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    Verkauf Firmenwagen an ausl. Händler - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.06.09 17:05:36 von
    neuester Beitrag 19.06.09 18:26:30 von
    Beiträge: 9
    ID: 1.151.224
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      Avatar
      schrieb am 19.06.09 17:05:36
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich habe einen Firmenwagen zu verkaufen.
      Käufer ist ein türkischer Händler.

      Übergabe des Wagens in Deutschland, Zahlung bar.

      Gilt in diesem Fall, dass keien Mehrwertsteuer fällig wird, da KÄufer UNternehmen aus dem Ausland oder ist durch die ABwicklung in Deutschland hier Mehrwertsteuer auzuweisen auf den Verkauf des PKWs?

      vielen dank
      Avatar
      schrieb am 19.06.09 17:09:42
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.428.929 von Zwutscher am 19.06.09 17:05:36steuer zahlen wie wir alle.
      Avatar
      schrieb am 19.06.09 17:12:37
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.428.929 von Zwutscher am 19.06.09 17:05:36Erstmal ist ganz normal Umsatzsteuer auf den Kaufpreis auszuweisen. Wenn der Käufer dann nachweist, dass er den Wagen ausgeführt hat (Zollpapiere, Ausfuhrnachweis), kannst Du ihm die Umsatzsteuer wieder erstatten und den Vorgang als umsatzsteuerfreien Erlös verbuchen. Die Ausfuhrnachweise musst Du für den Fall einer Prüfung durch das Finanzamt aufbewahren.
      Avatar
      schrieb am 19.06.09 17:13:55
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.428.929 von Zwutscher am 19.06.09 17:05:36wenn du einen firmenwagen hast, dann wurde beim kauf bereits eine vorsteuer fällig, die dein betrieb geltend gemacht hat. d.h. der wagen steht in den büchern, also muss er da auch wieder raus !

      und wie machst du das dann ???

      also denk mal nach :)
      Avatar
      schrieb am 19.06.09 17:17:42
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.429.016 von FunServer am 19.06.09 17:13:55Das ist so leider nicht richtig. Es geht hier um einen eventuellen Umsatzsteuerausweis, der bei einer Ausfuhr jedoch entfällt. Dass der Wagen aus den Büchern raus muss, ist klar.:eek:

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      schrieb am 19.06.09 17:19:29
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.429.016 von FunServer am 19.06.09 17:13:55mit einem radiergummi natürlich:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 19.06.09 17:21:31
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.428.998 von merkur01 am 19.06.09 17:12:37danke dir.

      das wollte ich wissen;)
      Avatar
      schrieb am 19.06.09 17:22:35
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.429.043 von merkur01 am 19.06.09 17:17:42ja das ist richtig.

      grundsätzlich würde ich die ust kassieren, wenn der türkische händler den wagen ausführt, kann er die bescheinigung vom zoll vorlegen und der verkäufer dann ggf. die ust zurückzuzahlen.
      Avatar
      schrieb am 19.06.09 18:26:30
      Beitrag Nr. 9 ()
      Sei gegrüßt Bruder,

      Brauchst du Reschnung ????
      machst Du kleine Reschnung mit und große Barzahlung ohne !

      :laugh:

      Alles Klaro ? is sisch Globalisierung :p

      der Checker


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