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    EKST auf unentgeltlicher überlassung eines hauses? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 29.11.09 21:19:47 von
    neuester Beitrag 01.12.09 07:18:15 von
    Beiträge: 4
    ID: 1.154.522
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      Avatar
      schrieb am 29.11.09 21:19:47
      Beitrag Nr. 1 ()
      ich möchte ein haus bauen und meine eltern darin kostenlos wohnen lassen. es besteht kein mietvertrag und es fliesst kein geld. (unentgeltliche nutzung)
      muss ich trotzdem steuer zahlen?(geldwerter vorteil)?

      ich will auch keine kosten irgendwie steuerlich geltend machen

      hoffe auf antwort
      Avatar
      schrieb am 30.11.09 00:23:59
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.476.395 von 174 am 29.11.09 21:19:47die Antwort ist JA
      Avatar
      schrieb am 30.11.09 01:27:03
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.476.395 von 174 am 29.11.09 21:19:47Das nennt sich Leihvertrag, vgl. §§ 598 ff. BGB. Steuerlich ist das nicht relevant. Die Eltern sind nicht als Arbeitnehmer angestellt, wobei die unentgeltliche Gebrauchsüberlassung ein lohnsteuerpflichtiger geldwerter Vorteil wäre. Auch sollen keine Werbungskosten geltend gemacht werden, wobei 50-60 % der ortsüblichen Miete als Einnahmen zugrunde gelegt werden müssten. Auch liegt keine schenkungssteuerpflichtige Schenkung vor, weil keine Vermögenszuwendung vorliegt. Das Haus wird nicht überschrieben. Das könnte allenfalls anders liegen, wenn im Grundbuch ein Wohn- oder Wohnungsrecht eingetragen würde.

      Die Antwort lautet also: NEIN.

      Keine Rechts- oder Steuerberatung, keine Beratung im Einzelfall. Gehen Sie zu einem Anwalt oder Steuerberater.
      Avatar
      schrieb am 01.12.09 07:18:15
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.476.395 von 174 am 29.11.09 21:19:47ich würde erwägen, das Haus an deine Eltern zu vermieten, insbesondere wenn Sie es fremdfinanzieren, AFA +Zinsen+Bewirtschafftungskosten sind absetzbar, bei ca. 70% der ortsüblichen Miete müsste ein steuerlich abzugsfähiger Betrag verbleiben, falls deine Eltern eine niedrige Rente beziehen denke an das Wohnungsgeld, dass du das Geld wieder deinen Eltern gibst (in bar); ist dann deine Sache.


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