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    Termin in Kündigungsbestätigung falsch - dennoch verbindlich? NATALY? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.09.09 22:42:21 von
    neuester Beitrag 21.09.09 14:58:33 von
    Beiträge: 19
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      schrieb am 20.09.09 22:42:21
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Fachleute,

      Kunde K (eine GmbH) schließt im Juni 2008 einen DSL/Telefon-Vertrag mit Telefonanbieter (nennen wir ihn mal O2 :rolleyes: ). Die Vertragslaufzeit ist mit 24 Monaten vereinbart.

      Da sich Telekomanbieter O2 in so ziemlich jeder Hinsicht bzgl. der Organisation blamiert (Rechnungsstellung auf Geschäftsführer privat lautend und Weigerung der Änderung, bis K Vertragskopie übersendet und mit Feststellungsklage droht), kündigt K im Septemeber 2008 "sämtliche Verträge zum nächstmöglichen Zeitpunkt" und erhäl auf mehrfaches Nachfassen im Dezember eine Kündigngsbestätigung von O2, in der die Kündigung zum Juni 2009 (also 12 Monate nach Vertragsbeginn!) bestätigt wird.

      Da sich K auf diesen Kündigungstermin verläßt, verzichtet K beim Umzug in neue Büroäume im April 2009 auf einen Umzug des DSL/Telefon-Anschlusses, sondern beautragt einen anderen Dienstleister mit der Legung eines Anschlusses.

      Im Juli 2009 stellt K fest, daß O2 weiterhin (über den von O2 bestätigten Kündigungstermin hinaus) die leistung berechnet und beschwert sich daraufhin erneut bei O2. Die antwortet darauf lapidar, es handele sich bei der bestätigung des Termins für Juni 2009 um einen Irrtum und der Vertrag sei ja über 24 Monate geschlossen worden.



      Wie schätzt ihr die Verbindlichkeit der Kündigungsbestätigung durch O2 ein?

      Ich würde O2 anschreiben und einen Nachweis darüber verlangen, daß der Vertrag über 24 Monate geschlossen wurde (da der Vertrag über einen Vertriebspartner abgschlossen wurde, der zwischenzeitlich in die Insolvenz ging, scheint O2 nicht einmal die Originalverträge zu besitzen, was relativ deutlich aus der Auseinandersetzung hervorging, wer denn der tatsächliche Vertragspartner von O2 sei; O2 beharrte auf den Geschäftsführer, bis K seine Vertragskopie an O2 sandte).

      Weiterhin würde ich natrlich feststellen, daß wir (K) den bestätigten Termin für verbindlich halten und ggfs. Schadenersatzforderungen bzgl. des neuen DSL-Vertrages geltend machen, da dieser nur beauftragt wurde, da O2 einen falschen Termin bestätigt hat.

      Haltet ihr das für ein geeignetes Vorgehen oder hat jemand andere Ideen?

      Für kompetente & qualifizierte Auskünfte danke ich im Voraus.

      Bye, Q
      Avatar
      schrieb am 20.09.09 22:44:00
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.019.019 von Qnibert am 20.09.09 22:42:21Sorry für die grausame Rechtschreibung. Billigtastatur! :(

      Bye, Q
      Avatar
      schrieb am 21.09.09 09:41:24
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.019.019 von Qnibert am 20.09.09 22:42:21jemand der eine GmbH hat wird doch paar Flocken fürn Anwalt haben :confused::keks:
      Avatar
      schrieb am 21.09.09 10:01:26
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.019.019 von Qnibert am 20.09.09 22:42:21Der Vertrag wurde erstmal korrekterweise auf 24 Monate geschlossen, das ist ja wohl unbestritten. Daß er auf einen falschen Namen abgeschlossen wurde, wird man ja wohl kaum O2 anlasten können, woher hatten die denn die Angaben sonst?

      Bleibt also nur die Frage, ob der bestätigte Kündigungstermin gültig ist. Wenn er, wie Du schreibst, erst auf mehrmaliges Nachfassen bestätigt wurde, kann sich m.E. O2 nicht mehr auf ein Versehen berufen, da das Kündigungsschreiben Ergebnis der Verhandlung und der genannte Termin dabei nicht eine Nebensache, sondern essentieller Bestandspunkt der Auseinandersetzung war.

      Ein RA wird das aber besser einschätzen können.
      Avatar
      schrieb am 21.09.09 11:40:31
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.020.075 von Latinl am 21.09.09 09:41:24@ Latinl:

      Und Du wirst doch etwas Knete für´n Friseur haben, wenn Du nur labern willst.

      @selbstaendiger:

      Daß der falsche Vertragspartner von O2 angenommen wurde, ist die Schuld des Vertriebspartners, der vermutlich fälschlicherweise nur den Namen des GF der GmbH als Vertragspartner übermittelt hat. Da dies offenbar nur auf elektronischem Wege geschehen war, hatte O2 ihren Irrtum erst zugegeben, als wir ihr einen Kopie des Originalvertrages übersandt hatten.

      Die 24 Monate sind unstrittig vereinbart worden. Mir geht es darum, bevor ich beim Anwalt genauso viel Geld lasse, wie O2 in den weiteren 12 Monaten kassieren würde, ein paar Meinungen zu hören, für wie verbindlich der "irrtümlich" bestätigte Kündigungstermin gehalten wird.

      Vielen Dank für Deine Einschätzung.

      Ich hätte gerne auch noch weitere Meinungen dazu.

      Bye, Q

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      Avatar
      schrieb am 21.09.09 12:02:59
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.021.129 von Qnibert am 21.09.09 11:40:31Also meiner Meinung nach kommt K nicht vorzeitig aus dem Vertrag raus, weil:

      Verträge in der Telekombranche fast ausschließlich direkt mit dem Telekomunternehmen geschlossen werden. Derjenige, der den Vertrag "vermittelt" hat, tritt wie der Name schon sagt, lediglich als Vermittler auf.
      (Ist ja z.B. im Handybereich ebenfalls gang und gebe!)

      O2 beharrte auf den Geschäftsführer, bis K seine Vertragskopie an O2 sandte).

      Folglich ist O2 jetzt im Besitz einer Vertragskopie, aus der hervorgeht, dass der Vertrag 24 Monate läuft. (K sind diese 24 Monate ja aus diesem Grund ebenfalls bekannt)

      Aus diesem Grund ist die Kündigungsbestätigung zum Juni 09 nichtig, da es sich offensichtlich um einen Fehler handelt!


      Aber wie gesagt, ist nur meine persönliche Meinung.
      Letztenendes kann Dir nur ein Anwalt Rechtssicherheit geben!

      Gruß Dattel
      Avatar
      schrieb am 21.09.09 12:23:38
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.021.333 von Datteljongleur am 21.09.09 12:02:59Danke auch für Deine Meinung, Dattel.

      Aus der Kopie des Vertrages, die K an O2 sandte, geht allerdings nicht eindeutig hervor, daß der Vertrag über 24 Monate geschlossen wurde. Allerdings wird bezug genommen auf die AGBs, die bei der Bundesnetzagentur einsehbar sind. Dort sind vermutlich 24 Monate geregelt.

      Wie beurteilst Du denn meinen Ansatz, aufgrund des Umzuges mit Neubeauftragung eines neuen DSL-Anschlusses ursächlich wegend des falschen Kündigungsdatums, das O2 mitteilte, Schadenersatz geltend zu machen. Hätte O2 den Termin richtig bestätigt, hätte K selbstverständlich den DSL-Anschluß mitgenommen und keinen neuen beauftragt, da e sja ein erhebliche rUnterschied ist, ob man ihn 2 Monate brachliegen läßt und dennoch bezahlt, oder 14c Monate.

      Bye, Q
      Avatar
      schrieb am 21.09.09 12:50:20
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.021.129 von Qnibert am 21.09.09 11:40:31@ Latinl:

      Und Du wirst doch etwas Knete für´n Friseur haben, wenn Du nur labern willst.


      :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 21.09.09 12:51:52
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.019.019 von Qnibert am 20.09.09 22:42:21da ist wohl alles schiefgelaufen, was nur schieflaufen kann, aber ich wundere mich, warum du den gang zum anwalt scheust. du kannst die kosten doch als betriebsausgaben absetzen. mein rat;

      geh zum anwalt, denn erfahrungsgemäss kommst du ohne ihn nicht un bedingt weiter, dazu gibt es diese berufsgruppe, wobei man sagen muss, dass der anwalt an dem mandat nichts verdient, denn der gegenstandswert dürfte wohl nicht besoders hoch sein. dennoch können in einem solchen fall die anwaltsgebühren schnell die höhe erreichen um die es in der hauptsache geht.
      Avatar
      schrieb am 21.09.09 12:54:47
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.019.019 von Qnibert am 20.09.09 22:42:21noch ein kleiner tip:

      sowohl die gmbh als auch 02 sind vollkaufleute. ich würde das schreiben als kaufmännisches bestätigungsschreiben bezeichnen und damit wäre der vertrag seitens 02 gelöst
      Avatar
      schrieb am 21.09.09 13:07:19
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.021.476 von Qnibert am 21.09.09 12:23:38Wie beurteilst Du denn meinen Ansatz, aufgrund des Umzuges mit Neubeauftragung eines neuen DSL-Anschlusses ursächlich wegend des falschen Kündigungsdatums, das O2 mitteilte, Schadenersatz geltend zu machen.


      Das ist ja das Problem: Alles hängt davon ab, ob die Kündigungsbestätigung zum Juni 09 rechtlich als verbindlich anzusehen ist, oder eben nicht!
      Sollte die Kündigungsbestätigung als verbindlich gelten, haben sich alle Probleme von selbst erledigt.
      Falls nicht, hat K auf gut Deutsch die A....karte gezogen und muss wohl O2 ein weiteres Jahr bezahlen.

      Ich kann Dir wirklich nur den Gang zum Anwalt empfehlen!


      U.U. kannst du auch mal Google bemühen, da gibts mit Sicherheit ähnlich gelagerte Fälle zu finden.

      Gruß Dattel
      Avatar
      schrieb am 21.09.09 13:20:13
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.021.815 von Datteljongleur am 21.09.09 13:07:19also, vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand

      ++

      ich will damit nur sagen das der Ausgang eines Rechtstreits immer mit einem gewissen Risiko verbunden ist. :eek:

      Will man das Risiko eingehen dem telefonanbieter schreiben und nicht mehr bezahlen. Sollte der telefonanbieter verklagen, Rechtsstreit durchführen !

      Schadenersatz bedeutet, das ein Schaden entstanden sein muß. Es handelt sich demnach für meine Begriffe um die Grundgebühren. Wenn der neue Anbieter teurer ist also die Differenz setzt voraus das man telefonanbieter bezahlt. welcher schaden soll denn entstanden sein?

      ansonsten sich fragen ob einem die Zeit nicht zu schade ist:D
      Avatar
      schrieb am 21.09.09 13:25:36
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.021.937 von PS547 am 21.09.09 13:20:13je nachdem um welchen betrag es geht, würde ich sagen: das sind peanuts, noch dazu da die kosten steuerlich absetzbar sind
      Avatar
      schrieb am 21.09.09 13:25:58
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.021.937 von PS547 am 21.09.09 13:20:13ich will damit nur sagen das der Ausgang eines Rechtstreits immer mit einem gewissen Risiko verbunden ist

      Ich kann mir nicht vorstellen, dass es hier zu einem Rechtsstreit kommen würde.
      Ich denke mal, die Rechtsprechung wird hier eindeutig sein!
      Avatar
      schrieb am 21.09.09 13:36:53
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.021.996 von Datteljongleur am 21.09.09 13:25:58ja normal schon

      denke Kündigungsbestätigung ist Bestätigung genug

      ++

      Konsequenz

      ++

      keine Rechnungen bezahlen (wenn man neuen Anschluß bereits hat) und warten das man verklagt wird.

      wenn man keinen neuen Anschluß hat und man auf telefon angewiesen ist, wird man wohl klein beigeben müssen - denn ohne telefon :eek:

      ++

      nur keinen streit vermeiden :cool::D:D
      Avatar
      schrieb am 21.09.09 13:41:58
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.022.069 von PS547 am 21.09.09 13:36:53denke Kündigungsbestätigung ist Bestätigung genug

      Tja, denken ist eben manchmal Glückssache! Deshalb besser nen Profi fragen!

      wenn man keinen neuen Anschluß hat und man auf telefon angewiesen ist, wird man wohl klein beigeben müssen - denn ohne telefon

      Um das gehts doch gar nicht.
      Ein neuer Anschluß ist ja vorhanden! (Siehe #1)
      Avatar
      schrieb am 21.09.09 14:12:31
      Beitrag Nr. 17 ()
      Vielen Dank an alle für die konstruktive Auseinandersetzung! (@Latinl: so geht das nämlich ;) )

      Ich werde auch ziemlich sicher einen Anwalt damit bemühen, wollte nur vorab eine Einschätzung dazu haben. Wenn alle relativ einheitlich gesagt hätten: "vergiss es", hätte ich mir diesen Gang evtl. dann gespart.


      Ich erwäge, ob ich (erstmal ohne Anwalt) O2 als Kompromiß vorschlage, uns ab sofort (oder baldmöglichst) ein DSL in die neuen Büroräume zu legen und sich auf einen Vertrag über 12 Monate ab diesem Zeitpunkt zu einigen. O2 müßte dann auf die Berechnung der Gebühren von Juni (bestätigter Termin) bis Oktober (unterstellter Termin für Neuanschluss) verzichten, da es ja auf ihrem Fehler basiert, und wir würden den Vertrag von unserer Seite für 12 Monate erfüllen und eben auch nutzen können. Den neuen Vertrag können wir mit sehr kurzer Frist kündigen.

      Ich fürchte nur, daß solche großen Konzerne nicht in der Lage sind, solche speziellen Wege zu gehen, da es "nicht vorgesehen ist". Ich hätte dann aber einen angemessenen Kompromiß vorgeschlagen, mit dem ich in der Praxis auch leben könnte. Zumindest könnte ich in einem Verfahren dann vertragen, daß ich alles versucht habe, um im Vorfeld einen Kompromiß zu schließen.

      Bye, Q
      Avatar
      schrieb am 21.09.09 14:31:53
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.022.360 von Qnibert am 21.09.09 14:12:31Ich erwäge, ob ich (erstmal ohne Anwalt) O2 als Kompromiß vorschlage, ...

      Das wäre wahrscheinlich erstmal die beste Lösung.
      Eventuell kommen sie Dir ja irgendwie entgegen!
      Avatar
      schrieb am 21.09.09 14:58:33
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.022.102 von Datteljongleur am 21.09.09 13:41:58:D bist wohl selber ein Profi

      meine Erfahrung mit Anwälten ist teils gut, teils schlecht :eek:

      Da gibt es so aussagen wie: glasklare sache überhaupt kein Problem, schon so gut wie gewonnen. - denkste wurde abgeschmettert

      oder

      hm, das ist bedenklich, das wird schwierig - alles gar kein problem rechtssache eindeutig gewonnen

      oder

      1. Instanz den Bach runter und dann in der zweiten gewonnen

      :D

      und nirgendwo gibt es eine garantie, immer kommt es auf den sachverhalt an und auch da gibt es interpretationsspielräume und ein richter versteht es manchmal ganz anders als der Anwalt und der anwalt sagt dann: ich verstehe nicht wie der richter gegen sie entscheiden konnte

      ++

      sicher ist nur der profi will auch nur kohle und die bekommt er ob er nun gewinnt oder verliert - also her mit dem Auftrag :cool:


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