:
      Avatar
      schrieb am 10.03.09 14:12:06
      Beitrag Nr. 187 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.736.465 von Heidi_Klum am 10.03.09 13:12:50Gewerkschafter und Linke waren auch oft genug als Täter dabei, wenn es darum ging in Diktaturen Andersdenkende zu verfolgen, einzusperren und zu ermorden.

      Und das mit den "selbstständig denkenden Menschen" kannst du vergessen, die meisten "Linken" plappern nur nach, was sie irgendwo aufgeschnappt oder im Internet gelesen haben. Die Zeiten, als die Linke noch die intellektuelle Seite des Politspektrum war, sind längst vorbei. Noch 5-10 Jahre, dann sind die auf dem Niveau der Rechtsradikalen. Manche sind ja schon dort angekommen, wie man sieht.
      Avatar
      schrieb am 10.03.09 14:55:11
      Beitrag Nr. 188 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.736.465 von Heidi_Klum am 10.03.09 13:12:50:confused:
      Deiner überzeugung würde ich mich gerne anschließen. Leider braucht man deswegen aber nicht die geschichtliche vergangenheit bemühen um zu verstehen, dass der mensch als solcher immer gleich bleibt.
      Nur die obwaltenden bedingungen ändern sich und machen aus dieser vielleicht im grunde gutmütigen spezies (vermutlich werden wir dies nie herausfinden) dann die bekannten miesen bestien.

      Deshalb ist es natürlich völlig sinnlos, den menschen verändern zu wollen. Es sind die bedingungen, die vom menschen geändert werden müssen, wenn er sich weiterhin einigermaßen im interesse seines überlebens verträglich verhalten möchte.
      Avatar
      schrieb am 10.03.09 15:09:18
      Beitrag Nr. 189 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.737.425 von Nannsen am 10.03.09 14:55:11Deshalb ist es natürlich völlig sinnlos, den menschen verändern zu wollen. Es sind die bedingungen, die vom menschen geändert werden müssen, wenn er sich weiterhin einigermaßen im interesse seines überlebens verträglich verhalten möchte.

      Das Sein bestimmt das Bewusstsein!;)
      Avatar
      schrieb am 10.03.09 16:28:15
      Beitrag Nr. 190 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.737.567 von T.Hecht am 10.03.09 15:09:18:confused:


      Ich möchte beileibe jetzt nicht in einen historisch-philosophischen exkurs über das von meister marx durch umdrehung verfälschtes zitat von hegel eintreten.

      Aber ich gehe davon aus, dass du mit mir übereinstimmst, dass es "das sein" als solches nur subjektiv geben kann, weil alle realität nur aus widersprüchen bestehen kann. Erst diese widersprüche erzeugen und bestimmen ihre eigene ständige veränderung.
      Oder simpler,durch den ständigen widerspruch mit sich selber erzeugt der kritische geist seine eigene für ihn selber sichtbare objektive realität oder wirklichkeit.
      Avatar
      schrieb am 10.03.09 16:35:31
      Beitrag Nr. 191 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.738.287 von Nannsen am 10.03.09 16:28:15Sagen wir's mal so: Ich lasse mich durch die Unsicherheit über die Objektivität des Seins nicht verwirren und betrachte es als hilfreich, wenn andere Personen (die ich mir womöglich nur einbilde) die gleiche Meinung haben wie ich.
      Avatar
      schrieb am 10.03.09 17:36:57
      Beitrag Nr. 192 ()
      :confused:

      die gleiche Meinung haben wie ich.


      grübel.... vielleicht sollten wir deshalb vorsichtshalber glauben..

      ....wenigstens vorübergehend eine ähnliche meinung haben wie ich...
      Avatar
      schrieb am 10.03.09 19:15:25
      Beitrag Nr. 193 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.739.111 von Nannsen am 10.03.09 17:36:57"andere Personen" war jetzt abstrakt formuliert und hatte keinen speziellen Bezug zu Thread.
      Avatar
      schrieb am 10.03.09 19:35:11
      Beitrag Nr. 194 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.740.069 von T.Hecht am 10.03.09 19:15:25Also daß z. B. der User "AlterLoser" deine Meinung hat, finde ich nicht so überraschend. :D
      Avatar
      schrieb am 10.03.09 20:18:58
      Beitrag Nr. 195 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.738.287 von Nannsen am 10.03.09 16:28:15:cool:



      gäääääääääääääääääääääääääääähhhhhhhhhhhhhhhhhhn!

      :cool:
      Avatar
      schrieb am 10.03.09 20:22:31
      Beitrag Nr. 196 ()
      Gericht urteilt im Brötchenbelagprozeß
      Kündigung falsch


      Zwei angeblich gestohlene Brötchen, dazu zwei Teelöffel Aufstrich: Einer Großbäckerei reichte das zur fristlosen Kündigung zwei ihrer Bäcker. Laut Urteil ist der Rauswurf jedoch unwirksam. VON ANDREAS WYPUTTA


      DORTMUND taz Im Blitzlicht der Fotografen, umringt von Fernsehkameras wirkt Bäcker Benjamin Lassek glücklich: "Nach Berlin hätte ich mit so einem Urteil ich nicht gerechnet", sagt der 26-Jährige. Berlin - für den Angestellten der Großbäckerei Westermann aus Bergkamen im östlichen Ruhrgebiet steht das für den Fall der 50-jährigen "Kaisers"-Kassiererin Barbara "Emmely" E. Die fristlose Kündigung der Betriebsrätin sei rechtens, hatte das Landesarbeitsgericht Berlin Ende Februar geurteilt. Zwei Pfandbons, die ein Kunde zuvor im Laden verloren hatte, soll Barbara E. widerrechtlich zu Geld gemacht haben. Der Wert: 48 und 82 Cent.

      Wegen einer ähnlichen Bagatelle wurde auch Lassek - auch er Betriebsrat - schon im September zusammen mit seinem Kollegen Horst Dorkowski fristlos gefeuert. Zwei Brötchen, dazu zwei Teelöffel Brotaufstrich hätten die beiden gestohlen - Westermann-Prokurist Miodrag Zecevic will seine Mitarbeiter auf frischer Tat ertappt haben. Gestern aber entschieden gleich zwei Kammern des Dortmunder Arbeitsgerichts: Beide Kündigungen sind nichtig. Westermann muss die beiden Bäcker weiterbeschäftigen - und den entgangenen Lohn, zusammen etwa 21.000 Euro, nachzahlen.

      Denn die beiden Bäcker beteuern ihre Unschuld. Sie hätten den Aufstrich - einen so genannten "Hirtenfladenbelag" aus Öl, Kräutern und Feta-Käse - nicht stehlen, sondern lediglich probieren wollen. Schließlich habe es in der Vergangenheit Beschwerden gehagelt, der Aufstrich sei "überwürzt". Auf eigene Kosten hätten sie dazu Brötchen im betriebseigenen Backshop besorgt, musste selbst Westermann-Anwalt Rudolf Halstrick im Prozess einräumen. Um jeden Preis loswerden wolle die Großbäckerei ihre beiden Bäcker offenbar trotzdem: Auch der Diebstahl einer noch so geringen Menge Aufstrich im Wert von wenigen Cent zerstöre das Vertrauen des Arbeitgebers in seine Beschäftigten und rechtfertige deshalb eine fristlose Kündigung, argumentierte der Arbeitgeber-Anwalt. "Wo setzt man an? Bei einen Cent, bei einem Euro, 1.000 Euro oder mehr", fragt auch die Westermann-Geschäftsleitung in einer Stellungnahme, adressiert an die "liebe Kundin", den "lieben Kunden".

      Die Kündigung des Betriebsrats Lassek sei schon aus formalen Gründen nicht rechtskräftig, urteilte dagegen die 2. Kammer des Dortmunder Arbeitsgerichts: Der Betriebsrat sei zur Kündigung seines Mitglieds Lassek nicht ordnungsgemäß gehört worden. Grundsätzlich müsse ein Bäcker seine Produkte aber probieren dürfen, befand der als konservativ geltende Richter Guido Mareck darüber hinaus. Auch Lasseks Kollege Dorkowski darf bei Westermann weiterbacken, entschied die 7. Kammer kurz darauf. Zwar könne der Diebstahl "geringfügiger Vermögensgegenstände des Arbeitgebers" durchaus eine fristlose Kündigung rechtfertigen, so Richterin Regine Westphal. Im konkreten Fall müsse allerdings die lange Beschäftigungsdauer berücksichtigt werden - Dorkowski arbeitet seit 24 Jahren für Westermann.

      Dorkowski sei für Westermann sowieso nur ein Baueropfer gewesen, glaubt Manfred Sträter von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). Die Großbäckerei habe den unliebsamen Betriebsrat Lassek um jeden Preis loswerden wollen, so der Gewerkschaftssekretär. "Bei Westermann hat das Mobben kritischer Betriebsräte Methode", sagt Sträter. "Das ist jetzt schon der vierte Fall." So würden befristete Verträge kritischer Betriebsräte oft grundlos nicht verlängert.

      Westermann-Prokuristin Maja Sophia Zecevic, Tochter des Geschäftsführers Helmut Schulte, dürfte das anders sehen. In Werbebroschüren preist sie ihren "stark in der Region verwurzelten Familienbetrieb". Für den sei "gesellschaftliche Verantwortung traditionell ein wichtiges Thema". taz
      Avatar
      schrieb am 10.03.09 21:26:28
      Beitrag Nr. 197 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.740.733 von Heidi_Klum am 10.03.09 20:22:31"So würden befristete Verträge kritischer Betriebsräte oft grundlos nicht verlängert."

      Man muß ja solche Verträge nicht verlängern und die Gründe dafür dürften doch klar sein: Man will solche Leute nicht im Betrieb haben und holt sich daher Neue, die möglicherweise weniger Ärger machen. Auch deswegen geht der Trend in Richtung Befristung von Arbeitsverträgen und Zeitarbeit. Dann wird man die chronischen Stänkerer nämlich ganz leicht los.
      Avatar
      schrieb am 10.03.09 21:46:09
      Beitrag Nr. 198 ()
      :cool:

      genau die Stänkerer haben den Arbeitsschutz, Sicherheit am Arbeitsplatz, Unfallversicherung, Urlaub, und geregelte Bezahlung und Arbeitszeit erstritten und das soll rückgängig gemacht werden.

      Weberaufstände war auch Pack für dich? Bundschuh? Lästige Ratten?
      Gewerkschafter? Rotes Gesindel?

      Wahrscheinlich sehnst du dich nach dem Gutsherren, welcher mit der Peitsche durchgeht.


      :cool:
      Avatar
      schrieb am 10.03.09 22:14:49
      Beitrag Nr. 199 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.741.387 von Heidi_Klum am 10.03.09 21:46:09Nein, diese Stänkerer mit den langen Fingern haben gar nichts durchgesetzt, die profitieren nur davon. Und natürlich soll nicht alles zurückgedreht werden. Ordentliche Bezahlung und ordentliche Arbeitsbedingungen sind wichtig für den sozialen Frieden. Bloß braucht man dafür keine Gewerkschaftsfuzzis mit großer Schnauze und langen Fingern.
      Avatar
      schrieb am 10.03.09 22:15:34
      Beitrag Nr. 200 ()
      #200 :cool:
      Avatar
      schrieb am 10.03.09 22:36:17
      Beitrag Nr. 201 ()
      „Vorsicht Falle! So vermeiden Sie als Arbeitgeber Verstöße gegen das Betriebsver-
      fassungsgesetz (BetrVG)!“

      Liebe Leserin, lieber Leser,

      die Pflichten und Regeln des BetrVG sind so komplex, unlogisch und unverständlich, dass wir als Arbeitgeber immer wieder – und ganz ohne böse Absicht – dagegen verstoßen. Sind Sie erst einmal in eine der zahlreichen Fallen getappt, kann das schlimme Folgen haben.

      Ihr Betriebsrat wird sich die Chance, Sie vor ein Arbeitsgericht zu bringen, nicht entgehen lassen. Und dort liegen Ihre Chancen zu gewinnen, gegen Null. Denn deutsche Richter sprechen gerne ein Machtwort – gegen Sie als Arbeitgeber und zugunsten der Arbeitnehmer. Ob die Entscheidung für das Unternehmen und den Erhalt von Arbeitsplätzen gut ist oder nicht, spielt dabei keine Rolle.

      In dieser Situation bleibt Ihnen nur eine Wahl:
      Die Fallen des BetrVG zu kennen und ihnen aus dem Wege gehen.

      Ohne rechtlichen Beistand ist das nicht zu schaffen. Aber täglich Ihren Anwalt konsultieren, ist auch keine praktikable Lösung. Deshalb lautet meine Empfehlung: Nutzen Sie das Praxishandbuch

      „ArbeitGeberRechte Betriebsrat“

      Dort erfahren Sie, welche Fallen das BetrVG für Sie als Arbeitgeber bereit hält. Und wie Sie sich stets so verhalten, dass Ihnen weder Ihr Betriebsrat noch ein Arbeitsgericht an den Karren fahren kann.

      Lesen Sie zum Beispiel im Kapitel V30-005, welche groben Verstöße gegen das BetrVG Sie als Arbeitgeber in jedem Fall vermeiden sollten:

      Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
      Bezweifeln Sie als Arbeitgeber in einem Schreiben die Arbeitsunfähigkeit eines Mitarbeiters trotz Bescheinigung? Behalten Sie Ihre Meinung besser für sich! Anderenfalls kann Ihnen dies als grober Verstoß gegen § 23, Absatz 3 BetrVG ausgelegt werden!

      Mitarbeitergespräch
      Ein Mitarbeiter verlangt, dass bei einem Personalgespräch ein Betriebsrat mit dabei ist. Das gefällt Ihnen nicht und Sie lehnen es ab. Pech für Sie! Lt. Beschluss des AG Hamm haben Sie damit gegen § 23, Absatz 3 BetrVG verstoßen.

      Zeitarbeiter
      Sie beschäftigen mit Zustimmung des Betriebsrats Zeitarbeiter. Nach Ablauf der vereinbarten Einstellungsdauer entscheiden Sie – ohne den Betriebsrat zu fragen – eine Weiterbeschäftigung. Erlaubt? Von wegen. Auch das wird als klarer Verstoß gegen § 99 BetrVG gewertet.

      Betriebsratskosten
      Die meisten Mitarbeiter haben keine Ahnung, was ein Betriebsrat das Unternehmen kostet. Um Ihre Mitarbeiter zu informieren, veröffentlichen Sie die Betriebsratskosten durch Aushang am schwarzen Brett. Damit sorgen Sie zwar für Transparenz im Unternehmen, verstoßen aber gleichwohl gegen § 23, Absatz 3 BetrVG.

      Weitere Fallen, vor denen Sie sich hüten müssen, finden Sie im Praxishandbuch „ArbeitGeberRechte Betriebsrat“.

      An diesen wenigen Beispielen sehen Sie, wie leicht es ist, gegen bestehende Bestimmungen zu verstoßen. Wenn der Fall eingetreten ist, droht Ihnen eine Klage vor dem Arbeitsgericht. Für diesen Fall ist es wichtig, vorbereitet zu sein und eine gute Strategie zu haben.

      Auch dazu finden Sie im Arbeitgeber-Nachschlagewerk „ArbeitGeberRechte Betriebsrat“ Tipps, die Sie vor Ärger und unnötigen Kosten bewahren können.

      Besonders ans Herz legen möchte ich Ihnen die 4-stufige Gegenstrategie im Fall einer Klage. Aus Platzgründen hier nur stark verkürzt:

      1. Stufe: Ergreifen Sie sofort die Initiative
      Damit vermeiden Sie eine weitere Eskalation. Und Sie behalten das Heft in der Hand.

      2. Stufe: Gespräch statt Eskalation
      Laden Sie den Betriebsrat zu einem Krisengipfel ein. Belegen Sie, dass der Verstoß gegen das BetrVG aus Versehen erfolgte.

      3. Stufe: Leisten Sie Überzeugungsarbeit
      Vermeiden Sie Rechthaberei. Bestätigen Sie dem Betriebsrat sein Recht auf Mitsprache (auch wenn's schwer fällt).

      4. Stufe: Entwickeln Sie ein Krisenszenario für die Zukunft
      Dabei helfen präventive Maßnahmen wie

      * regelmäßige Austauschgespräche
      * Round-table-Gespräche mit der Geschäftsleitung
      * feste Ansprechpartner für Krisensituationen festlegen

      Sie sehen, es gibt durchaus Möglichkeiten, die schlimmen Folgen von Verstößen gegen das BetrVG abzumildern.

      Wie Sie als Vorgesetzter und Arbeitgeber dabei Schritt-für-Schritt richtig vorgehen, zeigt Ihnen der vielfach bewährte Praxisratgeber „ArbeitGeberRechte Betriebsrat“.

      Das wichtigste Ziel Ihrer Zusammenarbeit mit dem Betriebs-rat muss sein, Konflikte innerbetrieblich zu lösen. Dazu gehören auch Verstöße gegen § 23 Absatz 3 BetrVG, die immer wieder vorkommen können.

      Am besten ist es, Sie überzeugen sich selbst von den Vorteilen unseres Praxishandbuchs. Fordern Sie noch heute „ArbeitGeberRechte Betriebsrat“ für einen 4-wöchigen GRATIS-Test an. Sie erhalten das Nachschlagewerk dazu ohne jede Abnahmeverpflichtung zur Ansicht zugeschickt. So können Sie sich direkt vom hohen Nutzen für die Zusammenarbeit mit Ihrem Betriebsrat überzeugen.

      Fordern Sie „ArbeitGeberRechte Betriebsrat“ jetzt GRATIS zur Ansicht an.

      Mit den besten Grüßen

      Thomas Müller,
      Herausgeber

      http://www.arbeitgeber.org/micro/index04.php?sid=320468&s=4&…
      Avatar
      schrieb am 10.03.09 23:36:38
      Beitrag Nr. 202 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.741.740 von aekschonaer am 10.03.09 22:36:17Jaja, das kenne ich zur Genüge! :laugh:
      Avatar
      schrieb am 10.03.09 23:36:58
      Beitrag Nr. 203 ()
      Sauber! Unternehmer und Handlanger:


      Schaeffler KG - ein deutsches Unternehmen mit Tradition
      Veröffentlicht 2. März 2009 Anti-Nazi-Koordination , Deutscher Imperialismus , Theorie und Geschichte des Faschismus


      Vermutlich haben viele das Bild mit Maria-Elisabeth Schaeffler, Matriarchin des im Familienbesitz befindlichen Autozulieferers Schaeffler KG, privat sechsfache Euro-Milliardärin, gesehen, wie sie mit IG Metall-Chef Berthold Huber vor den Kameras der Medien um Staatsknete für ihr verpatztes Spekulationsgeschäft bittet, bei Conti voll einzusteigen.

      Das wie immer außerordentlich lesenswerte Info-Portal German Foreign Policy hat sich auf die Spur der Geschichte des Unternehmens gesetzt: bei Schaeffler handelt es sich demzufolge um einen vermutlich 1940 “arisierten” Textilbetrieb ehemals jüdischer Eigentümer, der nach seiner “Arisierung” voll ins Rüstungsgeschäft einstieg, auf die Produktion von Panzerketten spezialisiert war, aber anscheinend auch Menschenhaar “verwertete”, dessen Herkunft aus faschistischen Vernichtungslagern mehr als wahrscheinlich ist. Damit wäre Schaffler geradezu ein Musterbeispiel der Verwicklung deutschen Finanz- und vor allem Rüstungskapitals in die antisemitische Vernichtungsgeschichte des Nazireiches und seiner imperialistischen Eroberungskriege - aber auch ihrer Macht- und Einflußkontinuität bis heute. Wir dokumentieren zwei darauf bezogene Artikel “Vom Ursprung deutschen Reichtums I und II” im Folgenden:



      Vom Ursprung deutschen Reichtums I
      HERZOGENAURACH/KIETRZ (Eigener Bericht) - Kriegsgeschäfte der deutschen Unternehmerfamilie Schaeffler aus den frühen 1940er Jahren sorgen für Debatten im südlichen Polen. Die Gründer der Firma, die sich derzeit um staatliche Milliardenbürgschaften bemüht, begannen ihre unternehmerischen Aktivitäten entgegen offiziellen Angaben nicht erst 1946. Vielmehr nutzten sie für ihren Nachkriegs-Start Know-How und Gerät einer ehemals jüdischen Fabrik in Kietrz nahe der polnisch-tschechischen Grenze, die sie sich bald nach Kriegsbeginn angeeignet hatten. Der kurzerhand in “Schaeffler AG” umbenannte Betrieb stellte bis 1944 Textilien und Panzerteile für die Wehrmacht her; Maschinen und Fachpersonal wurden Anfang 1945 in den Westen verbracht und ermöglichten der Schaeffler-Firmengruppe ihren schnellen Aufstieg. Hinweise von Historikern führen zu Geschäftsbeziehungen der Unternehmensgründer mit der Abteilung Menschenverwertung im Vernichtungslager Auschwitz.
      Die Geschichte der deutschen Firmengruppe Schaeffler sorgt bereits seit dem vergangenen Sommer für Debatten im südlichen Polen. Dort war das Familienunternehmen bis Kriegsende angesiedelt. Im Juli 2008 machte Schaeffler mit Aktivitäten zur Übernahme des prominenten Automobilzulieferers Continental internationale Schlagzeilen und muss sich jetzt wegen mangelnder Liquidität um eine staatliche Bürgschaft in Milliardenhöhe bemühen. Wie Beobachter aus dem polnisch-tschechischen Grenzgebiet meinen, basierte der schnelle Aufstieg der Firma nach dem Zweiten Weltkrieg auf den Kriegsgeschäften im südpolnischen Kietrz, das damals Katscher hieß und zur preußischen Provinz Oberschlesien des Deutschen Reichs gehörte. Recherchen dieser Redaktion zufolge profitierten die Eigentümer in der NS-Zeit von den kriminellen Machenschaften der deutschen Expansions- und Rassepolitik.

      Arisiert
      Laut Angaben der Schaeffler Gruppe beginnt ihre Firmengeschichte erst in der Nachkriegszeit. Demnach gründeten die Brüder Wilhelm und Georg Schaeffler 1946 im fränkischen Herzogenaurach die INA KG, den Kern des heutigen Familienunternehmens. Tatsächlich hatten sich die Brüder Schaeffler bereits kurz nach Kriegsbeginn die Textilfirma “Davistan Krümmer-, Plüsch- und Teppichfabriken AG” in Katscher angeeignet. Die einst bedeutende Fabrik hatte zu ihren Hochzeiten mehr als 1.500 Menschen beschäftigt; sie gehörte bis 1933 einem jüdischen Besitzer, der bald nach der Machtübertragung an die NSDAP sein Eigentum verlor.[1] Wilhelm Schaeffler, im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit bei der Dresdner Bank reichsweit mit “Wirtschaftlichkeitsprüfungen” befasst, war 1939 auf den unter der Aufsicht eines Bankenkonsortiums stehenden Betrieb aufmerksam geworden und hatte seine Übernahme in die Wege geleitet. Die kurzerhand in “Schaeffler AG” umbenannte Firma produzierte schon wenig später nicht nur Textilien - wie es in Berichten heißt, unter anderem für die Wehrmacht -, sondern erweiterte ihre Palette mitten im Krieg auf die Herstellung sogenannter Nadellager.

      Für Panzerketten
      Die Nadellager bildeten bald den eigentlichen Schwerpunkt des Betriebs. Die Schaeffler AG lieferte “Großserien von Nadellagern für Panzerketten”, heißt es in einem Text zum ehrenden Gedenken an Wilhelm Schaeffler, der im Amtsblatt der Stadt Herzogenaurach veröffentlicht wurde; dort hat das Familienunternehmen heute seinen Sitz.[2] Katscher galt für die Rüstungsindustrie als günstig, weil die schlesische Gemeinde außerhalb der Reichweite alliierter Flugzeuge lag. Erst als sich Anfang 1945 die Rote Armee dem Gebiet näherte, stoppte die Firma die Produktion - und verbrachte einen Teil ihrer Maschinen und Rohstoffe samt mehreren hundert Angestellten nach Westen.

      Ursprung in Kietrz
      Maschinen und Know-How aus Katscher, dem heutigen Kietrz, bildeten die Grundlage für den raschen Nachkriegserfolg der Schaefflers. Mit der Neugründung ihrer Firma unter dem Namen INA im Jahr 1946 stiegen sie erneut in die Nadellagerproduktion ein - und belieferten neben der US Army bald auch die deutsche Automobilindustrie. Ihre heutige Stellung verdankt die Schaeffler Gruppe, deren rund 66.000 Mitarbeiter 2007 an mehr als 180 Standorten weltweit einen Umsatz von fast neun Milliarden Euro erwirtschafteten [3], maßgeblich der Nadel- bzw. Wälzlagerproduktion und deren Ursprung in Kietrz. Das gilt auch für den legendären Reichtum der Familie, die zuletzt auf der Rangliste der wohlhabendsten Menschen der Welt Rang 104 einnahm. Die Schaeffler’sche Textilsparte, die ebenfalls ihren Ursprung zu Kriegszeiten hat und in den 1950er Jahren zu den größten deutschen Firmen der Branche gehörte, wurde anders als die Wälzlagerproduktion Ende der 1980er Jahre stillgelegt.

      Menschenhaar
      Auf die Textilsparte der damaligen Schaeffler AG richtet sich das Interesse polnischer Historiker, die möglichen Geschäftskontakten des Unternehmens zum Vernichtungslager Auschwitz nachgehen. Die Hinweise betreffen die Verwertung von Menschenhaar in Betrieben der deutschen Textilindustrie. Wie der Historiker Andrzej Strzelecki schreibt, der am Staatlichen Museum Auschwitz-Birkenau (Państwowe Muzeum Auschwitz-Birkenau) tätig ist, wurden nach dem Abzug der Deutschen aus Kietrz 1945 große Mengen Menschenhaar in einer dortigen Fabrik gefunden. Laut Strzelecki handelte es sich um die “Teppichfabrik G. Schoffler AG”.[4] Derselbe Befund ist einer Veröffentlichung des Staatlichen Museums Auschwitz-Birkenau zu entnehmen; dort ist von einer “Teppichfabrik G. Schoeffler AG” die Rede.[5] Der Name “Schoffler” ist für Katscher ebensowenig belegt wie “Schoeffler”; dies gilt nicht zuletzt für umfangreiche Bestandslisten aus dem Milieu der deutschen Vertriebenen, in denen die ab 1945 aus Katscher geflohenen oder umgesiedelten Personen verzeichnet sind.[6] Vielfältig belegt ist hingegen der Name “Schaeffler”.

      Industrielle Verwertung
      Wie es in der Publikation des Staatlichen Museums Auschwitz-Birkenau heißt, konnten Wissenschaftler an den in Kietrz aufgefundenen Menschenhaaren Zyanwasserstoff nachweisen. Zyanwasserstoff war Bestandteil des Giftgases (”Zyklon B”), mit dem die Nazis ihre Opfer in den Gaskammern ermordeten. In Kietrz wurden zudem mehrere Ballen Haargewebe sichergestellt [7], die die industrielle Verwertung menschlichen Haares belegen. Ähnliche Verwertungen fanden in verschiedenen Betrieben der deutschen Textilindustrie statt - Andrzej Strzelecki berichtet unter Berufung auf Archivquellen in Polen unter anderem von Produktionen für die Wehrmacht.[8] Das Gewicht der in Kietrz aufgefundenen Menschenhaare gibt Strzelecki mit 1.950 Kilogramm an. Angaben von Historikern zufolge entspricht dies dem Haar von rund 40.000 Menschen.

      Nicht aufgeklärt
      Dem Staatlichen Museum Auschwitz-Birkenau zufolge wurde die Textilfabrik, in der die Menschenhaare aus Auschwitz gefunden wurden, nach dem Krieg verstaatlicht.[9] Darüber, wie die Haare in die Textilfabrik gelangten, sind keinerlei Details bekannt. Quellen aus dem Polnischen Staatsarchiv in Opole behaupten, dass es sich bei dem nach dem Kriege verstaatlichten Werk um die Schaeffler’sche Textilfabrik gehandelt habe. Eine präzise Aufklärung steht bis heute aus.
      [1] Schaeffler, Georg; Neue deutsche Biographie Band 22, Rohmer - Schinkel, Berlin 2005
      [2] Ehrenbürger Dr. Wilhelm Schaeffler (1908 bis 1981). Zum 100. Geburtstag; Amtsblatt der Stadt Herzogenaurach 13/2008
      [3] Schaeffler Gruppe; www.ina.de
      [4] Andrzej Strzelecki: The Plunder of Victims and Their Corpses, in: Yisrael Gutman, Michael Berenbaum (Ed.): Anatomy of the Auschwitz Death Camp, Bloomington, 1994
      [5] Auschwitz, 1940 - 1945 : Studien zur Geschichte des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz; Bd. II (Die Häftlinge - Existenzbedingungen, Arbeit und Tod); Verlag des Staatlichen Museums Auschwitz-Birkenau, Oswiecim 1999
      [6] Derartige Listen wurden gewöhnlich auch mit dem Gedanken erstellt, künftige Entschädigungsansprüche gegenüber den Herkunftsländern der Umgesiedelten vertreten zu können. Verzeichnet wurden deshalb alle, deren Flucht bzw. Umsiedlung in Erfahrung gebracht werden konnte. Dies galt auch für Persönlichkeiten, die aufgrund ihrer Stellung im Herkunftsort eine gewisse Prominenz besaßen.
      [7] Auschwitz, 1940 - 1945 : Studien zur Geschichte des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz; Bd. II (Die Häftlinge - Existenzbedingungen, Arbeit und Tod); Verlag des Staatlichen Museums Auschwitz-Birkenau, Oswiecim 1999
      [8] Andrzej Strzelecki: The Plunder of Victims and Their Corpses, in: Yisrael Gutman, Michael Berenbaum (Ed.): Anatomy of the Auschwitz Death Camp, Bloomington, 1994
      [9] Auschwitz, 1940 - 1945 : Studien zur Geschichte des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz; Bd. II (Die Häftlinge - Existenzbedingungen, Arbeit und Tod); Verlag des Staatlichen Museums Auschwitz-Birkenau, Oswiecim 1999

      Vom Ursprung deutschen Reichtums II

      Vom Ursprung deutschen Reichtums (II) 27.02.2009
      HERZOGENAURACH/KIETRZ (Eigener Bericht) - Die Schaeffler Gruppe räumt bislang verschwiegene Kriegsgeschäfte ihrer Firmengründer im NS-Reich ein. Demnach geht der heutige Konzern nicht nur auf ein Vorgängerunternehmen zurück, das 1940 billig zu erwerben war, weil sein jüdischer Eigentümer hatte fliehen müssen. Die Maschinen, mit denen die Schaefflers nach Kriegsende ihre Unternehmertätigkeit fortführten, entstammten zudem der Rüstungsproduktion für die Wehrmacht. Während des Zweiten Weltkriegs beutete die Unternehmerfamilie schließlich auch polnische, sowjetische und französische Zwangsarbeiter aus. Dies ist einem Gutachten des Historikers Gregor Schöllgen zu entnehmen. Es bestätigt kürzlich publizierte Recherchen dieser Redaktion. Unklarheit herrscht nach wie vor über die Frage, ob Geschäftskontakte der früheren Schaeffler AG aus Katscher (heute Kietrz) zum Vernichtungslager Auschwitz bestanden. Während Schöllgen keine Belege dafür gefunden haben will, berichten polnische Historiker, nach dem Abzug der deutschen Truppen aus Katscher sei in einer dortigen “Schoeffler AG” mit Giftgas kontaminiertes Menschenhaar sichergestellt worden. german-foreign-policy.com veröffentlicht Auszüge aus den Berichten.

      Ergänzungsbedürftig
      Mit einer Stellungnahme vom Mittwoch dieser Woche reagiert die Schaeffler Gruppe auf kürzlich publizierte Recherchen dieser Redaktion.[1] Wegen angeblich “falscher Unterstellungen” trete man nun mit ausführlichen Berichten über die Unternehmensgeschichte an die Öffentlichkeit, erklärt ein Firmensprecher.[2] Allgemein zugänglich ist jetzt eine vierseitige Studie des Historikers Gregor Schöllgen, die in der jüngsten Ausgabe einer Publikumszeitschrift erschienen ist.[3] Tatsächlich bestätigt die Studie weitestgehend die Recherchen von german-foreign-policy.com. Wie inzwischen aus Firmenkreisen verlautet, werde die Schaeffler Gruppe womöglich ihre offizielle Darstellung der Unternehmenshistorie um die Vorgeschichte in der NS-Zeit ergänzen müssen.[4]

      Jüdisches Eigentum
      Schöllgen bestätigt in seiner Studie die jüdische Vergangenheit der ehemaligen Schaeffler AG. Im Mittelpunkt steht die 1850 in Berlin gegründete Firma “David und Co.”, die 1907 im schlesischen Katscher (heute Kietrz) eine Teppichproduktion eröffnete und dort zwischen 1929 und 1931 mit mehreren Übernahmen expandierte. Der jüdische Firmenbesitzer Ernst Frank sah sich nach dem Beginn der NS-Herrschaft zur Flucht gezwungen. Seine Firma geriet unter dem Namen “Davistan AG” unter die Kontrolle eines Bankenkonsortiums, darunter die Dresdner Bank, deren Angestellter Wilhelm Schaeffler sie im Oktober 1940 mit zunächst 67 Prozent der Anteile übernahm. Der Preis habe “gut 30 Prozent unter dem Nominalwert” gelegen, schreibt Schöllgen.[5] Die Davistan AG wurde 1942 in “Schaeffler AG” umbenannt.

      Rüstungsproduktion
      Schöllgen bestätigt weiter die umfangreiche Schaeffler’sche Rüstungsproduktion. Demnach erhielt die Unternehmerfamilie seit 1942 Aufträge von der Wehrmacht, die zunächst ein “Abwurfgerät” für die Luftwaffe, später dann auch “Panzerkampfwagen und Sturmgeschütze”, “Flugzeugbomben und Behälter dazu” und Maschinenteile in Katscher bestellte.[6] Wichtig wurden besonders Nadellager für Panzerketten, die auch anderweitig einsetzbar waren und für die Schaefflers zur Grundlage ihres Nachkriegserfolges wurden - dieser basierte auf Nadellagern für die deutsche Automobilindustrie, aber auch für die US-Streitkräfte. Schöllgen bestätigt die Einschätzung dieser Redaktion: “Grundlage für den Erfolg (der Schaeffler Gruppe nach dem Zweiten Weltkrieg, d. Red.) sind nicht zuletzt die aus Katscher geretteten Maschinen und Materialien, eine Reihe von Mitarbeitern, die den Schaefflers aus Oberschlesien gefolgt sind, und das Know-how in der Industrienadelfertigung.”

      Zwangsarbeiter
      Mit seiner Studie erweitert Schöllgen den bisherigen Kenntnisstand vor allem hinsichtlich der von den Schaefflers eingesetzten Zwangsarbeiter. Deren genaue Zahl und ihr Status ließen sich “trotz intensiver Recherchen nicht mehr ermitteln”, schreibt der Historiker: “Sicher” sei jedoch, dass sich die Schaeffler’sche Rüstungsproduktion polnischer, französischer und sowjetischer Zwangsarbeiter bedient habe. Schöllgen hält es allerdings für “gesichert”, “dass sich Wilhelm Schaeffler gegenüber ‘Polen, Juden und Ausländern’ stets ‘korrekt’ verhalten” habe.[7] Dies hätten “nach dem Krieg mehrere Betroffene (…) übereinstimmend zu Protokoll gegeben”.

      Menschenhaar
      Während Schöllgen entlastenden Aussagen der ehemaligen Zwangsarbeiter große Bedeutung beimisst, fehlt eine Würdigung mancher belastender Augenzeugenberichte. Dabei geht es vor allem um die Frage möglicher Geschäftsbeziehungen der Schaefflers zum Vernichtungslager Auschwitz. Polnische Historiker berichten, dass nach dem Abzug der Wehrmacht aus Katscher in einer dortigen Fabrik große Mengen Menschenhaar gefunden wurden - ungefähr 1.950 Kilogramm. Dies entspricht laut Berechnungen von Wissenschaftlern dem Haar von 40.000 Menschen. An den in Kietrz sichergestellten Haaren konnten Wissenschaftler Spuren von Zyanwasserstoff nachweisen; Zyanwasserstoff war Bestandteil des Giftgases (”Zyklon B”), mit dem die Nazis ihre Opfer in den Gaskammern ermordeten.[8]

      Nicht geklärt
      Das Staatliche Museum Auschwitz-Birkenau gibt den Namen des Betriebes, in dem das offenbar aus Auschwitz stammende Menschenhaar gefunden wurde, mit “Teppichfabrik G. Schoeffler AG” an. Eine “Schoeffler AG” ist für Katscher nicht belegt, sehr wohl jedoch die Schaeffler AG. Einen Hinweis darauf, dass die “Schoeffler AG” mit der Schaeffler AG identisch sein könnte, liefern Angaben über die Verstaatlichung der Textilindustrie in Kietrz. Sowohl für die vermeintliche “Schoeffler AG” als auch für die “Schaeffler AG” wird als Nachkriegsname “Śląskie Zakłady Pluszu i Dywanow” angegeben. Eine präzise Aufklärung zu dieser Frage bleibt Schöllgen nicht nur schuldig, er behauptet sogar, es gebe “keine Belege” für den Verdacht: “Vor allem hat sich bislang in keinem der systematisch durchforsteten deutschen Archive im Zusammenhang mit der Firma Schaeffler auch nur ein Hinweis auf Auschwitz oder gar auf Lieferungen von Haarballen gefunden. Das gilt sowohl für das Firmenarchiv als auch für das Archiv der Dresdner Bank oder das Bundesarchiv”.[9] Ein Blick in die einschlägige Fachliteratur über Menschenverwertung in Auschwitz hätte dabei schon genügt, um Hinweise zu finden; german-foreign-policy.com dokumentiert Quellen.[10]

      Nicht erzählt
      Unklar bleibt auch, welcher Vergehen sich Firmengründer Wilhelm Schaeffler bei seiner sonstigen Tätigkeit im besetzten Polen schuldig gemacht hat. Wie Schöllgen berichtet, war Schaeffler vom 22. November 1946 bis zum 23. Juli 1951 in Polen in Haft. Die polnische Justiz warf ihm vor, “zugunsten des Deutschen Reiches” und “im Auftrag der deutschen Regierung” an der “Liquidierung des dem polnischen Staat und den polnischen Bürgern gehörenden Besitzes” beteiligt gewesen zu sein; später hieß es, dies habe auch “jüdisches Eigentum” betroffen. “Dieser Ereignisstrang (…) ist erforscht, wenn auch nicht in allen Aspekten rekonstruierbar, und bildet eine eigene Geschichte”, schreibt Schöllgen.[11] Diese Geschichte aber erzählt er nicht.
      [1] s. dazu Vom Ursprung deutschen Reichtums
      [2] Kriegsprofiteur. Schaeffler legt Nazi-Vergangenheit offen; Welt online 25.02.2009
      [3] Gregor Schöllgen: Schaefflers dunkler Schatten; Cicero, März 2009
      [4] Kriegsprofiteur. Schaeffler legt Nazi-Vergangenheit offen; Welt online 25.02.2009
      [5], [6], [7] Gregor Schöllgen: Schaefflers dunkler Schatten; Cicero, März 2009
      [8] s. dazu Vom Ursprung deutschen Reichtums
      [9] Gregor Schöllgen: Schaefflers dunkler Schatten; Cicero, März 2009
      [10] s. dazu Indizien
      [11] Gregor Schöllgen: Schaefflers dunkler Schatten; Cicero, März 2009 - http://antinazi.wordpress.com/ -
      Avatar
      schrieb am 10.03.09 23:38:02
      Beitrag Nr. 204 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.742.051 von Sozialphysiker am 10.03.09 23:36:38Ach was.
      Avatar
      schrieb am 10.03.09 23:40:50
      Beitrag Nr. 205 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.742.062 von aekschonaer am 10.03.09 23:38:02Ja, diese ständigen Querschüsse von diesen faulen Säcken. :mad:
      Avatar
      schrieb am 10.03.09 23:44:35
      Beitrag Nr. 206 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.742.056 von Heidi_Klum am 10.03.09 23:36:58[11] Gregor Schöllgen: Schaefflers dunkler Schatten; Cicero, März 2009 - http://antinazi.wordpress.com/ -

      Das reicht schon um dieses Geschreibsel auf weichen Papier auszudrucken und für sanitäre Zwecke zu benutzen.

      Habt ihr immer noch nicht gemerkt das ihr mit diesem nazi Mist genau das Gegenteil erreichen werdet? Ist euch immer noch nicht bekannt das heutige Nazianhänger eine verblödetete Minderheit darstellen?

      Pack deine Nazikeule ein. Du bewirkst sonst eher das Gegenteil des von dir gewünschten.
      Avatar
      schrieb am 11.03.09 00:09:03
      Beitrag Nr. 207 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.742.073 von Sozialphysiker am 10.03.09 23:40:50Du solltest in dich in deiner Funktion als Sozialkomiker mal ernsthafte Gedanken machen wie wie wir diesen von untennachobenverteilenden Staat anders sozialisieren könnten.

      Ich zum Beispiel plane seit längeren ein Geschäftsmodell eines Unternehmens durch das nur aus Arbeitnehmenden Gewerkschaftsmitgliedern besteht. So eine Art Montanunternehmen mit vielleicht kassierenden, backaufstrichprobierenden Zulieferarbeitern im Sektor Automotive mit Hang zu einer Firma in Übersee.

      Ein Hilfebrief werde ich vor Gründung an Franz Waltraut Steinmeier-Gümbel und dem Gebiss des Arbeiterführers der CDU von NRW, wie hieß der noch gleich?, ach ja Reuters oder so ähnlich versenden, damit diese für mein Unternehmen bei Bangemann und Feudel, äh,
      Schultz, in der EU vorsprechen.

      Das ist Wirtschaft, Herr Kollege.
      Avatar
      schrieb am 11.03.09 06:38:22
      Beitrag Nr. 208 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.742.191 von aekschonaer am 11.03.09 00:09:03:cool:


      Harmlose Spezialdemokraten.....

      Wie könnte man die 100, 200, 300, 600 Milliarden Euro zurückbekommen,
      welche die CDU geführten Länder mit ihren Landesbankenhaben verzockt haben?

      Geld des Steuerzahlers - Arbeiter und Mittelstand und nicht Geld der Bimbeskonzerne!

      :cool:
      Avatar
      schrieb am 11.03.09 08:11:53
      Beitrag Nr. 209 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.742.191 von aekschonaer am 11.03.09 00:09:03Na Aeki, wieder mal voll in Fahrt gewesen? ;)

      Dein Geschäftsmodell ist eine interessante Idee, ich bin dafür, all diese faulen Säcke mit langen Fingern direkt bei der Gewerkschaft zu beschäftigen. Damit beide Seiten voneinander lernen können.
      Avatar
      schrieb am 11.03.09 08:12:43
      Beitrag Nr. 210 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.742.422 von Heidi_Klum am 11.03.09 06:38:22Was kümmerts dich, ist doch nicht dein Geld.
      Avatar
      schrieb am 19.03.09 08:01:02
      Beitrag Nr. 211 ()
      Avatar
      schrieb am 19.03.09 08:18:56
      Beitrag Nr. 212 ()
      Dumpiglöhne

      Gericht verurteilt Kik zu Nachzahlungen
      Erschienen am 18. März 2009 | dpa / t-online.de/business


      Wenn Firmen ihre Mitarbeiter mit Minilöhnen statt einer angemessenen Vergütung abspeisen, können sie damit schnell auf die Nase fallen. Und im Nachhinein kann es noch richtig teuer werden. Diese Erfahrung musste zumindest der Textildiscounter Kik machen: Das Landesarbeitsgericht Hamm hat das Unternehmen jetzt zu kräftigen Lohnnachzahlungen verurteilt.





      Gericht stoppt Minilöhne
      Die Landesarbeitsrichter befanden, dass Kik zwei geringfügig Beschäftigten sittenwidrige Löhne gezahlt hatte (Az.: 6 Sa 1284/08; 6 Sa 1372/08). Als sittenwidrig sehen viele Arbeitsrichter Vergütungen an, die mehr als ein Drittel unter dem Tariflohn und den Löhnen liegen, die in der jeweiligen Region und Branche gezahlt werden. Nach dem Urteil der 6. Kammer muss das Unternehmen den Mitarbeitern entsprechend nachzahlen. Das Gericht bestätigte damit frühere Entscheidungen des Arbeitsgerichts Dortmund zu diesem Fall aus dem vergangenen Jahr.


      Nachzahlungen von knapp 20.000 Euro
      Eine 62 Jahre alte Kik-Mitarbeiterin erwartet nun eine Nachzahlung von knapp 10.500 Euro, ihre 47-jährige Kollegin rund 8900 Euro. Eine Revision wurde in beiden Fällen nicht zugelassen. Die jüngere Frau ist nach Angaben von ruhrnachrichten.de seit November 2008 nicht mehr bei Kik beschäftigt. Die ältere Kollegin habe offen gelassen, ob sie weiter bei Kik arbeiten will. "Das überlege ich mir noch mal", sagte sie nach der Urteilsverkündung.


      5,20 Euro Stundenlohn sind zu wenig
      Die Mitarbeiterinnen aus Mülheim/Ruhr hatten 2008 das Unternehmen verklagt, weil sie nur 5,20 Euro Stundenlohn erhielten. Das Arbeitsgericht Dortmund sah 8,21 Euro als angemessen an und verurteilte Kik dazu, den höheren Lohn nachzuzahlen. Gegen diese Entscheidung hatte der Discounter Revision eingelegt.


      Ver.di will Urteil in Kik-Filialen bekannt machen
      Im Prozess unterstützt wurden die Frauen von der Gewerkschaft ver.di, die das Urteil begrüßte. "Stundenlöhne unter 8,21 Euro sind sittenwidrig", erklärte ruhrnachrichten.de zufolge die Geschäftsführerin des Bezirks Mülheim-Oberhausen, Henrike Greven. Die Gewerkschaft wolle nun "durch die Filialen tingeln" und die Kik-Beschäftigten über das Urteil informieren.


      Größte Textildiscount-Kette in Deutschland
      Kik gehört zur Tengelmann-Gruppe und hat seinen Sitz in Bönen (Kreis Unna). Das Unternehmen ist die größte Textildiscount-Kette in Deutschland und erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2007/2008 einen Umsatz von 1,44 Milliarden Euro. In mehr als 2700 Kik-Filialen in Deutschland, Österreich, Slowenien, Tschechien, Ungarn und der Slowakei sind etwa 20.000 Mitarbeiter beschäftigt.


      :confused:
      Avatar
      schrieb am 19.03.09 10:24:38
      Beitrag Nr. 213 ()
      Gute Entscheidung, ALG-II ist besser als für 5,20 € zu malochen. Endlich mal ein durchdachtes Gerichtsurteil. Könnte wegweisend für den sozialgerechten Umbau unserer Arbeitsgesellschaft in Richtung Verfreizeitung sein.
      Avatar
      schrieb am 25.03.09 21:56:28
      Beitrag Nr. 214 ()
      :cool:

      blablablabla
      :cool:
      Avatar
      schrieb am 25.03.09 21:57:54
      Beitrag Nr. 215 ()
      Gekündigt wegen 1,30 Euro

      Emmely will kämpfen


      Die Kündigung war im Februar für rechtskräftig erklärt worden. Jetzt will die entlassene Supermarktkassierin vor dem Bundesverfassungsgericht um ihr Recht kämpfen. VON WALTRAUD SCHWAB


      Barbara E., engagierte Gewerkschafterin: Aus ihrer Sicht ist die Kündigung politisch.

      BERLIN taz Der Fall der Berliner Kassiererin Barbara E. geht in die nächste Runde. Die Supermarktkette Kaisers Tengelmann hatte ihr auf Verdacht gekündigt hat, weil sie Getränkebons im Wert von 1,30 Euro unterschlagen haben soll. Am Mittwoch haben Barbara E., die auch unter dem Namen "Emmely" bekannt ist, und ihr Rechtsanwalt Benedikt Hopmann nun Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Sie argumentieren, dass die bisherigen gerichtlichen Entscheidungen, die die Verdachtskündigung für rechtens erklären, Grundrechte der Kassiererin verletzt hätten.

      Barbara E. wurde im Januar 2008 nach 31 Jahren unbeanstandeter Betriebszugehörigkeit gekündigt. Im Februar 2009 wurde die Kündigung in zweiter Instanz am Berliner Landesarbeitsgericht für rechtskräftig erklärt. Selbst bei einem Verdacht sei das Vertrauen so nachhaltig gestört, dass eine weitere Beschäftigung unzumutbar sei, argumentiert die Richterin am Landesarbeitsgericht.
      Revision ließ sie nicht zu. Ob der Verdacht der Wahrheit entsprach, musste beim Verfahren nicht bewiesen werden. Nach dem Urteil steht Emmely so da, als hätte sie tatsächlich die 1,30 Euro unterschlagen. Politiker quer durch die Parteien, darunter auch Horst Seehofer und Franz Müntefering, haben das Urteil kritisiert.

      Der Kündigung vorangegangen waren 2007 drei Streikwellen im Einzelhandel. Emmely, engagierte Gewerkschafterin, war die Letzte an der Streikfront in ihrer Filiale. Aus ihrer Sicht ist die Kündigung politisch. Kommt hinzu, dass der Preisdruck im Einzelhandel immer mehr dazu führt, Minijobber mit befristeten Verträgen einzustellen. Deren Stundenlohn: 6,25 Euro. Emmelys Stundenlohn nach 31 Jahren Betriebszugehörigkeit: 13 Euro. "Die Verdachtskündigung ist eine Möglichkeit, langjährige, teure Mitarbeiterinnen loszuwerden", sagt Hopmann.

      Die Verfassungsbeschwerde wurde vorsorglich eingereicht. Über sie wird erst verhandelt, wenn die zweite Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision, die bis Ende April beim Bundesarbeitsgericht eingereicht wird, entschieden ist. Die Verfahren werden Jahre dauern.


      :cool:
      Avatar
      schrieb am 25.03.09 23:32:10
      Beitrag Nr. 216 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.848.632 von Heidi_Klum am 25.03.09 21:56:28:D
      Avatar
      schrieb am 25.03.09 23:32:39
      Beitrag Nr. 217 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.799.542 von Sozialphysiker am 19.03.09 10:24:38ja richter statt politikr:D
      Avatar
      schrieb am 25.03.09 23:34:29
      Beitrag Nr. 218 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.742.587 von Sozialphysiker am 11.03.09 08:11:53faule säcke?..die politiker?:eek:
      Avatar
      schrieb am 25.03.09 23:39:31
      Beitrag Nr. 219 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.848.643 von Heidi_Klum am 25.03.09 21:57:54In dem Artikel wimmelt es von Fehlern. Beispiel 1: Die Kündigung wurde in der zweiten Instanz nicht für rechtskräftig sondern für rechtmäßig erklärt. Beispiel 2: Es ging nicht nur um den Verdacht, nach Auffassung des Gerichts hat sie den ihr vorgeworfenen Diebstahl tatsächlich begangen. Beispiel 3: Die Nichtzulassungsbeschwerde beim BAG und die Verfassungsbeschwerde beim BVerfG werden nicht Jahre dauern, sowas geht relativ schnell. Natürlich wird sie dort keinen Erfolg haben.

      "Sie argumentieren, dass die bisherigen gerichtlichen Entscheidungen, die die Verdachtskündigung für rechtens erklären, Grundrechte der Kassiererin verletzt hätten."

      :laugh: Grundrecht auf Klauen?

      Ihr Anwalt scheint nicht viel drauf zu haben, oder er macht das, um ordentlich abkassieren zu können. Die Arbeitsrechtsexperten von Verdi wollte die Dicke ja nicht. Die hat sicher eine Rechtsschutzversicherung, allein könnte die das alles gar nicht bezahlen. Solche Prozeßhansel sind der Grund, warum ich nie eine Rechtsschutzversicherung abschließen würde. Man zahlt seine Beiträge nur für solch einen Unfug.
      Avatar
      schrieb am 26.03.09 08:36:28
      !
      Dieser Beitrag wurde moderiert.
      Avatar
      schrieb am 26.03.09 11:13:12
      !
      Dieser Beitrag wurde moderiert.
      Avatar
      schrieb am 26.03.09 11:30:29
      Beitrag Nr. 222 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.851.568 von Heidi_Klum am 26.03.09 11:13:12"Wer mehr als 80 Beiträge in 24 Stunden schreibt hat beruflich wenig zu tun."

      Das war an einem Sonntag! :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 31.03.09 20:08:06
      Beitrag Nr. 223 ()
      :cool:

      .........qui s'excuse, s'accuse

      :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 01.04.09 08:15:42
      Beitrag Nr. 224 ()
      Entlassung wegen 59 Cent unwirksam
      Erschienen am 31. März 2009 | AP / t-online.de/business

      Erst kürzlich schlug ein Urteil des Berliner Landesarbeitsgericht hohe Wellen, das die fristlose Kündigung einer Kassiererin der Handelskette Kaiser's bestätigte. Die Mitarbeiterin hatte Leergutbons im Wert von 1,30 Euro unterschlagen. Das Arbeitsgericht Wuppertal bewertete jetzt einen ähnlichen Fall anders: Es erklärte die fristlose Kündigung einer Verkäuferin des Discounters Aldi Nord in Remscheid wegen 59 Cent für unwirksam und gab damit der Klage der Frau gegen ihre Entlassung statt.

      Keine Schädigungsabsicht
      Man sei nicht überzeugt, dass die Frau eine Schädigungsabsicht hatte, sagte Richterin Doris Budde-Haldenwang. Die Höhe des Betrages sei für die Entscheidung hingegen ohne Bedeutung gewesen. "Der Wert spielt keine Rolle", so Budde-Haldenwang.

      Geld zunächst hinterlegt
      Die seit 2001 bei Aldi Nord beschäftigte 48-jährige Klägerin hatte an einem Samstag nach Kassenschluss noch eine Packung Damenbinden benötigt und das Geld dafür nach Absprache mit einer Kollegin im Aufenthaltsraum der Filiale auf den Tisch gelegt. Am Montag lag es noch dort, als sie mit der Bezirksleiterin in den Raum kam. Die Angestellte berichtete, ihre Vorgesetzte habe gefragt, wem das Geld gehöre, und gesagt, sie wolle nicht, dass Geld dort liege. Daraufhin habe sie es wieder eingesteckt.

      Mitarbeiterin lehnt fristgerechte Kündigung ab
      Sie habe gewusst, dass es ihr gehöre, weil nur ihre Sachen dort gelegen hätten, erklärte die Frau vor Gericht. Doch sie habe sich in dem Moment nicht erinnert, wofür sie es dorthin gelegt hatte. "Mir ging es nicht gut. Und ich hatte noch so viele Dinge zu erledigen", sagte sie. Unter Tränen beschrieb die Verkäuferin den Stress am Tag des Vorfalls und beteuerte: "Ich habe nur daran gedacht, was ich jetzt noch alles machen muss." Sie habe nichts stehlen wollen. Eine gütliche Einigung auf eine fristgerechte Kündigung lehnte die Klägerin ab: "Ich arbeite gerne dort und möchte meinen Job behalten."

      "Handlungsanleitung zum Nachmachen"
      Die Arbeitgeberseite betonte, die Frau hätte an diesem Tag nicht arbeiten müssen. Jeder könne sich krankmelden, wenn es ihm schlecht gehe, sagte Rechtsanwalt Till Wegmann. Überdies sieht der Discounter schon das Mitnehmen der Waren als Verstoß, wenn das Geld nicht korrekt kassiert wird. Der Anwalt fügte hinzu, wenn man einen Vorfall wie den vorliegenden nur mit einer Abmahnung ahnde, schnitze man "die Handlungsanleitung zum Nachmachen". Jeder könne dann etwas mitnehmen, nicht sofort bezahlen, das Geld hinlegen und es später wieder einstecken.

      48-Jährige will wieder arbeiten
      Die Wuppertaler Richter entschieden anders. Zwar sei grundsätzlich auch wegen eines so geringen Betrages eine Kündigung möglich. Man nehme aber im vorliegenden Fall zugunsten der Frau an, dass sie ihren Arbeitgeber nicht schädigen wollte. "Ich sage es offen: Das ist keine 100:0-Entscheidung", betonte die Richterin. Die Verkäuferin kündigte nach dem Urteil an, schon am nächsten Tag wieder zur Arbeit gehen zu wollen. Sie müsse dies aber noch mit ihrem Anwalt besprechen. "Ich bin sehr erleichtert", erklärte sie.


      http://www.t-online-business.de/c/18/27/79/66/18277966.html
      Avatar
      schrieb am 05.04.09 08:02:47
      Beitrag Nr. 225 ()
      :cool:

      MITARBEITERKONTROLLE
      Lidl führte geheime Krankenakten über Mitarbeiter
      Von Susanne Amann und Markus Grill

      Der Fall wurde durch einen Zufallsfund in einer Mülltone bekannt: Der Discounter Lidl hat die Krankheiten von Mitarbeitern laut SPIEGEL-ONLINE-Informationen in firmeninternen Unterlagen festgehalten - obwohl das arbeitsrechtlich bedenklich ist. Datenschützer reagieren empört.

      Hamburg - Es war ein zufälliger Fund, doch er hat es in sich: In einem Mülleimer einer Autowaschanlage in Bochum wurden Hunderte von internen Unterlagen des Lebensmitteldiscounters Lidl entdeckt. Sie zeigen: Das Unternehmen hat die Krankheiten seiner Mitarbeiter systematisch protokolliert und festgehalten. Nach Informationen von SPIEGEL ONLINE setzte Lidl offenbar bundesweit Formulare ein, in denen der "Grund der Krankheit" von Mitarbeitern eingetragen werden sollte.

      So steht dort über eine Mitarbeiterin, die im Juni vergangenen Jahres krank geschrieben war: "Will schwanger (werden). Befruchtung nicht funktioniert". Über eine andere Mitarbeiterin, die ebenfalls im Juni krank gemeldet war, findet sich als Grund nur "Psychologe" und unter anderem die Anmerkung "Kündigung zum 31.7.08". Über eine Mitarbeiterin, die im Oktober erkrankte, ist in den Unterlagen festgehalten: "Stationäre Behandlung in Neurologischer Klinik". Über eine Filialleiterin steht in den Unterlagen: "Private Probleme (mit VT besprechen)". VT ist Lidl-intern die Abkürzung für Vertriebsleiter in den Regionaldirektionen, denen die bundesweit mehr als 3000 Filialen unterstellt sind.

      Die rund 300 Seiten dürften den Lebensmittel-Riesen erneut schwer in Bedrängnis bringen - nicht nur, weil sich in den offenbar sorglos weggeworfenen Papieren Namen, Personalnummern und Überstundenkonten von mehr als 600 Verkäuferinnen und Verkäufern finden. Dazu Kündigungsschreiben von Mitarbeitern, Personalstammblätter mit Adresse, Telefonnummer und dem Gehalt einzelner Lidl-Kräfte, Aufhebungsverträge, Arbeitszeugnisse, Spesenabrechnungen, Kopien von Sozialversicherungsausweisen, eine Namensliste von mehreren Dutzend Mitarbeitern, die krank gemeldet sind, eine Liste mit Minijobbern, die im Januar über der Gehaltsgrenze lagen, eine Liste von 90 Lidl-Filialen mit genauen Angaben über deren Tages- und Wochenumsätze.

      Am spektakulärsten aber sind die Namenslisten aus einzelnen Filialen, in denen die Krankheiten der Mitarbeiter säuberlich notiert sind. Von Grippe, Rückenleiden und Bluthochdruck bis zu Klinikaufenthalten, künstlichen Befruchtungen und privaten Problemen. All diese Einträge stammen aus der Zeit nach der Entdeckung der Spitzelmethoden. Der Fund passt deshalb so gar nicht zu den Beteuerungen von Lidl, nach Aufdeckung des Spitzelskandals im vergangenen Jahr seine Lektion gelernt zu haben.

      Im März 2008 hatte der "Stern" enthüllt, dass Lidl systematisch Detektive in Filialen geschickt hatte, die dort heimlich die eigenen Mitarbeiter ausspähten. Sie notierten, wer tätowiert war, wer ein verschwitztes T-Shirt trug oder wer mit wem womöglich ein Liebesverhältnis unterhielt. Bundesweit hatten Datenschützer danach die Ermittlungen aufgenommen, im September schließlich wurde der Discountriese wegen Datenschutzverstößen zu einer Geldbuße von mehr als einer Million Euro verdonnert.


      Verkaufsleiter unter Druck
      Das Erstaunliche an den jetzt aufgetauchten Papieren ist, dass offenbar auch nach dem Spitzelskandal erst mal niemand diese Krankheitsformulare aus dem Verkehr gezogen hat. Denn alle nun entdeckten Krankenberichte stammen aus der Zeit zwischen Mai und Dezember 2008.

      Festgehalten hat all diese Informationen über die Erkrankungen der Mitarbeiter offenbar der zuständige Bezirksleiter, der bei Lidl Verkaufsleiter heißt. Der Druck, der auf einem solchen Verkaufsleiter lastet, ist hoch, sagen Lidl-Insider. Meist handelt es sich um Hochschulabsolventen, die ihren ersten Job antreten und dabei schnell VL werden. Ohne Berufserfahrung und erst Mitte 20 sind sie rasch für fünf bis sieben Filialen verantwortlich, das heißt für Umsätze, Werbeaktionen, Inventur und Personalentscheidungen. Dazu kommen ein gelegentlich rüder Umgangston und extreme Arbeitszeiten. "60 bis 70 Stunden pro Woche sind normal, manchmal sind es auch 80", sagt ein Insider, der seinen Namen nicht nennen will.
      Als ob dieses Pensum nicht schon genug wäre, kommt auch noch Druck von oben: Einmal im Monat müssen die Verkaufsleiter ihren Vorgesetzten berichten. In einem sogenannten Kosten- und Leistungsgespräch wird ihre Arbeit beurteilt. Dabei wird auch der Krankenstand abgefragt. "Ist der zu hoch, wirft das unangenehme Fragen auf: Etwa, wer von den Mitarbeitern wirklich krank ist - und wer blau macht", sagt der Lidl-Mann.

      Genau für dieses Gespräch wurden offenbar die Krankenlisten geführt. Denn auf dem Formular, auf dem eine Rubrik "Grund der Krankheit" lautet, findet sich unten der Hinweis: "Monatlich zum Leistungsgespräch VT vorlegen". Kein Wunder also, dass über die Gründe der Krankheit so genau Buch geführt wurde.

      Empörte Datenschützer
      Dass es sich bei all diesen Notizen über Krankheitsgründe aber nicht um den Übereifer eines einzelnen Verkaufsleiters, der diese Unterlagen sorglos weggeworfen hat, sondern um ein System Lidl handelt, sieht man daran, dass das Formular einer Datei entstammt: Sie trägt den Namen "Krankenstand_2.xls". Jeder VL, der sich diese Datei ausdruckt, muss daher erst noch seinen Namen in das Krankenstandsformular eintragen.

      Bei Datenschützern und Gewerkschaftlern sorgen die Formulare für Empörung. So wundert sich der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, über derartige Notizen. "Dass jemand sich einer Operation unterzogen hat oder beim Psychologen war, das sind alles hochsensible Daten. Solche Daten dürfen nur erfasst werden, wenn es dafür einen Grund gibt." Schaar ist der Ansicht, dass dies erneut ein Fall für die zuständige Aufsichtsbehörde ist. "Die müssen das prüfen. Dass man dabei zu dem Ergebnis kommt, das ist unzulässig, halte ich für ziemlich wahrscheinlich", sagt Deutschlands oberster Datenschützer.

      Auch Ulrich Dalibor, Einzelhandelsexperte bei der Gewerkschaft Ver.di, zeigt sich empört: Es sei ein Skandal, dass Lidl weiterhin so tief in die Persönlichkeitsrechte seiner Mitarbeiter eingreife - obwohl das Unternehmen Besserung im Umgang mit seinen Angestellten gelobt habe. "Lidl hat scheinbar immer noch nicht begriffen, dass jeder Mitarbeiter eine Privatsphäre hat, die das Unternehmen nichts angeht."

      Lidl pocht auf Datenschutz
      Lidl-Deutschland-Chef Frank-Michael Mros bestreitet die Existenz der Krankenformulare nicht. Er versichert aber, dass sie seit Mitte Januar 2009 nicht mehr verwendet würden. Laut Mros unternehme Lidl "alles Erdenkliche, damit dem Datenschutz in unseren Gesellschaften und Filialen Rechnung getragen werden." Allerdings gibt er zu, "dass wir nicht auf einen Schlag alles gerade rücken konnten."

      Das bezweifelt auch Jens Peter Hjort, der es kaum glauben kann, dass Lidl sich nach dem Skandal im vergangenen Jahr erneut mit derartigen Verstößen erwischen lässt. Der Hamburger Arbeitsrechtler kennt das Unternehmen gut, er hat schon mehrfach Lidl-Mitarbeiter betreut, die einen Betriebsrat gründen wollen, sogar erfolgreich. 3100 Filialen unterhält der Lebensmittel-Discounter in Deutschland, aber nur in acht gibt es einen Betriebsrat. "Die Tatsache", sagt Hjort, "dass es bei Lidl ein Formular gibt, das den Grund der Krankheit von Mitarbeitern erfasst und dass es dazu eine Rubrik mit ,Maßnahmen' gibt, zeigt, dass die Lidl-Führung ein systematisches Ausforschen von Krankheitsumständen betreibt."

      Trotz aller Beteuerungen nach der Spitzelaffäre mit seinen Mitarbeitern respektvoller umzugehen, müsse man den Eindruck gewinnen, dass Lidl weiter mache wie bisher, sagt der Hamburger Fachanwalt für Arbeitsrecht. Spiegel


      :rolleyes::rolleyes::rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 18.04.09 12:41:17
      Beitrag Nr. 226 ()
      Ausbeutung bei Discounter Netto
      1.000 unbezahlte Überstunden

      Ein Fillialleiter packt aus: Beim zweitgrößten Discounter-Unternehmen Netto werden unbezahlte Überstunden systematisch einkalkuliert. Der Discounter spricht von "Einzelfällen". VON ANDRÉ SEIFERT



      Es gibt Tage, da kann Joachim Schulz nicht mehr. Der Mann, der aus Angst, arbeitslos zu werden, seinen richtigen Namen nicht nennen will, hat im zurückliegenden Jahr mehr als 1.000 Überstunden geleistet. Unbezahlte Überstunden. "Ich arbeite jeden Tag mindestens 12 Stunden", sagt Schulz, der für einen Discountmarkt in einer Stadt in Sachsen-Anhalt verantwortlich ist. "Es gibt 13-, 14-, 15-Stunden-Tage, teilweise von 5 bis 21.30 Uhr." "Sittenwidrig" und "kriminell" sei es, wie sein Arbeitgeber mit seinen Mitarbeitern umgehe.

      Sein Arbeitgeber, das ist die Netto Marken-Discount AG & Co. KG mit Hauptsitz im bayerischen Ponholz. Kein anderes Unternehmen der Discounterbranche hat in den vergangenen Jahren so stark expandiert. Im Jahr 2005, als Netto von der Edeka-Gruppe übernommen wurde, begann das Wachstum. Zuerst übernahm Netto 2007 den Discounter Kondi. Und im vergangenen Jahr erlaubte das Kartellamt die Übernahme des Konkurrenten Plus. Inzwischen gibt es fast 3.800 Netto-Filialen in Deutschland. Mehr Märkte haben nur Aldi Nord und Aldi Süd zusammen. Die Leidtragenden dieses rasend schnellen Wachstums sind die Mitarbeiter.



      Im Netto-Markt von Joachim Schulz werden unbezahlte Überstunden nach Feierabend sogar schriftlich angeordnet. An der Bürotür oder in Arbeitsordnern stünden Anweisungen an das Personal, Sonderaktionsregale umzuräumen und umzuetikettieren, erzählt Schulz. Diese Anordnungen verstoßen gegen geltendes Recht, meint Arbeitsrechtler Wolfhard Kothe "Wenn Überstunden einkalkuliert sind, dann ist es rechtwidrig, wenn sie nicht bezahlt werden." Filialleiter Schulz zückt den Taschenrechner und tippt Zahlen ein. "Wenn man das umrechnet - alle Überstunden im Jahr -, dann sind das vier, fünf Euro Stundenlohn." Laut Arbeitsvertrag stehen ihm mehr als acht Euro netto zu. "Man ist der letzte Arsch im Unternehmen", sagt er mit schiefem Lächeln.

      Gewerkschafter beobachten bei Netto immer häufiger Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz, aber auch katastrophale Arbeitsbedingungen. Diese Discounterkette gehöre momentan zu den "schlimmsten" der Branche, sagt Jörg Lauenroth-Mago, Ver.di-Fachbereichsleiter für den Handel. Netto weigert sich, die Tarifverträge des Einzelhandels zu akzeptieren. Es zahlt Löhne "in Anlehnung an die Verträge". "Für die betroffenen Kolleginnen, das sind hauptsächlich Frauen, führt das häufig dazu, dass sie quasi für die Hälfte des Geldes arbeiten, das ihnen zusteht", sagt Lauenroth-Mago.

      Netto weist die Vorwürfe zurück. Es sei Unternehmensmaxime, jede Überstunde zu bezahlen, beteuert die Pressesprecherin Christina Stylianou. Sie sei "entsetzt" sagt sie, als sie mit diesen Berichten konfrontiert wird, um sie schnell zu "Einzelfällen" zu erklären. Mitarbeiter, die betroffen seien, sollten sich an die Unternehmenszentrale wenden, um "das aufzuklären". In einer schriftlichen Stellungnahme heißt es ergänzend, Autos oder Spinde der Mitarbeiter würden nur bei "dringenden Verdachtsmomenten eines Warendiebstahls" und nur in Anwesenheit und mit Zustimmung des Betroffenen durchsucht. Zudem hätten Marktleiter und deren Stellvertreter ein höheres Arbeitsvolumen als Kassierer und würden "daher mit einer monatlichen übertariflichen Extra-Zulage abgegolten". Eine Extra-Zulage hat Joachim Schulz nie bekommen. Und wovon bei Netto keine Rede ist: Netto verankert die Ausbeutung seiner Mitarbeiter durch Überstunden häufig schon im Arbeitsvertrag. So hat Joachim Schulz einen Vertrag über eine 38-Stunden-Woche unterschrieben. "Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, Überstunden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu leisten", heißt es in dem der taz vorliegenden Papier. "Durch die Planung des Gehalts" seien alle Überstunden abgegolten.

      Netto ist kein Einzelfall. Die Gewerkschaft Ver.di erhält regelmäßig Anrufe von Mitarbeitern bei Lidl, Penny, Norma und anderen Discountern, manchmal auch von entnervten Ehepartnern, sagt Lauenroth-Mago. Meist klagten die Anrufer über Überstunden. Dabei ist die gesetzliche Lage klar, weiß Wolfhard Kothe, Arbeitsrechtler an der Universität Halle. Es verstößt gegen das Arbeitszeitgesetz "regelmäßig mehr als zehn Stunden Arbeit pro Tag zu verlangen". Alles, was darüber hinausgehe, müsse vergütet werden.

      Auch im sachsen-anhaltischen Landesamt für Verbraucherschutz melden sich oft erschöpfte Verkäuferinnen und Verkäufer. Das Amt, das Verstöße gegen die Arbeitszeit ahndet, schickt stichprobenartig Kontrollen zu Discountern, sagt der zuständige Fachbereichsleiter Günter Laux. Die Namen der Märkte, in denen am häufigsten Gesetzesverstöße festgestellt werden, darf Laux nicht nennen. Er hat in den vergangenen zwölf Monaten Bußgelder über drei große Discounter verhängt. "Schichtpläne und Aufzeichnungen werden getürkt. Die Leute werden verpflichtet, Stillschweigen zu bewahren. Und es wird Angst erzeugt", sagt Laux.

      Wie diese Angst erzeugt wird, das hat im Februar der "Tatort" "Kassensturz" vor Augen geführt: In der Discounterhierarchie werden Druck, Stress und Frustration von oben nach unten weitergegeben: Der Geschäftsführer hat Angst vor dem Vorstand, der Gebietsleiter vor dem Geschäftsführer und die Kassiererin vor dem Gebietsleiter. Im "Tatort" führte das zu einem Mord, in der Realität etwa zu den Lidl-Affären: Erst vor wenigen Wochen hatte Lidl eingestehen müssen, geheime Krankenakten über seine Beschäftigten geführt zu haben. Das Unternehmen protokollierte sogar, wer psychische Probleme hat oder sich künstlich befruchten ließ, um schwanger zu werden. Vor einem Jahr beherrschte der Lidl-Bespitzelungsskandal die Schlagzeilen. Lidl hatte seine Mitarbeiter durch Detekteien überwachen lassen, die selbst den Gang zur Toilette notierten.

      Bei Netto ist es ähnlich. Joachim Schulz weiß, dass misstrauische Gebietsleiter heimlich Spinde der Mitarbeiter kontrollieren. Einmal wurde er spätabends aufgefordert, sein Auto zu öffnen. "Der wollte sehen, ob ich Sachen geklaut habe. Er hat mein Auto durchsucht, nichts gefunden und einen schönen Feierabend gewünscht." Mitarbeiter, die in Ungnade gefallen sind, müssen mit Fiesheiten rechnen. Ein Gebietsleiter habe da seine "Mittel", erzählt Joachim Schulz. "Zum Beispiel, dass er tagtäglich Inventuren anordnet. Diese Inventuren nehmen ein, zwei Stunden in Anspruch. Nach Feierabend natürlich."

      Kaum ein Mitarbeiter traut sich, öffentlich über die Arbeitsbedingungen bei Lidl, Netto & Co. zu reden. Zu groß ist die Angst, den Job zu verlieren. Anonym tauschen sich Verkäuferinnen in Internetforen wie hilferuf.de, wiwi-treff.de oder halleforum.de aus. Dort heißt es: "Ich habe die letzten 2 Jahre fast 2.000 Stunden umsonst arbeiten müssen und ich bin mit Sicherheit keine Ausnahme."

      Mehr Arbeit mit weniger Personal - das lässt sich mit einem Blick in die Datenbank des Bundesamts für Statistik in Wiesbaden belegen: Die Zahl der Beschäftigten im Lebensmitteleinzelhandel ist seit 1998 um etwa ein Drittel gesunken. Mehr als jede dritte Vollzeitstelle wurde ersatzlos gestrichen. Zugleich eröffnen die Discounter aber allerorten neue Filialen. Lidl hat laut seiner Homepage allein in diesem April fünf neue Filialen eingeweiht. Der Netto-Website ist zu entnehmen, dass der Discounter künftig pro Jahr bis zu 150 neue Märkte eröffnen will.

      Um Personalkosten zu sparen, beschäftigen Discounter immer öfter sogenannte Auspackhilfen, meist Hartz-IV-Kräfte, ohne schriftlichem Arbeitsvertrag, die sich ein paar Euro dazuverdienen wollen. Im Netto-Markt von Schulz arbeiten "vier, fünf Festangestellte und zehn bis zwölf Aushilfen". Vom Umräumen der Regale bis zum Kassieren erledigen diese Auspackhilfen alle Arbeiten, sagt Schulz. "Auch von ihnen wird verlangt, dass sie ein, zwei Stunden pro Tag umsonst länger machen. Die machen das mit, um vielleicht später mal ein Festangestelltenverhältnis zu kriegen."

      Auspackhilfen verdienen in Discountmärkten meist rund 5 Euro pro Stunde. Schulz bestätigt das. Dabei kümmert es die Discounter wenig, dass deutsche Arbeitsgerichte die Zahlung von derart niedrigen Löhnen als "Lohnwucher" einstufen. Erst vor einem Monat hatten im Ruhrgebiet zwei Packerinnen des Textildiscounters KiK mit ihrer Klage Erfolg. Das Landesarbeitsgericht Hamm urteilte, ihr Stundenlohn von 5,20 Euro brutto sei "sittenwidrig". KiK muss den Frauen insgesamt 19.400 Euro nachzahlen. Ein halbes Jahr zuvor hatte das Landesarbeitsgericht Bremen im Fall einer Auspackhilfe, die 5 Euro verdient hatte, ähnlich entschieden.

      Als Marktverantwortlicher hat Schulz seine Vorgesetzten hin und wieder auf den Feierabend hingewiesen. "Da kommt als Antwort: ,Dann müssen Sie sich besser organisieren, das ist nicht meine Schuld.' " Schulz kauft kaum noch in Discountermärkten ein. Er empfiehlt: "Einfach die Kassiererin fragen, wie die Arbeitsbedingungen sind. Und nicht immer nur auf die Preise achten."

      Die Kassiererin fürchtet den Geschäftsführer, der fürchtet den Gebietsleiter, und der fürchtet den VorstandAls "sittenwidrig" befand ein Gericht die Stundenlöhne von 5,20 Euro brutto beim Textildiscounter Kik. t-online


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      1,30 Euro veruntreut - Kündigung von Kaiser's bestätigt