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    Setzriß am ganzen Haus, der auch durch die Decke meiner ETW geht. - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.09.09 21:50:34 von
    neuester Beitrag 16.12.09 20:59:48 von
    Beiträge: 7
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      schrieb am 27.09.09 21:50:34
      Beitrag Nr. 1 ()
      Bin am Wohnungsrenovieren.
      Dabei möchte ich einen Setzriß des gesamten Hauses (vermutl. wg. Grundwassweabsenkung vor ca. 20 Jahren bei naher Baumaßnahme), der auch durch meine Decke geht, beseitigen.
      Mir wurde erklärt, dazu sei der Putz entlang des Risses zu entfernen und ein Gazenetz neu einzuputzen.
      Also eine schon relativ kostspielige Maßnahme.

      1. Muß ich das selbst zahlen oder ist die Eigentümergemeinschaft dazu verpflichtet?

      2. Kann die Eigentümergemeinschaft den Standpunkt vertreten, ich habe die Wohnung so gekauft und damit wäre alles meine Angelegenheit?

      MfG
      xn
      Avatar
      schrieb am 27.09.09 23:23:48
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.066.135 von xnickel am 27.09.09 21:50:34Im Normalfall ist das anteilsmäßig zu zahlen.
      Das ist wie mit dem Hausdach zu handhaben.
      Freue Dich.

      grüße
      Avatar
      schrieb am 29.09.09 11:54:53
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.066.421 von boygeorge am 27.09.09 23:23:48boygeorge,

      danke für die Auskunft.
      Entspricht auch meiner vorh. Kts.
      Werde also die Hausverwaltung, vielleicht mit Kostenanschlag, informieren und die Rechnung ankündigen.
      Vorher erfolgt meinerseits fmdl. Abstimmungsversuch mit der Hausverwaltung.

      Gruß
      xn
      Avatar
      schrieb am 29.09.09 22:47:11
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.066.135 von xnickel am 27.09.09 21:50:34Vermutlich werden die Kosten bei dir hängen bleiben, wenn der Riss nur den Deckenputz betrifft.

      Denn üblicherweise gehört der Deckenputz einer ETW zum Sondereigentum. Die tragende Decke ist dann Gemeinschaftseigentum.

      Gewissheit bringt der Blick in deine Teilungserklärung. Dort ist geregelt, was zum Sondereigentum (also dir als Wohnungseigentümer alleine) und zum Gemeinschaftseigentum gehört.

      Vielleicht kannst du aber auch erreichen, daß der möglicherweise unter dem Deckenputz tiefergehende Riss in der (Beton?)Decke z. B. mittels Verdübelung geschlossen wird, was dann wieder Sache des Gemeinschaftseigentums wäre. Ich würde dann etwa so argumentieren, daß zuerst der tiefere, in der tragende Decke liegende Riß dauerhaft geschlossen/stabilisiert werden muss, damit der darauf aufbauende Deckenputz dauerhaft rißfrei bleibt.

      Viel Erfolg & berichte später mal wie es ausgegangen ist.

      Gruß MS
      Avatar
      schrieb am 30.09.09 10:32:37
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.081.753 von Mieterschwund am 29.09.09 22:47:11Hallo Mieterschwund,

      sichtbar ist der Riß natürlich nur in meiner ETW an der Oberfläche im Wohnzimmerdeckenputz. Bröselt ganz ordentlich.

      Aber da muß er ja aus einem triftigen Grund entstanden sein. Diesen unübersehbaren Grund gibt es natürlich.

      Dieser Riß geht nämlich quer durch das ganze Haus und ist natürlich auch an der Außenfassade und im Treppenhaus zu sehen. Genau die Fortsetzung im Haus ist in meiner Decke.

      Daß es ein Setzriß des gesamten Hauses ist, steht zweifelsfrei fest. Wird jeder Gutachter und Deckenultraschall bestätigen.

      Ich will das ganze ja einvernehmlich mit der Hausverwaltung regeln. Aber sollte die Hausverwaltung einen Rechtsstreit daraus machen, wäre sie mit dem Klammersack gepudert.

      Bleibt als letztes noch die Frage, ob Gazeeinputzen (elastisch) dauerhaft repariert, oder die gesamte Decke zu verkleiden ist. An Deckenverdübelung habe ich noch nicht gedacht. Haltbarkeit einer Verdübelung kann ich mir bei diesen gewaltigen Kräften schlecht vorstellen. Lasse ich aber auch begutachten. Danke.

      Wenn die Arbeiten in einigen Wochen/Monaten anstehen werde ich das genauer prüfen lassen. An exzellentem Rechtsschutz zum Durchsetzen mangelt es mir jedenfalls bei Ärger nicht.

      Ja, werde auf das Thema zu gegebener Zeit zurückkommen und berichten. Bin selbst neugierig.

      MfG
      xn

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      schrieb am 15.12.09 21:54:36
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.081.753 von Mieterschwund am 29.09.09 22:47:11Guten Abend Mieterschwund,

      es war jemand von der Hausverwaltung mit skeptischem Gehabe da. Die wollten nicht übernehmen, aber sagten auch nicht direkt nein.
      Vermute die haben mit dem Verwaltungsbeirat eine Hinhaltestrategie abgesprochen.
      Ich hatte mir allerdings schon vorher überlegt eine Deckenverkleidung anzubringen. Das spart nebenbei auch eventuellen Ärger mit den lieben Miteigentümern.

      Habe mir die Zeit genommen, das Verhalten der Hausverwaltung festzustellen und dann mein Vorhaben erklärt.

      Hochzufrieden und sehr erfreut hat die Hausverwaltung 'ihren Erfolg' zur Kenntnis genommen.

      MfG
      xn
      Avatar
      schrieb am 16.12.09 20:59:48
      Beitrag Nr. 7 ()
      Servus,
      schau in die teilungserklärung. Manchmal ist putz sondereigentum manchmal gemeinschaftseigentum.
      Wenns die hv zahlen soll solltest / musst du auf alle fälle vorher mit denen abstimmern. Im normalfal sollte in putzriss durch den eigentümer selbst behoben werden solange wirklich nur der putz und nicht der stein / beton gerissen ist.
      Servus


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