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    Gerichtlicher Vergleich-was sollte ich beachten!! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.12.09 10:30:41 von
    neuester Beitrag 03.01.10 11:19:08 von
    Beiträge: 11
    ID: 1.154.708
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      schrieb am 08.12.09 10:30:41
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo!
      Kurze Erläuterung:
      Habe meinem Exehemann vor einigen Jahren 50.000Euro als Startgeld in die Selbständigkeit übergeben. Damals waren wir noch verheiratet. Es wurde eine Vereinbarung aufgesetzt. Gezahlt hat er bis vor 2Jahren 11.000E in Raten.
      Vor einem Jahr habe ich dann auf Rückzahlung der Restsumme von 39.000E geklagt. Das Gericht möchte einen Vergleich anstreben. Welche
      Vergleichssumme sollte ich vorschlagen? Gibt es hier eine Faustregel
      ;oder hat jemand Erfahrungswerte? Wie gehen solche Vergleichsverhand-
      lungen überwiegend aus. Ich hab mal gelesen, daß 2drittel der Summe
      als Annahme realistisch wären. Es würde mich freuen, wenn Ihr mir bei meiner Angelegenheit weiterhelfen könntet.
      Vielen Dank im voraus!!
      MfG
      Avatar
      schrieb am 08.12.09 16:05:33
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.526.041 von stevensen am 08.12.09 10:30:41da bei dieser summe ein rechtsstreit vor dem landgericht geführt wird, wirst du wohl anwaltlich vertreten sein...was sagt denn der dazu?
      Avatar
      schrieb am 08.12.09 20:01:50
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.526.041 von stevensen am 08.12.09 10:30:41Für so etwas gibt es keine Faustregel, da einigt man sich mit dem Prozeßgegner wie auf einem orientalischen Basar. Dabei spielen die Erfolgschancen im Prozeß eine Rolle und natürlich die Frage, ob du dein Geld bekommst, wenn du den Prozeß gewinnst. So wie sich das anhört, habe ich das dumpfe Gefühl, daß sein Geschäft nicht gut läuft und er deshalb nicht zahlt.
      Avatar
      schrieb am 08.12.09 23:42:08
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.526.041 von stevensen am 08.12.09 10:30:41Wenn du einem Vergleich zustimmst, solltest du dich genau nach den Gebühren erkundigen. Gericht, RA.

      Ich schließe nie mehr einen Vergleich.
      Avatar
      schrieb am 09.12.09 09:44:00
      Beitrag Nr. 5 ()

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      schrieb am 21.12.09 08:19:55
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.526.041 von stevensen am 08.12.09 10:30:41Tja, so ein Vergleich ist für den RiLG schon eine feine Sache. Damit hat er weitaus weniger Arbeit als mit einem Urteil.

      Ich würde auf ein Urteil bestehen.
      Nen Forerungsvericht kann ich dannn gnädigerweise immer noch gewähren.
      Avatar
      schrieb am 22.12.09 10:52:56
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.606.743 von maeusefaenger am 21.12.09 08:19:55Wenn es ein fauler und obendrein nachtragender Richter ist, kann es sein, daß du deshalb den Prozeß verlierst. ;)
      Avatar
      schrieb am 22.12.09 15:39:20
      Beitrag Nr. 8 ()
      na den threaderöffner scheint das thema nicht mehr zu interesieren
      Avatar
      schrieb am 22.12.09 16:52:05
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.617.816 von invest2002 am 22.12.09 15:39:20Nö, das war ja auch 'ne Frau. So sind sie halt...
      Avatar
      schrieb am 01.01.10 20:18:50
      Beitrag Nr. 10 ()
      Avatar
      schrieb am 03.01.10 11:19:08
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.618.591 von Fooling-Industries am 22.12.09 16:52:05:laugh::laugh::laugh:


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